Plenarprotokoll 8/32
05.10.2022 · 207 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: SPD (20)CDU (19)AfD (15)GRÜNE (15)FDP (13)Die Linke (10)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte, Platz zu nehmen, damit wir beginnen können. Ich begrüße Sie zur 32. Sitzung des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die vorläufige Tagesordnung der 32., 33. und 34. Sitzung liegt Ihnen vor. Die Fraktion der CDU hat zwischenzeitlich den Antrag auf Drucksache 8/1361 von dieser Tagesordnung abgesetzt. Damit entfällt die Beratung des Tagesordnungspunktes 31 am Freitag. Der Abgeordnete Thomas Diener, Fraktion der CDU, hat zwischenzeitlich seine Aufsetzung der Kleinen Anfrage zurückgezogen. Damit entfällt am Freitag der Tagesordnungspunkt 32. Zwischenzeitlich liegt Ihnen ein Antrag der Fraktionen DIE LINKE und SPD zum Thema „Sprach-Kitas in Mecklenburg-Vorpommern ab 2023 fortführen“ auf Drucksache 8/1403 vor. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, diesen Antrag am Donnerstag nach dem Tagesordnungspunkt 24 mit einer Aussprachezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung aufzurufen. Des Weiteren liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1405 zum Antrag der Fraktion der AfD „Energieversorgung sichern – Nord Stream 2 öffnen“ auf Drucksache 8/1351 vor. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, diese beiden Anträge in verbundener Aussprache mit der Regierungserklärung zu beraten. Damit entfällt der Tagesordnungspunkt 10 von der heutigen Sitzung. Weiterhin liegt Ihnen ein Dringlichkeitsantrag der Fraktion der CDU zum Thema „Energiekrise abwenden – Zielgenaue Maßnahmen umgehend umsetzen“ auf Drucksache 8/1406 vor. Im Ältestenrat ist ebenfalls vereinbart worden, diesen in verbundener Aussprache mit Tagesordnungspunkt 1 zu beraten. Außerdem hat der Ältestenrat vereinbart, zu den Tagesordnungspunkten 20, 23, 33 und 34 eine Aussprachezeit von sechsmal fünf Minuten vorzusehen. Wird der geänderten vorläufigen Tagesordnung widersprochen? – Ich höre und sehe, das ist nicht der Fall. Damit ist die Tagesordnung der 32., 33. und 34. Sitzung gemäß Paragraf 73 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung festgestellt. Gemäß Paragraf 4 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung benenne ich für die 32. und 34. Sitzung den Abgeordneten Marc Reinhardt, für die 33. Sitzung den Abgeordneten Sebastian Ehlers, für die 32., 33. und 34. Sitzung die Abgeordneten Daniel Peters und Barbara Becker-Hornickel zu Schriftführern. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir kommen zu unseren zurückliegenden Geburtstagen. Ich gratuliere recht herzlich nachträglich im September Professor Dr. Robert Northoff, Sandy van Baal, im Oktober Martin Schmidt. Ganz herzlich darf ich unserem Finanzminister Dr. Heiko Geue zu seinem heutigen Geburtstag gratulieren. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und auf der Regierungsbank) Sehr geehrte Damen und Herren, erlauben Sie mir, die Gelegenheit zu nutzen und an einen weiteren Geburtstag zu erinnern. Unser schöner Plenarsaal, den nutzen wir seit nunmehr fünf Jahren, viele von uns haben die feierliche Einweihung und auch die erste Sitzung hier miterlebt. Auf unserer Baustelle im Burgseeflügel – dort befand sich der ehemalige Plenarsaal – haben wir eine wichtige Etappe geschafft. Mit der fertiggestellten Decke zwischen dritter und vierter Etage sind dort nun die Arbeiten am Rohbau endlich abgeschlossen. Das habe ich am vergangenen Freitag gemeinsam mit den Mitgliedern der Baukommission und unserem Landtagsdirektor für ein Dankeschön an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der am Bau beteiligten Firmen genutzt sowie natürlich auch unsere Landtagsverwaltung, die dieses Bauvorhaben betreut. Ich möchte mich an dieser Stelle – und hoffe natürlich, auch im Namen von Ihnen allen – ganz herzlich bei den Firmen sowie bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1 : Regierungserklärung der Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum Thema „Aktuelle Situation der Energieversorgung“. Im Ältestenrat bestand Einvernehmen, den von den Fraktionen der SPD und DIE LINKE eingereichten Antrag zum Thema „Verlässliche Antworten für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern: Entlastungspaket konkretisieren, beschleunigen und ergänzen“, den von der Fraktion der AfD zum Thema „Energieversorgung sichern – Nord Stream 2 öffnen“ sowie den von der Fraktion der CDU eingereichten Antrag zum Thema „Energiekrise abwenden – Zielgenaue Maßnahmen umgehend umsetzen“ in verbundener Debatte mit der Regierungserklärung zu beraten. Deshalb rufe ich an dieser Stelle auf – es tut mir leid, es dauert noch ein wenig –: (Heiterkeit bei Minister Dr. Heiko Geue) Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Verlässliche Antworten für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern: Entlastungspaket konkretisieren, beschleunigen und ergänzen, Drucksache 8/1356, in Verbindung mit der Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Energieversorgung sichern – Nord Stream 2 öffnen, Drucksache 8/1351, in Verbindung mit der Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Energiekrise abwenden – Zielgenaue Maßnahmen umgehend umsetzen, Drucksache 8/1406. Zum Antrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/1404 vor. Zum Antrag der Fraktion der AfD liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1405 vor. Zum Antrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1407 vor. Ich glaube, damit habe ich dann alle Anträge zusammengefasst. Regierungserklärung der Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum Thema Aktuelle Situation der Energieversorgung Antrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE Verlässliche Antworten für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern: Entlastungspaket konkretisieren, beschleunigen und ergänzen – Drucksache 8/1356 – Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Drucksache 8/1404 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/1407 – Antrag der Fraktion der AfD Energieversorgung sichern – Nord Stream 2 öffnen – Drucksache 8/1351 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/1405 – Antrag der Fraktion der CDU Energiekrise abwenden – Zielgenaue Maßnahmen umgehend umsetzen – Drucksache 8/1406 – Das Wort hat nun die Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern Frau Manuela Schwesig. Das Wort zur Begründung der Anträge wird nicht gewünscht.
Manuela Schwesig
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vor einem Monat, in der letzten Landtagssitzung, habe ich Ihnen zugesagt, Sie und die Bürgerinnen und Bürger regelmäßig über unsere Maßnahmen in der Energiekrise zu informieren, und das möchte ich heute mit der Regierungserklärung tun. Mittlerweile dauert der brutale russische Angriffskrieg in der Ukraine mehr als 200 Tage. Die internationale Lage hat sich weiter verschärft. Viele Bürgerinnen und Bürger machen sich Sorgen wegen der steigenden Energiepreise, sie fürchten, dass das, was wir in den letzten 32 Jahren in Mecklenburg-Vorpommern unter großen Anstrengungen aufgebaut haben, nun wieder in Gefahr gerät. Diese Sorgen führen zu Protesten und Demonstrationen. Ich habe selbst in Neubrandenburg auf der Demo mit Unternehmerinnen und Unternehmern gesprochen. Und wir haben als Landesregierung zu Bürgerforen in allen Kreisen und kreisfreien Städten eingeladen, weil es gerade in Krisenzeiten wichtig ist, zusätzliche Angebote für Bürgerinnen und Bürger zu machen. Die Ministerpräsidentenkonferenz in der vergangenen Woche hat mit Blick auf die Energiekrise festgestellt, Zitat: „Unser Land befindet sich in einer“ außergewöhnlichen „Notsituation. In dieser außergewöhnlichen Lage“ ist die „nationale Einheit und Geschlossenheit in der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern bei der Krisenbewältigung … von essenzieller Bedeutung“, auch um gestärkt aus dieser Krise hervorzugehen „und die Transformation hin zu Erneuerbaren Energien“ zu „gestalten“. Zitatende. In diesem Geist sehe ich es als meine Verantwortung, mich in dieser Ministerpräsidentenkonferenz einzubringen. Wir in Mecklenburg-Vorpommern sind bereit, unseren Beitrag zu dieser gemeinsamen nationalen Kraftanstrengung zu leisten. Es geht genau um drei Dinge, um durch die Krise zu kommen, um den Dreiklang, den Mecklenburg-Vorpommern mit dem Energiegipfel entworfen hat und der sich auch in der Beschlusslage der Ministerpräsidenten wiederfindet. Es geht darum, erstens die Energieversorgung in Deutschland sicherzustellen, gleichzeitig dafür zu sorgen, dass auch Energie gespart wird, und drittens – und das ist gerade zentral in der Debatte und auch auf den Demos –, dass Energiepreise auch bezahlbar bleiben für die Bürgerinnen und Bürger, für die vielen kleinen und mittleren Unternehmen, für soziale, kulturelle, wissenschaftliche Einrichtungen, für Kommunen und das Ehrenamt. Das ist die wichtigste Aufgabe, vor der wir gemeinsam stehen. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir sind in der letzten Landtagssitzung in allen drei Punkten an wesentlichen Stellen vorangekommen. Erstens Energiesicherheit: Die Gasspeicher in Deutschland und in ganz Europa sind mittlerweile gut gefüllt. Gestern aktuelle Aussage in der Ministerpräsidentenkonferenz der Bundesnetzagentur: Mit über 92 Prozent stehen wir in Deutschland besser als im vergangenen Jahr dar. Die Speicherziele werden wir schneller erreichen, als es die Netzagentur erwartet hat, und das ist eine wichtige Voraussetzung für den nächsten Winter. Auch die Überwachung des Stands der Gasspeicher läuft jetzt zum Glück besser. Gleichzeitig ist es aber notwendig, den Gasverbrauch in allen Bereichen zu senken, minus 20 Prozent, sagt die Bundesnetzagentur. Auch das ist wichtig, um durch den Winter zu kommen. Sehr geehrte Damen und Herren, wir kommen voran beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Kürzlich habe ich in Greifswald die größte Solarthermieanlage Deutschlands in Betrieb genommen. Solarthermie ermöglicht die Umwandlung erneuerbarer Energien in Wärme. Allein in Greifswald werden acht Millionen Kilowattstunden Wärme pro Jahr erwartet, das heißt, 1.000 Haushalte werden mit sauberer Wärme versorgt. Und hier an diesem Beispiel sehen wir, dass es auch darauf ankommt, dass wir vor Ort gute Energieversorger haben, in diesem Fall die kommunalen Stadtwerke Greifswald, gute Bürgermeister, in diesem Fall der Oberbürgermeister der Hansestadt Greifswald, die frühzeitig – als alle anderen noch gar nicht darüber diskutiert haben – dieses Projekt angestoßen haben mit Unterstützung der damaligen Landesregierung. Das ist ein gutes Projekt und da müssen wir auch weitermachen. Bei der Stromproduktion sind wir Vorreiter, insbesondere bei der Windkraft auf See, wo wir unsere Kapazitäten in den vergangenen fünf Jahren verdreifacht haben. Wir produzieren heute schon mehr als doppelt so viel Strom aus erneuerbaren Energien, als wir selbst verbrauchen, das heißt also, wir exportieren Strom aus erneuerbaren Energien. Und genau das war Thema unseres Gespräches der Landesregierung in Brüssel. Wir waren uns auch einig, dass neben Wind und Sonne Solarenergie und Biogas einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten. Und dazu wird das Land die Photovoltaikanlagen auf Balkonen, auf Terrassen und an Fassaden fördern für Hausbesitzer, ebenso für Mieterinnen und Mieter. Wir sind das Land von Wind und Sonne, wollen aber eben auch zum Beispiel Biogas stärker nutzen. Erneuerbare Energien sind damit Zukunftschancen für unsere Wirtschaft, und genau das haben wir bereits zum Industriekonzept in der letzten Legislaturperiode mit den Partnern im Zukunftsbündnis M-V mit Wirtschaft, Gewerkschaften und Kommunen gemeinsam beschlossen. Wir wollen noch stärker zum Industrieland werden mit Neuansiedlungen, neuen Chancen für den Mittelstand, mit guten Löhnen, einer guten Vereinbarkeit von Familie und Beruf und hoher Lebensqualität. Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist wichtige Voraussetzung dafür. Und es ist mir ganz wichtig, diesen Teil zu betonen, denn das Krisenmanagement in der Energiekrise bedeutet aktuelle Antworten jetzt für die Energieversorgung, jetzt für bezahlbare Preise, aber gleichzeitig weiter Zukunftsinvestitionen zu machen. Das müssen wir Hand in Hand machen für die Zukunftsfähigkeit, um durch die Krise zu kommen, aber um auch nach der Krise gestärkt daraus hervorzugehen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Deshalb, sehr geehrte Damen und Herren, ist es auch wichtig, parallel zu diesen Zukunftsinvestitionen, die ja jetzt auch beschleunigt werden können durch neue Gesetze des Bundes, gleichzeitig für die Übergangssituation zu sorgen. Und deswegen sind wir auch seit September vorangekommen bei unseren Bemühungen, kurzfristig zusätzliches Gas nach Deutschland zu bekommen. Andere Wege für unsere Gas- und Ölversorgung zu finden, war auch ein wichtiges Thema gestern auf der Ministerpräsidentenkonferenz und auch in der vergangenen Woche. Es war auch ein wichtiges Thema bei unseren Gesprächen in Brüssel, denn von Mecklenburg-Vorpommern aus geht eine große Verteilmöglichkeit nicht nur für uns, für Ostdeutschland, für Deutschland, sondern auch für andere wichtige Länder, wie zum Beispiel Tschechien, in der EU. Und hier hat die europäische Ebene ein hohes Interesse, dass wir diese Möglichkeiten nutzen. Und wir wollen diese Möglichkeiten nicht nur für Gas nutzen, was jetzt gebraucht wird, sondern wichtig ist, dass unsere Infrastruktur vor allem wasserstoffready ist. Und das haben wir gestern beschlossen auf der MPK: Alles, was investiert wird in die Infrastruktur, muss jetzt für Gas möglich sein, soll aber vor allem gleichzeitig in Zukunft für Wasserstoff möglich sein. Das müssen wir zusammen verbinden! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Die Bauarbeiten für das Flüssiggasterminal der Deutschen ReGas, die ja dann gemeinsam mit TotalEnergies aus Frankreich plant, Gas einzuspeichern in Lubmin, hat angefangen. Die Deutsche ReGas selbst hat sehr ehrgeizige Pläne, sie will noch in diesem Jahr das erste Flüssiggas in Lubmin anlanden. Wie Sie wissen, habe ich mit dem bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder mich vor Ort über den Stand des Projektes informiert. Das Land Bayern hat deutlich erkannt, wie angewiesen das Land auf Gas ist, das über M-V nach Deutschland kommt. Und wir sind gemeinsam der Überzeugung, dass die Flüssiggasterminals in Lubmin einen wesentlichen Beitrag für diese kurzfristige Energieversorgung leisten. Und dabei werden Mecklenburg-Vorpommern und Bayern zusammenarbeiten im Interesse der eigenen Bundesländer, aber auch im Interesse der wirtschaftlichen Entwicklung von ganz Deutschland. Das zweite Flüssiggasprojekt in Lubmin ist von der Bundesregierung in Auftrag gegeben worden und wird von RWE und Stena vorangetrieben. Und auch mit diesen Firmen waren wir vor Ort im Gespräch, und es ist sehr gut, dass dabei auch Bundeswirtschafts- und Energieminister Robert Habeck dabei war. Und ich will es noch mal ganz deutlich sagen: Wir bauen dieses Flüssiggasterminal nicht allein für unsere eigene Versorgung, sondern es ist wichtig für die Versorgung in Deutschland, für europäische Nachbarländer, denn wir haben in Lubmin die Infrastruktur, um das ankommende Gas bis nach Süddeutschland, nach Österreich und Tschechien zu verteilen. Und da sehen wir uns in der Verantwortung für die Energieversorgung von Deutschland und auch Teilen Europas. Dazu kommt der Hafen Rostock. Ich habe es hier mehrfach angesprochen, Rostock hilft, um das Ölembargo gegen Russland umzusetzen. Das ist der Bundesregierung wichtig. Und wir müssen weiter die Raffinerie Schwedt mit Erdöl versorgen, damit trotz des Ölembargos genug Öl da ist, in den Tanks und Tankstellen in unserem Land ankommen. Und wie wichtig Rostock und Lubmin für die Versorgung in ganz Deutschland sind, zeigt sich auch daran, dass die Bundesregierung Wort gehalten hat und nicht einfach nur die Standorte nutzt für die Energieversorgung, sondern uns hilft, weiter zu investieren. Die Bundesregierung hat ein 750-Millionen-Euro-Programm aufgelegt, um die Transformation der ostdeutschen Energiestandorte und -häfen voranzubringen. Gemeinsam mit der Kofinanzierung unseres Landes stehen 250 Millionen Euro zur Verfügung, um die Pipeline von Rostock nach Schwedt zu ertüchtigen, um den Hafen Rostock zum Energiehafen mit einer Wertschöpfungskette für Wasserstoff zu entwickeln, um in Lubmin die notwendigen Infrastrukturmaßnahmen durchzuführen und die Häfen und die Wirtschaft in Rostock und Lubmin, aber vor allem in der Umgebung von Rostock, im Landkreis Rostock und in der Umgebung von Lubmin, im Landkreis Vorpommern Greifswald insgesamt zu stärken. Ich möchte mich ganz herzlich bedanken, dass die Bundesregierung Wort gehalten hat. Das ist aber auch nicht vom Himmel gefallen, sondern an dieser Stelle gilt mein Dank dem Wirtschaftsminister Reinhard Meyer, der dazu Gespräche geführt hat. Gemeinsam mit Wirtschaftsminister Habeck und unserem Ostbeauftragten Karsten Schneider und dem Bundeskanzler sind wir vorangekommen. Dieses Zukunftsprogramm ist wichtig für M-V, Sachsen-Anhalt und Brandenburg. Und so muss es gehen – gemeinsam die Lösung mit dem Bund suchen! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und, sehr geehrte Damen und Herren, daran sehen Sie, wir sind Teil der Lösung, und wir wollen auch, dass das anerkannt wird. Und deswegen sagen wir gemeinsam mit den Bundesländern im Norden und Osten: Unser Beitrag zu einer sicheren Energieversorgung muss sich in fairen Strompreisen widerspiegeln! Es geht nicht, dass wir vom ganzen Norden das halbe Land mit Strom versorgen und die Menschen in unseren Ländern zahlen die höchsten Strompreise, weil die Netzentgelte unfair verteilt sind. Wir werden uns als Nordländer weiter für eine faire Lösung einsetzen und sehen den Bund auch hier in der Pflicht. Wer Strom aus erneuerbaren Energien produziert, muss auch was davon haben, nicht zu Lasten anderer, aber es kann nicht sein, dass unsere Bürger die Lasten haben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sehr geehrte Damen und Herren, die steigenden Energiepreise machen den Menschen bei uns im Land nicht nur Sorgen, sondern Ängste. Es gibt ganz klare Existenzängste in unserem Land und die spüren wir alle. Ich war in den letzten Wochen auf der Demonstration in Neubrandenburg, aber auch im Gespräch zum Beispiel beim Bürgerforum in Wismar, aber auch beim Landeserntedankfest in Ferdinandshof, bei vielen anderen Anlässen. Aber auch bei Gesprächen auf der Straße kommt ein Thema, und das nicht erst seit jetzt, sondern schon sehr lange: Wie ist unsere Energieversorgung gesichert und wie können wir uns das überhaupt leisten? Das wird auch spürbar in vieler Post, die mich erreicht. Ein junger Mann schreibt zum Beispiel: „Der Vermieter war heute hier. Wir wissen alle nicht mehr weiter.“ Er hat im Jahr 5.000 Euro bezahlt. Jetzt durch die Gasumlage und die gestiegenen Preise soll er 30.000 Euro im Jahr zahlen. „Ich zahle eine Miete von 550 Euro im Monat und müsste laut meinem Vermieter pro Monat 950 Euro zahlen, damit die Kosten gedeckt werden können. Ich bin nur Auszubildender, ich weiß nicht, wie ich das leisten soll. 400 Euro im Monat mehr bekomme ich nicht hin.“ Ein weiteres Beispiel: „Ich bin 39 Jahre alt, zweifache Mutter und in großer Sorge. Ich bin ausgebildete Grundschullehrerin, die verbeamtet ist. Mein Mann ist Busfahrer. Wir arbeiten also beide und verdienen gutes Geld. Wir haben vor zehn Jahren für unsere Familie ein Haus in meinem Heimatdorf in Marnitz gekauft. Bisher konnten wir hier gut leben. Wir zahlen bis jetzt 340 Euro im Monat für Gas. Noch haben wir keinen Bescheid von unserem Anbieter bekommen. Doch laut der Internetseite Verivox wird sich unser monatlicher Abschlag vervierfachen. Das bedeutet für uns etwa 1.400 Euro im Monat und da kommt noch Strom hinzu. Sagen Sie mir bitte, wer soll das zahlen! Wir können das nicht!“ Und auch für die Unternehmen ist der Anstieg der Energiepreise gefährlich. Beispielsweise stehen das Fliesenwerk Boizenburg, die Eisengießerei in Torgelow und das Propellerwerk in Waren aufgrund der hohen Energiepreise vor großen Herausforderungen. In Medewege haben mir die Bäcker ihre Schwierigkeiten geschildert, auch Bäckereien sind ein energieintensives Gewerbe. Ich sage es hier ganz deutlich: Es kann nicht sein, dass durch die hohen Energiepreise das, was Unternehmerinnen und Unternehmer nach der Wende mit viel Mut, viel Kraft und Energie in unserem Land aufgebaut haben, dass das, was Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit aufgebaut haben, dass das, was sich Familien geschaffen haben, sei es die kleine Wohnung, das kleine Häuschen, dass das unter den horrenden Energiepreisen zusammenbricht! Das dürfen wir nicht zulassen! (Enrico Schult, AfD: Sie sind doch in der Regierung, Mann!) Unser Ziel ist es, den Menschen und unserer Wirtschaft zu helfen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und deshalb brauchen wir Entlastung, und zwar schnell, und Entlastung, die wirkt. Und deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, fordert diese Landesregierung nicht erst seit jetzt oder seit einigen Wochen – wie andere – einen Energiepreisdeckel, sondern wir haben bereits im März für einen Gaspreisdeckel geworben und uns dafür ausgesprochen. Und ich sage es hier ganz offen: (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Ich hätte mir in dieser Zeit mehr Unterstützung gewünscht! (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Und beim Energiegipfel am 22. August haben Regierung, Wirtschaft und Gewerkschaften, Kommunen, Stadtverbände und Sozialverbände dann einen gemeinsamen Vorschlag entwickelt: Wir brauchen einen Energiepreisdeckel, der Gas, Strom und Wärme umfasst. Und ein solcher Energiepreisdeckel hat den Vorteil, dass er frühzeitig ansetzt und die Preise sinken und wir nicht mit vielen Hilfen hinten raus und Antragsverfahren helfen müssen. Er hat den Vorteil, dass er frühzeitig ansetzt, bevor überhaupt Notlagen entstehen. Und der Präsident der Handwerkskammer Vorpommern, Axel Hochschild, hat es nach dem Energiegipfel auf den Punkt gebracht. Er sagt, jawohl, das ist das richtige Signal in das Land hinein, um eine Gasnotlage zu verhindern und der horrenden Energiepreise Herr zu werden. Wir haben im letzten Monat für den Energiepreisdeckel ein eigenes MV-Modell entwickelt, nicht, um unbedingt auf diesem Modell zu bestehen, sondern um uns ganz konstruktiv in die Debatte einzubringen. Darüber habe ich in der letzten Landtagssitzung berichtet. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Wo immer wir sind, sagen wir ganz klar, wir sind auch offen für andere Modelle. Für uns ist wichtig ein Ziel: Die Preise müssen runter! Und deshalb ist es gut, dass es eine Kommission gibt, die dafür einen Vorschlag machen will. Es ist aber nicht gut, dass beabsichtigt war, dass dieser Vorschlag erst Ende Oktober kommen soll. Das ist absolut zu spät. Das habe ich in der Ministerpräsidentenkonferenz letzte Woche und auch gestern deutlich gemacht. Wir brauchen jetzt einen zügigen Vorschlag von der Kommission: Wie kann ein solcher Preisdeckel aussehen? Wie wirkt er? Wo bleiben dann Lücken – denn wir wissen alle, es gibt nicht ein Instrument, was komplett alle Probleme erledigen wird – und wie können wir dann die Lücken mit zum Beispiel Wirtschaftshilfen, zusätzlichen Hilfen und unserem Härtefallfonds auffangen? Darum muss es jetzt gehen. Die Kommission tagt diese Woche und wir erwarten, dass jetzt schnell dieser Vorschlag kommt und dass dann Bundesregierung und Länder sich schnell mit diesem Vorschlag auseinandersetzen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Wir werben seit vielen Monaten. Es muss jetzt kommen! Auch, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) auch wenn die Ankündigung, Abschaffung der Gasumlage und dafür Preisdeckel, spät kommt, will ich trotzdem honorieren, dass die Bundesregierung jetzt genau diesen Vorschlag macht, denn es ist ein Systemwechsel. Es ist ein Systemwechsel, weg von Hilfen und Pflastern nach hinten raus, hin zu einem großen Kraftakt vorne. Und es ist gut, dass die Bundesregierung entschieden hat, dass die Gasumlage wegfällt. Das bedeutet niedrigere Energiepreise für Bürgerinnen und Bürger und Wirtschaft. Und gleichzeitig ist es gut, dass die Bundesregierung angekündigt hat, dass der Preisdeckel, den die Kommission eben entwickelt – und es ist ja auch gut, dass es handwerklich vernünftig gemacht wird –, dass der dann finanziert wird aus dem Rettungsschirm des Bundes. Und der Bund hat gestern in der MPK berichtet, dass er dafür 200 Milliarden Euro zur Verfügung stellt, die als Kredit aufgenommen werden. Und, sehr geehrte Damen und Herren, Bund und Länder haben gestern ganz klar gesagt, das ist der richtige Weg, dass dieser Deckel kommt, und es ist auch gut, dass der Bund bereit ist, diesen Deckel zu finanzieren. Das ist wirklich sehr wichtig! Und jetzt muss es kommen und umgesetzt werden, und das wird ganz konkret vielen Menschen und der Wirtschaft helfen. Da sind sich Bund und Länder einig, das soll jetzt kommen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und, sehr geehrte Damen und Herren, deshalb will ich einmal aufblättern, was gestern verabredet worden ist mit dem Bund: Erstens. Preisbremse, Strompreisbremse und Gaspreisbremse, wobei bei der Gaspreisbremse die Kommission darüber berät, welche Teile von Wärme mit reinkommen. Wir als Land vertreten die Position, dass weitere Bereiche aus Wärme da rein müssen. Das haben wir auch schon miteinander beraten. Der zweite Punkt ist die Strompreisbremse. Da hat sich jetzt der Energierat in Europa geeinigt, das ist sehr gut. Wir haben in Brüssel in der Woche vor den Beratungen des Energierates dafür geworben, die großen Gewinne werden abgeschöpft und genutzt, um die Strompreise für Bürger und Wirtschaft zu senken. Gleichzeitig gibt es zusätzliche Entlastungspakete. Sie kennen die alle, ich habe darüber berichtet, Entlastungspaket 1, 2 und jetzt 3, zum Beispiel das Energiegeld. Und wir haben uns auch gestern darauf verständigt, dass, wenn der Preisdeckel kommt und dann die Preise sinken, zum Beispiel für den Rentner, aber trotzdem auch das Energiegeld kommen soll. Und hier sage ich, ganz klar ist die Erwartung des Bundes, dass, wenn er mit 200 Milliarden Euro investiert vor allem in den Preisdeckel, aber auch in die Entlastungspakete, dass die Länder auch ihren Beitrag leisten, die Entlastungspakete mitzufinanzieren. Und ich habe es mehrfach öffentlich gesagt, ich sage es auch hier: Das sehen wir auch als unsere Verantwortung als Land, die Entlastungspakete mitzufinanzieren. Dafür haben wir Vorsorge getroffen. Es muss ein gemeinsamer nationaler Kraftakt von Bund und Ländern sein. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Es gibt in diesem Zusammenhang drei Punkte, die zwischen Bund und Ländern noch diskutiert werden müssen: Das ist einmal das Wohngeld. Wenn das Wohngeld ausgeweitet wird, werden auch die Kosten in unserem Land dafür massiv steigen. Das Zweite, Anschlussticket für das 9-Euro-Ticket, das wollen wir als Land. Aber gleichzeitig brauchen wir auch Regionalisierungsmittel, weil es nützt nichts, wenn wir ein billiges Ticket einführen oder ein preiswertes, von „billig“, glaube ich, werden wir nicht sprechen, aber auf der anderen Seite Verkehrssachen abstellen müssen, weil die Regionalisierungsmittel nicht reichen. Das ist gerade der Diskussionspunkt zwischen Bund und Ländern, dass wir beides machen müssen. Und der dritte Punkt ist natürlich die Finanzierung auch von Flüchtlingskosten. Diese drei Punkte sind offen. Und da hat gestern der Bundesfinanzminister vorgeschlagen, dass wir diese drei Punkte beraten, wenn die Steuerschätzung Ende des Monats vorliegt. Ich glaube, das ist seriös, dass dann Bund und Länder auf Basis der Steuerschätzung hier eine Einigung finden. Ich sage es ganz klar: Meine Haltung als Ministerpräsidentin ist, wir müssen Einigungen erzielen, auch über diese drei Punkte, und da werden sich beide Seiten bewegen müssen. Es ist in unserem Interesse, sowohl für den öffentlichen Nahverkehr als auch für das Wohngeld, als auch für die Flüchtlingskosten eine Regel zu finden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben über diese ganzen Fragen Energiekrise, Preisdeckel natürlich auch in Brüssel gesprochen mit der Präsidentin des Europäischen Parlaments Roberta Metsola, dem EU-Sozialkommissar Nicolas Schmit und vor allem mit der Generaldirektion Energie der EU-Kommission. Wir hatten auch die stellvertretende Generaldirektorin bei uns zu Gast. Und das ist deshalb wichtig – das hat der Wirtschaftsminister, Energieminister des Bundes gestern deutlich gemacht, wie zum Beispiel bei der Strompreisbremse –, wesentliche Entscheidungen fallen nur auf europäischer Ebene, und es ist einfach wichtig, dass wir national und europäisch diese Fragen lösen. Wichtig ist auch die Frage, wie geht es jetzt weiter. Und das will ich sehr konkret machen. Wir erwarten, dass die Kommission jetzt diese Woche tagt und auch spätestens in der nächsten Woche einen Vorschlag macht. Und dann wird die Bundesregierung sich zu diesem Vorschlag verhalten. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Und wenn wir wissen, wie ein solcher Strompreis- und Gaspreisdeckel aussieht, wenn wir wissen, was auch einbezogen wird im Wärmebereich, dann wissen wir auch, in welchem Umfang wird das wirken, wo haben wir Lücken. Und dann haben wir mit dem Bund beschlossen, müssen wir eben auch beraten, wie sehen zusätzliche Wirtschaftshilfen aus. Und dafür steht dann auch unser Härtefallfonds zur Verfügung, um Härtefällen, für die vielleicht, für die all das noch nicht reicht – und so war es ja in der Pandemie auch, in der Corona-Pandemie –, zusätzlich einzuspringen. Das ist unser gemeinsames Ziel. Und ich will mich ganz herzlich bedanken. Wir hatten auch wie bei der Pandemie im Vorfeld hier Beratungen mit den Fraktionsvorsitzenden. Und ich will mal zwei Beispiele aufgreifen: Es gibt einmal, lieber Herr Terpe von den GRÜNEN, zum Beispiel insbesondere die Bitte, Stadtwerke im Blick zu haben, die kommunalen Energieversorger auch im Rahmen eines Rettungsschirmes. Und auch das ist Beschlusslage von gestern, dass wir uns genau anschauen, wie wird der Preisdeckel auch denen helfen und wo sind noch Lücken. Das ist verabredet. Aber man muss ja erst mal den Preisdeckel in seiner Wirkung kennen und dann das Nächste entscheiden. Und als zweiten Punkt will ich von Herrn Domke und der FDP aufnehmen – das hat auch unser Unternehmerverband, insbesondere Lars Schwarz, gefordert – die Frage, wie kann Kurzarbeitergeld in dieser Zeit genutzt werden. Diese Diskussion, will ich hier offen berichten, gestaltet sich schwierig, weil wir da als Land eine der wenigen waren, die das angesprochen haben. Viele – sowohl im Bund als auch in den Ländern – haben Sorge, wenn man jetzt Kurzarbeitergeld nur öffnet für den Grund, weil Energiepreise steigen, kann jemand Kurzarbeit machen, dass das ausufert. Das war gestern die Sorge von einigen Ländern und auch vom Bund, die geäußert worden ist. Und dann haben wir uns klar darauf verständigt, dass natürlich einfach steigende Energiepreise nicht ein Grund für Kurzarbeitergeld sein können, aber dass man eine Lösung finden muss, dass, wenn die steigenden Energiepreise zum Produktionsstillstand führen, weil man das Produkt ja dann gar nicht mehr verkaufen kann, dass wir nicht warten können, bis sozusagen die Abnehmer abspringen – so wäre jetzt die Rechtslage –, sondern dass wir dafür eine Lösung finden müssen. Also fokussiert, konzentriert auf dieses Problem, das ist gestern verabredet worden, da bleiben wir dran. Vielen Dank für diese Anregung! Den letzten Punkt, den ich hier ganz aktuell ansprechen will in dem Zusammenhang: Wir haben jetzt das praktische Problem, dass die gute Nachricht ist, dass der Deckel kommt und damit die Preise sinken, dass aber, bis das Konzept vorliegt, bis klar ist, wie die Wirkung ist, und es dann auch wirkt, wir ja Leute haben, die jetzt schon ihre Vorauszahlungen bekommen haben, wie der Feuerwehrmann von Lubmin, der für sein kleines Einfamilienhaus jetzt nicht mehr 100, fast 200 Euro zahlt, sondern 700, oder wie eben die Wirtschaftsbetriebe, die jetzt schon die hohen Energiekosten haben. Und da wird es die einen geben, die diese Zeit überbrücken können. Denn jetzt ist schon klar, dass diese Bescheide sich ja wieder ändern müssen, wenn Gasumlage fällt, wenn der Preisdeckel kommt. Und es wird vielleicht den einzelnen Bürger oder das einzelne Unternehmen geben, was diese Zeit nicht überbrücken kann. Und dazu möchten wir vorschlagen als Landesregierung, den Härtefallfonds zu aktivieren. Der Härtefallfonds steht ja eigentlich bereit, um nach der Kaskade, Deckel, Wirtschaftshilfen einzuspringen, wenn Lücken sind, aber wir schlagen vor, ihn jetzt schon zu aktivieren, und zwar mit folgendem Ziel, dass wir einzelnen Unternehmen, die eben diese Zeit nicht überbrücken können, aber auch einzelnen Bürgern in dieser Zeit helfen können. Dazu hat es heute Morgen eine Beratung schon gegeben auch mit den Stadtwerken. Vielen Dank an dieser Stelle auch unserem Kommunalminister, aber auch unserem Finanzminister, der grundsätzlich gesagt hat, dass wir Wege finden können! Das kann natürlich nicht für alle gelten, die jetzt die Zeit überbrücken, aber es muss ja für die gelten, die in dieser Zeit nicht klarkommen. Das wäre unser Ziel und unser Vorschlag, wie wir diese Zeit überbrücken. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte mich noch mal ganz herzlich bei denen bedanken, die sich in unserem Land im Energiegipfel eingebracht haben. Die Einigkeit, die wir dort hatten, der gemeinsame Vorschlag, das war wichtig, um mit einer starken Stimme – nicht nur in Berlin, sondern auch in Brüssel – zu sprechen. Die nächsten Monate werden nicht einfach, aber ich bin ganz davon überzeugt, dass, wenn wir die Herausforderung gemeinsam meistern, auch gut durchkommen können. Es ist wichtig, hier im Land die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen bei den Energiepreisen zu entlasten. Und ich will hier auch deutlich berichten, in dieser Energiekrise sehen wir das, was wir seit Jahren thematisieren zum Tag der Deutschen Einheit, die Unterschiede zwischen Ost und West im Einkommen und im Vermögen sehr deutlich. Es gibt Länder, die lange nicht diese Sorgen und Existenzängste haben, aber bei uns sind sie da, und das ist auch ganz stark in Ostdeutschland vertreten. Deswegen will ich es hier noch mal deutlich sagen: Ich verstehe, dass die Menschen Existenzängste haben, und ich verstehe auch, dass diese Ängste sie auf die Straße treiben. Und deswegen geht es nicht darum, die Leute zu belehren oder zu beschimpfen, sondern es geht darum, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) konkrete Antworten zu geben. Das ist auch der Unterschied zwischen nur laut zu sein, nämlich konkrete Antworten zu geben. Und diese Antworten haben wir: Preise runter mit einer Preisbremse, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Ja, richtig!) mehr Energie anlanden, auch Energie sparen, zusätzliche Wirtschaftshilfen, unser Härtefallfonds, all das kann helfen, gemeinsam gut durch diese Krise zu kommen. Das wird nicht ohne Probleme gehen, das kann niemand versprechen. Aber ich bin sicher, dass wir mit diesem Plan gemeinsam und mit Zusammenhalt durch den Winter kommen. Und dafür, sehr geehrte Damen und Herren, bitte ich Sie um Ihre Unterstützung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Ministerpräsidentin! Das Wort zur Begründung der Anträge wird nicht gewünscht. Gemäß Paragraf 84 Absatz 4 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 221 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Und bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüße ich ganz herzlich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler der 10. Klasse des Gymnasiums Carolinum Neustrelitz. Herzlich willkommen! Schön, dass Sie da sind! Ich rufe auf für die Fraktion der AfD den Fraktionsvorsitzenden Herrn Kramer.
Nikolaus Kramer AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! Sehr geehrte Ministerpräsidentin! Frau Schwesig, ich möchte mit einem Punkt beginnen, den ich in Ihrer Rede gänzlich vermisst habe. Die Sabotage der Gaspipelines Nord Stream 1 und 2 ist nicht weniger als ein Angriff auf die europäische Energieversorgung und nicht weniger als ein Angriff auf unser Land. Das Schweigen und die Nichtbeachtung durch unsere Regierung ist erschreckend und offenbart die gesamte Hilflosigkeit unserer Nation. Dass Sie als Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, welche wie kein anderer Regierungschef für diese Pipeline gekämpft hat, in Ihrer heutigen Regierungserklärung nicht ein einziges Wort darüber verloren haben, ist schändlich. (Andreas Butzki, SPD: Na, na, na!) Experten haben früh von Sabotage eines staatlichen Akteurs gesprochen. Der Angriff auf die Leitungen von Nord Stream 1 und 2 setzt viel Wissen, Professionalität und komplexe Technik voraus. Kurz nach dem Bekanntwerden der Lecks in den milliardenteuren Gasleitungen twitterte der polnische Europaabgeordnete Radek Sikorski ein Bild des Gasaustrittes an der Meeresoberfläche und den Satz dazu „Thank you, USA“. Ein hirnloser Twitter-Eintrag oder mehr als nur ein Verdacht? An der Stelle unserer Bundesregierung würde ich jedenfalls alle verfügbaren Hebel in Bewegung setzen, um den Urheber des Angriffs auf unser Land ausfindig zu machen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Doch vermutlich fragen sich die Verantwortlichen in Berlin gerade, welche Hebel überhaupt. Unser Land steht schwächer da als jemals zuvor, kaputtgespart und abhängig von fremden Interessen und Nationen. Mit der Sprengung von Nord Stream 1 und 2 geht dann auch die letzte Möglichkeit einer kurzfristigen Lösung der Energiekrise flöten. Grüne Politik, meine Damen und Herren, zerschellt an der Realität. Habeck beschließt den Ausstieg aus dem Atomausstieg. Die Hoffnung, dass, wenn erst einmal der Strom ausfällt und der Druck der Menschen auf der Straße zu groß wird, auch eine Kurskorrektur bei Nord Stream 2 eintritt, ist nun endgültig dahin. Kurz- bis mittelfristig wird kein Gas mehr durch diese Ostseepipeline führen. Ich zitiere unseren Wirtschaftsminister Habeck von den GRÜNEN: „Wenn beim Gassparen alles gut geht und wir Glück mit dem Wetter haben, dann haben wir eine Chance, gut durch den Winter zu kommen.“ Meine Damen und Herren, Sie haben dieses Land mit Vollgas gegen die Wand gefahren, mit Vollgas in die Katastrophe, blindlinks in die Sackgasse hinein. Was für ein Armutszeugnis! Die Energiesicherheit unseres Landes ist abhängig von Glück und Wetter. Herzlichen Glückwunsch, meine Damen und Herren, herzlichen Glückwunsch! Und auch Sie, Frau Schwesig, reden vom Gassparen, minus 20 Prozent, die Sie uns hier vorgeben wollen. Eine vor wenigen Wochen veröffentlichte Umfrage von Infratest dimap fand heraus, dass im Durchschnitt 28 Prozent aller befragten privaten Haushalte nicht vorhaben zu sparen. Besonders deutlich wurde dies bei den ärmsten Haushalten, also jenen, welche weniger als 1.500 Euro im Monat zur Verfügung haben. Diese Menschen leben bereits hier und heute durch Ihre verfehlte Politik am Minimum und können ganz einfach nicht noch weiter sparen, Frau Schwesig. Die können es einfach nicht, selbst, wenn sie wollten! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und diese Menschen haben keine Poolheizung, die sie abdrehen können, sie haben keine hauseigene Sauna, auf deren Besuch sie verzichten mögen, oder die Möglichkeit, die opulente Außenbeleuchtung einfach auszuschalten. Diese Haushalte, also jene, die mit weniger als 1.500 Euro im Monat leben, schränken sich bereits überdurchschnittlich ein. Weiter bestätigen 66 Prozent der Geringverdiener bereits heute, weniger einzukaufen. Und dabei geht es nicht um Autos, meine Damen und Herren, nicht um Markenkleidung oder Freizeitaktivitäten oder Luxusartikel, sondern da geht es um Lebensmittel, um Güter des täglichen Bedarfs. Diese Menschen, meine Damen und Herren, sind existenziell bedroht und müssen um ihre Zukunft bangen. Gerade hier in Mecklenburg-Vorpommern, also in dem Bundesland, in dem die Durchschnittslöhne besonders gering und die Stromkosten besonders hoch sind, sind viele Menschen von Armut betroffen. Ihre Aufrufe zum Sparen sind also vor allem eines, Frau Schwesig, sie sind unsozial, denn sie treffen die Schwächsten in unserer Gesellschaft. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sehr richtig!) Und ich bin Ihnen dankbar dafür, Frau Ministerpräsidentin, für Ihre Beispiele besorgter Bürger in unserem Land. Diese Beispiele geben gut das aktuelle Regierungsversagen wieder, Ihr Versagen, Frau Schwesig. Und da ist die Schuld nicht im fernen Russland zu suchen, sondern hier in der Staatskanzlei und im Deutschen Bundestag in Berlin. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Denn wer hätte vor ein paar Jahren gedacht, dass ein grüner Wirtschaftsminister den von der Großen Koalition beschlossenen Ausstieg aus der Atomenergie aussetzen muss und der Politik der AfD Folge leistet?! (Heiterkeit vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aktuell sind im Bundesgebiet noch drei Kernkraftwerke am Netz. Ja, da können Sie ruhig lachen, das ist ja schon eine Forderung, seitdem es die AfD gibt, seit 2013, dass wir an der Kernenergie festhalten, Herr Terpe. (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber deswegen machen wir es nicht, sondern weil … Das verstehen Sie ja nicht!) Natürlich machen Sie das, weil Sie erkennen, dass das kluge Politik ist, die wir hier für unser Volk betreiben, Herr Terpe. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Heiterkeit vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist der einzige Grund. Aktuell sind im Bundesgebiet noch drei Kernkraftwerke am Netz: Emsland, Neckarwestheim 2 und Isar 2. Ende 2022 sollten auch diese heruntergefahren werden. Beide will Habeck nun am Netz behalten – eine Kurzschlussreaktion, wurde doch seit Jahren der Ausbau versäumt (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und notwendige Investitionen wurden aufgeschoben. Wir brauchen keine unsichere, zerstückelte und zaghafte Laufzeitverlängerung, sondern einen konsequenten und innovativen Ausbau unserer Kernenergie in Deutschland. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Unbedingt!) Aufbau statt Rückbau lautet die Devise! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Sie aber, meine Damen und Herren, verlieren auch jetzt kein Wort über die Notwendigkeit einer Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken. Einmal abgeschaltet sind viele Kernkraftwerke aufgrund von Lagerschäden einfach nicht mehr hochfahrbar. Als Sofortmaßnahme brauchen wir also eine Expertenkommission, um schnellstmöglich herauszufinden, welche der bereits abgeschalteten KKW schnell und günstig doch noch einmal in Betrieb genommen werden können und wo Investitionen Sinn ergeben. Beispielsweise ist auch zu prüfen, ob im Falle des Kernkraftwerkes Neckarwestheim eine Beseitigung der festgestellten Sicherheitsmängel nicht sinnvoller ist als der unverhältnismäßig teure Rückbau, meine Damen und Herren. Und, liebe Frau Schwesig, wenn wir Ihren Worten Glauben schenken sollen, dann müssen Sie im Bundesrat genau auf diese Sofortmaßnahmen drängen. Zudem müssen angesichts dieser existenziellen Krise alle ideologischen Scheuklappen fallen. Mittelfristig werden wir daher auch nicht umhinkommen, uns für eine Laufzeitverlängerung der Kohlekraftwerke einzusetzen. Alles, was Sie uns heute anbieten können, sind kosmetische Korrekturen und Umverteilungen, keine Lösungen, sondern Notoperationen am offenen Herzen. Und was soll ich Ihnen dazu sagen? Natürlich müssen wir jetzt alles dafür tun, um unsere Bürger zu entlasten, aber, Frau Schwesig, wir brauchen eine Perspektive, eine Perspektive für unser Land und unsere Bürger. Und diese Perspektive ist sicherlich keine steuerpflichtige Energiepreispauschale von 300 Euro, welche Sie uns hier als Entlastung verkaufen wollen. Photovoltaikanlagen für Privatpersonen, besser bekannt als Balkonkraftwerke, werden ebenfalls keine Entlastungen bringen. Im Gegenteil, durch hohe Anschaffungskosten und langwierige Amortisationszeit stellen sie eine weitere Mehrbelastung für Vermieter und Hausbesitzer dar, wenn sie denn überhaupt lieferbar wären. Doch damit nicht genug. Es ist ein schlechter Witz, dass Sie im Zusammenhang mit der Entlastung der Bürger von LNG-Terminals sprechen. Es sind extrem teure Spezialtanker und Anlagen notwendig. Das Gas ist somit um ein Vielfaches teurer als das über Pipelines transportierte. (Horst Förster, AfD: Umweltschädlich, ja.) Und darüber hinaus stehen wir vor einem immensen logistischen Problem. Ein kleines Rechenbeispiel: Schauen wir einmal auf einen typischen LNG-Tanker mit einem Transportvolumen von circa 147.000 Kubikmetern. Dafür muss das Erdgas auf minus 164 bis minus 161 Grad Celsius heruntergekühlt werden und darf dabei einen Überdruck von maximal 230 Millibar haben. Dieser Tanker kann somit über 1,7 Millionen Kilowattstunden transportieren. Man bräuchte also mehr als 322.000 Schiffsladungen mit LNG, um eine Pipeline wie Nord Stream 1 zu ersetzen. Das Jahr hat 365 Tage, also müssten täglich 884 Tanker ankommen. 884 Tanker täglich, meine Damen und Herren, ankommen, entladen werden und wieder abfahren! Und das, meine Damen und Herren, halte ich persönlich für absolut unrealistisch. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Immerhin, der Protest der Menschen auf der Straße und der vehemente Widerspruch der letzten und einzigen Oppositionspartei, der AfD, sind nicht ungehört geblieben. (Heiterkeit bei Daniel Petes, CDU) Die Gasumlage gehört der Vergangenheit an. Dabei hat Habeck diese Gasumlage doch so störrisch verteidigt. Er sagte, die Alternative wäre der Zusammenbruch des deutschen Energiemarktes gewesen und damit weiter Teile des europäischen Energiemarktes, verteidigt der Wirtschaftsminister das umstrittene Instrument. Natürlich war die Gasumlage nicht alternativlos und verschwindet wieder so schnell, wie sie eigentlich zusammengeschustert worden ist. Und nun will die Bundesregierung die steigenden Gaspreise in Deutschland mit einer Gaspreisbremse dämpfen. Dafür stellt Scholz 200 Milliarden Euro bereit, (Torsten Renz, CDU: Er selbst? – Horst Förster, AfD: Ja, so tut er ja.) wie er bei einer Pressekonferenz am vergangenen Donnerstag mitgeteilt hat. Und schon heute gehen namhafte Experten davon aus, dass dieser sogenannte Doppel-Wumms, meine Damen und Herren, nicht ausreichen wird. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Die genaue Ausgestaltung der Gaspreisbremse ist weiter unklar. Eine Kommission von Experten soll bis Mitte Oktober Vorschläge unterbreiten. Finanziert werden soll die Maßnahme über den Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds. An dieser panisch initiierten Maßnahme lässt sich deutlich ablesen, in welcher Sackgasse sich die Bundesregierung befindet. Einerseits kippt man großzügig die ohnehin rechtswidrige Gasumlage und kündigt dafür andererseits die Gaspreisbremse an, ohne auch nur eine Idee der Ausgestaltung vorlegen zu können. Vielen mag die Tragweite gar nicht bewusst sein, doch mit der neuerlichen Aktivierung des Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds inklusive neuerlicher Umgehung der Schuldenbremse stellt diese Bundesregierung ihre Misswirtschaft und die damit im Land ausgelöste Krise auf die gleiche Ebene wie die vorangegangene, die durch Corona ausgelöste. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Im Vergleich zu den in Aussicht gestellten 200 Milliarden Euro beliefen sich übrigens die gesamten Bundeseinnahmen 2021 gerade mal auf 313 Milliarden Euro. Wann und wo diese Milliarden beim Volk ankommen sollen, bleibt weiterhin offen. Doch genau dort brauchen wir die Entlastungen, sofortige Entlastung und ohne Umwege, denn für viele Menschen – sie haben es selbst gesagt, Frau Schwesig –, gerade hier in Mecklenburg-Vorpommern, geht es nicht um weniger als um das blanke Überleben. Wir, die AfD-Fraktion, haben schon im letzten Plenum für eine schnelle und sofortige Entlastung plädiert, eine Entlastung ohne komplizierte Bürokratie und langatmige Gremien. Gerne wiederhole ich die wichtigsten Punkte noch einmal: Erstens, Steuern und Abgaben aussetzen. Diese machen die Hälfte des Strompreises aus und sind den Bürgern nicht zuzumuten. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von René Domke, FDP) Zweitens, Steuern und Abgaben auf Erdgas aussetzen. Diese machen rund ein Viertel des Gaspreises aus. Durch die gestiegenen Preise fallen dem Staat Mehreinnahmen zu. Diese sind dem Bürger zurückzugeben. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und drittens, Bürger an der Zapfsäule entlasten und Herabsetzung der Energiesteuer. Und was machen Sie daraus? Sie positionieren sich mitten in der Krise, mitten im Versagen und Scheitern vorbehaltlos hinter den Sanktionen der Ampelregierung und halten auch noch heute am ideologischen Ausbau der erneuerbaren Energien fest. (Rainer Albrecht, SPD: Ja.) Und immer wieder sprechen Sie, meine Damen und Herren, von der Energiekrise. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Doch diese Energiekrise haben Sie selbst verursacht. Und daher sollten wir einen anderen Terminus uns angewöhnen und nicht von einer „Energiekrise“ reden, sondern von einer „absoluten Regierungskrise“, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und Sie geben sogar zu, die letzten 32 Jahre eine völlig verfehlte Energiepolitik verfolgt zu haben und auch noch heute an dieser, und ich zitiere Sie, Frau Schwesig, „Transformation hin zu Erneuerbaren Energien“ festzuhalten. Frau Schwesig, wissen Sie, wie viel Sonnenschein wir in Mecklenburg-Vorpommern im Durchschnitt pro Monat haben? Haben Sie irgendeine Idee? Für die Monate November, Dezember, Januar und Februar liegen wir pro Monat bei etwa 40 Sonnenstunden. Ganz schön wenig, wenn man bedenkt, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) dass diese kurzen Monate insgesamt 720 Stunden haben und in genau 40 dieser 720 Stunden Energie produziert wird. Was und wen wollen Sie ernsthaft damit versorgen, frage ich Sie! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Die Staatskanzlei.) Aber vielleicht haben wir ja, und ich zitiere abermals unseren Bundeswirtschaftsminister Habeck, „Glück mit dem Wetter“, meine Damen und Herren. Da Sie, werte Damen und Herren von der Regierungsbank, es offensichtlich nicht verstehen, lassen Sie sich die Sache mit den erneuerbaren Energien doch einmal vom Kabarettisten Vince Ebert vorrechnen, nicht nur Kabarettist im Übrigen, sondern auch Physiker. Der schafft es sogar mit einem Post auf Twitter, näher an die Wahrheit heranzukommen als Sie. Kurz und prägnant schrieb er: „Deutschland benötigt täglich etwa 1,4 TWh Strom (im Winter deutlich mehr). Es gibt zig Tage im Jahr, an denen Wind und Sonne nur 3-10 % des täglichen Strombedarf liefern. Wasserkraft liefert in Deutschland auch nur ein paar Prozent. Deutschland hat Energiespeicher, die maximal 0,04 TWh speichern können. Es genügen also einfache Grundrechenarten, um zu dem Schluss zu kommen: Es geht so nicht!“ (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Sie haben versagt – komplett! Und das bekommen die Bürger im Land nun auch zu spüren. Sie sehen den Protest auf den Straßen in jeder größeren Stadt hier in ganz Mecklenburg-Vorpommern, und es werden von Woche zu Woche mehr. Und wenn Sie so weitermachen und nicht endlich tätig werden, wird es am Ende heißen, wir zusammen gegen die da oben. Und ebenfalls sehen Sie, meine lieben Kollegen, dass im ganzen Land die Wahlumfragen der AfD nach oben schießen. In Ostdeutschland ist die AfD bereits stärkste Kraft. In einem für die Demokratie unwürdigen Spiel haben Sie immer wieder versucht, unsere konservative Bürgerpartei ins Aus zu drücken. Dafür war Ihnen kaum ein Mittel zu schmutzig. (Sebastian Ehlers, CDU: Das machen Sie schon selbst von alleine.) Damit, meine Damen und Herren, hatten Sie keinen Erfolg, (Zuruf von Thore Stein, AfD) und Sie werden ihn auch nie haben. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Auch das werden wir am kommenden Sonntag in Niedersachsen erleben können. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Sie wollen mit der AfD nicht reden?! Wir werden sehen, ob wir nach diesem Winter überhaupt noch mit Ihnen reden müssen, meine Damen und Herren. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Und das ist keine Drohung, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) und das ist keine Drohung, sondern die Konsequenz Ihres Handelns. Denn wenn die Geschäftsführung versagt, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) wird sie abgewählt oder sie hat zumindest den Anstand, den Platz zu räumen. Zweites können wir von Ihnen jedoch mit Sicherheit nicht erwarten. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Und dennoch sind wir immer noch hier, willens und bereit, (Zurufe von Julian Barlen, SPD, Sebastian Ehlers, CDU, und Daniel Peters, CDU) alles dafür zu tun, um die von Ihnen verursachte Krise einzudämmen und diese Menschen hier im Land zu schützen, willens und bereit, auch mit den Verursachern dieser Krise an einem Strang zu ziehen, um das Maximale für unsere Bürger herauszuholen. Leider sind Sie in Ihren politischen Vorstellungen so verkrustet, dass auch wir in diesem Plenum keine Verhaltensänderung bei Ihnen feststellen können. Deutschland braucht eine neue Regierung, Deutschland braucht eine starke AfD. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Fraktionsvorsitzende Franz-Robert Liskow. (Sebastian Ehlers, CDU: Jetzt wird es sachlich.)
Franz-Robert Liskow CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Regierungserklärung der Ministerpräsidentin, das möchte ich anerkennen, hat einen aktuellen Anlass. Die Regierungschefs der Länder haben sich gestern mit der Bundesregierung getroffen und über das Finanzierungspaket zum Entlastungspaket 3 beraten. Dieses Entlastungspaket – das haben wir schon mehrfach besprochen – blieb hinter den Erwartungen der Menschen zurück. Es korrigierte im Wesentlichen die Versäumnisse des Entlastungspaketes 2. Das heißt, auch Rentnerinnen und Rentner sowie Studentinnen und Studenten erhalten demnächst eine Einmalzahlung in Höhe von 300 beziehungsweise 200 Euro, so wie zuvor die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Was die Entlastung der arbeitenden Mitte angeht, hatte es aber zunächst nach Fehlanzeige ausgesehen. Es ist den Ministerpräsidentinnen und den Ministerpräsidenten zu verdanken, dass sich der Bund immerhin zu einer Preisbremse für Gas bekannt hat. Welcher Ministerpräsident daran wie viel Anteil hat, das werden wir hier heute sicher nicht abschließend klären können. Ich nehme da auch ganz stark an, dass die Wahrnehmung unserer Ministerpräsidentin an dieser Stelle möglicherweise auch deutlich von der Wahrnehmung anderer Ministerpräsidenten abweichen wird. Es spielt aber am Ende auch keine besonders große Rolle. Der Bund stellt Geld zur Verfügung, 200 Milliarden Euro sollen es sein, und das wäre wohl zumindest noch nicht passiert, wenn es aus den Ländern keinen Druck gegeben hätte. Das ist die gute Nachricht, und dafür von dieser Stelle und von mir Lob und Anerkennung. Das war es aber schon fast mit dem Neuigkeitswert. Ansonsten hat Frau Schwesig heute noch einmal im Wesentlichen das bekräftigt, was wir in der letzten Regierungserklärung erfahren haben. Die Gaspreisbremse, so wichtig, wie sie auch ist, bleibt nämlich weiter im Vagen. Ich muss mich an dieser Stelle übrigens auch sehr wundern. Ich habe es bisher immer so erlebt, dass man erst über eine politische Maßnahme verhandelt hat und hinterher ausgerechnet worden ist, was das Ganze kosten wird. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Das ist diesmal offensichtlich ganz anders: Bund und Länder haben sich erst auf einen Preis geeinigt, nämlich auf besagte 200 Milliarden, und hinterher soll die Kommission festlegen, was mit dem Geld im Einzelnen gemacht werden soll. Wir leben schon in besonderen Zeiten. Das merkt man nicht zuletzt an dem eben skizzierten Vorgehen. Die Kommission wiederum – so steht es im Beschlusspapier – soll noch im Oktober ein Modell für die Preisbremse vorlegen. Wann die Bremse genau greift, bleibt ebenso im Unklaren wie die Regelung im Detail. Und die werden es in sich haben, egal, worauf man sich am Ende einigt. Wir können uns also schon gemeinschaftlich auf die nächste Ministerpräsidentenkonferenz in zwei Wochen freuen. Wenn alles nach Plan läuft, dann wird wenigstens die Begrenzung der Gaspreise Gestalt annehmen. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, aus meiner Sicht wäre es auch durchaus möglich gewesen, das gestern schon zu einem Beschluss zu bringen. Es gibt nämlich kein Erkenntnisdefizit, und wir haben nun wirklich alle keine Zeit zu verlieren. Mein Kollege Michael Kretschmer hat darauf in einer Protokollnotiz gestern sogar ausdrücklich hingewiesen. (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) Im Wesentlichen gibt es derzeit drei Modelle, über die gesprochen wird: Modell 1, eine Art Kopfpauschale für jeden Bewohner einer Wohnung. Entsprechend der Bewohnerzahl gibt es dann eine gewisse Menge an verbilligtem Gas. Die Krux an diesem Modell ist allerdings, dass es im Detail schwer zu berechnen sein wird. Es ist ja durchaus möglich, dass ein Haushalt zeitweise aus einer Person mehr oder weniger bestehen wird. Abgesehen davon sind die meisten Menschen in diesem Land nicht direkt Kunden bei den Versorgern, sondern rechnen ihren Gasverbrauch über die Vermieter ab. Der weiß oftmals aber gar nicht, wie viele Menschen im Haushalt leben, und der Versorger weiß es noch weniger. Was droht, ist, dass Heerscharen an Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern in Marsch gesetzt werden, die ausrechnen, wie groß der verbilligte Gaspreis dann ist – Erhöhung und Abrechnung inklusive. Damit komme ich zu Modell 2. Hier soll es ja um einen individuellen Haushaltsverbrauch gehen, der sich an dem Bereich der letzten Jahre orientiert. Hier liegen immerhin halbwegs verlässliche Zahlen vor. Allerdings hat dieses Modell am Ende die gleichen Schwächen wie Modell 1. Was ist, wenn ein Haushalt plötzlich größer oder kleiner ist, wenn ein Haushalt erst seit wenigen Wochen besteht? Auf welcher Basis, auf welcher Bezugsgröße soll der Verbraucher dann die Menge errechnen? Ich habe deswegen auch schon vor einigen Wochen ein drittes Modell vorgeschlagen, das in der Umsetzung erheblich einfacher wäre. Der Verkaufspreis vom 24. Februar bildet die Bezugsgröße, er wird mit einem Aufschlag versehen – ich habe 30 Prozent vorgeschlagen, ich bin da aber auch nicht dogmatisch, können gerne auch 40 Prozent sein –, und die Differenz zwischen dem Markt- und Verkaufspreis bezahlt der Staat. Das wäre in der Umsetzung relativ einfach und für Kundinnen und Kunden absolut nachvollziehbar, und zwar sowohl für private Haushalte als auch für Unternehmerinnen und Unternehmer. Man darf allerdings gespannt sein, auf welches Modell sich die Expertenkommission dann in den kommenden Wochen einigen wird. Ich rate jedenfalls dringend dazu, von großer Euphorie erst mal abzusehen. Bevor nicht klar ist, wofür der Bund das Geld im Einzelnen ausgeben will, stelle ich zumindest noch keinen Sekt kalt. Am Ende ist es mir persönlich auch nicht so wichtig, auf welches Modell sich die Kommission verständigt. Wichtiger wäre, dass es schnell passiert. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Angesichts der Vorstellung vom gestrigen Abend werden viele Menschen nämlich den Eindruck haben, dass Bundes- und Landesregierung den Ernst der Lage noch immer nicht vollständig verstanden haben. Fragen Sie sich doch bitte selbst, meine Damen und Herren, welche Auswirkungen das auf das Demonstrationsgeschehen hier im Osten in unserem Land haben wird! Es kommt hinzu, dass die Entlastungssumme von 200 Milliarden Euro zwar gewaltig klingt, sie schrumpft aber, je näher man sie sich anschaut. Schließlich soll sie für zwei Jahre reichen. Zudem soll sie allen 40 Millionen Haushalten zugutekommen plus den Unternehmen, die beim Gas etwa 50 Prozent des Verbrauches ausmachen. Die Summe ist gewaltig, keine Frage, sollten die Preise aber weiter steigen, dann werden sie nur einen geringen Beitrag zur Lösung des Problems beitragen. Hinzu kommt, dass ich mit einer gewissen Sorge sehe, dass das Programm im Wesentlichen auf Pump finanziert werden wird. Ich selbst habe für eine Ausnahme von der Schuldenbremse plädiert, wenn es wirklich, wirklich notwendig wird. Das darf aber kein Freibrief sein, dass die Regierungen sich jetzt ein Sondervermögen zur freien Verfügung schaffen. Wozu das führen kann, haben wir bei dem Corona-Schutzfonds in den letzten Monaten zuhauf erlebt. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Ich betone das auch deshalb, weil derzeit nicht nur die Energieunternehmen ziemlich gut verdienen, sondern vor allem auch über die Mehrwertsteuer Bund und Länder. Ich rate dazu, erst einmal diese Mittel in den Blick zu nehmen, bevor neue Schulden angehäuft werden. (Daniel Peters, CDU: Richtig!) Abgesehen davon müssen Schulden irgendwann zurückgezahlt werden. Die Entlastung, die die Bürgerinnen und Bürger durch die Gaspreisbremse irgendwann mal erhalten, müssen sie in ein paar Jahren verzinst zurückzahlen. Die Preisbremse als solche ist dennoch richtig, es tue aber bitte niemand so, als hätte Herr Lindner im Keller des Bundesfinanzministeriums plötzlich Gold gefunden. (René Domke, FDP: Man weiß es nicht.) Immerhin haben sich Bund und Länder aber darauf verständigt, als zusätzliche Finanzierungsquelle die großen Gewinne der Energieunternehmen in den Blick zu nehmen. Ich weiß, dass bei der Landesregierung beim Begriff der Übergewinnsteuer das Herz höherschlägt. Allerdings reden wir heute nicht mehr über eine Besteuerung der Ölkonzerne wie im Frühjahr dieses Jahres, als dieser Begriff plötzlich Rot-Rot begeisterte, sondern wir reden über Übergewinne oder Zufallsgewinne, die durch das sogenannte Merit-Order-Prinzip an der Strombörse entstehen. Und dieses Prinzip besagt, dass sich der Preis am teuersten Anbieter orientiert. Das war mal gedacht, um die relativ teuren erneuerbaren Energien zu stützen, heute führt es dazu, dass die exorbitant teuer gewordene Gasverstromung den Preis diktiert. Das heißt, wer über Übergewinnsteuer oder Zufallsgewinnsteuer an Shell oder BP denkt, der ist auf dem falschen Pfade unterwegs. Unter diese Steuer fallen Betreiber von Kernkraftwerken, von Kohlekraftwerken, aber vor allem auch Anbieter von erneuerbaren Energien aus Wind und Sonne. Ich bin gar nicht dagegen, dass hier Gewinne abgeschöpft werden, die in dieser Form hätten gar nicht entstehen sollen, aber abgesehen davon, dass eine solche Regelung rechtssicher gestaltet werden muss, wäre es durchaus möglich gewesen, dass diese Gewinne gar nicht entstehen, nämlich, indem man das Merit-Order-Prinzip zumindest zeitweise ausgesetzt hätte. Hierzu bestand aber offensichtlich keine Bereitschaft in der Bundesregierung. Ein weiterer Aspekt ist, dass es nach wie vor keine echte Bereitschaft gibt, die drei Kernkraftwerke, die noch am Netz sind, zumindest vorübergehend länger laufen zu lassen. Hier scheint die Versorgungssicherheit der Menschen gegenüber dem Wahlkampf in Niedersachsen wohl nachrangig. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: War doch Merkel, die die abgeschaltet hat, richtig?!) Ich gehe davon aus, dass diese Diskussion nach dem kommenden Sonntag (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Auch wegen Wahlkampf.) wieder an Fahrt gewinnen wird. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Meine werten Kolleginnen und Kollegen, der „Vorhang zu und alle Fragen offen“, heißt es bei Brecht. Unterm Strich stelle ich heute fest, Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass der Bund sich verschuldet und die Bürgerinnen und Bürger mit dem aufgenommenen Geld von den drückend hohen Energiekosten entlastet werden. Wann und wie steht nach wie vor in den Sternen. Ich hoffe, dass sich alle politisch Handelnden darüber im Klaren sind, dass die Zukunft der Industrienation Deutschland nicht leichtfertig verspielt werden darf. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE die Fraktionsvorsitzende Frau Rösler.
Jeannine Rösler Die Linke
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Politik muss handeln, erst recht in Zeiten der Krise. Und deshalb ist es gut, dass Sie, Frau Ministerpräsidentin, und das gesamte Regierungsteam einschließlich der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seit Wochen und Monaten das tun, was in dieser Zeit zu tun ist, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Im Kreis laufen.) erstens, die Probleme aufnehmen, zweitens, sich mit den Akteuren abstimmen, was getan werden muss, um die Probleme zu lösen, und drittens, vom Bund, aber auch auf der europäischen Ebene pragmatische Lösungen einfordern. Sie machen sich stark und treffen auch im Rahmen der eigenen Möglichkeiten Vorsorge und Maßnahmen, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) etwa die Kofinanzierung von Maßnahmen des Bundes oder eben auch der Härtefallfonds. Diese Landesregierung hat klug und weitsichtig gehandelt, als sie der Bundesratsinitiative von Bremen zur Abschöpfung von Übergewinnen beigetreten ist. Was wurde angesichts dieses Vorschlags nicht alles heraufbeschworen! Eine Übergewinnsteuer sei populistisch, unrealistisch, würde Willkür Tür und Tor öffnen. Und CDU-Chef Merz war sich ganz sicher und sagte: „Das wird nie kommen“. Und heute wissen wir, das Thema „Übergewinne abschöpfen“ ist kein Tabu mehr. Und das ist auch richtig so. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zurufe von Daniel Peters, CDU, Torsten Koplin, DIE LINKE, und René Domke, FDP) Selbst FDP-Chef Lindner sieht, unter Druck geraten, offenbar ein, dass ein Teil der Riesenprofite nun doch für die Allgemeinheit ganz hilfreich wäre. Meine Damen und Herren, diese Landesregierung handelt verantwortungsvoll und holt Wirtschaft, Gewerkschaften, Kommunen und Sozialverbände mit ins Boot. Gemeinsam ging das klare Signal an den Bund, was wir dringend brauchen, erstens, einen Energiepreisdeckel für Strom, Gas und Wärme, zweitens, weitere Entlastungsmaßnahmen für alle Bereiche. Einig waren sich auch alle darin, was wir zum jetzigen Zeitpunkt gar nicht brauchen, die Schuldenbremse, denn auch das Land muss in dieser Notlagesituation handlungsfähig sein und handlungsfähig bleiben. Das wird von uns zu Recht erwartet. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Feuchter sozialistischer Traum ist das.) Meine Damen und Herren, ich habe keinen Zweifel, dass die Probleme, die uns alle umtreiben, zu bewältigen sind. Entscheidend ist, sie nachdrücklich anzupacken, damit allen betroffenen Menschen, den kleinen und mittleren Unternehmen und den Kommunen geholfen wird. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Dieses beherzte und kluge Anpacken vermissen wir jedoch von der Bundesebene. Die Ampel bleibt immer noch wichtige Antworten schuldig, aber Politik muss handeln! Sie darf nicht zögern, nicht zaudern und nicht jeden Tag eine neue Sau durchs Dorf treiben! (Wolfgang Waldmüller, CDU: Nee!) Die Wochen gingen mit viel Ampelstreit ins Land. Die Hiobsbotschaften häufen sich. Hilferufe aus der Wirtschaft, von Handwerk und Handel, von den Sozialverbänden, den Mieterorganisationen, von den Tafeln und Krankenhäusern und vielen weiteren werden laut und lauter. Landauf, landab brechen sich Sorgen und Zukunftsängste Bahn. Immer mehr Haushalte sind am Verzweifeln, wie sie die horrenden Rechnungen bezahlen sollen. Es drohen Strom- und Gassperren, und wenn die Miete nicht mehr gestemmt werden kann, besteht eben die Gefahr, dass Menschen ihre Wohnung verlieren. Kleinen Unternehmen geht die Puste aus und selbst mittlere Unternehmen machen sich große Sorgen, denn sie alle tragen Verantwortung für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und deren Familien. Meine Damen und Herren, bereits heute ist die Not groß, werden die Tafeln förmlich überrannt. Diese können den Ansturm nicht mehr bewältigen und viele Menschen nicht mehr mit Lebensmitteln versorgen und müssen etliche Bedürftige schweren Herzens mit leeren Händen wieder wegschicken. Und nicht nur aus meiner Sicht ist das ein Angriff auf die Menschenwürde, die doch unantastbar ist, wie es im Grundgesetz an oberster Stelle heißt. Und ich frage mich: Wo sind die Wohlstandsgewinne und der Reichtum in Deutschland? Große Teile der Bevölkerung gehen leer aus, obwohl sie sich tagtäglich krummmachen oder ihr Leben lang schuften. Und wie soll ein Mensch, der etwa wegen einer Behinderung nicht erwerbstätig ist (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wenn es aber um Migration geht, argumentieren Sie genau anders.) und Grundsicherung von knapp 450 Euro bezieht, monatlich 20 Euro mehr für Strom bezahlen? Das geht nicht! Aber bis zum Jahresende gibt es für diese Menschen keinen Cent zusätzliche Hilfe. Da muss Politik viel schneller handeln und wirklich alle, alle in den Blick nehmen. Meine Damen und Herren, während andere europäische Länder längst einen Energiepreisdeckel eingezogen haben und zu dessen Finanzierung Übergewinne abschöpfen, blockierte dies die Ampel mit dem immer gleichen Hinweis vonseiten der FDP, die Schuldenbremse müsse eingehalten werden. (Daniel Peters, CDU: Hat Herr Barlen Ihnen das genehmigt? Dürfen Sie so was sagen?! – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Es ist aus politischer, sozialer und ökonomischer Sicht zwingend erforderlich, dass diese heilige Kuh endlich geschlachtet oder zumindest ausgesetzt wird. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Alles andere ist fahrlässig, gefährdet Existenzen und nicht zuletzt die Demokratie. Sie werden sagen, die Bundesregierung hat doch reagiert. (Torsten Renz, CDU: Wer sagt das?) Und ja, das hat sie. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Es ist richtig und wichtig, sie hat Entlastungspakete in erheblichem Umfang geschnürt. Für viele Menschen kommt diese Hilfe aber spät, teils auch zu spät, und ich fürchte, sie reicht nicht aus. Wir sind froh, dass die unsägliche Gasumlage endlich vom Tisch ist. Das ewige Hin und Her, dann die Ankündigung, dass sie ab Oktober kommen soll, hatte zusätzlich für Unruhe gesorgt und Ängste geschürt. (Zurufe von Daniel Peters, CDU, und Torsten Renz, CDU) Dieses Ampelflackern, das Chaos und die Aufregung wären wirklich vermeidbar gewesen. Wir sind ebenso froh, dass Gas- und Strompreise gedeckelt werden sollen. Aber hier muss endlich Gewissheit her! Die Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft, die Länder und die Kommunen müssen doch endlich wissen, womit sie zu rechnen haben. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Politik muss handeln! (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Daniel Peters, CDU) Privathaushalte sind bei der Gas- und Stromversorgung abzusichern mit einem angemessenen Basisbedarf, aber auch Anreizen zum Sparen. Das ist doch überhaupt gar keine Frage. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Zynische Hinweise, dass morgendliches kaltes Duschen muntermacht, sind allerdings an dieser Stelle nicht angebracht. Energiesperren sind gesetzlich zu verbieten, denn niemand, und schon gar nicht Kinder, sollten in einer kalten, dunklen Wohnung sitzen müssen. Wohnungskündigungen müssen zumindest ausgesetzt werden. Und nicht zuletzt brauchen kleine und mittlere Unternehmen die erforderliche Unterstützung, damit sie die Krise überstehen. Und auch hier sehen wir gerade im Kurzarbeitergeld ein ganz, ganz wichtiges Instrument. Und ich bin der Landesregierung und insbesondere auch der Ministerpräsidentin dafür sehr dankbar, dass Sie sich genau dafür auch einsetzt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) 200 Milliarden Euro soll das neue Paket des Bundes kosten. Das ist kein Pappenstiel, aber es ist bezahlbar. (Zuruf von Petra Federau, AfD) Der Bund nimmt dafür neue Kredite auf, und dagegen ist auch nichts zu sagen. Doch auch den Bundesländern muss dieses Recht eingeräumt werden. Ihre finanziellen Spielräume sind gleich null. (Zuruf von René Domke, FDP) Und wir als Land sind ja auch gefordert und mit im Boot, wenn es um die Finanzierung geht. Auch das ist richtig. (René Domke, FDP: Das hätte ich gern mal begründet.) Und deshalb muss der Bund den Ländern und Kommunen entgegenkommen. Von den insgesamt 295 Milliarden Euro aus den Paketen will der Bund maximal 250 Milliarden tragen. Mit anderen Worten, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Alles, was die Sozialisten können, ist, die Hand aufhalten und weiterreichen. Mehr ist das nicht.) die Länder müssen mindestens 45 Milliarden Euro aufbringen. Das können sie nicht, und sie brauchen daher dringend Entlastung, indem das Wohngeld und auch die Wohnkosten in der Grundsicherung vollständig vom Bund übernommen werden. Und auch beim Nahverkehr muss es um deutlich mehr Regionalisierungsmittel gehen. Der Abwehrschirm des Bundes und die Anstrengungen der Länder kosten Geld, viel Geld. Wir bleiben dabei, dass ein Teil davon auch dort abgeholt werden muss, wo es eben üppig vorhanden ist. (Zuruf von Petra Federau, AfD) Es gibt Vorschläge von Gewerkschaften, von uns LINKEN, von SPD und den GRÜNEN, alles nicht neu, aber mit der FDP eben nicht umsetzbar. (René Domke, FDP: Ja, Gott sei Dank!) Aber wann, wenn nicht jetzt in Zeiten der Krisen, sollten riesige Vermögen endlich besteuert oder zumindest mit einer Abgabe belegt werden?! Wann, wenn nicht jetzt, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Endlich ran an die Kapitalisten!) sollte von den reichsten acht Prozent der Bevölkerung (René Domke, FDP: Ich würde sagen, wir machen noch einen Feiertag. – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) ein angemessener Teil zur Finanzierung der Notlage herangezogen werden?! (René Domke, FDP: Wie wärs mit einem Feiertag?) Vergessen ist offenbar auch die grundgesetzliche Verankerung, dass Eigentum verpflichtet. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ So heißt es da in Artikel 14. (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Eine solche Abgabe, einmalige Abgabe, brächte übrigens (Zuruf von Petra Federau, AfD) mindestens just 200 Milliarden Euro, und schon wären diese Schulden, (Zuruf von Horst Förster, AfD) die jetzt der Allgemeinheit aufgebürdet werden, gar nicht nötig. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Thore Stein, AfD) Meine Damen und Herren, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wer sind denn die Reichen hier in Mecklenburg-Vorpommern? Wer sind die Reichen hier?) meine Damen und Herren, es ist doch schier unfassbar, dass es in Deutschland immer noch nicht möglich sein soll, die Belastungen gerecht zu verteilen. (René Domke, FDP: Das ist gerecht verteilt.) Aber genau darauf kommt es an, für einen solidarischen sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. (Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Bei Ihnen sind alle gleich arm, das ist für Sie gerecht, außer Sie selbst.) So, und jetzt noch ein Wort, ein Wort zur AfD. (René Domke, FDP: Da klatscht ja nicht mal mehr die SPD mit!) Solidarischer Zusammenhalt in einer demokratischen Gesellschaft ist Ihnen von der AfD eher ein Dorn im Auge. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das ist heute noch mal ganz deutlich geworden. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Soziale Gerechtigkeit hat die AfD noch nie viel interessiert. (Petra Federau, AfD: Ach du liebe Zeit!) Sie vertreten nicht die einfachen Leute, von denen Herr Kramer hier heute gesprochen hat, sondern die Interessen der Wohlhabenden. Und das wird an Ihren steuerpolitischen Vorschlägen auch immer wieder deutlich. (Thore Stein, AfD: Das ist totaler Quatsch!) Sie wollen Ihr autoritäres Programm durchsetzen, rückwärtsgewandt und spaltend. (Zurufe von Nadine Julitz, SPD, Horst Förster, AfD, und Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und, Herr Kramer, Sie reden, (Zurufe von Petra Federau, AfD, und Horst Förster, AfD) Sie reden bei der letzten Landtagssitzung von Klimaideologie, (Horst Förster, AfD: Hören Sie mit Ihren sozialistischen Träumereien auf!) von fatalem Ausbau der erneuerbaren Energien und sehen in Demokraten die angeblich wahren Brandstifter. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Wer so zündelt, dem geht es nicht um die Menschen, (Zuruf von Horst Förster, AfD) dem geht es nur um sich selbst. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Torsten Koplin, DIE LINKE: Richtig, richtig!)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nunmehr das Wort der Fraktionsvorsitzende Herr Dr. Harald Terpe.
