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Constanze Oehlrich

GRÜNE 05.10.2022 Sitzungen 8/32

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Also, Herr Professor Dr. Northoff, wenn man schon dann Geschlechtergerechtigkeitsfanatiker/-in ist, wenn man nur dafür ist, geschlechtsneutrale Formulierungen in einen Gesetzentwurf einzuarbeiten, dann gebe ich zu, dann bekenne ich mich, ich bin Geschlechtergerechtigkeitsfanatikerin. (Thore Stein, AfD: Applaus! – Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Toll!) Aber vielleicht zurück zu dem Gesetzentwurf: Richterinnen und Richter haben seit 50 Jahren einen Anspruch auf Teilzeit gemäß Paragraf 48a des Deutschen Richtergesetzes, wenn sie ihre minderjährigen Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreuen. In der juristischen Ausbildung gibt es einen solchen Anspruch nicht. Derzeit führt es in Mecklenburg-Vorpommern immer noch zu Nachteilen während der Ausbildung für Jurist/-innen, Kinder zu haben – wie absurd –, Nachteile etwa durch Hinausschieben des Eintritts in den Vorbereitungsdienst oder durch eine Doppelbelastung in Gestalt von Referendariat und Kinderbetreuung. Die längst überfällige Ermöglichung von Teilzeit im Rechtsreferendariat soll nun endlich kommen. Ab 2023 wird nach Paragraf 5b Absatz 6 des Deutschen Richtergesetzes die Ableistung des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit auf Antrag zu eröffnen sein, und zwar im Falle der tatsächlichen Betreuung oder Pflege mindestens eines Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen Ehegattens, Lebenspartners oder in gerader Linie Verwandten. Auszubildende, die familiäre Verpflichtungen haben und sich nicht ausschließlich ihrer Ausbildung widmen können, bekommen so die Möglichkeit, ihre Arbeitsbelastung zumindest ein wenig zu reduzieren. Das wird zu mehr Chancengleichheit im Rechtsreferendariat führen und ist aus Sicht meiner Fraktion zu begrüßen. (Beifall Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die landesrechtliche Ausgestaltung in Mecklenburg-Vorpommern, so, wie sie sich uns in dem vorliegenden Gesetzentwurf präsentiert, ist jedoch verbesserungsbedürftig. Um Referendar/-innen mit Sorgeverantwortung mehr Flexibilität und zugleich Rechtssicherheit zu garantieren, braucht es großzügigere Modelle, die auf die jeweiligen Bedürfnisse individuell Rücksicht nehmen. Nach dem Gesetzentwurf müssen sich Bewerber/-innen, bei denen die Voraussetzungen für eine Teilzeit schon von Beginn an vorliegen, vor der Bewerbung für eine Vollzeit- oder Teilzeitausbildung entscheiden. Wir meinen, dass eine solche Entscheidung auch während des Referendariats getroffen werden können sollte. Das ist beispielsweise ein Referendar, der schon vor Beginn des Referendariats ein Kind hatte und sich noch während des Referendariats für mehr Kindererziehung entscheiden können sollte. (Beifall Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und ein Wechsel vom Vollzeit- zum Teilzeitreferendariat ist nach dem Gesetzentwurf zwar möglich, allerdings nur unter engen Voraussetzungen, konkret unter einer Änderung in den persönlichen Verhältnissen. Aus unserer Sicht sollte es für die Begründung eines Wechsels ausreichen, dass Erziehungsberechtigte eines Kindes die Betreuungszeiten neu unter sich aufteilen. Der zweite Teil des Gesetzentwurfes betrifft die bundesweit einheitliche Begrenzung des Umfanges des universitären Schwerpunktbereiches im Jurastudium und die Angleichung der Prüfungsleistungen. Der Koordinierungsausschuss der Justizminister/-innenkonferenz hatte schon 2017 Harmonisierungsmöglichkeiten für die juristischen Prüfungen erarbeitet. Dabei handelt es sich um eine Angleichung des Umfangs des Schwerpunktbereichsstudiums auf 10 bis 14 Semesterwochenstunden und des Umfangs der Prüfungsleistungen auf mindestens zwei, maximal drei und davon mindestens eine schriftliche Prüfungsleistung. Diese Harmonisierungsmöglichkeiten werden nun endlich durch den vorliegenden Gesetzentwurf umgesetzt. Und meine Fraktion begrüßt die neuen Regelungen, auch wenn diese wahrscheinlich wegen der verbleibenden Spielräume nur bedingt für eine Vergleichbarkeit der Prüfungsleistungen sorgen werden. Das werden wir uns in den nun anstehenden Ausschussberatungen genau ansehen, weswegen wir diesen Ausschussberatungen mit Interesse entgegensehen. Ich bin auch für eine Überweisung des Gesetzentwurfes in die zuständigen Ausschüsse und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und David Wulff, FDP)

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