Michael Noetzel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf befasst sich mit der Änderung des Juristenausbildungsgesetzes. Konkret geht es um die Umsetzung des Paragrafen 5b Absatz 6 des Deutschen Richtergesetzes sowie einer Entschließung der Justizministerinnen und Justizminister zur bundesweiten Angleichung der juristischen Ausbildung. Besonders hervorheben möchte ich die Einführung der Möglichkeit, das Referendariat zukünftig in Teilzeit abzuleisten. Diese Änderungen begrüße ich gleich aus zwei Gründen: Erstens steigert sich natürlich die Vereinbarkeit von Privat- und Erwerbsleben, sie gibt Flexibilität, was heutzutage für junge Menschen unglaublich wichtig ist, und sie gibt die Möglichkeit, sich auch anderweitig abseits des Berufslebens zu entfalten. Das finde ich gut, das finde ich richtig. Und ich hätte mich gefreut, wenn es auch zu meiner Zeit schon möglich gewesen wäre, denn mein Sohn ist während des Referendariats geboren, und da hätte ich mir auch durchaus etwas mehr Zeit gewünscht. Zweitens ist es aber auch diese Flexibilität, die den Vorbereitungsdienst in Mecklenburg-Vorpommern auch für Nachwuchsjurist/-innen aus anderen Bundesländern interessant macht. Das halte ich für die Justiz für enorm wichtig. Dieser steht nämlich in den kommenden Jahren eine riesige Pensionswelle bevor. Wir haben es hier schon gehört, viele Richter/-innen und Staatsanwält/-innen gehen in den wohlverdienten Ruhestand, und das sei ihnen natürlich auch gegönnt. Allerdings müssen die frei werdenden Stellen dann natürlich auch adäquat nachbesetzt werden. Dafür benötigen wir viele gut ausgebildete Juristinnen und Juristen. Das zu gewährleisten, ist zwar zunächst primär Aufgabe unserer Universitäten, aber auch der praktische Teil der Ausbildung kann hier einen wichtigen Beitrag leisten, denn wenn dieser gut ist, dann bleiben die Referendarinnen und Referendare auch hier. Schließlich sind wir auch darauf angewiesen, junge Menschen aus anderen Bundesländern für den richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst hier zu begeistern. In den vergangenen Jahren wurden verschiedene Maßnahmen in die Wege geleitet, um unser Referendariat attraktiver zu machen. So war Mecklenburg-Vorpommern eines der ersten Länder, in denen Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare auf Widerruf verbeamtet wurden. Im Dezember letzten Jahres informierte die Justizministerin über die Einrichtung einer Ombudsstelle für Referendarinnen und Referendare und nun gehen wir den nächsten Schritt. Wir freuen uns auf interessante Ausschussberatungen. Die FDP hat ja auf Bundesebene einen Minister, von dem wir uns noch viele Anregungen und weitere, was auch immer, Regelungen wünschen. Da haben Sie … (David Wulff, FDP: Guter Mann.) Selbstverständlich guter Mann, will ich gar nicht dagegenreden. Aber wenn Sie sagen, dass das hier halbherzig umgesetzt ist, also, Herr Domke, steht es Ihnen frei, auf Bundesebene mehr zu fordern und unsere Regierung dann zu zwingen, das dann hier auch umzusetzen. Wir stimmen der Überweisung natürlich selbstverständlich zu. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