Dr. Harald Terpe GRÜNE
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es tut not, insbesondere auch mit Richtung auf die rechte Seite unseres Parlaments, noch mal darauf hinzuweisen, wer auch wesentlich zu der Situation beigetragen hat, in der wir uns jetzt befinden. Es ist heute dann doch noch nicht zu Wort gekommen, dass der russische Aggressionskrieg, der ja jetzt auch gipfelt in der Annexion von Gebieten, täglich Tod und Zerstörung in der Ukraine bedeutet, eine militärische Bedrohung der Nachbarn, und mit dem Bruch von Abkommen und Verträgen das Vertrauen nicht nur in die friedliche Koexistenz zerstört hat, sondern auch eine wirtschaftliche Bedrohung für seine Nachbarn ist und für Europa und eben auch für Deutschland. Die Versuche der Destabilisierung seitens Russlands haben natürlich dazu geführt, dass wir die Erkenntnis bekommen haben, dass unsere Versorgungssicherheit bedroht ist. Und erst mit dieser Erkenntnis auch zusammen ist auch für uns die Erkenntnis klargeworden, dass die Politik der einseitigen Abhängigkeit in Richtung Energieversorgung aus Russland notwendig ist zu beenden, und dieser Weg ist eingeschlagen worden. Und da hat Mecklenburg-Vorpommern auch einen sehr verantwortlichen Platz bei dieser Veränderung der Energieversorgung. Und ich glaube, dass gerade in den letzten Wochen das auch verantwortlich im Zusammenhang mit der Bundesebene wahrgenommen wird, was wir für die Energieversorgung, für die Energiesicherheit in Deutschland für eine Verantwortung haben. Wir alle wissen – das ist ja auch eine Binsenweisheit –, dass es zu einer astronomischen Verteuerung von Gas, Öl und Strom zumindest in einem Ausmaß, wie wir es bisher noch nicht gesehen haben, geführt hat. Wir wissen auch, dass diese europapolitischen und globalpolitischen Zusammenhänge die Inflation getrieben haben, und wir spüren die drohende Notlage. Und das führt zu Fragen, zu Unsicherheiten: Werden wir genug Wärme und Strom haben? Wir alle haben in unseren Familien, in unseren Freunden- und Bekanntenkreisen die Gespräche, die uns das auch vermitteln, dass die Sorge besteht, wir können die Energiesicherheit nicht aufrechterhalten. Es besteht die Sorge: Können wir das alles bezahlen? Aber genauso: Werden wir einander helfen? Werden wir also solidarisch zusammenstehen? Werden wir Unterstützung erfahren? Das sind solche Fragen. Und wird alles rechtzeitig passieren? Das ist ja heute in den verschiedenen Beiträgen auch zur Sprache gekommen. Jeder von uns, und ich sagte es bereits, kennt diese Fragen aus der Familie und hat sie sich vielleicht insgeheim auch selbst gestellt. Für mich trifft das zu. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ich habe mich doch wochenlang gefragt: Werden wir es alles rechtzeitig machen? Und deswegen – das können Sie mir glauben – war ich sehr erfreut, als die Nachricht kam, dass die Bundesebene, die Ampelkoalition sich in Berlin geeinigt hat auf ein Paket von 200 Milliarden Euro. Vielleicht hat es der eine oder andere auch gesehen, denn ich wurde unmittelbar nach dem das entschieden wurde, gefragt und war doch sehr froh darüber. (Horst Förster, AfD: Auch wo es herkommt?) Die Erwartungen und Forderungen an die Politik aus der Bevölkerung hier in Mecklenburg-Vorpommern und deutschlandweit bestehen zu Recht, und ich denke, wir müssen Verantwortung tragen in dieser Situation, Vorbild sein und Vertrauen schaffen. Und da besteht für mich der größte Mangel der Bereitschaft, Verantwortung zu tragen auf der rechten Seite dieses Parlaments. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Weil wir Energiesicherheit bieten würden, Herr Terpe?) Die machen sich, die machen sich einfach aus dem Staub. (Zurufe von Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, AfD, und Jan-Phillip Tadsen, AfD) Nein. Sie, (Horst Förster, AfD: Das ist doch ein Witz.) Sie, (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Sie sind eben nicht bereit, (Heiterkeit bei Jan-Phillip Tadsen, AfD) Verantwortung zu tragen, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) weil Sie es auch gar nicht, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie schwafeln nur.) weil Sie es auch gar nicht ausreichend durchdenken können. (Heiterkeit und Zuruf von Horst Förster, AfD – Zuruf von Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, AfD) Das hat der Beitrag von Herrn Kramer gezeigt. (Petra Federau, AfD: Ach Gottchen! – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ich gebe zu, dass in den letzten Wochen bei mir die Zuversicht gewachsen ist, weil ich gemerkt habe zum einen, dass ein Teil der vorher beschlossenen Entlastungspakete gegriffen hat, aber eben auch, weil es eine pragmatische Bereitschaft gibt in der Gesellschaft, nach vorne zu blicken. Es gibt eine Vielzahl von differierenden Vorschlägen, wo man sich immer gedacht hat, was ist denn das für ein Hin und Her, ein Gezänk, aber gerade diese Vorschläge, die man nicht einer Person zuordnen kann, sondern die aus der Mitte der Politik auch gekommen sind – ich verweise darauf, dass die CDU und DIE LINKEN beispielsweise einen Vorschlag schon sehr frühzeitig unterbreitet haben, wo es um Energiedeckel im weitesten Sinne ging, das habe ich damals für einen klugen Vorschlag auch selbst gehalten –, aber solche Vorschläge müssen auch mehrheitsfähig gemacht werden und die Mehrheiten bestehen jetzt. (Daniel Peters, CDU: Das hat zu lange gedauert.) Und was sehr wichtig ist, glaube ich, in dieser Zeit, in diesem Augenblick, ist, dass eine Bereitschaft der Demokratinnen und Demokraten und der Demokratie insgesamt besteht, auch bei Differenzen in der Not zusammenzustehen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das sehen wir jeden Montag auf der Straße, Herr Terpe. Das finde ich auch gut so. Das ist das Ergebnis der Demokratie.) Ja, das bestreite ich ja nicht, dass das zur Demokratie dazugehört, und das können sie ja auch, obwohl Sie immer behaupten, Sie werden hier unterdrückt in der Demokratie. (Thore Stein, AfD: Was?!) Das ist nicht der Fall, sie können demonstrieren. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das werde ich den Leuten am Montag mal sagen, was Sie von den Leuten halten.) Ja, das sagen die Leute auch und wir reagieren darauf auch. (Heiterkeit und Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Die Ministerpräsidentin hat zu Recht darauf hingewiesen, dass die Länderebene sehr verantwortungsvoll Verantwortung und Führung übernommen hat, denn wenn man sich an das Gezänk aus der Corona-Zeit erinnert, ist es geradezu erstaunlich, wie geschlossen die Länderebene Vorschläge unterbreitet hat. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Und wir können doch heute sagen, es ist gut und richtig, dass die Bundesampel und die Ländereinheit der Vielfalt jetzt geliefert haben. (Torsten Renz, CDU: Endlich lobt einer mal die Ampel! Endlich lobt einer mal die Ampel!) Ja, das muss ja auch so sein. Die Ampel muss gelobt werden, (Beifall René Domke, FDP) weil sie, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Jeannine Rösler, DIE LINKE) weil sie Entschlüsse gefasst hat, die uns ein ganzes Stück voranbringen, auch wenn das noch nicht das Ende der Beschlüsse ist, aber die Ampel hat geliefert. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Noch gar nichts hat sie geliefert. – Stephan J. Reuken, AfD: Was denn? Ist doch alles völlig unkonkret.) Natürlich hat sie geliefert, (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Stephan J. Reuken, AfD) sie hat bereits Schritte zur unabhängigen Energieversorgungssicherheit geliefert. (Petra Federau, AfD: Das ist nicht unabhängig. Das ist doch Quatsch!) Es ist unabhängig, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) weil sie andere Lieferverträge in andere Richtungen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Katar! – Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) in andere Richtungen (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Fracking-Gas.) verhandelt hat, (Zuruf von Petra Federau, AfD) damit unsere Gasspeicher zum Winter gefüllt sind. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Sie wollen doch nicht ernsthaft behaupten, das wäre nicht notwendig?! (Jens-Holger Schneider, AfD: Was ist mit Saudi-Arabien und Katar?) Dann würden ja Sie sozusagen einen Verrat an der deutschen Bevölkerung begehen, und das kann ich mir vorstellen, das ist für Sie auch gar keine Schwierigkeit. Also, Schritte zur unabhängigen Energieversorgungssicherheit sind unternommen worden, insbesondere auch dadurch, dass es Planungsbeschleunigungsmöglichkeiten gibt für den Ausbau erneuerbarer Energien. Sicherlich sind die erneuerbaren Energien ein mittelfristiger Ausbau, das heißt nicht akut, aber die Schritte sind richtig, dass sie gemacht worden sind jetzt. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ich weise darauf hin – es scheint den meisten ja gar nicht klar zu sein –, dass es bereits drei Entlastungspakete gibt, die mit insgesamt 95 Milliarden Euro gefüllt sind. Und damit Sie auch mal im Parlament, in der Öffentlichkeit – oder man kann sie nicht genug im Parlament und in der Öffentlichkeit präsentieren. Im Entlastungspaket 3 sind bereits die Strompreisbremse und die Dämpfung der Netzentgelte enthalten als Ziel. (Thore Stein, AfD: Als Ziel, ja super!) Es ist die Gewinnabschöpfung – darüber ist gesprochen worden – enthalten. Das ist ein richtiger Schritt. Es ist enthalten, dass die CO -Preiserhöhung, die normalerweise 2 2023 kommen sollte, ausgesetzt ist. (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Daniel Peters, CDU) Es ist Kindergelderhöhung vereinbart worden, die Zahl der Wohngeldberechtigten wird ausgeweitet, es gibt Heizkostenzuschüsse, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) die sind immens im Verhältnis zu anderen. (Julian Barlen, SPD: Bittsteller?) Das hat nichts mit Bittsteller, sondern es hat damit zu tun, dass wir uns um die Ärmsten kümmern und Menschen, die, (Thore Stein, AfD: Immer ärmer machen, Herr Terpe.) die Menschen, (Thore Stein, AfD: Immer ärmer machen.) die es brauchen, (Zuruf von Petra Federau, AfD) in dieser Zeit davon profitieren können. Wenn Sie sich das alles leisten können, ist es ja interessant zu hören. Es gibt im 3. Entlastungspaket eine Einmalzahlung für die Rentner und für die Studenten (Thore Stein, AfD: Und wie hoch ist die? – Zuruf von Torsten Renz, CDU) und vieles andere mehr. (Stephan J. Reuken, AfD: Studierende.) Wir haben aber auch bereits jetzt eine Gaspreisreduzierung, weil die Umsatzsteuer reduziert worden ist auf sieben Prozent, zwar befristet, aber richtigerweise reduziert worden. Das spielt offensichtlich für Sie gar keine Rolle, die da dazwischenreden. Und deswegen denke ich, dass die Ministerpräsidentenkonferenz gemeinsam mit der Bundesregierung genau das richtige Signal am Dienstag gesetzt hat und den Weg vorgezeichnet hat, wie wir diese Notlage bewältigen können, und dass wir dabei zusammenstehen müssen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Christian Albrecht, DIE LINKE) Und natürlich ist es so, dass dann auch der Zeitpunkt gekommen ist zu sagen, wie können wir das noch verbessern. Deswegen bin ich dankbar dafür – das ist ja auch heute erst gesagt worden –, dass die Ministerpräsidentin daran denkt oder dass die Regierung daran denkt, das Parlament sicherlich mehrheitlich auch, dass man den Härtefallfonds vorzieht und jetzt in akuten Notsituationen helfen kann. Das ist, finde ich, ein sehr guter Vorschlag. Und ich weise noch mal darauf hin, dass ich es auch richtig finde, dass die Maßnahmen auf Bundesebene möglichst für diejenigen Schwerpunkte setzen, die am meisten in Not sind und am geringsten verdienen, also für das Drittel in der Gesellschaft, also auch die, die Niedriglöhne haben, dass dort ein Schwerpunkt gesetzt wird. Das ist eine richtige Entscheidung. (Patrick Dahlemann, SPD: Sehr richtig!) Ich möchte dann noch kurz zum Antrag der Koalitionsfraktionen, die ja jetzt auch selbst ihren Antrag noch mal geändert haben, Stellung nehmen und sagen, dass im Grunde genommen die Punkte 1, 2, 3 und ein großer Teil von 4 bereits durch das Ministerpräsidentenampelpapier erledigt sind. (Beifall René Domke, FDP) Das wissen Sie selbst auch, und insofern geht es natürlich jetzt auch in der Verantwortung des Landes darum, dass eben die Sachen, die das Land in eigener Regie zu erledigen hat, jetzt auch erfüllt werden. Das ist der große Sektor „Ausbau erneuerbarer Energien“. Das ist sicherlich der Sektor „Energieeinsparungen“, der ja auch unterstützt wird von der Bundesebene. Und in diesem Sinne sage ich, es geht von diesem Papier ein Signal in die Bevölkerung aus, dass sie nicht von der Politik alleingelassen wird, und dieses Signal ist richtig. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜEN und René Domke, FDP)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Gestatten Sie mir an dieser Stelle noch mal den Hinweis, keine Zwiegespräche bitte mit dem Redner zu führen. Sie haben die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Und der Lärmpegel ist auch relativ hoch hier im Saal. Vielleicht können wir uns alle ein bisschen befleißigen, besser zuzuhören. Vielen Dank! Als Nächstes rufe ich auf für die Fraktion der FDP den Fraktionsvorsitzenden Herrn René Domke.
René Domke FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, das Land – und damit die Menschen, die in ihm leben, und die Unternehmen, die in diesem Land wirtschaften – sieht sich einer der größten Herausforderungen ausgesetzt, die es je erlebt hat oder erleben musste. Man kommt aber nicht umhin, immer wieder einzuordnen, warum uns diese Herausforderung so eiskalt erwischt haben und warum wir nicht auf diesen Ernstfall vorbereitet waren. Mit Beginn des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen den souveränen Staat Ukraine sind nicht nur die Freiheit und unsere europäische Sicherheitsarchitektur gefährdet, sondern eben auch unsere Versorgung mit Rohstoffen und Energie. Und so führt Russland eben nicht nur einen Angriffskrieg gegen die Ukraine, sondern faktisch auch einen Energiekrieg gegen uns. Deutschland – und da gibt es eben nicht nur die Politik und diejenigen, die betonen, dass nur sie das Volk seien – hat es über Jahrzehnte nicht verstanden, die Energieversorgung auf einer vielfältigeren Angebotspalette auszubreiten. Zu verlockend war ja auch immer der Glaube an billiges, zumindest in den nächsten Jahrzehnten unbeschränkt verfügbares Gas und Öl aus Russland. International wurde immer vor diese Abhängigkeit gewarnt, und zwar nachdrücklich. Aber weder auf Bundes- noch auf Landesebene – und da müssen wir uns auch mal ehrlich machen – führte das zu einer Neuausrichtung. Frau Ministerpräsidentin, Sie verwiesen in Ihrer Rede immer wieder darauf, das M-V Teil der Lösung ist. Das ist wohl so, aber bis zum Februar 2022 waren wir mit einer unvergleichlichen Anbiederungspolitik auch Teil eines Problems. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Sebastian Ehlers, CDU) Ich betone noch mal, dass der feige Angriffskrieg Russlands nicht die Ursache der aktuellen Energiekrise war, vielmehr ist es ein Brandbeschleuniger, denn der Brand, der schwelte längst. Dieser Krieg und die daraus abgeleiteten Sanktionen kündigten sich an. Schon Jahre zuvor, meine Damen und Herren, zeigte sich, dass Deutschland und der Westen weniger aufmerksam waren für Menschenrechtsverletzungen, Völkerrechtsverletzungen und für Bedrohungen auch der inneren Sicherheit, und zwar durch Russland. Sanktionen wurden halbherzig umgesetzt oder sogar unterwandert, auch historische Ereignisse hier in Mecklenburg-Vorpommern sprechen dazu – Doppelzüngigkeit, Doppelmoral –, und man schwächte die eigene Position einem zunehmend aggressiv auftretenden Kreml gegenüber. Während sich der Westen nach dem Terroranschlag vom 11. September 2001 auf die Bekämpfung des islamistischen Terrors konzentrierte und anfangs auch in Russland einen Verbündeten sehen konnte, geriet aus dem Blick, dass woanders eine neue Gefahr aufkeimte. Und wann genau dieser Zeitpunkt kam, dass Putins Machtclique den Westen und uns als Menschen in einer Freiheit anfing zu verachten, das kann wohl niemand so genau beschreiben. Fakt ist aber, dass in allen Überlegungen, spätestens seit 2014, eine Schwächung unserer freiheitlichdemokratischen Grundordnung betrieben wurde, und es erwischte uns kalt, denn einige bei uns im Land haben es aber auch verlernt oder es nie für notwendig erachtet, die freiheitlich-demokratische Grundordnung jeden Tag zu verteidigen, und auch das ist spürbar. Fakt ist, dass die aktuelle russische Führung in der Vergangenheit zwar zuverlässig Rohstoffe lieferte und auch die deutschen Produkte zuverlässig abnahm, aber dennoch unsere freie liberale Gesellschaft verachtete. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und mir kommt es auch so vor, dass mit dem zunehmenden Ausbau erneuerbarer Energien und einer damit entstehenden Unabhängigkeit, einer Wasserstoffstrategie das Bewusstsein im Kreml wuchs, dass eine zunehmende Unabhängigkeit auch für Russland bedrohlich werden könnte. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Unerwähnt lassen Sie, Frau Ministerpräsidentin, dass es aber auch gerade Ihre Energiepolitik der letzten Jahre war, die uns nicht aus der Abhängigkeit löste, sondern tiefer hineinführte, und dass die Warnungen der Bündnispartnerinnen und -partner innerhalb der EU stoisch ignoriert wurden. Gerade diese verfehlte Nebenaußenpolitik hat uns hier schon viel beschäftigt, und wir sind dadurch in eine Situation geraten und es ist eine Geschichte, ein Narrativ entwickelt worden vom wirtschaftlichen Erfolg des Landes durch den Bau dieser Pipeline. Heute wissen wir, der Beitrag aus Mecklenburg-Vorpommern, der wirtschaftliche Beitrag aus Mecklenburg-Vorpommern war sehr überschaubar und die dort entstehenden Arbeitsplätze ebenso. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Zugestanden, die Verantwortung dafür tragen nicht Sie allein, es ist auch die Kurzsichtigkeit einer unbelehrbaren Bundespolitik der vergangenen Jahrzehnte gewesen. Aus einer emotionalen Reaktion – und darauf ist auch schon eingegangen worden – wurde zum Beispiel die Entscheidung für den Atomausstieg bis Ende 2022 getroffen, und im Übrigen mit einer großen gesellschaftlichen Mehrheit. Das hat nicht einfach mal irgendwie eine Regierung beschlossen, auch noch, meine Damen und Herren der AfD, das wollte damals eine große Mehrheit der deutschen Bevölkerung. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Ja, die wollen manchmal einiges.) Unter dem Eindruck Fukushimas wollte eine Mehrheit so schnell wie möglich aussteigen und während rundherum in Europa Atomkraftwerke entstanden. Teilweise brauchen wir diesen Atomstrom auch heute noch und werden ihn auch weiterhin brauchen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Eine gewisse moralische Überhöhung, die wir da immer so raushören gegenüber anderen Staaten, führt dazu, dass wir unsere Sichtweise auch etwas verengen. Und selbst Umwelt- und Klimaschutzverbände kommen bei dieser Einordnung nicht überein. Es gibt durchaus Klima- und Umweltverbände, die sich sehr wohl für Atomkraft aussprechen, sogar in Europa. Aber es ist eine Entscheidung, die wir hätten sicher treffen können, wenn für eine ausreichende Energieversorgung grundsätzlich gesorgt ist, wenn man den Ausbau der erneuerbaren Energien nicht nur auf dem Papier und mit schönen Worten immer wieder angekündigt hätte, sondern den Worten auch Taten hätte folgen lassen. Denn eins dürfen wir ja nicht vergessen, die Versorgung mit Strom und Gas stand auch schon vor dem feigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine auf der Kippe. Sicher, die Preise hätten sich nicht mit dieser Geschwindigkeit entwickelt, aber eine enorme Belastung wäre so oder so auf uns zugekommen. In dieser Hinsicht haben die Bundesregierungen der vergangenen Jahre alle Warnungen, unter anderem auch der FDP, in den Wind geschlagen. Und es ist an der jetzigen Bundesregierung, meine Damen und Herren, die Freiheit und die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten mit vollkommen veränderten Rahmenbedingungen. Und das ist nicht nur die Sicherung der Energieversorgung. Das ist auch die Sicherung der Verteidigungsfähigkeit, es ist die Absicherung eines möglichen Bündnisfalls, es ist aber auch die Sicherung des sozialen Friedens in diesem Land. Und die Bundesregierung als auch alle anderen Landesregierungen – wir haben ja einen 16:0-Beschluss – sind dabei zu liefern. Es sind natürlich noch viele Detailfragen offen, aber, meine Damen und Herren, wer hätte gedacht, dass es einen 16:0-Beschluss geben wird und dass es eine relativ schnelle Einigung geben wird über die zehn Punkte, die jetzt erst einmal in trockenen Tüchern sind. (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr richtig!) Natürlich wünschen wir uns alle, dass es schneller und konkreter wird, und das ist auch das, was die Menschen draußen von uns erwarten. Aber, meine Damen und Herren, noch mal, es ist eine jahrzehntelange verfehlte Energiepolitik in Deutschland gewesen, die uns daran hindert, hier schneller voranzukommen. Und jeder, der bereit ist, staatspolitische Verantwortung zu übernehmen und gemeinsame Lösungen zu entwickeln, bringt sich jetzt auch ein. Alle Bundesländer haben sich daran beteiligt. Und dass es ein zähes Ringen um Lösungen gibt, zeichnet uns doch als Entscheidungsträger eher aus, als dass es uns diskreditiert. Da wird richtig überlegt, wie die Zukunft jetzt gestaltet wird, meine Damen und Herren. Am Ende eines solchen zähen Ringens muss aber auch eine Lösung stehen, und die muss transparent ausgerufen und sie muss natürlich von allen getragen werden. Was wir im Moment noch erleben, ist viel Nachkarten, Besserwisserei und Häme. Das sollten wir vielleicht irgendwann mal lassen, wenn wir uns einigen wollen. Und Kompromisslinien sollten dann auch einmal durchgehalten werden, auch wenn der Druck da ist. Keinem ist geholfen, wenn sich die Verantwortungsträger immer weiter blockieren und unendlich weiterverhandeln, während die Menschen und Unternehmen Existenzängste aufbauen, die ja nicht einfach nur herbeigeredet werden, sondern die längst reale Konturen angenommen haben. Neben den drei Entlastungspaketen ist es jetzt ja die grundsätzliche Einigung auf einen 200 Milliarden Euro umfassenden Abwehrschirm. Und na klar kann man jetzt sagen, ja wo kommen die 200 Milliarden her und dies und das und jenes, am Ende ist doch entscheidend, das entsprechendes Geld in die Hand genommen wird, um überhaupt erst einmal zu gestalten und überhaupt die größte Not herauszunehmen. Die Preise für Strom und Gas werden in den Grenzen des Grundverbrauchs gebremst. Wir haben ja nicht nur ein Entlastungspaket, sondern wir haben auch ein Sparanreiz, denn, meine Damen und Herren, wir werden zwar die größten Härten abfedern, wir werden aber nicht alles abfedern können. Und wir wollen eben auch nicht, dass die über Jahrzehnte hart erarbeiteten finanziellen Rücklagen in den Familien und in den Unternehmen jetzt aufgebraucht werden. (Daniel Peters, CDU: Das passiert doch schon.) Wir wissen nicht, auf welche Reserven wir noch zugreifen müssen. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Es werden weitere Krisen folgen, das ist noch nicht die letzte gewesen. (Jens-Holger Schneider, AfD: Da haben die Leute richtig Bock drauf.) Es hat eben zur Folge, (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) dass die Menschen in unserem Land jetzt keine Angst davor haben sollten oder müssen, dass ihre Existenz gefährdet wird. Ich weiß, das ist schwer vermittelbar, wenn es noch nicht in trockenen Tüchern ist, es ist aber das Signal, was ausgesendet wird, dass geholfen wird. Mit dem Abwehrschirm schaffen wir die notwendige Sicherheit und sichern den Menschen im Land ihre Freiheit. Und zugegeben, ich habe mich immer gewundert, ich habe mich auch lange gewehrt gegen diese Deckel-Diskussion, ein Preisdeckel ist wirtschaftspolitisch nicht unumstritten, das wissen Sie, und es entspricht auch gar nicht irgendwie den Grundsätzen einer sozialen Marktwirtschaft, aber es ist auch nicht an der Zeit, Existenzbedrohungen hinzunehmen, während sich Wirtschaftsgelehrte nicht verständigen können. (Zuruf von Henning Foerster, DIE LINKE) Wir haben verschiedene Annahmen und Thesen, die man sich dort gerade um die Ohren haut, wir haben aber eine Situation, dass jetzt schnell geholfen werden muss. Und, meine Damen und Herren, es kommt ja eine marktwirtschaftliche Komponente dazu, und zwar die Belastungsspitzen sollen ja genau zum Sparen anhalten, und das ist das ganz Entscheidende. Steigt der Verbrauch über die festgelegte Menge, über die wir ja noch sprechen werden, greift der handelsübliche Preis und damit habe ich eine marktwirtschaftliche Komponente. Und insofern kann man auch als Liberaler versöhnlicher auf eine solche, auf einen solchen Deckel reagieren. Ansonsten, meine Damen und Herren, wäre ein reiner Preisdeckel fatal, der hat noch nie funktioniert. Man sieht es in Berlin zum Beispiel mit dem Mietpreisdeckel, absolute Katastrophe. Es führt dazu, dass weniger investiert wird, dass weniger Wohnraum geschaffen wird, ein absoluter Rohrkrepierer. Auf der anderen Seite wird der Bund in dieser Hinsicht liefern. Frau Ministerpräsidentin, Sie und Ihr Kabinett sind aber auch gefragt. In Ihrer Regierungserklärung am 7. September haben Sie erklärt, dass Bund und Länder gemeinsam gefordert sind, dass sie bereitstünden. (Christine Klingohr, SPD: Heute auch.) Wir nehmen Sie beim Wort. Ja, heute auch. Und wir wollen natürlich auch hören, welche Lösungen und Entlastungen denn auf Landesebene getroffen werden. Wir haben einiges gehört: Härtefallfonds – ja, dieser Härtefallfonds wird jetzt aber schon nicht mehr für den Zweck verwendet, für den er noch beim letzten Mal verkauft wurde. Das waren nämlich die Unternehmen, die durchs Raster fallen, die möglicherweise auf Hilfen angewiesen sind, weil sie nicht abgefangen werden können. Dafür steht es jetzt nicht mehr zur Verfügung. Das heißt, wir müssen uns Gedanken machen, dass es auch diese Gruppe geben wird. Die 30 Milliarden – das habe ich jetzt so verstanden – sollen dazu dienen, wenn die Maßnahme auf Bundesebene umgesetzt wird, bis dahin Wirkung zu entfalten. Es wird trotzdem einige geben, die am Ende auf solche Härtefallregelungen zurückgreifen können. Und, meine Damen und Herren, es ist ja schön, wenn wir darüber reden, dass es einen Härtefallfonds gibt, ich sehe aber noch nicht die Struktur, die das bearbeiten soll. Wir können es uns nicht erlauben, wie bei den Novemberhilfen, die im Februar oder März ausgezahlt wurden, eine solche Hinhaltetaktik zu produzieren. Das heißt, die Struktur, die diesen Härtefallfonds verwalten soll, die müsste längst am Laufen sein. Darüber habe ich hier viel zu wenig gehört. Maßnahmen müssen wirksam – auch das haben Sie ausgeführt –, spürbar, einfach verständlich und schnell umsetzbar sein. Genau dafür brauchen wir eine Struktur und genau dafür tragen wir die Verantwortung. Wir haben hier heute so viel gehört bundespolitische Dinge, ich habe viel zu wenig gehört a) über Ihre Anträge, die Sie gestellt haben, und b) über konkretes Handeln hier im Bundesland. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Und warum reden wir nicht über ein landesweites Belastungsmoratorium? Wieso kommt da keiner auf die Idee, meine Damen und Herren? Und auch mal an DIE LINKE gesprochen, die ja immer schön auf die FDP eingeprügelt hat, wir könnten ja auch mal den Internationalen Frauentag, den könnten wir ja auch mal als Feiertag aussetzen in einem Belastungsmoratorium. (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD, CDU und FDP) Das wird der Wirtschaft helfen. Da brauchen Sie keinen Härtefallfonds. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE) Das wird vielen schon helfen, dass sie fürs nächste Jahr entsprechend planen können. Die Forderungen Ihres Antrags vom 21. September 2022, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, sind wohlklingend und entsprechen den Forderungen eines nicht zu vernachlässigenden Teils der Bevölkerung. Aber der Kollege Terpe hat schon gesagt, vieles ist davon ja schon jetzt in dem Papier enthalten. Das heißt, ich weiß nicht, warum wir hier noch Beschlüsse fassen über Dinge, die im Bundespapier enthalten sind. Wenn man das erfolgreich verhandelt hat, dann kann man darauf stolz sein, kann sich hier auch mal Lob abholen im Landtag, aber wir müssen es ja nicht noch mal beschließen. Das, denke ich mal, ist jetzt auch nicht besonders effektiv. Ja, meine Damen und Herren, wir werden darauf aufpassen müssen, dass die Belastungen nicht vollends ausgeglichen werden können. Wir werden darüber reden müssen, dass es nicht leistbar sein wird und auch nicht sinnvoll sein kann, dass eine Verknappung von Ressourcen rein über eine Preisbremse gelöst werden soll. Kein Deckel, meine Damen und Herren, wird das über lange Zeit leisten können. Und das müssen wir uns klarmachen, das müssen wir auch den Menschen draußen sagen, dass das eine Momentaufnahme ist, dass das keine dauerhafte Lösung sein kann. Einen solchen Deckel können wir nicht finanzieren und dürfen wir deswegen auch nicht versprechen. Man kann entweder das Angebot an dem betroffenen Gut verbreitern, daran arbeiten wir, oder man lässt es eben zu, dass die Verknappung sich auf den Preis auswirkt. Und das ist im Moment nicht die Variante, die wir wählen wollen, weil wir wissen, dass es Menschen geben wird, die es nicht schaffen können. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Ja, das habe ich schon verstanden. (Zuruf von Marcel Falk, SPD) Also das ist ja auch genau der Plan, der verfolgt wird. Aber wir müssen danach wieder zurückkommen, dass sozusagen solche knappen Güter auch einen entsprechenden Preis bekommen. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Also braucht es jetzt eine gesunde Mischung aus preisstabilisierenden Elementen einerseits und Anreizen für einen sparsamen Umgang mit dem knappen Gut andererseits. Und genau diese Abwägung, die wünschte ich mir hier, und dann müssen wir sie auch gemeinsam tragen, und zwar auch draußen. Und da hilft es nicht, meine Damen und Herren, den Menschen Sand in die Augen zu streuen. Wer das nämlich verspricht, der handelt unredlich. Und, wie gesagt, alles abfedern, abpuffern ist nicht darstellbar. Auch Sie, meine Damen und Herren von der AfD, sind gefordert. Es ist eben nicht glaubwürdig, wenn man auf Demonstrationen gegen die Politik und das Establishment wettert und sich so verhält, als hätte man mit dem Ganzen überhaupt nichts zu tun. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Petra Federau, AfD) Man kann da wohlfeil daherreden, wenn man weiß, dass man für das Geforderte nie die politische Verantwortung übernehmen wird. (Zurufe von Jens-Holger Schneider, AfD, und Jan-Phillip Tadsen, AfD) Es wird Sie in ein Dilemma bringen, meine Damen und Herren, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Das Angebot steht.) wenn die politische Agenda die Destabilisierung ist und am Ende aber die Menschen die Stabilität suchen. Sie werden sie bei Ihnen ja nicht finden. (Petra Federau, AfD: Oh doch!) Und Sie beschwören, Sie beschwören immer, (Enrico Schult, AfD: Die ehrenhafte FDP mit Kraftausdrücken im Landtag! Ich lach mich kaputt!) Sie beschwören immer wieder, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Sie beschwören immer wieder die Pipeline und das Öffnen der Pipeline. Meine Damen und Herren, begreifen Sie es doch, egal, wer es jetzt war, diese Diskussion müssen wir doch gar nicht führen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Ein Zwergenaufstand!) Egal, wer es jetzt war, es steht doch nicht mehr zur Verfügung, es steht doch gar nicht mehr zur Verfügung. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP – Jan-Phillip Tadsen, AfD: Wollen Sie es oder nicht?) Leben Sie doch nicht im Gestern! Kommen Sie doch an und bringen Sie sich lieber konstruktiv ein! (Petra Federau, AfD: Das machen wir von Anfang an.) Ich habe nicht gehört, wo der Lösungsansatz ist. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Na, es ist nicht ganz so. Sie haben gesprochen über Steuersenkungen, (Petra Federau, AfD: Ja, ja!) Sie haben gesprochen, dass die Energiesteuer runter muss, und auf der anderen Seite kritisieren Sie, dass die Schuldenbremse angetastet wird. Ja, meine Damen und Herren, wie wollen Sie das denn finanzieren? Da habe ich nichts von gehört. (Martin Schmidt, AfD: Rücklagen, Rücklagen sparen!) Ah ja, okay, na dann! (Heiterkeit bei Thore Stein, AfD) Das wissen Sie alle hier in dem Saal, die massiven Fehler der Vergangenheit, das hat uns doch erst in diese Abhängigkeit geführt. (Zuruf von Petra Federau, AfD) Und deswegen müssen wir sehen, wenn wir Atomausstieg, Kohleausstieg alles beschlossen haben, aber keine praktikablen und preisangemessene Alternativen hatten, dann kann das nicht innerhalb einer kürzesten Zeit ausgeglichen werden. Dann muss man die Köpfe zusammenstecken, weil es nämlich um die Gestaltung der Zukunft geht. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Und auch die, die am lautesten schreien, sollten sich zurückhalten. Dann auch der Preisdeckel, der Liskow-Deckel oder wie auch immer er damals genannt wurde, auch der war nicht zum Nulltarif zu haben. Auch dort wären wir in Konflikt mit der Schuldenbremse gekommen und auch da brauchen wir intelligente Lösungen, um das darzustellen. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Für uns Freie Demokraten ist natürlich immer die Frage zu stellen, wer das alles bezahlen soll. Und am Ende haben wir ein reflexartiges Verhalten. Wir hören von der LINKEN, wer alles zur Besteuerung herangezogen werden soll. Es ist immer der Umverteilungskampf. Am Ende ist es Ihnen doch erst dann recht, wenn die Gewinne, nicht nur die Übergewinne, sondern alle Gewinne abgeschöpft werden. (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Das habe ich nicht gesagt.) Dann wird es nämlich funktionieren, meine Damen und Herren bei den LINKEN. (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Herr Kollege, das habe ich gar nicht gesagt!) Aber Sie haben ja bis heute noch gar nicht richtig verstanden, worum es eigentlich geht. Sie reden immer noch von einer Übergewinnsteuer, und das ist auch im Antrag von Rot-Rot immer noch enthalten. Da stehen Übergewinne und Zufallsgewinne. Wollen wir noch mal ein Seminar machen? Übergewinne sind Übergewinne, die nicht systematisch besteuert werden dürfen. Das kennt unser Steuerrecht überhaupt nicht. (Horst Förster, AfD: Sollte es aber doch.) Und es geht um eine Abschöpfung von zufällig entstehenden Gewinnen aufgrund eines staatlichen Eingriffes, nämlich das Merit-Order-Prinzip. Und das haben Sie überhaupt nicht verstanden. Sie argumentieren hier mit einer Übergewinnsteuer, die ist vom Tisch, die wird es nicht geben, und die kann es auch gar nicht geben. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP – Zurufe von Patrick Dahlemann, SPD, und Jeannine Rösler, DIE LINKE) Und es ist immer leicht, Entlastung zu versprechen, wenn man die Finanzierung nicht darstellen kann. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Sie wissen doch ganz genau, dass das nicht durchgehen wird, was Sie hier vorgeschlagen haben. Das kann doch überhaupt gar nicht funktionieren. Und selbst Ihr Koalitionspartner wird das nicht mal bis zur Bundesebene tragen. Meine Damen und Herren, wir müssen uns da auch schon mal ein bisschen ehrlicher machen (Zurufe von Torsten Renz, CDU, und Jeannine Rösler, DIE LINKE) und nicht immer Sand in die Augen der Menschen streuen. Es gibt nämlich einen Umverteilungsmechanismus nicht, der so funktioniert, wie Sie sich das vorstellen. (Patrick Dahlemann, SPD: Das haben wir gestern beschlossen. Das haben wir gestern beschlossen, Ihr Bundesfinanzminister!) Noch mal: Nein, es geht nicht um den Übergewinn, es geht um einen Zufallsgewinn. Wie oft soll ich das noch sagen?! (Horst Förster, AfD: Das ist aber rechtlich dasselbe. – Patrick Dahlemann, SPD: Das ist doch Wortklauberei! – Zuruf von Jeannine Rösler, DIE LINKE) Es ist ein Gewinn, (Zuruf von Horst Förster, AfD) es ist ein Gewinn, der zufällig entsteht. Es ist ein Gewinn, der zufällig entsteht durch einen staatlichen Eingriff. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Und was ein Übergewinn ist, das haben Sie vorgetragen, was international als Übergewinn besteuert wird. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Sie haben die Beispiele gebracht, die Folgen einer ganz anderen Systematik. Und das muss man auch mal zur Kenntnis nehmen. Dass muss man dann in einer Debatte auch mal aushalten, (Beifall Daniel Peters, CDU: Na!) dass man hier nicht mit den Begrifflichkeiten umherjonglieren kann, sondern … (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Warum sprechen Sie dann über einen Zufallsgewinn unter Punkt I in Ihrem eigenen Antrag, (Horst Förster, AfD: Und Sie kommen mit dem Zufallsgewinn auch nicht weiter.) und unter III sprechen Sie von Übergewinn? Dann erklären Sie es mir, Herr Dahlemann! (Zuruf von Jeannine Rösler, DIE LINKE) Kommen Sie hier ans Pult und erklären Sie uns das! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP – Torsten Renz, CDU: Dann muss er mal seine Akten weglegen und nach vorn. – Zuruf von Marcel Falk, SPD) Meine Damen und Herren, ich will das jetzt gar nicht so sehr in die Länge ziehen, es ist vieles gesagt worden. Ich hätte mich viel mehr über die konkreten Anträge, über die konkreten Maßnahmen des Landes unterhalten. Wir haben jetzt viele Themen, die die Bundesebene betreffen. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Bitte? Ja, aber darüber müssen wir hier nicht reden. Da werden Verhandlungen geführt. (Christine Klingohr, SPD: Haben Sie doch die ganze Zeit!) Wir werden auf jeden Fall diesen Abschirm, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) diesen Abwehrschirm weiter mittragen. Es ist klug verhandelt worden von den Koalitionären in Berlin. (Horst Förster, AfD: Täuschen auch immer über die wahren Gründe hinweg.) Auch wenn hier Begrifflichkeiten offensichtlich im Land durcheinandergebracht werden, wir werden auch mit den drei Entlastungspaketen für die notwendige Entlastung sorgen. Ich kann aber auch für meine Fraktion sprechen und sagen, es sind nicht alle Maßnahmen, es sind nicht alle Maßnahmen, die wir so hätten mitgetragen. Aber es liegt nun mal im Kompromiss, die große Chance, jetzt auch zu gestalten. Und das, meine Damen und Herren, ist mir hier überhaupt viel zu kurz gekommen. In jeder Krise stecken auch Chancen. Meine Damen und Herren, nach jeder Krise gab und gibt es Aufschwung und Innovation. Und dazu gehört auch – und das hören wir immer wieder –, wenn Wirtschaft zur Hälfte auch Psychologie ist, dann darf man eben nicht in dieser Depression verharren. Man hätte sich die Pulsadern aufschneiden mögen, wenn man die Debatte bis jetzt verfolgt hat. Es war alles negativ, meine Damen und Herren, da gab es keine Visionen, keine Entwicklung! (Andreas Butzki, SPD: Haben Sie die Rede der Ministerpräsidentin nicht gehört?) Und man muss auch, man muss auch dem Innovationsdruck, der sich aus einer Krise ergibt, dem muss man auch Raum zum Entfalten geben. Und genau da brauchen wir Ansätze. Darüber sollten wir reden. Und dämmt man diesen Druck fälschlicherweise ein auf dieser Ebene, dann wird es, weil der Druck ja woanders auch entsteht, gerade bei einer Energiekrise, dann wird es auf der Welt irgendwo Innovationen, Investitionen geben, aber eben leider nicht bei uns. Und was uns antreibt, ist eben, sowohl die Zukunft im Blick zu haben als auch eine schnelle und wirksame Hilfe jetzt zu organisieren. Härtefallfonds, habe ich schon gesagt, die Organisation muss vorangetrieben werden, die Struktur muss geschaffen werden, damit dieser Härtefallfonds überhaupt greifen kann. Es darf keine Zeit vergeudet werden, endlich Planungssicherheit und Transparenz. Die Unternehmen müssen die Preise kalkulieren können, und zwar nicht erst ab Januar, sondern schon viel früher. Da muss ein klares Signal rausgehen. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Das ist aber eher auch die Verantwortung des Bundes. Und das Bewahren der Wettbewerbsfähigkeit unter Beachtung der bereits bestehenden Verwerfungen aufgrund einer auf EU-Ebene unabgestimmten Vorgehensweise muss jetzt auch endlich Priorität bekommen. Es ist eben auch der FDP zu verdanken, dass viele Maßnahmen aufgrund beschleunigter Planungs- und Genehmigungsverfahren überhaupt kurzfristig umgesetzt werden können. Auch das ist vielleicht eine Blaupause für die Zukunft, für Innovationsschübe. Es ist zudem vor allem der FDP zu verdanken, dass ein Schutzschirm überhaupt gespannt wird und das Sterben von ansonsten gesunden wirtschaftlichen Unternehmen verhindert werden soll. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Die Abschaffung sogenannter Zufallsgewinne, ich habe es schon ausgeführt, erscheint uns nur unter diesem Aspekt als vertretbar, weil es Zufallsgewinne sind, die aus einer Kopplung entstehen der Strompreise an die durch das Merit-Order-Prinzip gebundenen Hilfspreise des teuersten Stromproduzenten. Und das, meine Damen und Herren, ist ein Markteingriff und dieser Markteingriff berechtigt dann auch dazu einzugreifen. Meine Damen und Herren, ich hätte, wie gesagt, gerne mehr diskutiert über die Dinge, die hier im Land beschlossen werden sollen, wünschte mir, dass wir in der Debatte noch weiter darauf eingehen. Wir werden es aber weiterverfolgen. Ich darf mich erst mal für die Aufmerksamkeit bedanken und freue mich jetzt auf die SPD, die sicherlich noch mal zu den Landesmaßnahmen genauer ausführen wird (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) und uns auf diesem Weg abholen wird. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Für die Fraktion der SPD hat nunmehr das Wort der Fraktionsvorsitzende Herr Julian Barlen.
Julian Barlen SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Namens der SPD-Fraktion zunächst einmal vielen Dank, Frau Ministerpräsidentin, für Ihre Regierungserklärung, für den quasi Livebericht von der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler (Zuruf von Torsten Renz, CDU) und besten Dank auch an die Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen für die in weiten Teilen konzentrierte und ja sehr ernsthafte Aussprache, die dem Anlass angemessen ist! Die Regierungserklärung unserer Ministerpräsidentin hat einmal mehr verdeutlicht, wir durchleben erneut eine schwere Krise, die nicht nur angesichts des sinnlosen Leids, das Putins Krieg auf europäischem Boden den Menschen in der Ukraine antut, sondern eben auch aufgrund der immensen Folgen auf dem Energiemarkt auch den Menschen hier in Mecklenburg-Vorpommern sehr ernste, sehr fundamentale, existenzielle Sorgen bereitet. Meine Damen und Herren, diese Situation, diese Befürchtungen ernst zu nehmen, sich zu positionieren, gemeinschaftlich konkrete Hilfestellungen für die Bürgerinnen und Bürger, für die Unternehmen zu entwickeln, das ist die ureigenste Aufgabe von Politik. Und das erwarten die Menschen von uns zu Recht, und das ist angesichts dieser großen Herausforderung auch unsere allererste Pflicht. Meine Damen und Herren, wer in diesen Zeiten – meine Vorredner/-innen haben es auch gesagt – auf das Schüren von Zwietracht oder auf Populismus setzt, der ist dem Ernst dieser Lage nicht gewachsen, (Torsten Renz, CDU: Wen meinen Sie denn jetzt?) oder schlimmer noch, will aus dieser Not eigenen politischen Profit schlagen. Und ich glaube, dass wir in dieser Frage große Einigkeit haben hier in diesem Hause. Im Gegenteil bedarf es in dieser Lage Verantwortung, Einigkeit und Geschlossenheit. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD, Jeannine Rösler, DIE LINKE, und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, Verantwortung, Einigkeit, Geschlossenheit, genau das haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Landesregierungen – übrigens gleich welcher Konstellation, und das Bild ist inzwischen bunt – beim 16:0-Beschluss, Kollege Dr. Terpe ist darauf eingegangen, auch unsere Ministerpräsidentin hat davon berichtet, haben genau diesen Ansatz bei ihrem 16:0-Beschluss beherzigt, und dieser Gedanke leitet auch das Handeln der Bundesregierung. Und das ist gut so. Ausdrücklich möchte ich hervorheben, dass wir hier in Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam eine politische Strecke bei der Krisenbewältigung hinter uns haben, die wirklich beachtlich ist, sowohl in der Entstehung unserer konkreten Hilfsvorstellungen, Maßnahmen als auch in der Umsetzung, im Länderkreis und auf der Bundesebene. Und da möchte ich sagen, das fällt nicht vom Himmel, dass die Dinge, die hier in Mecklenburg-Vorpommern besprochen werden, auch auf Bundesebene am Ende Einfluss in alle wesentlichen Beschlusspapiere finden. Da können wir nämlich froh sein, meine Damen und Herren, dass in der Staatskanzlei von Mecklenburg-Vorpommern eine Ministerpräsidentin Schwesig und ihr Team den Hörer in die Hand nimmt oder sich ins Auto setzt, (Zuruf von Enrico Schult, AfD) im Kreise der anderen Länder und im Bund für unsere Position wirbt, konkrete Vorschläge macht, Stichwort „Energiepreisdeckel“, und vor allem die Interessen von Mecklenburg-Vorpommern durchsetzt. Und wenn das so ist, dass dort Manuela Schwesig ans Telefon geht oder sich ins Auto setzt und im Bund für M-V unterwegs ist, dann kommt nämlich auch was dabei raus. (Heiterkeit bei Horst Förster, AfD – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Dann gibt es auf der Bundesebene nämlich einen Strom- und einen Gaspreisdeckel und nicht ein Gasembargo. Beides ist zwar im März 2022 vorgeschlagen worden, Letzteres, das Embargo, aber von Herrn Merz und Ersteres, der Deckel, von der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und das wirkt auch sehr unterschiedlich, meine Damen und Herren. Das wirkt dann auch sehr unterschiedlich, nämlich Embargo fatal und ein Deckel entlastend. Und das Gute ist, der Deckel kommt, das Embargo nicht. Gott sei Dank! Meine Damen und Herren, wenn Mecklenburg-Vorpommern zusammensteht, so, wie wir das hier gemacht haben, beginnend mit dem Vorschlag der Landesregierung schon im Frühjahr, für einen Deckel für die Energiepreise zusammenstehen auf dem Energiegipfel mit Wirtschaft, mit Kammern, mit Gewerkschaften, mit Kommunen und dann natürlich hier im Landtag, dann gibt es am Ende auch eine solche Zufallsgewinnabgabe und keine Gasumlage. Und dann gibt es einen vollen Fokus auf Versorgungssicherheit, auf mehr Schub für die Gewinnung von erneuerbaren Energien und auf die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger und keine Nebelkerzen oder Verschwörungstheorien. Meine Damen und Herren, wenn wir auf unseren Antrag, den wir hier im Plenum beraten haben Anfang September, der MV-Koalition mal draufschauen und uns vor Augen halten, was ist aus diesem Beschluss geworden, das gehört zur Politik immer dazu, auch Rechenschaft abzulegen, dann möchte ich festhalten, dass nahezu alle wesentlichen Festlegungen und Positionen, die wir hier beschlossen haben, mittlerweile nicht nur Beschlusslage der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten – 16:0, wir hatten es bereits – sind, sondern auch Beschlusslage der Bundesregierung sind: – 300 Euro Energiepauschale auch für die Rentnerinnen und Rentner, für die Studierenden, (Sebastian Ehlers, CDU: Und wer hats vergessen?! Olaf Scholz!) – die Verhinderung einer Energiemangellage durch eine Ausweitung des Angebotes an Energie, – Erschließung alternativer Energiequellen, – LNG-Anlandungen in Lubmin, – Ölhafen Rostock, – beherzte Schritte, damit Mecklenburg-Vorpommern, wie schon in der Vergangenheit, auch in Zukunft einen relevanten Versorgungsbeitrag weit über die Grenzen unseres eigenen Bundeslandes hinaus leisten wird, und das alles nicht nur für die jetzige Verhinderung einer Mangellage, sondern in die Zukunft gedacht, wasserstoffready. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Das ist ganz wichtig auch für unsere Energiestandorte, nicht nur in Rostock und Lubmin, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Jeannine Rösler, DIE LINKE) Dann schauen wir weiterhin in unsere Beschlusslage und stellen fest, es gibt im Länderkreis mit der Bundesregierung – und genau das war und ist unsere Forderung – die Bereitschaft, mit einer antizyklischen Finanzpolitik und relevanten Summen, inzwischen 295 Milliarden Euro, einen Schutzschirm für die Bevölkerung und für die Wirtschaft aufzuspannen, meine Damen und Herren. Das haben wir hier gefordert, und auch das ist Bestandteil dieser Vereinbarung, die unsere Landesregierung erzielen konnte. Meine Damen und Herren, wir haben über einen Punkt diskutiert, Herr Domke ist am Ende seiner Rede noch einmal darauf eingegangen. Ich glaube, da sind wir in der Sache einig, und es darf nicht hier einen Streit um den Namen geben. Wir haben uns hier zu einer Einführung einer, sagen wir, Zufallsgewinnabgabe, Übergewinn, Steuerkrisenprofit, Einkassierregelung verständigt, wir haben die beschlossen, und genau die kommt. Und ob die jetzt Übergewinn oder Zufallsgewinn heißt, würde ich jetzt mal hintenanstellen. (David Wulff, FDP: Unsauber!) Ich glaube, es geht darum, in dieser Lage dafür zu sorgen, dass die, die auf eine übertrieben große Art und Weise finanziell von der Krise profitieren, einen großen Beitrag dazu leisten müssen, dass die, die unter dieser Krise leiden, entsprechende Kompensationen bekommen können. Und das wird diese Zufallsgewinnabgabe, diese Übergewinnsteuer leisten. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Und das ist gestern übrigens beschlossen worden, auch von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten, mit dem Bundeskanzler. Das ist übrigens auch EU-Position. Und deshalb finde ich das besonders possierlich, möchte ich sagen, dass die Fraktion, die Herren von der CDU, so lauthals applaudiert, während Herr Domke sich hier über die Übergewinnsteuer verbreitet. Das ist die Position der EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen, (Horst Förster, AfD: Das heißt doch nicht, dass es besser ist!) Klammer auf, CDU. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Da wird übrigens der Terminus technicus immer noch der Übergewinn. Also bitte die Bälle an der Stelle ein bisschen flachhalten (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) und hier beisammenbleiben, wenn es darum geht, diejenigen auch zu einem Beitrag zu bringen, die von der Krise profitieren! Einer der wichtigsten Punkte, meine Damen und Herren, die hier in Mecklenburg-Vorpommern jetzt schon lange wirklich im Konsens sind, ist die Festlegung auf eine Strom- und eine Gaspreisbremse. Und, meine Damen und Herren, Sie wissen das, da hat Mecklenburg-Vorpommern einen konkreten Vorschlag unterbreitet, hat diesen auch der Kommission übermittelt, und diese Kommission hat den zur Kenntnis genommen und wird sich jetzt eilen, einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten. Das ist auch richtig so, was unsere Ministerpräsidentin gesagt hat, dass dort entsprechende Eile geboten ist. Alle warten auf die konkrete Ausgestaltung. Gut, dass die Kommission auch ihre Beratungen da beschleunigt, auch ein schnelleres Ergebnis angekündigt hat. Und da sind wir doch hier völlig einer Meinung, wir wollen lieber heute als morgen wissen, wie das konkret geht, aber am Ende muss eine solche Lösung auch funktionieren. Es braucht eine schnelle Lösung und eine funktionierende Lösung. Nur, eine schnelle Lösung, die dann nicht funktioniert, damit ist niemandem gedient. Und deshalb ist es, finde ich, auch mal ein Zeichen von einer wirklich seriösen Herangehensweise der Bundesregierung, an dieser Stelle eine solche große Kommission auch mit Sachverstand aus dem Bereich der Wirtschaft, der Energiewirtschaft, der Wissenschaft zu berufen, die da sich wirklich sehr vernünftig im Augenblick kümmert und vor allen Dingen sich einem Vorschlag konkret aus Mecklenburg-Vorpommern – der Energieminister Meyer hat es mit Ministerpräsidentin Schwesig übermittelt – beugen kann, wo es darum geht, 80 Prozent des Durchschnittsverbrauches zugrunde zu legen zu einem Preis, der vor diesen extremen Anstiegen liegt. Und da hat also Mecklenburg-Vorpommern nicht nur den Vorschlag für einen solchen Deckel gemacht schon im Frühjahr, sondern auch noch skizziert, wie der aussieht. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Und ich glaube, das ist genau das, was wir in unserem Bundesland tun müssen, damit am Ende der Wirtschaft und den Menschen bestmöglich geholfen wird, indem die Preise sinken. Das ist das, was am Ende stehen muss. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und es wird ja viel jetzt darüber diskutiert, wer hat es erfunden, wer hat es wann wie gemacht. Ich kann nur sagen, aktenkundig ist, dass die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern im Frühjahr diesen Vorschlag unterbreitet hat. Aktenkundig ist auch, dass in der CDU das erste Mal Ende August nach dem Energiegipfel, nach entsprechender sozusagen Einreichung auch von unseren Anträgen dieses Wort in den Mund genommen worden ist. (Sebastian Ehlers, CDU: Konkreter Vorschlag, mit einem konkreten Vorschlag, Herr Barlen, im Gegensatz zu Ihnen!) Wenn alle so früh dran gewesen wären wie schon im Frühjahr die Landesregierung mit einer solchen vorgetragenen Idee, (Torsten Renz, CDU: Wann denn, wann denn?) ich glaube, dann wären wir schon deutlich weiter. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Da war am Anfang die Unterstützung, ich will sagen, verhalten. Ich glaube, in Wirklichkeit würde man eher sagen, gar nicht da. Und wenn die Unterstützung am Anfang schon dagewesen wäre, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) da kann sich jeder mal hinterfragen, wären wir jetzt einen Schritt weiter. Jetzt ist es ja glücklicherweise anders. Das nehmen wir wohlwollend auch im Interesse sozusagen einer guten Lösung auf der Bundesebene zur Kenntnis. Meine Damen und Herren, weiter mit Blick auf unseren Plenarantrag vom letzten Mal, von Anfang September. Wir haben die Herausnahme von Biogas aus der Gasumlage gefordert. Die ist sogar übererfüllt, diese Forderung, weil die ganze Gasumlage nicht mehr kommt. Zudem Schutz der kritischen Infrastruktur, wie Krankenhäuser, Pflege, soziale, kulturelle und Bildungseinrichtungen, ist entsprechend enthalten, Bekenntnis zur Reform der Strompreisfindung auf der EU-Ebene weiterhin sehr relevant für unser Bundesland. Da gab es auch viele positive Reaktionen aus der Wirtschaft im entsprechenden Energiegipfel, in den Konsultationen auch mit dem Wirtschaftsminister. Weiterhin sieben Prozent Umsatzsteuer für die Speisen in der Gastronomie über 2022 hinaus, die abgesenkte Mehrwertsteuer auf Gas ist bereits angesprochen worden, viele andere Dinge, auch Dinge, an denen weitergearbeitet werden muss, für die weiter gestritten werden muss. Ein Instrument, wir haben heute Morgen auch bei den Kolleginnen und Kollegen der IG Metall gesprochen, Kollege Foerster war da, unser Wirtschaftsminister, die Ministerpräsidentin haben gesprochen, da ging es um das Instrument des Kurzarbeitergeldes, natürlich einmal jetzt auf den Bereich Schiffbau bezogen, aber eben auch bei der Energiekrise. Und da ist das Kurzarbeitergeld weiterhin ein Vorzeigeinstrument, was für die deutsche Wirtschaft wirklich segensreich gewirkt hat in der Vergangenheit. Und hier ist der aktuelle Anwendungsbereich in der Energiekrise hinsichtlich seiner Wirkungsweise zu prüfen. Das ist Einigkeit, damit die Firmen am Markt bleiben können, damit die Jobs erhalten bleiben. Und wir wollen dieses Instrument, so gut es geht, weiter nutzen. Und da gibt es einen ganz direkten Draht auch zwischen der Ministerpräsidentin und dem Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Und wir können – das ist gestern auch im Energiegipfel zu nächtlicher Stunde noch besprochen worden – auch darauf zurückgreifen, ganz konkrete Beispiele nennen von Unternehmen, die dieses Instrument nutzen, dieses Instrument nutzen wollen. Und da möchte ich mich in dem Zusammenhang übrigens sehr herzlich einmal auch namens unserer Fraktion für die wirklich intensive quasi Liveabstimmung zwischen dem Regierungshandeln und auch dem Parlament bedanken. Jedes Mal nach einer MPK findet auch im Kreise der Fraktionsvorsitzenden ein Austausch statt, findet der Austausch im Energiegipfel statt mit Wirtschaft, Kammern, Gewerkschaften, mit Kommunen. (Daniel Peters, CDU: Hörten wir bereits.) Ich glaube, das macht uns auch stark hier in Mecklenburg-Vorpommern, dass es diesen Austausch gibt, dieses Informieren, aber auch Sich-gegenseitig-Feedback-Geben, (Daniel Peters, CDU: Haben Sie sich nicht mit Frau Schwesig abgestimmt, dass Sie hier alles noch mal wiederholen müssen?!) um auch möglichst dann schlagkräftig auf Bundesebene aufzutreten, das in die Tat umzusetzen. Das findet Tag und Nacht statt. Und dafür herzlichen Dank auch an die Regierung, dass das so gut klappt! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Einen weiteren speziellen Fokus, meine Damen und Herren, haben wir auf die extrem wichtige Bedeutung der Stadtwerke für die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft gelegt, haben gesagt, dass wir da eine ganz große Klarheit haben, dass niemand unverschuldet Energie abgestellt bekommen soll, haben das auch auf die Wohnungsunternehmen bezogen zum Thema, dass niemand unverschuldet seine Wohnung verliert. Und an dieser Stelle finden wir dieses Bekenntnis zu den Stadtwerken, zu der Unterstützung auch der Wohnungsunternehmen übrigens in den Bundesbeschlüssen. Aber ich möchte herausheben, wir haben hier vorhin von unserer Ministerpräsidentin einen sehr guten, einen sehr konkreten Vorschlag dazu gehört, wie wir kurzfristig in Mecklenburg-Vorpommern mit dem Härtefallfonds über die Stadtwerke in den einzelnen Härtefällen Unternehmen und auch Bürgerinnen und Bürgern helfen können, um kurzfristig bereits hier in Mecklenburg-Vorpommern dort eine Perspektive auch zu bieten, wenn es an der einen oder anderen Stelle klemmt. Und da ist der Härtefallfonds des Landes unter Nutzung dann auch der Stadtwerke, die in direktem Kontakt ja mit den Unternehmen, mit den Bürgerinnen und Bürgern stehen, ein sehr kluger Vorschlag. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Und das ist auch etwas, wo, glaube ich, hier in Mecklenburg-Vorpommern dann alle Beteiligten von profitieren, wenn solche konkreten Vorschläge unterbreitet werden. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Henning Foerster, DIE LINKE) Meine Damen … (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Also, Herr Peters, (Daniel Peters, CDU: Werden Sie doch mal konkret!) niemand weiß davon irgendetwas. Da können Sie zum Beispiel mal bei Ihren Stadtwerken in Rostock anrufen, mal fragen, ob die davon was wissen. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Heute Morgen hat eine entsprechende Konsultation dazu stattgefunden (Daniel Peters, CDU: Wo sind denn die Richtlinien?) im Lichte der Ergebnisse von gestern Abend. Ich weiß, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) ich weiß, es gab, (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) also ich muss, ich … (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Genau. Genau, Herr Glawe, und deshalb haben wir hier einen Härtefallfonds, der nachrangig ergänzend zu den Hilfen des Bundes wirken soll. (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Das war immer die Position, (Daniel Peters, CDU: Wieder nur Blabla.) auch übrigens der Landesregierung, an der Sie beteiligt waren, (Harry Glawe, CDU: Ja.) und im Lichte der Ergebnisse des Bundes. (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Und gestern Abend gab es dazu eine Runde, haben Sie vielleicht in der Zeitung gelesen, da haben sich die Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler getroffen, (Zuruf von Harry Glawe, CDU) haben etliche Dinge besprochen. Und Frau Ministerpräsidentin Schwesig hat gerade vorgeschlagen, dass, bis genau diese Energiepreisdeckel, bis im Grunde diese Dinge greifen, wir schon kurzfristig über den Härtefallfonds mit den Stadtwerken konkrete Unterstützung für Unternehmen und auch für Bürgerinnen und Bürger leisten. Und das ist zupackend, das ist schnell und das ist konkretes verantwortliches Regierungshandeln! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Meine Damen und Herren, was ich sagen will: Wir haben uns hier als verantwortliche Politik in Mecklenburg-Vorpommern frühzeitig aufgemacht, konkrete Lösungen zu benennen mit Verantwortung, mit Einigkeit und mit dem Ringen um Geschlossenheit zwischen Wirtschaft, zwischen den Gewerkschaften, zwischen den Kommunen und den Kammern, den Verbänden und eben auch der Politik. Das macht am Ende den Unterschied. Und da möchte ich Danke sagen an unsere Ministerpräsidentin, an den Wirtschaftsminister, an den Kollegen CdS, an die Kolleginnen und Kollegen, übrigens auch in der Bundestagsfraktion. Mecklenburg-Vorpommern ist nicht nur Land zum Leben, sondern auch Land zum Was-Bewegen im Länderkreis und auf der Bundesebene, um die Versorgung zu sichern, eine Mangellage gar nicht erst eintreten zu lassen, um die Energiesouveränität schneller durch mehr erneuerbare Energien zu fördern und um die Menschen, die Menschen und die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern wirksam zu entlasten, um Haushalte zu unterstützen, Jobs und die produktive Basis bei uns im Lande zu sichern. Und ja, absolut, jetzt kommt es darauf an, dass die Dinge wirklich und wirksam bei den Menschen ankommen. Das ist ganz klar, wir sind der Meinung, es ist Eile geboten. Ich glaube, das hat auch jeder und jede verstanden. Und da gibt es keine zwei Meinungen. Das war auch gestern der absolute Tenor und das Hauptanliegen der Runde der MPK mit Bundeskanzler. Die Ministerpräsidentin hat sich klar in ihrer Regierungserklärung dazu bekannt. (Der Abgeordnete David Wulff bittet um das Wort für eine Anfrage.) Gut, dass es jetzt eine nachvollziehbare Terminstrecke auch für das Ergebnis der Kommission kurzfristig gibt, die Ankündigung gibt, eine rasche Umsetzung durch die Bundesregierung hinzubekommen. Meine Damen und Herren …
Elke-Annette Schmidt
Herr Fraktionsvorsitzender, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Julian Barlen SPD
Nein. Ich würde gerne einmal jetzt auf den vorliegenden CDU-Antrag eingehen. Das kam ja sehr kurzfristig als Dringlichkeitsantrag. (Sebastian Ehlers, CDU: Genau wie Ihr Änderungsantrag, war zeitgleich.) Ich finde aber, Sie haben sich jetzt da bequemt, was vorzulegen. (Heiterkeit bei Sebastian Ehlers, CDU: Bequemt! – Zuruf von Franz-Robert Liskow, CDU) Ich muss sagen, ich finde, Sie hätten es lassen sollen! Ich habe mir das heute Morgen mal ziemlich genau durchgelesen. (Daniel Peters, CDU: Immerhin!) Die CDU spricht hier in einer Art und Weise über das, was hier im Landtag als Beschlüsse gefasst worden ist – was übrigens auch im Kreise der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten, wo es auch etliche Länder gibt, wo die CDU den Ministerpräsidenten stellt, (Sebastian Ehlers, CDU: Gott sei Dank!) 16 : 0, also mit den Stimmen auch der CDU, beschlossen wurde –, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) dass Sie hier einen Kübel auskippen über jeden Ansatz von ernsthafter Krisenbewältigung. (Zuruf von Franz-Robert Liskow, CDU) Da bleibt kein Stein auf dem anderen. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Sie haben hier den Rotstift gezückt, alles ist „unzureichend“. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Beschlüsse, die am Ende der Wirtschaft und den Menschen hier im Land helfen sollen, werden als „geschürte Erwartungen“ abqualifiziert. Es wird von einem „Desaster“ der Krisenbewältigung gesprochen, (Sebastian Ehlers, CDU: Ist es auch! Ist es auch!) wie gesagt, alles 16 : 0, MPK. Alles, was hier beschlossen wurde, 16 : 0, MPK! (Daniel Peters, CDU: Wenn Sie nicht differenzieren können, lassen Sie es sein!) Dann wird hier – also „ungenügendes Krisenmanagement“, (Daniel Peters, CDU: Gelesen, aber nicht verstanden.) das „Land“, das „keine eigenen … Maßnahmen auf den Weg gebracht hat“, (Sebastian Ehlers, CDU: Ja, bisher nichts gekommen.) „Ausdruck … ungenügenden Krisenmanagements“ und so weiter –, (Sebastian Ehlers, CDU: Ist bisher nichts passiert.) und dann wird noch am Ende der Politik (Daniel Peters, CDU: Bundesregierung!) sowohl der Bundesregierung als auch der Landesregierung unterstellt, „kein ehrlicher Makler der Kommunen“ zu sein. (Sebastian Ehlers, CDU: Ist so, ja. Fragen Sie die Kommunen!) Meine Damen und Herren, weiter weg von der Realität (Sebastian Ehlers, CDU: Fragen Sie die Kommunen!) kann man sich wirklich nicht aufhalten. Das muss ich Ihnen leider zurufen. (Sebastian Ehlers, CDU: Sprechen Sie mit dem Städte- und Gemeindetag!) Reden wir mal über Maßnahmen! (Zuruf von Franz-Robert Liskow, CDU) Ich weiß nicht, heute haben wir zum Beispiel über den Härtefallfonds gesprochen mit den Stadtwerken. Es geht um drei Bereiche: um den Bereich „Versorgungssicherstellung“, um den Bereich „Transformation beschleunigen“, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) und es geht um den Bereich der „Entlastung der Unternehmen und auch der Wirtschaft“. Da haben wir das Thema „zusätzliche Quellen“: LNG-Terminal Lubmin, Ölhafen Rostock. Wir haben das Thema – alle Punkte, die wir eben aufgezählt haben vom Entlastungspaket 1 bis 3 und den gestrigen Beschlüssen der MPK mit Bundeskanzler, die sind alle hier referiert worden –, (Sebastian Ehlers, CDU: Wieso stehen die Stadtwerke in Ihrem Antrag, wenn das schon klar ist?) wir haben das Thema Personalaufstockung bei der Transformation, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Genehmigungsfiktion bei den Zielabweichungsverfahren, Millionen im Landeshaushalt für die Wasserstoffwirtschaft, 250 Millionen zum Thema Hafenentwicklung Lubmin/Rostock. Wir haben das Thema Konverterplattformen, an denen gearbeitet wird, wir haben ein Bürgersolarprogramm. Wir haben Tausend einzelne Regelungen, und Sie sagen, es gibt „keine Maßnahmen“, es ist ein „Desaster“, es ist „unzureichend“. (Sebastian Ehlers, CDU: Ist es auch.) Es ist geschürt! (Zuruf von Franz-Robert Liskow, CDU) „Kein ehrlicher Makler der Kommunen“! (Sebastian Ehlers, CDU: Ja.) Sagen Sie mir, welches Bundesland hat in der MPK, wo 16 : 0 beschlossen wurde, so gekämpft für die Belange der Kommunen wie Mecklenburg-Vorpommern, Herr Liskow! (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Sagen Sie mir, welches Bundesland das war! (Sebastian Ehlers, CDU: Waren Sie dabei, oder was?!) Es gibt hier einen einstimmigen Beschluss (Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, Harry Glawe, CDU, Franz-Robert Liskow, CDU, und Daniel Peters, CDU) auch auf Betreiben von Mecklenburg-Vorpommern, dass es eine Entlastung der Kommunen beim Wohngeld gibt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Patrick Dahlemann, SPD: Sehr richtig!) Wir treten für die Übernahme der Kosten der Unterkunft ein. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Sie haben das Thema Flüchtlingskosten genannt. Mecklenburg-Vorpommern ist eines der wenigen Länder, die vollständig die Kosten übernehmen, (Sebastian Ehlers, CDU: Nicht alles.) die in dem Asylverfahren entstehen. Wir haben den Schutzschirm für die Stadtwerke, Härtefallfonds. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Wir haben eine ständige Konsultation im Energiegipfel mit den Kommunen, die das alles mitbeschließen. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Und Sie stellen sich hier hin und schreiben auf: „kein ehrlicher Makler“ für die Interessen der Kommunen! (Sebastian Ehlers, CDU: So ist es.) Da frage ich Sie, Herr Liskow, wo kommt denn dieser Antrag her? Wer hat denn das geschrieben? Hat das ein Referent von Ihnen geschrieben oder sogar ein Abgeordneter? (Sebastian Ehlers, CDU: He!) Das müssen Sie klären! (Franz-Robert Liskow, CDU: Wieder die Arroganz ohne Ende hier am Rednerpult! – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Ich habe den Eindruck, man will Sie vorführen mit solchen Sachen hier. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Franz-Robert Liskow, CDU – Glocke der Vizepräsidentin)
Elke-Annette Schmidt
Meine Herren! (allgemeine Unruhe – Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Einen Moment bitte! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Daniel Peters, CDU) Einen Moment bitte! (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Vielleicht können wir ein bisschen ruhiger diese Debatte hier führen und die Zwischenrufe ein bisschen zügeln. (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Also jetzt rede bitte ich! (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Sie haben die Möglichkeiten, mit Kurzintervention, Fragen und so weiter (Sebastian Ehlers, CDU: Lässt er ja nicht zu!) den Abgeordneten hier zu befragen. (Sebastian Ehlers, CDU: Hat er ja nicht zugelassen!) Das können Sie gerne tun, aber bitte stören Sie doch den Vortrag nicht so sehr stark! (Zuruf von Franz-Robert Liskow, CDU) Ich habe schon ganz viel hier durchgehen lassen. Also bitte, mäßigen Sie sich ein bisschen! Und wir hören jetzt weiter dem Fraktionsvorsitzenden zu. Vielen Dank!
Julian Barlen SPD
Meine Damen und Herren, für uns als SPD-Fraktion ist klar, (Zuruf von Harry Glawe, CDU) wir werden niemanden in der Wirtschaft, wir werden die privaten Haushalte, die Bürgerinnen und Bürger nicht alleinlassen, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) gemeinsam hier in der MV-Koalition, gemeinsam mit allen, die es ernst meinen mit dem Wohle des Landes. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Auf der Bundesebene herrscht dort große Einigkeit, große Geschlossenheit auch im Kreise der Ministerpräsident/-innen, (Sebastian Ehlers, CDU: Das klang gestern Abend anders.) unabhängig von der, (Sebastian Ehlers, CDU: Das klang gestern Abend anders.) unabhängig von der Parteizugehörigkeit. Da möchte ich sagen, auch zwischen Herrn Wüst (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) und auch zwischen Ministerpräsidenten wie Stephan Weil, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) da wird sehr vernünftig zusammengearbeitet. Wir werden mit aller Kraft daran arbeiten, die Versorgungssicherheit mit Energie zu sichern. Das wird gelingen durch die Terminals, durch den Ölhafen, (Sebastian Ehlers, CDU: Dann gehen Sie nächstes Mal auf die Demo und erklären das genau mit diesen Worten!) dadurch, dass jeder und jede weiter hilft, auch den Energieverbrauch zu reduzieren. Wir wollen bezahlbare Preise für die Energie. Hierfür hat Mecklenburg-Vorpommern Vorschläge für den Energiepreisdeckel gemacht, 80 Prozent des Durchschnittsverbrauchs zu einem Preis auf dem Niveau vor dem extremen Anstieg, zudem durch die in der EU abgestimmte Strompreisbremse. Wir wollen und wir werden die Abhängigkeit von Energieimporten deutlich reduzieren durch eine erfolgreiche Energiewende, durch Wind- und Sonnenstrom, durch Speichertechnologie, durch die Wasserstoffwirtschaft, und das wird unseren Bedarf decken und das wird übrigens auch für eine Belebung der Wirtschaft, für neue Arbeitsplätze einen Beitrag leisten. Gemeinsam, meine Damen und Herren, und mit aller Kraft werden wir Mecklenburg-Vorpommern auch durch diese Krise bringen und am Ende gestärkt daraus hervorgehen! – Herzlichen Dank fürs Zuhören! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Es gibt einen Antrag auf Kurzintervention. (Der Abgeordnete David Wulff tritt an das Präsidium heran.) Okay, wurde gerade zurückgezogen. Vielen Dank dann für Ihren Beitrag! Bevor ich die nächste Rednerin aufrufe, gestatten Sie mir, auf der Besuchertribüne zu begrüßen Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 des Gymnasiums Carolinum Neustrelitz. Seien Sie uns alle herzlich willkommen! Ich rufe auf für die Fraktion der AfD die Abgeordnete Petra Federau.
