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René Domke

FDP 05.10.2022 Sitzungen 8/32

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Landesregierung legt uns hier einen Gesetzentwurf vor. Es ist viel gesagt worden. Neben sprachlichen Anpassungen und der Reduzierung des Umfangs der Stunden des universitären Schwerpunktteils wird eben auch die Möglichkeit der Ableistung des juristischen Vorbereitungsdienstes in Teilzeit ermöglicht. Und es sind auch bundesgesetzliche Voraussetzungen, die da zu erfüllen sind. Letzten Endes kein großer Wurf, weil wir uns im Grunde ein Stück weit an den bundesgesetzlichen Regelungen orientieren. Die damit verbundene Verbesserung der Vereinbarung von Familie und Beruf begrüßen wir ausdrücklich, ebenso die angestrebte bundesweite Angleichung des Umfangs des Schwerpunktbereichsstudiums. Allerdings hätten wir Freie Demokraten von der Justizministerin ein bisschen mehr Mut erwartet, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Mut zu mehr als nur die bloße Umsetzung bundesgesetzlicher Regelungen, und selbst die sind ja nicht vollständig erfolgt. Und ich will mal zwei Punkte ansprechen. Auch wenn Paragraf 5a Absatz 2 des Deutschen Richtergesetzes die Vermittlung der Pflichtfächer auch in Auseinandersetzung mit dem zum Beispiel nationalsozialistischen Unrecht und dem Unrecht der SED-Diktatur fordert, dann wäre es auch in der Juristenausbildung in Mecklenburg-Vorpommern zuträglich gewesen, dem Beispiel anderer Bundesländer zu folgen und eine solche Auseinandersetzung mit den entsprechenden Regimes mit aufzunehmen. Es reicht gerade nicht, den zukünftigen Juristinnen und Juristen nur die Vermittlung des reinen Rechtsstoffes und des zukünftigen Handwerkszeugs zu vermitteln. Ebenso bedeutend ist auch die geschichtliche Auseinandersetzung mit Rechtsetzung und Rechtsprechung, insbesondere in diesen beiden dunklen Kapiteln des Rechts, des deutschen Rechts. Gerade in Mecklenburg-Vorpommern, in dem erlittenes früheres Unrecht noch immer nicht als das bezeichnet wird, was es war, wäre dieser Aspekt in der Ausbildung sehr bedeutsam. Erst zu Beginn dieses Jahres hat sich der Rechtsausschuss mit einem Interview auseinandersetzen müssen – ich will das jetzt nicht alles wiederholen –, auch dort ging es um die Frage Unrechtsstaat ja/nein. Die Auseinandersetzung ist aber auch notwendig, um zu verdeutlichen, dass Recht und Gesetz auch in einer Diktatur, in einem Unrechtsstaat auf dem Papier vorhanden sind und sowohl die Exekutive als auch die Judikative binden. Die kritische Auseinandersetzung, das Hinterfragen von geschaffenen Regelungen des Gesetzgebers durch die Judikative, darf nicht verloren gehen. Wir alle erinnern uns vielleicht noch an die Mauerschützenprozesse. Nach damals geltendem Recht wurden Menschenleben ausgelöscht. Der Umgang mit den Mauerschützen hat die Schwierigkeit zwischen Recht und Ethik aufgezeigt. Um die durch das Grundgesetz gewonnenen Werte verstehen und schätzen zu können, bedarf es eben einer historischen Aufarbeitung auch und vor allem im Grundstudium der Rechtswissenschaften, aber auch darüber hinaus. Und etwas mehr Mut – aber wen erstaunt es, es ist ja schließlich jetzt eine Rede der FDP –, etwas mehr Mut hätten wir uns gewünscht auch in Bezug auf die Digitalisierung der Juristenausbildung, sowohl im Studium als auch im Vorbereitungsdienst. Warum keine Verankerung von digitalen Staatsexamina, von digitalen Lernangeboten, digitalen Vorbereitungskursen, digitalem Austausch mit den Ausbilderinnen und Ausbildern? Dies, meine Damen und Herren, kann auch dazu beitragen, die Attraktivität des Referendariats in unserem Bundesland zu steigern. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Hier sind wir doch immer so verzweifelt auf der Suche nach neuen Ansätzen. Warum, frage ich Sie, ergreifen Sie nicht diese Chance? Die Einführung der E-Akte im Justizbereich ist bis Ende 2025 abzuschließen, und das sollte doch im Vorbereitungsdienst mit bedacht werden. Schließlich soll künftig kein Referendar mehr eine Papierakte mit nach Hause nehmen müssen. Aber das stete Voranschreiten der Digitalisierung bedeutet auch, dass das Augenmerk im Studium und im Referendariat vermehrt auf IT-Forensik, Datenschutz, IT-Sicherheit zu lenken ist. Alles in allem setzen Sie, liebe Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, Sie, sehr geehrte Frau Ministerin, hier eine Minireform der Bundesebene noch minimalistischer in Landesrecht um. Der große Wurf ist es nicht. Wir freuen uns auf die Beratungen in den Ausschüssen und werden der Überweisung zustimmen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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