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Elke-Annette Schmidt

05.10.2022 Sitzungen 8/32

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Landesverfassungsschutzgesetzes und des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes an verfassungsgerichtliche Vorgaben und weitere bundesrechtliche Anforderungen zur Bestandsdatenauskunft auf Drucksache 8/756. Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf der Drucksache 8/1386 unverändert anzunehmen. Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 1 bis 5 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sind keine. Damit sind in Artikel 1 die Nummern 1 bis 5 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung mit Gegenstimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, bei sonstiger Zustimmung aller übrigen Fraktionen angenommen. Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 6 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1398, soweit er Artikel 1 Nummer 6 betrifft, vor, über den ich an dieser Stelle abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1398, soweit er Artikel 1 Nummer 6 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1398, soweit er Artikel 1 Nummer 6 betrifft, bei Zustimmung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP und Ablehnung aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Wer Artikel 1 Nummer 6 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich dann keine. Vielen Dank! Damit ist in Artikel 1 die Nummer 6 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung mit Gegenstimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP und Zustimmung aller übrigen Fraktionen angenommen. Ich rufe auf in Artikel 2 die Nummern 1 bis 4 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine. Vielen Dank! Damit sind in Artikel 2 die Nummern 1 bis 4 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung mit Gegenstimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP und Zustimmung aller übrigen Fraktionen angenommen. Ich rufe auf in Artikel 2 die Nummer 5 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1398, soweit er Artikel 2 Nummer 5 betrifft, vor. Über diesen lasse ich zuerst abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, soweit dieser Artikel 2 Nummer 5 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich dann keine. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, soweit dieser Artikel 2 Nummer 5 betrifft, mit Zustimmung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP und Ablehnung aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Ich rufe auf in Artikel 2 die Nummern 6 bis 11 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Darf ich die CDU bitte noch mal? – Die Gegenstimmen? – Und die Stimmenthaltungen? Damit sind in Artikel 2 die Nummern 6 bis 11 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung bei Gegenstimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP und Zustimmung aller übrigen Fraktionen angenommen. An dieser Stelle lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1398 abstimmen, soweit dieser die Einfügung einer neuen Nummer 12 in den Artikel 2 beinhaltet. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Vielen Dank! Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1398, soweit er die Einfügung einer neuen Nummer 12 in Artikel 2 beinhaltet, bei Zustimmung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, bei Ablehnung aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Ich rufe auf die Artikel 3 und 4 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Vielen Dank! Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit sind die Artikel 3 und 4 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung bei Ablehnung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP und Zustimmung aller übrigen Fraktionen angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/756 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Danke schön! Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/756 bei Ablehnung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP und Zustimmung aller übrigen Fraktionen angenommen. Vielen Dank! Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen 2022 und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 8/1344. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen 2022 und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 8/1344 – Das Wort zur Einbringung hat der Finanzminister Herr Dr. Heiko Geue. (René Domke, FDP: Das Geburtstagskind!)

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