Petra Federau AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Meine Damen und Herren! Nach Herrn Barlen kommen wir nun mal wieder zur Sachlichkeit zurück. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Sie sehen hier heute einen geänderten Antrag vor sich liegen, denn zum Zeitpunkt der ursprünglichen Antragseinreichung konnte nämlich noch niemand von uns ahnen, welche unglaublichen hoch kriminellen Vorgänge uns bevorstehen würden, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) nämlich der Anschlag auf die Gaspipelines Nord Stream 1 und 2 (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) und somit auf unsere Energieinfrastruktur. Ob dieser Anschlag im Zusammenhang mit den nicht mehr zu überhörenden Rufen der Wirtschaft sowie der deutschen Bürger nach Öffnung von Nord Stream 2 steht, ist natürlich reine Spekulation. Der zeitliche Zusammenhang wirft aber zumindest Fragen auf. Es ist beängstigend, den sich nun in aller Gänze präsentierenden weltpolitischen Irrsinn zu erkennen und erleben zu müssen. Und was hören wir dazu von unserer Bundesregierung? Ein paar verlorene Worte oder, besser gesagt, (René Domke, FDP: Nee, nee, nee, nee, nee!) mehr oder weniger dröhnendes Schweigen. (René Domke, FDP: Nein!) Keine Sondersitzungen im Bundestag und Bundesrat, keine Sondersendungen in den Medien, wo doch sonst alles in Dauerschleife gefahren wird, wenn irgendwo was in der Welt passiert. (Zuruf von René Domke, FDP) Auch dieses Schweigen wirft massive Fragen auf. (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig! – René Domke, FDP: Deutschland beteiligt sich an den Untersuchungen.) Meine Damen und Herren, Deutschland steht vor einer Krise, deren Folgen nicht absehbar sind. Die Vorgängerregierung hat Deutschland in schweres Fahrwasser gebracht. Die jetzige Ampelregierung lässt unser Land – man möchte meinen, bewusst – untergehen, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) denn trotz der unfassbaren Energiekrise und der gigantischen Preise will Herr Habeck nun auch noch den vereinbarten Kohleausstieg um acht Jahre nach vorne ziehen, also auf 2030. Man fragt sich wirklich, was geht in den Köpfen der GRÜNEN vor, dass man angesichts der aktuellen Krise überhaupt auf solche Ideen kommt. (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der nun noch weiter vorgezogene Kohleausstieg ist absolut unverantwortlich! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Wer als Bundeswirtschaftsminister Politik für radikale Klimaaktivisten macht, anstatt alles daranzusetzen, die Energiesicherheit wiederherzustellen und somit die Leistungsfähigkeit unserer Wirtschaft am Leben zu halten, handelt vorsätzlich gegen die hiesige Wirtschaft, gegen Industrie, Handwerk und gegen die Bürger. Wie sagt es unser Bundessprecher sehr richtig? „In diesen schwierigen Zeiten müssen die Interessen unseres Landes und nicht unrealistische Klimaziele das Handeln der Regierung bestimmen.“ (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Werte Frau Ministerpräsidentin Schwesig, Sie sagen, Sie hören und lesen die Aussagen der Bürger im Netz, auf Demos und in Gesprächen. Aber hinterfragen Sie auch die eigenen Entscheidungen? Das, was viele Bürger Ihnen damals hoch anrechneten, war die Fortführung des Kurses von Herrn Sellering, nämlich der Einsatz für die wirtschaftlich diplomatischen Beziehungen auch zu Russland und für den Bau von Nord Stream 2. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Dann schaffen es die GRÜNEN hier in M-V mal gerade so mit Ach und Krach in den Landtag und Sie, Frau Schwesig, lassen sich von Frau Shepley fast strafrelevant beleidigen und sich von der Presse treiben, um kurz danach das, was Ihnen die Bevölkerung hoch angerechnet hatte, über Bord zu werfen und vor den GRÜNEN einzuknicken. (Enrico Schult, AfD: So ist es leider.) Und was hat Ihnen und der SPD dieses Einknicken gebracht? Nichts, außer Ansehensverlust und fallende Umfragewerte. Zum Glück gibt es aber eine Fraktion, die nicht nur gesunden Menschenverstand hat, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) sondern vor allem reichlich Rückgrat, und deshalb, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) und deshalb werden wir von der AfD nicht müde werden, (Daniel Peters, CDU: Zu welchem Teil sprechen Sie jetzt?) die einzig sinnvollen und notwendigen Lösungen zu fordern, die der hausgemachten Energiekrise und der damit verbundenen Deindustrialisierung (René Domke, FDP: Müssen sie selber lachen! Müssen sie selber lachen!) sowie der Verarmung der Bürger entgegenwirken. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Wir werden es jeden Monat hier im Parlament wiederholen, bis endlich der Letzte es auch begriffen hat. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf: (Sebastian Ehlers, CDU: Welcher Teil der AfD-Fraktion fordert das?) 1. sich nach den Anschlägen auf Nord Stream 1 und 2 – somit dem Angriff auf unsere Energieinfrastruktur – auf allen Ebenen und mit Nachdruck für eine unverzügliche und lückenlose Aufklärung einzusetzen, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) 2. sich auf allen Ebenen für die umgehende Reparatur der beschädigten Pipelines einzusetzen, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von René Domke, FDP) 3. sich im Bundesrat für die Inbetriebnahme des intakt gebliebenen Strangs von Nord Stream 2 einzusetzen, 4. sich auf allen Ebenen dafür einzusetzen, auch weiterhin fossile Energieträger zu nutzen, um den Anstieg der Energiepreise abzufedern, 5. sich im Bundesrat dafür einzusetzen, vom geplanten alleinigen deutschen Sonderweg des Ölembargos abzusehen, und zu guter Letzt, 6. sich auf allen Ebenen dafür einzusetzen, unsere deutschen Kernkraftwerke bis zu ihrem technisch sinnvollen Lebensende weiterzubetreiben beziehungsweise wieder in Betrieb zu nehmen, um eine sichere, umweltfreundliche und bezahlbare Energieversorgung zu gewährleisten! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Meine Damen und Herren, die sogenannte Energiewende ist gnadenlos vor unser aller Augen gescheitert. Volatile Energien aus Wind und Sonne können eine Industrienation eben nicht ausreichend und sicher versorgen, und die notwendigen und ausreichenden Speichermöglichkeiten gibt es nicht mal ansatzweise. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Genau.) Physikalische Gesetze können eben nicht nach ideologischem Gutdünken außer Kraft gesetzt werden! (Horst Förster, AfD: Doch, die GRÜNEN können das, ganz bestimmt.) Wenn Ihnen, werte Kollegen von CDU, FDP, SPD und LINKEN, noch etwas an Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern, an der hiesigen Wirtschaft und somit am Wohl der Bürger gelegen ist, dann lassen Sie uns jetzt endlich gemeinsam diese Forderung auf den Weg bringen und somit aus M-V ein starkes realpolitisches Zeichen an die Bundesregierung senden! Die Bürger und die Wirtschaft werden es Ihnen danken. (Zuruf von René Domke, FDP) Stimmen Sie unserem Antrag zu! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Daniel Peters.
Daniel Peters CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Barlen, gestatten Sie mir, Sie anzusprechen und um Ihre geschätzte Aufmerksamkeit zu bitten. (Patrick Dahlemann, SPD: So charmant einsteigen!) Und ich muss mich wiederholen an der Stelle, das haben wir beim letzten Mal ja auch miteinander hier ausgetauscht, ich finde es immer wahnsinnig verwunderlich, dass Sie eingangs Ihrer Rede hier immer die sogenannte Eintracht beschwören und wie wichtig es sei, in diesen Krisenzeiten zueinander zu stehen und gemeinsam zu agieren, und dann im, (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) im Fortlauf Ihres Redebeitrages hören wir dann Beiträge, die nichts anderes im Sinn haben, (Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD) als die Opposition hier abzukanzeln, (Julian Barlen, SPD: Nein. – Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) und zwar abzukanzeln für das gute, normale Recht einer jeden Fraktion, hier Anträge zu stellen. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Und auch wir, meine Damen und Herren, (Patrick Dahlemann, SPD: Sie müssen auch damit leben, dass wir uns inhaltlich damit auseinandersetzen.) auch wir haben uns das Recht herausgenommen, einen Antrag zu stellen. (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Und natürlich, natürlich haben wir diesen Antrag auch mit einleitenden Bemerkungen beschrieben beziehungsweise formuliert und haben natürlich auch genau das formuliert, was vielen Menschen auf der Straße aktuell auch auffällt, dass das Krisenmanagement dieser Bundesregierung – und nicht der MPK-Konferenz, wie Sie uns hier um die Ohren schmieren wollten –, dieser Bundesregierung einfach nicht akzeptabel ist. Es nicht zu akzeptieren, dass man kurz vor Inkrafttreten einer Gasumlage diese Gasumlage – Gott sei Dank! Gott sei Dank! – wieder über Bord wirft, aber monatelang daran festhält und nichts anderes im Sinn hat, als in dieser Krisensituation den Menschen eine zusätzliche Belastung aufs Auge zu drücken. Und das haben wir kritisiert und mehr als zu Recht, lieber Herr Barlen. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Und Sie haben so getan in Ihrer Rede, als wenn all das, was da jetzt gestern miteinander vereinbart wurde, bereits Wirkung entfaltet hätte. Nichts von dem ist leider schon in Realität, in Gesetzgebung gegossen. Wir haben noch immer keinen Gaspreisdeckel, (Patrick Dahlemann, SPD: Aber einen Fahrplan! Einen Fahrplan!) wir haben lediglich das ins Schaufensterstellen (Patrick Dahlemann, SPD: Einen Fahrplan!) von 200 Milliarden Euro, ohne zu wissen, was es wirklich kostet, denn diese Expertenkommission, auf die Sie sich ja sozusagen verständigt haben in der Bundesregierung, diskutiert ja gerade verschiedene Varianten und stellt fest, dass es schon Kritik gibt, Kritik von Gasversorgern, die sagen, das sei nicht umsetzbar oder wir können das nicht handeln. Ja, das ist sozusagen die Realität, das ist der Status quo. Wir haben nur eine Summe, die ins Schaufenster gestellt wurde. Wir haben noch immer keine konkrete Umsetzung! Gleiches gilt für den sogenannten Strompreisdeckel. Hier ist die gemeinsam verabredete Erwartung – und das kann man auch so miteinander besprechen –, dass die Europäische Kommission jetzt Ergebnisse liefert. Diese Ergebnisse gibt es noch nicht. Und nun sagt man, wenn das vielleicht von der Europäischen Kommission doch nicht umgesetzt wird – warum auch immer, aus technischen Gründen, aus politischen Gründen –, dann werden wir ein Gesetzgebungsverfahren ins Laufen bringen. Das hätte aber auch bereits passieren können. Und Sie sagen ja, dass wir hier Realitätsstörungen hätten, weil wir nicht wüssten, was da draußen gerade abläuft. Den Vorwurf muss ich aber leider Ihnen machen. Sprechen Sie doch mal mit Unternehmen! Wir kommen beide aus Rostock. Ich kann Ihnen einige Adressen geben. (Rainer Albrecht, SPD: Ich auch.) Die werden Ihnen sagen, ihnen steht das Wasser bis hier. Und die haben eine klare Erwartungshaltung. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Und glauben Sie mir, die sprechen nicht gerade löblich über diese Bundesregierung, und zu Recht auch nicht, denn es passiert seit Monaten einfach nichts. (Rainer Albrecht, SPD: Ist doch nicht wahr!) Olaf Scholz kann nur leider ein einziges Instrument immer wiederholen, indem er Summen, ganz unreflektierte Summen ins Feld führt und diese ohne ein schlüssiges Konzept leider so stehen lässt. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Wir haben das beim Sondervermögen der Bundeswehr erleben müssen. (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) Wir erleben es jetzt leider wieder auch, wenn es darum geht, den Gaspreis entsprechend zu deckeln, meine Damen und Herren. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Und auch Ihr Bundeskanzler lässt es zu, dass der zuständige Wirtschaftsminister aus rein politischen Gründen es nicht schafft, die notwendigerweise drei verbleibenden Atomkraftwerke am Laufen zu halten, und zwar nicht nur als Reserve, wo ich Ihnen letztes Mal schon erklärt habe, dass das technisch unmöglich ist. Auch Franz-Robert Liskow hat sehr deutlich gemacht, dass das gar nicht funktioniert, sondern … (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Daniel, das stimmt nicht, was du sagst.) Doch! (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein, das stimmt nicht.) Doch, stimmt. Er hat es erst als Reserve dargestellt. Jetzt wird sozusagen die Laufzeit ins Spiel gebracht, aber nur zwei Kernkraftwerke. Das modernste von denen in Niedersachsen, das wird leider unberührt bleiben. (Sebastian Ehlers, CDU: Aber das soll auch noch.) Und warum? (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Warum? Warum? Wir werden es am Sonntag erleben. Der Sonntag ist doch der wahre Grund! (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir werden uns in der nächsten Woche noch mal miteinander unterhalten, und vielleicht haben dann auch diejenigen Verantwortungsträger endlich Einsicht (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) in diese Maßnahme, meine Damen und Herren. Ich sage Ihnen ganz deutlich, was mich besonders ärgert, auch in der Kommunikation, in der Kommunikation des Bundeskanzlers, ist, dass er erstens nicht liefert und dann das Ganze auch noch mit einer Trivialsprache garniert, für die sich selbst die Teletubbies schämen würden, meine Damen und Herren. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU) Diese Doppel-Wumms-Nummer ist schlicht und ergreifend peinlich! Und ich finde, ich weiß nicht, wie sich das in den Ohren von Menschen anhören muss, die gerade wirklich um die Existenz ihres Unternehmens und die persönliche Existenz sich Gedanken machen, sich Sorgen machen, und dann wird sozusagen eine Zahl ins Fenster gestellt und das Ganze ist jetzt Doppel-Wumms. Meine Damen und Herren, ganz ehrlich, (Beifall Horst Förster, AfD) das ist nicht nur sprachlich trivial, es ist auch politisch trivial. Und das ist inakzeptabel! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Aber kommen wir zum Land Mecklenburg-Vorpommern! Hier haben Sie ja auch in blühenden Farben beschrieben, was die Landesregierung alles tut. Aber gestatten Sie mir den kritischen Hinweis, Sie haben sehr lange über diesen Härtefallfonds gesprochen, über die 30 Millionen. (Patrick Dahlemann, SPD: Zwei Sätze.) Das, was wir wahrnehmen, wir waren ja heute bei der Schalte mit den Stadtwerken leider nicht zugegen, von denen Sie ja so euphorisch gesprochen haben, leider haben Sie auf meinen Zwischenruf – und nur darauf zielte das ab, dass Sie konkret mal Punkte benennen, was ist jetzt verabredet worden – leider nicht reagiert. Und das, was öffentlich ist, ist, dass es immer mehr Forderungen an den Härtefallfonds gibt. Einerseits sollen die Unternehmen profitieren, es sollen Privatpersonen profitieren. Jetzt hören wir das mit den Stadtwerken. Frau Drese hatte kürzlich gefordert, dass auch die Krankenhäuser aus diesem Härtefallfonds heraus profitieren müssen. (Patrick Dahlemann, SPD: Die Stadtwerke sollen das umsetzen für die Privatpersonen, weil das deren Kunden sind.) Ich habe so ein bisschen den Eindruck, die 30 Millionen Euro werden da bei Weitem nicht reichen. Und Sie sagen immer wieder „nachgelagert“. Nachgelagert, das heißt also nichts anderes als: Wir müssen erst mal weiter warten, bis der Bund hier entsprechende Entscheidungen trifft, bis der Bund Gesetzgebungsverfahren abschließt, und erst dann dürfen wir konkrete Ergebnisse des Härtefallfonds erfahren. Meine Damen und Herren, das ist schlicht und ergreifend einfach zu spät, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) und deswegen hätte ich mir schon gewünscht, dass neben der Dankesrede für die Rede von Frau Schwesig vielleicht auch mal etwas Konkretes hierzu gesagt worden wäre. Aber vielleicht will der Kollege Beitz nachher diesen Part übernehmen. Ich bin schon sehr gespannt. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Und Sie haben auch immer davon gesprochen, dass es ja mehr oder weniger aktenkundig sei, dass diese Landesregierung die treibende Kraft auch in der Bundespolitik ist. (Patrick Dahlemann, SPD: Sehr richtig!) Wir haben uns kürzlich schon darüber unterhalten, ob es überhaupt noch eine Bundesregierung braucht, (Heiterkeit bei Sebastian Ehlers, CDU) ob man das nicht auch noch aus der Staatskanzlei alles mitmachen kann, weil Sie ja so erfolgreich sind (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) und diese Bundespolitik ja so mitgestalten. Ich hoffe, dass das ausbleibt, denn es gibt, es gibt auch andere Dinge, die aktenkundig sind, und das sind bestimmte Widersprüchlichkeiten, auch von hier anwesenden Ministern, des zuständigen Energieministers. Wir haben schon im Dezember des letzten Jahres gefordert, dass die CO -Bepreisung – 2 die nächste Stufe – ausbleibt, als eine mögliche Entlastungsmaßnahme. Und ich kann Ihnen sagen, was Herr Meyer hierzu seinerzeit gesagt hat. Er reagierte dann noch mal als Erwiderung auf diesen Antrag: „Herr Peters“, ich zitiere, „ich habe gerade eben noch überlegt, ob ich auf die doch etwas populistischen Äußerungen“, (Sebastian Ehlers, CDU: Aha!) „die ich gerade gehört habe, auch auf die entsprechende Art antworten sollte …“ Aber, so führten Sie dann weiter aus, es soll bei einer sachlichen Debatte bleiben. (Rainer Albrecht, SPD: Recht hat er!) „Und ich werde Sie vom Erwartungsmanagement gleich zu Beginn der Rede enttäuschen müssen, dass ich sage, die CO -Abgabe, aber auch die Kosten der Energiewende, 2 von denen im Antrag die Rede ist, die taugen nicht als Ziel, um jetzt zu sagen, wir müssen etwas für die Verbraucherpreise tun“, meine Damen und Herren. (Sebastian Ehlers, CDU: Ach, hört, hört!) Wenige Wochen später haben Sie genau das in einer Pressemitteilung gefordert, meine Damen und Herren. Und ich nenne Ihnen ein zweites Beispiel. Sie haben ja kürzlich Mitte, am 21. September, hier dargelegt oder in einer Pressemitteilung auch deutlich den Weiterbetrieb der Atomkraftwerke gefordert. Ja, das kann man auch so machen. Das haben wir in diesem Parlament aber auch bereits getan. Und ich habe Sie dazu befragt am 10. März im Rahmen der Regierungsbefragung, und da haben Sie doch deutlich kundgetan, ich nehme mal, einiges erspare ich Ihnen: „Und in der Summe all dieser Argumente – von Endlager habe ich sowieso schon gesprochen, bis heute nicht gelöst in Deutschland – hat er“ – gemeint ist Robert Habeck –, „wie ich finde, überzeugend dargelegt, dass das keine Alternative ist.“ (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Meine Damen und Herren, was sollen wir von dieser Landesregierung erwarten können, wenn alle paar Wochen die Position verändert wird, (Sebastian Ehlers, CDU: Hat er im März berichtet.) wenn alle paar Wochen offensichtlich hier Dinge, die mal galten als Position der Landesregierung, nicht mehr wahr sind? Und dann wollen Sie tatsächlich die treibende Kraft auch im Bund sein, meine Damen und Herren?! Ich kann nur inständig hoffen, dass das nicht der Fall ist, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und David Wulff, FDP – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Neben diesen Widersprüchlichkeiten, die wie hier leider erfahren müssen, und den offenen Fragen rund um ein wichtiges Instrument – den Härtefallfonds – müssen wir aber leider auch mit Blick auf die Debatte, die gerade draußen stattfindet bei den Demonstrationen, dann doch merken, dass auch hier irgendwie die Menschen da draußen nicht ernst genommen werden. Wir hören von Frau Schwesig und von Herrn Pegel, dass sie größtmöglich, größtmögliches Verständnis haben für die Demonstrationen, immer wieder auch betont, auch hier (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Mehr aber auch nicht.) und heute, und das teilweise so interpretiert haben, dass es sogar Rückenwind sei für den Druck, den sie als Landesregierung (Sebastian Ehlers, CDU: Ich höre die Sprechchöre jeden Abend.) auf den Bund ausüben wollen. Und dann dürfen wir Herrn Dahlemann (Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, und Thomas de Jesus Fernandes, AfD) dann auf der anderen Seite hören, der dann meint, er fühle sich von diesen Demonstrationen gar nicht angesprochen. Vielleicht noch mal zur Erinnerung, es ist Ihre Partei, die auch diese Bundesregierung anführt. (Sebastian Ehlers, CDU: Ach so!) Und ich vernehme auf diesen Demonstrationen vor allem eins: massive Kritik gegenüber Olaf Scholz und dieser Bundesregierung. Und dann fühlen Sie sich nicht angesprochen? Da muss ich wirklich fragen, nehmen Sie die Menschen in diesem Land wirklich ernst. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das haben Sie noch nie gemacht.) Sie geben das hier zum Besten, (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Sie geben … (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Ja, wir hören uns das genau an, Herr Dahlemann. (Andreas Butzki, SPD: Nicht immer mit dem Zeigefinger!) Aber ich finde, diese Widersprüchlichkeit alleine in dieser Aussage ist doch schon fast beschämend, dass Sie angeblich sich gar nicht angesprochen fühlen von der Not, (Patrick Dahlemann, SPD: …, dass wir offen damit umgehen, was wir in diesem Land schon gemacht haben.) von der Not, in der ganz viele Menschen sind. Und Sie haben es ja selbst gesagt, das sind nicht irgendwelche rechten Störer. Wir haben natürlich auch die, (Patrick Dahlemann, SPD: Lenken Sie doch nicht ab mit diesen Störern!) die Nutznießer, die sozusagen hier versuchen, daraus wirklich Kapital zu schlagen. Da gebe ich Ihnen ja recht, Herr Barlen, mit Blick auf die AfD. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Vorsichtig, ganz vorsichtig!) Aber vor allem sind es Menschen, die in ihrer Not nicht weiterwissen (Zuruf von Horst Förster, AfD) und die einfach Antworten wollen von dieser Regierung, und die bekommen sie einfach nicht. (Zurufe von Patrick Dahlemann, SPD, und Sebastian Ehlers, CDU) Das Einzige, was sie zu hören bekommen, ist, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Zum Glück gibt es ja noch etliche Bürgermeister der CDU, die Rückgrat haben.) sie sollen doch bitte warten und Kommissionen werden demnächst Vorschläge unterbreiten. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Jetzt müssen wir aber auch hören, dass es erst eine Steuerschätzung geben muss, um beispielsweise bei der Frage der Flüchtlingsfinanzierung weiterzukommen. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) All diese Dinge werden auf die lange Bank geschoben, und genau das ist es, was wir kritisiert haben, (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig! – Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) und das werden wir auch weiter kritisieren, (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) und wir werden uns nicht von diesem Einheitsschmonzes, den Sie, Herr Barlen, hier immer wieder eingangs Ihrer Rede hier vortragen, anstecken lassen. Wir werden unsere Aufgabe als Oppositionskraft ernst nehmen, und wir werden hier nicht einfach nur Beifall klatschen für das, was Sie hier fabrizieren, und vor allem auch eben nicht fabrizieren. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Daniel Seiffert.
Daniel Seiffert Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Jahrzehntelang haben Politik und Wirtschaft auf billiges Gas aus Russland gesetzt und lange davon profitiert. Alternativen waren nicht markt-, nicht wettbewerbsfähig. Aber auch schon vor dem Einmarsch Russlands in die Ukraine stiegen die Preise deutlich. Als das Gas noch floss, da wurde schon fleißig spekuliert. Marktwirtschaft hat eben nicht nur Vorteile. Immer mehr Menschen gehen auch in Mecklenburg-Vorpommern auf die Straße. In der Bevölkerung brodelt es. Die Ängste, Rechnungen nicht mehr bezahlen zu können, in der kalten Wohnungen sitzen und beim Essen sparen zu müssen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist keine Angst mehr, das ist Realität.) sind in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Die Verunsicherung ist so groß ist, dass den Menschen dabei sogar egal ist, wer zur Demo einlädt. Demokratiefeindliche Kräfte nutzen das aus und schüren zusätzlich Verunsicherung. Wir müssen der sozialen Spaltung und der Gefahr, dass die Gesellschaft auseinanderbricht, etwas entgegensetzen. (Horst Förster, AfD: Hat nicht DIE LINKE dazu aufgerufen unter anderem? – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Entlastung muss zeitnah bei den Menschen ankommen und jeglichen Untergangsszenarien Einhalt geboten werden. Täglich hören wir Meldungen von Unternehmen, die ihre Produktion vorübergehend einstellen, ganz aufgeben oder gar Insolvenz anmelden müssen. Wir wissen von Firmen, von Krankenhäusern, sozialen und kulturellen Einrichtungen, die ihre Abschlagszahlungen nicht mehr leisten können oder deren Energieverträge auslaufen oder gekündigt wurden und die nun ohne Versorgungsvertrag dastehen, weil neue Verträge aufgrund der extremen Preissteigerungen nicht annehmbar sind. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Und die dürfen nicht demonstrieren gehen?) Mittlerweile sind die zuvor teuren Tarife in der Grundversorgung preiswerter als andere Angebote. Tafeln und Beratungsstellen, etwa beim Mieterbund oder der Schuldnerberatung, erleben einen nie gesehenen Ansturm. (Horst Förster, AfD: Und wenn die LINKEN zur Demo aufrufen, ist es in Ordnung.) Das lange Zögern und Hinausschieben notwendiger politischer Entscheidungen auf Bundesebene haben die Lage verschärft. Und mit der Zerstörung von drei Gasleitungsröhren von Nord Stream 1 und Nord Stream 2 sind weitere bisher nicht für möglich gehaltene Tatsachen geschaffen worden. Die Versorgung mit Energie ist längst Teil der Sicherheitspolitik. Dass es Sabotage war, ist sicher, nur die Verantwortlichen sind noch unklar. Sehr geehrte Damen und Herren, die Länder haben seit Bekanntgabe des dritten Entlastungspaketes durch den Bund auf mehr Mitspracherecht gedrängt. Bei Entscheidungen zum Paket außen vor zu bleiben, aber kräftig mit zur Kasse gebeten zu werden, hat für viel Unmut in den Landesregierungen gesorgt. Auch zeigt sich, dass die bisherigen Pakete bei Weitem nicht ausreichten und zu spät helfen, denn einige der Entlastungen greifen erst im nächsten Jahr. Und auf Länderebene sind die Möglichkeiten begrenzt. Der Bund tat sich lange Zeit schwer, es wurde gestritten, die Schuldenbremse beschworen, viel Kraft in eine zum Scheitern verurteilte Gasanlage gesteckt. Entscheidungen wurden wegen fehlender Finanzierung vor sich hergeschoben. Wir als LINKE haben öfter Vorschläge dazu gemacht. (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) Die Gasumlage ist ein Beispiel dafür, wie Politik nicht agieren darf. Sie ist zwar endlich vom Tisch, aber die Nachwirkungen bleiben. Energieunternehmen haben pflicht- und fristgemäß Bescheide zur Erhöhung der Abschlagszahlungen aufgrund der Gasumlage an die Verbraucherinnen und Verbraucher geschickt. Wohnungsunternehmen haben ihre Mieterinnen und Mieter angeschrieben. Bescheide und Aufforderungen zur Erhöhung der Abschlagszahlungen aufgrund der Gasumlage sind jetzt obsolet. Nun muss wieder mit hohem Aufwand reagiert werden, ganz zu schweigen von der entstandenen Unsicherheit bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern. Die erneuten Anschreiben behalten die, beinhalten jedoch auch die ab sofort bis Ende März 2024 geltende Senkung der Mehrwertsteuer bei Gas und Fernwärme und damit endlich einmal eine gute Nachricht. Der Bundestag hat das am vergangenen Freitag beschlossen, der Bundesrat folgt an diesem Freitag. Sehr geehrte Damen und Herren, in der vergangenen Woche trafen sich Länderchefs zu einer Sonderkonferenz, da die Bund-Länder-Runde bekanntermaßen auf gestern verschoben werden musste. Einstimmig beschlossen die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder einen Energiepreisdeckel, der für Strom, Gas und Wärme gelten muss. Ministerpräsidentin Schwesig konnte hier ordentlich Druck machen, denn auf einen Energiepreisdeckel einigten sich alle Teilnehmenden am MV-Energiegipfel bereits im August. Ein Modell dafür wurde im Ergebnis des Gipfels von einer Arbeitsgruppe der Landesregierung erarbeitet. Wie die Ministerpräsidentin bereits ausführte, würde der geplante Deckel Bezahlbarkeit, Planbarkeit sowie Sparanreiz bieten. Damit haben wir alle einen klaren Kompass und eine fundierte Entscheidungsgrundlage für bisherige und weitere Verhandlungen. Der Bund fokussiert sich bislang auf einen Strom- und Gaspreisdeckel. Der Strompreisdeckel wurde mit dem dritten Entlastungspaket angekündigt, der Gaspreisdeckel mit dem sogenannten Doppel-Wumms-Paket von 200 Milliarden Euro wurde am vergangenen Donnerstag angekündigt. Mit dem als Abwehrschirm bezeichneten vierten Paket hat der Bund den gordischen Knoten aufgelöst. Gesichtswahrend für die FDP soll die Finanzierung des 200-Milliarden-Euro-Pakets über den derzeitigen Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds erfolgen. (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) Damit werden neue Kreditaufnahmen möglich, auch wenn Bundesfinanzminister Christian Lindner betont, dass ab dem kommenden Jahr die Schuldenbremse eingehalten wird. Doch wertvolle Zeit wurde vertan. Das rächt sich, das zeigen auch die Umfragen. Die Zustimmungswerte der Regierung sind schlecht, aber lieber spät als nie. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Gucken Sie sich mal die von den LINKEN an.) Anrede … (Der Abgeordnete Daniel Seiffert räuspert sich. – Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja, da würde es mir auch die Sprache verschlagen.) Sehr geehrte Damen und Herren, beim Strompreisdeckel kommt man voran. Die Energieminister der EU-Mitgliedsstaaten haben sich am vergangenen Freitag auf das Abschöpfen von Übergewinnen geeinigt. Demnach müssen Energieunternehmen künftig einen Teil ihrer Übergewinne – die Rede ist von mindestens 33 Prozent – an die Staaten abgeben. Die Einigung auf eine EU-Solidarabgabe für Unternehmen im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich ist ebenfalls ein wichtiger Schritt. Die Mittel sind zur Entlastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern bestimmt. Die Nationalstaaten müssen noch zustimmen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nationalstaaten? Die dürfte es gar nicht geben.) Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck sicherte eine schnelle Umsetzung zu. Er will den in der EU angedachten Preisdeckel in Höhe von 180 Euro je Megawattstunde zumindest für Ökostromkraftwerke reduzieren, da erneuerbare Energie sehr preiswert produziert wird. Sehr geehrte Damen und Herren, 15 europäische Länder, darunter auch Frankreich und Italien, wollen einen europaweiten Gaspreisdeckel einführen. Leider stand Deutschland da längere Zeit auf der Bremse. Die Befürchtung war, es könne zu Versorgungsengpässen kommen und LNG-Tanker könnten dann statt nach Europa dorthin fahren, wo noch höhere Preise gezahlt werden. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Die Europäische Kommission kündigte am Wochenende an, die von der Bundesregierung geplante Gaspreisbremse genau zu prüfen, denn in der EU gibt es Befürchtungen, das kreditfinanzierte Paket von bis zu 200 Milliarden Euro könne den Wettbewerb verzerren. Die Kuh ist also leider noch nicht ganz vom Eis (Heiterkeit und Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) und die Zeit drängt. Die Expertenkommission „Gas und Wärme“ wird wohl erst Mitte Oktober Vorschläge für einen befristeten Gaspreisdeckel vorlegen können. Aber egal, ob nun europaweit oder im Alleingang, gesichert werden muss, dass schnellstmöglich Privathaushalte, Unternehmen und alle Einrichtungen vor Überforderung geschützt werden. Doch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck dämpfte auch die Erwartungen, denn der Gaspreis werde auch mit Deckel auf einem höheren Niveau bleiben als vor der Krise. Grund genug, um zügig gezielte Entlastungen für untere und mittlere Einkommen umzusetzen, wie die Wohngeldreform und die Auszahlung der Energiepauschale an Studierende sowie Rentnerinnen und Rentner. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Lassen Sie doch mal der arbeitenden Bevölkerung mehr in der Tasche!) Auch muss bei zehn Prozent Inflation, der höchsten seit 70 Jahren, noch in diesem Jahr ein Zuschlag bei der Grundsicherung erfolgen und der Regelsatz beim geplanten Bürgergeld nach oben korrigiert werden. Sehr geehrte Damen und Herren, die Länder haben sich in der vergangenen Woche auf einen ganzen Forderungskatalog gegenüber dem Bund geeinigt, darunter ein Großteil von Forderungen, die auch Antragsgegenstand sind. Die Länder machten jedoch auch deutlich, dass sie selbst und auch die Kommunen mit der Umsetzung der bisherigen drei Entlastungspakete finanziell überfordert sind. Länder und Kommunen können ihre übrigen notwendigen Aufgaben nur leisten, wenn der Bund sie entlastet. Dafür haben die Länder solide Vorschläge gemacht. Das überspringe ich mal. (Thore Stein, AfD: Ja, ist besser so. – Heiterkeit bei Barbara Becker-Hornickel, FDP) Des Weiteren wird eine Gegenfinanzierung – Entschuldigung, da habe ich mich verguckt. (Martin Schmidt, AfD: Auch überspringen einfach. – Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Unsicherheit.) Sehr geehrte Damen und Herren, leider hat – also eine Einigung auf die notwendige Entlastung gelang gestern leider nicht. Die Ministerpräsidentenkonferenz ging in der Frage ohne konkretes Ergebnis zu Ende. Die Zitterpartie geht noch etwas weiter. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Deshalb haben wir in unserem Antrag noch einmal etwas erweitert, um mit Nachdruck gegenüber dem Bund agieren zu können. So wurde neu aufgenommen, dass der Bund die Mehrkosten beim Wohngeld vollständig übernehmen soll. Das Ziel, die Kommunen zu entlasten, findet sich bereits im vorliegenden Antrag mit der Forderung, die „Kosten für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung“ vollständig vom Bund zu übernehmen. Zur Entlastung der Kommunen infolge der Corona-Pandemie wurde Mitte 2020 der Bundesanteil auf bis zu 75 Prozent erhöht. Dafür wurde das Grundgesetz geändert. Doch auch mit diesem großen Schritt bleiben Kritikpunkte, denn gerade Kommunen in strukturschwachen Regionen verfügen über weniger Steuereinnahmen, haben aber eine höhere Hartz-IV-Quote. Hohe Sozialausgaben binden gerade bei finanzschwachen Kommunen überproportional Mittel. Das verstärkt die Unterschiede zwischen armen und reichen Kommunen. Das war auch Ergebnis der eingesetzten Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“. Deshalb bekräftige ich für die Linksfraktion, sich auf Bundesebene für die vollständige Übernahme der Wohnkosten in der Grundsicherung und dem künftigen Bürgergeld einzusetzen. (Torsten Renz, CDU: Haben Sie sich aus der Koalition verabschiedet, oder was?) Sehr geehrte Damen und Herren, es ist fünf nach zwölf. Die Preisentwicklung bei Energie wird in jedem Gespräch thematisiert, das wir privat oder als Abgeordnete führen. Das zeigen die vielfachen Hilfeersuchen und Forderungskataloge von den Stadtwerken, den Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern, der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, der Landeskrankenhausgesellschaft und auch den Hochschulen. Gestern einigten sich Bund und Länder zumindest darauf, bei Bedarf zusätzliche Hilfsmaßnahmen gesondert zu beraten. Leider besteht weiterhin keine Klarheit über die konkrete Ausgestaltung der Entlastungsmaßnahmen. Somit war es uns auch bisher kaum möglich, den Härtefallfonds des Landes inhaltlich auszugestalten. Aber es gab ja schon einige Angaben, wie wir uns vorstellen, das durchzuführen. (René Domke, FDP: Sie haben doch gesagt, die Zeit läuft weg.) Und ja, es ist fraglich, ob die bislang vorgesehenen 300 Millionen Euro reichen. (Torsten Renz, CDU: Reichen nicht.) Die Länder brauchen mehr Verhandlungsspielraum, doch das geht nur über ein Aussetzen der Schuldenbremse. Sehr geehrte Damen und Herren, abschließend noch einige Worte zur Versorgungslage. Die Gasspeicher sind mit 92 Prozent gut gefüllt. Unsere Ministerpräsidentin hat deutlich gemacht, dass Mecklenburg-Vorpommern einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Versorgung mit Strom, Gas und Öl Deutschlands, aber insbesondere Ostdeutschlands leistet. Mit den Mitteln aus dem Zukunftspaket für den Ausbau der Häfen Rostock und Lubmin, dem Ausbau und der Ertüchtigung von Pipelines sowie weiterer Infrastruktur sind die Vorhaben finanziell abgesichert. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Gucken Sie doch mal auf das Datum, wann das letzte Mal was durchfließt.) Die Landesregierung unternimmt alles, damit in diesen Jahren noch LNG in Lubmin anlanden und die PCK Raffinerie in Schwedt mit Öl über den Rostocker Hafen versorgt werden kann. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Fünf IPCEI-Projekte werden in Mecklenburg-Vorpommern gefördert, die sich mit Erzeugung und Transport von Wasserstoff befassen. (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Torsten Renz, CDU) Dafür wird das Land die Kofinanzierung der Bundesmittel sicherstellen. Damit legen wir den Grundstein dafür, dass mehr Wertschöpfung aus Strom, aus erneuerbaren Energien und künftigen Wasserstoffimporten im Land verbleibt. Den Ausbau der erneuerbaren Energie werden wir beschleunigen. (Torsten Renz, CDU: Richtig!) Der Bundestag hat am Freitag verbesserte Rahmenbedingungen für die Erzeugung von Biogas und Photovoltaik beschlossen. Mecklenburg-Vorpommern verfügt hier über sehr gute Bedingungen, sich künftig aus eigener Kraft mit der Energie aus Erneuerbaren versorgen zu können. Diese Chance wollen und müssen wir nutzen, denn der Kampf gegen die menschengemachte Erderwärmung ist auf jeden Fall im Interesse unseres Landes. Ohne den Ausbau der erneuerbaren Energien stünden wir heute deutlich schlechter da. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Nee, besser.) Noch einige kurze, noch ganz kurz einige Ergänzungen zum Änderungsantrag der GRÜNEN. Mit unseren eigenen Änderungen halte ich den aus unserer Sicht nicht mehr für aktuell. Und vielleicht noch eine ganz kurze Ergänzung. Es ging ja vorhin auch darum, Probleme, die andere Länder hier in Deutschland haben, insbesondere auch ein gewisses CSU-geführtes Bundesland, die ja dann doch ziemlich unter Energieproblemen leiden, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja, die haben ja auch noch Industrie. Das ist der Unterschied.) ja, aber vor allem deshalb, weil sie sich lange gegen die notwendigen Leitungen gesträubt haben, keinen eigenen Ausbau der erneuerbaren Energie vorangetrieben haben, auch den Atommüll nie wollten, ne, (Sebastian Ehlers, CDU: Wir wollten Atommüll, oder was?) aber sich alle anderen mal darum kümmern sollten. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) So, und dass jetzt darum gestritten wird, dass bei ihnen die Atomkraftwerke weiterlaufen, das mag ja legitim sein, aber besonders … (Sebastian Ehlers, CDU: Sie wollen die bayerische Hilfe haben und jetzt pöbeln Sie noch.) Ja, genau … (Zurufe von Marc Reinhardt, CDU, und Torsten Renz, CDU) Aber so … (Wolfgang Waldmüller, CDU: Mann, Mann, Mann!) Genau. Und dann wird das eben auch nicht viel bringen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit! Schönen Tag noch! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nunmehr das Wort der Abgeordnete Hannes Damm. (Zuruf aus dem Plenum: Oh mein Gott!)
Hannes Damm GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Herr Seiffert, wenn Sie den Antrag nicht mehr für aktuell halten, haben Sie ihn wahrscheinlich nicht gelesen, weil da geht es unter anderem um die Landesverantwortung, und die ist in Ihrem Änderungsantrag auch nicht aufgegriffen. Aber dazu komme ich gleich noch. Frau Ministerpräsidentin, Sie haben es angesprochen, die Gasspeicher sind mit 92 Prozent gut gefüllt, besser als die zu diesem Zeitpunkt geplanten 85 Prozent, und das unter schwersten Bedingungen. An dieser Stelle müssen wir dem Wirtschaftsminister Habeck und den Mitarbeitenden des Ministeriums ein großes Lob aussprechen und uns bedanken für die harte Arbeit in den letzten Monaten. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) Dass wir künftig die Speicher im Auge behalten müssen, ist klar. Aber dass Sie kritisieren, dass man die Speicherstände in der Vergangenheit nicht genügend beobachtet hat, ist dann doch befremdlich, denn das hat ja Ihre Bundesregierung unter Beteiligung der SPD noch, diesen Verkauf der Speicher und damit die Abgabe der Einflussmöglichkeiten an russische Firmen nicht verhindert. Aber da haben Sie auch schon keine … (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Man versteht Sie ganz schlecht, Herr Damm.) Aber da Sie schon keinerlei Bedenken hatten, uns so massiv von der Lieferung Russlands abhängig zu machen, kann ich irgendwie auch verstehen, dass Ihnen das überhaupt nicht in den Sinn kommt. Und was Abhängigkeit von fossilen Energieträgern, die wir von einem verrückten Diktator beziehen, bedeutet, zeigt der brutale Angriffskrieg in Russland jetzt deutlich. Putin spielt mit unserer Versorgungssicherheit, und das hat die Preise so rasant steigen lassen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Viel Spaß bei der Fußball-WM!) Und da müssen Sie von der AfD-Fraktion dann auch irgendwie den Menschen dieses Landes erklären, warum Sie mit Ihrem Antrag aus einer 55-prozentigen Abhängigkeit von Putin eine noch größere machen wollen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Horst Förster, AfD: Das wäre eine wechselseitige Abhängigkeit.) Diese Pipelines sind nicht nur ein fossiler und klimapolitischer Wahnsinn, sondern eben auch wirtschafts- und geostrategisch unverantwortlich. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Gott sei Dank sind es die LNG-Tanker nicht.) Und ich erkläre Ihnen auch gerne immer wieder, warum, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Warum? Weil die mit Schweröl fahren. – Zuruf von Horst Förster, AfD) bis Sie vielleicht irgendwann endlich mal zuhören. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja, dann müssen Sie lauter sprechen.) Hören Sie doch mal zu! So! Seit über 20 Jahren stagniert der jährliche deutsche Gasverbrauch bei etwa 90 Milliarden Kubikmeter, abgesehen von einem temporären Einbruch nach 2008, der Finanzkrise. Durch die verbindlichen internationalen Verpflichtungen Deutschlands beim Klimaschutz wird sich dieser Wert in den nächsten Jahren nur noch reduzieren. Noch vor 10 Jahren wurden die 90 Milliarden Kubikmeter komplett über andere Importwege abgedeckt, maßgeblich über ukrainische und polnischen Transit. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Ja, aber auch russische.) Dieselbe Sta… Natürlich, durch Russland muss das Gas auch, aber da, zwischen Russland und Deutschland, gibt es keine direkten Grenzen. Da gucken Sie noch mal in den Atlas! (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Dieselbe Stagnation beim Gasbedarf gibts im Übrigen auch in ganz Europa, wo er sich sogar nach der Erholung von der Weltwirtschaftskrise auf etwa 375 Milliarden Kubikmeter eingepegelt hat und damit noch auf einem niedrigeren Niveau als davor. Ein Drittel davon kommt jetzt aus Russland, also etwa 120 Milliarden Kubikmeter im Jahr. Seit 2011 existiert über Nord Stream 1 eine zusätzliche Kapazität von knapp 60 Milliarden Kubikmetern, ohne dass es irgendeinen Mehrverbrauch gibt. Nord Stream 2 soll heute, nur zehn Jahre später, noch mal dieselbe zusätzliche Kapazität liefern, wieder ohne gestiegenen Bedarf. Das ist insgesamt … (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie sagen also Herrn Habeck, wir brauchen überhaupt gar kein Gas und wir haben in der Vergangenheit schon viel zu viel Gas gehabt? Okay.) Das ist insgesamt mehr als der deutsche Gesamtverbrauch … (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Das ist insgesamt mehr als der deutsche Gesamtverbrauch und zufällig die gesamte bisherige Liefermenge Russlands an Westeuropa, und das, während der Bedarf im Vergleich zu 2000, zu den 2000er-Jahren sogar deutlich gesunken ist. Man muss kein Wirtschaftsprofi sein, um zu erkennen, dass hier nicht technische Überlegungen zu Lieferkapazitätsengpässen im Vordergrund standen. Russland hat das geostrategische Ziel verfolgt, die osteuropäischen Länder entbehrlich zu machen für seine Energieexport-Gelddruckmaschine. Gleichzeitig hat Putin den Westen weiter abhängig gemacht von seiner Lieferwillkür, und unsere Landesregierung hat ihm dabei auch noch willfährig und blind dabei geholfen. (Horst Förster, AfD: Warum Lieferwillkür?) Die Folgen dieser beiden Tatsachen bezahlen wir heute teuer mit um vielfach gestiegenen Energiepreisen und die Menschen in der Ukraine mit ihrem Leben. Völlig richtig ist daher, mit Sanktionen größtmöglichen Druck auf ein Land auszuüben, das in so brutaler Weise gegen jedes Völkerrecht verstößt und zur territorialen Erweiterung völlig grundlos ein Land überfällt. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von Horst Förster, AfD, und Paul-Joachim Timm, AfD) Und wer dieses Mittel nicht ergreift, der lügt sich im Übrigen auch mit dem sogenannten Prinzip „Wandel durch Handel“ in die Tasche, auch wenn, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Und warum ist denn Herr Habeck jetzt nach Katar gefahren? Das müssen Sie mir jetzt mal erklären.) auch wenn im Falle von Russland nach meinem Dafürhalten diese Strategie seit Jahren – spätestens mit der Annexion der Krim – gescheitert war. Die inzwischen durchlöcherte Pipeline steht überdies sinnbildlich für die Zerbrechlichkeit einer zentralistischen, (Zuruf von Horst Förster, AfD) auf Import ausgerichteten fossilen Energieversorgung. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Weil die bohrt nur in Jemen, das ist okay.) Eine Reparatur … Wissen Sie, wenn Sie nicht zuhören, dann werden Sie beim nächsten Mal wie letztes Mal den gleichen Antrag wieder stellen. Der wird wieder falsch sein. Also einfach mal Ohren aufsperren! (Zuruf von Petra Federau, AfD) Eine Reparatur, falls diese überhaupt technisch und politisch möglich wäre, hätte Monate gedauert. Nicht auszudenken, wenn uns so ein Anschlag irgendwann unvorbereitet mit zwei in Betrieb befindlichen Pipelines mitten im Winter getroffen hätte. Was hätten Sie denn dann gemacht, werte Kollegin von der AfD? Langfristig sorgen nur erneuerbare Energien für die Energiesicherheit und spürbare Entlastung. (Horst Förster, AfD: Warum hat er denn nicht Norwegen und Polen angegriffen?) Und wenn man etwas genauer als mit Ihrer üblichen politischen Plattitüde auf das Energiesystem schaut, dann erkennt man, dass sie das bereits heute tun. Ganz im Gegenteil! Im Übrigen, zu der sowohl in den Anträgen der CDU – tut mir leid – als auch der AfD geforderten Weiterführung der Atomkraft: Haben Sie alle die Lage in Frankreich vergessen oder blenden Sie die schlicht aus? Auch hier haben die Erneuerbaren in Europa die Menschen vor noch höheren Preisen und zum Teil sogar Versorgungsausfällen bewahrt. (Stephan J. Reuken, AfD: Reden wir über das gleiche Frankreich? – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und wer heute zum Beispiel mit Geothermie eine gut gedämmte Wohnung beheizt, der bekommt von der Energiekrise deutlich weniger zu spüren. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Dann empfehle ich Ihnen mal, in den Urlaub zu fahren und sich das mal woanders anzugucken.) Und da, meine sehr geehrten Abgeordneten von den demokratischen Fraktionen, da müssen wir hin! Das ist die Lösung, die wir Bündnisgrüne seit Jahren gegen Ihren Widerstand umzusetzen versuchen. Und jetzt lassen Sie uns das endlich gemeinsam in die Hand nehmen! (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Dann können wir uns wahnsinnig populistische und diese unterbelichteten Anträge vom rechten Rand in Zukunft auch sparen. Und, Herr Barlen, Sie haben das gesagt, Sie haben das oft gesagt, es findet sich eben nur nicht im Regierungshandeln wieder, (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) dass Sie das, dass Sie das in Zukunft prüfen wollen. Und da warten wir Grüne einfach, und da sprechen wir zu Recht an, (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) dass es zu langsam geht. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und Sie müssen doch auch alle miteinander erkennen, dass die fossilen Abhängigkeiten, dass wir ohne die deutlich entspannter in den Winter gehen könnten. Die Temperaturen sind derzeit niedriger als in den vergangenen Jahren, und das sind erst die ersten Vorboten des Winters in Europa. Und trotz aller Appelle ist in der Folge unverhältnismäßig niedriger Temperaturen jetzt der Gasverbrauch höher als in den vergangenen Jahren. Unsere politischen Bemühungen müssen also noch gesteigert werden. (Petra Federau, AfD: Aber das war März. – Horst Förster, AfD: Es wird doch nicht kälter. Es wird doch nur wärmer.) Die 20 Prozent Einsparungen, das ist ein Brett, das wir gemeinsam bohren müssen, also Industrie, Gewerbe, Haushalte, gemeinsam, gemeinsam mit Bund, Ländern und Kommunen. Und an dieser Stelle möchte ich auch noch mal auf den Antrag von SPD und LINKEN eingehen und ausdrücklich unterstreichen, dass die Bewältigung der aktuellen Herausforderungen nur eine Gemeinschaftslösung aller politischen Ebenen sein kann. Und obwohl die Ministerpräsidentin nicht müde wird, die Bundesregierung zu loben, fällt auf, dass es immer nur dann vollmundig verteilt wird, wenn es in die eigene politische Agenda passt. Der hier vorliegende Antrag dient leider nicht nur in altbekannter Weise der nachträglichen Selbstbestätigung, er eröffnet auch eine ganze Leiste von zum Teil ja richtiger, aber jedenfalls in Berlin bereits überwiegend in Beratung oder sogar Umsetzung befindlicher Maßnahmen. (Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, und Patrick Dahlemann, SPD) Und das wird auch durch die heutige … (Rainer Albrecht, SPD: Na, reden wir mal über Ihren Antrag, was Sie da reingeschrieben haben!) Das wird auch durch die heute Morgen vorgelegte Änderung der regierungsfreien Fraktionen nicht geheilt. Tut mir leid, wieder einmal kein Wort über die Verantwortung unseres Bundeslandes selbst. Antworten, die die Regierung suchen und liefern muss, fallen komplett unter den Tisch. (Der Abgeordnete Torsten Renz bittet um das Wort für eine Anfrage.)
Elke-Annette Schmidt
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Hannes Damm GRÜNE
Ich würde es in der Kurzintervention gerne machen am Ende, damit es mit der Zeit hinpasst. Also Nein. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Was? – Thore Stein, AfD: Also nein.) Und wenn man sich ehrlich macht, müsste man sagen, auch diese Landeslösungen waren Inhalt der zwischen dem Bund und den Ländern getroffenen Vereinbarungen von gestern. Der von uns Bündnisgrünen vorgelegte Änderungsantrag greift genau diese Verantwortung auf. Und gerade die weiteren Hilfebedarfe, die über die bereits ergriffenen Entlastungsmaßnahmen hinausgehen sollen, müssen zwar durch die Länder ermittelt, aber dann gemeinsam mit dem Bund beraten und auch gemeinsam adressiert werden. Gerade im Bereich der haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen für kommunale Unternehmen ist das Land zuständig, genauso für die Umsetzung eines beschleunigten Ausbaus der Erneuerbaren oder die Umsetzung von Energieeinsparmaßnahmen. Und schauen wir uns als Beispiel mal die Landesliegenschaften an. Im Ältestenrat wurde unter deutlichem Protest meiner Fraktion ein viel zu unambitionierter 12-Punkte-Plan verabschiedet, ohne Energieverbrauch zu reduzieren. Der Aufstellung der Verwaltung ist zu entnehmen, dass dadurch nur eine Reduzierung des Energieverbrauchs um 16,9 Prozent erreicht werden kann. Das ist zu wenig! (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Wie können Sie, Frau Schwesig, sich hier in den Landtag stellen und von den Menschen 20 Prozent Einsparungen fordern, aber wir selbst sind nicht bereit, als Vorbild mindestens genau diese 20 Prozent selbst zu schaffen?! (Zurufe von Patrick Dahlemann, SPD, und Sebastian Ehlers, CDU) Das ist Doppelmoral! Und wenn wir die Glaubwürdigkeit nicht verlieren möchten, muss hier nachgeschärft werden! (Ministerpräsidentin Manuela Schwesig: Ich glaube nicht, dass der Ältestenrat will, dass ich mich da einmische. – Heiterkeit bei Horst Förster, AfD: Richtig! Jawoll! – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Wie können Sie, Frau Schwesig, auf der einen Seite heute hier vor den Landtag treten und den vorausschauenden Ausbau der erneuerbaren Energien der Wärmeversorgung der Stadt Greifswald als zukunftsweisend bezeichnen und sich zugleich seit Jahren gegen eine durch das Land verpflichtende kommunale Wärmeplanung wehren? Greifswald ist so weit gekommen, weil der grüne Oberbürgermeister und die grüne Bürgerschaftsfraktion als stärkste Kraft die Sache gegen alle Widerstände durchgesetzt haben. (Beifall Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, und Sebastian Ehlers, CDU) Da wäre es auch uns GRÜNEN klar, dass man nicht mit 20 Prozent Einsparungen die wegfallenden fossilen russischen Energielieferungen komplett kompensieren kann. Dafür ist die Abhängigkeit von russischem Gas, immerhin 55 Prozent noch zum Anfang dieses Jahres, einfach zu groß gewesen. Deswegen braucht es heute Investitionen in eine fossile Infrastruktur, die eigentlich längst aus der Zeit gefallen ist. Im Gegensatz zu Nord Stream 2 sind die schwimmenden Flüssiggasterminals kurzfristig jetzt notwendig geworden, um die Versorgungssicherheit zu sichern. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Und wenn es, und wenn Sie es denn ernst meinen würden mit der Energiewende und den eigenen im Land gesteckten Klimazielen, dann wäre es nur logisch, diese Genehmigung für den Import fossiler Gase auf maximal zehn Jahre zu befristen. Auch das haben wir hier im Landtag schon gefordert, und das sehen wir nicht. Und auch wenn wir die LNG-Terminals nicht nur für den Bedarf in M-V bauen, sondern vor allem, um den Bedarf in Bayern und in anderen Ländern zu decken, können wir nicht einfach Pipelines durch Terminals ersetzen und weitermachen wie zuvor. Die Klimakrise kennt keine Landesgrenzen. (Ministerpräsidentin Manuela Schwesig: Das ist ein Vorschlag von Herrn Habeck, also.) Ja, Sie wollen hier Ihren Beitrag leisten und zeigen sich solidarisch. Das sagen Sie immer wieder, aber es ist alles sehr ehrbar, nur es ist umso befremdlicher, dass Sie bei fossiler klimaschädlicher Energieversorgung solidarisch sein möchten mit den Bundesländern, aber bei den erneuerbaren Energien immer abwiegeln. Wenn Sie sagen, wir erzeugen doppelt so viel Strom, wie wir dann verbrauchen, ist es nicht falsch, aber es ist weder ausreichend noch solidarisch. Sie wissen doch genau, dass der Strom nur 20 Prozent unseres gesamten Energiebedarfs ausmacht. Sie wissen auch, dass wir als Flächenland mit geringer Bevölkerungsdichte weniger energieintensive Industrien und damit geringen Stromverbrauch haben. Sie wissen, dass wir massiv Produkte importieren, die anderswo unter dem Einsatz von großen Energiemengen erzeugt werden. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Solidarisch wäre es also, für den Ausbau der erneuerbaren Energien unsere Flächen als Maßstab heranzuziehen und nicht unseren Stromverbrauch. Und wenn Sie so ehrlich wären, würden Sie das Ihren … Und wenn Sie so ehrlich wären, würde das Ihren süßen Wein mit ziemlich viel Wasser verdünnen. Wir liegen als windreiches Küstenland nur auf Platz 9 von 16 der Bundesländer bei Windenergieausbau pro Quadratkilometer. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Da fragen Sie mal die Anwohner! Das ist viel zu viel.) Unsere direkten Nachbarn Schleswig-Holstein, Niedersachsen liegen beim Ausbau schon um das Dreifache höher. Das Dreifache! Sie sind aber, was die Fläche als auch die Windverhältnisse angeht, absolut vergleichbar. Warum also sind wir so schlecht aufgestellt? Noch düsterer sieht das Bild bei der Solarenergie aus. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Hier schaffen wir es, gemessen an der Landesfläche, gerade einmal auf Platz 11 von 16. Das ist alles andere als solidarisch. Der Ausbau der Erneuerbaren ist was ganz Konkretes und Solidarisches für die sogenannte nationale Kraftanstrengung. Und das können wir tun, nein, das müssen wir sogar tun. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Zu Ihrem Lobgesang und den vollmundigen Versprechungen, M-V würde als Spitzenreiter zügig vorangehen, passt einfach nicht, dass sich bei uns im Land seit Jahren über 9.000 Megawatt erneuerbarer Erzeugungsleistung in den Genehmigungs- oder Zielabweichungsverfahren befinden. Dieser Genehmigungsstau muss aufgelöst werden, und zwar gestern. Und dazu hat der grüne Wirtschaftsminister auch bereits geliefert. Erneuerbare Energien sind von überragendem öffentlichen Interesse. Und auch der Vogelschutz ist abschließend geregelt worden. Und diese Instrumente gilt es jetzt im Land umzusetzen und zu nutzen. Hinzu kommen die vorübergehenden Ausnahmen zum Emissionsschutz, um schneller mehr Energie aus Wind und Sonne zu erzeugen. Und selbstverständlich müssen die unteren Naturschutzbehörden und das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege, auch die StALUs diese Änderungen ebenso bei ihren Beurteilungen berücksichtigen. Und damit die Behörden ihre Arbeit machen können, ja, da braucht es eben deutlich mehr Personal, deutlich mehr als das, was Sie hier vorgelegt haben, denn seit 2015 sind von den 286 Genehmigungsanträgen für Windenergieprojekte nur 96 abschließend beschieden worden. Das sind ein Drittel, 34 Prozent. 190 Verfahren mit über 800 Windrädern sind seitdem noch offen. Dieser Knoten lässt sich nicht mit den bestehenden Strukturen und auch nicht mit der viel zu kleinen personellen Aufstockung der Landesregierung lösen. Es braucht noch deutlich mehr Personal und eine Vereinfachung der Verfahren, und zwar schnell. Nur mit mehr erneuerbarer Energie werden wir ein Standort für zukunftsfähige Industrie werden können, nur mit mehr erneuerbaren Energien werden wir die 15.000 Arbeitsplätze dieser Branche im Land halten und weiter ausbauen können. Nur mit mehr erneuerbarer Energie werden wir die Ressourcen unseres Landes aus Fläche, Wind und Sonne in einen massiven Anstieg bei Wertschöpfung und Steuereinnahmen verwandeln können, und nur mit mehr erneuerbaren Energien werden wir den Menschen im Land ein echtes, sich selbst tragendes und langfristiges Entlastungsangebot bereitstellen können. Ich erwarte, dass unsere Landesregierung da jetzt endlich genauso Verantwortung übernimmt wie bei den LNG-Terminals, den Werften oder den Häfen. Ich wünsche mir, dass Frau Schwesig auch hier mal das Telefon in die Hand nimmt und dass das glüht, bis wir Lösungen für die diversen Versäumnisse M-Vs endlich auf dem Tisch liegen haben. Und ich appelliere an Sie alle hier, dabei endlich mehr Druck auf die Regierung aufzubauen als Parlamentarier und zugleich mit den Menschen im Land zu kommunizieren, um die Chancen, die in dieser Energiewende liegen, zu transportieren und damit die politische Unterstützung hier im Landtag zu gewährleisten. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Damm! Herr Damm, zu Ihrem Wortbeitrag liegt mir ein Antrag auf Kurzintervention durch Herrn Renz vor.
Hannes Damm GRÜNE
Stimmt, das wussten wir schon.
Torsten Renz CDU
Danke schön! Ich habe drei Dinge, Herr Damm. Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich habe drei Dinge. Die erste Sache: Ich stimme Ihnen zu dem, was Sie zum Schluss ausgeführt haben, in vielen Punkten zu, was die Energiepolitik erneuerbarer Energien in Mecklenburg-Vorpommern betrifft. Punkt 2, die Gasspeicher, für die Sie sich selbst jubelnd hier darstellen: Wissen Sie, dass in den letzten zehn Jahren wir immer ungefähr diese Gasspeicherstände schon hatten, bis auf die Ausnahme in 2021, aber ansonsten hatten wir schon immer diese Gasspeicherstände in Deutschland. Und der dritte Punkt, den ich Sie oder den ich bei Ihnen noch mal zur Diskussion stellen will: Ich glaube, Ihre Ausführungen sind sehr geprägt von Theorie. Wir haben eine Energiepolitik über Jahre hinweg gehabt, die sich im sogenannten energiepolitischen Zieldreieck bewegt hat, das heißt Versorgungssicherheit, Preisstabilität und Umweltschutz. Und glauben Sie nicht, Herr Damm, dass Sie in dieser Krisensituation die Gewichtung möglicherweise etwas anpassen müssen? Und das heißt ganz konkret, darüber nachzudenken, Steinkohle-, Braunkohlekraftwerke, Atomkraftwerke wieder ans Netz zu bringen, um zwei wesentliche Punkte, nämlich die Versorgungssicherheit und die Preisstabilität, gewährleisten zu können, weil in der Folge, wenn wir darauf verzichten, möglicherweise der gesellschaftliche Zusammenhalt infrage gestellt ist, wenn wir, das will ich nicht unterstellen, aber zu theoretisch und ideologisch nur einen Punkt dieses energiepolitischen Zieldreieckes verfolgen.
Birgit Hesse
Herr Damm, möchten Sie erwidern? (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Hannes Damm GRÜNE
Ja, sehr gern, Frau Präsidentin!
Birgit Hesse
Bitte schön!
Hannes Damm GRÜNE
Vielen Dank! Herr Renz, eigentlich sehe ich jetzt wenig Dissens. Also bei der Stelle mit den Gasspeichern muss ich Sie aber trotzdem darauf hinweisen – das wissen Sie ja eigentlich auch –, dass in den letzten Jahren, als die Füllspeicherstände sozusagen an den Werten waren, die Sie gerade gesagt haben, also ähnlich wie heute, dass wir da aber nicht den Fall hatten, dass wir einen russischen Angriffskrieg hatten, wo die Importkapazität aus Russland um mal ganz relevante 50 Milliarden Kubikmeter im Jahr reduziert war. Insofern ist es sehr wohl eine sehr große Leistung, kurzfristig innerhalb von sechs Monaten diese Importkapazitäten auf anderem Wege zu beschaffen. Und dafür habe ich dem Bundesminister gedankt, und ich denke, dem gebührt auch Dank, weil das ist am Ende …, hält unser aller Wohnungen warm. So, bei dem ersten Punkt haben Sie gesagt, da stimmen Sie mir zu, insofern vielen Dank! (Thore Stein, AfD: Was?!) Und beim dritten Punkt, die Frage nach den, von den Kraftwerken, von den fossilen, ich glaube, auch da haben wir keinen Dissens. Es sind ja auch die GRÜNEN auf Bundesebene, die sagen, klar, für die Versorgungssicherheit müssen wir jetzt noch mal mit irgendwelchen Kapazitäten ans Netz, wobei ich sagen möchte, das ist eine Verantwortung, die in den letzten Jahren liegt, diese große Abhängigkeit. Ich denke sehr wohl, und das ist nicht nur akademisch, das ist auch nachweisbar, dass wir den Erneuerbaren-Ausbau hätten deutlich steigern können, und dann wären wir auch ganz woanders. Wir haben das ja gesehen bis 2015, was der Windenergieausbau hätte leisten können an der Geschwindigkeit. Aber gleichzeitig müssen wir jetzt eben diese Projekte, die wir hatten zum Erneuerbaren-Ausbau, mindestens mit derselben Geschwindigkeit, wenn nicht sogar beschleunigt noch mal in Angriff nehmen und dürfen uns nicht darauf ausruhen, dass wir im Zweifelsfall eben noch Kohlekraftwerke haben, die wir wieder anschmeißen können, weil das hilft uns nicht. Und da hilft uns auch die Atomenergie nicht, weil wir sehen, dass die ausfällt, wenn wir sie brauchen. Das ist einfach nicht der Weg der Zukunft. Und ich denke insofern, mit der Innovation Wasserstofftechnologie, Speichertechnologie, erneuerbare Wertschöpfung hier im Land sind wir dann auch wieder in Ihrem Dreieck ganz gut unterwegs, nicht dieses Jahr vielleicht ganz alleine, aber in der Zukunft, und da wollen wir GRÜNE den Finger drauflegen, weil das wurde in der Vergangenheit verschlafen. Da war das Dreieck jedenfalls ein bisschen unförmig. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Damm! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr Schmidt.
Martin Schmidt AfD
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Bürger! Die Ministerpräsidentin hat hier ebenso wie Herr Barlen wieder eine Rede gehalten, mein lieber Scholzi, kann ich da nur sagen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Jan-Phillip Tadsen, AfD: Mein lieber Scholzi!) Ich denke auch, unser Fraktionsvorsitzender Herr Kramer hat auch die passenden Worte dazu gefunden. Das ist einfach nur schräg, (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) was hier gerade passiert, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) was Sie wieder erzählen à la „es muss“, „es darf nicht sein“, „man sollte“, „aber die Bundesregierung“. Nie werden Sie hier konkret, liebe Frau Ministerpräsidentin, nie wird mal erklärt, was Sie als Regierung zum Beispiel für Gesetzentwürfe mal einbringen wollen. Und genauso liest sich eben auch der Antrag der SPD und LINKEN, sehr unkonkret, und ich will kurz auf diesen Antrag der Regierungskoalition hier eingehen. Es ist ein Antrag der Verzweiflung, (Heiterkeit bei Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD) es ist ein Schrei nach Hilfe beim Bund, und die hier vorgeführte rituelle Handlung der nun regelmäßigen Regierungserklärung mit unterstützendem Fraktionsantrag soll den Mythos der alleinigen, monokausalen russischen Schuld an der aktuellen Wirtschaftskatastrophe festigen. Zeitgleich wollen Ampel und die rot-rote Koalition hier im Landtag eine Art nationale Erweckungsbewegung mobilisieren, den wahren und guten Zustand unseres Landes will man wiedergewinnen. Und so ähnlich liest sich ja auch das Zusammengetippe des Beschlusses von der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefs der Länder von gestern. Dort beschwört man nun eine „nationale Einheit“, Herr Damm nennt es „nationale Kraftanstrengung“. Hört, hört! (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja, dazu bedarf es nun auch einer hoffnungsvollen Verheißung, in der unsere Bürger sicher sind, in der visionäre Wunder sich erfüllen, Stichwort „wasserstoffready“, und natürlich will man zeitgleich auch in der Ukraine das Joch der Fremdherrschaft bald abschütteln. Alles in einem und konkret, der Antrag der SPD und LINKEN will deshalb sämtliche Energiekosten im Land abgefedert wissen. Die neu zu schaffende Infrastruktur zur Teilrettung von Schwedt und zur Anlandung von Amerikagas für Hunderte Millionen Euro begrüßt man, obwohl der Bundeswirtschaftsminister sich zeitgleich über sogenannte „Mondpreise“ beklagt. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Man erwartet eine Übergangszeit, bis die neuen ominösen Energieangebote endlich kommen. Doch das alles ist keine Rettung, das ist Schaufensterschadensbegrenzung hier. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) IHK-Präsident Matthias Belke sprach am vergangenen Freitag auf dem Jahresempfang der IHK zu Schwerin von etlichen Milliarden durch Produktionsverluste in Deutschland. Wir haben auch Milliardenschäden bei den privaten Haushalten durch Inflation und explodierende Kosten. Der Staat greift nun kräftig auf die jetzigen und künftigen Steuern zurück. 95 Milliarden für Entlastungspakete wurden in Aussicht gestellt, 200 Milliarden für einen Energiepreisdeckel, den man jetzt irgendwie zusammenbasteln muss. Man überlegt da in einer Kommission. Und das sind auch Summen, Frau Schwesig, galaktische Neuverschuldungen, die Sie sich ans Revers heften wollen, worüber Sie irgendwie hier kaum geredet haben in Ihrer Rede. Und wir sagen, ein Energiepreisdeckel, darüber kann man sprechen, den kann man bringen. Wir warten gespannt, wer die Schulden bezahlen soll und wie Sie sich das vorstellen ohne Kürzung des Bundeshaushalts bei den Ausgaben. Wir hören jetzt schon wieder die ersten Kritiker und Bettelrufe aus der EU. Und dennoch werden auch nicht alle Schäden aufgefangen, wie Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck ja auch einräumt. Meine Damen und Herren, wir steuern auf eine Vermögensvernichtung von fast einer halben Billion Euro zu und der hauptsächliche, nicht der einzige, aber der entscheidende Grund dafür war, dass das Altparteienkollektiv geschlossen für Sanktionen gegen die Russische Föderation stand. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zurufe von Horst Förster, AfD, und Thore Stein, AfD) Da spreche ich nicht von sinnvollen Sanktionen gegen Personen oder spezialisierte Technik, die denen im Krieg helfen könnte, es waren Sanktionen gegen unsere eigenen Rohstoffe, von denen wir abhängig waren, Sanktionen gegen uns selbst. Fast eine halbe Billion Euro verschwinden im Äther des Wirtschaftskreislaufes für Suchkosten, Aufbau neuer Produktions- und Lieferketten, Logistik, Distribution, Währungswechsel, soziale Unterstützung jetzt und Bürokratie. (Beifall Horst Förster, AfD: Und Umweltschäden.) Demgegenüber steht natürlich eine andere Opportunität. Die Opportunitätskosten lagen bei 33 Milliarden Euro im Jahr 2021. Das war der monetäre Betrag aller Importe aus der Russischen Föderation. Und ich frage mich wirklich, ob Sie eigentlich wissen, wie viel Geld das ist, was man hätte mit diesen 200 Milliarden Euro machen können. Wir hätten beispielsweise in jedem Bundesland ein CO -neutrales modernes Kernkraftwerk bauen können, 2 (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) die komplette Wasserstoffinfrastruktur mit Entsalzungsanlagen und Speichern in Norddeutschland hätten wir errichten lassen können, wenig störende Agriphotovoltaikanlagen in ganz Deutschland und weitere rentable Offshorewindanlagen hätten wir errichten können, also die grünen Träume hätten alle verwirklicht werden können. Da wären Sie gewesen, werte Damen und Herren Abgeordnete, (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) das wäre die Substanz, das Konstruktive, das Neue gewesen, und die 200 Milliarden für die Investitionen wären nicht einmal ausgeschöpft worden. Doch die verpuffen jetzt. Und der Präsident des Chemieverbandes VCI Markus Steilemann warnte neulich erst vor dem Zusammenbruch des Industriestandorts Deutschland. Es drohe ein monströser Strommangel. Um Robert Habecks Energieziele bis 2030 zu erreichen, die ja hier von den GRÜNEN außerordentlich gelobt werden, sagt er, Zitat, „jeden Tag zehn Windkraftanlagen. Eine davon braucht 4.000 Tonnen Stahl; das ist ein halber Eiffelturm. Das heißt: fünf Eiffeltürme jeden Tag. Und das für die nächsten 8 Jahre“, das bräuchte man laut ihm. Weiter sagte er: „Das möchte ich mal sehen, wie wir das auf den Weg kriegen.“ Deutschland drohe der Absturz vom Industrieland zum „Industriemuseum“, so der Chef. Für die Investitionen braucht unsere Gesellschaft nun auch noch mal Geld, und ich warte hier wirklich gespannt auf Ihre Antworten, wo das alles herkommen soll, ich warte auf Ihre Ideen zur Finanzierung dieser Transformation, die Sie den Leuten jetzt tagtäglich hier versprechen. Wir selber waren ja mit dem Wirtschaftsausschuss neulich, haben uns erkundigt in Rostock Port und in Poppendorf – ja, so heißt das wirklich – über die Wasserstoffinfrastruktur. 1 Milliarde Euro kostet allein eine Entsalzungsanlage in Rostock, um Wasserstoff überhaupt produzieren zu können, und da reden wir von Bauzeiten, wann fangen die an? 2026/2027, wenn wir das heute beschließen. Also erzählen Sie den Leuten nicht so einen Käse, dass wir hier morgen irgendwie mit Wasserstoff unsere Energieversorgung sichern! Das ist einfach nur Schwachsinn. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und es ist völlig klar, wir können die Zeit nicht zurückdrehen, die Zeitenwende wurde eingeleitet, aber wir müssen den Zuständigen hier klar die Schuld zuweisen für den Energiekrieg, den Herr Domke auch noch mal genannt hat, den Bundesfinanzminister Lindner so bezeichnet hat. Die Schuld hat die Bundesregierung in Berlin, aber mitsanktioniert haben auch hier die Fraktionen hier im Landtag, also die AfD-Fraktion natürlich nicht. (Beifall Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Und wenn Sie sagen, Frau Schwesig, dass Sie Teil der Lösung sind, dann ist das genau falsch herum, denn Sie sind Teil des Problems. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und die Geschichten aus dem Paulanergarten, dass alle Probleme, alle, durch den militärischen, von Russland losgetretenen Krieg hier verursacht wurden, die weisen wir zurück, denn es gibt mehrere Sündenböcke, und auf jeden Fall sitzen viele von denen auch in Berlin. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Wir müssen jetzt in die Zukunft schauen, wir werden jetzt eingehender prüfen, was die Bundes- und die Landesregierung jetzt mit ihrem Gaspreisdeckel, Strompreisbremse oder wie auch immer Sie das nennen wollen, meint. In der Bund-Länder-Runde wurde nur wieder unklar eiergetanzt gestern. Eines ist klar, es kann auch keine Lösung sein, das ist eine Bekämpfung der Symptome, keine Bekämpfung der Ursachen der Energieknappheit, und vor allem kommt das alles viel zu spät. Das hat Frau Schwesig ja selber auch zugegeben gerade. Deshalb wäre es auf jeden Fall besser, unseren Anträgen hier in dieser Plenarsitzung zuzustimmen und schnell, rasch Lösungen auf den Weg zu bringen. Wir haben genug Anträge in dieser Sitzung wieder eingebracht. Wir brauchen schnell eine unideologische Ausweitung der Energieangebote. Das hat meine Kollegin Frau Federau hier klar und deutlich dargestellt. Wir brauchen massive Steuersenkungen und Kürzungen im Bundeshaushalt, wir müssen auf Bundesrücklagen zurückgreifen und Energie und Nahrungsmittel für alle mittels Steuersenkungen wieder bezahlbar machen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Wir brauchen auch schnelle Hilfen aus der Landeskasse. Viele Unternehmen können nicht mehr länger warten, wir haben die ersten Betriebsschließungen hier. Frau Schwesig hat dazu auch gesprochen, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) aber ein 30-Millionen-Härtefallfonds, das ist wirklich zu wenig, das könnte nicht mehr reichen für all die Energiekosten, die hier auf die Leute einprasseln. Was wir überhaupt nicht brauchen aber, das sind Rückenwindanträge für die größte historische Fehlentscheidung seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland, die der Landtag hiermit in Schutz nehmen will. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Den Antrag der Regierungskoalition können wir nur ablehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim sowie aus Rerik. Herzlich willkommen! Schön, dass Sie heute hier sind und der Debatte beiwohnen! Ich rufe auf für die Fraktion der FDP Herrn Wulff.
