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Marc Reinhardt

CDU 05.10.2022 Sitzungen 8/32

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben es hier mal wieder mit einer Corona-Schutzvorlage zu tun. Wir haben das ja so beschlossen, dass wir aufgrund der möglichen Transparenz hier auch mehr dazu im Landtag debattieren sollen. Das finde ich auch gut und richtig. Hier geht es heute um den verstärkten Ausbau – wir haben es eben schon gehört – der ARE-Surveillance. Es geht dabei um eine weitere Überwachung der Gesamtbelastung des Gesundheitssystems, auch durch SARS, durch die Corona-Infektionen. Da könnte man meinen, der Corona-Bezug ist eindeutig gegeben. Ganz so einfach ist es aber dann tatsächlich nicht. Tatsächlich gibt es diese Überwachung, zum Beispiel in unseren Kindertagesstätten, schon seit 2005. Wie alle merken werden, hat es da noch keine Corona-Pandemie gegeben. Und es dient vor allem auch nicht nur zur Überwachung der Infektionen mit Corona, sondern unter anderem auch bei der Influenza A und B, und auch bei dem RSV-Virus wird das erfasst. Ich finde es richtig. Ich glaube, zurzeit sind es bloß noch 15 Arztpraxen, die daran beteiligt sind. Es soll ja auch über dieses Programm auf 50 Arztpraxen ausgerichtet werden. Wir als CDU-Fraktion unterstützen das, dass das ausgebaut wird und dass hier deutlich mehr auch angewendet wird. Aber was wir natürlich nicht unterstützen, ist die verfassungswidrige Handhabung dieses Antrages. Wir haben es vom Landesrechnungshof auch im Finanzausschuss öfter gehört, es gibt die Rechtsprechung der beiden Landesverfassungsgerichte in Hessen und Rheinland-Pfalz und es gibt auch diverse Gutachten, die sagen, nur das, was auch einen ganz klaren Corona-Bezug hat, kann aus dem Corona-Schutzfonds bezahlt werden. Klar ist, dass das hier zum Teil möglich ist. Das haben wir auch öfter schon im Finanzausschuss angeboten, dass man sagt, der Teil, der Corona betrifft, den bezahlen wir aus dem Corona-Schutzfonds, aber der Teil, den es nicht betrifft, der muss aus dem laufenden Haushalt kommen, ansonsten ist das hier eine verdeckte Kreditfinanzierung, und die ist schlicht und einfach verfassungswidrig. Deshalb fordern wir auch von dieser Stelle so wie oft auch im Finanzausschuss die rot-rote Regierung und auch Koalition dazu auf, hier auf den richtigen verfassungsrechtlichen Pfad zurückzukehren und dieser Vorlage nicht zuzustimmen, weil sie ist eindeutig verfassungswidrig, und das sollten Sie, wenn Sie hier die Hand heben, auch berücksichtigen. Deshalb werden wir dieser Vorlage selbstverständlich nicht zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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