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Torsten Koplin

Die Linke 05.10.2022 Sitzungen 8/32

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen verschiedene Dinge im Bereich des Besoldungs- und Versorgungsrechts des Landes angepasst werden. Vor allem geht es um die zeit- und inhaltsgleiche Tarifanpassung für die Beamtinnen und Beamten des Landes. Für die Tarifbeschäftigten der Länder ist am 29. November vergangenen Jahres mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes eine Tarifeinigung herbeigeführt worden. Darin wurde auch die Anhebung der Tabellenentgelte um 2,8 Prozentpunkte und der Ausbildungsentgelte um 50 Euro zum 1. Dezember 2022 vereinbart. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir das Tarifergebnis auf die Beamtinnen und Beamten übertragen. In der Vergangenheit war es so, dass die Landesregierung die Tarifanpassung um 0,2 Prozentpunkte gesenkt übertragen hatte. Allerdings haben sich die neuen Koalitionspartner darauf geeinigt, dass diese 0,2-Prozentpunktsenkung zukünftig entfallen soll. Schön, dass Sie das gewürdigt haben, Herr Reinhardt! (Beifall Henning Foerster, DIE LINKE – Sebastian Ehlers, CDU: Siehste!) Daher können wir hier verkünden, dass die Tarifanpassung ab dem 1. Dezember 2022 ungemindert für alle Beamtinnen und Beamten und Versorgungsbezügeempfängerinnen und -empfänger übertragen wird. Mit dem Gesetzentwurf sollen darüber hinaus weitere Änderungen erfolgen, unter anderem auch die rückwirkende Erhöhung der Beiträge zum Familienzuschlag. Meine Damen und Herren Abgeordnete, ich kann Ihnen an dieser Stelle schon – nee, das steht bei mir im Text, aber das ist ja schon zweimal gesagt worden –, darf ich bekräftigen, dass nunmehr also auch vorgesehen ist die Aufnahme der 300-Euro-Energiepauschale als Einmalleistung für die Pensionärinnen und Pensionäre. Mit dem Entlastungspaket 3 der Bundesregierung ist es auch vereinbart worden, dass alle Rentnerinnen und Rentner der Bundesrepublik diese 300 Euro Energiepreispauschale erhalten sollen. Das ist auch gut so. Gerade Rentnerinnen und Rentner und Studierende ebenfalls waren in den vorherigen Entlastungspaketen so nicht bedacht worden. Nun soll eine entsprechende Anpassung im Land auch für Versorgungsbezügeempfängerinnen und -empfänger erfolgen. Hierfür muss eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, die im Beratungsverfahren zu diesem Gesetz entsprechend mit eingebracht werden wird. Damit werden frühere Beamtinnen und Beamte des Landes Mecklenburg-Vorpommern ebenfalls in den Genuss der 300 Euro Energiepreispauschale kommen. Wir freuen uns auf ein konstruktives Beratungsverfahren. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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