David Wulff FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Und täglich grüßt das Murmeltier, möchte man beinahe meinen. Vielleicht können wir uns ja mal darauf einigen, einmal im Monat so eine Sondersitzung zum Thema Energie zu machen, gerne auch ein Freitag, dann haben wir hinreichend Zeit und wir können auch in so einer Landtagswoche uns mit den anderen wichtigen Themen, die da sind, natürlich auch noch intensiv beschäftigen. (Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, und Christine Klingohr, SPD) Nichtsdestotrotz sind natürlich wieder aktuelle Ereignisse da. Ich gehe aber davon aus, dass wir noch länger in dieser Lage verharren werden, sodass wir auch regelmäßig darüber diskutieren können. Ich würde ganz gern noch mal bei der AfD irgendwie ... Natürlich ist das Ganze sehr spannend zu sagen, man kann irgendwie immer draufhauen, und wenn wir uns alle mit Putin das nicht verscherzt hätten, dann wäre die Welt in Ordnung. Ich denke, das ist alles auch ein bisschen einfach. Und der jetzt viel angesprochene Doppel-Wumms von der Ampelkoalition in Berlin, das ist natürlich etwas, was uns als Liberalen natürlich auch wehtut. Das ist natürlich auch etwas, wo wir sagen, marktwirtschaftlich ist das nicht, und da muss man auch sagen, vielleicht setzt das nicht sogar die falschen Anreize, vielleicht setzt das ja sogar die Anreize, dass wir zwar mit den Preisen runterkommen, aber am Ende gar nicht mehr den Rohstoff ranbekommen, den wir tatsächlich brauchen. Da werden wir morgen auch noch mal ein bisschen ausführlicher drüber diskutieren. Nichtsdestotrotz sind wir in einer außerordentlichen Krisensituation, in einer Situation, die Existenzen in diesem Land dermaßen bedroht, dass wir uns genötigt sehen, diesen Wumms oder Doppel-Wumms hier tatsächlich mal auf die Beine zu stellen. Und dann muss ich noch mal kurz auf Herrn Kollegen Barlen eingehen: Sie sind Regierungspartei, und das schon lange. Und ich erwarte von einer Regierungspartei nicht, über Wortklauberei zu diskutieren, sondern auch in der Lage zu sein, über bestimmte fachliche Begriffe sauber zu differenzieren. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Und „Übergewinn“ und „Zufallsgewinn“, das ist ein Unterschied. Das ist einfach sauberes Regierungsarbeiten, was ich von Ihnen tatsächlich auch erwarte. Und da ist Ihr Antrag unsauber, und man hat in Berlin lange und breit darüber diskutiert, welche Mittel und Wege man da irgendwie gehen kann. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Wenn wir jetzt aber noch mal zu diesem Doppel-Wumms irgendwie hinkommen und wir sagen, die Bundesrepublik – also die Bundesregierung, der Bund – bezahlt für ganz Deutschland diese Energiepreisbremse, dann ist das doch etwas, was alle in Deutschland gleichmäßig betrifft. Das ist doch etwas, was die Kommunen entlastet, das ist etwas, was die Landeshaushalte entlastet, was die Unternehmen entlastet, was die Privathaushalte entlastet, weil einfach die Energie vom Preis her gedeckelt wird und wir alle ein riesengroßes Entlastungspaket da mit drin haben. Und auch Herr Kollege Barlen, Sie hatten über „Tausende einzelne Regelungen“, die da irgendwie so mit drin sind, gesprochen gehabt, ob Energiekostendämpfungsprogramm und Härtefallfonds und einen Schutzschirm für die Wohnungswirtschaft und für die Energieversorger et cetera. Wenn dieser große, wenn dieses große Paket aus dem Bund so kommt, dann kann man doch eigentlich den Antrag von SPD und LINKEN hier an der Stelle in den meisten Teilen irgendwie wegstreichen, weil wir das ja gar nicht mehr auf unserer Seite so weiterzumachen brauchen. (Beifall René Domke, FDP) Das, was mir zum Schluss jetzt von allen hier noch so ein bisschen gefehlt hat, und das war auch in der Regierungserklärung von Frau Schwesig, Thema Wasserstoff, das ist jetzt so eine Randnotiz gefühlt irgendwie immer gewesen. Aber die Leute da draußen gehen auf die Straße, weil sie …, also noch gar nicht mal so, weil jetzt die Preise von heute auf morgen so sehr durch die Decke schießen, sondern die gehen auch auf die Straße, weil wir in einer unglaublichen Situation der Unsicherheit sind. (Torsten Renz, CDU: Richtig!) Es ist einfach Angst, was die Leute umtreibt, weil die Leute nicht wissen, was morgen passiert. Wenn wir heute sagen könnten, liebe Leute, ja, die nächsten drei/vier Monate, vielleicht auch sechs Monate gehen die Preise nach oben, das wird hart, das wird teuer, aber danach, können wir sagen, danach wird es besser, weil wir einen Plan haben, weil wir eine Idee haben – und das ist Führung, die dieses Land jetzt braucht, das ist eine Sicherheit, die die Menschen jetzt brauchen. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Und das ist die Aufgabe der Regierung, das ist nicht die Aufgabe der Opposition. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP – Horst Förster, AfD: Wo soll denn das Besserwerden hier herkommen?) Und wenn wir jetzt hier drüber reden, (Zuruf von Horst Förster, AfD) Euroscheine als Trostpflaster zu verteilen, vom Hausmeister bis zum Ingenieur, die Leute sind doch nicht doof da draußen, die wissen doch auch, dass die Staatskassen endlich sind. Die wissen doch auch, dass das nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist, der vielleicht ein bisschen länger, ein bisschen weniger lang hält. Aber die wissen doch auch, dass das nicht nachhaltig ist. Und wenn wir jetzt über LNG in Lubmin reden oder den Ölhafen Rostock, dann sind das kurzfristige Perspektiven. Aber in den Beiträgen von Ihnen, Herr Barlen, und auch von Frau Schwesig, im Wesentlichen wurde da RWE/Stena erwähnt, was in Lubmin da gemacht wird, die sind irgendwann Mitte/Ende nächsten Jahres so weit. Vergessen wir doch immer diese Zeitschiene nicht dabei! Lobend hätte erwähnt werden sollen die Deutsche ReGas, die komplett ohne staatliche, (Patrick Dahlemann, SPD: Die ist doch in der Rede vorgekommen!) ohne staatliche Mittel da investieren (Patrick Dahlemann, SPD: Die ist doch in der Rede vorgekommen, Herr Wulff!) und jetzt Anfang Dezember in der Lage sind, (Patrick Dahlemann, SPD: Herr Wulff, müssen Sie ein bisschen besser zuhören!) hier irgendwie Gas zu importieren. (Patrick Dahlemann, SPD: Ein bisschen besser zuhören! Mit ReGas haben wir angefangen. – Zuruf von Julian Barlen, SPD) Und dann müssen wir auch gucken, was ist denn nachhaltig? Die großen Rettungsschirme sind nicht nachhaltig. Das ist das, was jetzt kurzfristig hilft. (Patrick Dahlemann, SPD: Wasserstofffähigkeit! Wasserstofffähigkeit!) Wasserstofffähigkeit, das ist genau der Punkt. (Patrick Dahlemann, SPD: Steht im Text, ist gesagt worden! – Zuruf von Julian Barlen, SPD) Das ist eine Randnotiz gewesen. Da müssen wir doch nach vorne gehen! (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Und da erwarte ich auch von der Landesregierung zu gucken, okay, was sind denn die konkreten Projekte, die da nach vorne gehen. (Horst Förster, AfD: Das ist ja noch später.) Der Ausbau Wind und Solar, da haben wir beim letzten Mal schon drüber gesprochen, aber was ist denn zum Beispiel immer mit der Diskussion, ja, da werden die Windkraftanlagen abgeschaltet, weil es immer noch so ist, dass die Windmüller für das Abschalten Geld bekommen, und wenn sie aber den Strom, statt ihn irgend- wie abzuschalten, sondern irgendwie selber nutzen würden für Power-to-X-Anlagen, Power-to-Heat, Power-to-Gas oder Ähnliches, da bekommen die nichts dafür. Das sind doch regulatorische Fehlmaßnahmen, die wir hier unbedingt angehen müssen! Das erwarte ich auch von der Regierung. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Regionale Nutzung: Es ist heute immer noch nicht möglich, vernünftig irgendwie ein Kabel zu legen von der einen Windanlage zum nächsten Verbraucher, weil das Ganze immer sofort netzentgeltpflichtig wird. Da müssen wir doch auch mal in den lokalen Netzwerken denken, und dann kriegen wir doch auch die Akzeptanz entsprechend an der Stelle hin. Das sind Sachen, die erwarte ich. Und stattdessen haben wir hier eine Linkspartei, die in der Regierung dieses Landes sitzt und zu Protesten auffordert, am besten noch gegen die eigene Regierung. Das ist doch schizophren, das verstehe ich nicht! (Torsten Koplin, DIE LINKE: Unsinn! Das haben wir Ihnen letztens doch schon mal erklärt!) Und ich verstehe es immer noch nicht, Herr Koplin, (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) auch, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) wenn Sie das letzte Mal schon mal insistiert haben. (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Jeannine Rösler, DIE LINKE) Und da draußen sind private Investoren, die nach marktwirtschaftlichen Prinzipien in der Lage sind, technologisch, finanziell und wirtschaftlich uns auch in eine energiepolitische Zukunft zu führen, wenn wir nur die regulatorischen Rahmenbedingungen hier setzen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Dann müssten Sie da noch mal ein Seminar machen. Das verstehen die sonst nicht.) Und auch dazu wurde nicht viel gesagt. (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und das erwarte ich auch in der Führung dieses Landes, dass wir in absehbarer Zeit – und da rede ich von wenigen Monaten – da endlich vorwärtskommen. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Sebastian Ehlers, CDU)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Landesregierung der Wirtschaftsminister Herr Meyer. (Der Abgeordnete David Wulff tritt an die Regierungsbank heran.) Einen Moment bitte, Herr Meyer! Ich bitte, davon Abstand zu nehmen, Gespräche an der Regierungsbank zu führen. (Unruhe an der Regierungsbank) Ich bitte, davon Abstand zu nehmen, Gespräche an der Regierungsbank zu führen! Das Wort hat jetzt der Wirtschaftsminister. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)
Reinhard Meyer
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich vermute mal, die Ministerpräsidentin hat Herrn Wulff gesagt, was sie alles über erneuerbare Energien, über Regulatorik und andere Dinge gesagt hat, die Sie gerade vermisst haben. Das wurde in der Regierungserklärung, glaube ich, deutlich. Ich möchte etwas anderes ansprechen, meine Damen und Herren. Ich möchte auch mal ganz konkret darauf eingehen, was gestern bei der MPK passiert ist, was die Handlungserfordernisse für uns im Land Mecklenburg-Vorpommern sind, und auch generell darauf eingehen, wie ich eigentlich Politik verstehe, für mich, wonach ich handle, was sind meine Handlungsmaximen. Zum einen muss Politik lernfähig sein, vor allen Dingen in der Krise. In der Krise lernen wir, glaube ich, alle eine ganze Menge dazu. Das haben wir bei Corona erlebt, das erleben wir bei dieser Energiekrise. Politik muss pragmatisch sein, und ja, Herr Peters, dann kann es sein, dass man Positionen überdenkt, wie bei der CO -Abgabe 2 oder auch beim Thema „Restlaufzeiten von noch drei Atomkraftwerken“. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Und, lieber Herr Ehlers, apropos Merz, im März hat Herr Merz, Ihr Parteivorsitzender auf Bundesebene, erklärt, es soll ein Gasembargo geben (Daniel Peters, CDU: Hörten wir schon.) gegen Russland, (Sebastian Ehlers, CDU: Ja, aber Sie haben doch gerade gesagt, man darf dazulernen?!) was wohl dazu führen würde oder dazu geführt hätte, (Zurufe von Patrick Dahlemann, SPD, und Sebastian Ehlers, CDU) dass heute die Energiespeicher in Deutschland eben nicht bei 92 Prozent lägen, (Sebastian Ehlers, CDU: Sie dürfen dazulernen, Herr Merz nicht?! Das ist die Botschaft.) sondern vielleicht bei 40 oder 50. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und ehrlicherweise, was mir Sorge macht, ich habe die CDU schon staatstragender erlebt, aber darüber müssen Sie, glaube ich, selber nachdenken und in sich gehen. Und natürlich haben auch andere in dieser Krise gelernt. Wir haben ja lange über das Thema Energiepreisdeckel geredet, ich habe Herrn Lindner erlebt, der sich lange dagegen gewehrt hat und jetzt sehr pragmatisch gesagt hat, das machen wir. Ähnliches gilt für Herrn Habeck in vielen Situationen, die wir erleben durften, wo es, glaube ich, für seine Haltung und seine Werte auch nicht so ganz einfach war, in der Energiekrise zu handeln. Und natürlich gibt es einen Bundeskanzler, der Führung zeigt. Ich glaube, jetzt, wer bei der MPK anwesend war, was ich gehört habe, der hat das gemerkt, denn das ist in dieser Krise auch wichtig. Zunächst aber, meine Damen und Herren, zu den Inhalten: Gaspreisdeckel, Energiepreisdeckel, weil es ja immer den Streit darüber gibt, wann ist das Ganze entstanden. Ich habe zum ersten Mal davon gehört – und die Idee ist nicht von mir, das gebe ich offen zu –, ich habe zum ersten Mal davon gehört am 12. Februar dieses Jahres, als die Wissenschaftler Sebastian Dullien und Isabella Weber in der „Süddeutschen Zeitung“ genau über dieses Modell referiert haben: Gaspreisdeckel 80 Prozent – 20 Prozent Anreiz, 80 Prozent zu einem festen Preis. Da ist die Idee schon entstanden. Wir haben dann im März das erste Mal politisch bei uns im Kabinett darüber diskutiert, dass das eine Variante wäre. Wir haben das auch gegenüber dem Bund immer wieder transportiert, dass man diese Dinge bedenken muss. Jetzt haben wir darüber wegweisende Beschlüsse, und das ist auch gut so, weil das ist der entscheidende Punkt. Bei all dem, was wir jetzt tun, der entscheidende Punkt ist, dass wir eine Strompreisbremse haben, eine Gaspreisbremse, um die Sorgen, die Ängste der Menschen zu nehmen. Das ist der entscheidende Punkt, auf den wir, glaube ich, alle achten müssen. Vorne anfangen beim Preis, da regulieren, das hilft uns, dass wir hinten bei den konkreten Hilfen für Verbraucherinnen und Verbraucher, für Unternehmen nicht so deutlich nachsteuern müssen. Deswegen ist das der richtige Weg für Deutschland und auch für Mecklenburg-Vorpommern. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Ganz kurz, meine Damen und Herren, zu dem wirtschaftlichen Abwehrschirm, der im Beschluss der MPK Ziffer 4a zum Nachlesen auch noch mal aufgeführt ist, es ist ja viel über die Finanzierung gesprochen worden. Darin beinhaltet ist: 1. die Gaspreisbremse, die aus diesem wirtschaftlichen Abwehrschirm finanziert, aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds finanziert werden soll, 2. das steht auch ausdrücklich da drin, Maßnahmen für Unternehmen, die in Schwierigkeiten aufgrund der Kriegslage und der Folgen geraten sind, und für Unternehmen, die nicht ausreichend von Strom- und Gaspreisbremse erfasst werden, da geht es um Liquiditäts- und Eigenkapitalhilfen, da wird schon konkret drauf hingewiesen, und 3. auch in diesem Bereich soll es eine Art Härtefallfonds geben, gerade auch für Unternehmen. Das steht im MPK-Beschluss drin. Ganz wichtig, das muss jetzt konkretisiert werden, das muss schnell konkretisiert werden. Aber ich will zu der Debatte noch mal sehr deutlich sagen, es muss auch eine klare Reihenfolge geben. Die Reihenfolge heißt, erst ist der Bund dran, das genau zu konkretisieren, damit wir als Land anschließend überall da, wo wir Lücken sehen, gerade was die Spezifika der Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern angehen, kleinere und mittlere Unternehmen, damit wir handlungsfähig sind mit eigenen Programmen. Das ist die Idee, die wir immer verfolgt haben, übrigens auch bei den Corona-Hilfen. Da es aber jetzt schon Unternehmen gibt, die akut Hilfe benötigen, genauso, wie es bei Verbraucherinnen und Verbrauchern passieren kann, werden wir zwei Dinge für ganz besondere Härten jetzt schon – und dazu dient die Debatte, die wir gemeinsam geführt haben –, jetzt schon bewerkstelligen, dass einmal Unternehmen Liquiditätshilfen erhalten können, bei ganz besonderen Härtefällen, es gibt diese im Lande, und dass wir zweitens mit den Energieversorgern darüber gesprochen haben, die möglicherweise Stundungen vornehmen müssen bei ihren Kundinnen und Kunden, die es nicht mehr leisten können in dieser Situation, bevor die Gaspreisbremse kommt. Und genau für diese Situation wollen wir auch diese Akuthilfen sozusagen bewerkstelligen über die Energieversorger, denn die kennen ihre Kundinnen und Kunden am allerbesten. Das, meine Damen und Herren, ganz konkret ist das, was wir uns inhaltlich vorstellen. Und ich glaube, wir werden in diesem Dreiklang – jetzt sofort Akuthilfen, anschließend, und ich hoffe, dass die ab November dann voll sozusagen ihre Wirkung entfalten, die Hilfen des Bundes, dann nachrangig das, was wir im Land noch zusätzlich tun können –, das ist unsere Idee und unsere Lösung für die Krise, die wir im Moment haben. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Minister! Das Wort hat noch einmal für die Fraktion der CDU Herr Renz.
Torsten Renz CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Meyer, wir haben – das glaube ich, sagen zu dürfen – immer vertrauensvoll und inhaltlich sehr gut zusammengearbeitet und das sollte auch kein Anlass sein, das irgendwie zu ändern, aber hinsichtlich Ihrer politischen Wertung, die Sie jetzt zum Schluss vornehmen, dass Sie sich eingestehen, dass Sie lernfähig sind und Herr Lindner, aber ein Herr Merz von der CDU nicht, und das immer wieder so nach vorne tragen, ich glaube, das muss man nicht tun. Insofern glaube ich, zumindest, was uns beide betrifft, (Zuruf von Minister Reinhard Meyer) sollten wir dann den inhaltlichen, …
Birgit Hesse
Einen Moment bitte, Herr Renz!
Torsten Renz CDU
… sachlichen Diskurs weiterfahren, …
Birgit Hesse
Herr Minister, ich würde darum bitten, dass Sie davon Abstand nehmen, von der Regierungsbank zwischenzurufen. Bitte, Herr Renz!
Torsten Renz CDU
Herzlichen Dank! Ich würde dann die zehn Sekunden obendrauf nehmen gerne. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Wir sind hier nicht auf dem Basar.) … weil, Herr Meyer, für diesen Part, da sind doch andere zuständig. Und ich muss das an dieser Stelle – auch wenn es meine kostbare Redezeit ist – einfach mal sagen, Herr Barlen, was Sie hier jedes Mal abziehen, dass Sie im Prinzip nach vorne gehen und sagen, im Großen und Ganzen sind wir uns einig und alles okay, außer natürlich der AfD, und dann kommen Sie mit Ihren vorbereiteten Beispielen und Redebeiträgen in Richtung CDU und die werden dann runtergeledert und am Ende haben Sie dann immer wieder die Botschaft, wir sind sozusagen jetzt das Feindbild, das neue möglicherweise. Und was mich persönlich dann auch ärgert – das will ich nicht verhehlen –, ist immer die Tatsache, dass Sie überhaupt keine Fehler machen. (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Also Sie führen überhaupt nicht auf, dass Herr Dahlemann am 24./25. Februar eine Pressekonferenz gemacht hat zum Thema „Angriffskrieg Russland“, was er da von sich gegeben hat. Das können Sie auch alles aufzählen, das machen Sie nicht. Nein, Sie haben immer nur recht, das ist die Botschaft, Sie wissen immer alles. Und heute sind Sie auch der Auffassung gewesen, Sie wissen ja schon seit Monaten alles. Und wenn Herr Dahlemann dann hier von Schwachsinn spricht, Herr Dahlemann, (Patrick Dahlemann, SPD: Ja, das ist Schwachsinn!) dann freue ich mich, dass Sie endlich mal Ihre Akten jetzt zur Seite gelegt haben, in den letzten fünf Minuten mindestens zweimal telefoniert haben hier im Saal und sich jetzt der Debatte widmen. Dann können Sie mir vielleicht auch erklären, ob Sie da falsch zitiert worden sind, (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) dass ich und die Landesregierung nicht betroffen sind von dem, was die Demonstrierenden machen. Erklären Sie das doch mal, ob das aus dem Zusammenhang gerissen ist oder nicht! Das würde mich interessieren, ich will Ihnen da nämlich nichts unterstellen. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Und wenn Sie dann schon immer im März gewusst haben, dass es einen Gaspreisdeckel gibt – das haben Sie schon im März gewusst –, und dann stehen Sie hier im Oktober und tun so, weil ja die Lösung im März schon feststand, als wenn Sie Politik gemacht haben aus einem Guss, wo die Bevölkerung jubelt und sagt, ja, die haben das Problem erkannt, sie haben Lösungen parat, die haben gehandelt. Das haben Sie im März gewusst, Sie haben die Lösung gewusst, und wenn wir uns heute anschauen, wo sind wir, was Lösungen betrifft, dann müssen wir zumindest feststellen, sie sind nicht umgesetzt. Und dann sind da auch solche Feinheiten immer dabei, Herr Barlen. Frau Schwesig hat ja damals gesagt – beziehungsweise auch Herr Meyer, glaube ich, auf den ging das zurück –, dass Sie einen Gaspreisdeckel am 13. März, damit Sie das noch mal recherchieren können, gefordert haben. Das war gut und richtig, aber Sie stellen sich heute hin und sagen, Sie haben schon damals einen Energiepreisdeckel gefordert. Das sind so die Feinheiten, wo ich immer wieder noch mal sage, in der politischen Debatte muss es hart zur Sache gehen, aber man soll auch bei den Fakten bleiben. (Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD: Genau.) Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn dann Frau Rösler hier vorgeht und sagt, die Probleme müssen aufgerufen werden, und sie bedankt sich, dass die Regierung dann handelt, dann sind wir nämlich genau bei dem Thema. Wenn am 13. März die Probleme aufgerufen worden sind, dann erklären Sie doch mal der Öffentlichkeit, warum Sie dann bis zum 22.08., also 22. August gebraucht haben, um einen Energiegipfel einzuberufen! Das erklären Sie doch mal der Bevölkerung! (Patrick Dahlemann, SPD: Weil der vorbereitet war. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU) Und wenn Sie dann – und ich meine, es ist Ihnen vielleicht aufgefallen, (Daniel Peters, CDU: Fünf Monate!) dass ich mich mit Pressemitteilungen zurückhalte –, aber wenn Sie dann auch mit der Nummer kommen, also da war ich wirklich so ein bisschen sprachlos, als Sie dann die Bürgerforen einberufen haben. (Sebastian Ehlers, CDU: Wahlkreismitarbeiter.) Also am 15.09., wieder noch mal sozusagen gefühlt einen Monat später, haben Sie dann Ihre Bürgerforen aufgerufen, dann müssen Sie selbst noch mal nachlesen, was Sie in der Pressemitteilung da aus der Staatskanzlei der Öffentlichkeit mitgeteilt haben. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Jetzt wollen Sie sich die Probleme der Bürger anhören. Sie wollen mit denen diskutieren über Lösungen, obwohl Sie ja schon am 13. März gesagt haben, Sie haben die Lösung. Und das hat was nachher damit zu tun: seriöse Politik, Politikverdrossenheit, das ist mein Stichwort. Wenn Sie dann handverlesenes Publikum haben von 25 Leuten, wenn der Finanzminister einlädt, dann müssen Sie sich doch selbst mal fragen, ob das die richtige Politik ist, wenn gleichzeitig – und da will ich jetzt keine Differenzierung vornehmen –, aber wenn gleichzeitig Tausende auf die Straße gehen. Dann sind wir nämlich genau bei dem Thema, was Herr Wulff dankenswerterweise angesprochen hat, dass die Bürger Ängste haben. Und dann sind das nicht alles rechte Bürger oder sonst was, das sind Bürger, die haben Ängste, denen seit März dann die Lösung versprochen wird, die aber ihre Bescheide im September/Oktober bekommen mit Horrorzahlen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Herr Kramer hat das gesagt, nicht Herr Wulff. Das war Herr Kramer.) Dann müssen wir doch als Politik uns dieser Sache annehmen! Und dann sind wir wieder beim Thema „Deutsche Einheit“. Wenn Umfragen entstehen, wo 39 Prozent nur noch sozusagen Zustimmung signalisieren zu dieser Demokratie, dann ist das für mich immer noch Motivation, hier nach vorne zu gehen, mit uns gemeinsam das zu debattieren und über Lösungen zu streiten. Und dann gebe ich dem Bundespräsidenten Gauck recht, der sagt – ähnlich, wie Herr Wulff es schon formuliert hat –, wir brauchen Führung, Entscheidungen, und vor allem müssen wir die erklären und nicht in dieser Art und Weise Politik machen, weil dann nämlich eins in Gefahr ist: das, was 1989 insbesondere in Ostdeutschland erkämpft wurde, Recht und Freiheit, Meinungsäußerung, alles, was dazugehört. Und deswegen müssen wir debattieren und uns nicht in eine Ecke stellen lassen, auch von Ihnen nicht, Herr Barlen. Das will ich an dieser Stelle noch mal ausdrücklich sagen. Und dann bin ich bei Kollegen Terpe. Ich kenne diese Situation, wie schwierig ist es, dass man politisch vielleicht zwischen Baum und Borke sitzt, lieber Harald, was die Ampel betrifft und Oppositionspolitik möglicherweise hier. Und wenn du richtigerweise beschreibst, was du für Gefühle entwickelst, wenn du in deinem Bekannten-/Verwandtenkreis sprichst, wo die Probleme aufgetischt werden, wenn du dann aber zu der Schlussfolgerung kommst oder die Frage in den Raum stellst, ob es alles rechtzeitig passiert, und die Schlussfolgerung, die du dann öffentlich kundtust, du bist eher froh, dann will ich auch noch mal sagen, lieber Harald Terpe, lass uns weiter diskutieren, hart in der Sache, aber lass uns neben der Tatsache, dass Entscheidungen getroffen werden müssen, das Thema Transparenz nicht aus den Augen verlieren. Das sind wir nämlich unserer Bevölkerung schuldig. Und dann kann ich es nicht akzeptieren, das, was seit Monaten jetzt – ich nehme wieder den 13. März – durch diese Republik wabert an Dingen, die schon vollzogen sind, die aber gar nicht vollzogen sind, dass eine Ampel einfach schlechte Politik macht, wenn sie am 30.09. die Gasumlage kassiert, die zum 01.10. in Kraft treten soll. Dann, glaube ich, sollte man auch in der Opposition oder in Regierungsverantwortung Mann genug sein und das ansprechen. Das hat nichts damit zu tun, dass man möglicherweise etwas schlechtredet. Und genauso ist es dann mit Lösungen, ob das Kohlekraftwerke sind oder Atomkraftwerke. Das ist ein Rumgeeier und insofern, glaube ich, bringt uns diese Verfahrensweise nicht weiter. Und ich will es auch noch mal sagen – da bin ich auch in dem Sinne Außenstehender –, wenn der Bundeskanzler einlädt und die Ministerpräsidenten kommen und einen Tag vorher wird wegen Corona des Bundeskanzlers, dem ich gute Besserung wünsche, so ein Gipfel dann abgesagt, das muss man sich mal vorstellen! Wenn der noch eine Weile krank wäre, ist dann Deutschland handlungsunfähig? Das kann doch wohl nicht wahr sein! Dann gehen diese Ministerpräsidenten in eine Runde, einigen sich, ich glaube, auf 100 Milliarden, und dann, ich weiß nicht, Scholz hat dann einen lichten Moment gehabt über Nacht oder wie auch immer, wie wollen wir das der Bevölkerung erklären, dass der den nächsten Tag in die Öffentlichkeit geht und sagt, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Doppel-Wumms.) wir machen 200 Milliarden?! Das hat doch nichts mit seriöser Politik zu tun, Menschen in diesem Lande mitzunehmen und zu erklären. Das ist Politik, die zur Politikverdrossenheit führt, und das ist nicht die Art und Weise, wie ich mir Politik vorstelle. Und wenn Sie lang genug Politik gemacht haben, dann wissen Sie doch sicherlich genauso wie ich, dass so ein 200-Milliarden-Paket nicht über Nacht entsteht, sondern dass das strukturiert vorbereitet wird. Und dann ist es einfach nicht akzeptabel – auch mit Blick auf mein Thema Politikverdrossenheit, Leute mitnehmen, diese Demokratie mit Leben erfüllen und gemeinschaftlich weiter zu agieren –, dann kann es doch nicht sein, dass das Ergebnis von gestern das Ergebnis ist, was dann präsentiert wurde. Damit erzeugt man nämlich eine Politikverdrossenheit, weil der normale Mensch, der nicht tagtäglich diese Debatten verfolgt, der will Sicherheit haben, so, wie Herr Wulff das Thema angesprochen hat, und dazu brauchen wir Entscheidungen. Und wir werden jetzt eine Situation erleben, die sich wieder über Wochen möglicherweise hinzieht, wo nichts Verbindliches auf den Tisch gebracht wird. Und deswegen kann ich nur appellieren, das war auch in einem Redebeitrag, dass man immer davon spricht, das war Herr Barlen, Geschlossenheit an den Tag zu legen. Ja, dafür sind wir, ob auf Bundes- oder auf Landesebene, aber dazu bedarf es, so, wie Frau Rösler das zu Beginn formuliert hat, dass Politik handelt und entscheidet. Und dieses Gefühl habe ich persönlich nicht, und insofern ist das mein großes Thema, was ich noch mal hier zur Sprache bringen wollte. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Handeln Sie! Erklären Sie! Nehmen Sie Leute mit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Ich will die letzte Minute noch kurz nutzen, um das Thema Energiepolitik anzusprechen – weil ich glaube, auch Herr Domke, der von jahrzehntelanger verfehlter Energiepolitik gesprochen hat, oder auch Harald Terpe, der hier Darstellungen macht, was Politik betrifft, und auch zu Recht, wie Herr Damm es dargestellt hat zu den Äußerungen von Frau Schwesig, was Energieentgelte betrifft beziehungsweise dass wir mehr erneuerbare Energie, doppelt so viel produzieren, wie wir verbrauchen –, da will ich noch mal deutlich in Erinnerung rufen, ganz Deutschland hat seit Jahrzehnten seine Energiepolitik international/europäisch ausgerichtet mit der Begründung, dass das für Versorgungssicherheit und Preisstabilität sorgt. Und in diesem großen Kontext muss ich nicht ein Windrad in Mecklenburg-Vorpommern betrachten, sondern die gesamte Energiepolitik in der Europäischen Union, und dazu gehören dann eben auch Kernkraftwerke in Frankreich. Wenn nämlich kein Licht und keine Sonne in Mecklenburg-Vorpommern vorhanden sind, dann sind wir nämlich auch wiederum darauf angewiesen. Deswegen ist es nur lösbar im Kontext der europäischen Grundsatzpolitik, (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) was die Energiepolitik betrifft. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Es gibt auch verregnete Sommer, Herr Terpe.) Und ich glaube auch nicht, dass diese Spielchen auf Dauer hier irgendetwas bringen, Forderungen aufzumachen in Richtung Bayern. Wenn das die Politik ist, dass die sich wiederum hinstellen (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist nur die halbe Wahrheit.) und dann den Finanzausgleich in Deutschland infrage stellen, dann kommen wir in diesem Bereich nicht weiter, und deswegen werbe ich für Zusammenstehen insbesondere in der Krise, wie viele andere es vor mir gesagt haben. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Renz! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Herr Dahlemann. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Gleich wissen wir, warum er telefoniert hat.)
Patrick Dahlemann SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich habe eigentlich nicht vorgehabt, an dieser Stelle ans Rednerpult zu treten, weil wir eine klare Regierungserklärung hatten, (Sebastian Ehlers, CDU: Es war kein anderer da, der in der Lage war, das zu machen.) die im Übrigen, wenn Sie zugehört hätten, all die Punkte beinhaltet hat, die Sie an anderen Stellen vermisst haben, weil wir, finde ich, sehr würdige Debattenbeiträge auch von Fraktionsvorsitzenden hatten, und Reinhard Meyer ja auch noch mal klar auf die Standpunkte eingegangen ist, die Mecklenburg-Vorpommern bewegen. Aber, Herr Renz, nach dem, was Sie hier eben gerade abgeliefert haben, muss man doch noch mal an dieses Rednerpult gehen. (Wolfgang Waldmüller, CDU: Das war gut, was er gesagt hat. – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Es ist wirklich unerträglich, in welcher Form Sie Haltungsnoten verteilen, (Sebastian Ehlers, CDU: Das macht Herr Barlen jedes Mal.) in welcher Form Sie der Pfennigfuchs sind, der Büroklammern zählt, der im Einzelnen der Landesregierung bei der Frage, ob wir Bürgerforen machen, vorwirft, wie viele Menschen da eigentlich kommen. (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Sebastian Ehlers, CDU) Es war eigentlich Handschrift auch der alten Landesregierung, dass wir auch in unbequemen Zeiten mit den Bürgerinnen und Bürgern sprechen. (Torsten Renz, CDU: Die Zeitschiene.) Wir ducken uns nicht weg, wir gehen raus, wir sind bei den Menschen, (Sebastian Ehlers, CDU: Spricht der Abgeordnete, Frau Hesse?) unabhängig davon, ob Wahlen sind oder nicht, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) und deswegen, will ich sagen, bin ich jedem einzelnen Minister in der Landesregierung sehr dankbar, der in dieser unbequemen Zeit ganz bewusst vor Ort war. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Und egal, ob da 20 Leute sind, ob da 100 Leute sind bei uns in Wismar, (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) jeder einzelne Bürger hat seine Fragen stellen können und wir haben die Ergebnisse auch einfließen lassen. Und, Herr Renz, Sie waren mal Minister dieser Landesregierung. (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) Da sollte man eigentlich davon ausgehen, (Sebastian Ehlers, CDU: Spricht die SPD-Fraktion oder die Landesregierung gerade?) dass Sie einen politischeren Blick darauf haben, wie Entscheidungen zustande kommen, (Sebastian Ehlers, CDU: Ich höre nur Landesregierung.) dass Sie erfahrener darin sind, wie solche Prozesse auch auf den Weg gebracht sind. Und allein Ihr Beispiel an der Kritik des Energiegipfels ist wirklich an Lächerlichkeit nicht zu überbieten. Mecklenburg-Vorpommern war das erste Bundesland, was ganz konkret mit Vertretern aus Wirtschaft, aus Kommunen, (Sebastian Ehlers, CDU: Stimmt, nur die anderen waren schneller.) ehrlicherweise aus der gesamten Breite dieses Landes, (Zuruf von Horst Förster, AfD) aller Ministerinnen und Minister ganz konkrete Vorschläge auf den Weg gebracht hat. Andere sind zusammengekommen und haben sich gefragt, ob sie Warmwasser im Ministerium andrehen können. Mann, das ist doch lächerlich, so ein Beispiel! Wir sind mit einer Energiepreisdecke rausgegangen, wir haben einen konkreten Vorschlag gemacht, wie man sie umsetzen kann, (Sebastian Ehlers, CDU: Die SPD-Fraktion oder die Landesregierung?) und das haben wir über Wochen im Vorfeld vorbereitet. (Zurufe von Torsten Renz, CDU, und Wolfgang Waldmüller, CDU) Und als alle zusammengekommen sind, (Torsten Renz, CDU: Sie machen immer alles richtig, Herr Dahlemann.) sind Ergebnisse auf den Tisch gepackt worden, die heute übrigens zum Teil in den Ergebnissen der MPK eins zu eins Grundlage des Beschlusses aus Mecklenburg-Vorpommern sind. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) So geht seriöse Politik! Das erwarten die Bürgerinnen und Bürger von uns, und nicht, Herr Renz, …
Birgit Hesse
Herr Dahlemann!
Patrick Dahlemann SPD
… das, was Sie …
Birgit Hesse
Herr Dahlemann, …
Patrick Dahlemann SPD
… an dieser Stelle hier …
Birgit Hesse
… ich würde Sie …
Patrick Dahlemann SPD
… eben gemacht haben.
Birgit Hesse
… bitten, als Abgeordneter zu sprechen. (Sebastian Ehlers, CDU: Ja.)
Patrick Dahlemann SPD
Ja, ich rede als Abgeordneter, (Sebastian Ehlers, CDU: Nee!) kommentiere das, was die Regierung bei diesem Gipfel gemacht hat, und kann nur sagen, dass das der richtige Ansatz dabei ist. Und ganz zum Schluss will ich auch noch mal sagen, Herr Renz, Sie erzählen ja immer dieses Märchen, wie die Landesregierung reagiert hat. Und jetzt kann ich mir nur angucken, was ich als Abgeordneter formuliert habe. (Heiterkeit bei Sebastian Ehlers, CDU) Es war die Kette vom 22., 23. und 24. Februar, und das ist auch schon fast wieder unerträglich, mit welchem Wissen von heute Sie sich da hinstellen, wie wir das eigentlich beschrieben haben. Ich weiß noch genau, wie ich am 22. Februar von den ersten Grenzüberschreitungen und der Frage, wie die Russen ihr Gebiet ausweiten können, wie man da fast fassungslos war mit dem, was in Europa passiert ist, und wie man dann am 24. Februar morgens die Nachricht erhalten hat, dass tatsächlich Panzer schießen und die Grenze übertreten haben. Am selben Tag ist das Kabinett auf Initiative der Vizeministerpräsidentin – das sage ich als Abgeordneter – zu einer Sonderkabinettssitzung zusammengekommen. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Am selben Tag haben die Männer und Frauen, die vor der Staatskanzlei demonstriert haben, Gespräche dort schon gehabt. Sofort sind aufs Härteste und Schärfste diese Ausschreitungen und dieser Krieg von der Landesregierung verurteilt worden. Also bitte, Herr Renz, hören Sie auf zu behaupten, dass wir an irgendeiner Stelle gehadert haben! (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Diese Landesregierung war von Tag eins in allen Entscheidungen, die SPD-Fraktion und die Linksfraktion – und im Übrigen auch, da will ich eindeutig auch die GRÜNEN und die FDP und ansprechen –, glasklar in der Verurteilung. Also bitte, lassen Sie dieses Märchen! Und ganz zum Abschluss, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) und ganz zum Abschluss finde ich es eigentlich bemerkenswert, dass Sie Ihre gesamte Redezeit dafür verwendet haben. Und das müssen Sie sich doch jetzt einmal fragen: Wenn Bürger in Ihrem Wahlkreis oder auch dieses Landes sich auch diese Rede angeguckt haben – kein einziges Wort zur Gaspreisbremse, kein Wort zur Strompreisbremse, (Zuruf von Horst Förster, AfD) keine Frage, wie man eigentlich mit den Vorschlägen der Kommission umgehen will, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie haben 200 Milliarden gesagt, mehr kam doch auch gar nicht. – Zuruf von Torsten Renz, CDU) und im Übrigen auch kein einziges Detail und kein konkreter Vorschlag, wie man das umsetzen kann. (Torsten Renz, CDU: Kennen Sie unseren Antrag?) Ich finde, da sollten wir uns jetzt alle mal an die eigene Nase fassen, wir sollten uns an die eigene Nase fassen und fragen, wie würden wir uns fühlen im direkten Gespräch mit den Bürgern in einem Bürgerforum, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wahnsinn!) ob wir darauf geantwortet haben, was die Menschen da gerade bewegt. Und da, finde ich, ist der MPK-Beschluss deutlich weiter, als das dieser letzte Redebeitrag dieser Debatte von Ihnen, Herr Renz, zum Ausdruck gebracht hat. Und ganz zum Abschluss: Wenn Sie während einer Landtagssitzung immer so viel Zeit hatten, die ganze Zeit hundertprozentig aufmerksam zu sein – auch als Minister in der Landesregierung –, habe ich da großen Respekt vor. Andere teilen ihre Arbeitszeit da anders ein, das gehört zum Ablauf auch dazu, aber sich solche Nickligkeiten und Kleinigkeiten vorzuwerfen, ist, finde ich, kein guter, anständiger Ton in einer parlamentarischen Debatte, (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) sondern einfach nur peinlich und kleinlich. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung, und ich bitte jetzt um Ruhe, weil wir mehrere Anträge abstimmen müssen. Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/1356. Ich lasse zunächst über den hierzu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/1404 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/1404 bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE und SPD, Gegenstimmen durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, AfD und Enthaltung durch die Fraktion der FDP angenommen. Ich lasse nun über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1407 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1407 bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gegenstimmen durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD, CDU, AfD und Enthaltung durch die Fraktion der FDP abgelehnt. Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/1356 mit den – Entschuldigung –, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt …, mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/1356 mit den soeben beschlossenen Änderungen bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD, Enthaltung durch die Fraktion der FDP und Gegenstimmen durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und AfD angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1351. Ich lasse zunächst über den hierzu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1405 abstimmen. Wer diesem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1405 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD und im Übrigen Gegenstimmen abgelehnt. Wer dem Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1351 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1351 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD und im Übrigen Gegenstimmen abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/1406. Wer dem zuzustimmen wünscht, bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/1406 bei Zustimmung durch die Fraktion der CDU, teilweise Enthaltungen aus den Reihen der Fraktion der AfD und Gegenstimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und teilweise aus der Fraktion der AfD abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2 : Beratung des Antrages der Landesregierung – Einwilligung des Landtages zum Antrag auf Änderung des Wirtschaftsplans des Sondervermögens „MV-Schutzfonds“, Drucksache 8/1348. Antrag der Landesregierung Einwilligung des Landtages zum Antrag auf Änderung des Wirtschaftsplans des Sondervermögens „MV-Schutzfonds“ – Drucksache 8/1348 – Das Wort zur Begründung hat die Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport Frau Drese.
Stefanie Drese
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich freue mich, das Ansinnen zum Antrag auf Änderung des Wirtschaftsplans des Sondervermögens MV-Schutzfonds kurz vorstellen zu können. Es geht hierbei um die Finanzierung des Ausbaus der sogenannten ARE-Surveillance in Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen des Pandemieplans für den Herbst und Winter 2022/2023. Genau deshalb stehe ich als Gesundheitsministerin vor Ihnen und bitte um Ihre Unterstützung und Zustimmung. Worum geht es konkret? Die Abkürzung ARE steht für „akute respiratorische Erkrankungen“ und bezeichnet unter anderem die typischen Erkältungsanzeichen wie Husten, Schnupfen und Fieber, aber auch Bronchitis, Halsentzündungen und Lungenentzündungen. Mit dem vorliegenden Antrag soll die bereits bestehende ARE-Surveillance in Mecklenburg-Vorpommern erweitert und die Finanzierung gesichert werden. Dies ist ein wichtiger Schritt, denn eine solide Datenbasis, so haben es die Erfahrungen der letzten Jahre deutlich gezeigt, ist für die Bekämpfung der Pandemie und den Schutz unseres Gesundheitssystems unverzichtbar. Dabei haben die letzten Jahre aber auch gezeigt, dass eine Erfassung der Fälle im Meldesystem besonders bei hohen Inzidenzen schwierig oder gar nur unvollständig möglich ist. Da es unser Ziel ist, Entscheidungen grundsätzlich basierend auf soliden und belastbaren Daten zu treffen, müssen wir zusätzliche Informationsquellen hinzuziehen. Hier kommen dann syndromische und virologische Surveillance-Systeme ins Spiel, die bundesweit, aber auch in Mecklenburg-Vorpommern seit mehreren Jahren bereits etabliert sind. Ihr Vorteil wird besonders in Hochinzidenzsituationen oder – so wie jetzt bevorstehend – während der Höhepunkte der saisonalen Erkrankungswellen deutlich, denn auch in diesen Situationen können somit weiterhin Krankheitslasten zuverlässig erfasst und das eben auch erregerübergreifend dargestellt werden. Schon jetzt werden die Möglichkeiten dieser Surveillance genutzt, um Erkrankungswellen verschiedener Jahre miteinander zu vergleichen. Es wäre deshalb sehr wichtig und ein großer Vorteil, diese Surveillance auch für die Pandemiebekämpfung anzuwenden. Wir befinden uns damit im Einklang mit dem Robert Koch-Institut, denn auch das RKI empfiehlt, die bereits etablierte ARE-Surveillance für eine Anwendung bei der Covid-19- Surveillance auszubauen. Sehr geehrte Abgeordnete, erlauben Sie mir kurz, die Funktionsweise dieser ARE-Surveillance zu erläutern. Das ARE-Surveillance-System findet immer jahresübergreifend von der 40. bis zur 15. Kalenderwoche statt, also in der Zeit, in der die Erreger für respiratorische Erkrankungen traditionell am stärksten zirkulieren. Die Überwachung erfolgt in Mecklenburg-Vorpommern auf zwei Wegen: über die freiwillige Teilnahme von Kindertagesstätten, in denen die wöchentliche Ausfallquote der Kinder erfasst wird, und über die freiwillige Teilnahme von Arztpraxen an der syndromischen und virologischen Überwachung. Im Rahmen der syndromischen Überwachung melden die Arztpraxen dabei den Anteil der ARE-Patientinnen und -Patienten gemessen an der Gesamtzahl der wöchentlich vorstellig werdenden Kranken. Die virologische Überwachung umfasst die Untersuchung von Nasen- und Rachenabstrichen auf Erkältungs- und Influenzaviren. Für den Praxisalltag bedeutet das, dass wöchentlich die Abstriche von fünf bis zehn Patientinnen und Patienten mit influenzaspezifischen Symptomen an das Labor des LAGuS geschickt werden, wo eine wöchentliche Auswertung der Ergebnisse erfolgt. Momentan nehmen circa 100 Kindertagesstätten und 15 Arztpraxen des Landes an der ARE-Surveillance teil. Das Ziel soll es mit Blick auf den großen Nutzen dieses Systems daher sein, die Zahl weiter zu erhöhen, um eine repräsentative Zahlengrundlage zu schaffen. Mit Stand Ende September konnten bereits weitere 39 Arztpraxen für die Teilnahme gewonnen werden, darunter Kinderärzte, HNO-Ärzte, Internisten und Hausärzte. Perspektivisch sollen die Ergebnisse der Surveillance auch für die Bürgerinnen und Bürger wochenaktuell auf der Webseite des LAGuS zur Verfügung gestellt werden. Dieses Projekt wird auch von den Berufsverbänden der Haus-, Kinder- und Jugendärzte sowie von der Kassenärztlichen Vereinigung begrüßt. Mit dem Ausbau unserer landeseigenen ARE-Surveillance werden detaillierte Aussagen über die momentane Situation in Mecklenburg-Vorpommern ermöglicht, und das auch zeitnah und regionenbezogen. Sie erlauben es uns, Entwicklungstrends vorherzusagen, altersspezifische Verteilungen zu verstehen und somit auch die Belastung unserer Gesundheitssysteme abzusehen. Sie erlauben es uns aber auch, weitere Corona-Maßnahmen datengestützt, zielgerichtet und passgenau aus dieser Datenlage abzuleiten. Das ist enorm wichtig, etwa um Kinder und Jugendliche so gering wie möglich mit Corona-Maßnahmen zu belasten. Gemeinsam mit den beiden Säulen Testen und Impfen leisten wir damit eine wesentliche Vorbereitung auf den kommenden Winter und stellen uns effektiv und mit größtmöglichem Handlungsspielraum im weiteren Umgang mit der Pandemie auf. Ich bitte Sie daher, diesem Antrag zuzustimmen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Ministerin! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu sechsmal fünf Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der AfD Herr Schmidt.
Martin Schmidt AfD
Sehr geehrte ... Was ist mit der Uhr? (Unruhe im Präsidium – Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU) Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Bürger! Heute befassen wir uns zum zweiten Mal öffentlich im Landtagsplenum mit einem Projekt, welches durch den sogenannten MV-Schutzfonds finanziert werden soll. Die Landesregierung benötigt Geld, um eine Erweiterung der landeseigenen ARE-Überwachung durchzuführen. ARE, die Ministerin hat es gerade gesagt, das heißt „akute respiratorische Erkrankungen“. Typische Erkältungssymptome wie Husten, Schnupfen und Fieber sowie auch Bronchitis, Halsentzündungen und Lungenentzündungen sollen nun zielgerichteter und umfassender statistisch ausgewertet werden. Das Projekt im Großen und Ganzen hat den Zweck der Analyse der Pandemie, eben auch auf andere Viren. Es sollen über die Freiwilligkeit hinaus 50 Arztpraxen involviert werden. (Ministerin Stefanie Drese: 54.) Derzeit sind es, zumindest laut Antrag der Landesregierung, 15. Eine sinnvollere Begutachtung des Gefährdungspotenzials für unser Gesundheitssystem ist dadurch rein theoretisch gegeben. Im Prinzip kommen wir der Sache auch schon ein bisschen näher, was die AfD-Fraktion auch häufig hier forderte. Bei den regelmäßigen diagnostischen syndromischen und virologischen Stichproben der ARE-Praxen von Patienten mit Atemwegserkrankungen, wie sie im Gesetzentwurf dargelegt wurden, können wir eben dann auch mehr Wissen generieren. Wir erhoffen uns davon, dass eben nicht nur auf Corona-Viren getestet wird, sondern die Virenlast auch bei anderen Erkältungsviren stichprobenartig im Labor nachgeprüft wird. Im Antrag ist die Rede von Influenza-A- und -B-Viren sowie RSV, und diese Daten können durchaus dienlich für die Wissenschaft sein, was wir auch als triftiges Pro-Argument sehen. Aber kommen wir zum Juristischen: Wie Sie wahrscheinlich immer noch wissen, wir befinden uns in einem Klageverfahren als AfD-Fraktion gegen den AfD…, eh, gegen den MV-Schutzfonds. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Ja.) In einigen Wochen werden wir wissen, wie die Justiz darüber urteilt, welche Mittelverwendung in der Vergangenheit verfassungskonform war und welche eben nicht und welche auch noch verfassungskonform ist. Ohne Gerichtsbeschluss wollen wir derzeit jedenfalls nicht darüber abstimmen, ob und in welchem Maße derzeit die Pandemie noch als relevant angesehen wird. Sie wissen auch, wahrscheinlich haben Sie es den Medien entnommen, dass in vielen Ländern der Erde die Pandemie de facto für beendet erklärt wurde, wie beispielsweise durch den US-amerikanischen Präsidenten Joe Biden oder durch das französische Parlament. (Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) Die Maßnahmen dort wurden wirklich auf ein Minimum reduziert. Von daher sollte man auch immer im Hinterkopf behalten, dass ein langes Forschen und Datenauswerten sicherlich nicht komplett verkehrt wäre. Aber eventuell könnte man immer darüber nachdenken, ob unsere knapp bemessenen Fachkräfte auch anderweitig eingesetzt werden können und wir hier einfach vielleicht demnächst mal einen Haken hinter die ganze Corona-Geschichte machen. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Jaja, klar.) Und vor allem, wie wir so etwas finanzieren, ist fraglich, ob aus einem Schuldentopf oder aus regulären Mitteln für den öffentlichen Gesundheitsdienst oder die Forschung, so, wie das ja damals bei der ARE-Surveillance immer der Fall war, die es ja schon viele, viele Jahre hier in M-V gibt. Die Idee ist völlig in Ordnung, allerdings werden wir uns aus genannten Gründen deshalb enthalten. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Reinhardt.
Marc Reinhardt CDU
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben es hier mal wieder mit einer Corona-Schutzvorlage zu tun. Wir haben das ja so beschlossen, dass wir aufgrund der möglichen Transparenz hier auch mehr dazu im Landtag debattieren sollen. Das finde ich auch gut und richtig. Hier geht es heute um den verstärkten Ausbau – wir haben es eben schon gehört – der ARE-Surveillance. Es geht dabei um eine weitere Überwachung der Gesamtbelastung des Gesundheitssystems, auch durch SARS, durch die Corona-Infektionen. Da könnte man meinen, der Corona-Bezug ist eindeutig gegeben. Ganz so einfach ist es aber dann tatsächlich nicht. Tatsächlich gibt es diese Überwachung, zum Beispiel in unseren Kindertagesstätten, schon seit 2005. Wie alle merken werden, hat es da noch keine Corona-Pandemie gegeben. Und es dient vor allem auch nicht nur zur Überwachung der Infektionen mit Corona, sondern unter anderem auch bei der Influenza A und B, und auch bei dem RSV-Virus wird das erfasst. Ich finde es richtig. Ich glaube, zurzeit sind es bloß noch 15 Arztpraxen, die daran beteiligt sind. Es soll ja auch über dieses Programm auf 50 Arztpraxen ausgerichtet werden. Wir als CDU-Fraktion unterstützen das, dass das ausgebaut wird und dass hier deutlich mehr auch angewendet wird. Aber was wir natürlich nicht unterstützen, ist die verfassungswidrige Handhabung dieses Antrages. Wir haben es vom Landesrechnungshof auch im Finanzausschuss öfter gehört, es gibt die Rechtsprechung der beiden Landesverfassungsgerichte in Hessen und Rheinland-Pfalz und es gibt auch diverse Gutachten, die sagen, nur das, was auch einen ganz klaren Corona-Bezug hat, kann aus dem Corona-Schutzfonds bezahlt werden. Klar ist, dass das hier zum Teil möglich ist. Das haben wir auch öfter schon im Finanzausschuss angeboten, dass man sagt, der Teil, der Corona betrifft, den bezahlen wir aus dem Corona-Schutzfonds, aber der Teil, den es nicht betrifft, der muss aus dem laufenden Haushalt kommen, ansonsten ist das hier eine verdeckte Kreditfinanzierung, und die ist schlicht und einfach verfassungswidrig. Deshalb fordern wir auch von dieser Stelle so wie oft auch im Finanzausschuss die rot-rote Regierung und auch Koalition dazu auf, hier auf den richtigen verfassungsrechtlichen Pfad zurückzukehren und dieser Vorlage nicht zuzustimmen, weil sie ist eindeutig verfassungswidrig, und das sollten Sie, wenn Sie hier die Hand heben, auch berücksichtigen. Deshalb werden wir dieser Vorlage selbstverständlich nicht zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter, und, Herr Reinhardt, ich würde mich sehr darüber freuen, wenn Sie mich beim nächsten Mal auch ansprechen würden. Ich rufe auf für die Fraktion DIE LINKE Herrn Koplin.
Torsten Koplin Die Linke
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vorbereitet habe ich mich in dieser Rede darauf, noch mal darzulegen, was der Hintergrund inhaltlich dieser Vorlage ist, also MV-Schutzfonds-Vorlage. Das ist jetzt zweieinhalb Mal erklärt worden, insofern möchte ich nicht darauf eingehen. Aber eingehen möchte ich unbedingt auf Herrn Reinhardt, weil Sie bei dieser Vorlage, also im Zusammenhang mit dieser Vorlage erklärt haben, es wäre nicht verfassungskonform, was wir hier vorlegen würden. (Marc Reinhardt, CDU: So ist es.) Da sind wir gänzlich anderer Meinung. (Marc Reinhardt, CDU: Wie jedes Mal.) Ich will auch ganz klar sagen, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) wie wir als LINKE die Situation betrachten. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Erstens ist eine solche Vorlage ja dahin gehend zu untersuchen, ist es sinnvoll, was wir da machen, oder nicht. Und das Zweite ist, ist das Instrumentarium, das angewandt wird, auch speziell, um die notwendigen finanziellen Mittel aufzubringen, verfassungskonform oder nicht. Zunächst zu der inhaltlichen Frage: Wenn Sie sich erinnern können, am 1. Juli hat der Expertenrat zur Begutachtung der Wirksamkeit von Corona-Schutzmaßnahmen verschiedene Feststellungen getroffen, zum Beispiel zur Wirksamkeit von Impfungen, zur Wirksamkeit von der Anwendung von Masken und so weiter und so fort. Und er hat sehr wohl differenziert Betrachtungen angestellt und er hat in diesem Zusammenhang auch dann Bezug genommen auf die Datenlage. Und interessanterweise ist die Feststellung getroffen worden, wir haben viele Daten, aber sie sind oft nicht zielführend. Insofern ist es notwendig, sich mit der Datenlage und mit den Gesundheitsdaten noch mal speziell zu befassen, und es wird mit dieser Vorlage deutlich, dass wir das in Mecklenburg-Vorpommern machen wollen und eine entsprechende epidemiologische Untersuchung durchführen wollen. Um die geht es. Die hat drei Stufen. Die Daten werden erfasst, die Daten, die Gesundheitsdaten, werden bewertet, und in einem dritten Schritt wird gesagt, was wird empfohlen, um Krankheitserreger zurückzudrängen oder zu verhindern, dass sie zum Ausbruch kommen. Und speziell auf die Situation in unserem Land ist vorgesehen – und das ergibt sich aus dieser Vorlage –, im Herbst also ein neues Überwachungsverfahren aufzusetzen. Es ist gegeben durch die Situation. Wir nehmen also Bezug auf das, was Expertinnen und Experten auch zusammengetragen haben. Wir gehen auf die Situation in Mecklenburg-Vorpommern ein und es gibt diesen klaren Corona-Bezug, weil, Herr Reinhardt, diese Daten, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) wir vergleichen Gesundheitsdaten, und zwar verschiedener Krankheitserreger, um erkennen zu können, womit haben wir es denn zu tun, und um klar zu erkennen – das ist auch Hintergrund dieser Vorlage und dieses ganzen Überwachungsprogramms –, dass man frühzeitig erkennt, ob neue Virusvarianten auftreten. Einen klareren Corona-Bezug kann man hier gar nicht also interpretieren. (Marc Reinhardt, CDU: Bei Influenza A und B und bei RSV, aha!) Wir haben viele, und das will ich durchaus kritisch anmerken, im Finanzausschuss viele Vorlagen gehabt, da habe ich den Eindruck gehabt, warum ist den vortragenden Fachleuten, die sich viel Mühe gemacht haben mit den Projekten, nicht mit auf den Weg gegeben worden, erklären Sie den Abgeordneten den klaren Corona-Bezug. Das ist so manches Mal sehr dürftig gewesen, das will ich schon sagen. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Aber an dieser Stelle ist es eineindeutig, dass wir viel besser auf die gesundheitliche Lage in der Bevölkerung eingehen können (Marc Reinhardt, CDU: Das ist ja unbestritten.) und steuern können, wenn wir die notwendigen Daten haben, (Marc Reinhardt, CDU: Aber das muss doch aus dem Haushalt finanziert werden.) und die Finanzierung, auch haushalterisch, ist insofern gerechtfertigt. (Marc Reinhardt, CDU: Nein.) Unsere Meinung, da sind wir weit auseinander. (Marc Reinhardt, CDU: Sehr richtig!) Die Begründung unsererseits habe ich Ihnen vorgetragen. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Fraktionsvorsitzende Herr Dr. Terpe.
Dr. Harald Terpe GRÜNE
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, dass die Sozialministerin schlüssig erklärt hat, warum solche ARE-Erfassungen jetzt für den Herbst sinnvoll sind, auch im Zusammenhang mit der Frage, ob wir eine Corona-Welle wieder zu erwarten haben oder nicht, weil wir wissen aus der letzten Corona-Welle, dass wir dann irgendwann gar keine klaren Inzidenzdaten mehr von den Gesundheitsämtern erwarten konnten und man deswegen eine neue Methodik eventuell anwendet. Und es ist ja so, dass diese ARE-Daten bisher auch in den 15 Arztpraxen erhoben werden, und da bin ich und sind wir als Fraktion davon ausgegangen, dass die bisher finanziert waren und auch weiter finanziert sind und es jetzt um eine völlig andere Frage geht, nämlich, ob wir aus diesen ARE-Daten, wozu dann auch Corona-Daten gehören – wir wissen ja vorher nicht, was einen erwartet für ein Spektrum –, dass es jetzt darum geht, eine Stichprobe zu erfassen, aus der wir statistisch gesichert Aussagen über die Inzidenzen von Corona ableiten können und dann nicht mehr angewiesen sind zum Beispiel auf die ja auch unzuverlässigen Daten der Corona-Inzidenzen, als wir sie aus den Gesundheitsämtern, aus den überlasteten Gesundheitsämtern bekommen haben. Das ist eine völlig neue Herangehensweise. Und dafür ist es notwendig, die Stichprobe zu erhöhen und den Ausbau eben zum Beispiel auf 50 Arztpraxen auszurollen. Und wir sind davon ausgegangen – und so ist es auch erklärt worden –, dass dafür diese Corona-Schutz-, aus dem Schutzfonds diese 255.000 Euro genommen werden, speziell, damit man überhaupt statistische Hochrechnungen aufgrund einer Stichprobe machen kann. Deswegen ist für uns der Corona-Bezug an dieser Stelle gegeben und wir werden diesem Antrag zustimmen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne, wenn ich richtig informiert bin, Offiziere der Bundeswehr sowie Schülerinnen und Schüler der Beruflichen Schule Technik Schwerin. Herzlich willkommen! Schön, dass Sie heute hier sind und der Debatte beiwohnen! Ich rufe auf für die Fraktion der FDP den Fraktionsvorsitzenden Herrn Domke.
René Domke FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Also grundsätzlich sieht meine Fraktion es sehr positiv, dass die Projekte, die über den MV-Schutzfonds finanziert werden und einer Wirtschaftsplanänderung bedürfen, ja nun auch endlich im Plenum beraten werden. Wir müssen aber auch immer wieder negativ hervorheben, dass wir die Vorlagen, die meine Fraktion und auch einige andere Fraktionen in diesem Haus sehr kritisch beziehungsweise sogar als rechtswidrig betrachten, wie der Landesrechnungshof übrigens auch, hingegen eben noch nicht im Plenum beraten haben. Da wurde beispielsweise letzte Woche im Finanzausschuss, da wurden 26 Millionen Euro mal eben so für die E-Akte eingesetzt und circa 2,5 Millionen für IT-Umstrukturierungsmaßnahmen freigegeben. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und einen absoluten oder eindeutigen Corona-Bezug kann da, glaube ich, absolut niemand herstellen, auch nicht der Landesrechnungshof. Über den entsprechenden Sonderbericht des Landesrechnungshofs werden wir uns ja in den nächsten Wochen auch noch mal verständigen und werden den weiter behandeln. Und vielleicht ist es Ihnen schon mal aufgefallen, alle Anträge, bei denen man einen Corona-Bezug eindeutig erkennen kann – ich ordne diesen jetzt mal mit ein – und die dementsprechend eben auch in der Regel nicht schon lange geplant wurden, sondern ja kurzfristig entschieden werden, die werden tatsächlich in öffentlicher Debatte im Landtag behandelt, und gerade die, die kritisch zu sehen sind, kommen automatisch gar nicht hierher, sondern werden in nicht öffentlicher Sitzung im Finanzausschuss behandelt. Und da sind ganz viele Wünsch-dir-was-Projekte oder Ich-habe-da-mal-wasversprochen-Projekte der Landesregierung, das wissen wir, das betonen wir auch immer wieder im Finanzausschuss. Und da sind wir immer wieder in diesen Abgrenzungsschwierigkeiten, und wir erwarten da das Urteil, damit wir auch einfach mit dieser Situation besser umgehen können. Allerdings, meine Damen und Herren, hier geht es jetzt konkret darum, dass wir eine Datenlage herstellen wollen, die wir uns immer gewünscht haben, gerade wir als FDP-Fraktion hier im Landtag, aber auch insgesamt die FDP hat immer wieder darauf gedrängt, dass wir eine vernünftige Datengrundlage haben, um Freiheitseinschränkungen, um Beschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger rechtfertigen zu können, um in einer pandemischen Lage oder auch in einer endemischen Lage die entsprechenden Hinweise zu bekommen. Und ich denke, fachlich muss ich hier nichts wiederholen, es ist ausgeführt worden. Wir haben die Freigabe von 255.400 Euro in diesem und im nächsten Jahr. Wir werden zustimmen, weil wir den Bezug hier herstellen können. Und ich will nur noch mal darauf eingehen, dass es natürlich wichtig ist, dass die Arztpraxen, die daran teilnehmen, und wir eben auch darauf angewiesen sind, dass wir diese Datengrundlagen bekommen, natürlich auch entsprechend entschädigt werden. Ich hatte, glaube ich, schon mal die Frage gestellt zum Thema Dringlichkeit. Wenn Sie die Vorlage gut studiert haben, sollten die Mittel schon bis zum 15.09. zur Verfügung stehen. Wenn wir auf den Kalender gucken, ist das schon überschritten. Ich hoffe, dass jetzt trotzdem die Maßnahme auf den Weg gebracht werden konnte oder zumindest erst einmal in irgendeiner Form anlaufen konnte. Letzten Endes müssen wir uns aber auch immer wieder die Frage stellen, was ist eigentlich am Ende. Der MV-Schutzfonds ist ja endlich und wir können ihn nicht ewig bemühen. Wir müssen uns auch Gedanken machen, wie die Zeit danach zu gestalten ist. Dies ist, wie gesagt, eine Vorlage, die wir noch unterstützen, aber es gibt auch weitere Vorlagen, wo es immer wieder darauf ankommt, wie gehen wir mit solchen Finanzierungsbedarfen um in der Zukunft, wenn da auch mal kurzfristig entschieden werden muss. Dann wird der MV-Schutzfonds nicht immer herhalten dürfen. Ich darf mich für Ihre Aufmerksamkeit bedanken. Wir werden der Vorlage zustimmen. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Herr Winter.
Christian Winter SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich darf an dieser Stelle meinen Kollegen Tilo Gundlack vertreten, der glücklicherweise nicht erkrankt ist und erst recht nicht an Corona, sondern für uns alle hier, für den Landtag Mecklenburg-Vorpommern, in europäischer Mission unterwegs ist. Die Landesregierung hat uns den vorliegenden Antrag auf Änderung des Wirtschaftsplans zur Finanzierung des Ausbaus der ARE-Surveillance in Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen des Pandemieplans für Herbst/Winter 2022/2023 zur Beschlussfassung vorgelegt. Hierbei geht es um die Umschichtung von Mitteln in Höhe von 255.400 Euro aus dem Maßnahmenbereich Teil „II B4 Sachkosten LAGuS“ in den neu einzurichtenden Maßnahmenbereich Teil „II B8 Ausbau der ARE-Surveillance“. Ich möchte hier gerne nach dieser technischen Einführung auch noch mal kurz darauf eingehen, dass es ja sicherlich auch immer möglich und löblich ist, auch andere Staatschefs zu zitieren, dass uns aber, glaube ich, die letzten Jahre der Pandemie auch ein bisschen Demut gelehrt haben sollten. Und ich sage es mal so eindeutig, da kann sich auch der Papst hinstellen und die Pandemie für beendet erklären, das ändert ja nichts an den Tatsachen, und wir werden ja in dieser Landtagssitzungswoche auch noch darüber sprechen, wie gefährlich nicht nur die Akuterkrankung ist, sondern auch die Langzeitfolgen sind. Und daher ist es, glaube ich, sehr wichtig, dass wir wissenschaftlich detailliert, umfangreich, mit einer vernünftigen Datenerfassung genau beobachten, wie sich dieser Virus entwickelt. Und daher, denke ich, das wurde ja auch schon ausgeführt, ist der Pandemiebezug eindeutig. Und das möchte ich auch noch mal in Erwiderung auf Herrn Reinhardt hier darstellen, es ist ja immer auch von dem „Ausbau“ die Rede, und ich habe hier von Sachmitteln gesprochen, das heißt, die Personalmittel, womit diese Überwachung von respiratorischen Erkrankungen stattfindet, die existierten vorher. Es geht jetzt hier um den Ausbau, um auch die Datengrundlage weiter zu fassen und so den gestiegenen Erfordernissen durch die Pandemie oder auch Endemie, wie man es nun betrachten möchte, um dem gerecht zu werden. Und daher ist dieser Ausbau auch begründet. Und so viel sei auch erlaubt, Herr Reinhardt, Sie sind finanzpolitischer Sprecher, genauso wie der Kollege Gundlack, und die Verfassungsmäßigkeit oder -widrigkeit, die wird an anderer Stelle von Richtern festgestellt. (Marc Reinhardt, CDU: Nee, das kann ich auch selber, wenn ich der Meinung bin.) Das können Sie, aber das hat auch keinen, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) ja, keinen Effekt. Gut. Wir … (Marc Reinhardt, CDU: Sie stellen ja auch fest, dass es verfassungskonform ist. Also!) Na, wir stellen das hier nicht fest. Wir stimmen in dem Sinne, weil es nach unserer Auffassung verfassungskonform ist. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Aber wir greifen hier, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) wir greifen hier nicht richterlichen Urteilen vorweg, (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) das maßen wir uns nicht an. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Gut. (Glocke der Präsidentin) Ansonsten, ja, es wird einen Sonderbericht geben des Landesrechnungshofes, womit wir uns dann auch mit dem Schutzfonds beschäftigen. Das müssen wir nicht an dieser Stelle machen. Wir beschäftigen uns jetzt damit, dass die Mittel aus diesem MV-Schutzfonds im Wirkungsmechanismus umzusetzen sind, um das vorgeschriebene Ziel zu erreichen. (Unruhe bei Christian Brade, SPD, und Andreas Butzki, SPD) Das wurde hier umfangreich dargelegt. Das wurde auch in einem umfangreichen Antrag nicht nur im Finanzausschuss, sondern auch in der Schriftform vom Ministerium dargelegt. Diesem umfangreichen Antrag kann die SPD-Fraktion so nur zustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Landesregierung auf Drucksache 8/1348. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist dem Antrag der Landesregierung auf Drucksache 8/1348 bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP und Enthaltung durch die Fraktionen der CDU und AfD zugestimmt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres, Bau und Digitalisierung, Drucksache 8/1385. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (Glücksspieländerungsstaatsvertragsgesetz 2021 – GlüÄndStVG 2021 M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/757 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres, Bau und Digitalisierung (2. Ausschuss) – Drucksache 8/1385 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von sechsmal fünf Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der SPD Frau Tegtmeier.
Martina Tegtmeier SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das vorliegende Glücksspieländerungsstaatsvertragsgesetz, wie es ja heißt, hat den einzigen Zweck: durch eine Änderung des Glücksspielstaatsvertrages 2021 eine dauerhafte Übertragung der zentralen Zuständigkeit für die Führung der Spielersperrdateien an das anbieter- und spielformübergreifende Sperrsystem auf das Land Hessen. Der Änderungsstaatsvertrag soll zum 01.01.2023 in Kraft treten. Jeder, der sich mit diesem Gesetzentwurf auseinandergesetzt hat, weiß, dass es hier darum geht, dass in dem Staatsvertrag eine Änderung der Zuständigkeit, also der Behörde, vorgesehen ist. Dadurch, dass sich alle Länder darauf geeinigt haben, dass das hier bei der neu aufgebauten Behörde in Hessen bleibt, ist das aus unserer Sicht ökonomisch und betriebswirtschaftlich für Mecklenburg-Vorpommern ein Vorteil. Und deswegen werden wir natürlich hier genauso wie in den Ausschüssen, dem Innen- und dem Finanzausschuss, diesem Entwurf zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Tegtmeier! Das Wort hat jetzt für die Landesregierung … Der Innenminister verzichtet. Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr de Jesus Fernandes.
Thomas de Jesus Fernandes AfD
Sehr geehrtes Präsidium! Werte Abgeordnete! Zum dritten Mal, nein, zum vierten Mal reden wir jetzt über den Glücksspielstaatsvertrag, jetzt die erste Änderung dazu in Zweiter Lesung. Und schon zur Ersten Lesung haben wir angemerkt, dass wir dem nicht zustimmen werden, aus zwei Gründen. Der erste Grund ist, wie gesagt, immer noch der gleiche. Hier war im ersten Glücksspielstaatsvertrag angedacht, eben auch die Erfassung des Spielersperrsystems in Halle anzusiedeln. Da hätten wir eine Stärkung gesehen des ostdeutschen Raums, meine Damen und Herren, (Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD) mit konkreten Arbeitsplätzen auch und Wertschöpfung im Osten, der sowieso immer zu kurz kommt, wenn es um Bundesbehörden geht oder solche Einrichtungen. Meine Damen und Herren, das war im ersten Staatsvertrag noch enthalten. Das wäre gut gewesen für den Osten von Deutschland. Jetzt hat man dieses Änderungsgesetz auf den Weg gebracht, weil man das dann eben doch gerne in Hessen belassen will mit der Erklärung, es wurde dort ja schließlich schon auf den Weg gebracht und es würde zu viel Geld kosten, wenn man das jetzt umsiedelt, die Serverlösungen et cetera. Das sehen wir nicht so, deswegen werden wir uns hier auch enthalten. Und das Zweite, und das habe ich auch schon angemerkt, was immer sehr schwer ist, weil es sich hier um einen Staatsvertrag handelt, wenn man glaubt, man kann da Änderungen herbeiführen, meine Damen und Herren, das kann man nicht. Ich habe das zumindest noch nie erlebt, dass in einen Staatsvertrag eine Änderung eingeflossen ist in Zweiter Lesung. Deswegen ist das hier auch, sage ich mal, schön, dass wir noch mal drüber reden. Aber ein Knackpunkt, den ich auch nicht müde werde, immer wieder zu erwähnen, wir haben es hier mit der Glücksspielbranche zu tun, meine Damen und Herren, da gibt es nur zwei Gewinner, das sind einmal die Betreiber und das ist einmal der Staat. Und auf der Verliererseite, meine Damen und Herren, ist meistens der Spieler, mehr oder weniger mit katastrophalen Folgen für Familie, Firma et cetera. Und wir haben immer angemerkt, dass wir es vermissen im Staatsvertrag, dass wir die Glücksspielbranche tatsächlich an Präventions- und an Folgekosten von Sucht beteiligen. Und deswegen können wir dem Antrag hier nicht zustimmen und werden uns nicht dagegenstellen, dass wir einen Glücksspielstaatsvertrag haben, weil es wichtig ist, weil es vorher unreguliert war, und werden uns enthalten. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Peters.
Daniel Peters CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden diesem Ansinnen hier heute zustimmen. Es ist sicherlich richtig, zentral die Sperrdatei bundesweit zu organisieren und hier zu bündeln. Und aus den Erfahrungen heraus, die gemacht wurden, ist es sicherlich auch jetzt richtig, diese Änderung des Glücksspielstaatsvertrages vorzunehmen. Meine Damen und Herren, damit möchte ich aber sozusagen ein bisschen abweichen und möchte zu einem anderen Thema beziehungsweise nicht zu einem anderen Thema, auch zum Glücksspielstaatsvertrag kommen, allerdings zum Ausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern, auch aus aktuellem Anlass, weil Sie immer wieder ja auch Medienberichterstattungen darüber lesen. Und ich will ganz selbstkritisch mit Blick auf die vorhergehende Legislaturperiode sagen – auch wenn ich persönlich anders abgestimmt habe –, dass es damals ein Fehler war, die Abstandsregelungen, im Ausführungsgesetz, zwischen den Spielhallen und zu Schulen so zu regeln, wie wir es getroffen haben. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Hört, hört! – Zuruf von Horst Förster, AfD) Weil in dem guten Glauben, etwas tun zu wollen für den Spielerschutz, (Zuruf von Horst Förster, AfD) hat man diese Regelungen getroffen und geglaubt, dass sozusagen hier Menschen geschützt werden vor dem, was Herr de Jesus Fernandes hier angedeutet hat. Aber wir wissen mit Blick auf das Onlinespiel, dass in gar keiner Art und Weise reguliert ist in Mecklenburg-Vorpommern, dass die Möglichkeit, sich auch zu verschulden, die Möglichkeit, in die Spielsucht zu gelangen, über die Onlinevariante viel stärker gegeben ist als in einem ziemlich stark begrenzten Bereich des stationären Spiels in den sogenannten Spielhallen, meine Damen und Herren. Wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass in vielen Kommunen das dazu führen würde, dass fast gar keine dieser Spielhallen mehr vorhanden sein wird. Und deswegen glaube ich – und es gibt ja durchaus auch den politischen Willen, der im Moment nur eigentlich an ein oder zwei Fraktionen scheitert –, dass man zumindest darüber nachdenkt, dass diejenigen, die hier Menschen Arbeit gegeben haben und immer noch Arbeit geben, dass die sozusagen ein Stück weit geschützt werden und dass die für eine bestimmte Frist auch weiter bestehen bleiben dürfen. Und das wäre sozusagen etwas, worüber ich bitte nachzudenken. Und ich schaue zu Herrn Noetzel, der ja sich hier auch in der Presse dazu geäußert hat, und finde das gut, dass Sie da auch sagen, wir müssen darüber nachdenken, vielleicht von den 500 Metern wegzukommen, zu 300 oder 200 Metern zu kommen, damit wir zumindest die Existenz vieler dieser Unternehmer vielleicht sichern. Und vor allem, die Erfahrung müssen wir jetzt auch machen, es sind ja nicht nur die Unternehmer, wir reden über eine massive Krisenzeit, in der wir uns befinden. Diese Menschen beschäftigen auch gerade im ländlichen Raum viele Angestellte, viele Frauen, die sozusagen hier vernünftiges, ordentliches Geld verdienen, Tariflohn bekommen, darüber hinaus sogar. Und die würden wir hier durch eine Entscheidung oder haben wir durch eine Entscheidung natürlich in arge Bedrängnis gebracht. Und ich glaube, es wäre Zeit, hier in diesem Parlament auch darüber nachzudenken, in dem entsprechenden Ausschuss auch darüber nachzudenken, ob wir hier noch einen gemeinsamen Weg finden – ich sage das wirklich auch ganz selbstkritisch mit Blick auf die Vergangenheit –, aber ob wir in Erfahrung dessen, was wir jetzt wissen mittlerweile, nicht einen gemeinsamen Weg finden, hier noch mal eine Bestandsregelung oder beziehungsweise eine Regelung für die Bestandsunternehmen zu schaffen, um sozusagen hier Arbeitsplätze, und wir reden über mindestens 500 Arbeitsplätze in Mecklenburg-Vorpommern, dass wir diese ein Stück weit retten. Und ich sage es in aller Deutlichkeit, wir werden mit dieser Entscheidung, die wir getroffen haben, keinen Spieler davon abbringen, der das Potenzial hat, hier in die Spielsucht zu gleiten, die werden wir durch diese Regelung nicht abhalten. Dafür bietet die Onlinemöglichkeit viel zu viele Möglichkeiten. Die Einsätze sind da grenzenlos, im stationären Spiel seit Jahren begrenzt. Wir haben eine Sperrdatei, wir haben ziemlich starke Restriktionen, und all das muss man, glaube ich, noch mal neu würdigen. Und ich würde mich freuen, wenn es hier einen gemeinsamen parlamentarischen, ja, eine gemeinsame parlamentarische Initiative gibt, sich dieses Themas noch einmal anzunehmen. Das ist sozusagen mein Petitum. Ansonsten stimmen wir dem hier zu. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Gestatten Sie mir an dieser Stelle den Hinweis, dass ich jetzt sehr großzügig war, bezogen auf Ihren Redebeitrag, und es trotzdem noch subsumiert habe unter dem Zur-Sache-Sprechen. Es war aber an der Grenze. Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Herr Noetzel. (Der Abgeordnete Michael Noetzel wendet sich an das Präsidium.)
Michael Noetzel Die Linke
Ich würde gerne bei null anfangen. (Schriftführer Marc Reinhardt: Ja, geht sofort los.) Danke schön! Danke schön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zum vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung gibt es nicht viel beizutragen. Es wäre nur schwer, mit den Grundsätzen verwaltungsökonomischen Handelns in Einklang zu bringen, eine handlungsfähige und technisch wie personell voll ausgestattete Behörde zu verlegen oder in einem anderen Bundesland gänzlich neu aufzubauen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wird da aufgebaut. Das ist nur der eine Zweig, der da bleibt.) Dabei wäre auch zu berücksichtigen, dass erworbenes Fachwissen, welches durch die Mitarbeitenden in Hessen auf- und ausgebaut wurde, nur bedingt zu exportieren ist. Und auch wenn es unterstützenswert gewesen wäre, mit der gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder eine Bundesbehörde in den neuen Bundesländern zu installieren, stellt sich im vorliegenden Fall eine einfache Kosten-Nutzen-Frage. Und diese Frage wurde durch alle 16 Regierungschefinnen und -chefs zugunsten verwaltungsökonomischer Grundsätze beantwortet. Und zu diesem Ergebnis ist auch der zuständige Innenausschuss in seinen Beratungen gekommen. Insofern werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen. Aber, meine Damen und Herren, die Debatte, die die CDU hier vom Zaune brechen möchte, hat nichts mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zu tun. Es ist der unsägliche Versuch, noch mal jede Gelegenheit zu nutzen, um vielleicht unsere abweichende Meinung von unserem Koalitionspartner, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) hier noch mal einen Keil zu treiben und hier irgendwas noch mal aufzumachen. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Meine Damen und Herren, ja, meine Fraktion hält Abstandsregelungen, die von der derzeitigen Gesetzeslage abweichen, für sinnvoll. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: 1,50 Meter bei Corona.) In Zeiten des Onlineglücksspiels – Sie haben es gesagt –, an dem man an jedem Ort und zu jeder Zeit sein Geld verzocken kann, vorausgesetzt man hat Internet, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) scheint ein Zwangsabstand zwischen Glücksspieleinrichtungen von 500 Metern überholt. Und ja, ich halte dennoch zum Beispiel ein Expertengespräch im Innenausschuss für nicht zielführend. Und das ist auch kein Widerspruch, insbesondere, weil selbst die FDP in der Ausschusssitzung davon sprach, dass es ihr nicht zwangsläufig um die Veränderung der bestehenden Gesetzeslage geht – und auch Sie, Herr Peters, haben das ja so ausgedrückt –, sondern darum, Erfahrungen zu der Problematik zu sammeln und das noch mal neu zu bewerten. Aber ich bin davon überzeugt, dass ein Expertengespräch gerade zu diesem Zeitpunkt keine neuen Erkenntnisse zu den bekannten Sachverhalten verspricht. Die Abstandsregelung von 500 Metern hat eine knapp zehnjährige Geschichte. Herr Peters, Sie haben mich angesprochen, zehn Jahre war die Frist. Und jetzt frage ich Sie: Was für eine Frist braucht es denn noch? Zehn Jahre war die Frist. Und diese läuft nun aus. Das ist die einzige Neuheit, die sich hier in diesem Sachverhalt ergibt. Das bedauere ich, dass diese jetzt schließen müssen und dass sie sich nicht vorbereitet haben. Das bedauere ich auch für die Mitarbeitenden. Und ich bedauere es auch, dass in den zehn Jahren es nicht gelungen ist, Alternativen zu entwickeln. Aber genau zu den in Rede stehenden Abstandsregelungen und den drohenden Folgen sind inzwischen etliche Klagen anhängig. Und es liegt nun in der Hand der unabhängigen Justiz. Wir sollten den Gerichten an dieser Stelle nicht vorgreifen. Und selbst, wenn wir das Glücksspielgesetz nach der gerichtlichen Entscheidung nicht erneut anfassen müssen, wird es spätestens zur Evaluierung, welche im Staatsvertrag verankert ist, auf den Prüfstand gestellt. Und ich hoffe persönlich, dass es dann nicht zu spät ist. Meine Damen und Herren, es ist legitim und alles andere als ungewöhnlich, wenn es unterschiedliche Auffassungen zu dieser Problematik gibt innerhalb der Koalition und selbst teilweise innerhalb von Fraktionen. Diese Erfahrungen sollten auch Sie bereits gemacht haben. Meine Fraktion wird sich auch künftig für den Schutz der Spielerinnen und Spieler und eine wirksame Spielsuchtprävention einsetzen. Dies sollte im Mittelpunkt politischen Handelns stehen und nicht das Anzetteln von Scheindebatten, die erstens nichts mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zu tun haben und zweitens nicht mal den Versuch unternehmen, konkrete Lösungsvorschläge anzubieten. Das ist populistisch. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Fraktionsvorsitzende Herr Dr. Terpe.
