Michael Noetzel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wieder einmal hat sich gezeigt, dass es ungemein wichtig ist, dass Gesetze durch die unabhängige Justiz auf den Prüfstand gestellt werden. Wenn das Landesverfassungsgericht wie im vorliegenden Fall bei der Anforderung von Bestandsdaten durch Polizei und Verfassungsschutz die Verfassungswidrigkeit feststellt, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) dann muss dieser Mangel behoben werden. Und das wurde getan. Das Ergebnis dieses Prozesses – die notwendige Anpassung an das Sicherheits- und Ordnungsgesetz sowie des Landesverfassungsschutzgesetzes an Verfassungsgrundsätze – liegt nun vor. Immer, wenn die Verfassungsgerichte in Bund und Ländern dem Gesetzgeber den Anstoß geben nachzubessern, ist das ein Ausdruck funktionierender Rechtsordnung und Gewaltenteilung. Meine Damen und Herren, es ist kein Geheimnis, dass ich und meine Fraktion einen kritischen Blick auf Gesetzesverschärfungen haben, die den Sicherheitsbehörden einen scheinbar endlosen Werkzeugkasten an die Hand geben. Aus diesem Grund haben wir damals auch gegen das SOG in der seinerzeitigen Fassung gestimmt. Und das SOG wurde auf den Prüfstand gestellt. Das ist sowohl im Gesetz festgehalten als auch im gemeinsamen … Nein, noch mal: Das Gesetz wird noch weiter auf den Prüfstand gestellt, denn das ist sowohl im Gesetz festgehalten, dass es evaluiert werden soll, als auch im Koalitionsvertrag vereinbart worden. Und genauso wird es eine Novellierung des Landesverfassungsschutzgesetzes geben. Auch das haben wir uns vorgenommen. Meine Damen und Herren, es kommt schon die Frage auf, warum es erst eine Verfassungsbeschwerde braucht, um die Rechtswidrigkeit einzelner Paragrafen festzustellen. Warum fiel dies nicht vorher auf? Oder warum werden warnende Worte nicht gehört? Manchmal bekommt man das Gefühl, dass mit der Neufassung von Gesetzen, die die Arbeit von Sicherheitsbehörden betreffen, auch immer Grenzen ausgelotet werden: Was ist gerade noch so möglich? Welche Eingriffsbefugnisse sind gerade noch so mit der Verfassung in Einklang zu bringen? Es entsteht manchmal der Eindruck, dass Freiheitsrechte dort leichtfertig geopfert werden, wo technische Möglichkeiten ein vermeintliches Versprechen von Sicherheit vorgaukeln. Ich halte es persönlich für keinen guten Weg. Aus diesem Grund werden wir es immer kritisch begleiten, wenn Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger mit den Exekutivrechten von Polizei und Verfassungsschutz in Einklang zu bringen sind. Meine Damen und Herren, man kann sich auch fragen, warum es so lange gedauert hat – knapp neun Jahre –, bis eine verfassungswidrige Eingriffsbefugnis durch ein Gericht festgestellt und schlussendlich durch den Gesetzgeber behoben wird. Doch die Jahre zogen ins Land, weil das Bundesverfassungsgericht in diesem Zeitraum exakt zu dieser Problematik Entscheidungen traf, die auch unmittelbar Einfluss auf die hiesige Rechtslage hatten. Es wäre wünschenswert – natürlich wäre es wünschenswert –, wenn wir schnellstmöglich und nicht erst nach knapp einem Jahrzehnt eine solche Rechtslücke schließen. Aber – auch das dürfen wir zur Kenntnis nehmen, und es ist auch gut so – es hat in diesem viel zu langen Zeitraum keinen massenhaften Verstoß gegen die Bürgerrechte gegeben. Der Minister hat es ausgeführt. Auch wenn die Zahlen vielleicht einen geringeren Zeitraum betrafen, wir können davon ausgehen, dass auch im übrigen Zeitraum von diesem Instrument nicht massenhaft Gebrauch gemacht worden ist. Ich möchte jetzt nicht noch mal auf die Zahlen der Sachverständigen zu sprechen kommen, das haben meine Vorredner bereits getan. Da gab es, ja, viel Erstaunen, aber wie gesagt, auch wir halten diese Zahlen für falsch. Die Änderungen sind notwendig. Wir müssen diese beschließen, auch um die Anforderungen von Bestandsdaten durch Polizei und Verfassungsschutz auf rechtssichere Füße zu stellen. Für alles Weitere – alle weiteren Ergänzungen, Streichungen, Anpassungen in den Gesetzen – wird es, wie ich bereits gesagt habe, noch Gelegenheit geben. Für einen umfassenden Blick auf das SOG und das Verfassungsschutzgesetz sollten wir uns auch die entsprechende Zeit einräumen. Einzelne Passagen nur noch ergänzen zu wollen, wäre aus meiner Sicht voreilig und würde der Komplexität dieser Gesetze im sensiblen Bereich der Freiheitsrechte nicht gerecht werden. Und da würde ich mich dann auch dem Innenminister anschließen, dass wir da heute keine weiteren Änderungen vornehmen wollen. Ich bitte um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf und freue mich auf Anregungen für zukünftige Evaluierung und Novellierung der beiden Gesetze. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
