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René Domke

FDP 05.10.2022 Sitzungen 8/32

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Dem Landtag obliegt es heute mal wieder, lediglich ein Gesetz nach Artikel 47 Absatz 2 der Verfassung des Landes zu verabschieden, welches ja die Unterzeichnung durch die Ministerpräsidentin quasi im Nachgang genehmigt. Mehr Einfluss hat das Parlament bei Staatsverträgen in Mecklenburg-Vorpommern leider nicht. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: So ist das.) Wir Freie Demokraten wünschten uns deutlich mehr Mitspracherecht bei der inhaltlichen Ausgestaltung von Staatsverträgen, und zwar rechtzeitig vor der Unterzeichnung durch die Ministerpräsidentin. Andere Bundesländer haben entsprechende Vereinbarungen zwischen Landesregierung und dem jeweiligen Landtag getroffen. Und das könnten wir uns auch sehr gut in unserem Land vorstellen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das wäre schön.) eine frühzeitige Beteiligung. (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Bei dem im Zusammenhang mit dem vorliegenden Gesetzentwurf stehenden Glücksspieländerungsstaatsvertrag ist das noch recht unproblematisch, weil es rein um eine Zuständigkeitsregelung geht, die unstreitig sein dürfte. Anders aber zum Beispiel wird es mit dem Staatsvertrag zur Änderung des Medienstaatsvertrages aussehen, der ab Oktober zur Unterzeichnung durch die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder steht. Gerade in dem Zusammenhang wünschten wir uns eine sehr, sehr frühzeitige Beteiligung. Wir wissen, wie es gerade um den Medienstaatsvertrag und die Ausgestaltung in den jeweiligen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aussieht. Der Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages 2021 ist, wie gesagt, unproblematisch. Der dort vorgesehene Übergang der Zuständigkeit für das Spielersperrsystem – oder es sind ja mehrere Systeme – zum 1. Januar 2023 von Hessen auf die neu geschaffene gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder soll aus verwaltungsökonomischen Erwägungen heraus nun nicht mehr erfolgen. Es verbleibt die Zuständigkeit in Hessen. Warum man aber verspätet festgestellt hat, dass in Sachsen-Anhalt erst eine neue technische und personelle Infrastruktur aufgebaut werden müsste und dies nicht mit den Grundsätzen verwaltungsökonomischen Handelns in Einklang zu bringen ist, das erschließt sich indessen nicht. Da schweigt sich auch die Vorlage aus. Jedem hätte doch im Grunde von Anfang an klar sein müssen, dass es sinnvoller ist, die bereits in Hessen etablierten Kompetenzen zu beauftragen und nicht zu riskieren, dass die Umsetzung des Spielersperrsystems als wichtige präventive Säule an technischen oder personellen Schwierigkeiten scheitern könnte. Also in jedem Falle hätten Kosten vermieden werden können, denn man ist ja schon in die Planung gegangen, man hatte Vorbereitungshandlungen getroffen. Das ist etwas, wo wir sagen, Verwaltungsökonomie kann man auch von Anfang an beachten. Das würden wir uns in Zukunft wünschen, aber ansonsten spricht nichts dagegen, dieser Zuständigkeitsregelung zuzustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

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