Dr. Harald Terpe GRÜNE
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich fange mal mit dem Satz an, dass ich persönlich sehr froh war, dass es 2021 diesen Glücksspielstaatsvertrag gegeben hat, weil dem eine lange Diskussion in den Ländern und auch auf Bundesebene vorweggegangen ist, ob man – und das stimmt eben nicht, dass es völlig unreguliert war –, aber ob man die Regularien für das Glücksspiel nicht verändern muss. Reguliert waren bis dahin Spielcasinos, und da gab es auch schon Sperren. Aber es war auch klar, dass sozusagen die Hürde, spielsüchtig zu werden, mit den Geräten, die jetzt durch den 2021 beschlossenen Glücksspielstaatsvertrag mit erfasst waren in der Sperrdatei, nämlich gewerbliches Automatenspiel um Geld und Warenspielgeräte, jetzt mit erfasst waren durch die Sperren. Und vielleicht mal eine Zahl aus einer Münchner Studie, die mir noch bekannt ist, weil ich damals im Bundestag und so diskutiert habe zu der Frage: 80 Prozent der Gewinne der Spielbranche erbringen spielsuchtkranke Spieler. Und da ist es tatsächlich so, da werden Gewinne gemacht natürlich bei den Automatenspielbetreibern oder bei den Spielbetreibern. Auf der anderen Seite ist es auch so, der Staat verdient da mit. Und ich war damals so hart im Bundestag zu sagen, der Staat ist da so wie ein Hehler an der Stelle, und deswegen ist es wichtig, dass wir Präventionsmaßnahmen ergreifen. Wir wissen alle, dass es auch richtig ist, dass mit dem Internet und mit den digitalen Medien das jetzt eine ganz andere Dimension erreicht hat. Das würde aber eher bedeuten, dass man auch da versuchen muss, Regularien anzubringen, die vor Glücksspielsucht schützen. Zu dem Gesetzentwurf in Zweiter Lesung, den wir heute dann endgültig bescheiden – es sind ja alle Ausschussvoten durch –: Es ist richtig, dass wir als Landtag sozusagen der Entscheidung der Landesregierung, dieser Änderung zuzustimmen, jetzt im Nachhinein auch selbst als Landtag zustimmen, um sie dann auch rechtskräftig durchzusetzen. Klar wäre es schön gewesen, eine Behörde auch in Ostdeutschland zu machen. Aber ich glaube, dann haben wir vielleicht in der nächsten Diskussion einen Schuss frei und sagen, dann ist es mal eine andere Behörde. Aus den schon angeführten Gründen ist es vernünftig natürlich, ein Sperrdateimanagement in einer Behörde zu belassen, die Erfahrungen gesammelt hat und die man auch nicht einfach transportieren kann in ein anderes Bundesland. Insofern stimmen wir diesem Gesetzentwurf zu in Zweiter Lesung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP der Fraktionsvorsitzende Herr Domke.
René Domke FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Dem Landtag obliegt es heute mal wieder, lediglich ein Gesetz nach Artikel 47 Absatz 2 der Verfassung des Landes zu verabschieden, welches ja die Unterzeichnung durch die Ministerpräsidentin quasi im Nachgang genehmigt. Mehr Einfluss hat das Parlament bei Staatsverträgen in Mecklenburg-Vorpommern leider nicht. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: So ist das.) Wir Freie Demokraten wünschten uns deutlich mehr Mitspracherecht bei der inhaltlichen Ausgestaltung von Staatsverträgen, und zwar rechtzeitig vor der Unterzeichnung durch die Ministerpräsidentin. Andere Bundesländer haben entsprechende Vereinbarungen zwischen Landesregierung und dem jeweiligen Landtag getroffen. Und das könnten wir uns auch sehr gut in unserem Land vorstellen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das wäre schön.) eine frühzeitige Beteiligung. (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Bei dem im Zusammenhang mit dem vorliegenden Gesetzentwurf stehenden Glücksspieländerungsstaatsvertrag ist das noch recht unproblematisch, weil es rein um eine Zuständigkeitsregelung geht, die unstreitig sein dürfte. Anders aber zum Beispiel wird es mit dem Staatsvertrag zur Änderung des Medienstaatsvertrages aussehen, der ab Oktober zur Unterzeichnung durch die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder steht. Gerade in dem Zusammenhang wünschten wir uns eine sehr, sehr frühzeitige Beteiligung. Wir wissen, wie es gerade um den Medienstaatsvertrag und die Ausgestaltung in den jeweiligen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aussieht. Der Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages 2021 ist, wie gesagt, unproblematisch. Der dort vorgesehene Übergang der Zuständigkeit für das Spielersperrsystem – oder es sind ja mehrere Systeme – zum 1. Januar 2023 von Hessen auf die neu geschaffene gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder soll aus verwaltungsökonomischen Erwägungen heraus nun nicht mehr erfolgen. Es verbleibt die Zuständigkeit in Hessen. Warum man aber verspätet festgestellt hat, dass in Sachsen-Anhalt erst eine neue technische und personelle Infrastruktur aufgebaut werden müsste und dies nicht mit den Grundsätzen verwaltungsökonomischen Handelns in Einklang zu bringen ist, das erschließt sich indessen nicht. Da schweigt sich auch die Vorlage aus. Jedem hätte doch im Grunde von Anfang an klar sein müssen, dass es sinnvoller ist, die bereits in Hessen etablierten Kompetenzen zu beauftragen und nicht zu riskieren, dass die Umsetzung des Spielersperrsystems als wichtige präventive Säule an technischen oder personellen Schwierigkeiten scheitern könnte. Also in jedem Falle hätten Kosten vermieden werden können, denn man ist ja schon in die Planung gegangen, man hatte Vorbereitungshandlungen getroffen. Das ist etwas, wo wir sagen, Verwaltungsökonomie kann man auch von Anfang an beachten. Das würden wir uns in Zukunft wünschen, aber ansonsten spricht nichts dagegen, dieser Zuständigkeitsregelung zuzustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 auf Drucksache 8/757. Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/1385 unverändert anzunehmen. Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/757 bei Enthaltung durch die Fraktion der AfD, im Übrigen Zustimmung angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/757 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/757 bei Enthaltung durch die Fraktion der AfD und im Übrigen Zustimmung angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Landesverfassungsschutzgesetzes und des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes an verfassungsgerichtliche Vorgaben und weitere bundesrechtliche Anforderungen zur Bestandsdatenauskunft, Drucksache 8/756, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres, Bau und Digitalisierung, Drucksache 8/1386. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1398 vor. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Landesverfassungsschutzgesetzes und des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes an verfassungsgerichtliche Vorgaben und weitere bundesrechtliche Anforderungen zur Bestandsdatenauskunft (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/756 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres, Bau und Digitalisierung (2. Ausschuss) – Drucksache 8/1386 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/1398 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprache von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die SPD Herr Lange.
Bernd Lange SPD
Frau Präsidentin! Werte Kollegen und Kolleginnen! Werte Zuhörer! Lassen Sie mich etwas, ein klein wenig in die Vergangenheit schweifen, und zwar auf den 15.12.1983. An diesem Tag hat das Bundesverfassungsgericht ein wichtiges Urteil gefällt, das sogenannte Volkszählungsurteil, wird immer gerne zitiert in meinen Kreisen. Da stellten die Richter in Rot fest, das Recht auf informelle Selbstbestimmung leitet sich aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht nach Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Grundgesetz Artikel 1 Absatz 1 ab. Hiermit ist dieses Recht ein Grundrecht. Der Leitende Polizeidirektor Schipper, 1990 – schon ein bisschen älter, ich bin ja auch schon älter – Leiter der Schutzpolizei in Kiel, bemerkte in einem Vortrag zum polizeidemokratischen Rechtsstaat, dass da im Bundesinnenministerium einige ältere Ministerialbeamte fast wiederbelebt werden mussten, als dieses Urteil erging. Seitdem hat das Bundesverfassungsgericht im Lichte dieser Entscheidung weitere wegweisende Urteile gefällt, aber auch immer Wege zur Lösung aufgezeigt. Ganz kurz mal: Alle Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes sind für alle nachfolgenden Behörden bindend. Mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, zitiere ich mal aus der Beschlussempfehlung des Innenausschusses: Das BVG hat festgestellt, „dass die Ermächtigung zur manuellen Bestandsdatenauskunft im § 113 des Telekommunikationsgesetzes ... des Bundes sowie in den Fachgesetzen der Sicherheits- und Verfassungsschutzbehörden unzureichend ist und entwickelte das sogenannte Doppeltürmodell. Danach stehen zwischen der auskunftsersuchenden Stelle und dem auskunftserteilenden Anbieter von Telekommunikationsdiensten zwei Türen, die nur geöffnet sind, wenn sowohl eine Ermächtigungsgrundlage für das Auskunftsersuchen (1. Tür) als auch für die Auskunftserteilung (2. Tür) existiert. Demnach reichte es nicht mehr aus, dass nur die Stelle, bei der die Bestandsdaten zu Telekommunikationsanschlüssen vorliegen, über eine bundesgesetzliche Befugnis zur Übermittlung an andere Stellen verfügt. Vielmehr mussten nun auf der Seite der abrufenden Stellen – wie etwa Polizei oder Verfassungsschutzbehörden – ebenso (fach-)gesetzliche Grundlagen zum Abruf der Daten vorhanden sein.“ Mit der Überarbeitung der nunmehr entsprechenden Paragrafen im Landesverfassungsschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern und im SOG M-V wurden die Vorgaben der Verfassungsgerichte somit angepasst. Im Schreiben des Innenministeriums vom 13.09.2022 an den Innenausschuss – Ausschussdrucksache 8/192 – wurde versichert, dass die genannten Eingriffsbefugnisse wegen eines notwendigen Anpassungsbedarfes stets sorgfältig geprüft werden. Wird ein solcher festgestellt, werden die entsprechenden Gesetzesanpassungen vorgeschlagen. Damit werden den Beamten rechtssichere Werkzeuge an die Hand gegeben. Folgen Sie der Beschlussempfehlung des Innenausschusses und geben Sie der Vorlage Ihre Zustimmung! – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Landesregierung der Innenminister Herr Pegel.
Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Gäste! Zunächst herzlichen Dank! Ich würde bei Bernd Lange unmittelbar anknüpfen. Die allgemeinen Hinweise, die datenschutzrechtlichen Hinweise und die Genese würde ich nicht wiederholen, ich beziehe mich darauf. In der Tat haben wir in Deutschland in allen Bundesländern und auch im Bund einen längeren Entwicklungsprozess hinter uns, der sich Stück für Stück der Frage angenähert hat, was muss eigentlich passieren, wenn ich mit modernen Techniken umgehen will polizeilich oder auch aufseiten des Verfassungsschutzes. Was meint manuelle Bestandsdatenauskunft? Und nur um diesen kleinen Ausschnitt geht es. Es geht darum, wenn ich ein Mobiltelefon besitze, wenn ich entsprechende andere Mobilfunkverbindungen nutzende Instrumente nutze, wird bei meinem Anbieter, bei dem, der mir überhaupt das Funken ermöglicht, werden meine Adressdaten hinterlegt. Die haben Vertragstext mit mir und in ihren EDV-, in ihren IT-Softwaren hinterlegen die meine Daten, meine Adresse und so weiter. Und viel wichtiger, sie flanschen im Zweifel bei jedem Mal, wenn ich im Internet surfe, an mein Gerät eine Art Autokennzeichen an, die IP Adresse. Und ich kann möglicherweise als Polizei zwar nicht erkennen, wer unterwegs ist, weil es jemand unter einem Synonym tut, ich kann nicht genau erkennen, welche Adresse er hat, ich kann nicht mal das Geschlecht, das Alter oder Ähnliches zuordnen, aber dieses Autokennzeichen kann ich erkennen und kann damit versuchen, hinterher, wenn Straftaten vorbereitet werden oder sogar geschehen sind, genau zu ermitteln, wer ist es, um genau das zu verhindern. Das Verhindern ist auch das, was heute im Vordergrund steht, nämlich, im Sicherheits- und Ordnungsgesetz dieses Landes wird nicht gehandelt, was geschieht, wenn schon klar ist, dass Straftaten passiert sind – dann ermittelt die Polizei nach den Regeln der Strafprozessordnung –, sondern wir reden hier ausschließlich über die Situation, wo ich im Vorgriff, wo ich also absehen kann, dass etwas auf mich zukommt. Und die Frage ist, wie viel Gewissheit über das Auf-mich-Zukommen muss ich schon haben, damit ich genau solche Instrumente nutzen darf. Und das war auch Gegenstand der hier im Lande ergangenen Landesverfassungsgerichtsentscheidung, die abgestellt hat auf eine zuvor zu Bundesgesetzen ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Wir reden also über die gefahrvermeidende Arbeit der Kolleginnen und Kollegen in der Landespolizei. Um vielleicht mal ein Gefühl zu kriegen, was können das eigentlich für Konstellationen sein: Das sind häufig Konstellationen, in denen quasi gewerbeähnlich Straftaten regelmäßig ausgeführt werden. Dann weiß ich, dass beispielsweise Drogenhandel, Betäubungsmittelverstöße regelmäßig stattfinden. Ich habe einen Teil dieser Verstöße, die bereits passiert sind, dann bin ich tief in der Strafprozessordnung. Ich verfolge nämlich Straftaten, aber ich weiß auch, dass die Beteiligten, die dort zusammenwirken, das auch regelmäßig wiederholen werden. Und deshalb brauchen wir dann die begleitende vorbeugende polizeiliche Möglichkeit, um auch das, was sich erst anbahnt, schon zu verhindern, bevor es passiert. Ich habe dann also die Tat, die passiert ist, da habe ich die Strafprozessordnung – brauche nichts vom Land –, aber da, wo ich die künftige Straftat verhindern möchte, brauche ich genau diese aus dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz folgernde Möglichkeit, bereits, bevor etwas zu Ende gekommen ist, bevor eine Straftat vollendet worden ist, einzugreifen. Das ist bei Betäubungsmitteldelikten der Fall, bei möglicherweise auch einer Vielzahl von anderen gewerblich ähnlich getätigten Straftaten wie der Hehlerei. Da ist die eine passiert und die nächste schon in Vorbereitung. Das Beispiel, was uns leider am häufigsten begegnet, ist die Verbreitung von kinderpornografischem Material, Inhalten im Netz, wo ich gleichermaßen leider ganz häufig Tätergruppen habe, die es bereits geschehen lassen haben. Dann bin ich in der Strafprozessordnung, wo ich aber auch davon ausgehen muss, dass die nächsten Taten vorbereitet werden, und dann die entsprechenden polizeirechtlichen Befugnisse brauche, um auch dort bereits verhindernd tätig werden zu dürfen. Wir sind also in einem tief präventiven Bereich. Der Gesetzentwurf soll genau dies jetzt rechtssicher verfassungsrechtlich relevant abbilden. Nach unserer Überzeugung tut er das. Ich weiß, dass Sie gleich Hinweise – vor allen Dingen der kleineren Oppositionsfraktionen – hören werden, die Bedenken anmelden und da sich beziehen auf die Experten, die angehört worden sind. Ich werbe mal für folgenden Blick auf das Expertengespräch im Innenausschuss, das im Übrigen öffentlich war, sodass ich darüber auch hier berichten kann. Erstens, der Praktiker in der Runde, der echte Praktiker – der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei – hat sehr deutlich gesagt, genau das ist das, was uns hilft, weil wir eben als Polizeikräfte nicht erst zusehen wollen, wie die Straftat vollendet ist, um dann mit der Strafprozessordnung agieren zu können, sondern wir brauchen für die konkreten Sachverhalte auch eine vorbeugende Möglichkeit. Klare Unterstützung aus dem Munde der Praktikerinnen und Praktiker der Polizei! Zwei weitere Sachverständige haben sich geäußert. Einer davon war in einer etwas misslichen Situation. Er war nur kurzfristig in die Vertretungssituation für eine Rechtsanwältin eingetreten, die deshalb ihrerseits nicht vortragen konnte, und er selber war nicht ganz so einfach im Film, was bei der komplizierten Materie kein Vorwurf ist, sondern durchaus mir nachvollziehbar scheint. Wir haben darüber hinaus einen Hochschullehrer gehört, der große Bedenken angemeldet hat. Und da würde ich gerne differenzieren, das habe ich im Ausschuss auch schon getan. Zunächst ist erforderlich, festzustellen, dass er erklärt hat, und da teilt er die Auffassung der Landesregierung, dass er erklärt hat, der einzelne Eingriff in die Grundrechte – gar keine Frage, auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Grundrecht, ein grundrechtsgleiches Recht – ist minimal. Der einzelne Eingriff ist ein minimaler Nadelstich in die Oberfläche der Haut. Sein Argument war allerdings, zu sagen, eine Vielzahl von Nadelstichen muss ich im Zweifel aufsummieren. Viele Millimeterstiche aufeinander ergeben auch einen Kilometer und tun mächtig weh. Das nennen die Juristinnen und Juristen einen Summationseffekt. Wenn also eine fette Masse kleiner Eingriffe zusammenkommt, kann ich in der Summation gleichwohl eine Situation haben, bei der der Gesamteingriff – gerechnet auf alle in einem Kalenderjahr betroffenen grundrechtsgeschützten – im Zweifel dazu führt, dass es gleichwohl verfassungsrechtlich relevant würde. Der Summationseffekt, den hat er gesehen, und zwar mit folgenden Argumenten: Er hat gesagt, liebe Mitglieder des Landtages Mecklenburg-Vorpommern, beachtet bitte, bundesweit gibt es jährlich 24 Millionen Zugriffe. 24 Millionen – das sind dann viele Millimeter aufeinander und die sind so fett und mächtig, dass in der Summation der Einzeleingriff da kein Problem darstellen würde, in der Summation, in der Summe dieser vielen 24 Millionen Eingriffe aber ein Problem darstellt. Das ist ein bisschen die Überschrift meiner Großmütter, die früher sagten, Kleinvieh macht auch Mist. Ja, also die Summation wäre ein Problem. Deutschlandweit 24 Millionen Eingriffe, wenn wir das runterrechnen auf Mecklenburg-Vorpommern – Königsteiner Schlüssel, zwei Prozent –, müssten wir hier im Lande irgendwo zwischen 450.000 bis 500.000 Zugriffen pro Jahr liegen. Und da war ich das erste Mal am Zögern und Stutzen, denn wir hatten auf eine Kleine Anfrage der GRÜNEN-Fraktion, der BÜNDNIS 90/GRÜNEN-Fraktion – jetzt bin ich nicht ganz sicher, ich glaube, im Januar ist es gewesen, die Kleine Anfrage ist über die Weihnachtszeit dagewesen –, feststellen können, dass wir 13 – 13! –, 13 Zugriffe unsererseits dokumentieren konnten. Nun mögen da Fehler in der Dokumentation sein, dann legen Sie sicherheitshalber den Faktor 200 Prozent obendrauf, dann wären wir bei 39, nicht 450.000, sondern 39. Und bei 39 ist der Summationseffekt mit Sicherheit über ein Jahr nicht gegeben. Wir haben dann geschaut, woher kommt die Zahl. Die Zahl des Sachverständigen kommt aus den automatisierten Bestandsdatenauskünften, also gerade nicht aus denen, über die wir hier reden, das sind die manuellen. Da gibt man im Einzelfall ein, ich hätte gerne eine Auskunft, automatisiert, andere Tatbestände, andere Sachverhalte. Unterschied ist also deutlich, die 24 Millionen waren aus einer völlig anderen Norm gegriffen und passen deshalb nicht, um einen Summationseffekt zu begründen. Wir haben keinen Summationseffekt. Ich bin deshalb sehr entspannt und würde mich auf den Experten gerne berufen. Der Einzelzugriff ist verfassungsrechtlich ohne Relevanz und nicht hinreichend schwer, als dass man größere Sorgen haben müsste: 39-mal im Extremfall gedacht, Einzeleingriff ist nicht so viel wie 450.000. (Vizepräsident Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Zweite Sorge, die dieser Sachverständige geäußert hat: Er sagte, er hat Sorge, dass die Dokumentationspflicht, die das Landesverfassungsgericht verlangt hat, nicht ausreichend hinterlegt ist. Da hat er die entsprechenden Bestimmungen, die sich im hinteren Teil des Gesetzesentwurfes befinden, offenbar übersehen. Ich weise gern darauf hin, ganz ausdrücklich ist die Dokumentationspflicht nicht in jedem einzelnen Tatbestand, sondern dort, wo es bisher schon in einem Summationstatbestand drin ist, nämlich für eine Vielzahl verschiedener Eingriffe konzentriert geregelt, für diesen Bereich ergänzt, sodass Sie auch das im Gesetzentwurf entsprechend finden. Die GRÜNEN haben jetzt mehrere Änderungsanträge angeregt. Ich würde mir erlauben, in einem Galopp einmal darüber hinwegzugehen. Alles, was Sie unter I. heute finden, sind komplett neue Änderungen, sind komplett neue Änderungen, die andere Sachverhalte betreffen und in erster Linie auf die PKK – die Parlamentarische Kontrollkommission – abziehen. Das hat mit allem, was bisher im Gesetzgebungsverfahren sich bewegt hat, kein Zusammenspiel. Wir würden deshalb dringend davon abraten, hier im Schnellschuss noch mal eben etwas völlig anderes mit zu regeln. II. Nummer 1: Dort ist ein Datenschutzverstoß befürchtet worden, nein, ist befürchtet worden, dass Datenschutzverstöße zusätzlich durch die Polizei anzuzeigen, geregelt werden müssten. Das sehen wir nicht, da Paragraf 48d SOG das ausdrücklich bereits vorsieht, und zwar wiederum für das gesamte SOG und alle Eingriffstatbestände. Der II.2. bezieht sich aufs Bundespolizeigesetz, übersieht dabei aber, dass das Bundespolizeigesetz nicht in allen Fällen eine konkrete Gefahr voraussetzt, also einen engen Kreis zieht. Das tun wir in unserem Gesetz. Wir ziehen mit diesem Gesetzentwurf einen engen Kreis, dann brauche ich die zusätzliche Sicherung nicht. Das Bundespolizeigesetz ist offener, lässt auch ohne konkrete Gefahr Eingriffe zu, braucht deshalb eine andere Form von Sicherung. Wir glauben, dass wir die deshalb hier nicht benötigen. Und alles, was Sie unter III finden, ist ebenfalls ein weit über den jetzigen Bereich hinausgehender Beritt, den wir ebenfalls dann anregen, in einem anderen Gesetzgebungsverfahren gerne anzuschauen, hat aber mit den hiesigen Änderungen nichts zu tun. Ich wäre dankbar, wenn wir der Landespolizei zum Monatsende – genau wie im Fachausschuss – eine entsprechende Rechtssicherheit geben und diese Bestimmungen beschließen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Innenminister! Für die Fraktion der CDU hat nunmehr das Wort der Abgeordnete Sebastian Ehlers.
Sebastian Ehlers CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu den rechtlichen Gründen wurde bereits umfassend vorgetragen, die diese im Gesetzentwurf notwendig machen. Deswegen würde ich diesen Teil überspringen, meine Damen und Herren. Neu geregelt werden der Einsatz technischer Mittel zur Überwachung der Telekommunikation, die Auskunft für Benutzungsdaten, die Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und Mobilfunkendgeräten und die Unterbrechung oder Verhinderung der Telekommunikation. Das Innenministerium – und der Minister hat es gerade noch mal wiederholt – hat in der Anhörung im Innenausschuss darauf hingewiesen, dass die Eingriffsintensität bei der manuellen Bestandsdatenabfrage sehr überschaubar ist. Hier wurde von einem Anzuhörenden unter Verweis auf die Statistikdaten der Bundesnetzagentur unrichtig vorgetragen, dass man immense Abfragezahlen habe, nämlich 24 Millionen, sage und schreibe, im Jahr 2021. Auf Nachfrage meiner geschätzten Kollegin von Allwörden, die kurzfristig erkrankt ist und die ich heute hier vertreten darf, da 24 Millionen Abfragen bei etwa 83 Millionen Einwohnern in Deutschland irgendwie als zu viel erschien, hat der sachverständige Hochschulprofessor erklärt, er biete eine Evaluation an und dann könne er sehr viel mehr dazu sagen, ob diese Vermutung richtig sei, meine Damen und Herren. Das ist keine Antwort eines sachverständigen Anzuhörenden in einer Anhörung in einem Landtag. Das will ich an der Stelle auch noch mal ganz deutlich unterstreichen. Da hätten wir uns an der Stelle mehr Seriosität erwartet. Das Innenministerium hat darauf hingewiesen, dass die Zahl von 24 Millionen falsch sei, weil sie nicht die manuellen Bestandsdatenabfragen betreffen, sondern die automatisierten Bestandsdatenabfragen. Diese erfolgen aber nicht bei Netzbetreibern, sondern unmittelbar bei der Bundesnetzagentur und treffen somit eine völlig andere Ermächtigungsgrundlage im SOG in Mecklenburg-Vorpommern. Tatsächlich sind in einem Zeitraum von sechs bis sieben Jahren weniger als 20 manuelle Bestandsdatenabfragen dokumentiert worden. Im Übrigen erhält man auch bei Abruf von Bestandsdaten bei Telemediendiensten keine inhaltliche Überprüfung. Nicht verstanden wurde offensichtlich auch, dass die Ermächtigung zur manuellen Bestandsdatenauskunft in Paragraf 113 des Telekommunikationsgesetzes des Bundes und in den Fachgesetzen der Sicherheits- und Verfassungsschutzbehörden unterschiedliche Ermächtigungsnormen sind und die Eingriffsschwellen des TKG nicht in die polizeirechtlichen Normen übernommen werden können. Im Telekommunikationsgesetz ist geregelt, was die Anbieter herausgeben dürfen, während im Bundespolizeigesetz und im Bundeskriminalamtgesetz normiert ist, was abfragefähig ist. Das SOG bei uns im Land kann im Übrigen nicht mehr Abruf ermöglichen, als das TKG den Telekommunikationsunternehmen an Herausgabe gestattet. Die manuelle Bestandsdatenauskunft ermöglicht der Polizei und den Verfassungsschutzbehörden in Bund und Ländern Auskünfte von Telekommunikationsdiensten über den Inhaber eines Telefonanschlusses und einer zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesenen IP-Adresse. Nicht mitgeteilt werden dagegen Daten, die sich auf die Nutzung von Telekommunikationsdiensten – sogenannte Verkehrsdaten – oder den Inhalt von Kommunikationsvorgängen beziehen. Die Möglichkeit, zur Verhinderung oder Verfolgung von Straftaten Bestandsdaten zu erlangen, ist für die Arbeit der Polizei und der Verfassungsbehörden von immenser Wichtigkeit. Wir alle verlangen zu Recht, dass Straftaten gegen Leib und Leben, die Unversehrtheit der Person, Persönlichkeitsrecht und unser Eigentum oder unsere Gesellschaft verhindert und nachhaltig verfolgt werden. Das ist nur möglich, wenn die Ermittlungs- und Verfolgungsbehörden geeignete Mittel haben, die ihnen dazu zur Verfügung gestellt werden. Die Milieus von Cyberkriminalität, Raubmorden, sexueller Gewalt, Kinderpornografie bedienen sich aller zur Verfügung stehenden technischer und organisatorischer und politischer Mittel. Und es ist unsere Aufgabe als Gesetzgeber, den Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden alle rechtlichen Möglichkeiten mit auf den Weg zu geben, damit sie auch diese Aufgabe wahrnehmen können und diese schlimmen Straftaten entsprechend verfolgen können. Und deswegen – und auch in Auswertung der Anhörung im Innenausschuss – werden wir heute hier als konstruktive Opposition selbstverständlich dem vorliegenden Gesetzentwurf so zustimmen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Michael Noetzel.
Michael Noetzel Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wieder einmal hat sich gezeigt, dass es ungemein wichtig ist, dass Gesetze durch die unabhängige Justiz auf den Prüfstand gestellt werden. Wenn das Landesverfassungsgericht wie im vorliegenden Fall bei der Anforderung von Bestandsdaten durch Polizei und Verfassungsschutz die Verfassungswidrigkeit feststellt, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) dann muss dieser Mangel behoben werden. Und das wurde getan. Das Ergebnis dieses Prozesses – die notwendige Anpassung an das Sicherheits- und Ordnungsgesetz sowie des Landesverfassungsschutzgesetzes an Verfassungsgrundsätze – liegt nun vor. Immer, wenn die Verfassungsgerichte in Bund und Ländern dem Gesetzgeber den Anstoß geben nachzubessern, ist das ein Ausdruck funktionierender Rechtsordnung und Gewaltenteilung. Meine Damen und Herren, es ist kein Geheimnis, dass ich und meine Fraktion einen kritischen Blick auf Gesetzesverschärfungen haben, die den Sicherheitsbehörden einen scheinbar endlosen Werkzeugkasten an die Hand geben. Aus diesem Grund haben wir damals auch gegen das SOG in der seinerzeitigen Fassung gestimmt. Und das SOG wurde auf den Prüfstand gestellt. Das ist sowohl im Gesetz festgehalten als auch im gemeinsamen … Nein, noch mal: Das Gesetz wird noch weiter auf den Prüfstand gestellt, denn das ist sowohl im Gesetz festgehalten, dass es evaluiert werden soll, als auch im Koalitionsvertrag vereinbart worden. Und genauso wird es eine Novellierung des Landesverfassungsschutzgesetzes geben. Auch das haben wir uns vorgenommen. Meine Damen und Herren, es kommt schon die Frage auf, warum es erst eine Verfassungsbeschwerde braucht, um die Rechtswidrigkeit einzelner Paragrafen festzustellen. Warum fiel dies nicht vorher auf? Oder warum werden warnende Worte nicht gehört? Manchmal bekommt man das Gefühl, dass mit der Neufassung von Gesetzen, die die Arbeit von Sicherheitsbehörden betreffen, auch immer Grenzen ausgelotet werden: Was ist gerade noch so möglich? Welche Eingriffsbefugnisse sind gerade noch so mit der Verfassung in Einklang zu bringen? Es entsteht manchmal der Eindruck, dass Freiheitsrechte dort leichtfertig geopfert werden, wo technische Möglichkeiten ein vermeintliches Versprechen von Sicherheit vorgaukeln. Ich halte es persönlich für keinen guten Weg. Aus diesem Grund werden wir es immer kritisch begleiten, wenn Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger mit den Exekutivrechten von Polizei und Verfassungsschutz in Einklang zu bringen sind. Meine Damen und Herren, man kann sich auch fragen, warum es so lange gedauert hat – knapp neun Jahre –, bis eine verfassungswidrige Eingriffsbefugnis durch ein Gericht festgestellt und schlussendlich durch den Gesetzgeber behoben wird. Doch die Jahre zogen ins Land, weil das Bundesverfassungsgericht in diesem Zeitraum exakt zu dieser Problematik Entscheidungen traf, die auch unmittelbar Einfluss auf die hiesige Rechtslage hatten. Es wäre wünschenswert – natürlich wäre es wünschenswert –, wenn wir schnellstmöglich und nicht erst nach knapp einem Jahrzehnt eine solche Rechtslücke schließen. Aber – auch das dürfen wir zur Kenntnis nehmen, und es ist auch gut so – es hat in diesem viel zu langen Zeitraum keinen massenhaften Verstoß gegen die Bürgerrechte gegeben. Der Minister hat es ausgeführt. Auch wenn die Zahlen vielleicht einen geringeren Zeitraum betrafen, wir können davon ausgehen, dass auch im übrigen Zeitraum von diesem Instrument nicht massenhaft Gebrauch gemacht worden ist. Ich möchte jetzt nicht noch mal auf die Zahlen der Sachverständigen zu sprechen kommen, das haben meine Vorredner bereits getan. Da gab es, ja, viel Erstaunen, aber wie gesagt, auch wir halten diese Zahlen für falsch. Die Änderungen sind notwendig. Wir müssen diese beschließen, auch um die Anforderungen von Bestandsdaten durch Polizei und Verfassungsschutz auf rechtssichere Füße zu stellen. Für alles Weitere – alle weiteren Ergänzungen, Streichungen, Anpassungen in den Gesetzen – wird es, wie ich bereits gesagt habe, noch Gelegenheit geben. Für einen umfassenden Blick auf das SOG und das Verfassungsschutzgesetz sollten wir uns auch die entsprechende Zeit einräumen. Einzelne Passagen nur noch ergänzen zu wollen, wäre aus meiner Sicht voreilig und würde der Komplexität dieser Gesetze im sensiblen Bereich der Freiheitsrechte nicht gerecht werden. Und da würde ich mich dann auch dem Innenminister anschließen, dass wir da heute keine weiteren Änderungen vornehmen wollen. Ich bitte um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf und freue mich auf Anregungen für zukünftige Evaluierung und Novellierung der beiden Gesetze. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort die Abgeordnete Constanze Oehlrich.
Constanze Oehlrich GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Mithilfe einer sogenannten Bestandsdatenabfrage können Verfassungsschutz und Polizei beispielsweise zu einer Telefonnummer die persönlichen Daten des Inhabers oder der Inhaberin abfragen. Eine Bestanddatenabfrage und auch das einer solchen Abfrage zugrundeliegende Gesetz greifen in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Danach hat jede oder jeder das Recht, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung ihrer oder seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Ein Gesetz, das in ein Grundrecht eingreift, muss, um verfassungsmäßig zu sein, bestimmten Anforderungen genügen. Insbesondere muss ein solches Gesetz in Tatbestand und Rechtsfolge klar und bestimmt und auch verhältnismäßig sein. Bestandsdatenabfragen von Verfassungsschutz und Polizei erfolgen bei uns im Land auf der Grundlage des Paragrafen 24b des Landesverfassungsschutzgesetzes und auf der Grundlage des Paragrafen 33h des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes, und das Landesverfassungsgericht hat beide Vorschriften in ihrer aktuellen Form, in ihrer aktuellen Fassung für unvereinbar mit unserer Landesverfassung erklärt. Damit hat das Landesverfassungsgericht einer von Abgeordneten und Vorstandsmitgliedern der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der vorletzten Wahlperiode initiierten Sammelverfassungsbeschwerde weitestgehend stattgegeben. Mit dem uns vorliegenden Gesetzentwurf sollen der Paragraf 24b des Landesverfassungsschutzgesetzes und der Paragraf 33h des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes an die verfassungsrechtlichen Vorgaben angepasst werden, die in diesem Beschluss dann formuliert wurden. Beide Neufassungen sind jedoch in der vom Innenausschuss durchgeführten Sachverständigenanhörung – ich sag es so – durchgefallen. Zwei der drei anwesenden Sachverständigen legten dar, dass die Neufassungen des Paragrafen 24b Landesverfassungsschutzgesetz und des Paragrafen 33h Sicherheits- und Ordnungsgesetz in Tatbestand und Rechtsfolge weder klar noch bestimmt und daher verfassungswidrig seien. (Beifall und Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In der Stellungnahme des Sachverständigen Professor Dr. Hartmut Aden von der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin heißt es, ich zitiere: „Die Eingriffsbefugnisse in § 24b des Landesverfassungsschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern … und in § 33h des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern … müssen deutlich klarere Eingriffsschwellen festlegen, um den Anforderungen des BVerfG gerecht zu werden. Dem sollte ein empirisch fundierter Überlegungsprozess vorausgehen, wie die überbordende Zahl von Abfragen wirksam auf ein sinnvolles und grundrechtschonendes Maß reduziert werden kann. Nur so kann auch die Forderung der Verfassungsgerichte nach begrenzenden Eingriffsschwellen wirksam erfüllt werden.“ Im Ergebnis konnte der Sachverständige dem Landtag nicht empfehlen, dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen. Dieser sollte zwecks Mängelbehebung zunächst an die Landesregierung zurückgegeben werden. Bei der verfassungsrechtlichen Bewertung des Paragrafen 24b Landesverfassungsschutzgesetz und des Paragrafen 33h Sicherheits- und Ordnungsgesetz muss laut Landesverfassungsgericht aber auch noch ein weiterer Aspekt berücksichtigt werden. Bestandsdatenabfragen erfolgen in vielen Fällen ohne Information der Betroffenen. Das bedeutet, dass Bestandsdatenabfragen nur sehr selten auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden, ja. Individueller Rechtsschutz kann bei heimlichen Überwachungsmaßnahmen nur sehr eingeschränkt sichergestellt werden, weil die betroffene Person im Zweifel nix von der Maßnahme erfährt. Aus diesem Grund kommt – so das Landesverfassungsgericht – der Gewährleistung einer effektiven aufsichtlichen Kontrolle umso größere Bedeutung zu. Effektive aufsichtliche Kontrolle setzt jedoch eine mit wirksamen Befugnissen ausgestattete Stelle voraus. Das Problem ist, die hierfür infrage kommenden Stellen bei uns im Land sind nicht mit wirksamen Befugnissen ausgestattet. In Angelegenheiten des Verfassungsschutzes unterliegt die Landesregierung der Kontrolle durch die Parlamentarische Kontrollkommission. Das Innenministerium hat die Parlamentarische Kontrollkommission zunächst nur über die allgemeine Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde, das Lagebild und über die Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten. Auf Verlangen der Kommission muss das Innenministerium zwar auch über sonstige Einzelfälle berichten, um nach solchen sonstigen Einzelfällen aber überhaupt fragen zu können, muss die Kommission diese aber erst mal kennen. In Brandenburg hingegen ist es so, dass das für Inneres zuständige Mitglied der Landesregierung die Parlamentarische Kontrollkommission im Abstand von höchstens sechs Monaten durch einen Überblick insbesondere zu Anlass, Umfang, Dauer, Ergebnissen und Kosten von Auskunftsersuchen nach Paragraf 14a des dortigen Verfassungsschutzgesetzes zu unterrichten hat. Und das umfasst unter anderem die von der Verfassungsschutzbehörde ausgelösten Bestandsdatenabfragen. Und ich meine, dass Gleiches auch, also eben das Gleiche auch hier bei uns gelten sollte. Bei besonderem Aufklärungsbedarf kann die Parlamentarische Kontrollkommission nach Paragraf 29 Absatz 2 unseres Landesverfassungsschutzgesetzes zwar Bedienstete und Auskunftspersonen zum Sachverhalt befragen, allerdings nur, wenn dem nicht überwiegende öffentliche oder private Belange entgegenstehen. Und das Innenministerium hat dies vor der Parlamentarischen Kontrollkommission zu begründen. In Brandenburg ist es so, dass das für Inneres zuständige Mitglied der Landesregierung zwar gegen die Befragungen Einspruch erheben kann, die Parlamentarische Kontrollkommission aber mit einer Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder beschließen kann, die Befragung trotzdem, trotz des Einspruchs vom Innenministerium durchzuführen. Und damit die Parlamentarische Kontrollkommission bei uns eben nicht mehr ganz so als zahnloser Tiger daherkommt, sollte es eine vergleichbare Regelung auch in unserem Landesverfassungsschutzgesetz geben. Die Polizei unterliegt bei der Verarbeitung personenbezogener Daten der Aufsicht durch den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Und nach der EU-Richtlinie zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zweck der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten hat jeder Mitgliedsstaat durch Rechtsvorschriften vorzusehen, dass jede Aufsichtsbehörde über wirksame Abhilfebefugnisse verfügt. Und konkret soll jede Aufsichtsbehörde den Verantwortlichen Anweisungen geben können, Verarbeitungsvorgänge in Einklang mit den nach der Richtlinie erlassenen Vorschriften zu bringen. Und jede Aufsichtsbehörde soll eben auch eine vorübergehende oder endgültige Beschränkung der Verarbeitung anordnen können, also das heißt, ein Verbot verhängen können. Nach Paragraf 48b unseres Sicherheits- und Ordnungsgesetzes übt der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit die Aufsicht aus. Ihm stehen aber jedoch nicht sämtliche der in der Richtlinie vorgesehenen, an sich vorgesehenen Befugnisse zu, sondern er kann lediglich warnen und verwarnen, ja, er kann den Verantwortlichen weder anweisen, Verarbeitungsvorgänge in Einklang mit den Rechtsvorschriften zu bringen, noch eine Verarbeitung verbieten. Und das soll, dem soll mithilfe des Ihnen vorliegenden Änderungsantrages abgeholfen werden. Und damit würde auch aus unserer Sicht der Paragraf 48b des SOG an die Richtlinie für Justiz und Inneres endlich angepasst. Meine Fraktion kann dem Gesetzentwurf nur zustimmen, wenn auch unserem Änderungsantrag zugestimmt wird. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der FDP hat das Wort der Abgeordnete David Wulff.
David Wulff FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Die Zweite Lesung zu einem doch recht wichtigen Gesetz, wie ich finde. Und bei der Einführung des Innenministers habe ich ehrlich gesagt ein bisschen gestutzt. Ich fand das auch ehrlich gesagt ein wenig unwürdig, wenn der Innenminister bei der Einbringung auch die Experten aus der Anhörung hier diskreditiert und sagt, da war jetzt nur der eine Praktiker mit dabei. (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja, er hat gesagt, da war nur ein Praktiker mit dabei und von den anderen beiden, da war einer vielleicht nicht ganz im Film. Wir können das gerne noch mal alles nachgucken. Das war jetzt eine Tonlage, die ich da nicht angemessen finde, schon gar nicht für einen Minister und schon gar nicht bei einem solchem Gesetz. Im Übrigen hat auch der eine Praktiker in der Runde gesagt, dass dieses SOG grundsätzlich noch mal angefasst werden müsste, damit es wirksam funktioniert und vernünftig auch genutzt werden kann. Grundsätzlich drehen wir uns hier um die Bestandsdatenauskunft – wohlgemerkt natürlich die manuelle Bestandsdatenauskunft –, soweit so korrekt. Allerdings möchte ich hier an dieser Stelle auch das Verfahren zu diesem Gesetz oder dieses Gesetzgebungsverfahren irgendwie noch mal kritisieren, denn wir wissen seit dem 27. Oktober 2021, dass das Landesverfassungsgericht gesagt hat, wir müssen hier was neu anfassen. Wir wissen auch, dass wir das Ganze entsprechend zum 31. Oktober 2022, also, dass da die Neuregelung greifen muss, sprich Ende dieses Monats. Wir haben in der 26. Sitzung des Landtages am 29. Juni 2022 die erste Fassung hier erst bekommen, obwohl die GRÜNEN auch bereits letztes Jahr schon hier eine Novellierung angemahnt hatten. Und wir müssen ja auch immer davon ausgehen, das Ganze hier ist in einem mehr oder weniger Eilverfahren parlamentarisch irgendwie durchgeführt worden, denn wir haben uns quasi kurz vor der Sommerpause mit dem Gesetz einmal kurz in der Ersten Lesung befasst, eine kurze Selbstbefassung im Innenausschuss, und sind dann gleich nach der parlamentarischen Sommerpause in dieses Verfahren rein. Wir mussten uns da wirklich ein bisschen durchprügeln und mussten jetzt irgendwie nach vier Lesungen, nach vier Sitzungen im Innenausschuss entsprechend mit dem Entwurf hier beschäftigen. Und auch der Kollege Noetzel hatte bereits im Rahmen der Ersten Lesung gesagt, in Bezug auf die noch ausstehende Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes und des SOG anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. April, dass es um weitreichende Fragen der Freiheitsrechte geht. Und der Herr Noetzel hat auch gesagt, hier geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit. So, und deswegen wurde es damals abgelehnt, womit wir uns da beschäftigt hatten. Das ist insofern auch okay: Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Jetzt hatte natürlich die Landesregierung entsprechend die Möglichkeit, da gründlich zu arbeiten. Wir im Parlament als Gesetzgeber wurden hier im Wesentlichen durchgehetzt durch die ganze Geschichte. Und wir reden hier nicht über eine Kleinigkeit bei der Bestandsdatenauskunft, auch wenn der Minister hier diesen Eindruck vermittelt hat. Bei der Einbringung geht es doch um tiefgreifende Eingriffe in die Freiheitsrechte des Einzelnen. Und auch hier ist die Pflicht des Gesetzgebers, die sorgfältige, die notwendige Sorgfalt walten zu lassen. Und der Gesetzgeber ist halt dieses Parlament. Und da wollen wir uns nicht unter Zeitdruck setzen lassen, da wollen wir uns auch irgendwie entsprechend mit befassen. Und auch in der Anhörung im Innenausschuss ist deutlich geworden, dass selbst die Sorgfalt, die wir bei der Landesregierung erwartet hätten, dass die nicht entsprechend eingehalten wurde. Denn da sind immer noch Passagen mit dabei, die irgendwie uneindeutig sind, die teilweise ein bisschen doppelt gemoppelt klingen. In einem Satz wurde ein Begriff mehrfach irgendwie immer mitverwandt. Deswegen ist dieses Verfahren an sich so erst mal zu kritisieren. Wenn wir uns aber jetzt mit dem Inhalt noch mal genauer beschäftigen: Wir haben im Innenausschuss von den Experten gesagt bekommen, das Ganze, wie das hier vorgelegt wurde, ist wahrscheinlich wieder nicht verfassungskonform. Das heißt, wir haben hier wieder einen Gesetzesentwurf vorliegen, der vom Verfassungsgericht angemahnt wurde. Er wurde vorgelegt, und wir werden wieder vor dem Verfassungsgericht verhandeln müssen. Herr Winter wird das sicherlich auch noch mal rechtlich prüfen lassen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU) Und mal gucken, was da dann für eine Aussage am Ende bei rauskommt. Aber dennoch – und das muss ich auch noch mal sagen –, bei der Einführung und auch bei den anderen Punkten, die die anderen Fraktionen und die Kollegen hier angemerkt haben, es geht hier nicht nur um Telekommunikationsdienste. Bei den Telekommunikationsdienstleistungen, bei der Bestandsdatenauskunft haben wir gar nicht die großen Probleme. Und jetzt wird hier wirklich mal eben richtig locker darüber weggegangen, dass in diesem Gesetz auch Telemediendienste mit drin sind. Und Telemediendienste und Telekommunikationsdienste, das ist etwas anderes. Und bei der Bestandsdatenauskunft, relativ einfach, da geht es irgendwie um Daten eines Teilnehmers, die für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Änderung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses erhoben werden – sprich Basisdaten, also Name, Klasse, Datum, Name, Anschrift, Kontaktdaten –, ist jetzt auch im Bereich der Gefahrenabwehr soweit in Ordnung. Telekommunikationsdienste – und dann gucken Sie mal alle auf Ihre Telefone, auf Ihre Rechner, was da so mit drauf ist –, das ist Facebook, WhatsApp, Netflix, Dropbox, alles das, was wir heute mittlerweile als persönlichen Bereich in unsere digitalen Ebenen ausgelagert haben. Das ist nicht mehr nur die Festplatte, die wir bei uns auf dem Gerät haben, sondern Telemediendienste, das ist mittlerweile das, was wir quasi als ausgelagerte Privatsphäre im Internet irgendwo zur Verfügung haben. Und sobald ich da ein Vertragsverhältnis laufen habe, werden da Daten gesammelt, die in das tiefste, innerste Private eines jeden Einzelnen reingehen, und ich finde das nicht in Ordnung, dass wir hier so einfach darüber hinweggehen. (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Und deswegen brauchen wir auch eine erhöhte Sensibilität gerade bei diesen Daten, gerade bei dem, was bei den Telemediendiensten mit drin ist. Und wenn wir schon eine erhöhte Sensibilität in den Bereichen haben, dann muss auch die Eingriffsschwelle hier noch mal ganz besonders beachtet werden, und da muss auch die Eingriffsschwelle eine ganz besondere Qualität aufweisen. Und im Bereich der Gefahrenabwehr reicht es hier im Einzelfall halt nicht, dass Sie also für die öffentliche Sicherheit, dass wir da entsprechend die so niedrig ansetzen. Wir müssen hier die Eingriffsschwelle deutlich höher setzen, um halt auch in der Rechtsordnung den Staat, die Institutionen sowie das Rechtsgut jedes Einzelnen entsprechend schützen zu können. Also ist der Begriff hier auch weitreichender zu fassen und die informationelle Selbstbestimmung jedes Einzelnen deutlich höher zu gewichten. Und so haben wir auch – so haben das im Übrigen ja auch die Sachverständigen im Innenausschuss mitgeteilt, dass wir da deutlich anders rangehen müssen. Und Herr Pegel hat das auch schon gesagt gehabt, natürlich, wir bewegen uns hier unterhalb der Schwelle der Strafprozessordnung, und ja, wir sind hier in der Gefahrenabwehr. Und wenn wir dann an die schweren Straftaten wie Terrorismus und Kinderpornografie rangehen – d’accord, kein Problem! Aber auch im Innenausschuss wurde klar, hier gehts im Zweifel manchmal einfach irgendwie auch schon um Datenauskunft für Vermisstensuche. Aber – wurde auch gerade noch mal erwähnt hier in der Debatte – da gehts auch irgendwie um Drogenkriminalität oder Ähnliches, da wird hier auch mit sehr, sehr niedrigen Schwellen reingegangen. Wir reden ja auch nicht nur von erheblichen Straftaten, sondern wir reden hier von beliebigen Straftaten, wo plötzlich möglich ist, über dieses Gesetz mit einem sehr erheblichen, einem sehr erheblichen Eingriff in die Bestandsdatenauskunft hier reinzugehen. Und das ist etwas, da machen wir Freien Demokraten nicht mit! Und deswegen werden wir auch dem Antrag der GRÜNEN zustimmen und den Gesetzentwurf, so, wie er jetzt ist, ablehnen und am Ende wieder neu verhandeln, sobald er vom Verfassungsgericht gekippt wurde. – Danke sehr! (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Landesverfassungsschutzgesetzes und des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes an verfassungsgerichtliche Vorgaben und weitere bundesrechtliche Anforderungen zur Bestandsdatenauskunft auf Drucksache 8/756. Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf der Drucksache 8/1386 unverändert anzunehmen. Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 1 bis 5 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sind keine. Damit sind in Artikel 1 die Nummern 1 bis 5 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung mit Gegenstimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, bei sonstiger Zustimmung aller übrigen Fraktionen angenommen. Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 6 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1398, soweit er Artikel 1 Nummer 6 betrifft, vor, über den ich an dieser Stelle abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1398, soweit er Artikel 1 Nummer 6 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1398, soweit er Artikel 1 Nummer 6 betrifft, bei Zustimmung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP und Ablehnung aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Wer Artikel 1 Nummer 6 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich dann keine. Vielen Dank! Damit ist in Artikel 1 die Nummer 6 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung mit Gegenstimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP und Zustimmung aller übrigen Fraktionen angenommen. Ich rufe auf in Artikel 2 die Nummern 1 bis 4 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine. Vielen Dank! Damit sind in Artikel 2 die Nummern 1 bis 4 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung mit Gegenstimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP und Zustimmung aller übrigen Fraktionen angenommen. Ich rufe auf in Artikel 2 die Nummer 5 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1398, soweit er Artikel 2 Nummer 5 betrifft, vor. Über diesen lasse ich zuerst abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, soweit dieser Artikel 2 Nummer 5 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich dann keine. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, soweit dieser Artikel 2 Nummer 5 betrifft, mit Zustimmung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP und Ablehnung aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Ich rufe auf in Artikel 2 die Nummern 6 bis 11 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Darf ich die CDU bitte noch mal? – Die Gegenstimmen? – Und die Stimmenthaltungen? Damit sind in Artikel 2 die Nummern 6 bis 11 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung bei Gegenstimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP und Zustimmung aller übrigen Fraktionen angenommen. An dieser Stelle lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1398 abstimmen, soweit dieser die Einfügung einer neuen Nummer 12 in den Artikel 2 beinhaltet. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Vielen Dank! Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1398, soweit er die Einfügung einer neuen Nummer 12 in Artikel 2 beinhaltet, bei Zustimmung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, bei Ablehnung aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Ich rufe auf die Artikel 3 und 4 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Vielen Dank! Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit sind die Artikel 3 und 4 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung bei Ablehnung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP und Zustimmung aller übrigen Fraktionen angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/756 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Danke schön! Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/756 bei Ablehnung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP und Zustimmung aller übrigen Fraktionen angenommen. Vielen Dank! Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen 2022 und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 8/1344. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen 2022 und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 8/1344 – Das Wort zur Einbringung hat der Finanzminister Herr Dr. Heiko Geue. (René Domke, FDP: Das Geburtstagskind!)
Dr. Heiko Geue
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Abgeordneten! Für Tarifbeschäftigte der Länder ist mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes zum 1. Dezember 2022 eine Tarifeinigung über die Erhöhung von linear 2,8 Prozent und für die Auszubildenden um 50 Euro vereinbart worden. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird das Tarifergebnis zeit- und systemgerecht auf die Besoldung und Versorgung übertragen. Das entspricht unserer Koalitionsvereinbarung und es bewirkt eine Gleichbehandlung im öffentlichen Dienst, unabhängig, ob Angestelltenverhältnis oder Beamtenverhältnis. Die lineare Erhöhung von 2,8 Prozent kommt zur richtigen Zeit. Nehmen wir mal ein paar Beispiele: – Ein Polizeimeister, Einstiegsamt, Erfahrungsstufe 1, immerhin monatlich plus 74 Euro, fast 900 aufs Jahr bezogen. – Ein Justizhauptsekretär A8, Erfahrungsstufe 9, erhält 95 Euro mehr. Das sind immerhin über 1.100 im Jahr. (Thore Stein, AfD: Das reicht ja für die Strompreissteigerung. Danke!) – Und ein Steueramtmann oder auch eine Regionalschullehrerin, also Steueramtmann A11, Erfahrungsstufe 9, oder die Regionalschullehrerin A13, Erfahrungsstufe 4, immerhin 118/119 Euro mehr im Monat. Das sind über 1.400 im Jahr. Gerade jetzt gute Nachrichten für die Beschäftigten! Auch, dass wir die Stellenzulagen mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf erstmalig an der linearen Bezügeerhöhung teilnehmen lassen, ist, glaube ich, auch eine gute Nachricht. Außerdem werden die Erhöhungsbeiträge beim Familienzuschlag aktualisiert und fortgeführt. Darüber hinaus haben wir vom Tarifergebnis ja hier im Landtag schon die einmalige Corona-Sonderzahlung, die Bestandteil des Tarifergebnisses war, durch die Befassung im März übertragen auf die Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger. Die jetzige lineare Erhöhung kostet den Landeshaushalt pro Jahr rund 36 Millionen und die kommunalen Dienstherren rund 4 Millionen, also in der Summe 40 Millionen pro Jahr an Zusatzaufwendungen für Land und kommunale Ebene. Darüber hinaus haben wir, das ist auch hier schon heute diskutiert worden, unter anderem das dritte Entlastungspaket des Bundes. Da ist ja die Energiepreispauschale drin in Höhe von 300 Euro, die an alle Rentnerinnen und Rentner zum 01.12. dieses Jahres ausgezahlt werden soll. Die Auszahlung erfolgt über die Deutsche Rentenversicherung. Die Landesregierung hat sich entschieden – und das am 20. September so beschlossen –, dass auch die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger, also die pensionierten Beamtinnen und Beamten, diese Einmalzahlung erhalten sollen. Hierzu erwarten wir einen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen. Das wären dann oder würde dann einmalige Mehrkosten im Landeshaushalt von rund 650.000 betragen. Einen Ausblick möchte ich noch geben: Das sogenannte Energiegeld, auch im dritten Entlastungspaket drin, diese bis zu 3.000 Euro, die Arbeitgeber geben dürfen, steuer- und sozialversicherungsabgabenbefreit, um mit den hohen Energiekosten auch umgehen zu können, das ist im Rahmen der konzertierten Aktion eine wichtige Maßnahme, die sich natürlich an die Tarifpartner richtet, als Möglichkeit, gegen die existierenden, die gegenwärtig erlittenen oder zu erleidenden Reallohneinbußen gegensteuern zu können, und zwar so, dass nicht 100 Prozent das über lineare Erhöhungen versucht wird und damit dann eine Preis-Lohn-Spirale in Gang käme, sondern tatsächlich durch diese Einmalzahlung steuer- und abgabenbefreit. Das wäre dann auch etwas, was in den Tarifverhandlungen der Länder eine Rolle spielen würde. Die nächste Tarifentgeltrunde läuft im nächsten Jahr. Und meine Erwartung ist dann auch, dass dieses Instrument dort benutzt wird. Es kann genutzt werden bis ins Jahr 2024. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Finanzminister! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu sechsmal fünf Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Martin Schmidt.
Martin Schmidt AfD
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Liebe Bürger! Der vorliegende Gesetzentwurf regelt die Anpassung der Besoldung von den Tarifbeschäftigten wie Beamten und Richtern. Grundsätzlich ist das ein ganz normaler Vorgang, dass wir die Besoldung unserer wichtigen Staatsangestellten wie Polizisten, Lehrer und Richter natürlich auch an die Inflation anpassen. Es geht hier, wie eingangs schon erwähnt, um 2,8 Prozent. Am Rande sei hier zur Transparenz gegenüber den Zuschauern da draußen auch erwähnt, dass auch weniger wichtige Berufsgruppen ebenso eine Gehaltserhöhung erhalten, denn mit den Richtergehältern steigen auch die Diäten von den Landtagsabgeordneten, die durch das Abgeordnetengesetz angepasst werden. Gerade jetzt, wo wir eine solche Fehlpolitik und ein so deutliches operatives Versagen auf EZB-, EU- und Bundesebene sehen bei fast 10 Prozent Inflation, wird es auch wirklich Zeit, die Besoldung anzupassen. 2,8 Prozent liegen deutlich darunter. Das will ich vorneweg sagen. Nichtsdestotrotz will ich die Gelegenheit hier auch noch mal nutzen, um ein paar Dinge einzuordnen und Fakten zu benennen. Wir wollen hier auch noch mal dazu mahnen, insgesamt die Personalkosten und damit verbundenen langfristigen Ausgaben nicht völlig auszureizen. Laut Pressemitteilung des Finanzministers Dr. Geue kostete der Tarifabschluss mit den Angestellten des Landes den Steuerzahler bis 2023 voraussichtlich schon 66 Millionen Euro. Das sind Ewigkeitskosten. Das heißt, die Kosten der Tariferhöhungen setzen sich jährlich fort. Und er hat es eben auch schon erwähnt, der Herr Minister, aus der geplanten Bezügeerhöhung für die Beamten ergeben sich nun laut Gesetzentwurf Ewigkeitskosten von noch mal 36 Millionen Euro jährlich und 4 Millionen auf der kommunalen Ebene. Laut Mittelfristiger Finanzplanung wird der Anteil von den Personalausgaben an den Gesamtausgaben von 27,4 Prozent in 2021 auf 28,6 Prozent im Jahr 2026 anwachsen. Wenn es uns gelänge, diese Personalausgabenquote auf dem Niveau von 2021 zu stabilisieren, hätten wir mittelfristig jährlich rund 100 Millionen Euro zusätzlich eben für Investitionen, für Schuldentilgung oder Rücklagenbildung oder auch für höhere Gehälter bei wichtigen Berufsgruppen. Die Personalausgaben müssen insgesamt und aus einem Guss langfristig gesteuert werden, wenn der Staat handlungsfähig bleiben soll. Aus diesem Grund hatte meine Fraktion bereits im Dezember 2021 ein neues Personalkonzept verlangt. Und wir forderten einen Landespersonalbericht zum besseren Überblick, der ja erfreulicherweise in der Mache sein soll. Heute zeigt sich einmal mehr, wie berechtigt unsere Forderung war. Ein Personalkonzept ist ein wesentlicher Teil solider Haushaltspolitik. Die Voraussetzung solider Haushaltspolitik wiederum ist die Fähigkeit, Prioritäten zu setzen, und der Wille, diese Prioritäten auch durchzusetzen. Frau Schwesig und ihr Kabinett haben weder diese Fähigkeit noch diesen Willen. (Beifall Jens-Holger Schneider, AfD – Rainer Albrecht, SPD: Das ist eine Unterstellung.) Das sehen wir gerade bei den insgesamt steigenden Personalausgaben. Ich verweise auf das Programm „Zukunftsfähigkeit der Landesverwaltung“. Aus diesem Programm bekommt jedes Ressort den gleichen Betrag. Die Staatskanzlei mit rund 100 Stellen bekommt genauso viel wie das Bildungsministerium mit rund 13.000 Stellen. Da sieht man schon, am Kabinettstisch scheitert diese Landesregierung offensichtlich mit sinnvoller Schwerpunktbildung. All die Polizisten, Lehrer, Richter und die vielen wichtigen Staatsdiener müssten sich nicht ständig für Gehaltserhöhungen rechtfertigen, nur, weil die Landesregierung ständig ihre politischen Pöstchen in die Suppe mischt. Aber völlig unabhängig davon, wie man zu dem Tarifabschluss und der Besoldungserhöhung steht, das zentrale Problem ist, dass diese Landesregierung weder politische Kraft noch Willen hat. Sie lebt nur im Hier und Jetzt, verteilt wahllos Wohltaten und macht opportunistisch Schulden. Das darf natürlich nicht am öffentlichen Dienst hängen bleiben. Wir werden die weiteren Punkte natürlich gerne im Finanzausschuss mit den Experten beraten und hören uns auch gerne an, wie das Entlastungspaket 3 auch noch da ein bisschen einwirken kann, was die Gehaltsstruktur des öffentlichen Dienstes betrifft. Einer Überweisung in den Finanzausschuss stimmen wir natürlich zu. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Marc Reinhardt.
Marc Reinhardt CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Übernahme, so, wie wir es eben vom Finanzminister gehört haben, des Tarifabschlusses ist eine seit Jahren gute und geübte Praxis. Wir werden sicherlich über einige Details im Finanzausschuss sprechen werden, aber auch ich sage, die zeit- und systemgerechte Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge sowie auch die lineare Erhöhung der Stellenzulage ist durchaus zu begrüßen und wird von uns unterstützt. An einem Punkt wollte ich eigentlich kritisch werden, Herr Finanzminister, aber Sie haben mit Ihrer Ankündigung und der Aussage, dass es im Kabinett beschlossen wurde am 20.09., dass die Energiepreispauschale von 300 Euro auch auf unsere Versorgungsempfänger im Land übertragen werden soll, das quasi vorweggenommen. Wir wissen, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Schleswig-Holstein und der Bund machen es ebenso. Deshalb hätten auch wir sonst diesen Änderungsantrag eingebracht. Wir gehen jetzt davon aus, die Koalitionsfraktionen werden den einbringen. Das begrüßen auch wir. Insofern machen wir das hier seit Jahren so, dass das auch auf unsere Landesbeamten und so übertragen wird. Deshalb werden wir selbstverständlich einer Überweisung zustimmen. (Rainer Albrecht, SPD: Und die Pensionäre.) Und die Pensionäre, jawohl, Herr Albrecht. Vielen Dank für diesen konstruktiven Hinweis! (Rainer Albrecht, SPD: Gern.) Ich sehe, manchmal ist das doch ganz gut, ʼne? (Heiterkeit bei Sebastian Ehlers, CDU – Rainer Albrecht, SPD: Ja, wir passen auf, mein Lieber!) Ja. Ja, zwar nicht immer, aber oft, ʼne?! Oft! (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU) Ja, ich will nur sagen, wir stimmen selbstverständlich der Überweisung zu und freuen uns auf die Debatte im Finanzausschuss. – Vielen Dank! (Beifall Sebastian Ehlers, CDU)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! (Rainer Albrecht, SPD: Das war sehr gut!) Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Torsten Koplin. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)
Torsten Koplin Die Linke
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen verschiedene Dinge im Bereich des Besoldungs- und Versorgungsrechts des Landes angepasst werden. Vor allem geht es um die zeit- und inhaltsgleiche Tarifanpassung für die Beamtinnen und Beamten des Landes. Für die Tarifbeschäftigten der Länder ist am 29. November vergangenen Jahres mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes eine Tarifeinigung herbeigeführt worden. Darin wurde auch die Anhebung der Tabellenentgelte um 2,8 Prozentpunkte und der Ausbildungsentgelte um 50 Euro zum 1. Dezember 2022 vereinbart. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir das Tarifergebnis auf die Beamtinnen und Beamten übertragen. In der Vergangenheit war es so, dass die Landesregierung die Tarifanpassung um 0,2 Prozentpunkte gesenkt übertragen hatte. Allerdings haben sich die neuen Koalitionspartner darauf geeinigt, dass diese 0,2-Prozentpunktsenkung zukünftig entfallen soll. Schön, dass Sie das gewürdigt haben, Herr Reinhardt! (Beifall Henning Foerster, DIE LINKE – Sebastian Ehlers, CDU: Siehste!) Daher können wir hier verkünden, dass die Tarifanpassung ab dem 1. Dezember 2022 ungemindert für alle Beamtinnen und Beamten und Versorgungsbezügeempfängerinnen und -empfänger übertragen wird. Mit dem Gesetzentwurf sollen darüber hinaus weitere Änderungen erfolgen, unter anderem auch die rückwirkende Erhöhung der Beiträge zum Familienzuschlag. Meine Damen und Herren Abgeordnete, ich kann Ihnen an dieser Stelle schon – nee, das steht bei mir im Text, aber das ist ja schon zweimal gesagt worden –, darf ich bekräftigen, dass nunmehr also auch vorgesehen ist die Aufnahme der 300-Euro-Energiepauschale als Einmalleistung für die Pensionärinnen und Pensionäre. Mit dem Entlastungspaket 3 der Bundesregierung ist es auch vereinbart worden, dass alle Rentnerinnen und Rentner der Bundesrepublik diese 300 Euro Energiepreispauschale erhalten sollen. Das ist auch gut so. Gerade Rentnerinnen und Rentner und Studierende ebenfalls waren in den vorherigen Entlastungspaketen so nicht bedacht worden. Nun soll eine entsprechende Anpassung im Land auch für Versorgungsbezügeempfängerinnen und -empfänger erfolgen. Hierfür muss eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, die im Beratungsverfahren zu diesem Gesetz entsprechend mit eingebracht werden wird. Damit werden frühere Beamtinnen und Beamte des Landes Mecklenburg-Vorpommern ebenfalls in den Genuss der 300 Euro Energiepreispauschale kommen. Wir freuen uns auf ein konstruktives Beratungsverfahren. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nunmehr das Wort der Fraktionsvorsitzende Herr Dr. Harald Terpe.
Dr. Harald Terpe GRÜNE
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir kennen ja die Verfahrensweise schon, wie Minister Dr. Geue mitgeteilt hat, aus der Übernahme von Corona-Bezügen, wo es genauso gelaufen ist. Und ich denke, das ist Ausdruck dessen, was in Deutschland ja eine Stärke ist, nämlich, dass es eine Tarifautonomie gibt. Die gilt es zu stärken. Und wenn dort, wie ich finde, das richtige Verfahren angewandt wird, dass dann auch im Benehmen und in Auseinandersetzung mit dem Beamtenbund solche Tarifabschlüsse dann auch übernommen werden, dann ist es genau der richtige Weg. Wir sind da an Ihrer Seite. Ich denke, dass jetzt daran gedacht wird, diese 300 Euro Einmalzahlung dann auch mit zu übernehmen, das ist eine gute Idee. Wir können es natürlich jetzt noch nicht vorwegnehmen, weil wir es ja noch nicht definitiv sehen, aber wir würden dieses Bemühen der Landesregierung oder auch der Koalitionsfraktionen an der Stelle unterstützen. Wenn man den Text liest dessen, was im Gesetz ja auch noch verändert wird, dann ist darauf ja auch schon hingewiesen worden von meinem Vorredner, zum Beispiel, was die Frage der rückwirkenden Erhöhung der Familienzuschläge betrifft. Und ich würde, weil es ja auch noch nicht erwähnt worden ist, auch auf etwas anderes noch hinweisen, nämlich, dass beim Dienstunfallschutz etwas verändert werden soll, nämlich angepasst an die Situation getrennt lebender Eltern. Das kenne ich auch aus anderen Zusammenhängen, dass dort immer bei der Sicherheit auf dem Weg, wenn Kinder zu den entsprechenden Partnerinnen oder Partnern gebracht werden, dort eine Lücke bestand. Und ich finde, das sollte hier auch mal erwähnt werden, dass an dieser Stelle das Gesetz auch eine Änderung herbeiführen will, die ich sehr begrüßen würde. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) So weit zunächst das, was man jetzt, glaube ich, in der Ersten Lesung vielleicht kommentieren kann. Und wir stimmen selbstverständlich der Überweisung in den Finanzausschuss zu. Wir sind gespannt auf die Anhörung, weil ja in Anhörungsdingen dann auch manchmal noch Anregungen kommen, was man besser machen kann. – Und in diesem Sinne danke ich für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Für die Fraktion der FDP hat das Wort der Fraktionsvorsitzende René Domke.
René Domke FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach dem von der Landesregierung zur Ersten Lesung vorgelegten Gesetzentwurf soll das Tarifergebnis der Länder vom 29. November 2021 für die Beamtinnen und Beamten übernommen werden. Man kann sich schon mal das Datum auf der Zunge zergehen lassen: 29.11.2021. Und wir sind hier schon wieder etwas unter Zeitdruck, denn normalerweise müsste die Anpassung ja jetzt auch schnell vonstattengehen. Zum Umfang wurde viel gesagt: 2,8 Prozent, Ausbildungsentgelte 50 Euro im Monat, mindestens zum 01.12.22, lineare Erhöhung, ist auch die Stellenzulage jetzt erstmalig erfasst, ist ein sehr sinnvoller Schritt, der 0,2-prozentige Abzug für die Versorgung entfällt auch, auch ein sinnvoller Schritt, ferner rückwirkende Gewährung von Erhöhungsbeträgen für den Zeitraum 1. Januar 2022 bis zum 20. November 2022, also Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind, und noch einiges mehr. Aber natürlich auch – und das müssen wir uns auch mal bewusstmachen –, auch die Anpassung der Beträge in den unteren Besoldungsgruppen, um den Mindestabstand zur Gewährung von Grundsicherung für Arbeitsuchende zu gewährleisten, auch das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen, (Horst Förster, AfD: Ja, genau.) dass es Beamtinnen und Beamte gibt, die auf Höhe des Grundsicherungsniveaus besoldet werden und quasi für das gleiche Geld auch zu Hause bleiben könnten. Die geplanten Änderungen sind also durchaus zu begrüßen, und da ist auch viel Grundsätzliches dabei. Deswegen werden wir der Überweisung auch zustimmen. Im Rahmen der Ausschussberatung wird auch zu klären sein, ob die geplanten Änderungen ausreichend sind. Wir haben ja schon Stellungnahmen gelesen, Beamtenbund zum Beispiel, die natürlich auf eine veränderte Situation hinweisen. Und wenn wir uns dann wieder fast ein Jahr Zeit lassen mit der nächsten zeit- und systemgleichen Umsetzung für die Beamtinnen und Beamten, dann kann es da zu Verwerfungen kommen. Das heißt, wir müssen relativ früh auch darauf reagieren, wenn die Tarifverhandlungen dann beginnen für die Tarifbeschäftigten. Ihr Koalitionsvertrag sagt im Übrigen in der Ziffer 29: „Das Land Mecklenburg-Vorpommern muss im Ländervergleich bei der Besoldung seiner Beamtinnen und Beamten wettbewerbsfähig bleiben. Wir werden die Tarifergebnisse für den öffentlichen Dienst der Länder deswegen weiterhin zeit- und systemgerecht für die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten übernehmen.“ Zitatende. Im Grunde wird mit dem Entwurf natürlich nur der Satz 2 umgesetzt, den gab es auch schon vorher, aber von einer Wettbewerbsfähigkeit, meine Damen und Herren, bei der Besoldung sind wir noch weit entfernt. Und das merken wir, wenn nämlich Personal rekrutiert werden soll, dass wir Mühe haben, Stellen in der Justiz, Stellen bei der Polizei, im Bereich Bildung zu besetzen. Und da müssen wir schon mehr machen als nur die Angleichung an das Tarifergebnis. Da müssen wir uns insgesamt hinterfragen, wo wir da als Bundesland stehen wollen in Zukunft, denn wir haben hohe Altersabgänge in den nächsten Jahren. Wie wollen wir die eigentlich kompensieren? Da wird es nicht reichen, nur den Tarifergebnissen hinterherzuhecheln. Und da wird auch die schöne Landschaft, die ja so oft hier beschrieben wird, nicht reichen. Das ist ein gutes Argument, aber es ist nicht immer das ausschlaggebende Argument. Justiz, Polizei habe ich angesprochen. Gerade auch bei der Landespolizei stehen wir auch in direkter Konkurrenz zum Bund, und der macht da einiges mehr möglich. Also auch diese Diskussion sollten wir führen. Insofern kann man auch bei den entsprechenden Anhörungen mal darauf eingehen, wie viel da noch möglich ist. Meine Damen und Herren, wir sind gespannt auf die Beratungen in den Ausschüssen. Auch werden diese Beratungen wieder sehr kurz ausfallen müssen, da die Landesregierung einmal mehr es nicht geschafft hat, den Gesetzentwurf so rechtzeitig in den Landtag einzubringen, dass uns, dem Gesetzgeber, ausreichend Zeit für ein angemessenes und sorgfältiges Gesetzgebungsverfahren bleibt. Das wird also wieder ein Husch-Husch-Verfahren durch die Ausschüsse. Dennoch sind wir offen für die Beratungen und freuen uns auf die Debatte. – Herzlichen Dank! Wir werden der Überweisung zustimmen. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Für die Fraktion der SPD hat das Wort der Abgeordnete Christian Winter.
Christian Winter SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Hier geht es ja zum Glück weniger um Fragen der Rechtmäßigkeit, die ich mir ja auch nie zu beurteilen herausgenommen habe. Der Kollege Wulff hat da besser zugehört. Ja, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, das haben wir gehört, werden nun die rechtlichen Schritte eingeleitet, um das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst auch auf die aktiven Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Landes zeit- und systemgerecht zu übernehmen. Die Tarifeinigung hat dann die Laufzeit bis zum 30. September des nächsten Jahres, und – das wurde auch erwähnt – zu dieser Übernahme hat sich die MV-Koalition in Ziffer 29 der Koalitionsvereinbarung verpflichtet. Und das ist ein wichtiger und maßgeblicher Schritt, um eben mit den anderen Bundesländern Schritt halten zu können. Etwas anderes wurde auch nicht behauptet. Und natürlich spielen auch im Wettbewerb – und mittlerweile auch enormen Wettbewerb – um Fachkräfte in der öffentlichen Verwaltung auch andere Faktoren eine Rolle. Herr Domke – er ist jetzt nicht mehr da –, das bestreiten wir auch gar nicht. Ich möchte jetzt auch nicht noch mal die wichtigen Bestandteile dieser Vereinbarung wiederholen. Das wurde jetzt zur Genüge bereits durch die vor mir Redenden gemacht. Ich denke, dass mit der heutigen Ersten Lesung im Landtag die vorangegangene positive Kabinettsbefassung und die Zahlungen unter Vorbehalt mit Wirkung zum 21. Dezember an den Empfängerkreis auch schon geleistet werden können, so, wie das traditionell unter Vorbehalt bereits stattfand, auch vor einer Zweiten Lesung im Landtag – so viel also auch zum Thema der Rechtzeitigkeit. Genau diese landesseitigen Zahlungen sind natürlich auch verknüpft mit Zahlungen in der kommunalen Ebene. Darum geht von hier aus auch die Bitte an die kommunale Ebene, an ihre Beamtinnen und Beamten ebenfalls zum 1. Dezember dieses Jahres diese Zahlungen zu leisten. Ja, werte Damen und Herren Abgeordnete, in der Pressemitteilung des Finanzministeriums vom 20. September dieses Jahres wurde mitgeteilt, dass das Kabinett die Energiepauschale in Höhe von 300 Euro als Teil des dritten Entlastungspaketes der Bundesregierung auch an die Rentnerinnen und Rentner ausbezahlen wird und damit auch den pensionierten ehemaligen Beamtinnen und Beamten, etwa ehemaligen Polizistinnen und Polizisten des Landes, eben diese zur Verfügung stehen sollte und gewährt werden soll. Das fehlt noch im vorliegenden Gesetzentwurf, das haben wir gehört. Das liegt meiner Ansicht nach nur an den zeitlich engen Abfolgen hier der Maßnahmenpakete wie auch der Gesetzesinitiative. Da gibt es jetzt zwei Möglichkeiten: zum einen, dass wir noch mal einen komplett neuen Gesetzentwurf hier einbringen nur zur Energiepauschale, oder dass ein Antrag zu diesem Gesetzentwurf nach Überweisung in die Ausschüsse gestellt wird, um den dann entsprechend zu ändern, denn es ist ja im Verfahren der Ersten Lesung hier im Landtag nicht vorgesehen, Änderungsanträge zu stellen. Da können Sie sich sicher sein, dass die Koalitionspartner, dass wir das im Blick haben, um diesen Antrag entsprechend auch zu ändern, sodass diese Energiepreispauschale natürlich auch an die Beamtinnen und Beamten beziehungsweise an die ehemaligen Beamtinnen und Beamten dann erfolgen kann. Ich darf Sie ansonsten auch darum bitten, so, wie das meine Fraktion macht, der Überweisung federführend an den Finanzausschuss sowie mitberatend an den Innen- und Rechtsausschuss zuzustimmen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/1344 zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch nicht. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes, auf Drucksache 8/1345. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 8/1345 – Das Wort zur Einbringung hat die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Frau Jacqueline Bernhardt.
Jacqueline Bernhardt
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen Landtagsabgeordnete! Die Nachwuchsgewinnung in der Justiz ist einer der Schwerpunkte und Herausforderungen der Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern. Es ist unser Ziel, die drohende Lücke des demografischen Wandels in der Justiz zu füllen. Im Wettbewerb der Bundesländer um die besten Köpfe punkten wir unter anderem durch gute Bedingungen in unserem Rechtsreferendariat. Von den Referendarinnen und Referendaren wird uns immer widergespiegelt, dass besonders positiv hervorzuheben ist, dass es bereits jetzt fehlende Wartezeiten gibt, dass eine Verbeamtung als gut befunden wird, dass die Höhe der Besoldung für ein Rechtsreferendariat hier in Mecklenburg-Vorpommern spricht, aber auch allgemein uns gute Ausbildungsbedingungen durch die Referendarinnen und Referendare bescheinigt werden. Gut ausgebildete Juristinnen und Juristen sind immens wichtig für das Funktionieren des Rechtsstaates. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich auf den Rechtsstaat verlassen und vertrauen dürfen. Dafür brauchen die Justiz, aber auch Notare, Rechtsanwälte, die Verwaltung und auch die Privatwirtschaft gut ausgebildete Jurist/-innen. Eine Station zur Tätigkeit als Juristin oder als Jurist ist dabei die Station des Rechtsreferendariats. Seit Jahren stellen wir immer mehr und mehr Rechtsreferendarinnen und -referendare in Mecklenburg-Vorpommern ein. Es zeigt sich, dass die Werbekampagnen, die in Mecklenburg-Vorpommern gefahren werden, für die Attraktivität des Rechtsreferendariates ihre Wirkung zeigen. So sind die Zahlen für die Rechtsreferendarinnen und -referendare in den letzten Jahren stark gestiegen. Haben im Jahr 2016 noch 41 Referendarinnen und Referendare ihre Vorbereitungszeit in Mecklenburg-Vorpommern begonnen, so waren es 2021 132. Und dieser Trend hält weiter an: Zum ersten Einstellungstermin in diesem Jahr am 1. Juni 2022 haben bereits 61 Rechtsreferendarinnen und -referendare ihren Dienst in Mecklenburg-Vorpommern begonnen. Das spricht für die Qualität und die Bedingungen des Rechtsreferendariats in Mecklenburg-Vorpommern. Wir dürfen aber nie haltmachen, die Qualität des Rechtsreferendariats immer weiter zu verbessern. Deshalb war ich froh, dass es eine meiner ersten Amtshandlungen war, die Einführung einer Ombudsfrau im Rechtsreferendariat zu unterschreiben. Unsere Ombudsfrau ist unabhängig, weisungsfrei und eine vertraulich arbeitende und auf das Herbeiführen einer einvernehmlichen Lösung ausgerichtete Ansprechstelle im Vorbereitungsdienst für die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare. Es war auch ein wichtiges Zeichen, dass wir – zum Glück nur in Einzelfällen – es den Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren ermöglicht haben, in Corona-Zeiten ihre Vorbereitungszeit zu verlängern. Und auch ein gutes Zeichen an die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare war die Zahlung von 650 Euro in diesem Jahr, um die Auswirkungen von Corona abzumildern. All dies wurde von den 250 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren in Mecklenburg-Vorpommern sehr begrüßt. Und mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gehen wir einen weiteren Schritt. Der Vorbereitungsdienst soll nach unseren Vorstellungen durch den vorliegenden Gesetzentwurf familienfreundlicher werden. Die Ableistung des juristischen Vorbereitungsdienstes ist derzeit nur in Vollzeit möglich. Das Gesetz zur Änderung des notariellen Berufsrechts und anderer Vorschriften vom 25. Juni 2021 auf Bundesebene sieht die verbindliche Einführung eines Angebots zur Ableistung des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit vor. Hierzu wurden die entsprechenden Vorschriften im Deutschen Richtergesetz dann auch geändert. Einzelheiten, so sieht es das Bundesrecht vor, sind im Landesrecht zu regeln. Die Möglichkeit, den Vorbereitungsdienst in Teilzeit ableisten zu können, ist zu begrüßen. Bisher kann auf besondere persönliche Belastungssituationen in Einzelfällen durch den Präsidenten des Oberlandesgerichtes reagiert werden. Und ich verweise da auf Paragraf 37 Absatz 3 Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung Mecklenburg-Vorpommern. So steht beispielsweise den Rechtsreferendarinnen und -referendaren bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Anspruch auf Sonderurlaub zu. Diese Möglichkeiten sind jedoch begrenzt, und sie verfolgen keinen Ansatz, der die gesamte Ausbildungszeit umfasst. Der Vorbereitungsdienst entlastet Rechtsreferendarinnen und -referendare, die während ihres Vorbereitungsdienstes einer besonderen Belastungssituation unterliegen. Für die gesamte Dauer des Vorbereitungsdienstes ist die Ableistung des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit in zwei konkreten Fallgruppen zu ermöglichen nach dem Deutschen Richtergesetz: erstens bei der tatsächlichen Betreuung von minderjährigen Kindern und zweitens bei der tatsächlichen Pflege eines laut ärztlichen Gutachtens pflegebedürftigen nahen Angehörigen. Weiter kann sie ermöglicht werden, wenn besondere persönliche Gründe vorliegen, die diesen zwei genannten Fallgruppen vergleichbar sind und eine besondere Härte darstellen. Eine Entlastung wird für den betroffenen Personenkreis dadurch geschaffen, dass der Vorbereitungsdienst in Teilzeit von zwei auf zweieinhalb Jahre verlängert und der regelmäßige Dienst um 20 Prozent reduziert wird. Die Entscheidung, ob der Vorbereitungsdienst in Vollzeit oder in Teilzeit abgeleistet wird, soll von dem betroffenen Personenkreis grundsätzlich vor Beginn des Vorbereitungsdienstes getroffen werden. Da wir jedoch auch sehen, dass Änderungen in den persönlichen Verhältnissen auch während des Vorbereitungsdienstes nicht ausgeschlossen sind, sieht der Gesetzentwurf die Möglichkeit eines Wechsels von Vollzeit in Teilzeit bis zum Beginn des 15. Ausbildungsmonats vor, wenn die Voraussetzungen, die ich vorhin gerade genannt habe und die im Deutschen Richtergesetz aufgeführt sind, erst später eintreten und der Antrag dann sodann unverzüglich gestellt wird. Soweit bekannt, werden auch Bayern und Sachsen eine ähnliche Wechselmöglichkeit in ihren Gesetzentwürfen vorsehen. Der Beginn des 15. Ausbildungsmonats resultierte hier maßgeblich aus folgenden Überlegungen: Die Prüfungen finden derzeit im 21. Ausbildungsmonat statt, das heißt, es sind noch sechs Monate ab dem 15. Ausbildungsmonat, wo der Wechsel noch möglich ist, bis zur Prüfung. Dann beginnt sozusagen die heiße Phase in Vorbereitung auf die juristische Staatsprüfung. Um so Chancengleichheit für alle bezüglich der Prüfungsvorbereitung zu gewährleisten, sind diese sechs Monate in jedem Fall einzuhalten. Und deshalb wurde der 15. Ausbildungsmonat gewählt, wo ein Wechsel von Vollzeit in Teilzeit möglich ist. Zudem würde so noch der überwiegende Teil des Dienstes in Teilzeit abgeleistet werden. 14 Monate wären dann in Vollzeit, 16 Monate in Teilzeit. Sehr geehrte Damen und Herren, weiter gehende Gestaltungsmöglichkeiten stehen rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen entgegen. Der neue Paragraf 5b Absatz 6 des Deutschen Richtergesetzes beschränkt den Kreis derjenigen, die die Möglichkeit haben, sich für einen Vorbereitungsdienst in Teilzeit zu entscheiden. Ich hatte die zwei Fallgruppen dargestellt. Der Umfang der Reduzierung der Dienstzeit ist ebenso verbindlich vorgeschrieben wie der Verlängerungszeitraum und dessen Verteilung auf die Pflichtstationen. Weiter soll die Entscheidung für den Vorbereitungsdienst in Teilzeit endgültig sein, das heißt, es soll kein Wechsel zurück von Teilzeit in Vollzeit ermöglicht werden laut dem Bundesgesetz. Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem Gesetzentwurf soll zudem die Ausgestaltung des universitären Schwerpunktbereichsstudiums an die Beschlusslage der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister angepasst werden. Der Umfang der Ausbildung im Schwerpunktbereich wird auf 10 bis maximal 14 Semesterwochenstunden reduziert. Die Anzahl an Prüfungsleistungen ist auf maximal drei um mindestens zwei zu begrenzen. Davon ist eine wissenschaftliche Studienarbeit als schriftliche Leistung zu erbringen. Der Universität Greifswald verbleibt bei diesen Änderungen ein ausreichender Gestaltungsspielraum. Diese Änderungen sollen zudem ab dem 1. April 2024 in Kraft treten, damit eben noch notwendige Anpassungen der Studien- und der Prüfungsordnungen möglich sind. Des Weiteren sind im Gesetzentwurf enthalten die Änderungen betreffend der Zusammenfassung der Leitung der Ausbildung beim Präsidenten des Oberlandesgerichtes sowie die sprachliche Gestaltung des Gesetzes. Soweit es möglich war, haben wir eine geschlechtsneutrale Formulierung gewählt, im Übrigen eine sprachliche Gleichstellung von Frauen und Männern erreicht. Daneben erfolgten Anpassungen redaktioneller Art. Das Vorhaben sollte in der Zweiten Lesung im Dezember des Jahres beschlossen werden, da die bundesgesetzlichen Regelungen zum Vorbereitungsdienst bereits zum 01.01.2023 in Kraft treten. Ich bitte Sie daher um Überweisung und um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Ministerin! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu sechsmal fünf Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Als Erstes hat das Wort für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Horst Förster.
Horst Förster AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Ministerin hat das Wesentliche ausgeführt über das Juristenausbildungsgesetz. Vielleicht so zum Verständnis: Ich gehe davon aus, dass das Gesetz für die Praxis keine wirklich große Bedeutung hat. Es wird nur wenige Fälle betreffen. Man muss wissen, dass jetzt auch die Referendarausbildung ja nicht zeitlich so ein Vollzeitjob ist, sondern das ist sehr unterschiedlich von Fall zu Fall. Das hängt sehr ab vom Willen des Referendars und seinem Interesse, seiner Motivation und natürlich auch von den Ausbildern. Das darf man überhaupt nicht übersehen, das weiß jeder, der das selbst mal erlebt hat. Es gibt den einen Ausbilder, der sich sehr viel Mühe gibt, der also gar nichts dagegen hat, wenn der Referendar jeden Tag oder jeden zweiten kommt, und es gibt Ausbilder, die sind froh, wenn sie den Referendar höchstens einmal in der Woche sehen und ihm entsprechende Akten mitgeben. (Torsten Renz, CDU: Wie war das bei Ihnen?) Ich will mal ganz deutlich werden. Wenn eine Berufungs… (Torsten Renz, CDU: Wie war denn das bei Ihnen? – Heiterkeit bei Daniel Peters, CDU, und David Wulff, FDP) Sehr verschieden. Wenn eine Berufungskammer nur einmal im Monat sitzt, und das gibt es, dann sind natürlich wenig Sitzungstage da für einen Referendar, der das Leben an der Berufungskammer kennenlernen will. Es gibt Berufungskammern, so kenne ich das, die sitzen jede Woche. Also das ist alles sehr verschieden. Das Gesetz hat ja auch nichts mit Trend, mit dem Zustand der Justiz, der Qualität der Justiz, derzeit dem Trend der Referendare, wie viele kommen, zu tun, sondern es ist ganz schlicht und ergreifend eine Umsetzung einer bundesgesetzlichen Vorgabe. Und dagegen ist nichts zu sagen. Das ist sicherlich in Ordnung. Es wird, wie gesagt, nur wenige Fälle betreffen. Man kann ja auch diese Teilzeit nur unter besonderen Voraussetzungen in Anspruch nehmen. Ich will mich jetzt darauf konzentrieren, was uns nicht gefällt. Das ist einmal die sprachliche Umformulierung, also die – wie sagen Sie –, die Umsetzung der geschlechtergerechten Sprache. Das geschieht zunächst mal wie üblich mit den ständigen Paarbezeichnungen, also Bewerberinnen und Bewerber, Präsident und Präsidentin, all dies. Wir meinen, dass das also ja eigentlich überholt ist, dass inzwischen, glaube ich, man begreifen sollte, dass man die natürliche Sprache nicht einfach umändern kann. Es wäre vielleicht mal für die GRÜNEN ein interessantes Forschungsobjekt, zu prüfen auch unter Umweltschäden, wie viel Holz und Wald wirklich extra geschlagen werden muss für diese Aufblähung der Gesetze allein durch die Paarbezeichnungen, (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) wie viel Server, die Kapazität von Servern zusätzlich in Anspruch genommen wird für diese ständigen Paarbezeichnungen. Ich will noch Paragraf 4 des Gleichstellungsgesetzes erwähnen. Das ist nämlich sehr interessant. Dort ist ja vorgegeben die sprachliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Aber im selben Absatz dieses Gesetzes, in Absatz 1 von Paragraf 4 dieses Gesetzes ist noch von „Zuwendungsempfängern“ die Rede. Das ist aus 2016. Also 2016 war man schon so weit, dass solche Begriffe wie „Zuwendungsempfänger, „Paketempfänger“, „Darlehnsnehmer“ nun wirklich nicht irgendwas mit Gleichstellung zu tun haben, nun ganz neutral nach unserem Sprachverständnis das generische Maskulinum zu gebrauchen ist, wo also kein Mensch an das Geschlecht denkt. Deshalb ist das eigentlich völlig überholt. Es wird noch viel schlimmer. In Paragraf 15 ist eine interessante Einzelheit, der befasst sich nämlich mit ordnungswidrigem Verhalten bei Prüfungen, sprich von einem Dritten. Das ist klassisch für Gesetze. Es gibt oft ein bestimmtes Regelungsverhältnis zwischen zwei Personen oder Gesellschaften, wie auch immer, und dann gibt es den Dritten – beim Verkehrsunfall, sonst was. Aber dort ist – das ist der einzige Fall hier –, da ist von einem Dritten die Rede, und schon klickt es denn bei den Gleichstellungsfanatikern, will ich sagen, „der Dritte“ gibt es nicht, also muss man aus dem einen Dritten was anderes machen, also einer Dritten oder einem Dritten, das kommt einem selbst komisch vor, also macht man daraus eine andere Person. Und das ist Irrsinn. (Zuruf von Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD) Und der größte Irrsinn ist die Überschrift des Gesetzes. Das heißt nämlich bisher Gesetz über die Juristenausbildung. Das passt auch nicht. Man will ja auch dann nicht sagen „Juristinnen- und Juristenausbildung“. Also macht man es anders, das ist ein Gesetz über die juristische Ausbildung. Nur, die Unterzeile wieder in Klammern, die Kurzbezeichnung bleibt als Juristenausbildungsgesetz. Die Ausbildung für Juristen, ein Gesetz über die juristische Ausbildung ist nicht identisch, wenn da Juristenausbildung … (Torsten Renz, CDU: Nee, das stimmt.) Die Juristenausbildung ist klar definiert auf ein Referendariat, man bildet Juristen aus. Eine juristische Ausbildung könnte auch ein Kaufmann oder Kaufmannslehre haben. Das ist also auf den Punkt gebracht ein kleines Beispiel, wo dieser Irrsinn mit Ihrem Genderwahn hinführt. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Torsten Renz, CDU)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Sebastian Ehlers. (Torsten Renz, CDU: Das wird ja einen Haufen Änderungsanträge geben, was?! – Zuruf von Horst Förster, AfD)
Sebastian Ehlers CDU
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Überarbeitung des Juristenausbildungsgesetzes gibt uns heute die Möglichkeit, auch mal grundlegend über die Situation der Juristinnen und Juristen in Mecklenburg-Vorpommern zu reden. Das ist aus meiner Sicht auch angezeigt, denn das Agieren der Landesregierung der letzten Monate hat bei den Juristen im Land durchaus für Unmut gesorgt. Exemplarisch dafür steht, dass nun bayerische Juristen helfen sollen, hier die Genehmigungsverfahren für LNG-Terminals zu beschleunigen. Deutlicher, meine sehr verehren Damen und Herren, kann man eigentlich den eigenen Juristen nicht misstrauen, als es die Landesregierung hier tut. (Torsten Renz, CDU: So ist es.) Und in dieser Gemengelage wundert es auch nicht, dass es für uns als Land immer schwieriger wird, qualifizierten Juristennachwuchs zu gewinnen. Die Absolventenzahlen im Studienfach Rechtswissenschaft an der Universität Greifswald stagnieren. Die Universität gibt an, dass im Studienjahr 2021 insgesamt 88 Studierende zur Pflichtfachprüfung zugelassen wurden und rund 60 davon die erste Prüfung bestanden haben. Die Zahl der Absolventen liegt damit auf dem niedrigen Niveau der Vorjahre. 60 Absolventen pro Jahr reichen nicht, um den Personalbedarf in unserem Land nur annähernd zu decken. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Die Justizministerin hat ja im Januar erklärt, dass wir mehr Stellen bei der Justiz brauchen. Im Haushalt war davon dann nichts zu sehen. Unsere Anträge, 50 weitere Stellen bei Staatsanwaltschaften und Gerichten einzusetzen, haben Sie, meine Damen und Herren von Rot-Rot, hier kraftvoll abgelehnt im Juni. Und das war kein gutes Zeichen für die Juristinnen und Juristen bei uns hier im Land. (Beifall René Domke, FDP) Und dazu kommt erschwerend, dass die Pensionierungswelle erst anfängt zu rollen. Ab 2024 werden jährlich 20 Richter und Staatsanwälte ausscheiden, ab 2027 dann sogar 40 Personen. Vor all diesen Zahlen werden die Augen verschlossen. Und auch der Anwaltsverein Rostock rechnet damit, dass bis 2032 600 Rechtsanwälte in den Ruhestand gehen werden – also eine vielfach schwierige Gesamtausgangssituation. Und aus unserer Sicht sind hier drei Schritte notwendig, die ich kurz skizzieren möchte: Erstens müssen wir dafür sorgen, dass wieder mehr junge Menschen in unserem Land ein Jurastudium beginnen. Und zu diesem Zweck ist es auch zwingend erforderlich, wieder eine vollwertige rechtswissenschaftliche Ausbildung an der Universität Rostock aufzubauen. Ich denke, das ist auch relativ schnell möglich. Die Strukturen in Rostock sind vorhanden, sie müssen genutzt werden. Wir brauchen dort zwei neue Professuren, drei neue Mitarbeiterstellen. Das ist also ein etwas geringerer Aufwand als beispielsweise zusätzliche Medizinstudienplätze. Wir wissen, dass die Justizministerin das genauso sieht, und wissen auch, dass die Wissenschaftsministerin an der Stelle eher dann der Bremsklotz ist. Und deswegen, Frau Bernhardt, uns haben Sie da weiter auch an Ihrer Seite bei dem Bemühen, wieder die Juristische Fakultät in Rostock aufzubauen. Zweiter Schritt, wir müssen das Referendariat attraktiver machen. Da haben wir als CDU, als wir noch in Regierungsverantwortung waren, sehr viel angestoßen. Wir haben 2016 mit einer großen Nachwuchskampagne begonnen und 2018 die Verbeamtung auf Widerruf ermöglicht. Ich glaube, das war auch Konsens hier im Haus. Und das führte zu einer Verbesserung der Einstellungszahlen. Und das jetzt kommende Teilzeitreferendariat, das ist eine Verbesserung für diejenigen, die davon profitieren können. Und wir begrüßen das – das will ich hier ganz deutlich sagen – auch ausdrücklich. Fest steht aber auch, dass es keinen Automatismus gibt, wonach die Referendare nach dem zweiten Examen hier bei uns im Land bleiben. Und deswegen muss sich die Justizpolitik in einem dritten Schritt damit befassen, wie wir Volljuristen bei uns im Land halten können. Und hier lohnt sich ein Blick in andere Bundesländer. In Sachsen-Anhalt wird das Rotationsprinzip für Proberichter abgeschafft. So folgt eine Zuordnung zu den Gerichten oder Staatsanwaltschaften, in denen die Proberichterinnen und -richter später auch verbleiben. Das ist ein Beitrag zur Familienfreundlichkeit. In Hessen wird die Besoldung von Richtern und Staatsanwälten angehoben. Und hier zeigt sich schon ein gewisses Muster. Während CDU-geführte Justizministerien die Zeichen der Zeit erkannt haben, hier im Land beschränkt man sich eher darauf, Bundesvorgaben in dem Gesetz hier umzusetzen. Und beide Bereiche, meine Damen und Herren, sind, glaube ich, wichtig: Familienfreundlichkeit und Besoldung. Das muss zueinander gehören, um hier künftig auch attraktiv zu sein. Die hier vorliegenden Gesetzesänderungen zeigen hier in die richtige Richtung. Sie können aber auch nur die Grundlage dafür sein, einen Folgeprozess anzustoßen, indem wir Ausbildung und Nachwuchsgewinnung von Juristen in Mecklenburg-Vorpommern ernstlich verbessern. Der Überweisung stimmen wir selbstverständlich zu. Wir freuen uns auf die Anhörung – die ist bereits hier angekündigt – im Rechtsausschuss und auf die Beratungen und hoffen, dass dann die konstruktiven Vorschläge der Opposition auch aufgenommen werden, anders als beim Haushalt und bei anderen Gelegenheiten, sodass wir auch zu ernsthaften Verbesserungen hier kommen für die Justiz. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und René Domke, FDP)
Elke-Annette Schmidt
Sehr geehrter Abgeordneter, einen Moment bitte! Es liegt ein Antrag auf Kurzintervention vor durch den Abgeordneten Herrn Förster.
Horst Förster AfD
Ja, vielen Dank! Herr Ehlers, Sie sprachen, wenn ich das richtig verstanden habe, gerade davon, dass die Probezeit, der Richter auf Probe sozusagen abgeschafft werden sollte. Ich weiß nicht, ob das wirklich so Ihre wirkliche Meinung ist und wo das herkommt. Davon wird jeder, der die Praxis einigermaßen kennt, abraten. Ein Richter, den sie einmal im Dienst haben, ist Richter, und das ist er dann auf Lebenszeit. Und keiner wünscht sich einen Richter, der sich aus heutiger Sicht in der Probezeit nicht hinreichend bewährt hat. Das ist noch schlimmer, als man sich das überhaupt vorstellen kann. Also ich glaube, davon sollten Sie schleunigst abrücken, das ist nichts, was der Sache dient, und das wird auch nicht die Leute hierherholen. Warum in dieses wunderbare Land hier so wenig kommen, weiß ich auch nicht. Das sind Entwicklungen, die hängen von vielen Dingen ab. Ich glaube aber, am allerwenigsten, wirklich am allerwenigsten kann die Justizministerin etwas daran ändern. Das sind viele andere Umstände. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Elke-Annette Schmidt
Möchten Sie darauf reagieren, Herr Ehlers?
Sebastian Ehlers CDU
Ja, weil das, was ich vorgetragen habe, was anderes war. Es ging nicht darum, die Probezeit quasi abzuschaffen, sondern das Rotationsprinzip. So hat es Sachsen-Anhalt gemacht, dass also eine Zuordnung zu Gerichten und Staatsanwaltschaften passiert. Weil was ist denn gerade ein Hemmnis? Wenn wir uns auch darüber beschweren, warum beispielsweise auch zu wenig Frauen in Führungspositionen in der Justiz sind, ist das natürlich auch durchaus noch ein Grund gewesen über viele Jahre, dass das schwer vereinbar ist, beispielsweise, wenn man dann zum Referendariat hier ins Justizministerium gekommen ist, wenn man zum Beispiel aus anderen Teilen des Landes kommt. Und deswegen, glaube ich, ist das ein Baustein. Es gibt viele andere auch sicherlich. Justiz ist kein Job, den man aus dem Homeoffice machen kann komplett, das ist auch völlig klar. Aber das ist zumindest ein Baustein hier, den Sachsen-Anhalt gewählt hat mit dem Rotationsprinzip, um dort der Familienfreundlichkeit auch Rechnung zu tragen. Und deswegen ist das dann etwas falsch rübergekommen gerade. Es ging nicht darum, jetzt generell das Thema Proberichter und die Probezeit dort abzuschaffen. – Vielen Dank! (Beifall Marc Reinhardt, CDU)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der SPD hat das Wort der Abgeordnete Professor Dr. Robert Northoff.
Prof. Dr. Robert Northoff SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder unseres Parlaments! Werte Gäste! Wir erörtern heute in Erster Lesung den von der Landesregierung vorgelegten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes – ein etwas schwieriger Titel. Vereinfacht geht es wirklich darum – das hat Herr Ehlers ganz gut dargestellt –, die Ausbildung attraktiver zu gestalten. Trotzdem, Herr Ehlers, ich habe aufmerksam zugehört, und was ich nicht so richtig verstanden habe, war der Bezug zu unserem heutigen Thema. Es ging um ein allgemeines Wehklagen, es solle besser werden. Jetzt ändern wir etwas anlässlich dieser Situation, und da treten Sie noch nach. Das finde ich jetzt unnötig in dem Zusammenhang. Lassen Sie uns doch gemeinsam, was Sie am Schluss dann auch getan haben, begrüßen, dass wir eine solche Entwicklung hier haben, die unser Angebot attraktiver macht. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Hintergrund, das wissen Sie, ist das Bundesgesetz zur Modernisierung berufsrechtlicher Vorschriften mit einer Änderung des Richtergesetzes in Paragraf 5b. Und danach ist ab Januar 2023 nunmehr auch unter bestimmten Voraussetzungen ein Referendariat in Teilzeit möglich. Außerdem haben sich die Justizministerinnen und -minister für eine Angleichung bei der Bewertung und Prüfung in Schwerpunktfächern ausgesprochen. Diese Vorgaben sind nun bis zum Jahresende in Landesrecht umzusetzen. Dazu gehören dann auch einige redaktionelle Anpassungen und solche, die die Geschlechtergerechtigkeit ansprechen. Herr Förster, Sie haben das ja nun gerade heftig kritisiert. Ich würde mich nicht als einen Geschlechtergerechtigkeitsfanatiker bezeichnen, aber mich überzeugt das schon, dass wir uns anlässlich einer solchen sozusagen Anpassung des Gesetzes an Bundesrecht auch darüber Gedanken machen und hier zu einer größeren Geschlechtergerechtigkeit kommen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Schwerpunkt des Gesetzentwurfes ist, wie gesagt, die Schaffung der Möglichkeit, den juristischen Vorbereitungsdienst in Teilzeit ableisten zu können. Das ist möglich in zwei Fällen: bei Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren und bei pflegebedürftigen Ehegatten, Lebenspartnern und so weiter. Das ist vernünftig und war lange überfällig. Ich kann auch nicht wirklich sehen, dass es hier in dieser Runde bisher bestritten worden ist. Die Hintergründe sind, glaube ich, offensichtlich. Die Betreuung von Kindern und Pflege von Angehörigen brauchen zeitliche Kapazitäten und können manchmal bei einer entsprechenden Intensität der Ausbildung nicht wirklich gewährleistet sein. Deswegen ist es gut, dass es dort etwas Flexibilität gibt. Es ist auch gut, dass das Land hier eine weitere Öffnungsklausel eingebaut hat. Liegen nämlich besondere persönlichen Gründe vor, die in der Art und im Umfang vergleichbar sind, eine besondere Härte darstellen, dann kann man auch noch vergleichbare Gründe einbringen. Es geht um den Schwerbehinderungsgrad von 50 Prozent, aber auch um vergleichbare Situationen, nämlich die Gleichstellung nach Paragraf 2 SGB IX, bei dem es dann schon ab 30 Prozent plus weiteren Merkmalen in Betracht kommt. Schließlich gibt es sogar noch eine richtige Öffnungsklausel. Vergleichbare Gründe können auch dazu dienen. Auch das ist vernünftig, weil es einfach der Flexibilität dient. Die Entscheidung muss grundsätzlich vor Beginn des Vorbereitungsdienstes getroffen werden. Nur, wenn die Voraussetzungen, unter denen der Vorbereitungsdienst in Teilzeit abgeleistet werden kann, erst während des Vorbereitungsdienstes auftreten, ist auch ein Wechsel später noch möglich. Der Dienst ist dann um ein Fünftel reduziert. Die Pflicht zur Teilnahme an Lehrgängen und so weiter bleibt erhalten. Die Dauer des Vorbereitungsdienstes verlängert sich dann auf zweieinhalb Jahre. Und auch das, denke ich mal, ist vernünftig. Angesichts dieser Festlegung hat es im Vorfeld ja Überlegungen gegeben, ob man nicht Beginn und Ende noch flexibler gestalten könnte. Dem ist aber das Ministerium hier schon entgegengekommen, und wir haben also die gerade eröffneten Öffnungsklauseln. Und ich denke, es hat sich gut entwickelt in dem Zusammenhang. Eine weitere Flexibilisierung halte ich hier nicht für angemessen, denn jeder, der wie ich zum Beispiel auch mit Prüfungsämtern viel zu tun hatte und weiß, wie viel Aufwand dort betrieben wird, gerade wenn sie Schwerpunktfächer abprüfen müssen, weiß, dass sie nicht jeden Tag eine solche Prüfung durchführen wollen und können, sondern dass es dafür etwas Zeit braucht. Deswegen finde ich diese Regelung bei Abwägung aller Umstände angesichts auch der notwendigen Vorbereitungszeit für die Prüflinge, aber dann auch eben unter Berücksichtigung des Personalbedarfs in dem Zusammenhang für Prüfungen vernünftig. Fassen wir zusammen: Die Regelungen zum Teilzeitreferendariat stellen sicher, dass die Ausbildungskapazität nicht leidet. Das Teilzeitreferendariat ist inhaltlich kein reduzierter Vorbereitungsdienst, sondern nur ein in Teilen anders …
Elke-Annette Schmidt
Herr Abgeordneter, …
Prof. Dr. Robert Northoff SPD
… organisierter …
Elke-Annette Schmidt
… bitte den letzten Satz!
Prof. Dr. Robert Northoff SPD
… Dienst.
Elke-Annette Schmidt
Sie sind schon weit über die Redezeit.
Prof. Dr. Robert Northoff SPD
Vor allem aber wird die Ausbildung familienfreundlicher und damit auch attraktiver gestaltet. Und das ist gut so. – Danke schön! Ich bitte um Überweisung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort die Abgeordnete Constanze Oehlrich.
Constanze Oehlrich GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Also, Herr Professor Dr. Northoff, wenn man schon dann Geschlechtergerechtigkeitsfanatiker/-in ist, wenn man nur dafür ist, geschlechtsneutrale Formulierungen in einen Gesetzentwurf einzuarbeiten, dann gebe ich zu, dann bekenne ich mich, ich bin Geschlechtergerechtigkeitsfanatikerin. (Thore Stein, AfD: Applaus! – Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Toll!) Aber vielleicht zurück zu dem Gesetzentwurf: Richterinnen und Richter haben seit 50 Jahren einen Anspruch auf Teilzeit gemäß Paragraf 48a des Deutschen Richtergesetzes, wenn sie ihre minderjährigen Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreuen. In der juristischen Ausbildung gibt es einen solchen Anspruch nicht. Derzeit führt es in Mecklenburg-Vorpommern immer noch zu Nachteilen während der Ausbildung für Jurist/-innen, Kinder zu haben – wie absurd –, Nachteile etwa durch Hinausschieben des Eintritts in den Vorbereitungsdienst oder durch eine Doppelbelastung in Gestalt von Referendariat und Kinderbetreuung. Die längst überfällige Ermöglichung von Teilzeit im Rechtsreferendariat soll nun endlich kommen. Ab 2023 wird nach Paragraf 5b Absatz 6 des Deutschen Richtergesetzes die Ableistung des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit auf Antrag zu eröffnen sein, und zwar im Falle der tatsächlichen Betreuung oder Pflege mindestens eines Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen Ehegattens, Lebenspartners oder in gerader Linie Verwandten. Auszubildende, die familiäre Verpflichtungen haben und sich nicht ausschließlich ihrer Ausbildung widmen können, bekommen so die Möglichkeit, ihre Arbeitsbelastung zumindest ein wenig zu reduzieren. Das wird zu mehr Chancengleichheit im Rechtsreferendariat führen und ist aus Sicht meiner Fraktion zu begrüßen. (Beifall Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die landesrechtliche Ausgestaltung in Mecklenburg-Vorpommern, so, wie sie sich uns in dem vorliegenden Gesetzentwurf präsentiert, ist jedoch verbesserungsbedürftig. Um Referendar/-innen mit Sorgeverantwortung mehr Flexibilität und zugleich Rechtssicherheit zu garantieren, braucht es großzügigere Modelle, die auf die jeweiligen Bedürfnisse individuell Rücksicht nehmen. Nach dem Gesetzentwurf müssen sich Bewerber/-innen, bei denen die Voraussetzungen für eine Teilzeit schon von Beginn an vorliegen, vor der Bewerbung für eine Vollzeit- oder Teilzeitausbildung entscheiden. Wir meinen, dass eine solche Entscheidung auch während des Referendariats getroffen werden können sollte. Das ist beispielsweise ein Referendar, der schon vor Beginn des Referendariats ein Kind hatte und sich noch während des Referendariats für mehr Kindererziehung entscheiden können sollte. (Beifall Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und ein Wechsel vom Vollzeit- zum Teilzeitreferendariat ist nach dem Gesetzentwurf zwar möglich, allerdings nur unter engen Voraussetzungen, konkret unter einer Änderung in den persönlichen Verhältnissen. Aus unserer Sicht sollte es für die Begründung eines Wechsels ausreichen, dass Erziehungsberechtigte eines Kindes die Betreuungszeiten neu unter sich aufteilen. Der zweite Teil des Gesetzentwurfes betrifft die bundesweit einheitliche Begrenzung des Umfanges des universitären Schwerpunktbereiches im Jurastudium und die Angleichung der Prüfungsleistungen. Der Koordinierungsausschuss der Justizminister/-innenkonferenz hatte schon 2017 Harmonisierungsmöglichkeiten für die juristischen Prüfungen erarbeitet. Dabei handelt es sich um eine Angleichung des Umfangs des Schwerpunktbereichsstudiums auf 10 bis 14 Semesterwochenstunden und des Umfangs der Prüfungsleistungen auf mindestens zwei, maximal drei und davon mindestens eine schriftliche Prüfungsleistung. Diese Harmonisierungsmöglichkeiten werden nun endlich durch den vorliegenden Gesetzentwurf umgesetzt. Und meine Fraktion begrüßt die neuen Regelungen, auch wenn diese wahrscheinlich wegen der verbleibenden Spielräume nur bedingt für eine Vergleichbarkeit der Prüfungsleistungen sorgen werden. Das werden wir uns in den nun anstehenden Ausschussberatungen genau ansehen, weswegen wir diesen Ausschussberatungen mit Interesse entgegensehen. Ich bin auch für eine Überweisung des Gesetzentwurfes in die zuständigen Ausschüsse und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und David Wulff, FDP)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der FDP hat das Wort der Fraktionsvorsitzende René Domke.
René Domke FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Landesregierung legt uns hier einen Gesetzentwurf vor. Es ist viel gesagt worden. Neben sprachlichen Anpassungen und der Reduzierung des Umfangs der Stunden des universitären Schwerpunktteils wird eben auch die Möglichkeit der Ableistung des juristischen Vorbereitungsdienstes in Teilzeit ermöglicht. Und es sind auch bundesgesetzliche Voraussetzungen, die da zu erfüllen sind. Letzten Endes kein großer Wurf, weil wir uns im Grunde ein Stück weit an den bundesgesetzlichen Regelungen orientieren. Die damit verbundene Verbesserung der Vereinbarung von Familie und Beruf begrüßen wir ausdrücklich, ebenso die angestrebte bundesweite Angleichung des Umfangs des Schwerpunktbereichsstudiums. Allerdings hätten wir Freie Demokraten von der Justizministerin ein bisschen mehr Mut erwartet, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Mut zu mehr als nur die bloße Umsetzung bundesgesetzlicher Regelungen, und selbst die sind ja nicht vollständig erfolgt. Und ich will mal zwei Punkte ansprechen. Auch wenn Paragraf 5a Absatz 2 des Deutschen Richtergesetzes die Vermittlung der Pflichtfächer auch in Auseinandersetzung mit dem zum Beispiel nationalsozialistischen Unrecht und dem Unrecht der SED-Diktatur fordert, dann wäre es auch in der Juristenausbildung in Mecklenburg-Vorpommern zuträglich gewesen, dem Beispiel anderer Bundesländer zu folgen und eine solche Auseinandersetzung mit den entsprechenden Regimes mit aufzunehmen. Es reicht gerade nicht, den zukünftigen Juristinnen und Juristen nur die Vermittlung des reinen Rechtsstoffes und des zukünftigen Handwerkszeugs zu vermitteln. Ebenso bedeutend ist auch die geschichtliche Auseinandersetzung mit Rechtsetzung und Rechtsprechung, insbesondere in diesen beiden dunklen Kapiteln des Rechts, des deutschen Rechts. Gerade in Mecklenburg-Vorpommern, in dem erlittenes früheres Unrecht noch immer nicht als das bezeichnet wird, was es war, wäre dieser Aspekt in der Ausbildung sehr bedeutsam. Erst zu Beginn dieses Jahres hat sich der Rechtsausschuss mit einem Interview auseinandersetzen müssen – ich will das jetzt nicht alles wiederholen –, auch dort ging es um die Frage Unrechtsstaat ja/nein. Die Auseinandersetzung ist aber auch notwendig, um zu verdeutlichen, dass Recht und Gesetz auch in einer Diktatur, in einem Unrechtsstaat auf dem Papier vorhanden sind und sowohl die Exekutive als auch die Judikative binden. Die kritische Auseinandersetzung, das Hinterfragen von geschaffenen Regelungen des Gesetzgebers durch die Judikative, darf nicht verloren gehen. Wir alle erinnern uns vielleicht noch an die Mauerschützenprozesse. Nach damals geltendem Recht wurden Menschenleben ausgelöscht. Der Umgang mit den Mauerschützen hat die Schwierigkeit zwischen Recht und Ethik aufgezeigt. Um die durch das Grundgesetz gewonnenen Werte verstehen und schätzen zu können, bedarf es eben einer historischen Aufarbeitung auch und vor allem im Grundstudium der Rechtswissenschaften, aber auch darüber hinaus. Und etwas mehr Mut – aber wen erstaunt es, es ist ja schließlich jetzt eine Rede der FDP –, etwas mehr Mut hätten wir uns gewünscht auch in Bezug auf die Digitalisierung der Juristenausbildung, sowohl im Studium als auch im Vorbereitungsdienst. Warum keine Verankerung von digitalen Staatsexamina, von digitalen Lernangeboten, digitalen Vorbereitungskursen, digitalem Austausch mit den Ausbilderinnen und Ausbildern? Dies, meine Damen und Herren, kann auch dazu beitragen, die Attraktivität des Referendariats in unserem Bundesland zu steigern. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Hier sind wir doch immer so verzweifelt auf der Suche nach neuen Ansätzen. Warum, frage ich Sie, ergreifen Sie nicht diese Chance? Die Einführung der E-Akte im Justizbereich ist bis Ende 2025 abzuschließen, und das sollte doch im Vorbereitungsdienst mit bedacht werden. Schließlich soll künftig kein Referendar mehr eine Papierakte mit nach Hause nehmen müssen. Aber das stete Voranschreiten der Digitalisierung bedeutet auch, dass das Augenmerk im Studium und im Referendariat vermehrt auf IT-Forensik, Datenschutz, IT-Sicherheit zu lenken ist. Alles in allem setzen Sie, liebe Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, Sie, sehr geehrte Frau Ministerin, hier eine Minireform der Bundesebene noch minimalistischer in Landesrecht um. Der große Wurf ist es nicht. Wir freuen uns auf die Beratungen in den Ausschüssen und werden der Überweisung zustimmen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)
Elke-Annette Schmidt
Herr Abgeordneter, einen Moment bitte! Es liegt ein Antrag auf Kurzintervention vor. Herr Förster, bitte schön!
Horst Förster AfD
Herr Domke, ich gehe davon aus jetzt, dass ich Sie richtig verstanden habe, dass die Gesichtspunkte „Drittes Reich“ und „DDR-Unrecht“ auch im Referendariat noch besonders irgendwie berücksichtigt werden sollten. Habe ich das so verstanden?
René Domke FDP
So war ich zu verstehen, ja.
Horst Förster AfD
Da ist natürlich grundsätzlich gar nichts gegen zu sagen. Es gibt sicherlich auch Ausbilder, die eine Stunde lang oder zwei Stunden lang interessante Gespräche mit ihren Referendaren – so kenne ich das auch – über Gott und die Welt und auch die Geschichte, was sie selbst erlebt haben, und so weiter führen. Nur was Sie da treiben, ist doch das, was typisch ist. Jeder hat irgendwo eine Ecke, die man da gerne unterbringen müsste. Die Referendare, die dort den Dienst antreten, die sollten ein ordentliches Abitur gemacht haben, einen ordentlichen Geschichtsunterricht gehabt haben und diese Themen schon abgearbeitet haben. Die dort noch ganz konkret reinzupacken, überfordert völlig das, was ein Referendariat leisten kann. Am Ende sollen es Juristen sein, die Grundwissen der Juristerei haben, die für den Beruf geeignet sind, die eine soziale Kompetenz haben, all diese Dinge. Bitte bleiben Sie auf dem Teppich! Hören Sie sich um, wie es wirklich aussieht! Manchen muss man ja noch das Rechtschreiben beibringen. Sie brauchen nicht das Referendariat noch zu einer Art Geschichtsseminar umzufunktionieren. So lobenswert der Ansatz ist, das kann aber in X Gesprächen stattfinden. Das soll nicht noch reingeschrieben werden, nur, um irgendeine Ecke hier zu befriedigen. – Vielen Dank! (Beifall Enrico Schult, AfD)
Elke-Annette Schmidt
Möchten Sie darauf reagieren, Herr Abgeordneter?
René Domke FDP
Ich will einfach nur darauf reagieren und sagen, dass ich das doch anders sehe. Es ist bedauerlich genug, wenn man schon Rechtschreibungsnachhilfe geben muss. Aber ich meine, es gehört schon zur kritischen Auseinandersetzung dazu, und das kann durchaus fürs Handwerkszeug von Bedeutung sein. Wir wissen nie, wir wissen nie, wie sich die Geschichte entwickeln wird, und es ist immer gut, wenn man da achtsam ist. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Rainer Albrecht, SPD)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Michael Noetzel.
Michael Noetzel Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf befasst sich mit der Änderung des Juristenausbildungsgesetzes. Konkret geht es um die Umsetzung des Paragrafen 5b Absatz 6 des Deutschen Richtergesetzes sowie einer Entschließung der Justizministerinnen und Justizminister zur bundesweiten Angleichung der juristischen Ausbildung. Besonders hervorheben möchte ich die Einführung der Möglichkeit, das Referendariat zukünftig in Teilzeit abzuleisten. Diese Änderungen begrüße ich gleich aus zwei Gründen: Erstens steigert sich natürlich die Vereinbarkeit von Privat- und Erwerbsleben, sie gibt Flexibilität, was heutzutage für junge Menschen unglaublich wichtig ist, und sie gibt die Möglichkeit, sich auch anderweitig abseits des Berufslebens zu entfalten. Das finde ich gut, das finde ich richtig. Und ich hätte mich gefreut, wenn es auch zu meiner Zeit schon möglich gewesen wäre, denn mein Sohn ist während des Referendariats geboren, und da hätte ich mir auch durchaus etwas mehr Zeit gewünscht. Zweitens ist es aber auch diese Flexibilität, die den Vorbereitungsdienst in Mecklenburg-Vorpommern auch für Nachwuchsjurist/-innen aus anderen Bundesländern interessant macht. Das halte ich für die Justiz für enorm wichtig. Dieser steht nämlich in den kommenden Jahren eine riesige Pensionswelle bevor. Wir haben es hier schon gehört, viele Richter/-innen und Staatsanwält/-innen gehen in den wohlverdienten Ruhestand, und das sei ihnen natürlich auch gegönnt. Allerdings müssen die frei werdenden Stellen dann natürlich auch adäquat nachbesetzt werden. Dafür benötigen wir viele gut ausgebildete Juristinnen und Juristen. Das zu gewährleisten, ist zwar zunächst primär Aufgabe unserer Universitäten, aber auch der praktische Teil der Ausbildung kann hier einen wichtigen Beitrag leisten, denn wenn dieser gut ist, dann bleiben die Referendarinnen und Referendare auch hier. Schließlich sind wir auch darauf angewiesen, junge Menschen aus anderen Bundesländern für den richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst hier zu begeistern. In den vergangenen Jahren wurden verschiedene Maßnahmen in die Wege geleitet, um unser Referendariat attraktiver zu machen. So war Mecklenburg-Vorpommern eines der ersten Länder, in denen Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare auf Widerruf verbeamtet wurden. Im Dezember letzten Jahres informierte die Justizministerin über die Einrichtung einer Ombudsstelle für Referendarinnen und Referendare und nun gehen wir den nächsten Schritt. Wir freuen uns auf interessante Ausschussberatungen. Die FDP hat ja auf Bundesebene einen Minister, von dem wir uns noch viele Anregungen und weitere, was auch immer, Regelungen wünschen. Da haben Sie … (David Wulff, FDP: Guter Mann.) Selbstverständlich guter Mann, will ich gar nicht dagegenreden. Aber wenn Sie sagen, dass das hier halbherzig umgesetzt ist, also, Herr Domke, steht es Ihnen frei, auf Bundesebene mehr zu fordern und unsere Regierung dann zu zwingen, das dann hier auch umzusetzen. Wir stimmen der Überweisung natürlich selbstverständlich zu. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/1345 zur Beratung an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich auch keine. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung der IT-Landschaft in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 8/1346. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung der IT-Landschaft in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 8/1346 – Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung Herr Christian Pegel.
Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung regt mit diesem Gesetzentwurf die Gründung eines neuen Landesamtes, dem Zentrum für Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern – liebevoll abgekürzt ZDMV – an. In diesem Landesamt wollen wir vom kommenden Jahr an die bislang auf die verschiedenen Ministerien und Landesbehörden verteilten Kräfte für Digitalisierung und IT bündeln. Wir benötigen dieses ZDMV, um die Handlungsfähigkeit der Verwaltung auch künftig und insbesondere langfristig zu sichern. Bislang ist jedes Ressort, jede Behörde für die Digitalisierung, die IT und die Cybersicherheit der Computersysteme in ihrem Bereich selbst zuständig. Das wird allerdings immer herausfordernder, denn unser Arbeitsalltag wird immer digitaler. Die Bedrohung durch Cyberattacken nimmt zu und wird weiter zunehmen. Die Anforderungen an gut funktionierende Systeme, an die IT-Sicherheit und der Datenschutz steigen an. Und hinzu kommt, dass es gerade in diesem Bereich der IT-Branche an Fachkräften überall mangelt. Das ist keine besondere Herausforderung des öffentlichen Dienstes. Wir konkurrieren im öffentlichen Dienst als öffentliche Hand mit vielen Beteiligten um die immer gleichen IT-Spezialisten. Durch die immer größere Vielzahl von Aufgaben und die immer weitergehende Spezialisierung steigt der Bedarf an genau diesen Fachkräften. Dies wird gerade für kleine und für kleinste Organisationseinheiten immer schwerer. Selbst wenn wir als öffentliche Hand hier und da noch Vorteile haben mögen, kommen wir auch an unsere Grenzen. Das gilt erst recht, weil wir für die stetig steigende Zahl an notwendigen Spezialisten auch für die Urlaubs- und Krankheitssituation hinreichende Vertretungsvarianten vorhalten müssen. Das ist in kleineren Einheiten immer schwerer zu gewährleisten. Ich möchte für die aus Sicht der Landesregierung mit der Neuordnung verbundenen Vorteile dieser neu zu schaffenden zentralen Struktur werben und dafür auf Folgendes hinweisen: Aus vielen kleinen, derzeit dezentral organisierten IT-Einheiten in den Ressorts können wir auf diese Weise ein großes schlagkräftiges Team für die digitale Verwaltung der gesamten Landesregierung formen. Mit einem Landesamt für alle bündeln wir unser Wissen, schaffen schlanke, noch effizientere Strukturen und vermeiden insbesondere Mehrfacharbeit. Spezialisierten Fachleuten können wir auf diese Weise künftig unproblematisch ermöglichen, ihr Wissen ressortübergreifend zur Verfügung zu stellen. Wir brauchen nicht mehr jede Spezialistin beziehungsweise jeden Spezialisten für jedes Ressort und jede Behörde, sondern werden in einigen Bereichen einige wenige besser und konsequenter für alle einsetzen können. Wir werden damit auch den immer anspruchsvolleren Anforderungen an eine wirksame Cybersicherheit der Computernetze unseres Landes noch einmal deutlich besser gerecht werden können. Wir können außerdem neue technologische Möglichkeiten besser und schneller für die gesamte Verwaltung nutzbar machen und umsetzen. Mittelfristig werden sich dadurch auch Einsparpotenziale ergeben, etwa durch bessere Konditionen für die Beschaffung von Hardware und für die deutlich größere Beschaffung von Lizenzen durch einfach deutlich höhere Nutzerzahlen. Wir werden aber vor allem nicht stetig steigende Personalbedarfe für die sehr speziellen Aufgaben verzeichnen, sondern hoffentlich gerade in diesen Bereichen mit weniger Kräften schlagkräftig bleiben. Diese Verantwortung tragen wir nach meiner Überzeugung im Übrigen auch gegenüber den vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen in unserem Land, mit denen wir ja um die immer gleichen Fachkräfte ringen. Der Dreiklang aus künftigem ZDMV, der Digitalisierungsabteilung in der Landesregierung und dem DVZ, dem Datenverarbeitungszentrum als Landesdienstleister, sichert langfristig eine zukunftsfähige Landes-IT und damit eine weiterhin erfolgreiche Digitalisierung der Landesverwaltung. Um es auch noch mal deutlich zu sagen: Das DVZ, das Datenverarbeitungszentrum, behält seine zentrale Funktion als der Landesdienstleister. Das ZDMV bündelt lediglich die bereits bisher durch die Ministerien ausgeübten Aufgaben auf der Auftraggeberseite und bei der Bestimmung von Standards, der Betreuung vor Ort in den Behörden und der verwaltungsseitigen Begleitung der Tätigkeiten des DVZ. Das ZDMV wird dabei auch die Arbeit der Ministerien und Behörden erleichtern, denn die einzelnen Behörden der Landesverwaltung werden weitestgehend von der operativen IT-Arbeit entlastet und können sich noch stärker auf ihre jeweilige Ressortarbeit fokussieren. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das neue Landesamt seine Arbeit zum 1. Januar 2023 aufnimmt. Ab diesem Zeitpunkt soll das ZDMV schrittweise die zentralen IT-Services der Ministerien in der Landesverwaltung übernehmen. Die dafür bisher zuständigen IT-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter der einzelnen Ressorts wechseln dann unter das Dach des neuen ZDMV. Dieses wird aber bewusst dezentral organisiert, um in den einzelnen Behörden weiterhin Ansprechpartner für die täglichen Belange vorzuhalten. Ich wünsche Ihnen erfolgreiche Ausschussberatungen. Wir freuen uns auf die Diskussion, auf Hinweise, Anregungen und Nachfragen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Minister! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu sechsmal fünf Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Jens-Holger Schneider.
Jens-Holger Schneider AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Landsleute! Grundsätzlich ist die Optimierung von Infrastruktur, insbesondere bei der IT, natürlich immer eine gute Sache und ganz besonders dann, wenn es sich um die stellenweise tatsächlich anfällige IT unseres Landes handelt. Allerdings müssen wir uns jetzt die Frage stellen – insbesondere nach den Ausführungen des Ministers, weil im Grunde genommen eigentlich alles beim Alten bleibt, wir nur eine neue Behörde einrichten, aber die Mitarbeiter trotzdem an ihren Standorten bleiben –, ob wir tatsächlich eine eigene Digitalisierungsbehörde brauchen oder ob dahinter eine etwas andere Idee steckt. In der Begründung kann man lesen: „Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern steht vor der Aufgabe, die Verwaltung mit Blick auf die bestehenden Herausforderungen der Digitalisierung optimal auszurichten.“ Dabei kann es sich offensichtlich nur um einen schlechten Witz handeln, sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank. 2022 ist Ihnen also endlich aufgefallen, dass die Digitalisierung vor Herausforderungen stellt. Alle Achtung! Wofür braucht es dieses neue Gesetz samt Behörde? Wir haben doch bereits ein E-Government- und ein Onlinezugangsgesetz, bei denen sich relativ wenig und zu spät was tut. Für uns klingt dieses Vorhaben wie eine Flucht nach vorn und wie eine Tat nach dem Motto: „Wenn ich nicht mehr weiterweiß, dann gründe ich eine Behörde.“ Die genauen Kosten sind für Sie offensichtlich auch nicht einwandfrei zu überblicken. Sucht man beispielsweise nach dem benötigten Personal, so kann man aus Ihrem Antrag lediglich herauslesen, dass einerseits zur Umsetzung der beabsichtigten Zentralisierung es eines Aufbaustabes bedarf, welcher mit Personal und Sachleistungen ausgestattet werden soll, und dass für die personelle Ausstattung mit bis zu 15 Stellen im Haushaltsgesetz 2022/2023 eine Doppelbesetzungsermächtigung eingerichtet wurde. Weiter kann man lesen, dass langfristig bis 2040 vorgesehen ist, die Zahl der Kernstellen im neu gegründeten Landesamt auf rund 60 zu reduzieren. Aber was in den knapp 20 Jahren dazwischen passieren soll, bleiben Sie uns schuldig. Sie widersprechen sich punktuell auch inhaltlich. So liest man in Ihrem Antrag sehr viel von Synergieeffekten, Zentralisierung und Bündelung. Allerdings erklären Sie auch, dass der neuen Behörde zwar die Übersetzung der fachlichen Anforderungen in technische Konzepte beziehungsweise Ausschreibungsunterlagen obliegt, die Umsetzung der IT-Services – davon sprachen Sie auch gerade – allerdings weiter dem landeseigenen IT-Dienstleister beziehungsweise weiteren IT-Dienstleistern vorbehalten sein soll, also weiter völlig unterschiedliche und voneinander getrennte Stellen, die an denselben Problemen arbeiten. Haben Sie sich auch schon überlegt, wer der oder die Glückliche sein wird, die Sie mit einer B3-Stelle als Direktor einsetzen möchten? Denn B3-Besoldung bedeutet immerhin ein monatliches Gehalt von über 8.600 Euro. Das ist für die Aufgabe auch sicher angemessen, wenn es sich um eine Person handelt, die nach bester Auslese und nach Kompetenz und dem nötigen Sachverstand ausgewählt wurde und nicht nach dem Parteibuch. Es stellen sich und ergeben sich viele Fragen, die im zuständigen Ausschuss behandelt werden sollten. Einer Überweisung in den zuständigen Ausschuss stimmen wir selbstverständlich zu, weil es eben genug Fragen zu klären gibt. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Daniel Peters.
Daniel Peters CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beschäftigen uns mal wieder mit dem Thema der Digitalisierung. Das ist auch gut so. Und wir wissen, dass das insbesondere mit Blick auf die Verwaltung eine wirklich umfangreiche Aufgabe darstellt und auch eine sehr herausfordernde Aufgabe. Das sehen wir nicht zuletzt an der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes, kurz OZG, wo wir immer wieder feststellen müssen, dass doch viele Serviceangebote, die eigentlich digitalisiert werden sollen, dann doch nicht sozusagen zumindest zeitnah umgesetzt werden. Und das ist etwas, was immer auch wieder einen Fingerzeig darstellt. Hier geht es aber heute um einen Gesetzentwurf zur Optimierung der IT-Landschaft in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern. Und das klingt tatsächlich vielversprechend nach einem großen Wurf. Im Kern soll eben ein neues Landesamt, das Landesamtszentrum für Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern gegründet werden. Und ja, das zielt in die richtige Richtung, aber mich hat auch, ebenso wie meinen Vorredner, der letzte Satz dann doch auch noch mal sehr hellhörig gemacht in Ihren Ausführungen, Herr Minister, dass letztlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für die Digitalisierung in den einzelnen Häusern zuständig sind, zwar formal in diesem Landesamt gebündelt werden sollen, aber dann offensichtlich, wenn ich Sie richtig verstanden habe, in den Häusern bleiben, um dort sozusagen zu arbeiten. Also bleibt es bei einer dezentralen Struktur. Und ich habe vorhin mit dem Kollegen Wulff schon gesprochen. Die noch entscheidendere Frage ist, und das müssen wir dann im Ausschuss miteinander klären: Wie ist es denn eigentlich mit der Entscheidungsbefugnis, also mit der inhaltlichen Kompetenz? Verbleibt die dann auch in den Häusern oder wird die dann in diesem Landesamt tatsächlich abgebildet? Das war tatsächlich – zumindest aus unserer Sicht – noch nicht ganz klar. Wenn es so ist, Sie nicken zustimmend, dann würde ich das tatsächlich als eine richtige Entscheidung und durchaus für eine zu befürwortende Maßnahme im Gesetzentwurf halten, aber was die dezentrale Organisation angeht, darüber müssten wir uns dann eben einfach noch mal verständigen. Insgesamt – und das will ich durchaus sagen – passiert aus unserer Sicht zu wenig, zu wenig dahin gehend, dass die Landesregierung die IT-Struktur so ertüchtigt. Und ich kann es Ihnen leider nicht ersparen, das wissen Sie wahrscheinlich auch, dass wir es durchaus enttäuschend fanden, als wir hier in den Haushaltsberatungen uns befunden haben und wir doch einen stärkeren Mittelaufwuchs genau für das Thema Cybercrime beispielsweise hier beantragt haben. (Beifall David Wulff, FDP – Marc Reinhardt, CDU: Richtig, sehr richtig!) Und das war 1 Million Euro. Und ja, 1 Million Euro ist sehr, sehr viel Geld. Aber wenn man hingegen auch den Schaden sieht, der verursacht werden kann – und ich weiß, ich wiederhole mich da bei diesem Thema immer und immer wieder –, dann, finde ich, ist das sehr, sehr gut angelegtes Geld. Und ich fand es dann doch sehr schade, dass sich die Koalitionsfraktionen leider nicht durchringen konnten, diesem Haushaltsantrag letztlich zuzustimmen. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Und ein Letztes noch in diesem Zusammenhang: Wir haben ja hier schon einige Anhörungen zu dem Thema erleben dürfen, und Sie wissen ja selbst, was diese Anhörungen ergeben haben, auch mit Blick auf die kommunale Struktur. Nun werden Sie wahrscheinlich wieder erneut erwidern, dass das eine Aufgabe auch der Kommunen sei. Und trotzdem ist es ja irgendwie so, auch als Kommunalminister und auch als verantwortliche Landesregierung kann es ja nicht einerlei sein, dass wir hier teilweise Schaudergeschichten hören mussten, dass also die kommunale Verwaltungsstruktur offen wie ein Scheunentor sein soll, dass selbst für Leute, die sich mit Cyberkriminalität nicht auskennen, es ein Leichtes wäre, in die Räumlichkeiten, in die Rechenzentren der Kreisverwaltung und auch der anderen Verwaltungen hineinzukommen, und vieles, vieles mehr. Alles das ist ja zutage befördert worden, und deswegen sage ich: Die Bildung eines Landesamtes wird alleine nicht ausreichen, um sich diesem Thema wirklich profund zu nähern. Wir werden das konstruktiv begleiten, das kann ich Ihnen versprechen, das habe ich auch schon angedeutet. Aber ich sage, da muss insgesamt doch mehr passieren, und auch das werden wir in den Beratungen deutlich machen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Ich freue mich dann auf eine konstruktive Beratung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Peters! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Damm.
Hannes Damm GRÜNE
Sehr geehrte Präsidentin! Werte Abgeordnete! Schon der Zeitplan des hier vorgelegten Gesetzentwurfes ist sehr ambitioniert, wenn man sich den Verlauf bisheriger Digitalisierungsprojekte, beispielsweise der digitalen Haushaltsführung, anschaut. Auch die veralteten beziehungsweise schwer nutzbaren, kaum mobil optimierten Webseiten des Landtages beziehungsweise der Ministerien und Behörden sind nicht unbedingt ein Aushängeschild für die Digitalisierung unseres Landes bis hierher. Trotzdem ist das Argument des Abbaus von Doppelstrukturen stichhaltig und nachvollziehbar. Und unbestritten gibt es ob der genannten Beispiele den Bedarf für einen geordneten Neustart, zu dem das vorgelegte Konzept den Anstoß liefern kann. Aber Zentralisierung und Homogenisierung können auch zusätzliche Gefahren schaffen, Stichwort „Single Point of Failure“ – oder auf Deutsch: Wenn man einen Punkt hat, den man angreifen kann, und es ist der einzige – oder „Too Big to Fail“, dann setzt man sich eben auch besonderen Gefahren aus, und umso höher müssten auch dann unsere Ansprüche an die anzusetzenden Sicherheitsmaßnahmen sein. Das ist aus Sicht des Datenschutzes natürlich wieder das gleiche Argument, da wird die eigene Zuständigkeit erst mal positiv bewertet, aus meiner Sicht im Gesetzentwurf, das nicht an Dritte zu vergeben, gleichzeitig natürlich ist auch hier ein hoher Anspruch an Sicherheit, dem wir gerecht werden müssen. In jedem Fall ist auch die Festlegung auf einheitliche Standards sinnvoll, gerade in den verschiedenen Teilen der Verwaltung eines einzigen Bundeslandes. Hier muss aus unserer Sicht zwingend darauf geachtet werden, auch bereits existierende und quelloffene Standards für die Verwaltungsdigitalisierung zu setzen. Mit dem Programm für die Videokonferenzen in den Ausschüssen haben Sie das ja gesehen, im Programm Jitsi wird es ja schon gemacht. Auch das begrüßen wir ausdrücklich. Hier muss aus unserer Sicht auch darauf verzichtet werden, eigene Standards zu etablieren und lieber Bekanntes, wie zum Beispiel das XÖV-Format zu nutzen. Das muss insbesondere bei den Ausschreibungen berücksichtigt werden. Und auch an dieser Stelle ist es gut, dass wir hier frühzeitig in den Ausschussberatungen uns damit auseinandersetzen können, wie nachher die Umsetzung des Gesetzes dann auch stattfinden soll. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass jetzt Klarheit für die Mitarbeiter/-innen des DVZ geschaffen wird, auch – das hat der Herr Minister jetzt in seiner Rede zum ersten Mal, aus meiner Sicht zum ersten Mal gemacht –, auch für die Strukturveränderungen der Mitarbeitenden in den einzelnen Landesbehörden. Ich teile die Wahrnehmung der CDU, dass die Menschen dann trotzdem in den einzelnen Häusern bleiben sollen, und wie da eine gute Abstimmung stattfinden kann, das sollten wir auf jeden Fall auch im Rahmen der Ausschussberatungen diskutieren. In jedem Fall ist vorgesehen, langfristig bis 2040 die Zahl der Planstellen im neu zu gründenden Landesamt dann auf rund 60 zu reduzieren und im Übrigen mit Projektstellen zu arbeiten, was dann sozusagen aus dem Kontext sicher weniger ist als derzeit. Es ist natürlich sinnvoll, immer Effizienzsteigerungen hier vorzunehmen und die gleiche Aufgabenlast im Sinne der Bürger natürlich und der Kosten auch mit weniger Personal zu stemmen, wenn das im Rahmen der neuen Strukturen dann möglich wird. Trotzdem muss sichergestellt werden, dass hier der Stellenabbau selbst sozialverträglich stattfindet, das heißt zum Beispiel aus unserer Sicht durch eine Nichtwiederbesetzung von auslaufenden Stellen oder Verrentung. Aus meiner Sicht ergeben sich noch zwei Fragen insbesondere: Das eine, das wäre jetzt vielleicht noch mal zu klären, falls noch jemand aus der SPD-Fraktion zum Beispiel zu Wort kommt, inwiefern die Einschränkung des Anwendungsgebietes dieses Gesetzes hier zu begründen ist, und das Zweite, wir stehen jetzt vor dem Abschluss der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Soweit ich diesen Gesetzentwurf verstanden habe, geht es um den Digitalisierungsbedarf der Landesverwaltung, aber insbesondere den IT-Service nach innen. Und wir fragen uns, ob es nicht klug wäre, auch den IT-Service nach außen hin mit anzusiedeln, also genau diesen digitalen Bürgerservice, der ja jetzt im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes von den verschiedenen Bundesländern gemeinschaftlich entwickelt wird. Und dann wiederum würde ich die Aussage wagen, dass diese 60 Stellen, die dann in Zukunft geplant sind, also auch dieser Abbau der Stellen das falsche Signal ist und vermutlich die Kapazitäten nicht ausreichen. Und ich möchte dann im Rahmen der Ausschussberatungen auch noch geklärt haben, an welcher Stelle denn dieser digitale Bürgerservice angesiedelt und supportet werden soll. Insofern stimmen wir der Überweisung in den Ausschuss auch zu, denken aber, dass da noch einige Knackpunkte in den Beratungen geklärt werden müssen. – Vielen Dank! (Beifall Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP Herr Wulff.
David Wulff FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich schließe mich da auch dem Kollegen Peters an, das ist ein guter erster Schritt, den wir hier mit dieser Vorlage gehen, den wir hier mit diesen Vorhaben insbesondere gehen, denn Zentralisierung, Vereinheitlichung und Standardisierung sind extrem große Vorteile im Bereich der Digitalisierung. Das heißt also, wenn wir diesen Schritt gehen, können wir genau in diesen Bereichen die Vorteile ausspielen, die auch der Herr Minister bereits genannt hat. Allerdings muss man dann natürlich aufpassen, wo die Reise hingeht. Wir haben den ganzen Spaß, ich durfte das im Landkreis Vorpommern-Greifswald einmal mitmachen, wir haben auch da geguckt, das wir digitale Serviceleistungen zentralisieren. Wir haben die IKT-Ost gegründet. Wir haben mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und der Stadt Neubrandenburg eine einheitliche Struktur dafür gegründet, genau diese ganzen Prozesse voranzutreiben. Und das ist jetzt vier Jahre her, und dieser Prozess ist immer noch nicht abgeschlossen. Das heißt also, wir werden uns auch hier, wenn das im nächsten Jahr starten soll, darauf einstellen müssen, dass es ein langer, schmerzhafter Prozess wird, denn das, was man auf keinen Fall vernachlässigen darf, ist, das, was jetzt in den Häusern drin ist, das ist sehr, sehr unterschiedlich, der Digitalisierungstand, der Softwarestand. Der Wille, im Bereich Digitalisierung voranzuschreiten, ist auch hier in jedem Ressort unterschiedlich. Das haben wir auch bei der Kleinen Anfrage zum Thema Faxgerät alleine gesehen. Auch da waren die Ausprägungen der Benutzung von Faxgeräten doch von Haus zu Haus sehr, sehr unterschiedlich. Und dann dürfen wir auch immer nicht vergessen persönliche Befindlichkeiten. Es ist schön, dass wir das jetzt im Gesetz verankern und so machen. Das hilft vielleicht auch, über die eine oder andere persönliche Befindlichkeit und Zuständigkeit oder auch Hoheitswissen in den einzelnen Bereichen, darüber hinwegzukommen. Das brauchen wir an der Stelle. Allerdings müssen wir da noch mal wieder weitergucken, wie das denn in Zukunft aussieht. Und in den Beratungen würde mich schon interessieren, wie dafür die Umsetzung tatsächlich erfolgen soll, insbesondere das Zusammenziehen der Ressourcen aus den unterschiedlichen Häusern. Also wie sieht denn nachher der Stellenplan aus bei dieser neuen Behörde? Was wird dann nachher aus den einzelnen Häusern abgezogen, wie viel Personal, welches Personal? Das wird sich mit Sicherheit dann auf den nächsten Haushaltsverhandlungen deutlich widerspiegeln müssen, denn wenn ich mir alleine bei uns im Landkreis angeguckt habe, was wir da an Millionenbeträgen quasi aus dem Kreishaushalt rausgenommen haben und in die IKT quasi reingegeben haben, dann müsste das ja ein Vielfaches von dem sein. Also müsste hier im Land nachher das ein Vielfaches von dem sein, was wir auf kreislicher Ebene alleine schon gemacht haben. Auch da müssen wir gucken: Wie sieht es nachher aus mit der Kosten- und Leistungsrechnung, also wie sehen die Dienstleistungen, die die Behörde quasi auch an die Ministerien quasi gibt, wie wird das Ganze nachher dokumentiert, wie wird das abgerechnet? Wie wird vielleicht auch der Qualitätsstandard irgendwie begutachtet? Wie sieht das dann nachher mit den einzelnen Supportsachen, also nicht nur der Fachanwendung, sondern auch der Standardanwendung aus? Ticketsysteme müssen da eigentlich aufgebaut werden, Service-Level-Agreements, das sind nachher alles Sachen, was man irgendwie von einem mehr oder weniger Dienstleister oder dieser zentralen Behörde irgendwie auch erwarten darf, und insbesondere dann – und das vermisse ich eigentlich in ganz, ganz vielen Bereichen hier im Land –: Wie sieht es denn aus mit Zielvereinbarungen und Kennzahlen? Wie messen wir denn, ob das Ganze dann erfolgreich ist? Und Digitalisierung bedeutet natürlich auch, dass wir viele Daten aufnehmen, und die müssen wir dann aber auch irgendwie auswerten. Wir müssen gucken, ab wann ist dieses Projekt tatsächlich erfolgreich. Wann haben wir es geschafft, eine einheitliche IT aufzubauen? Wann haben wir es geschafft, tatsächlich diese Skaleneffekte da irgendwie so rauszuziehen? Da müsste man vielleicht mal so einen Vorher-nachher-Vergleich angucken. Wie sieht es aus mit den Personalvertretungen et cetera in den Häusern? Ich glaube, da kommen wir ganz gut hin, wenn wir auch da in den Ausschussberatungen sagen, okay, dann ist es erfolgreich oder nicht. Was weiterhin zu klären sein wird, ist das Verhältnis zum DVZ. Dennoch, wie im jüngsten Bericht vom Landesrechnungshof, denke ich, ist ein näherer Blick zum Thema DVZ durchaus geboten. Außerdem, das hatte auch der Kollege Damm gerade gesagt, die Verbindungen, wie sieht es denn aus mit den Dienstleistungen nach außen, also mit dem Onlinezugangsgesetz. Das betrifft nicht nur die Landesleistungen, sondern natürlich auch die kommunalen Dienstleistungen. Das heißt also OZG-Umsetzung, wie ist nachher das Verhältnis zum eGo-MV zum Beispiel, weil das, was vorne irgendwie an Daten reinkommt, muss hinten verarbeitet werden. Und dann haben wir natürlich den Austausch zwischen Softwarelösungen, die in den Ministerien laufen, aber halt auch auf der kommunalen Ebene. Und genau diesen Datenaustausch zwischen den unterschiedlichen Ebenen, das muss darüber natürlich auch gewährleistet sein. Deswegen muss da auch klar sein, okay, welche Rolle, wie ist die Einbindung zum eGo-MV nachher entsprechend drin. Ganz besonders begrüßen wir aber auf jeden Fall die Ausnahmen zu Beginn, dass der Bereich Justiz die Unabhängigkeit behält. Das ist etwas Gutes. Das hat sich in anderen Bundesländern auch schon als gut erwiesen. Und jetzt freue ich mich dann auf eine spannende Beratung in den Ausschüssen zu den Vorhaben. – Danke sehr! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Wulff! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Herr da Cunha.
Philipp da Cunha SPD
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Mit der Ersten Lesung wollen wir heute, gerade was die Optimierung der IT-Landschaft betrifft, große Wege gehen, denn mit einem neuen Landesamt, dem Zentrum für Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, dem sogenannten ZDMV, wollen wir tatsächlich mit der über die Jahre doch sehr gewachsenen Struktur der IT bei uns im Land neue Wege gehen. Wir wollen einerseits, wenn man sich die IT-Landschaft anschaut, die Verwaltungsprozesse in den letzten 32 Jahren sind mehr und mehr digital geworden, die Informationstechnik hat Einzug gehalten, und natürlich haben dort vor allem die eigenen Lösungen, die speziell angepassten Lösungen auch ihre Berechtigung gehabt, denn in den verschiedenen Behörden hat man verschiedene Anwendungen gehabt, denen ist man nachgegangen mit eigener Software, eigener Hardware. Das, was man gebraucht hat, hat man eingeführt. Das hat sich etabliert, sodass wir halt tatsächlich über die Ressorts die unterschiedlichsten, wie wir eben gerade gehört haben, Softwareversionen, die unterschiedlichsten Anforderungen haben, die aber tatsächlich in der heutigen digitalen Zeit eigentlich dem weichen müssten, dass wir einheitlicher sind, dass wir mehr mit Schnittstellen arbeiten, dass wir Lösungen haben, die tatsächlich nicht mehr angepasst werden müssen. Was wir jetzt haben, wenn wir gerade über digitale Verwaltung sprechen, dann wird die Herausforderung sein, gerade so eine unterschiedliche IT-Landschaft bei uns alleine schon in der Landesverwaltung gangbar zu machen, lauffähig zu machen auf den unterschiedlichen Systemen, die wir haben. Und dementsprechend ist vor allem der Weg hin zu einer deutlich einfacheren oder deutlich einheitlicheren Lösung einer zentralen und standardisierten IT-Landschaft bei uns im Land ein doch sehr guter Weg, um dort tatsächlich auch Bürgerfreundlichkeit, Serviceorientiertheit, aber auch den Anforderungen, die wir an zukünftige Informationsprozesse in der IT und Digitalisierungsprozesse haben, auch gerecht zu werden. Unsere Landesverwaltung muss stärker miteinander arbeiten. Wir brauchen vor allem und gerade auch dieser Weg führt hoffentlich zu noch stärkeren ressortübergreifenden Lösungen, die wir einfacher organisieren können. Und dieses Landesamt ist vor allem erst mal intern. Das ist ja vor allem erst mal so, dass es nach innen wirkt, sodass wir einheitlich innerhalb der Landesverwaltung arbeiten können. Und ich möchte gerne abschließen mit den Worten, die der Minister gerade gesagt hat: Wir wollen damit ein großes, schlagkräftiges Team für die digitale Verwaltung hier bei uns in M-V haben. Wir wollen damit tatsächlich etwas Neues schaffen, und wir freuen uns auf die Beratungen in den Ausschüssen. – Ich danke vielmals für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/1346 zur federführenden Beratung an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Meine Damen und Herren, die Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP haben einen Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 8/1410 zum Thema „Solidarisch für Frauen- und Menschenrechte im Iran“ vorgelegt. Wir werden diese Vorlage, um die die Tagesordnung erweitert werden soll, nach angemessener Zeit für eine Verständigung innerhalb und zwischen den Fraktionen nach dem Tagesordnungspunkt 9 aufrufen. Ich werde das Wort zur Begründung dieses Dringlichkeitsantrages erteilen sowie die Abstimmung über dessen Aufsetzung durchführen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die allgemeine Beeidigung von Übersetzenden sowie zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes, Drucksache 8/1347. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes über die allgemeine Beeidigung von Übersetzenden sowie zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 8/1347 – Das Wort zur Einbringung hat die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Frau Bernhardt.
Jacqueline Bernhardt
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich spreche heute zu Ihnen, um Ihnen den Gesetzentwurf der Landesregierung vorzustellen, welcher die Änderung des Dolmetschergesetzes zum Gegenstand hat. Ausgangspunkt dieses Vorhabens ist der Umstand, dass auch hier das Bundesgesetz, das Gerichtsdolmetschergesetz, beschlossen wurde, das bereits zum 01.01.2023 in Kraft treten wird. In diesem Gesetz ist das Verfahren zur allgemeinen Beeidigung der Gerichtsdolmetschenden vereinheitlicht. Bundesweit sollen damit die einzelnen Regeln der Bundesländer harmonisiert werden und gleiche Qualitätsanforderungen im gesamten Bundesgebiet gewährleistet werden. Bei der Schaffung des Gesetzes hat der Bund von der konkurrierenden Gesetzgebung Gebrauch gemacht. Das hat für das Landesrecht die Rechtsfolge, dass dieses keine anderslautende Regelung aufweisen darf, soweit der Bund durch sein Recht Regelungen getroffen hat. In der Folge ist das bisherige Dolmetschergesetz Mecklenburg-Vorpommern im Sinn einer Neufassung zu überarbeiten, denn durch das neue Bundesrecht werden unsere landesrechtlichen Regelungen teilweise obsolet. Kurzum, das Landesdolmetschergesetz bedarf aufgrund der bundesrechtlichen Änderungen einer Überarbeitung. Es verbleiben die Regelungen zur allgemeinen Beeidigung der Übersetzenden, die sich in einer Neufassung des Gesetzes wiederfinden. Ziel ist es dabei, die für die Dolmetschenden durch das Gerichtsdolmetschergesetz aufgestellten Qualitätsanforderungen auch für die Übersetzenden gelten zu lassen. Erlauben Sie mir an dieser Stelle einen kurzen Exkurs, um Ihnen die Besonderheit zwischen den Gerichtsdolmetschern im Gegensatz zu den Übersetzenden deutlich zu machen: Die Gerichtsdolmetscher werden durch Gericht zur Sprachmittlung herangezogen und vereidigt und sichern somit das Recht auf sprachliches Gehör. Die Übersetzenden hingegen übertragen schriftlich vorliegende Texte. Weitestgehend erfolgen diese Änderungen mit Verweisung auf das Bundesgesetz. So wird mit der Harmonisierung von Gerichtsdolmetschern und -übersetzenden auch hier eine Harmonisierung erreicht. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ferner sieht das Gerichtsdolmetschergesetz des Bundes in einem Intervall von fünf Jahren die regelmäßige Überprüfung der Dolmetschenden vor. Diese Anforderung wird künftig auch für die Übersetzenden gelten und diese betreffen. Der entstehende Mehraufwand macht eine Änderung des Landesjustizkostengesetzes nötig. Für das künftige Verwaltungsverfahren ist die Einführung von sachentsprechenden Gebührentatbeständen angezeigt. Diesen Anforderungen trägt der vorliegende Gesetzentwurf ebenfalls Rechnung. Im Folgenden möchte ich zunächst die Eckpunkte des Gesetzentwurfes noch genauer vorstellen. Sodann werde ich auf die einzelnen Aspekte des bisherigen Rechtsetzungsvorhabens eingehen. Kernanliegen des Gesetzentwurfes ist die Vermeidung von Doppelbeeidigungen. Bislang sind beispielsweise allgemein beeidigte Dolmetscher zu behördlichen oder notariellen Zwecken erneut zu beeidigen, was wenig praktikabel erschien. Ferner sieht der Entwurf vor, die allgemeine Beeidigung der Übersetzenden zu regeln. Damit soll wie gesagt die Qualität der Übersetzungen, unabhängig davon, ob sie schriftlich oder mündlich erfolgt, vereinheitlicht werden. Zuletzt sind durch das neue Bundesrecht die Regelungen zur öffentlichen Bestellung entfallen. Insoweit ist das Landesrecht an diesen Umstand anzupassen. Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich nun überleiten zu dem bisherigen Rechtsetzungsverfahren bei uns in Mecklenburg-Vorpommern. Bei der Novellierung des Dolmetschergesetzes Mecklenburg-Vorpommern ist es unabdingbar, die Übersetzenden sowie die betroffenen Behörden in den Prozess mit einzubeziehen. Zu diesem Zwecke haben wir unter anderem eine sehr umfangreiche Verbandsanhörung durchgeführt. Folgende Institutionen nahmen teil beziehungsweise hatten die Möglichkeit der Teilnahme: – Das waren die Präsidenten des Oberlandesgerichts, des Oberverwaltungsgerichts, des Landessozialgerichts, des Landesarbeitsgerichts, die Präsidentin des Finanzgerichts, – die Generalstaatsanwältin, – der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer, Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V., – der Bundesverband der GebärdensprachdolmetscherInnen Deutschlands e. V., – der Berufsverband der Dolmetscher Berlin-Brandenburg-Norddeutschland, – das Bundesforum Justizdolmetscher und -übersetzer, – der Inklusionsförderrat sowie – die Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern. Der Verein der vereidigten Dolmetscher und Übersetzer in Hamburg e. V. hat unaufgefordert eine Stellungnahme abgegeben. Die abgegebenen Stellungnahmen wurden durch das Haus umfassend ausgewertet und in dem vorliegenden Gesetzentwurf mitberücksichtigt. Am 13.09. erfolgte dann die zweite Kabinettsbefassung und sodann die Vorlage an den Landtag. Wie Sie dieser Kurzdarstellung entnehmen können, haben wir durchgängig sehr großen Wert darauf gelegt, dass der Entwurf mit den betroffenen Personenkreisen eingehend erörtert wird, dass er wegen des Zeitdrucks aber dennoch bereits im Oktober hier im Landtag in der Ersten Lesung eingebracht werden kann. Nur so kann aus unserer Sicht sichergestellt werden, dass zum einen der Bedeutung des Gesetzesvorhabens mit der nötigen Präzision Rechnung getragen wird und zum anderen aber auch ein Inkrafttreten bereits zum 01.01.2023 ermöglicht wird. In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf eine weitere schwierige Rahmenbedingung hinweisen. Der Bund arbeitet bereits jetzt an einem Reparaturgesetz für das Gerichtsdolmetschergesetz, da insbesondere die kurzen Übergangszeiten und -fristen für die neue Rechtslage gemeinhin als wenig praktikabel und kaum umsetzbar angesehen werden. Der bislang noch nicht annähernd feststehende konkrete Inhalt des künftigen Reparaturgesetzes wird gegebenenfalls wiederum das Landesrecht betreffen und hier nachzuvollziehen sein. Dennoch ist es bereits jetzt unabdingbar, auf Landesebene zunächst ab dem 01.01.2023 dem geltenden neuen Bundesrecht Rechnung zu tragen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Ministerin! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/1347 zur Beratung an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9 : Aussprache gemäß Paragraf 43 Nummer 2 unserer Geschäftsordnung zum Thema „Long Covid und seine Folgen – Versorgung, Forschung und Beratung für Betroffene ausbauen“. Aussprache gemäß § 43 Nummer 2 GO LT zum Thema Long Covid und seine Folgen – Versorgung, Forschung und Beratung für Betroffene ausbauen Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Ums Wort gebeten hat für die Fraktion der SPD Frau Klingohr.
Christine Klingohr SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Corona-Pandemie war und ist eine riesengroße Herausforderung, die unser Land zu bewältigen hat. Sie hat den Menschen Unglaubliches abverlangt und ihre langfristigen Auswirkungen werden uns weiterhin in beträchtlichem Maße beschäftigen. Unser Ziel war von Anfang an, Gesundheit und Leben zu schützen, Wirtschaft und Arbeitsplätze zu sichern und den sozialen Zusammenhalt zu bewahren. Die Auswirkungen der Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen waren ohne Frage hart für uns alle. Mit Blick auf andere europäische Länder können wir heute im Nachhinein feststellen, dass sich der vorsichtige und verantwortungsvolle Kurs, auf den sich in Deutschland geeinigt wurde, bewährt hat. Wichtig ist, dass unser Gesundheitssystem standgehalten hat. Und wir können dankbar sein, dass Deutschland und auch Mecklenburg-Vorpommern vergleichsweise gut durch die Pandemie gekommen sind. Das haben wir den vielen Menschen aus den verschiedensten Gesundheitsberufen, der Pflege, den Expertinnen und Experten, den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und unseren vielen besonnenen und verantwortungsvollen Bürgerinnen und Bürgern zu verdanken. Gemeinsam wollen wir Mecklenburg-Vorpommern aus der Corona-Pandemie führen. Umso mehr gilt es nun, die Bewältigung der Pandemiefolgen in Angriff zu nehmen und entstandenen Schaden nach Möglichkeit zu heilen. Einen besonderen Fokus wollen wir heute auf die gesundheitlichen Folgen der Corona-Pandemie legen, sind es doch in Europa geschätzte 17 Millionen Fälle von Long Covid, davon bis zu 500.000 Fälle in Deutschland. Von den schlimmen unmittelbaren Folgen eines schweren oder sogar lebensbedrohlichen Krankheitsverlaufs wissen wir alle. Besonders kritisch sind dabei die auftretenden Funktionsstörungen der Lunge, des Herzens und der Nieren, die bis hin zum gänzlichen Versagen mehrerer Organe gehen können. Diese besonders akuten und behandlungsintensiven Erkrankungen standen zunächst natürlich im Mittelpunkt, als es darum ging, Corona-Patienten zu versorgen und unsere medizinischen Strukturen an die Erfordernisse der Pandemie anzupassen. Viel weniger Beachtung haben bisher die langfristigen gesundheitlichen Probleme gefunden, die auf eine Corona-Infektion folgen können. Ulli, 34 Jahre jung, eine gute Freundin unserer Familie, erkrankte im Februar dieses Jahres an Corona, ein ziemlich milder Verlauf, gleichzusetzen einer Erkältung. Ihre Familie mit ihrem Mann Danny und der fünfjährigen Tochter Luise haben Glück und bleiben negativ. Ulli erholt sich schnell und geht nach 14 Tagen wieder ihrer Arbeit im Gesundheitswesen nach. Alles könnte einfach sein, aber Ulli fühlt sich schon bald ganz schnell von ihrer Arbeit erschöpft und alle denken, ein bisschen mehr Erholung wird schon guttun. Wieder eine Krankschreibung, die Fragen des Arbeitgebers, wann Ulli wieder zur Arbeit kommt, wieder ein paar Tage Arbeit, denn die Verantwortung gegenüber den Kollegen ist groß. Bei Ulli wird eine Gürtelrose diagnostiziert. Nun denken alle, den Übeltäter gefunden zu haben. Dann, jetzt im Sommer, geht es gar nicht mehr bei Ulli, keine Kraft, um die einfachsten Dinge im Haushalt zu erledigen. Sie schafft es nicht mehr, ihre Tochter in die Kita zu bringen, schafft nicht, die Wäsche zu machen, das Aufräumen fällt ihr schwer. An die Versorgung ihrer Familie ist nicht zu denken. Hinzu kommen Zitteranfälle und Wortfindungsstörungen. Nur dadurch, dass in dieser Situation alle zusammenhalten und Oma und Opa für Luise einspringen, kann das Leben der kleinen Familie irgendwie weitergehen, denn der Papa von Luise ist selbstständig. Er muss arbeiten gehen, damit die Familie finanziell über die Runden kommt. Noch geht es Ulli nicht viel besser, und ich bin froh, dass wir uns diesem Thema zuwenden, um Aufklärung zu geben und die fach- und sektorenübergreifende Forschung, Therapie und Behandlungssteuerung voranzutreiben. Inzwischen wissen wir, dass auch Menschen, die zunächst einen vergleichsweise harmlosen und milden Krankheitsverlauf durchgemacht haben, infolge dieser Infektion gesundheitliche Einschränkungen erleben. Zusammengefasst werden die Symptome und Beschwerden, die den Zeitraum der akuten Krankheitsphase um mindestens vier Wochen überschreiten, unter dem Begriff „Long Covid“. Für Mecklenburg-Vorpommern ist bei vorsichtiger Schätzung derzeit von circa 70.000 Betroffenen auszugehen. Bei manchen von ihnen sind die länger anhaltenden Beschwerden nur leicht, andere Betroffene sind durch Long Covid jedoch stark in ihrem täglichen Leben eingeschränkt, bis hin zur Berufsunfähigkeit und bis hin zum Unvermögen, den eigenen Alltag zu bestreiten. Zu den Symptomen von Long Covid zählen unter anderem Erschöpfung, Kurzatmigkeit und Konzentrationsstörungen, wobei die Ausprägung wie gesagt stark variiert. Derzeit entwickelt sich ein gewisses Bewusstsein für die Langzeitfolgen von Corona-Infektionen und die Situation der Betroffenen. Dazu tragen bürgerschaftliche Initiativen und Betroffenenorganisationen bei. Im Kontext der Corona-Pandemie erhält auch das Chronische Erschöpfungssyndrom verstärkt Aufmerksamkeit. Dieses stellt eine schwere neuroimmunologische Erkrankung dar, die infolge von Infektionskrankheiten auftreten kann, eben auch nach einer Corona-Infektion. Erforscht ist dieses Syndrom bisher jedoch kaum. So hat den Petitionsausschuss des Landtages im Frühjahr eine Petition zum Thema ME/CFS erreicht. In der Petition wurde auf die Situation von Menschen aufmerksam gemacht, die an dem Chronischen Erschöpfungssyndrom leiden. Daraufhin hat der Ausschuss am 2. März eine Anhörung mit Vertreterinnen und Vertretern der Wissenschaft, von Betroffenenorganisationen und des Sozial- und Wissenschaftsministeriums durchgeführt, um die derzeitige Lage und mögliche Handlungsoptionen zu ermitteln. Der Ausschuss hat seinerzeit beschlossen, die Landesregierung solle prüfen, in welcher Weise Unterstützung – insbesondere in den Bereichen Forschung, Aufbau medizinischer Behandlungs- und Versorgungsstrukturen, Information und Aufklärung der Ärzteschaft und der Gesellschaft sowie Errichtung von Koordinierungsstellen – geleistet werden kann. Der Ausschussvorsitzende Thomas Krüger kam auf mich zu, ob wir uns auch als sozial- und gesundheitspolitische Sprecher diesem Thema widmen können. Seit dem 7. April standen wir als gesundheitspolitische Sprecher der Regierungsfraktionen und auch mit anderen demokratischen Fraktionen – ich erwähne Frau Becker-Hornickel und Herrn Dr. Terpe – in regelmäßigem Austausch mit Expertinnen und Experten auf den Gebieten der inneren Medizin und der rehabilitativen Medizin, die sich auf die Behandlung von Patienten mit Long Covid spezialisiert haben. In Zusammenarbeit mit dem Sozial- und Gesundheitsministerium haben wir die besten Möglichkeiten ausgelotet, um Menschen mit Anzeichen von Long Covid oder des Chronischen Erschöpfungssyndroms helfen zu können. Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass derzeit nicht nur ein Mangel an gesellschaftlichem Bewusstsein für die Situation von Long-Covid-Erkrankten, sondern auch an wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Diagnostik und Therapie dieses Krankheitsbildes herrscht. Gleiches gilt für das Chronische Erschöpfungssyndrom. Seither hat das Sozial- und Gesundheitsministerium in Abstimmung mit dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur zwei Anträge für den MV-Schutzfonds erarbeitet, die im November dem Landtag zur Entscheidung vorgelegt werden sollen. Um Forschungsprojekte zu ermöglichen und um die Kapazitäten für Behandlung und Beratung von Long-Covid-Patientinnen und -Patienten auszubauen, möchten wir den Universitätskliniken in Rostock und Greifswald über 2 Millionen Euro zur Verfügung stellen. So kann die Versorgung von Long-Covid-Patienten in Mecklenburg-Vorpommern ausgehend von den universitären Spezialambulanzen gesichert und sektorenübergreifend durch Vernetzung von Allgemeinmedizinern, Internisten, Neurologen, Pneumologen, Gastroenterologen, Arbeitsmedizinern und dem Long-Covid-Institut in Rostock ausgebaut werden. (Marc Reinhardt, CDU: Siehste!) Darüber hinaus unterstützen wir die Gründung des Instituts Long Covid in Rostock. (Marc Reinhardt, CDU: Da kann man doch mal klatschen, Mensch!) An dessen Spitze steht Frau Dr. Jördis Frommhold, Frau des Jahres 2021, die sich deutschlandweit als Expertin für Long Covid einen Namen gemacht hat. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Die hat ja auch schon Buchlesungen gemacht.) Sie hat bisher mehr als 5.500 Patientinnen und Patienten mit Long Covid behandelt. Bisher gibt es kein spezialisierteres Institut in Deutschland, das sich vorrangig der Therapie und Erforschung der Long-Covid-Erkrankungen widmet. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Na, na, na!) Mecklenburg-Vorpommern wird hier eine Vorreiterrolle einnehmen. Neben der Patientenberatung soll das Institut den interprofessionellen Austausch zum Thema Long Covid befördern. Die Arbeit des Instituts wird dadurch zur Verbesserung des diagnostischen und therapeutischen Umgangs mit Long Covid sowohl in der hausärztlichen Versorgung in ländlichen Gegenden als auch in den Kliniken beitragen. Zudem soll durch die Schulung und Aufklärung in Unternehmen für die Situation von Long-Covid-Betroffenen sensibilisiert werden und die Anpassung des betriebsinternen Gesundheitsmanagements unterstützt werden. Freuen wir uns bereits heute auf zwei Leuchtturmprojekte in der medizinischen Versorgung nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern, sondern auch in ganz Deutschland! Für rundum gesunde und aktive Menschen, die bisher keine Berührungspunkte mit Long Covid oder dem Chronischen Erschöpfungssyndrom hatten, mögen die Auswirkungen dieser Erkrankungen schwer vorstellbar sein. Umso wichtiger ist es, auf die Situation all jener Menschen aufmerksam zu machen, die unter den beschriebenen Symptomen leiden. Auch zu diesem Zweck haben wir die heutige Aussprache beantragt. Gerade angesichts der Folgen der Corona-Pandemie, aber auch mit Blick auf die multiplen Krisen und Herausforderungen, denen wir uns derzeit stellen müssen, wollen wir als Regierungsfraktionen für eine Gesellschaft werben und eintreten, in der die Menschen aufeinander achten und sich helfend die Hand reichen. In diesem Sinne freut es mich, die beschriebenen Projekte mit auf den Weg zu bringen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Barbara Becker-Hornickel, FDP)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Landesregierung die Sozialministerin Frau Drese.
Stefanie Drese
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Seit Beginn der Corona-Pandemie in den Jahren 2019/2020 sind viele Menschen an der einen oder anderen Variante des Virus akut erkrankt. Der Verlauf der Corona-Pandemie ist geprägt von Wellen, in denen sich immer neue Virusvarianten weltweit ausgebreitet haben. Die Landesregierung ist dieser Bedrohung der individuellen und öffentlichen Gesundheit entschieden entgegengetreten. Von Anfang an hat die Landesregierung zahlreiche Maßnahmen auf Basis der wissenschaftlichen Erkenntnisse getroffen. Dabei haben Maske, Abstand, ein Testmanagement und insbesondere die Impfung geholfen, die Pandemie einzudämmen. Darüber hinaus fördert die Landesregierung auch zahlreiche Studien zur Erforschung und Therapie der Corona-Erkrankung. Mithilfe der Wissenschaft ist es gelungen, in kurzer Zeit Impfungen und erste Leitlinien für die Diagnostik und Therapie von Corona zu entwickeln. Aber nicht immer gelingt es mit diesen Maßnahmen, alle Menschen vor einem schweren Verlauf einer Corona-Infektion zu schützen. Zwar wird ein Großteil der Erkrankten wieder gesund, insbesondere dank der Impfung, manche spüren nicht einmal Symptome, ein kleinerer Teil der Menschen, die erkrankt sind, muss jedoch im Krankenhaus stationär versorgt und manche sogar beatmet werden. Sie werden leider nicht wieder einfach so gesund, schlimmer noch, die Symptome verdichten sich bei manchen Menschen in unterschiedlichen Ausprägungen. Etwa 200 Symptome wurden schon registriert, teilweise sind auch schwere und nachhaltige Organschäden festgestellt worden. Mittlerweile sind dafür die Begriffe „Post Covid“ und „Long Covid“ geprägt worden. Mindestens vier Prozent der Akuterkrankten leiden an anhaltenden oder später wiederkehrenden Symptomen. Neben einer allgemeinen Erschöpfung werden auch anhaltende organische Schäden festgestellt. Besonders bekannt ist die sogenannte Fatigue. Die genauen Krankheitsmechanismen sind jedoch erst wenig erforscht und scheinen symptomatisch ähnlich zur bereits bekannten ME/CFS-Erkrankung zu sein. Die Auswirkungen auf das individuelle Leben, den Arbeitsmarkt und das Gesundheitssystem sind enorm. Ich bin daher allen Beschäftigten im Gesundheits- und Sozialsystem dankbar, die diese betroffenen Menschen versorgen. Mit großem Respekt und einigem Stolz kann ich sagen, dass Mecklenburg-Vorpommern durch hervorragende Ärztinnen und Ärzte und erste Anlaufstellen für Betroffene hier eine bundesweite Vorreiterrolle innehat. Forschung und Versorgung müssen bei der neuartigen Erkrankung Hand in Hand gehen, um mehr zu erreichen als eine Behandlung der Symptome. Der Ansatz der Translationalen Medizin besagt, dass Forschung und Therapie sich gegenseitig befruchten müssen. Leitlinien der Behandlung müssen entwickelt und die Krankheitsmechanismen entschlüsselt werden. Anlaufstellen mit diesem integrierten Ansatz gibt es bundesweit nur wenige und sie sind auf viele Monate im Voraus ausgebucht. Deshalb geht die Landesregierung nun einen weiteren Schritt vorwärts. Mein Haus hat in Abstimmung mit dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur von meiner Vorrednerin die erwähnten zwei Anträge für den MV-Schutzfonds erarbeitet. Mithilfe dieser sollen die vorhandenen Ambulanzen der Universitätsmedizin ausgebaut und drei Forschungsprojekte durchgeführt werden. Weiterhin wollen wir in Rostock ein Institut für Long Covid unterstützen. Die Anträge wurden bereits von den Gremien zum MV-Schutzfonds positiv votiert und sollen wie erwähnt im November dem Landtag zur Entscheidung vorgelegt werden. Im Land haben wir an den Universitätsmedizinen Greifswald und Rostock bereits Sprechstunden für Post- und Long-Covid-Betroffene. Diese Sprechstunden werden wir bis 2024 kapazitativ ausbauen und damit die nötige umfangreiche Diagnostik ermöglichen, die bislang noch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert wird. Zugleich fördert die Landesregierung drei innovative Forschungsprojekte, um neue Therapieansätze mithilfe der Forschung zu entwickeln. Dabei sollen auch die bereits vorhandenen Projekte hinsichtlich ihrer Erkenntnisse zusammengeführt werden. Auf dieser Basis werden auch übertragbare Erkenntnisse zu Fatigue und ME/CFS erwartet. Ich bin Herrn Professor Reisinger in Rostock und Frau Professorin Steinmetz in Greifswald dankbar, im Falle einer Bewilligung die Leitung für das Projekt übernehmen zu wollen. Weiterhin freue ich mich sehr, dass die bundesweit bekannte und anerkannte Expertin Frau Dr. Frommhold in Rostock am 1. Oktober ein bisher einzigartiges Institut für Long Covid gegründet hat. Frau Dr. Frommhold, unsere Frau des Jahres 2021, ist eine der wenigen Expert/-innen, die Menschen, die unter Long Covid leiden, nach ständig aktualisierten wissenschaftlichen Erkenntnissen gezielt helfen. Mit den Mitteln aus dem MV-Corona-Schutzfonds soll dem Institut ermöglicht werden, bereits jetzt erkrankte Menschen zu behandeln. Das Institut wird interdisziplinär arbeiten und mit den Universitätsmedizinen kooperieren. Darüber hinaus wird das Institut auch öffentlichkeitswirksam für die von Ihnen zu Recht eingeforderte Akzeptanz der Erkrankung werben, Behörden beraten und medizinische Apps entwickeln. Ein weiteres Zeichen der hohen Wertschätzung seitens der Landesregierung für die Arbeit von Frau Dr. Frommhold und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist, dass unsere Ministerpräsidentin Manuela Schwesig die Schirmherrschaft des Instituts übernommen hat. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die von mir aufgezählten Projekte sind auf eine Laufzeit bis 2024 begrenzt und sollen ein Fördervolumen von 2,85 Millionen Euro haben. Das Land kann hier nur einen Anschub leisten, um die engen gesetzlichen Grenzen der getrennten Finanzierung von Forschung und Versorgung zu überwinden. In den Projekten sollen daher Abrechnungsmodelle entwickelt werden, um die Therapie von Long Covid in die Regelfinanzierung der gesetzlichen Krankenkassen zu überführen. Damit bereiten die Projekte den Weg für eine regelhafte Versorgung der Betroffenen – ein sehr wichtiges Anliegen, wie ich finde. Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen, beide Projekte zu Long Covid sind Leuchttürme mit einer Strahlkraft weit über das Land Mecklenburg-Vorpommern hinaus. Sie können als Modellprojekte für den Aufbau translational arbeitender Ambulanzen und Institute dienen. Ich bin beeindruckt von dem Innovationsgeist und dem starken Willen zur Unterstützung der Long-Covid-Erkrankten im Land. Deshalb will ich heute schon für eine Zustimmung zu diesen Anträgen werben und hoffe auf eine baldige Verbesserung der Situation aller an Long Covid Erkrankten, besonders aber derjenigen in Mecklenburg-Vorpommern, und ich danke für die Möglichkeit, in dieser Aussprache dazu Stellung zu beziehen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Ministerin! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr de Jesus Fernandes.
Thomas de Jesus Fernandes AfD
Sehr geehrtes Präsidium! Werte Abgeordnete! Zunächst erkenne ich hier heute erst mal, dass es sich quasi um eine Aussprache handelt, die dazu genutzt wird, dass man hier Anträge für die Novembersitzung ankündigt, also eine Rückenwindaussprache für Rückenwindanträge seitens der SPD für ihre Ministerin. (Beifall Nikolaus Kramer, AfD) Das ist okay, das kann man machen, muss man aber nicht. Ich habe mich erst gefragt, was Sie mit dieser Aussprache bezwecken wollen. Es geht hier um ein Krankheitsbild, das Long Covid heißt, das laut Definition nach WHO. Zum Beispiel Beeinträchtigungen, die über vier bis zwölf Wochen nach einer Infektion andauern, werden als Long Covid bezeichnet. Das sagt die WHO. Die Ministerin hat hier eben gesagt, es gibt bis zu 200 verschiedene Symptome. Und wir haben Anfang des Jahres dazu eine Expertenanhörung gehabt bei uns im Sozialausschuss. Dort, wie gesagt, äußerten sich die Experten sprachlich sehr vorsichtig, muss man sagen, und sie sprachen auch eher von „potenziellen Betroffenen“, nicht von Erkrankten oder Patienten. Sie sprachen auch vage von „möglichen Einschränkungen“, meine Damen und Herren, und sprachen von einem sehr „undifferenzierten“ Krankheitsbild. Nun ja, einige Leute leiden nach der Covid-Infektion tatsächlich an Symptomen, die vielleicht untypisch sind für andere Sachen. Das muss sicherlich auch erforscht werden, meine Damen und Herren. Mich schreckt das nur immer ab, wenn man immer nur einen Namen hört, wenn es um Forschungsgelder geht oder um eine Protegierung eines bestimmten Themenfeldes. Und wir haben hier eine Buchautorin, auch eine ausgezeichnete Frau, wie gesagt, die sich dort schon bundesweit ertüchtigt hat. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Ertüchtigt!) Das hat auch die Ministerin hier noch mal zum Ausdruck gebracht. Und nun hat diese Frau ein Institut gegründet, das, wie wir jetzt hören, von der Landesregierung dann eben aus diesem Fonds dann auch Geld erhält, um weiter forschen zu können. Das kann man so machen, (Zuruf von Marcel Falk, SPD) nur ist die Frage, die sich mir stellt, wie gesagt, wenn die Aussprache heißt „Long Covid und seine Folgen – Versorgung, Forschung und Beratung … ausbauen“, meine Damen und Herren, wir wissen alle, dass wir einen riesigen Personalmangel haben im gesamten Gesundheitsbereich. Das wurde durch Covid nicht besser und vor allen Dingen auch nicht durch die Politik der Landesregierung, meine Damen und Herren. Wir stehen vor ganzen Abteilungsschließungen in Krankenhäusern. Auch hier einfach mal, ich möchte das hier noch mal kundtun wegen der Prioritätensetzung. Dann möchte ich auch gerne noch mal mit ins Feld führen, weil es ist ja eine Aussprache, was man alles noch mit bedenken kann. Wir haben ja noch mehr Auswirkungen der Corona-Pandemie, meine Damen und Herren, da zum Beispiel die neueste Studie der DAK, meine Damen und Herren, und da reden wir über gravierende Auswirkungen im Gesundheitsbereich und Folgekosten, meine Damen und Herren, über die nächsten Jahrzehnte, und zwar, wie hat die Corona-Politik sich ausgewirkt auf Kinder und Jugendliche, meine Damen und Herren. Und da ist es so, dass Mädchen im Alter von 15 bis 17 Jahren ganz besonders betroffen sind, an Depressionen, Angststörungen und Adipositas zu leiden, meine Damen und Herren. Das sind erschreckende Zahlen. Wir haben hier stellenweise ein Plus von 69 Prozent, um die sich anscheinend keiner kümmert. Also was ist mit diesen Leuten? (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Ich hätte mir gewünscht, wie gesagt, dass man das großflächiger betrachtet, dieses Thema, weil es ja auch eine Aussprache ist, meine Damen und Herren. Kinder und Jugendliche, habe ich immer so das Gefühl, vor allen Dingen, wenn es um die Auswirkungen Ihrer Politik geht, kommen hier zu kurz. Deswegen habe ich das hier noch mal erwähnt. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und ich möchte gerne, dass Sie die auch in den Fokus nehmen, meine Damen und Herren. Auch hier haben wir dieselben Krankheitsbilder, die bei Long Covid erwähnt werden, mit oder ohne Erkrankung, meine Damen und Herren. Deswegen sage ich, es ist ein wichtiges Thema, das man tatsächlich ableuchten muss, was ist hier tatsächlich durch Corona entstanden, was hat es vielleicht nur verstärkt, was vorher da war, meine Damen und Herren, und was gehört eben nicht dazu, meine Damen und Herren. Und da bin ich … (Nikolaus Kramer, AfD: Oder was ist durch die Maßnahmen entstanden!) Ja, oder was ist durch die Maßnahmen entstanden und was entsteht noch durch die gescheiterte Politik hier im Land, meine Damen und Herren. Ja, schön zu hören, dass Sie sich finanziell beteiligen wollen in diesem Bereich. Ich möchte aber gerne, dass, wenn Sie da den Antrag bringen – der wird ja sicherlich schon fertig sein, glaube ich, vorbereitet seitens … (Christine Klingohr, SPD: Ist schon fertig.) Ist schon fertig, siehst! Wir hören, der ist schon fertig. (Christine Klingohr, SPD: Der war schon im Finanzausschuss.) Der war schon im Finanzausschuss. Alles klar! Okay! Ich wünsche mir auf jeden Fall eine breite Beleuchtung des Problems und wünsche mir, dass hier nicht künstlich etwas vielleicht aufgebaut wird, was so in der Masse, wie es hier angekündigt wird, mit 70.000 Betroffenen im Land, was vielleicht gar nicht in diesem Ausmaß da ist, meine Damen und Herren. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Glawe. (Schriftführer Henning Foerster: Welche Brille nimmt er denn nun?!)
Harry Glawe CDU
Ja, das werdet ihr gleich sehen, welche Brille ich nehme. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ich habe auch noch eine!) Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, das Thema „Long Covid und seine Folgen – Versorgung, Forschung und Beratung für die Betroffenen“ ist, denke ich, ein wichtiges Thema, das vor allen Dingen deswegen so wichtig ist, weil Spätfolgen oder Postfolgen in sechs oder in vier Monaten nach der akuten Erkrankung oftmals dann mit Schwäche, mit Gleichgewichtsstörungen oder Gangstörungen beginnen. Das heißt, die Dinge, die man eigentlich im akuten Stadium dann behandelt hat, treten dann teilweise auf. Frau Kollegin Klingohr hat ja schon die jeweiligen Auswirkungen auf Lunge, Herz, Nieren, ZNS oder auch die Belastbarkeit angesprochen. Das ist alles richtig beschrieben. Und wir brauchen natürlich Multiteams, die unterschiedliche Dinge von Ärzten über Psychologen bis hin auch zu Physiotherapeuten et cetera dann ausmachen. Wir brauchen die Akutbehandlung. Wir müssen vor allen Dingen einerseits die Diagnostik weiter vorantreiben, zweitens die Forschung vorantreiben und drittens auch denjenigen helfen, die in der Reha-Landschaft dann am Ende auch zu Umschulungen oder zu Dingen dann ausgebildet werden, da sie oftmals ihren erlernten Beruf auf Dauer nicht mehr durchführen können. Also darauf muss die Gesellschaft insgesamt vorbereitet sein. Und von daher, glaube ich, ist es richtig, dass wir in diesem Hohen Hause hier auch eine große Geschlossenheit an den Tag legen, um Long Covid und seine Folgen dann auch wissenschaftlich begleiten zu lassen. Und da ja auch eine Evaluierung da mitangebunden sein wird, brauchen wir natürlich auch gute Argumente, um am Ende die Finanzierung über die Kassen und damit über Bundesgesetzgebung dann sicherzustellen. Meine Damen und Herren, 20-Jährige bis 50-Jährige und vor allen Dingen Frauen erkranken an Long Covid öfter als Männer. Wir sind sehr daran interessiert als CDU-Fraktion, dass wir tatsächlich diese sogenannten Leuchtturmprojekte auch umsetzen. Ich will darauf hinweisen, dass wir als CDU-Fraktion ja auch und in der Regierungsbeteiligung damals auch die Fragen von Nierenforschung et cetera vorangetrieben haben. Das alles sind Dinge, die auch über den MV-Schutzfonds gefördert worden sind. Und auch die jetzigen Dinge, die einerseits an die Universitätsmedizin nach Greifswald gehen, haben ja einen Umfang von 2,5 Millionen Euro circa. Es kommt jetzt auch nicht auf eine Kommastelle an. Und es geht darum, dass für die nächsten drei Jahre dann auch die Forschung insgesamt dort vorangetrieben wird. Und der Name ist ja schon gefallen, Frau Professor Steinmetz. Von daher, glaube ich, ist das ein richtiger Weg in die richtige Richtung. Und die Ministerpräsidentin hat ja jetzt am 1. Oktober auch das Institut für Long Covid besucht und damit das Signal gesetzt, dass also auch in diesem Bereich dann Gelder bereitgestellt werden sollen. Das sind 353.000 Euro, wie Frau Klingohr oder Frau Ministerin es vorgetragen haben. Es geht vor allen Dingen darum, auch zu gucken, wie kommen wir insgesamt, wenn wir Forschung betreiben, auch zu den Ansätzen, was ist da wichtig. Wir brauchen einerseits Marker, die dazu dann auch herangezogen werden, um nötige Faktoren zum Beispiel zu entwickeln, um die Gründe von Long Covid weiter zu untersetzen und damit auch der Forschung den Weg zu öffnen, dann über die Fragen der Kosten … (Zuruf aus dem Plenum: Fünf Minuten!) Bitte? Fünf Minuten? Ich habe länger als fünf Minuten, Herr Kollege! Jedenfalls ist es so, dass wir bei der Frage uns insgesamt als CDU, denke ich, da sehr kooperativ zeigen. Und die Grundlagenforschung ist ein Sinnbild dafür, dass wir am Ende dann auch zu der Frage kommen werden, können wir das dann auch in die Praxisforschung überführen. Und da bietet sich ja Miltenyi zum Beispiel in Teterow an. Das sind erfahrene Leute, die also auch diese Grundlagenforschung mit unterstützen können, um am Ende angewandte Medizin daraus zu entwickeln. Und das Institut für Long Covid hat ja Frau Dr. Frommhold gegründet. Da geht es auch um die Frage grundsätzliche Biomarker, aber auch um die Frage, wie kommen wir insgesamt bei Long Covid weiter in der Entwicklung. Meine Damen und Herren, wir sind grundsätzlich für diesen Antrag, der ja im Finanzausschuss eine klare Mehrheit gefunden hat. Und wir werden auch mit Blick auf die Sitzung, die im Landtag ja für November angesagt ist … Im Übrigen ist es ja im ganzen Land Mecklenburg-Vorpommern zumindest in der Wissenschaft bekannt, das ist nichts Neues, und von daher ist das auch nicht überraschend. Meine Damen und Herren, entscheidend wird sein, dass wir einerseits dann auch Marker und vor allen Dingen Medikamente entwickeln, die Long Covid entgegenstehen. Dazu hat Mecklenburg-Vorpommern hervorragende Voraussetzungen. Natürlich wird es auch andere Universitäten geben in Deutschland, die daran auch fördern und forschen. Wir sollten aber gerade diesen Weg einschlagen, da wir zwei Universitäten haben, die einen sehr guten Ruf haben. Und wir haben hier im Land auch Unternehmen, die durchaus angewandte Forschung auf den Weg bringen. Wir haben festzustellen, dass 90 Prozent der Patienten im arbeitsfähigen Alter – und das ist oftmals zwischen 20 und 50 Jahren – Probleme haben, die also in der Akutphase eher als gesund entlassen worden sind, aber dann doch die Fragen immer wieder auftauchen: Schwäche, Leistungsfähigkeit eingeschränkt, Motorik nicht immer in Ordnung et cetera. Also da geht es auch um die Frage, wie kriegen wir insgesamt in der Reha-Landschaft dann auch die weitere Versorgung gesichert. Wir brauchen eine interne disziplinäre Vernetzung, also ambulant/stationär. Dann brauchen wir natürlich entsprechende Versorgungsstrukturen, die dann auch die Betreuung und die Nachsorge et cetera weiter begleiten. Und die sektorenübergreifende Versorgung steht ja allgegenwärtig auch hier in der zu bildenden Regierungskommission auf der Tagesordnung. Wir haben heute, denke ich, die Aussprache, die für den November dann, denke ich, relativ klare Verhältnisse bringen wird. Wir brauchen einen klaren Fahrplan, wir brauchen landesweite Strukturen, die jetzt ja mit den Universitäten und Instituten vorhanden sind. Wir brauchen die Unternehmen dazu, wir brauchen die Wissenschaft dazu. Und entscheidend ist, dass wir jetzt zu einer Entscheidung kommen. Da will ich durchaus auch dem Finanzminister Respekt zollen, dass er in dieser Frage Wort gehalten hat, denn vor einem halben Jahr haben wir die Dinge diskutiert, noch vor dem 4. Mai, als wir hier im Ausschuss die Dinge zur Anhörung hatten. Und von daher gilt also mein Dank auch dem Finanzminister, der am Ende ja immer auf die Kassenlage schaut. Und am Ende ist es natürlich so, dass Frau Drese und Frau Ministerpräsidentin die Dinge auch begleitet haben. Es ist richtig vorgetragen worden, dass die Arbeit am Ende im Sozialministerium geleistet werden musste. Aber ich denke, wir haben hier jetzt eine gute Grundlage, um Long Covid und Post Covid einerseits im Rahmen der Diagnostik, im Rahmen der Therapie, aber auch im Rahmen von Forschung, Entwicklung bis hin zur Reha-Landschaft auf den Weg bringen zu können. Es ist eine Herausforderung für die Gesellschaft, es ist eine Herausforderung für die Wissenschaft und es ist natürlich auch eine Herausforderung für dieses Parlament. In dem Sinne sehe ich also der Entscheidung im November sehr positiv entgegen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Glawe! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Herr Koplin.
Torsten Koplin Die Linke
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Harry Glawe, wir haben so manchen Strauß ausgefochten zu gesundheitspolitischen Themen, aber Respekt, da sind wir ganz dicht beieinander, und das lässt auch hoffen, dass wir zu einem Beschluss im November kommen, was die besagten Leuchttürme betrifft, mit einer sehr großen Mehrheit. Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Fraktion erreichen immer wieder E-Mails und Briefe von Menschen, die nicht mehr ein noch aus wissen. Der Grund: Entweder sind sie selbst oder enge Familienangehörige am Long- oder Post-Covid-Syndrom erkrankt. Diese Menschen berichten von ihrer Odyssee durch die Arztpraxen, von gelegentlich ratlosen Medizinerinnen und Medizinern, davon, manchmal nicht ernst genommen zu werden. „Das ist alles nur psychisch“, heißt es dann. Sie berichten von verständnislosen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, von der Hoffnung auf Heilung und von der Verzweiflung darüber, dass es diese im Moment einfach noch nicht gibt. Angesichts dessen ist gar von einer „Pandemie der Unbehandelten“ die Rede. Diese Beschreibungen und die dahinterstehenden Leidenswege sind sehr bedrückend. Es muss furchtbar sein, wenn sie von einem Tag auf den anderen nur noch 40 Prozent ihrer Leistung, ihres Leistungsvermögens zur Verfügung haben, an schlechten Tagen sogar deutlich weniger. Und damit nicht genug, denn mit Long Covid geht ein Mix verschiedenster Symptome einher, neben der körperlichen und geistigen Erschöpfung etwa Atemnot, Konzentrations- und Gedächtnisprobleme, Störungen der Nerven- und Muskelfunktionen oder depressive Verstimmungen und Angstzustände. Nach Angaben der Greifswalder Professorin Dr. Anke Steinmetz beklagen die dortigen Long-Covid-Patientinnen und -Patienten im Durchschnitt mehr als fünf verschiedene Symptome, manche sogar mehr als zehn. Von solchen Langzeitfolgen einer Covid-19-Erkrankung sind Menschen aller Altersgruppen betroffen, Kinder und Jugendliche, Erwachsene und ältere Menschen. Wenn ich von Kindern und Jugendlichen rede, dann gucke ich gleich zu Ihnen, Herr de Jesus Fernandes, weil ich habe überlegt, wo redet es ihn hin. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE) Sie wollten im Grunde genommen einen Unterschied konstruieren in unserer Sicht auf die Behandlung von Kindern und Jugendlichen, ziehen dazu die DAK-Studie zu den Depressionen von Kindern und Jugendlichen. Allein durch die Tatsache, dass es diese Studie gibt – und Sie wissen darum, dass wir in enger Beziehung auch mit dieser Krankenkasse stehen –, hat die gesundheitliche Situation von Kindern und Jugendlichen grundsätzlich eine ganz, ganz hohe Priorität, hohe Wertschätzung, was die Behandlung betrifft seitens der Regierung. Da können Sie versichert sein, da brauchen Sie auf keinen Fall etwas zu konstruieren, was nicht da ist, Herr de Jesus Fernandes. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Auch wenn die Zahlen mangels ausreichender Datenlage noch mit Vorsicht zu betrachten sind, schätzen aktuelle Studien, dass circa 10 bis 15 Prozent der Corona-Patientinnen und -Patienten am Long- oder Post-Covid-Syndrom leiden. Der absolute Großteil ist im erwerbsfähigen Alter. Für Mecklenburg-Vorpommern gehen die Expertinnen und Experten der Unimedizin Greifswald aktuell von mindestens 70.000 potenziellen Long-Covid-Betroffenen aus. Dabei scheint es Frauen häufiger zu treffen als Männer. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, diejenigen, die sich an uns wenden, wollen zunächst einmal wahr- und ernst genommen werden. Das ist mit warmen Worten aber nicht getan, denn von uns als Politikerinnen und Politikern fordern diese Menschen in allererster Linie die Bereitstellung von Mitteln für die Erforschung von Therapie- und Heilverfahren. Und ich finde, das fordern sie mit gutem Recht. Daher freue ich mich sehr, dass uns im Finanzausschuss zumindest gelungen ist, über den MV-Schutzfonds eine Kombination aus Grundlagenforschung, Versorgungsforschung und Therapieerprobung an den Universitätsmedizinen Greifswald und Rostock in Aussicht zu stellen. Und das wird hier im November unter anderem Gegenstand der parlamentarischen Debatte sein. Darüber hinaus werden wir die zwingend notwendige interdisziplinäre Diagnostik an den universitären Spitzenambulanzen sichern und durch eine sektorenübergreifende Vernetzung von Allgemeinmedizinern, verschiedenster Fachärztinnen und Fachärzte und dem kürzlich eröffneten Long-Covid-Institut in Rostock weiter ausbauen. Auch dazu möchte ich etwas sagen, weil es einen Redebeitrag gab, der das Engagement der Landesregierung hinsichtlich dieses Instituts so ein bisschen verächtlich machen wollte. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Unsere Fraktion hat sich in den ersten Februartagen in einer Klausur mit Frau Dr. Frommhold verständigt. Es war hochspannend, sehr interessant, hat lange Wirkung bei uns gehabt. Und natürlich steht auch für uns die Frage, an wen würden Fördergelder gehen, wo engagieren wir uns. Und wir sind zutiefst davon überzeugt, dass das Geld hier richtig investiert ist. Und manchmal muss man einfach auch neidlos anerkennen, dass es Koryphäen gibt, die sind derartig spitze, dass ihr Name immer und immer wieder Erwähnung findet, bundesweit. Und wir können, Herr de Jesus Fernandes, stolz darauf sein, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) dass es so ist, dass wir solche Leute in unserem Land haben, in diesem Fall Frau Dr. Frommhold, die ich sehr schätze. Erfreulich ist aber auch, dass wir damit die verschiedenen, bislang parallel laufenden Aktivitäten im Land sinnvoll zusammenführen können. Außerdem soll ein Abrechnungssystem entwickelt werden, nach dem die Diagnostik und Behandlung von Post und Long Covid endlich über die Krankenkassen abgerechnet werden. Das ist für uns ein elementar wichtiger Punkt. Letzteres ist besonders hervorzuheben, denn bundesweit existieren noch immer keine Abrechnungsnummern für Long-Covid-Diagnose- und -Therapieverfahren. Für die betroffenen Patientinnen und Patienten ist es eine Zumutung, wenn notwendige medizinische Maßnahmen aufgrund von bürokratischen Hürden im Sinne einer fehlenden Finanzierungsgrundlage so nicht durchgeführt werden können. Um das zu vermeiden, sind die Medizinerinnen und Mediziner aktuell gezwungen, ihre Aufwendungen irgendwie querzufinanzieren. Ich möchte das noch mal hervorheben. Also wir sind es ja gewohnt, wir gehen zur Ärztin/zum Arzt, erfahren eine Behandlung, diese Behandlung wird entsprechend attestiert und abgerechnet. Das ist wie eine Selbstverständlichkeit. Hier gibt es das noch nicht, aber diejenigen Medizinerinnen und Mediziner, die dieses Krankheitsbild erkennen, müssen ja irgendwie diese Leistung auch honoriert bekommen. Darauf haben sie ja ein Anrecht und wir eine Fürsorgepflicht dafür. Und hier ist eine besondere Brisanz. Das ist nicht haltbar. Dafür müssen schnellstmöglich bedarfsgerechte Lösungen gefunden werden. Bedarfsgerecht, liebe Kolleginnen und Kollegen, heißt in diesem Fall individuell kalkulierbar, und zwar hinsichtlich der notwendigen Maßnahmen und der Behandlungsdauer. Mit den so beliebten Einheitspauschalen ist das bei einer derart komplexen Erkrankung nicht getan. Aus den benannten Gründen kann im Übrigen auch das Long-Covid-Institut in Rostock zunächst keine gesetzlich Versicherten aufnehmen, es sei denn, sie zahlen die Behandlung selbst beziehungsweise bekommen diese gefördert. Das muss schnellstmöglich abgestellt werden. Wir werden weder bei Long Covid noch bei irgendeiner anderen Erkrankung eine Zweiklassenmedizin zwischen privat und gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten akzeptieren. Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Zu guter Letzt möchte ich noch auf eine Tatsache hinweisen, die mich besonders ärgert. Durch das Phänomen Long Covid ist eine Erkrankung ins öffentliche Licht gerückt, die es bereits lange vor dem SARS-CoV-2-Virus gab. Sie trägt, das ist hier mehrfach genannt worden, den Namen „Chronisches Fatigue-Syndrom“. Es gibt noch andere Bezeichnungen, die kriege ich irgendwie doch nicht über die Lippen, ich habe es versucht, aber geht nicht. Mittlerweile ist uns das Chronische Fatigue-Syndrom als schwerste Form des Post-Covid-Syndroms bekannt. Erstmalig beschrieben wurde die Erkrankung beziehungsweise ihre Symptomatik aber bereits im Jahr 1968. Seitdem leiden Hunderttausende Menschen, aktuell sind es in Deutschland 250.000 Betroffene, darunter circa 40.000 Kinder und Jugendliche, an den lebenszerstörenden, alle Kräfte raubenden Folgen, ohne dass sich die Politik oder große Teile der Gesellschaft besonders darum gekümmert hätten – auch wir nicht! –, ein Umstand, der sicherlich auch darauf beruht, dass solche Patientinnen und Patienten aus dem sozialen Fokus verschwinden, da ihnen die Teilhabe am sozialen Leben häufig nicht mehr möglich ist. Damit stehen wir vor der Situation, dass das Chronische Fatigue-Syndrom, obwohl seit über 50 Jahren bekannt, noch immer zu wenig erforscht, dementsprechend kaum behandelbar und schon gar nicht heilbar ist. Offenbar trifft das auch hier zu, was die Long-Coviderkrankte Lehrerin Ricarda Piepenhagen in ihrem Brief an uns alle zur aktuellen Situation ihrer Leidensgenossinnen und -genossen gesagt hat, ich zitiere: „Dass wir so wenig gehört werden, hat einen einfachen Grund: Menschen, die im Bett liegen, können nicht demonstrieren gehen.“ Damit muss Schluss sein, und deshalb möchte ich zum Abschluss meiner Rede eine Botschaft an die Betroffenen aussprechen: Wir haben Sie gehört und wir nehmen Ihre Leiden ernst! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Barbara Becker-Hornickel, FDP) Die Projekte – ich komme zum Schluss –, die wir nun aus Landesmitteln unterstützen werden, werden einen wichtigen Beitrag leisten, der weit über unser Bundesland hinausstrahlen dürfte. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Koplin! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Fraktionsvorsitzende Herr Dr. Terpe.
Dr. Harald Terpe GRÜNE
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte an den Beginn meiner Rede stellen: Was gar nicht geht, ist, Patientengruppen gegeneinander auszuspielen. Das geht gar nicht! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist über die Definition, über die vielen Symptome von den Vorrednern viel gesagt worden, auch über die vermutliche Häufigkeit. Trotzdem müssen wir sagen, dass wir bei Long Covid oder Post Covid natürlich am Anfang der Erforschung sind. Das ist ja auch kein Wunder. Covid-Erkrankungen gibt es jetzt zwei Jahre oder ein bisschen mehr als zwei Jahre. Und wir haben ja viele Erfahrungsberichte gehört, aber das ist noch nicht das, was nachher gesichertes und erforschtes Wissen ist. Und deswegen ist es natürlich gut, dass schon in dieser frühen Zeit Forschungsmittel dafür bereitgestellt werden und dass wir Menschen gefunden haben, Personen, die mit Herz und Verstand sich der Sache annehmen. Und das ist ganz wichtig. Man muss dafür brennen, für so eine Erforschung, auch für so eine Behandlung. Und ich denke, dass Jördis, also Jördis Frommhold, da die richtige Person auch ist, wer sie erlebt hat – und ich kenne sie auch so schon länger –, mit Herz und Verstand. Das ist gut. Ich möchte auf einen anderen Aspekt hinweisen, und zwar auf den, dass wir natürlich in unserem Gesundheitswesen auch im Rahmen der gesetzlich Versicherten – und die meisten in unserem Lande sind ja gesetzlich versichert –, natürlich auch mit unserem ambulanten System der Haus- und Fachärzte eine Anlaufstelle haben für Leute, die erkrankt sind. Und natürlich wird es auch so gewesen sein und es wird auch in Zukunft so sein, dass sich Menschen mit den unterschiedlichsten Symptomen, die bei Long Covid auch vorkommen können, sich natürlich an dieses Gesundheitssystem wenden und dort auch Hilfe finden. Nun ist es aber so – und das wissen wir eben auch von der 50 Jahre bekannten ME/CFS-Erkrankung, also Fatigue-Syndrom oder Myalgische Enzephalomyelitis, das ist dieser Begriff, der gesucht wurde, die damals als eine seltene Erkrankung galt –, dass bei den Patienten, die viele Odysseen durch das Gesundheitssystem der verschiedenen Länder hinter sich haben, und damit, weil eben die Forschung für diese Erkrankung lange Zeit hat auf sich warten lassen – inzwischen gibt es ja Forschungszentren in ganz Europa, die daran forschen –, es dazu geführt hat, dass durch diese Odyssee durch das Gesundheitswesen, wenn man es jetzt volkswirtschaftlich sieht, sehr viel höhere Kosten auftreten, als wenn man so eine Erkrankung erforscht und genau weiß, welchen Weg diese erkrankten Patientinnen und Patienten am sinnvollsten nehmen, damit den Patientinnen und Patienten am meisten geholfen wird, aber damit auch die Kosten nicht aus dem Ruder laufen. Und das ist der Ansatzpunkt, der hier auch richtig ist. Und es ist, finde ich, schon dramatisch, wie hoch der Prozentsatz von Long-Covid-Erkrankungen im Rahmen der Covid-Infektionen ist. Aber manchmal hat so was auch einen Vorteil, nämlich, dass das mehr ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gerät als beispielsweise die kleineren Gruppen von Patientinnen und Patienten, die auch mit dem Fatigue-Syndrom erkranken oder mit Angststörungen oder mit Depressionen, die infolge von Virusinfektionen aufgetreten sind. Und ich habe Erfahrung, weil ich lange Zeit in einer Gutachtergruppe mitgearbeitet habe, mit dieser kleinen Gruppe. Ich weiß nicht, ob das den meisten bekannt ist hier im Hause, wir haben eine Gruppe, die an Hepatitis C erkrankt sind, weil sie in den 70er-Jahren mit einer falschen Charge, damals zu DDR-Zeiten, behandelt worden sind als Schwangere, die sich da mit Hepatitis C, die war ja damals als Hepatitis C gar nicht bekannt, infiziert haben und die auch über solche Symptome zum Teil geklagt haben. Eine relativ kleine Gruppe ist das. Das sind ja nur 250 oder 300 Frauen in Mecklenburg-Vorpommern, die auch jahrelang immer wieder ein Gutachten brauchten für die Versorgungsämter wegen Anerkennung auf Minderung der Erwerbstätigkeit. Und dort war es eben auch so, dass dieses Fatigue-Syndrom zunächst überhaupt nicht anerkannt wurde. Kleine Gruppe, wenig Öffentlichkeit, die haben es aber dann trotzdem auch geschafft, eine gewisse Öffentlichkeit herzustellen. Es hat aber immer Probleme gegeben, tatsächlich dieses Syndrom auch als Teil einer postviralen Erkrankung bei den Patientinnen anzuerkennen. Und diese Long-Covid-Gruppe ist so groß, dass natürlich die öffentliche sozusagen Wahrnehmung größer ist. Und da kann man sich sehr wohl erhoffen, dass sozusagen die Anschubfinanzierung für Forschung – und das, genau das ist es ja, was uns gemeinsam als Gesundheitspolitiker der verschiedenen Fraktionen vorangetrieben hat oder getrieben hat, dort etwas zu machen – helfen wird, einen Forschungsanstoß zu geben, hoffentlich mit all dem, was wir erwarten. Aber ich denke, wir müssen auch sehen, dass wir möglichst in der nächsten Zeit, in den nächsten Jahren weitere Finanzmittel sozusagen organisieren. Und wir wissen alle, es gibt zum Beispiel bundesweit einen Innovationsfonds, wo Krankenkassen mit bestimmten Forschungseinrichtungen und anderen gemeinsam Anträge stellen können. Und möglicherweise ergibt sich da eine weitere Chance, sozusagen die Forschung voranzutreiben – hoffentlich mit dem von uns erwarteten Erfolg. Und mit diesem Abschluss möchte ich natürlich ankündigen, dass wir das alles unterstützen. Ihr habt es ja auch schon gehört, dass wir da gemeinsam vorangegangen sind. – Und danke für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP Frau Becker-Hornickel.
Barbara Becker-Hornickel FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Herr Koplin, es wird nicht oft vorkommen, dass ich mich Ihren Worten anschließe, und dann schon zu Beginn meiner Rede, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE) also mit dem, womit Sie aufgehört haben, wo Sie sich furchtbar darüber geärgert haben … (Torsten Koplin, DIE LINKE: Ich weiß das zu schätzen und finde es trotzdem schade.) Na ja, die Zeit ist ja noch lang. Vielleicht kommen Sie dann zu uns. Eine meiner ersten Begegnungen, Erfahrungen im Petitionsausschuss, das war die Begegnung mit ME/CFS-Patienten. Patienten, die in der Mitte des Lebens standen, kamen zu Wort, Menschen, die aufgrund ihrer Erkrankung nicht mehr am gesellschaftlichen Leben teilnehmen konnten. Sie nannten sich selbst „die Unsichtbaren“. Wir hatten Patient/-innen, die lagen, die konnten nicht aufstehen, sie konnten sich nicht versorgen. Es war unglaublich bedrückend, wenn so Selbstverständlichkeiten, morgens aufzustehen, in den Spiegel zu schauen und sich selber zu erkennen und überhaupt ein ganz normales Leben zu führen, für diese Menschen schlicht und einfach nicht mehr möglich waren. Und schon damals gab es eine erste Anhörung von Spezialisten. Und das hatte gezeigt, die Ursachen der Erkrankung sind unerforscht, Behandlungen oder gar Heilung nahezu unmöglich, eine Therapie existiert nicht. Mittel zur Forschung sind dringend erforderlich. Und jetzt erfahren wir aus unseren Wahlkreisen, aus der Öffentlichkeit, E-Mails und Briefen – wir wurden, glaube ich, alle von denselben Menschen angeschrieben, die uns um Hilfe bitten, da Spätfolgen einer Corona-Erkrankung immer häufiger auftauchen –, die Symptome schnelle Erschöpfung, Konzentrationsprobleme, Depression, ich will nicht alles noch mal wiederholen, sind Folgen, die den Menschen außerordentlich schwer zu schaffen machen. Und es trifft auch hier wieder Menschen, die aus ihrem aktiven Leben herausgerissen werden und einfach nur eines wollen, Sie wollen ihr Leben wiederhaben, sie wollen ihr selbstbestimmtes Leben weiterführen. Die Krankheitsbilder von ME/CFS und Long Covid, das haben wir jetzt ausreichend gehört, ähneln sich. Ein Engagement zur Erforschung und Therapie von Long Covid ist gleichzeitig ein Engagement und Hoffnung für ME/CFS-Patienten. Meine Damen und Herren, um ausreichend Erkenntnisse über diese Erkrankung zu sammeln, müssen wir gemeinsam das Long-Covid-Register nutzen. Hier werden die Fälle systematisch erfasst und analysiert. Das Register kann helfen, Krankheitssymptome besonders für Hausärzte zu erkennen. Wir haben erfahren, dass viele Patienten – auch das war schon Thema hier – nicht entsprechend behandelt werden. Sie treffen doch auf relatives Unverständnis, was sie denn da so vortragen. Und die Forschungsstudien über Long Covid müssen dringend auf den Weg gebracht und dauerhaft gefördert werden. Eine zielgenaue Diagnose und Therapie verhindert langes Leiden. Es ist hervorragend, dass in Rostock nun ein Long-Covid-Institut unter der Leitung von Professorin Jördis Frommhold entsteht. Dieses Institut kann in unserem Bundesland, in Deutschland, aber auch weltweit bei der Bekämpfung und Therapie von Long Covid und – so ist unsere ganz große Hoffnung – auch bei ME/CFS helfen. Weiterhin brauchen wir Zentren der Behandlung wie in der MEDIAN Klinik Heiligendamm und den Post-Covid-Ambulanzen in den Universitätsklinika. Wir sagen, Mecklenburg-Vorpommern ist Gesundheitsland. Unsere Kliniken und Universitäten haben einen großen Anteil an der Versorgung im Land. Und wir können innovative Strukturen in der Gesundheitswirtschaft aufweisen. Ich erinnere an BioCon Valley und an bedeutende Branchennetzwerke. Die bereits existierenden Strukturen unterstützen den Aufbau zur Forschung von Long Covid. Zudem sind unsere Erholungsgebiete – das spielt auch eine Rolle –, die vielen Reha-Standorte und Kliniken ein zusätzlicher Faktor. Ein Antrag aus dem Landesparlament Thüringen – das muss erlaubt sein – ist ein Antrag der Freien Demokraten. Hier werden unter anderem systematische Fort- und Weiterbildungen für Ärzte gefordert. ME/CFS soll in den Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog aufgenommen werden sowie im Lehrplan des Medizinstudiums verankert werden. Außerdem soll eine Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne auf die Situation der Betroffenen aufmerksam machen, um Akzeptanz und Verständnis zu verbessern, durchaus eine Blaupause für die Bekämpfung von ME/CFS und Long Covid. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten – und ich denke, die Strukturen und die Chancen, wie ich das heute wahrgenommen habe, stehen hier außerordentlich gut –, lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass wir die Long-Covid-Patienten optimal versorgen! Nehmen wir diese Menschen ernst! Sie fühlen sich oft hilflos und alleingelassen. Nutzen wir auch hier durch kluge Investitionen unser Gesundheitssystem! Schonen wir durch jetzt rechtzeitiges Reagieren und Handeln alle möglichen Ressourcen, dass wir die gesellschaftlichen Kosten, die durch Long Covid entstehen können, reduzieren und beherrschen! Ich sage schlicht und einfach: Lassen Sie uns nicht länger warten, wir werden dabei sein. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Meine Damen und Herren, von den Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP liegt Ihnen auf Drucksache 8/1410 ein Antrag zum Thema „Solidarisch für Frauen- und Menschenrechte im Iran“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Nummer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden. Wird das Wort zur Begründung der Dringlichkeit gewünscht? – Bitte schön! Philipp da Cunha , SPD (zur Geschäftsordnung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Iran finden gerade schwerste Verstöße gegen die Frauen- und Menschenrechte statt, (Zurufe vonseiten der Fraktion der AfD: Immer schon.) und wir wollen mit diesem Antrag die Möglichkeit bieten, dass wir uns als Landtag Mecklenburg-Vorpommern in dieser Frage positionieren und dahinterstellen und diesem auch ein Podium hier in unserem Landtag bieten. Und dementsprechend bitten wir die Mitglieder dieses Hauses, der Dringlichkeit zuzustimmen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
Birgit Hesse
Vielen Dank! Wird das Wort zur Gegenrede gewünscht? – Bitte, Herr Kramer! Nikolaus Kramer , AfD (zur Geschäftsordnung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir sehen die Dringlichkeit nicht, weil diese Frauenrechtsverstöße im Iran, die sind schon, seitdem es quasi dieses Regime im Iran gibt, vorherrschend. Die aktuellen Geschehnisse, auf die Sie sich möglicherweise in Ihrem Antrag hier beziehen mögen, waren auch schon vor Antragstellungsfrist gegeben. Das heißt, Sie hätten das also ganz normal im parlamentarischen Verfahren hier einbringen können. Und zu guter Letzt fehlt mir hier auch dieser absolute Mecklenburg-Vorpommern-Bezug. Aus diesen Gründen ist die Dringlichkeit zwingend abzulehnen. – Danke schön! (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Kramer! Wir kommen damit zur Abstimmung. Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu? – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Erweiterung der Tagesordnung bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD, LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und CDU und Gegenstimmen durch die Fraktion der AfD zugestimmt. Wir werden diese Vorlage am Freitag nach dem Tagesordnungspunkt 34 aufrufen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11 : Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Sonderurlaub für Polizeibeschäftigte der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern im Ermittlungsbereich der Kinderpornographie nach dem Vorbild Niedersachsens, Drucksache 8/1363. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1400 vor. Antrag der Fraktion der CDU Sonderurlaub für Polizeibeschäftigte der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern im Ermittlungsbereich der Kinderpornographie nach dem Vorbild Niedersachsens – Drucksache 8/1363 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/1400 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der CDU Herr Ehlers.
Sebastian Ehlers CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir kommen zu einem sehr ernsten Thema, was uns hier im Landtag schon an verschiedenen Stellen auch beschäftigt hat. Es geht um das Thema Kinderpornografie. Und wenn man sich die Zahlen in Mecklenburg-Vorpommern anschaut, dann sehen wir, dass es auch unser Bundesland betrifft. Im Vergleich zum Jahr 2020 ist im Jahr 2021 die Zahl der Verfahren wegen Verbreitung, des Erwerbes, des Besitzes von kinderpornografischen Inhalten um über 30 Prozent auf 1.717 Fälle angestiegen. Und wir betreten mit dem heutigen Antrag ja kein Neuland, sondern er reiht sich ein in viele Maßnahmen, die bereits auf den Weg gebracht wurden. Ich erinnere daran, dass wir im Rahmen des Paktes für die innere Sicherheit die 100-Euro-Zulage für die Beamtinnen und Beamten eingeführt haben, die sich mit diesen Dingen beschäftigen, seinerzeit unter Innenminister Lorenz Caffier. Es gibt mittlerweile eine psychologische Betreuung für die betroffenen Beamten. Und heute geht es darum, quasi einen weiteren Baustein dem Ganzen hinzuzufügen, denn – und ich glaube, da sind wir uns alle einig – die Polizeibeschäftigten im Bereich der Ermittlung von Kinderpornografie leisten Unvorstellbares. Die fortlaufende dienstliche Auseinandersetzung mit Bild- und Videomaterial von Darstellungen schwersten Kindesmissbrauchs und von unvorstellbarem Leid der betroffenen Kinder ist eine hohe psychische Belastung, die nur schwer zu kompensieren ist. Allen Beschäftigten unseres Landes und insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bereich der Ermittlung von Kinderpornografie gebührt besondere Wertschätzung ihres beruflichen und persönlichen Einsatzes. Und ich denke, diesen Dank kann ich auch im Namen des gesamten Hauses hier heute aussprechen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Und, meine Damen und Herren, man muss das Rad nicht immer neu erfinden. Wir haben uns an dem Vorbild Niedersachsens orientiert. Die haben ursprünglich – der Innenminister dort – es auf den Weg gebracht, diesen Sonderurlaub für die Polizeibeamten. Mittlerweile ist das noch erweitert worden. Ich glaube aber, heute hier wollen wir den ersten Schritt miteinander gehen. Und in Niedersachsen ist man diesen Weg gegangen, dass die betreffenden Beamten dort künftig einen Sonderurlaub bekommen. Und die niedersächsische Landesregierung hat den Grund für die besondere Urlaubsgewährung im Zusammenhang mit den Ermittlungen von Kinderpornografie zutreffend beschrieben, und ich zitiere an dieser Stelle: „Die Betrachtung und Klassifizierung kinder- und jugendpornographischer Bild- und Toninhalte ist für die damit betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter physisch und psychisch überdurchschnittlich belastend. Diese Auswirkungen reichen von Problemen in Beziehungen,“ Schlafstörungen „bis hin zu einem veränderten Verhalten gegenüber den eigenen Kindern. Bei regelmäßiger intensiver Ausübung sind die Tätigkeiten potenziell gesundheitsgefährdend. Gleichzeitig ist die sorgfältige Auswertung des Materials zum Schutz von Kindern und Jugendlichen und zur Aufklärung von Straftaten unverzichtbar.“ Zitatende. Ich kann dieser Beschreibung nur aus vollem Herzen zustimmen, und ich bitte Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, Gleiches zu tun. In der letzten Wahlperiode hat sich der Innenausschuss die Abteilung zur Ermittlung von Kinderpornografie beim Landeskriminalamt angeschaut und dort einen kleinen Einblick in die Ermittlungsarbeit bekommen. Die Kolleginnen und Kollegen, die dabei waren, werden sich sicherlich mit Grausen an das zurückerinnern, was sie dort gesehen haben. Und auch ich habe vor einigen Monaten ein sehr intensives Gespräch geführt mit betreffenden Kripobeamten hier aus Schwerin, die mir das sehr eindrücklich geschildert haben von ihrer tagtäglichen Arbeit. Und da kann man nur sagen, allergrößten Respekt! Ich kann es für mich zumindest sagen, ich weiß nicht, dieser Aufgabe wäre ich wahrscheinlich nicht gewachsen, aber deswegen ist das schon eine große Aufgabe. Und, meine Damen und Herren, wir haben in unserem Antrag einen jährlichen Sonderurlaub für die Polizeibeschäftigten der Landespolizei hier in Mecklenburg-Vorpommern im Ermittlungsbereich der Kinderpornographie beantragt und bewusst keine Anzahl von Urlaubstagen auch genannt. Ich denke, der zeitliche Umfang des jährlichen Sonderurlaubs sollte sich nach den organisatorischen und strukturellen Möglichkeiten im Organisationsbereich der Landespolizei richten. Deswegen ist hier die Tür quasi auch auf für die Landesregierung, dort einen eigenen Vorschlag zu unterbreiten, denn ich denke, das Thema ist einfach auch zu wichtig, um jetzt vielleicht das an irgendwelchen einzelnen Zahlen hier scheitern zu lassen. Die Vorlage aus Niedersachsen liegt Ihnen allen vor, und die Landesregierung kann dann quasi in ihrem Ermessen das hier auf den Weg bringen, denn natürlich wissen wir auch, dass es – gerade, was das Thema „personale Situation der Polizei“ angeht – Schwierigkeiten gibt, die lassen sich auch nicht wegdiskutieren. Meine Damen und Herren, wir haben heute auch einen Änderungsantrag von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bekommen, wo noch mal andere Aspekte aufgerissen werden. Es gibt eine Diskussion bei den Betroffenen auch um das Thema Zulage. Das, glaube ich, kann man auch nicht verhehlen, weil wir damals ja seinerzeit verschiedene Zulagen auf den Weg gebracht haben für die Spezialeinheiten beim LKA, für die Beamten beim MEK und bei der BFE und halt für die Beamten im Bereich „Kinderpornografie“. Das gibt natürlich innerhalb der Polizei auch Diskussionen. Deswegen, glaube ich, wäre es sehr gut, mal über diese Zahlen zu reden nach den Jahren jetzt, seitdem sie eingeführt wurden, das zu evaluieren. Und von daher wäre auch mein Vorschlag, den gesamten Komplex hier dann zu diskutieren im federführenden Innenausschuss. Das würde ich jetzt gerne auch hier schon seitens der CDU-Fraktion beantragen, und mitberatend dann im Finanzausschuss. Und von daher bitte ich Sie, hier im Interesse der betroffenen Polizeibeamtinnen und -beamten dem Antrag heute hier zuzustimmen beziehungsweise der Überweisung, sodass wir dann im Innenausschuss beraten können, wie wir das Thema ganzheitlich betrachten können. Ich glaube, das heute hier ist ein wichtiger Baustein dazu, um den Beamten hier die notwendige Wertschätzung entgegenzubringen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Ehlers! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Landesregierung der Innenminister Herr Pegel.
Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vielen Dank, wenn auch zu später Stunde, für ein nicht ganz einfach zu verdauendes Thema! Das hat Herr Ehlers sehr deutlich angesprochen. In der Sache selbst ist das Thema ja breiter gespannt worden durch den Ergänzungsantrag. Ich würde es daher sehr begrüßen, wenn der Innenausschuss sich die Themen in der Tat mal intensiver anschaut. Herr Ehlers hat darauf hingewiesen, dass das in der letzten Legislatur geschehen ist. Jawohl, das mag sein, aber ich glaube, die Zusammensetzung hat sich trotzdem im Ausschuss verändert. Und es ist ein Themenfeld, von dem ich auch überzeugt bin, dass es klug ist, wenn die Kolleginnen und Kollegen, die so einen Job jeden Tag ausüben, auch aus ihrem Erfahrungsschatz und dem, was sie täglich umtreibt bei diesen Dingen, noch einmal berichten. Da wäre mir ja vor allem der Innenausschuss wichtig. Herr Ehlers hatte noch den Finanzausschuss angeregt, ich werde vor allen Dingen auf den Innenausschuss abstellen. In der Sache selbst haben Sie zu Recht darauf hingewiesen, dass wir Wertschätzung signalisieren wollen. Sie haben zugleich daran erinnert, und darauf will ich auch gern Bezug nehmen, dass genau das treibender Aspekt und Motivationspunkt gewesen ist vor, ich glaube, vier Jahren – es mögen auch schon fünf her sein –, die entsprechenden Erschwerniszulagenverordnungen um verschiedene Punkte anzureichern. Und zum damaligen Zeitpunkt ging es mit 100 Euro – Sie sagen, vor drei Jahren –, mit 100 Euro pro Monat genau für dieses Themenfeld für Kolleginnen und Kollegen, die in der Landespolizei im Schwerpunkt in diesem Bereich tätig sind, darum, eine entsprechende Wertschätzung zu signalisieren. Genau das war die Überlegung hinter dieser Zulage. Diese Zulage hat dann im Übrigen in verschiedenen anderen Bundesländern parallel oder uns folgend ebenfalls Umsetzung erfahren. Ich erinnere zumindest, dass Nordrhein-Westfalen und Thüringen einen ganz ähnlichen Weg gegangen sind. Und wenn ich die Medienlage in Niedersachsen verfolge, hat man ja auch dort durchaus die Zulage diskutiert, die unterschiedlich bewertet worden ist. Zwischenzeitlich geht Niedersachsen den Weg einer Zulage nicht, das ist das Wesentliche, sie geht den Weg einer Zulage nicht, sondern geht stattdessen, um alternativ Wertschätzung zu signalisieren, den Weg – zumindest ist das avisiert in den Medien – über die Sonderurlaubsregelung. Das sind zwei unterschiedliche Konzepte, mit denen ich Wertschätzung signalisiere. Die sind nicht konkurrierend, die sind aber auch nicht zwingend ergänzend, sondern Niedersachsen entscheidet sich schlicht für einen anderen Weg der besonderen Anerkennung und der Wertschätzung für diese besonders anspruchsvolle Arbeit, die dort Kolleginnen und Kollegen verrichten. Wir haben uns gemeinsam mit wenigstens zwei anderen Bundesländern für den alternativen Weg der Zulage entschieden, den Niedersachsen wiederum nicht beschreiten möchte. Von daher bin ich überzeugt, dass das, was Ihnen wichtig war, nämlich Wertschätzung zu signalisieren, dieses Bundesland im Pakt für Sicherheit, getragen von SPD und CDU, damals intensiv erörtert zwischen der Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und dem damaligen Innenminister Lorenz Caffier, genau diesen Punkt aufgegriffen und in eine entsprechende wertschätzende, nach außen getragene Signalwirkung umgesetzt hat, indem wir genau diese Zulage gewählt haben. Dem Antrag der GRÜNEN, dem Ergänzungsantrag, dem Änderungsantrag entnehme ich, dass auch weitere Punkte in der Erörterung eine Rolle spielen sollten im Innenausschuss. Ich habe den Eindruck, dass wir noch nicht hinreichend plausibilisieren konnten, klarmachen konnten, dass wir auch in den Bereichen, die Sie umtreiben, bereits entsprechende Schritte – sicherlich auch in Teilen basierend auf der Innenausschussbefassung vor einigen Jahren – umgesetzt haben. Es gibt seit Februar dieses Jahres ganz ausdrücklich eine Verwaltungsvorgabe, eine Verwaltungsvereinbarung „Prävention und Nachsorge“, die mit einem umfangreicheren Konzept zur Umsetzung der gesundheitlichen Prävention bei Tätigkeiten in psychisch belastenden Phänomenbereichen und Nachsorge nach belastenden Einsatzlagen Vorgaben trifft, die insbesondere auch Kolleginnen und Kollegen, die im Schwerpunkt, im Bereich der Verfolgung und Sichtung von kinderpornografischem Material unterwegs sind, berührt. Unter anderem ist darin vorgesehen, dass Supervision sogar verpflichtend für die Kolleginnen und Kollegen umzusetzen ist. Wir werden dort allerdings – und auch das macht im Innenausschuss gemeinsam Sinn, das zu betrachten – noch einen längeren Weg vor uns haben, denn das, was die Fachhochschule in Güstrow für uns an Fortbildungsprogrammen zwischenzeitlich erarbeitet und vorbereitet, was sie für diejenigen, die diese Supervision und die psychosoziale Betreuung der Kolleginnen und Kollegen gewährleisten, umsetzt, all das ist jetzt mit diesem Prozess im Februar dieses Jahres begonnen. Da sind wir noch lange nicht am Ziel. Wir sind auch personell nicht in einer Stärke aufgestellt, dass wir sagen, wir können in allen Bereichen jederzeit alle Belange berühren. Aber vieles von dem, was Sie ansprechen, ist längst im Fluss. Ich glaube, auch da böte es sich an, eine Innenausschusssitzung zu nutzen, um genau das auch mal in der Bewegung, in der wir uns bereits befinden, vorzustellen und auch zu schauen, an welcher Stelle wir stehen. Sie hatten zudem angeregt, stärker auch auf Künstliche Intelligenz zu schauen als Unterstützung. Ich würde auch das gerne in dieser Innenausschusssitzung mit den Kolleginnen und Kollegen, die das fachlich intensiv begleiten, gerade im Landeskriminalamt, mit ihnen erörtern. Ich würde vor einer Hoffnung bewahren wollen: Die Hoffnung, dass ich keine Menschen mehr draufschauen lassen muss, diese besondere Belastungssituation also ersparen kann, teilen die Kolleginnen und Kollegen nicht, weil am Ende, vor allen Dingen bei Grenzfällen, ich immer, bevor ein Staatsanwalt die Akte bekommt, eine Betrachtung, eine strafrechtliche Bewertung durch einen fachlich versierten Kollegen oder eine fachlich versierte Kollegin in diesem Bereich brauche. Was aber die Hoffnung in Künstliche Intelligenz ist – und das treibt die Polizeien bundesweit um –, ist, dass bei riesigen Datenmengen mit Künstlicher Intelligenz Vorauswahlen getroffen werden können, vor allem auszuscheiden, was gesichert nicht durch einen Menschen angeschaut werden muss. Und da wir zum Teil riesige Datenmengen bekommen, wenn solche Server beschlagnahmt werden, haben die Kolleginnen und Kollegen oft die Sorge, dass du nie weißt, an welchem Ende von Dateien du anfängst und möglicherweise am Ende eines längeren Prozesses feststellst, du hast die ersten 90 Prozent fehleingeschätzt, die waren es nicht, und triffst erst im letzten Moment auf die Dateien, die wiederum dann benötigt werden, um a) bei Strafprozessen strafrechtlich vorzugehen und zum Zweiten vielleicht auch das schlimme Leid von Kindern und Jugendlichen sehr schnell zu beenden. Und diese Sorge, dass wir immer an einem falschen Ende der Dateien zuerst geschaut haben könnten, wenn Menschen sich Stück für Stück hindurchsehen müssen, das ist die Hoffnung der Künstlichen Intelligenz, diese Mengen zu reduzieren und sehr viel schneller auf die wesentlichen, schlimmen, wesentlichen, aber für die strafrechtliche Arbeit und auch für die Präventionsarbeit wichtigen Dateien zuzugreifen. Da ist ein Prozess noch nicht am Ende. Aber auch den Diskussionsprozess zu führen, finde ich wichtig und richtig. Das wird zum Teil sehr kritisch gesehen in der öffentlichen Wahrnehmung unter Datenschutzaspekten, auch unter anderen Fragestellungen, mit welcher Künstlichen Intelligenz, wie vorgeprägt man da rangeht. Aber für die Kolleginnen und Kollegen steckt da viel Hoffnung drin, um einfach Datenmengen reduzieren zu helfen und damit sehr viel schneller auf die relevanten Inhalte zu schauen. Aber noch mal, mir ist wichtig, nicht die Hoffnung hier aufkeimen zu lassen, dass wir damit in Gänze Menschen aus dieser Arbeit rausnehmen könnten. Das wird leider nicht gelingen. Und von daher schließt sich der Kreis: Wir werden dabeibleiben müssen, dass Kolleginnen und Kollegen diese Arbeit verrichten. Und deswegen brauchen wir nach meiner Überzeugung weiterhin die Zulage, die in dem System unserer Wertschätzungen für Polizeiarbeit hier fest verankert ist, die damit aber einen anderen Weg gegangen ist als Niedersachsen. Ich werbe aber dafür, dass dieser Weg nicht falscher oder richtiger ist, sondern nur ein anderer Weg, der hier aber zwischenzeitlich etabliert ist und nach meinem Eindruck bei den Kolleginnen und Kollegen auch akzeptiert. Gleichwohl herzlichen Dank für die begonnene Diskussion! Ich würde mich freuen, wenn wir das Thema im Innenausschuss intensiver mit all diesen Facetten gemeinsam uns erarbeiten und es von den Kolleginnen und Kollegen vorstellen lassen können, denen im Übrigen auch mit so einer Vorstellung wiederum Wertschätzung entgegengebracht wird für ihre sehr herausfordernde Arbeit. Ein letzter Satz: Es gibt auch andere Bereiche der Polizei, die nicht weniger emotional aufwühlend und herausfordernd sind. Das bleibt mir wichtig. Aber dieser Bereich ist mit Sicherheit, vor allen Dingen, weil oft Eltern selbst ja auch dann als Kriminalpolizeibeamtinnen und -beamte diese Tätigkeiten ausführen, da bleibt es auch als Elternteil nicht unberührt, das geht schon tief an die Seele. Deswegen, ganz zum Abschluss, ganz herzlich Dank! Das gilt für alle Kolleginnen und Kollegen der Landespolizei, aber insbesondere in diesem Bereich. Und ich schließe mich Ihrer Einschätzung an, ich würde für mich auch nicht schwören, ob ich dem gewachsen wäre und sein wollte. Also vielen, vielen Dank an die Kolleginnen und Kollegen, die da jeden Tag eine extrem wesentliche Arbeit machen, aber mit Sicherheit ganz viel Belastung mit nach Hause nehmen! – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Minister! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Fraktionsvorsitzende Herr Kramer.
Nikolaus Kramer AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Innenminister hat schon sehr viel ausgeführt zu dem wirklich begrüßenswerten Antrag der CDU-Fraktion. Und auch ich möchte meine Wertschätzung – die AfD-Fraktion –, die Wertschätzung gegenüber den Polizeibeamten, die im Ermittlungsbereich der Kinderpornografie, aber nicht nur den Polizeibeamten in diesem Ermittlungsbereich, sondern eben allen Polizeibeamten bei uns im Land, ihnen Respekt und ihnen Dank und ihnen Unterstützung aussprechen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Also an dieser Stelle herzlichen Dank! Und ich bin auch der Unionsfraktion dankbar für diesen Antrag, weil genau dieses Thema, was wirklich schwer verdaulich ist für alle Beteiligten, ein ganz wichtiges Thema ist, was es verdient, breit mal ausdiskutiert zu werden. Und deswegen bin ich Ihnen dankbar, Ihnen als Antragseinbringer für den Überweisungsantrag in den Innenausschuss, weil genau da gehört dieses Thema hin. Das ist auch wirklich technisch sehr problematisch zum Teil. Der Innenminister hat es ausgesprochen, was die Künstliche Intelligenz betrifft. Da reden wir von Hashwerten und, und, und. Da sollte man aber wirklich nicht allzu viel Hoffnung reinsetzen. Aber gehen wir die Chronologie des Antrages mal durch: Der Innenminister sprach es auch an, die Erschwerniszulage für diesen Bereich gibt es seit dem 01.01.2019. Das war ein schwieriger Prozess, ist aber von allen Kollegen anerkannt, und nicht nur von den Kollegen in dem ermittelnden Bereich, sondern eben auch von den anderen Kollegen. Und ich warne davor, wenn wir jetzt hier von Sonderurlaub für bestimmte Einheiten sprechen, da wird eine Neiddebatte aufgetan. Da kommt nämlich dann nachher der Ermittler aus dem Bereich des FK 1, Mord/Totschlag, der auch mit schlimmen Bildern zu tun hat, gerade, wenn er Tatortarbeit macht, wo er auch auf zugerichtete Kinder treffen kann, und fragt, warum soll ich denn jetzt keinen Sonderurlaub kriegen, wenn die Ermittler aus dem Bereich der Kripo Sonderurlaub bekommen sollen. Dann denke ich an die Beamten des Kriminaldauerdienstes, die eine ganz hervorragende Arbeit leisten, aber über 60 Prozent ihrer Einsätze sind Todesermittlungsverfahren. Das heißt, so ein Beamter vom KDD kann im Jahr bis zu 300 Leichen sehen, mit denen in Berührung, in Kontakt kommen, und auch das ist schwer für die Psyche zu verarbeiten. Und da fragt sich der Beamte oder die Beamtin des KDD, warum bekomme ich dann keinen Sonderurlaub. Und dann könnte ich, ich könnte durch alle Bereiche gehen, ob das die Wasserschutzpolizei ist … Meine Damen und Herren, haben Sie schon mal eine Wasserleiche gesehen, die nur drei Tage im Wasser gelegen hat? Diesen Anblick wünsche ich Ihnen wirklich nicht. Ich habe es gesehen. Dann können Sie den Verkehrspolizisten fragen, der kleine Kinder vom Baum kratzen muss, oder den Polizisten fragen, der eine Todesnachricht überbringen muss. Das sind alles keine einfachen Situationen. Und da könnte man sich hinstellen und sagen, ja, Augen auf bei der Berufswahl, ketzerisch. So weit will ich gar nicht gehen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Der Kollege ist eh nicht mehr da.) Wie gesagt, es gibt verschiedenste Möglichkeiten, das wertzuschätzen. Da gibts einmal für die Schichtbeamten die Schichtzulagen, dann gibts die allgemeine Stellenzulage, dann gibts die Erschwerniszulage, von der wir schon gerade sprachen. Und über all das hinaus hat der Dienstvorgesetzte schon jetzt ohne so eine Verordnung die Möglichkeit, Sonderurlaub aus besonderen Anlässen zu gewähren. Dazu bedarf es dieser Anordnung einfach nicht. Also ich erinnere mich – es kommt selten vor, ich sehe ja das Augenbrauenhochziehen vom ehemaligen Innenminister Renz, kommt selten vor, aber es gibt so Vorfälle oder Vorgänge –, wenn zum Beispiel Sportler der Landespolizei herausragende Leistungen bei Olympia erbracht haben, haben die auch ein bis drei Tage Sonderurlaub bekommen. Dafür gibt es verschiedenste Beispiele. Also diese Möglichkeiten, rein theoretisch, gibt es. Im Änderungsantrag der GRÜNEN wird hier von psychologischer Begleitung gesprochen, von Supervision gesprochen. Das ist ein ganz wichtiges Thema, absolut, und da treffen Sie den Nagel auf den Kopf. Dennoch, Punkt 1 und 2 von Ihrem Änderungsantrag kann ich vorbehaltlos zustimmen, Punkt 3 müsste ich auch ablehnen, einfach aus dem Grund, weil Ihr Antrag den Wesensgehalt des Ursprungsantrags verändert. Der Innenminister hat Überweisungsgedanken hier formuliert, dass er also der Überweisung zustimmen würde. Auch das sind Dinge, die wir diskutieren können. Und das gibt es ja auch. Supervision findet statt, psychologische Betreuung findet statt. Aber auch ich habe mich mit Kollegen gerade aus diesem ermittelnden Bereich unterhalten, meine Damen und Herren, und die haben gesagt, Nikolaus oder Herr Kramer, uns wäre viel mehr geholfen, wenn wir vorab eine psychologische Beratung mit den Kollegen haben – eine psychologische Begutachtung –, die überhaupt in den Bereich erst mal hineinwechseln. Das muss stattfinden neben der ganzen Geschichte „Supervision“, was ganz wichtig ist. Und viel wichtiger ist nach meinem Dafürhalten auch, dass wir – und das findet ja gerade mit dieser Debatte statt, und ich erhoffe es mir aus der Debatte dann im Innenausschuss –, dass wir auch bei den Dienstvorgesetzten für diese Thematik sensibilisieren können, dass die dann zum Beispiel mal ein bisschen großzügiger darüber hinwegsehen, wenn es heißt, wenn die Kollegen aus dem entsprechenden Fachkommissariat in der Kaffeepause sitzen und sich über verschiedene Fälle unterhalten, dann haben die jetzt nicht unbedingt eine Kaffeepause und die Stechuhr muss ausgestellt werden, dann tauschen die sich aus über ihre Fälle, die sie bearbeiten. Und auch das ist ein Teil der Verarbeitung. Und da sollten die Dienstvorgesetzten etwas großzügiger sein, was das betrifft. Das ist so ein ganz kleines Beispiel, also eine ganz kleine Stellschraube, womit man aber Wertschätzung und auch Verarbeitung dieses Problems fördern kann. Dann gibt es die Möglichkeiten für Lehrgänge, Berufsethik-Lehrgänge. Die müssen auch nicht, ich sage mal jetzt ganz salopp, an der trockenen Fachhochschule in Güstrow stattfinden, die können auch auf dem Darß stattfinden oder an der Müritzer Seenplatte. Diese Lehrgangsangebote gibt es ja zum Teil auch. Und da können die Kollegen von dem FK, die das bearbeiten, können dann gemeinsam an so einem Lehrgang teilnehmen und können sich untereinander austauschen. Und das hat nach meinem Dafürhalten viel mehr Wert als einen Tag oder zwei oder vier Tage Sonderurlaub. Und hinzu kommt, bei dem Sonderurlaub – weil wir reden ja hier von der psychischen Belastung –, da laufe ich doch Gefahr, dass der Beamte, der dieser absoluten Belastung unterliegt, die ich hier überhaupt nicht abstreiten will, alleine zu Hause sitzt und es aber nicht verarbeitet. Dann greift er möglicherweise irgendwann, wenn er es nicht mehr verarbeiten kann, in seinen Sonderurlaubstagen zur Flasche, um auf diesem Weg zu versuchen, das zu verarbeiten. Also da fehlt mir jegliche psychosoziale Betreuung bei dieser ganzen Thematik Sonderurlaub. Dann haben wir noch die Institute der Polizeiseelsorger. Dann gibt es die sozialen Ansprechpartner. Und jeder Dienstvorgesetzte, der seinen Dienst auch verantwortungsvoll ausübt, der nimmt sich seine Beamten auch mal zur Seite und fragt, gehts dir gut mit dem, was du da machst, hast du Redebedarf, ich kann dir Hilfe anbieten. Das habe ich selbst erlebt in meiner eigenen Dienstzeit, und das weiß ich auch. Ich habe auch zum Beispiel mit einem KPI-Leiter gesprochen zu der Thematik, als der Antrag hier aufkam. Und auch der sagt, im Grunde ist es in Ordnung, und es wird schon sehr viel getan durch die Landesregierung, es wird sehr viel für die Landespolizei getan, nicht nur durch die aktuelle Landesregierung, sondern insbesondere durch den vorvorherigen Innenminister Lorenz Caffier, der ja da auch ganz viel bewegt hat durch Mittelbereitstellung. Es ist ja mitnichten so, dass unsere Beamten die ganzen Dateien selber sichten müssen. Es wird ja ganz viel – gerade KPI Anklam war ein Vorreiter –, wird ganz viel ausgelagert, geht nach Bremen, Bremerhaven. Wir haben mittlerweile Wartezeiten von über einem Jahr. Das ist die Krux, weil andere Bundesländer das auch für sich erkannt haben. Also es ist ja gar nicht mal mehr so, dass unsere Beamten hier jeden Tag diese Sichtung vornehmen müssen. Und zu guter Letzt kommt neben der ganzen Neiddebatte, dass der Antrag auch ein bisschen zu kurz gesprungen ist: Was ist denn, weil wir hier nur von den Beamten geredet haben, mit den Verwaltungsfachangestellten und mit den Angestellten, mit der Sekretärin, die zum Beispiel auch eine videografische Vernehmung, eine videografische Zeugenvernehmung oder eine videografische Beschuldigtenvernehmung verschriftlichen muss für die Akte, für die Staatsanwaltschaft? Und das taucht hier alles nicht auf. Und es sind so viele Punkte, die wir jetzt hier schon dieser kurzen Debatte nur angerissen haben, die es verdienen. Und deswegen bin ich der Unionsfraktion auch dankbar für den Antrag auf Überweisung in den Innenausschuss. Den Antrag als solchen würde ich hier, Stand jetzt, ablehnen wollen. Den Antrag der GRÜNEN, den Änderungsantrag, da beantrage ich die Einzelabstimmung, weil die Punkte 1 und 2 sind unstrittig, können wir zustimmen, (Torsten Renz, CDU: Es kommt doch erst die Überweisung in einen Ausschuss.) Punkt 3 ist aufgrund der Wesenheitsveränderungen auch abzulehnen. (Torsten Renz, CDU: Das hoffe ich zumindest, dass Sie sich daran halten.) Und der Überweisung von Ihrem Antrag in den Innenausschuss stimmt meine Fraktion dementsprechend natürlich auch zu. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Herr Noetzel.
Michael Noetzel Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieser Antrag ist zweifelsohne wichtig, auch um allen Beamtinnen und Beamten, die in diesem hoch strapazierenden Bereich arbeiten, unsere Wertschätzung auszudrücken. Insofern kann ich der Feststellung der CDU-Fraktion zustimmen, ich zitiere: „Die Polizeibeschäftigten … im Bereich der Ermittlung von Kinderpornographie leisten Unvorstellbares.“ Es ist auch richtig, dass das unermessliche Leid, mit dem sich die Beamtinnen und Beamten jeden Tag auseinandersetzen müssen, nur schwer zu kompensieren ist. Es braucht eine besondere Anerkennung und Wertschätzung. Auch in diesem Punkt kann ich Ihnen zustimmen. Nur, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, die Polizeibeschäftigten in Mecklenburg-Vorpommern, die an der Aufklärung von Straftaten im Bereich der Kinderpornografie beteiligt sind, erhalten bereits eine besondere und in dieser Form auch gerechtfertigte Anerkennung, und zwar in Form einer Sonderzulage. (Torsten Renz, CDU: Das ist viel zu klein. Das ist ja aber eigentlich viel zu wenig.) Man kann mit Sicherheit darüber diskutieren, ob diese hoch genug ist oder nicht, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) aber Fakt bleibt, die Landesbeamtinnen und -beamten erhalten für ihre belastende Arbeit eine gesonderte Wertschätzung. Und Fakt ist auch, ihre Kolleginnen und Kollegen aus Niedersachsen erhalten diese Zulage nicht. (Torsten Renz, CDU: Oh, ist das ein …!) Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, zur Wahrheit gehört, dass sich sowohl die Gewerkschaften als auch der niedersächsische Innenminister eine Sonderzulage für Beamtinnen und Beamte im Ermittlungsbereich der Kinderpornografie gewünscht hätten. Und zur Wahrheit gehört auch, es war Ihr Parteikollege, der CDU-Finanzminister Reinhold Hilbers, der diese Träume mit ziemlich kühlen Worten platzen ließ und damit den Unmut und massive Kritik der Landesbeschäftigten auf sich zog. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) So wetterte der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei in Niedersachsen Dietmar Schilff in einer Pressemitteilung vom 20. Januar 2022, ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: „Wir sind fassungslos über die Sichtweise“ des CDU-Finanzministers „auf die Polizei, aber insbesondere auf die unfassbare psychische Belastung der Sachbearbeiter“ und Sachbearbeiterinnen „bei der Auswertung von Bildern und Filmen schlimmsten Kindesmissbrauchs. Man kann diese belastende Arbeit mit Geld sowieso nicht abgelten. Dennoch müsste es das Mindeste sein, die Erschwernis der in diesem Bereich tätigen Ermittler/-innen mit einer geringen Zulage ein wenig wertzuschätzen.“ Zitatende. Mit Blick auf andere Länder lobte der GDP-Vorsitzende hingegen, dass es, ich zitiere erneut ganz kurz, „in anderen Ländern wie NRW oder Mecklenburg-Vorpommern zusätzlich noch die geforderte Erschwerniszulage im hier diskutierten Ermittlungsbereich“ gibt. Also, meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, Mecklenburg-Vorpommern steht keineswegs schlecht da, wenn es um die Anerkennung dieser besonders belastenden Arbeit geht. Die Sonderzulage ist das Ergebnis von Verhandlungen zwischen der Landesregierung und in erster Linie des Innenministeriums und des Finanzministeriums und den Polizeigewerkschaften. Damit ist dieses Verhandlungsergebnis im Interesse der betroffenen Beamtinnen und Beamten getroffen worden, und wir sollten dieses anerkennen. Der Sonderurlaub, den Niedersachsen nun auf den Weg bringt, ist dagegen vielmehr ein Kompromiss, der notwendig geworden ist, um einerseits den Kolleginnen und Kollegen eine Anerkennung zukommen zu lassen und anderseits die Blockade des CDU-Finanzministers zu umgehen. Wenn Sie mit Ihrem Antrag suggerieren, dass Mecklenburg-Vorpommern in diesem Bereich hinterherhinkt, ist das nicht richtig. (Sebastian Ehlers, CDU: Haben wir ja auch nicht gemacht.) Es sind zwei unterschiedliche Wege, die die beiden Ländern gehen, allerdings zwei Wege mit demselben Ziel: die Entlastung und Wertschätzung für diese psychisch belastende Arbeit. Und, meine Herren von der CDU, da Sie einwenden, dass es zur Sonderzulage zusätzlich einen Sonderurlaub geben sollte, sei mir eine Anmerkung erlaubt: Die bloße Forderung ist selbstverständlich legitim, insbesondere, wenn man sich zum Interessenvertreter für die betroffenen Beschäftigten aufspielen will. Aber Sie sollten dann dringend darauf achten, nicht dem Bild einer Zweiklassengesellschaft innerhalb der Landespolizei Vorschub zu leisten, was zum Unmut der Gesamtbelegschaft führen würde, denn auch Ermittlerinnen und Ermittler in den Mordkommissionen müssen sich mit sehr belastenden Fällen auseinandersetzen. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Wurde ja auch gerade schon gesagt.) Auch forderten die Gewerkschaften in Niedersachsen in diesem Zusammenhang explizit eine Sonderzulage für Polizeibeamtinnen und -beamte, die an Leichenschauen und Leichenöffnungen beteiligt sind. Exakt auf diese entstandenen Schieflagen, die sich infolge einer Privilegierung verstärken, wies auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter hin, nachdem Nordrhein-Westfalen eine Sonderzulage einführte. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ich zitiere: „Die Personenschützerinnen und -schützer, Kolleginnen und Kollegen, die Ermittlungs- und Mordkommissionen leiten oder ständig mit Leichen umgehen müssen sowie diejenigen, die ihr Privatleben aufgrund beruflicher Erfordernisse komplett abschotten müssen, weisen schon seit vielen Jahren berechtigt darauf hin, dass bei den Zulagen etwas in Schieflage geraten ist.“ Wir sollten bei solchen Forderungen, die in Form von Zulagen und Sonderurlaub eine doppelte Privilegierung nach sich ziehen, Vorsicht walten lassen und andere Gruppen innerhalb der Polizei nicht aus den Augen verlieren. Aber wo will man anfangen, wo will man aufhören? Sind es nicht gerade die normalen Streifenbeamtinnen und -beamten, die die Ersten an Tatorten und bei Unfällen sind und dort mit unfassbaren Bildern und Leid und Gewalt konfrontiert sind? Meine Damen und Herren, wir werden in einem ständig und stetig fortlaufenden Prozess nach Möglichkeiten suchen, um die Beschäftigten der Landespolizei insbesondere in äußerst belastenden Bereichen zu unterstützen und zu entlasten. Hierzu gehört es auch zu schauen, ob der Empfängerkreis der Sonderzulage mit den tatsächlichen Erfordernissen übereinstimmt, heißt: Bekommen alle, die mit Ermittlungen in diesem Bereich betraut sind, diese Zulage? Gibt es darüber hinaus Verbesserungsbedarf in der Aus- und Fortbildung für Ermittlungen im Bereich der Kinderpornografie? Inwiefern können die Beschäftigten durch zusätzliche Einstellungen, insbesondere von IT-Experten, entlastet werden? Wie kann der Zugang vereinfacht werden, um während der Dienstzeit das Erlebte in psychologischer Beratung oder in Supervision aufzuarbeiten? Und ja, es gibt hier positive Entwicklungen, wie die baldigen Neueinstellungen im LKA belegen. An diesen Maßnahmen werden wir weiterarbeiten, und gerne können wir darüber im Ausschuss reden. Ihr Antrag ist dafür, wie ich ausgeführt habe, nur wenig geeignet. Der Änderungsantrag der GRÜNEN hat da schon mehr Potenzial, (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD) aber wir nehmen gerne zum Anlass – beide –, um darüber zu reden. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nunmehr das Wort die Abgeordnete Constanze Oehlrich. Constanze Oehlrich , BÜNDNIS 90/IE GRÜNEN: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Nach dem Antrag der CDU-Fraktion soll die Landesregierung dazu aufgefordert werden, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, um den Ermittlerinnen und Ermittlern im Bereich der Landespolizei im Bereich der Kinderpornografie einen jährlichen Sonderurlaub zu gewähren. Meine Fraktion ist der Auffassung, dass die Gewährung von Sonderurlaub nur eine von mehreren Maßnahmen zur Entlastung der in diesem Bereich eingesetzten Ermittler/-innen sein kann. Wir haben Ihnen daher einen Änderungsantrag vorgelegt, der die Erarbeitung eines möglichst umfassenden Entlastungskonzepts für Ermittler/-innen im Bereich der Kinderpornografie vorsieht. Ermittlungen im Bereich der Kinderpornografie, also der Darstellung sexueller Handlungen von, an oder vor Kindern, sind psychisch überdurchschnittlich belastend. Mit Belastungen sind dabei alle von außen messbaren, auf den Menschen einwirkenden Einflüsse angesprochen, die in der Lage sind, eine Reaktion des Organismus auszulösen. Bei Ermittler/-innen im Bereich der Kinderpornografie sind sowohl die physische Belastung aufgrund der gleichbleibenden Körperhaltung am Computerarbeitsplatz als auch die psychische Belastung aufgrund der Komplexität der Arbeitsaufgabe zu berücksichtigen. Physische Beanspruchungen sind zum Beispiel Müdigkeit, Schlafstörungen oder Wirbelsäulenschmerzen. Psychische Beanspruchungen zeigen sich beispielsweise in Abgeschlagenheit, Konzentrationsproblemen, Gereiztheit oder Burn-out. Den Ermittler/-innen, die in dem besonders belastenden Bereich der Kinderpornografie eingesetzt sind, gilt unser Respekt, unsere Anerkennung und vor allem unsere Unterstützung. Was immer dabei hilft, die überdurchschnittliche physische und psychische Belastung, der diese Ermittler/-innen ausgesetzt sind, zu verringern, zu mindern und abzufangen, sollte bei der Entwicklung von Entlastungsmaßnahmen in Erwägung gezogen werden. Wichtig ist dabei aus Sicht meiner Fraktion die Erarbeitung eines Entlastungskonzepts für Ermittler/-innen im Bereich der Kinderpornografie, das den Einsatz von Künstlicher Intelligenz, Verbesserungen beim Angebot von Supervision, Prävention durch Aus- und Fortbildung, psychologische Begleitung, Beratung und Unterstützung mit einem höheren Beratungsschlüssel, die Möglichkeit einer anteiligen oder projektbezogenen Beschäftigung sowie Sonderurlaub aufgrund der Bewältigung besonderer Herausforderungen beinhaltet. Künstliche Intelligenz kann helfen, in Dateien gespeichertes pornografisches Material zu durchsuchen und damit die Ermittler/-innen bei der Auswertung der großen belastenden kinderpornografischen Datenmengen zu entlasten. In Nordrhein-Westfalen wird das bereits erprobt. Ebenfalls in NRW müssen Ermittler/-innen, die im Bereich von Kinderpornografie eingesetzt sind, schon seit Längerem zur psychologischen Supervision. Im Bereich von Einzelgesprächen können individuelle Strategien für die besonderen Belastungen entwickelt werden, denen die Ermittler/-innen alltäglich ausgesetzt sind. Und wenn das auch hier demnächst, wie vom Innenminister berichtet, gilt, dann ist das definitiv zu begrüßen. Aus- und Fortbildungen zu Fragen, wie, mit welchen Techniken kann ich negative körperliche und psychische Folgen vermeiden oder welche Faktoren begünstigen Stress und welche schützen mich davor, können Ermittler/-innen ebenfalls dabei helfen, das zu verarbeiten, was sie täglich erleben, und sich vor Überlastungen zu schützen. Das von uns geforderte Entlastungskonzept baut zudem auf eine verstärkte psychologische Begleitung, Beratung und Unterstützung mit einem höheren Beratungsschlüssel. Im Vergleich zu vielen anderen Berufen sind Polizeibeamt/-innen hohen psychischen Belastungen ausgesetzt. Manche dieser Belastungen treffen die Beamt/-innen unerwartet, etwa, wenn sich ein vermeintlicher Routineeinsatz zu einer brisanten Lage entwickelt und innerhalb kürzester Zeit Entscheidungen mit oft gravierenden Folgen für alle Beteiligten getroffen werden müssen. Andere Belastungen verstärken sich auf Dauer, wie bei der Bearbeitung von Todesermittlungen oder eben bei Kinderpornografiefällen. Dem kann und muss durch eine verstärkte psychologische Begleitung der Ermittler/-innen entgegengewirkt werden. Auch der regelmäßige Wechsel in andere Bereiche der Polizeiarbeit oder die Reduzierung einer Tätigkeit mit besonderen Belastungen kann zu einer Entlastung der Ermittler/-innen beitragen. Die Möglichkeit einer anteiligen oder projektbezogenen Beschäftigung ist daher bei der Erstellung des von uns geforderten Entlastungskonzepts mitzudenken. Beamt/-innen kann zudem Urlaub aus besonderen Anlässen, Sonderurlaub dann in dem Fall, gewährt werden nach Beamtengesetz. Und ein besonderer Anlass für die Ermittler/-innen im Bereich der Kinderpornografie wäre dann zum Beispiel die Bewältigung besonderer Herausforderungen innerhalb eines bestimmten Projektes. Das von mir hier skizzierte Entlastungskonzept ist möglichst schnell zu entwickeln, umzusetzen und zu evaluieren. Personelle Mehrbedarfe in der psychologischen Begleitung der Ermittler/-innen im Bereich der Kinderpornografie sollten noch vor der kommenden Haushaltsberatung feststehen, um dann eben Anpassungen vornehmen zu können, über den Bedarf Entlastungen zu schaffen für Ermittler/-innen im Bereich der Kinderpornografie. Da wird es unter den demokratischen Fraktionen große Einigkeit geben, das haben wir jetzt auch hier schon so ein bisschen gesehen. Ermittler/-innen im Bereich der Kinderpornografie kommen regelmäßig an ihre Belastungsgrenze. Bilder, die sie sichten müssen, können sie oft nicht vergessen. Neben einer Möglichkeit, Sonderurlaub zu nehmen, ist daher die psychologische Betreuung der Ermittler/-innen unabdingbar und Teil des Respekts und der Anerkennung, die wir ihnen zukommen lassen können. Es ist kein Zeichen von Schwäche, sondern von persönlicher Stärke, sich bei besonders großen beruflichen Belastungen unterstützen zu lassen. Das ist mir wichtig, hier auch noch mal zu sagen. Schauen wir also nicht nur nach dem in Niedersachsen geplanten Sonderurlaub, sondern lassen Sie uns auch von Nordrhein-Westfalen lernen, wo mit vielfältigen Maßnahmen einerseits an der technischen, andererseits aber auch an der psychologischen Unterstützung von Ermittler/-innen im Bereich der Kinderpornografie gearbeitet wird! Ich bitte um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag, bin gespannt auf die Ausschussberatung und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und David Wulff, FDP)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der FDP hat nunmehr das Wort der Abgeordnete David Wulff.
David Wulff FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zugegebenermaßen ist das ein Thema, wo sich mir durchaus auch der Magen umdreht. Das ist ein Thema, womit wir uns hier jetzt sehr abstrakt beschäftigen, aber auf der anderen Seite da Beamtinnen und Beamte tagtäglich mit zu tun haben. Und das muss man sich an der Stelle einmal vergegenwärtigen. Und der Antrag der CDU-Fraktion, die Landesregierung möge in Anerkennung der vor allem in psychischer Hinsicht sehr belastenden Arbeit eine Rechtsgrundlage schaffen, aufgrund derer den Polizeibeschäftigten der Landespolizei, die im Ermittlungsbereich „Kinderpornographie“ tätig werden, Sonderurlaub gewährt wird, können wir Freie Demokraten an der Stelle nur unterstützen. Und es wurde jetzt schon mehrfach erwähnt, unsere Nachbarn in Niedersachsen machen es bereits vor und wollen den Beschäftigten der Landespolizei vier Tage Sonderurlaub gewähren. Und auch in anderen Bundesländern wird seit Längerem nach Möglichkeiten gesucht, dem extrem belastenden Ermittlungsbereich mehr Anerkennung, aber auch mehr Unterstützung zukommen zu lassen. Und es fällt mir so ein bisschen schwer, diese Vergleiche zu anderen Bereichen hier so hinzunehmen. Natürlich ist es auch belastend, wenn ich jetzt eine Wasserleiche sehe oder wenn ich an sonstigen Todes- und Ermittlungsfällen irgendwie mit dran bin. Die Erfahrungsberichte, die ich aus diesem Bereich aber auch kenne, auch von Strafverteidigern, die genau in diesem Bereich unterwegs sind – es ist ein Unterschied, ob ich mit, ich sage mal, normalen Unfällen, Leichen oder ähnlichen Mordermittlungen zu tun habe oder ob ich mich tatsächlich mit dem Leid von Kindern auseinandersetzen muss. Und das sind Zustände, und da kenne ich gestandene Leute, die natürlich irgend- wie auch eine bestimmte charakterliche Eignung dafür haben müssen, um mit diesen Situationen umgehen zu können. Und wenn sie dann aber in so einem Bereich von Kindern reinkommen, auch nach so einem Fall einfach nicht mehr in der Lage sind, das Auto zu steuern, an den Straßenrand ranfahren müssen und erst mal mit der Situation klarkommen müssen, das ist etwas, was unter die Haut geht. Und deswegen ist dieser Vergleich an der Stelle etwas schwierig. Und wir haben jetzt Nordrhein-Westfalen, da ist ja die Landesregierung auch schon bereits aktiv geworden, das wurde auch schon gesagt, die zahlen 300 Euro, eine monatliche Erschwerniszulage. Wir haben gerade eben noch mal mit dem ehemaligen Innenminister Renz kurz gesprochen, wie die Situation ist bei den Beamtinnen und Beamten, die jetzt in der Abteilung tätig sind, wie lange die denn da tätig sind. Und die sind da nicht irgendwie mal eine Woche in der Rotation, sondern die sind da Jahre tätig in dieser Abteilung, tagein, tagaus. Und da ist natürlich eine finanzielle Entschädigung, eine finanzielle Wertschätzung irgendwie ein Signal. Aber wenn wir uns doch alle einig sind, dass das eine so unglaublich psychologische Belastung ist an der Stelle, dann sind gerade die Betreuung, aber auch irgendwie ein Sonderurlaub, vielleicht auch verkürzte Arbeitszeiten oder Ähnliches, sind das eher Mittel, um die Leute zu entlasten an der Stelle. Also wir wollen die jetzt ja nicht nur irgendwie mit Geldsachen zuschütten, weil das ist ein Trostpflaster, was, glaube ich, genau an dieser Stelle eher einen symbolischen Wert hat. Das, was wirklich hilft, ist, glaube ich, tatsächlich eher mehr Ausgleich, mehr Freizeit, um in andere Bereiche da entsprechend reinzukommen, um vielleicht den Kopf auch mal freizukriegen. Wir alle kennen jetzt die Zahlen, wir alle wissen auch um die enormen Datenmengen, die von den polizeilichen Ermittlern gesichtet werden müssen, auch wenn die meisten von uns sich wahrscheinlich kaum vorstellen können, welches Bildmaterial da tatsächlich jedes Mal gesichtet werden muss. Und ich vernehme das auch hier im Saal, das lässt hier keinen unberührt. Die Ermittlungstätigkeit ist so unsäglich und belastend, und sie muss aber auch gemacht werden. Und gerade in dem Bereich halte ich das auch für zielführend zu gucken, okay, was können wir dann im Bereich KI mit technischen Hilfsmitteln noch machen, um so ein bisschen mehr Entlastung in dieser tatsächlichen Tätigkeit irgendwie durchzusetzen. Und daher freue ich mich natürlich auch über den Antrag der CDU, in diese eine Richtung zu gehen. Wir können aber sicherlich noch weiter gucken: neben der Gewährung von Sonderurlaub enge psychologische Betreuung, begrenzte Einsatzzeiten, Reduzierung der Stundenzahl, hatte ich eben schon erwähnt. Das sind so Möglichkeiten, wo man noch mal wieder weiter drüber nachdenken kann. Deswegen ist der niedersächsische Weg an der Stelle, denke ich, erst mal nur ein Anfang. Wir können dem Antrag so zustimmen, freuen uns natürlich auch – na ja, freuen ist an der Stelle bei dem Thema etwas zu viel gesagt –, aber einer intensiveren Beratung in den Ausschüssen, um das Ganze auf einen guten Weg zu bringen, stehen wir natürlich auch positiv gegenüber. Und dann gucken wir doch gemeinsam, wie wir dort weiter vorgehen können. – Danke sehr! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der SPD hat das Wort der Abgeordnete Bernd Lange. (Der Abgeordnete Bernd Lange wendet sich an das Präsidium. – Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Was gibt es da für Geheimnisse?)
Bernd Lange SPD
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuhörer! Ich habe natürlich jetzt die Ehre, als letzter Redner zu diesem hochsensiblen Thema zu sprechen, aber ich muss mal sagen, ich, wir alle müssen Hochachtung vor den Beamtinnen und Beamten haben, die in diesem Phänomenbereich arbeiten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Was die leisten, ist wirklich phänomenal, muss ich mal sagen, und so unvorstellbare Sachen, was die ansehen müssen, können wir uns manchmal gar nicht vorstellen. Es ist auch nicht so, dass nur an die Beamten, die im LKA mit Kinderpornografie arbeiten oder bei den Fachkommissariaten 1 der KPIn diese Zulage gezahlt wird, sondern auch an Sachbearbeiter, die damit in Berührung kommen können, strukturmäßig, wird das alles gezahlt. Wichtig ist, dass wir für diese Leute, die in dem Phänomenbereich arbeiten, die psychologische Hilfe ausbauen müssen. Ganz wichtig, die Wertschätzung muss da sein! Und das Land Niedersachsen hatte bis jetzt nichts dergleichen, und ich muss immer wieder sagen, ob ein Ausgleich für Belastungen möglich ist – ich habe mal so ein ganz krasses Beispiel: Heiligabend, 17:00 Uhr, einige Kollegen werden das kennen, ein Elternteil geht zur Schicht, ob bei Polizei, Krankenhaus, Rettungsdienst oder Sonstiges. Das ist eine psychische Belastung, die wirkt nach, das ist nicht mal so schlimm, aber es wirkt immer wieder nach. Ich habe 25 Jahre lang im Dreischichtsystem gearbeitet, ich weiß, von was ich spreche. Und einige Kollegen werden das auch sicherlich kennen. Ganz wichtig ist, dass der Antrag der GRÜNEN sehr gute Argumente enthält, auch sehr gute Ansätze, und unsere Fraktion wird beide Anträge unterstützen und in den Ausschuss verweisen. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Sebastian Ehlers.
Sebastian Ehlers CDU
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Lange, der Antragsteller hat immer noch mal die zweite Rede – das vielleicht noch mal als Hinweis. Von daher gestatten Sie mir noch einige abschließende Bemerkungen. Ich möchte mich bedanken für die wirklich sehr sachliche und, ich glaube, dem Thema auch sehr angemessene und würdige Debatte. Und vielleicht ist das ja auch beispielgebend für andere Diskussionen und andere Anträge künftig. Wenn man nicht immer einer Meinung ist, glaube ich, kann man zumindest mal schauen, wo gibts denn einen kleinsten gemeinsamen Nenner. Ich will trotzdem auf zwei/drei Punkte eingehen, die in der Aussprache zu Wort gekommen sind. Herr Minister, Sie haben recht, es ist jetzt nicht zwingend, es muss jetzt nicht beides sein, das ist aber auch kein Widerspruch, haben Sie selber ja auch gesagt. Von daher, finde ich, sollten wir jetzt auch nicht irgendwas konstruieren, es geht nur das eine oder es geht nur das andere. Und deswegen haben wir ja bewusst gesagt, Niedersachsen ist ein Modell, die haben sich für das Thema „nur Sonderurlaub“ – in Anführungsstrichen – entschieden. Man kann aber auch durchaus – und da gibts Argumente dafür, darüber werden wir reden – ja auch beide Dinge hier auf den Weg bringen, das ist kein Widerspruch. Ein bisschen klang hier durch auch das Thema Neiddebatte. Herr Kramer hat davon gesprochen, die Vergleiche gezogen. Und es liegt mir völlig fern, hier irgendwo Haltungsnoten zu verteilen und zu sagen, der ist mehr belastet als der andere. Aber natürlich – und das müssen Sie sich, glaube ich, eingestehen –, das Beispiel, was Sie gebracht haben vom KDD mit den 300 Leichen theoretisch im Jahr, ist natürlich ein sehr, sehr konstruiertes Beispiel. Gott sei Dank leben wir in Mecklenburg-Vorpommern in einem Land, wo das jetzt nicht täglich vorkommt. Von daher würde ich immer sagen, auch in der Diskussion – auch bei Herrn Noetzel klang es ja an, das Thema Neiddiskussion –, dass wir aufpassen müssen. Ich glaube, der große Unterschied auch zu anderen Bereichen ist schon, dass hier wirklich ja tagtäglich und nur dies gemacht wird. Also nicht jeder, der in anderen Bereichen unterwegs ist, hat täglich dort – und selbst das SEK –, nicht tägliche Einsätze. Und die BFE ist nicht täglich irgendwo bei Hansa Rostock unterwegs und muss sich da mit Flaschen beschmeißen lassen und mit Bengalos oder so was. Also das ist, glaube ich, der Unterschied, der diesen Bereich schon so sehr besonders und sehr speziell macht, dass die ja wirklich täglich mit den Dingen sich auseinandersetzen und quasi ja kaum andere Dinge in ihrem Dienstalltag haben. Und von daher, glaube ich, ist das da an der Stelle auch schon gerechtfertigt. Und Ihre Argumentation, warum Sie den Antrag in der Sache abgelehnt haben, habe ich jetzt nicht so ganz nachvollziehen können. Aber Sie haben ja zumindest auch einer Überweisung zugestimmt. Und, Herr Noetzel, ich glaube, meine Eingangsrede war betont sachlich. Und jetzt hier irgendwie mir vorzuwerfen, ich würde irgendwie etwas suggerieren wollen, das, glaube ich, geht an der Sache komplett vorbei, weil das habe ich eindeutig nicht gemacht. Und ich habe ja auch nicht behauptet, dass wir irgendwie schlecht dastehen, so, wie es hier anklang. Das habe ich ja ganz bewusst nicht gemacht, denn die Dinge, die auf den Weg gebracht wurden – und das hat ja auch noch mal der Innenminister hier betont –, sind ja in der Amtszeit auch von Lorenz Caffier seinerzeit auf den Weg gebracht worden. Von daher will ich das jetzt hier auch gar nicht irgendwo schlechtreden. Und von daher ist das überhaupt nicht der Ansatz, sondern wir haben hier quasi ein weiteres Instrument, einen weiteren Baustein, den wir hinzufügen wollen. Und der Änderungsantrag der GRÜNEN: Ich glaube, da sind gute Punkte mit drin. Was mir so ein bisschen fehlt, ist halt – ich bin so ein Freund von Konkretem –, auch mal einen Zeitkorridor aufzumachen, weil wir natürlich schon aufpassen müssen, dass wir jetzt nicht irgendwo Kommissionen und irgendwelche Runden bilden und dann jahrelang das Thema diskutieren. Ich glaube, das ist es am Ende auch nicht wert. Die Punkte, die drin sind, ich glaube, die sind sehr, sehr diskussionswürdig, das sollte man auch machen, aber es muss dann irgendwo auch klar sein, wenn man sich mehrheitlich da auf ein Verfahren einigt, dass man das dann auch gemeinsam mitträgt. Und von daher, glaube ich, war das im Großen und Ganzen eine sehr sachliche und zielorientierte Diskussion und Debatte. Und von daher noch mal herzlichen Dank dafür! Und es ist in der Tat so, David Wulff, auf so ein Thema freut man sich nicht unbedingt, aber ich glaube, es ist schon eine gewisse Freude und Motivation, auch etwas für die Beamtinnen und Beamten zu tun, die hier täglich diesen sehr schweren Dienst versehen und dazu beitragen, diese schrecklichen Straftaten aufzuklären. Von daher ist, glaube ich, eher „Motivation“ das richtige Wort, auch für die dann bevorstehenden Beratungen im Ausschuss. Und von daher noch mal herzlichen Dank! Und ich freue mich, dass wir heute wahrscheinlich dann mit großer Mehrheit hier der Überweisung so zustimmen werden. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Im Rahmen der Begründung ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/1363 zur federführenden Beratung an den Innenausschuss sowie zur Mitberatung an den Finanzausschuss – und das muss sein wegen der finanziellen Auswirkungen, das muss ich an dieser Stelle noch mal betonen – zu überweisen. Ich gehe jetzt davon aus, dass wir auch den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ebenfalls mit an die entsprechenden Ausschüsse überweisen. Ich sehe hier keinen Widerspruch, dann werden wir das so tun. Wer den Überweisungsvorschlägen zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt ums Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen sehe ich auch keine. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Vielen Dank dafür, und auch für die sehr angemessene Diskussion! Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12 : Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Agrarbericht des Landes wieder einführen und weiterentwickeln, auf Drucksache 8/1357. Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Agrarbericht des Landes wieder einführen und weiterentwickeln – Drucksache 8/1357 – Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete und Fraktionsvorsitzende Dr. Harald Terpe für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Dr. Harald Terpe GRÜNE
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beantragen heute die Wiedereinführung eines umfassenden Agrarberichts des Landes, weil wir der Auffassung sind, dass die Öffentlichkeit ein Recht darauf hat, zu erfahren, was wir mit einem der größten Ausgabeposten im Land ganz konkret erreichen. Die Ausgaben in den Bereichen Landwirtschaft, Ernährung und Forsten liegen in diesem Jahr bei über 400 Millionen Euro. Da sind natürlich – und das wissen wir auch alle – ganz viele Mittel aus den EU-Fonds enthalten. Dieser Finanzposten ist aber einer der größten im gesamten Landeshaushalt. Während andere Bundesländer – leider nicht alle – zu diesem Ausgabeposten einen qualifizierten, umfassenden und gut verständlichen Agrarbericht vorlegen, müssen wir uns in Mecklenburg-Vorpommern momentan mit einem Statistikblatt oder mit Statistikblättern begnügen. Seit 2019 wird uns dieser Zahlenspiegel von Ihnen, Herr Minister Backhaus, präsentiert. Wir haben schon 2011 nicht verstanden, warum die Landesregierung ausgerechnet den Agrarbericht einstampfte. Wir sind der Meinung, damit vergibt man sich eine Chance. Ich werde darauf nachher noch zurückkommen. Es gibt aber etliche andere Berichte der Landesregierung, zum Beispiel einen Waldzustandsbericht, einen Wirtschaftsbericht und seit Neuestem – natürlich auch von uns mit gewünscht – einen Energie- und CO -Bericht. Einen 2 Agrarbericht gibt es allerdings unverständlicherweise für uns nicht mehr. Stattdessen nun also Statistikblätter. Ich aus meinem Fachgebiet habe sozusagen die Erfahrung mitgenommen, dass solche Statistikblätter eigentlich viele Rohdaten enthalten – Zahlen, Tabellen, Diagramme. Die Angaben illustrieren aber keine Entwicklungen, sie zeigen Zustände. Warum sie aus der Fülle der Daten ausgewählt wurden, erschließt sich uns häufig nicht. Zu unserem Unverständnis werden damit Chancen vergeben, Herr Minister, Chancen vertan, agrarpolitisches Handeln zu reflektieren. Das ist aber wichtig, wenn die Öffentlichkeit verstehen soll, welche Maßnahmen mit welchen Zielen insbesondere in den ländlichen Räumen umgesetzt werden, welche Mittel wo und warum dafür aufgewendet werden. Insbesondere mit den Mitteln aus dem europäischen Landwirtschaftsfonds ELER werden ja nicht nur Ziele der Landwirtschaft verfolgt, es werden damit auch zahlreiche Maßnahmen des Natur- und Umweltschutzes, Maßnahmen der Dorferneuerung und vieles mehr finanziert. Besonders über diese thematischen Verzahnungen muss nach unserer Auffassung im Rahmen eines Agrarberichtes berichtet werden. Ich bin zudem der Auffassung, dass Agrarberichte auch agrarsoziologische Daten abbilden sollten, denn daran kann man sehr gut ablesen, ob Förderpolitik im ländlichen Raum auch erfolgreich ist. Und gerade der Entwicklung ländlicher Räume, glaube ich, wird ja auch überfraktionell viel Bedeutung beigemessen. Wenn wir zum Beispiel über viele Jahrzehnte Agrarbetriebe mit vielen Millionen Euro fördern, dann ist es schon auch interessant, wie sich diese ländlichen Räume entwickeln, und es wäre unverständlich, wenn man nicht erklären könnte, warum es ein zum Beispiel hohes Risiko für Altersarmut im ländlichen Raum gibt. Diesbezüglich müssten wir dann dringend umsteuern. Nur aus Statistikblättern oder Statistikdaten lassen sich Zusammenhänge schlecht abbilden. Das will ich an einem Beispiel aufzeigen: Wenn in einer Tabelle die aktuelle Zahl der Tier- und Pflanzenarten in Mecklenburg-Vorpommern, nicht aber abgebildet ist, wie sich die Bestände der Arten bis heute entwickelt haben, dann könnte man erkennen, was die Agrarpolitik der Landesregierung in der Landwirtschaft, in der Landwirtschaftspolitik tatsächlich bewirkt hat. Es ist generell nicht damit getan, einfach Statistiken abzudrucken, wenn die inhaltliche Einordnung fehlt. An einem weiteren Beispiel lässt sich das zum Beispiel erkennen. Es ist nämlich durchaus relevant, die Betriebsergebnisse von Betrieben des ökologischen Landbaus mit den Betrieben zu vergleichen, die konventionellen Landbau betreiben. So was lässt sich schwer finden in einem Statistikblatt, und insbesondere fehlt dann eben die Reflektierung, von der ich vorhin sprach. Am Ende ist es entscheidend, was erreichen wir ganz konkret mit welchen öffentlichen Mitteln für Mensch, Natur und Landschaft, welche Gemeinwohlziele verfolgen wir und wie werden wir sie erreichen. Und erst dann können wir nachsteuern. Deshalb brauchen wir Antworten, die insbesondere auch für politische Entscheidungen benötigt werden. Es braucht die Auswertung, die Synthese, die Zusammenführung der Daten, die Reflexion und im Übrigen natürlich die wissenschaftliche Begleitung solcher Themen. Ich werbe um Zustimmung für unseren Antrag, wahlweise auch eine Überweisung in den Landwirtschaftsausschuss. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Elke-Annette Schmidt
Herr Abgeordneter, darf ich noch mal nachfragen: War das jetzt ein Antrag zur Überweisung in den Ausschuss, oder wie kann ich das jetzt werten? (Enrico Schult, AfD: Ja, vielleicht. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Der Abgeordnete Dr. Harald Terpe spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.) Also war es ein Antrag auf Überweisung? (Der Abgeordnete Dr. Harald Terpe spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.) Danke schön! (Enrico Schult, AfD: Aber das ist jetzt nicht abgestimmt worden. Die gucken alle schon so böse.) Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu sechsmal fünf Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten der Landwirtschaftsminister Herr Dr. Till Backhaus.
Dr. Till Backhaus
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Zu so später Stunde, aber so spät ist es ja auch noch nicht, dieses Thema jetzt aufzurufen, ich will mal den Einstieg wagen: Wenn man den September ansieht, die Veranstaltungen, die wir über unser Haus organisiert haben, die MeLa, die Mecklenburgische Landwirtschaftsausstellung, mit über 60.000 Besucherinnen und Besuchern, jetzt das Landeserntedankfest, im Übrigen mit über 10.000 Besuchern, die Wild- und Fischtage mit über 10.000, die Hengstparaden mit über 10.000, dann nehme ich mal zur Kenntnis, allein im September haben wir Foren, Veranstaltungen – Frau van Baal, Sie sind ja dankenswerterweise überall mit dabei gewesen –, haben wir Foren gehabt, wo wir Wissen vermitteln, wo wir natürlich auch Berichte abliefern und mitten im Volk waren. Ich sage das mal ausdrücklich. Und über 100.000 Leute haben wir über unser Haus in diesem September bewegt. Und da möchte ich mich ausdrücklich bei all denjenigen bedanken, die daran mitgewirkt haben, im Ehrenamt oder auch im Hauptamt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Barbara Becker-Hornickel, FDP) So. Ich wage mal zu behaupten, das kriegt so schnell keiner fertig. Und dann, der Ehrlichkeit halber, auch wenn der Finanzminister jetzt nicht da ist, aber ich will an dieser Stelle mal ausdrücklich sagen, wir haben in den letzten Jahren – das, glaube ich, gilt für die gesamte Landesregierung – natürlich massiv Personal abgebaut. Und dazu gehört im Übrigen auch in unserem Bereich ausdrücklich der Bereich von Statistik und diese Bereiche. Wir haben heute noch im Ministerium eine Mitarbeiterin, die im Übrigen … Auch das, lieber Harald, will ich dir ausdrücklich sagen: Wenn du mit einer Mitarbeiterin einen solchen Bericht machen sollst, in der Vergangenheit sind da über 200 Mann-Tage verwandt worden, 2011. Ich habe mir das alles noch mal sehr genau angesehen. Und für uns in der Fraktion war auch in der Vergangenheit der Agrarbericht, der Agrarbericht, der im Übrigen dann im Wesentlichen nur die Landwirtschaft, den ländlichen Raum, den Teil, der ist da gar nicht mit so stark involviert gewesen, war das schon eine immense Aufgabe und natürlich auch das Zusammentragen von Daten. Und das Personal, sage ich mal sehr deutlich, haben wir in der Form nicht mehr zur Verfügung. Wir haben, allein für unser Haus gilt, 34 Prozent mit den nachgeordneten Einrichtungen, die wir haben, nämlich insgesamt 13 nachgeordnete Einrichtungen, 34 Prozent des Personals abgebaut. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen nicht mehr zur Verfügung. Punkt! (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und dann sind wir verpflichtet im Übrigen, da würde ich gerne, würde ich gerne natürlich einen Vorschlag machen: Erstens. Natürlich haben wir nicht nur Statistiken, sondern es werden ja auch eine Reihe von Erläuterungen dazu gegeben. Gehen Sie auf unsere Internetseiten der Ämter, da finden Sie ausreichend – die Landesämter –, ausreichend Informationen. Und selbstverständlich bin ich auch jederzeit bereit, im Agrarausschuss Dinge zu erläutern und auch unsere Fachleute mitzubringen. Und unsere großen Landesämter, die drei, nur die drei mit den vier StALUs, die dann noch dahintergekoppelt sind, das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei, den Verbraucherfokus, da wird alles erläutert, vom Verbraucherschutz bis hin zu den Tierseuchen, den ganzen Komplex. Oder wenn ich das LUNG, das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und Geologie in Güstrow nehme, wenn ich da allein das ganze Thema, nur einen Teilbereich des Wassers rausnehme, den Bodenbericht mit allem, was dazugehört, dann kann man sich, darf man sich aus meiner Sicht hier nicht hinstellen, sollte man sich nicht hinstellen und sagen, wir würden hier nur Statistikblätter abliefern und daraus können wir nichts ableiten. Das kann ich so nicht ganz gelten lassen! Und dann kommt für mich im Übrigen auch die dritte große Landeseinrichtung mit einem Landesamt, das ist für mich die Landesforstanstalt. Da gibt es im Übrigen, einmal in der Legislaturperiode gibt es den Waldzustandsbericht. So. (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das habe ich gesagt.) Ja, da bin ich auch dankbar. Und dann bitte ich auch um Verständnis, ich habe natürlich mir auch ein paar Sachen noch mal mitgebracht, wo man auch sehr schön auch mit Wissen, mit Agra-Europe, wo man nicht nur die Daten aus Mecklenburg-Vorpommern, aus Deutschland, aus Gesamteuropa abgreifen kann und sehr, sehr schöne Erläuterungen dazu bekommt, wo wir auch starke Beiträge mit dabeihaben. Und dann sind wir natürlich dann bei der Frage: Gibt es denn eigentlich einen Agrarbericht? Ja, den gibt es. Den gibt es in der Bundesrepublik Deutschland, der alle vier Jahre, nach dem Agrargesetz der Bundesrepublik Deutschland alle vier Jahre vorzulegen ist. (Thore Stein, AfD: Wir sind in M-V!) Der ist im Übrigen im letzten Jahr vorgelegt worden und beinhaltet damit auch Daten und Erläuterungen, die auch die einzelnen Bundesländer mit betreffen. Und ich will an dieser Stelle auch betonen, ja, wir mussten dann übergehen zu den statistischen Daten, weil unser Landesstatistikamt die Daten für uns bereitstellt, wir sie noch mal verifizieren und dann letzten Endes auch für die Allgemeinheit zur Verfügung stellen. Und ich nehme zur Kenntnis, dass wir auch in den nächsten Jahren uns noch weiter mit den anderen Themen befassen. Morgen werden wir das Thema Klimaschutz oder das Thema Wasser zu behandeln haben. Und deswegen will ich noch mal darum werben zu schauen, ob man einmal in der Legislaturperiode einen solchen Bericht dann vorlegt. Darüber würde ich in Ruhe noch mal nachdenken. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Da würde ich gerne einen Vorschlag im Agrarausschuss unterbreiten, in der Hoffnung, dass wir da auf einen Nenner kommen. Aber ich bitte auch noch mal um Verständnis, die Statistik alleine ist das eine, aber auch das Aufnehmen von Informationen und letzten Endes damit auch die Identifikation der Probleme, ich glaube, die haben wir relativ gut im Blick und auch im Griff. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Landwirtschaftsminister! Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Thore Stein.
Thore Stein AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Zu später Stunde ein wenig aufgeregtes Thema: Agrarbericht. Es ist richtig angesprochen von Herrn Terpe, der letzte Agrarbericht im Land Mecklenburg-Vorpommern ist veröffentlicht worden im Jahr 2011. Ich habe ihn mir auch mal angeschaut, war auch ganz erstaunt, ein Bild von Herrn Minister Backhaus zu sehen. Und ja, zehn Jahre sind eine lange Zeit, Herr Minister Backhaus. Das sieht man auch. (allgemeine Heiterkeit – Rainer Albrecht, SPD: Er hat sich gar nicht verändert.) Mal gucken, wie es dann in zehn Jahren aussieht. Ja, es ist so, der Agrarbericht ist natürlich nicht ganz uninteressant. Jetzt stellt sich vorab die Frage, für wen ist dieser Bericht erst mal interessant, weil er ist natürlich sehr fachspezifisch, und wir wissen alle, die Agrarbranche ist in den letzten Jahrzehnten deutlich zusammengeschrumpft, auch was die in ihr Beschäftigten angeht. Nichtsdestotrotz werden da auch interessante Fragestellungen sicherlich erörtert werden können und auch abgebildet werden können, die auch weit über die in der Landwirtschaft Beschäftigten hinausgehen, denn die Landwirtschaft – das wissen wir auch alle – hat durchaus eine gesellschaftliche Relevanz. Und insbesondere bietet so ein Agrarbericht im Vergleich eben zu den Statistischen Datenblättern auch eine Abbildung über die Zeitschiene. Und gerade die ist ja auch hochinteressant, wenn wir uns eben mit der Frage auseinandersetzen wollen, wie entwickelte sich eigentlich die Landwirtschaft in ihren verschiedenen Sparten in den letzten fünf Jahren, zehn Jahren und so weiter. Herr Minister Backhaus, Sie haben angesprochen, es gibt durchaus einiges an Publikationen. Wer mal auf der Seite nachschaut „landwirtschaft-mv.de“, der findet dort etwas unübersichtlich, wenn ich das mal anmerken darf, und etwas uneinheitlich eine ganze Reihe von verschiedenen, ich sage mal, Schlaglichtern auf einzelne Themenbereiche, teilweise sehr fachspezifisch ausgerichtet, aber es ist keine wirkliche Kontinuität erkennbar, die ja, wie ich eben sagte, teilweise eigentlich sehr wichtig ist. Und wir haben ja offenbar eine ganze Menge an Datengrundlagen. Wir haben also offenbar ein Testbetriebsnetz mit über 150 Betrieben, die da jährlich offenbar auch ihre Buchhaltungszahlen abliefern, um eben auch diesen Vergleich, den Herr Terpe ja eben eingefordert hat, quasi diesen Vergleich zwischen beispielsweise Ökolandbau und konventionellem Landbau einmal abbilden zu können. Die Zahlen liegen dafür offenbar vor. Wir müssen sie nur auswerten und einmal grafisch vielleicht aufbereitet abbilden. Das ist sicherlich mit Aufwand verbunden, aber ich glaube, der größte Batzen an Arbeiten ist dann eigentlich schon erledigt, wenn die Zahlen ja in tabellarischer Form vorliegen. Daher würde ich hier tatsächlich auch für den Vorschlag von Herrn Terpe werben wollen, dass wir zumindest diesen Antrag mal im, den Antrag auf den Agrarbericht, auf die Wiederauflage des Agrarberichtes mal im Agrarausschuss gemeinsam erörtern. Da müssen nicht nur Sie sich Gedanken machen, sondern können wir uns alle gemeinsam Gedanken machen und können ja mal schauen, inwieweit wir vielleicht eine Zwischenlösung finden zwischen einem sehr umfangreichen Agrarbericht, der ja teilweise auch in anderen Bundesländern oder seinerzeit 2011 weit über 100 Seiten hatte, und eben den doch sehr eingeschränkten Statistischen Datenblättern. Da mag es ja auch eine Zwischenlösung geben, wo man vielleicht doch ein bisschen etwas mehr dann auch an Interpretation reinbringt, ohne gleich einen riesigen ausschweifenden Bericht schreiben zu müssen. Großes Vorbild ist natürlich der Situationsbericht des Deutschen Bauernverbandes, der jährlich erscheint, mit weit über 400/500 Seiten, der natürlich die gesamte Landwirtschaft in Deutschland abbildet. Aber wir wollen ja auch einen ganz expliziten Blick eben auf Mecklenburg-Vorpommern richten. Und letztlich kann man den Agrarbericht dann auch ein wenig als Arbeitsnachweis des Ministeriums verstehen. Und das wäre natürlich auch durchaus zu begrüßen. Daher werben wir hier auch ganz klar für die Überweisung in den Agrarausschuss. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Wolfgang Waldmüller.
Wolfgang Waldmüller CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seien Sie nicht verwundert, das ist nicht mein Metier. Das wissen Sie. Aber leider ist meine Kollegin Schlupp erkrankt, und deswegen möchte ich für sie sprechen. Ich habe aber dazu natürlich auch eigene Gedanken. Als ich so den Antrag durchgelesen habe, da habe ich mich zunächst schon gefragt, habe ich mich schon gefragt: Hoppla, woher kommt jetzt das Interesse der GRÜNEN für Landwirtschaft? (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Von mir!) Ich meine das jetzt … (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Von mir!) Ja, na ja, ich will das erklären. (Rainer Albrecht, SPD: Da schwingt ja auch Wirtschaft mit.) Sie haben das ja in Ihrer Rede auch gesagt und haben auch die Intention des Antrags genannt und haben öffentliches Interesse dargestellt und was sind die Gemeinwohlziele. All das haben Sie erklärt. Ich weiß nicht, ob ich das alles so glauben soll, weil in der Vergangenheit habe ich Sie anders wahrgenommen, nicht Sie persönlich, sondern die GRÜNEN in ihrer Position zur Landwirtschaft. Und da sind Sie mir eher aufgefallen in den vergangenen Jahren, dass also ich mehr darüber gehört habe, wie man die konventionelle Landwirtschaft, also, wie soll ich sagen, anprangert, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Abschaffen wollen sie die.) wie man eher romantische Vorstellungen vom Kleinbäuerlichen oder der ökologischen Landwirtschaft hat. Ich habe auch immer nicht wahrgenommen, dass man sich ehrlicherweise für das Einkommen der Bäuerinnen und Bauern tatsächlich interessiert, bei einer zunehmenden, wachsenden Weltbevölkerung, wie die Landwirtschaft das alles ernähren soll. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie haben sehr differenzierte Auffassungen zur grünen Gentechnik, zu Pflanzenschutz und zur Düngung. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja, das passt alles nicht zusammen.) Und erlauben Sie mir noch eine kleine Spitze: In den Bund, da haben Sie dann einen Landwirtschaftsminister hingesetzt, der das eigentlich gar nicht wollte (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und dessen Interesse dafür scheinbar auch nicht ganz so groß ist. (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Thore Stein, AfD) Und das Interesse für Tierhaltung, das bestimmt er natürlich auch, weil er noch dazu Veganer ist oder Vegetarier ist. (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ach du meine Güte!) Und insofern nehme ich Ihnen nicht ganz ab, dass Sie ein objektives Interesse an dem Antrag haben, eben wieder einen Bericht einzuführen. Aber es sei mal dahingestellt. (Zuruf von Eva-Maria Kröger, DIE LINKE) Möglicherweise wollen Sie dann Ihre Meinung oder Ihre Auffassung zur Landwirtschaft dort bestätigt haben beziehungsweise ausführen. (Thore Stein, AfD: Den schreibt das Ministerium, Herr Waldmüller!) Das ist, denke ich mal, eher der eigentliche Grund. Und gleichzeitig wollen wir – und das werden wir morgen noch, nee, morgen, ja, morgen noch tun –, werden wir, Managementpläne für „Natura 2000“ sollen zügig erarbeitet werden, „Natura-2000“-Stationen sollen errichtet werden, Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energie-Anlagen beschleunigen. Herr Minister hat es gesagt, das sind alles Themen, wo man auch Personal braucht, unwahrscheinlich viel Personal braucht, um das wirklich qualitativ und hochwertig auch auszuwerten. Das ist alles nicht so einfach. Und ich glaube, dass auch … Außerdem bindet es jetzt zusätzlich natürlich auch Haushaltsmittel, also ohne Haushaltsmittel kein Personal und dergleichen. Und ich glaube, gerade das steht momentan im Land eben nicht zur Verfügung. Es ist nicht umsonst in 2011 der Agrarbericht, die Entscheidung getroffen, auf den Agrarbericht in unserem Land zu verzichten. Und seinerzeit hat die Bundesregierung ja vom jährlichen Bericht umgestellt auf den vierjährlichen Bericht. Und deswegen sind auch die bundesrechtlichen Anforderungen an einen jährlichen Bericht hier im Land auch nicht mehr gegeben. Man hat sich und wir haben uns dann entschieden dazu, eben diesen finanziellen und personalen Aufwand eben einzuschränken und auf diesen Bericht zu verzichten, während in der Tat andere Länder ihren jährlichen Bericht weiterführen. Aber das ist eine Entscheidung jedes Landes selber. Und die angeführten Blätter, die Statistischen Blätter, statistischen Datenblätter, die alles, was Herr Minister auch gesagt hat, an Informationen beinhalten, was da kommt, ich glaube, das ist durchaus ausreichend, um sich ein wirklich umfassendes Bild von der Situation zu machen, in welche Richtung, welche Tendenzen wir im Land haben. Ich glaube, das ist ausreichend. Und deswegen können wir Ihrem Antrag heute nicht zustimmen. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Auch nicht der Überweisung?! Auch nicht der Überweisung?!)
Elke-Annette Schmidt
Einen Moment, Herr Waldmüller! Hier liegt ein Antrag auf Kurzintervention vor.
Wolfgang Waldmüller CDU
Auf was?
Elke-Annette Schmidt
Kurzintervention.
Thore Stein AfD
Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Waldmüller, ich bin ein wenig überrascht über Ihre Ausführungen. Sie unterstellen den GRÜNEN – die ich um Gottes willen nicht verteidigen möchte oder in Schutz nehmen möchte –, aber Sie unterstellen ja eine Intention, die diese Fraktion gar nicht in den Bericht reinschreiben kann, denn der Bericht wird geschrieben vom Agrarministerium, was SPD-geführt ist. (Marc Reinhardt, CDU: Vielleicht sitzt da ja eine GRÜNE.) Und Sie erweisen eigentlich damit, was Sie gerade ausgeführt haben, den Bauern in Mecklenburg-Vorpommern einen Bärendienst, denn dieser Agrarbericht würde ja im Zweifelsfall Argumente, die wir gerne aus der Richtung der GRÜNEN hören über die schreckliche Landwirtschaft, ja eher entkräften können. Es gibt einen kritischen Agrarbericht, der wird im Rahmen der Grünen Woche vorgestellt einmal im Jahr, den würde ich in den Bereich einordnen, was Sie hier gerade vorgetragen haben in Richtung der GRÜNEN. Die Agrarberichte, die wir aus den Ministerien kennen der verschiedenen Bundesländer, oder auch den Situationsbericht des Deutschen Bauernverbandes, das sind eher objektive Berichte, die die Situation der deutschen Landwirtschaft objektiv und nachvollziehbar darstellen und somit eigentlich eher für die Branche sprechen. Daher verstehe ich die Ablehnung der CDU nicht, dass wir wieder einen solchen objektiven Bericht für unser Bundesland bekommen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Elke-Annette Schmidt
Möchten Sie darauf reagieren, Herr Abgeordneter?
Wolfgang Waldmüller CDU
Ich mache das ganz kurz. Vielleicht haben Sie mich auch missverstanden. Ich habe argumentiert, dass das Ansinnen, diesen Bericht, ich sage mal, zu erstellen, möglicherweise ist, nicht um diesen objektiven Bericht zu haben, sondern seine eigene Meinung, die ich meiner Meinung nach, was die GRÜNEN in puncto Landwirtschaft, ich sage mal, was für eine Haltung sie dazu haben, diesen Bericht eben dazu zu verwenden, um ihre eigene Meinung eben dort wiederzugeben, und nicht dieses objektive Anliegen, das Sie jetzt gerade berechtigterweise auch sagen. Das hatte ich gesagt. Ich habe nicht gesagt, dass dieser Bericht dann schon gefärbt wäre oder wie auch immer. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD: Frage nicht verstanden.) Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Daniel Seiffert. (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD: Na gut, der ist ja auch nicht aus dem Ressort. Das muss man ihm mal zugutehalten.)
Daniel Seiffert Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Erhebung von Daten bildet die Grundlage für wissenschaftliche Arbeit, für die Entwicklung von Strategien, für Planungen, für politische Arbeit, für die Verwaltung auf allen Ebenen, ob in der Privatwirtschaft oder auf kommunaler, Landes- oder Bundesebene. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Jetzt kommt der Belehrungsteil.) Insofern kann ich die Motivation der GRÜNEN-Fraktion nachvollziehen, diesen Antrag vorzulegen. Und es stimmt natürlich, dass der letzte Agrarbericht von Mecklenburg-Vorpommern, der auch diesen Titel trug, aus dem Jahr 2011 stammt. Die Berichterstattung wurde aber nicht eingestellt. Wie Sie selbst einführten, wurde die Berichterstattung umgestellt und seither das Statistische Datenblatt vorgelegt. Was waren aber die Gründe, diese Form des Agrarberichts einzustellen? Dazu haben wir heute schon einiges gehört. Der Arbeits- und Personalaufwand stand keinem adäquaten Nutzen gegenüber. Sie sagen nun, dass seit nunmehr zehn Jahren eine fundierte Informationsquelle für die Öffentlichkeit fehlt. Das kann ich so nicht nachvollziehen. (Marc Reinhardt, CDU: Siehste!) Deshalb möchte ich an dieser Stelle für alle Kolleginnen und Kollegen hier, die sich weniger mit Land- und Ernährungswirtschaft und Verbraucherschutz befassen, kurz den Inhalt des Statistischen Datenblattes aufzählen. Es gibt die Kapitel: (Zuruf von Thore Stein, AfD) „1. Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern 2. Beschäftigte 3. Märkte der Agrarwirtschaft 4. Forstwirtschaft 5. Fischerei 6. Wirtschaftliche Ergebnisse 7. Ländervergleich – ausgewählte Länder 8. Natur und Landschaft 9. Wasser und Boden 10. Vorsorgender Verbraucherschutz“ (Thore Stein, AfD: So bekommt man eine Rede auch zusammen.) Zu diesen Punkten gibt es jeweils mehrere Unterpunkte, die wiederum Unterpunkte haben. Alle Daten sind jeweils in tabellarischer Form und grafisch dargestellt. Was fehlt, ist die im früheren Agrarbericht des Landes enthaltene textliche Einordnung der Daten oder die sich immer wiederholende Darstellung rechtlicher Grundlagen. Nun kann man immer bemängeln, dass es immer noch zu wenige Informationen sind, und an der einen oder anderen Stelle kann man sich immer mehr Infos wünschen. Deshalb aber ein umfangreiches Berichtsdokument wiederzubeleben, befürworte ich nicht. An einer Stelle gehe ich mit Ihren Anregungen aber mit: Ich kann mir vorstellen, dass diese Rohdaten, auf denen diese Blätter beruhen, parallel in digitaler Form, zum Beispiel als eine Excel-Tabelle, zum Herunterladen bereitgestellt werden könnten. Das sollte heutzutage eigentlich nicht die große Hürde darstellen, würde aber zum Beispiel die Auswertung des Statistischen Datenblattes ungemein erleichtern. Doch Ihren Antrag brauchen wir dafür nicht. Wir lehnen ihn ab. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der FDP hat das Wort die Abgeordnete Sandy van Baal.
Sandy van Baal FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich als Vorbereitung auf die Rede zu diesem Antrag mal etwas in anderen Bundesländern umgeschaut und natürlich auch in der Vergangenheit. Man findet dann ziemlich schnell heraus – das wurde hier jetzt auch schon gesagt –, dass bis 2011 es quasi gang und gäbe war in den meisten Bundesländern, jedes Jahr so einen Bericht, einen umfangreichen Agrarbericht herauszugeben. Der Bund hat das bis 2007 gemacht. Und aufgrund einer Änderung des Landwirtschaftsgesetzes wurde dann dazu übergegangen, es nur noch alle vier Jahre zu machen. Jetzt haben wir in Mecklenburg-Vorpommern seit zehn Jahren keinen umfangreichen Bericht mehr, sondern diese Statistischen Datenblätter. Und verstehen Sie mich da nicht falsch, diese Datenblätter sind sehr gut und auch hilfreich, aber es hat halt nicht den Umfang, wie ihn die Agrarberichte zu ihrer Zeit hatten. Insbesondere fehlen eben die Kontexte, die Einordnungen, letztendlich die erklärenden Worte aus dem Ministerium, die den Leser durch die Daten und Fakten führen. Es fehlt also die Form eines Berichts, um es mal kurz so zusammenzufassen. Und diese Form vermittelt mehr Transparenz dem Leser gegenüber und reflektiert auch die Handlungen, warum, wieso etwas geschehen ist oder gemacht worden ist, einfach besser. Genau diese Daten findet man halt in diesen Statistischen Datenblättern nicht. Die politisch Verantwortlichen können sich somit auch das Leben einfacher machen, denn man muss schließlich nur noch Daten auflisten und keine Kontexte mehr liefern. Meine Fraktion und ich würden es begrüßen, wenn wir die Art und Weise der Datenübermittlung weiterentwickeln könnten, denn, meine Damen und Herren, diese Berichte beziehungsweise Datenblätter lesen ja gegebenenfalls nicht nur die absoluten Landwirtschaftsexperten, sondern auch interessierte Bürger oder auch Menschen, die eventuell mit dem Gedanken spielen, in Mecklenburg-Vorpommern landwirtschaftlich tätig zu werden. Wäre eigentlich auch eine schöne Marketingstrategie, so ein Bericht! (Thore Stein, AfD: Na, bei den Bodenpreisen, Frau van Baal?!) Mal ein bisschen positiv denken, nicht immer dieses Negative, bitte! (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Und der Einstieg in ein Thema fällt leichter, wenn man zu den blanken Daten auch einfach die Fakten noch hat und die zusätzlichen Einordnungen. Ich kann also, was diese Tatsache angeht, keinen Nachteil für Mecklenburg-Vorpommern erkennen, den Bericht einfach ausführlicher zu gestalten. Herr Minister, Sie haben es ja auch gesagt, es gibt ganz viele Informationen an ganz vielen Stellen. Das ist auch richtig, die findet man auch. Sie sind sehr unübersichtlich, das hatte Herr Stein auch bemerkt, man muss viel suchen. Wir müssen da einfach ran und es auch einfach ein bisschen übersichtlicher und mit mehr Informationen gestalten. Und gerade auch dieser digitale Aspekt, das muss einfach passieren. Wir haben 2022, das ist überfällig. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Und ich denke auch, mit den Technologien, die wir haben, ist es auch kein riesengroßer Aufwand mehr. Auf jeden Fall begrüßen wir die Veröffentlichung der Daten und Fakten in einem größeren Rahmen, in einem erweiterten Rahmen, aber es muss nicht mehr den Umfang haben, den er schon mal hatte aus unserer Sicht. Wir werben auch sehr dafür, diesen Antrag in den Agrarausschuss zu überweisen, um darüber einfach noch mal sprechen zu können und auch die bürokratischen, zeitlichen und finanziellen Aspekte näher zu betrachten und einfach mal gemeinsam darüber zu sprechen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die SPD hat das Wort die Abgeordnete Dr. Sylva Rahm-Präger.
Dr. Sylva Rahm-Präger SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Also die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert mit dem Antrag die Landesregierung auf, mindestens alle zwei Jahre einen umfassenden Agrarbericht vorzulegen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Hier stellt sich als Erstes die Frage, wie ein solcher Agrarbericht aussehen sollte, (Thore Stein, AfD: Das können wir alles im Agrarausschuss besprechen.) welchen Umfang er haben sollte, welches die Schwerpunkte sein sollten und auf welche Daten zurückgegriffen werden sollte. Der letzte Bericht dieser Art wurde, wie schon erwähnt, im Jahr 2011 veröffentlicht. Aufgrund geringer Nachfrage wurde in den folgenden Jahren auf diese Art Bericht verzichtet, und dafür wurden die Informationen auf den Seiten des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz im Regierungsportal Mecklenburg-Vorpommern weiterentwickelt. Hier stehen fortlaufend aktualisiert die wichtigsten Informationen zum Klimaschutz, der Landwirtschaft, den ländlichen Räumen und damit zur Agrarstruktur, dem Flächenmanagement, den nachwachsenden Rohstoffen, der Bioenergie, der Erlössituation aus der Land- und Ernährungswirtschaft, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Aber Sie reden zum Antrag, ja?!) der Arbeitskräftebindung und vieles mehr zur Verfügung, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) immer in Verbindung mit dem Nachweis auf die aktuellen Fördermöglichkeiten in den verschiedenen Bereichen. Auf diesen Seiten hat sich in den letzten Jahren gut etwas getan. Setzt man diese Seiten in Verbindung mit den Daten zur Landwirtschaft im Statistischen Jahrbuch des Landes, dann verfügt man über ausreichend Daten zu den Betriebsstrukturen, den Bewirtschaftungsflächen und den Erntedaten. Hier werden ausführlich auf 48 Seiten in Diagrammen und Tabellen alle relevanten Daten freigegeben. Gleiches gilt für den Umweltbereich, der sich hier auf 22 Seiten Erläuterungen und Tabellen vorrangig auf die Wasserwirtschaft, die Wasserqualitäten und die Abfallwirtschaft fokussiert. In Ihrem Antrag geben Sie als Vergleich oder Wunschvorstellung den Agrarbericht des Landes Baden-Württemberg an: 220 Seiten, davon 137 Seiten Excel-Tabellen, in denen die betriebswirtschaftlichen Daten der Unternehmen in vielfältigen Variationen und Beziehungen dargestellt sind, unterteilt nach Betriebsgrößen und Haupterwerbsstruktur und dies wieder unterteilt nach Anbauarten wie Futterbau, Dauerkultur, Ackerbau und so weiter, und all die Zahlen noch einmal auseinandergenommen und dargestellt für die Regionen, also Stadt- beziehungsweise Landkreise. Hier wurden die Regionen 1 bis 8 aufgezählt und dann wieder die Regionen 10 bis 12. Die 9. Region gibt es in Baden-Württemberg nicht, die 9 ist nicht vergeben. Das würde mich zum Beispiel mal interessieren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, und weiterhin stellt sich die Frage, ob es zu diesen Berichten eine vergleichbare Basis zwischen den Bundesländern gibt. Und nein, die gibt es nicht. Der Agrarbericht des Landes Sachsen-Anhalt, viel schmaler als der badenwürttembergische, ähnelt diesem in gewisser Weise, verzichtet aber auf Excel-Tabellen. Der Agrarbericht des Landes Bayern hat mir zum Beispiel sehr gut gefallen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Er ähnelt in gewisser Weise unserer Darstellung in Mecklenburg-Vorpommern und auf dem Regierungsportal unseres Landes und hat die entsprechenden Tabellen in diese Darstellung integriert. Dort heißt es „Agrarbericht“. Meine sehr verehrten Damen und Herren, und die Schlussfolgerungen aus dieser kleinen Reise durch die Agrarberichte der anderen Bundesländer bringt mich zu dem Schluss, dass es einen wirklichen Erkenntnisgewinn durch einen solchen zusätzlichen Bericht nicht geben kann oder der nicht gegeben ist. Die interessierte Öffentlichkeit, die ja hier angesprochen wurde, wird über das Länderportal gut informiert. Für weiterführende Auswertungen liefern die vorhandenen Statistischen Datenblätter gesichertes Material. Für die Bereitstellung von Daten für wissenschaftliche Arbeiten oder die Interpretationen ist die Verwaltung vorrangig nicht zuständig. Die Erstellung eines Berichtes, wie letztmalig 2011 veröffentlicht, würde zudem personelle Kapazitäten benötigen, die derzeit für andere Aufgaben benötigt werden oder auch gar nicht vorhanden sind, und damit Kosten in einem sechsstelligen Betrag verursachen. Wir lehnen diesen Antrag ab. Gerne können Sie den Antrag stellen, dass dieses Thema im Ausschuss behandelt wird. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Heiterkeit bei Sebastian Ehlers, CDU: Oh, das ist ja nett! Großzügig!)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat noch einmal das Wort der Fraktionsvorsitzende Herr Dr. Harald Terpe.
Dr. Harald Terpe GRÜNE
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, lieber Till, (Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus) ich habe herausgehört, dass du durchaus im Ausschuss darüber auch debattieren und vielleicht einen Vorschlag mitbringen würdest. Das habe ich erfreut zur Kenntnis genommen und würde das auch gut finden, wenn wir so vorgehen. Das zeigt mir, dass man als Wissenschaftler, und das bist du ja, … (Minister Dr. Till Backhaus: Auch!) Auch, ja! … durchaus ein Interesse daran hat, aus Daten, aus Rohdaten, Reflexionen zu machen. Also das eine sind Daten, Informationen vielleicht, wie gesagt worden ist, aber das andere ist eine Reflexion darüber. Und manchmal ist es tatsächlich so – das wissen wir beide auch aus der Wissenschaft –, dass eine sozusagen vernünftige Reflexion am Anfang einem sozusagen Schlussfolgerungen bietet, die man für eine Weiterentwicklung einer Idee verwenden kann, und in diesem Fall würde ich das mal übertragen darauf, für die Weiterentwicklung eigener landwirtschaftspolitischer Ziele und Wege. So habe ich das gemeint mit dem Agrarbericht, wie ich ihn in der Rede vorgestellt habe. Wir haben auf zwei Jahre abgezielt, also ein Jahr wollen wir nicht. Aber es ist durchaus natürlich möglich, sich darüber zu unterhalten, in welcher Frequenz das sein soll. Das wäre ja dann im Ausschuss tatsächlich möglich, darüber zu diskutieren. Herr Waldmüller, ich habe mich gewundert. Na ja, wir kennen uns ja auch nicht aus der Landespolitik. Ich war längere Zeit Bundespolitiker, und daher kennen wir uns auch. Und der Minister weiß durchaus, dass ich damals schon gesagt habe, es geht nicht nur um ökologischen Landbau, sondern es geht auch bei uns im Bundesland um konventionellen Landbau, zum Beispiel, dem konventionellen Landbau bestimmte Sachen zu ermöglichen, die er vielleicht bisher nicht hatte. Deswegen kennen Sie mich nicht. Und ich muss ein bisschen zurückweisen, das waren nämlich Unterstellungen ein bisschen dabei. (Minister Dr. Till Backhaus: Auf Harald trifft das, auf Harald trifft das zu.) Richtig! So. Ich glaube, Frau Dr. Präger habe ich schon miteinbezogen. Auch Sie wissen, dass man sozusagen aus Informationen durch Reflexion eine andere Qualität von Informationen kriegt. Und das, denke ich, das ist Ihnen vertraut. Deswegen würde ich noch mal Sie bitten, darüber nachzudenken, ob Sie sich nicht auch vorstellen können, dass wir das im Ausschuss noch mal behandeln. Ich habe Unterstützung auch signalisiert bekommen von beiden Fraktionen. Es könnte also eine Möglichkeit sein, dass wir gemeinsam diesen Antrag jetzt in den Ausschuss überweisen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Im Rahmen der Begründung ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1357 zur Beratung an den Agrarausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE und SPD, ansonsten bei Fürstimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1357. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich ums Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine. Damit ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1357 bei Fürstimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, FDP, AfD und Ablehnung aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Meine Damen und Herren, wir sind am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Donnerstag, den 6. Oktober 2022, 09:00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen. Schluss: 21:09 Uhr
