Jacqueline Bernhardt
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich spreche heute zu Ihnen, um Ihnen den Gesetzentwurf der Landesregierung vorzustellen, welcher die Änderung des Dolmetschergesetzes zum Gegenstand hat. Ausgangspunkt dieses Vorhabens ist der Umstand, dass auch hier das Bundesgesetz, das Gerichtsdolmetschergesetz, beschlossen wurde, das bereits zum 01.01.2023 in Kraft treten wird. In diesem Gesetz ist das Verfahren zur allgemeinen Beeidigung der Gerichtsdolmetschenden vereinheitlicht. Bundesweit sollen damit die einzelnen Regeln der Bundesländer harmonisiert werden und gleiche Qualitätsanforderungen im gesamten Bundesgebiet gewährleistet werden. Bei der Schaffung des Gesetzes hat der Bund von der konkurrierenden Gesetzgebung Gebrauch gemacht. Das hat für das Landesrecht die Rechtsfolge, dass dieses keine anderslautende Regelung aufweisen darf, soweit der Bund durch sein Recht Regelungen getroffen hat. In der Folge ist das bisherige Dolmetschergesetz Mecklenburg-Vorpommern im Sinn einer Neufassung zu überarbeiten, denn durch das neue Bundesrecht werden unsere landesrechtlichen Regelungen teilweise obsolet. Kurzum, das Landesdolmetschergesetz bedarf aufgrund der bundesrechtlichen Änderungen einer Überarbeitung. Es verbleiben die Regelungen zur allgemeinen Beeidigung der Übersetzenden, die sich in einer Neufassung des Gesetzes wiederfinden. Ziel ist es dabei, die für die Dolmetschenden durch das Gerichtsdolmetschergesetz aufgestellten Qualitätsanforderungen auch für die Übersetzenden gelten zu lassen. Erlauben Sie mir an dieser Stelle einen kurzen Exkurs, um Ihnen die Besonderheit zwischen den Gerichtsdolmetschern im Gegensatz zu den Übersetzenden deutlich zu machen: Die Gerichtsdolmetscher werden durch Gericht zur Sprachmittlung herangezogen und vereidigt und sichern somit das Recht auf sprachliches Gehör. Die Übersetzenden hingegen übertragen schriftlich vorliegende Texte. Weitestgehend erfolgen diese Änderungen mit Verweisung auf das Bundesgesetz. So wird mit der Harmonisierung von Gerichtsdolmetschern und -übersetzenden auch hier eine Harmonisierung erreicht. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ferner sieht das Gerichtsdolmetschergesetz des Bundes in einem Intervall von fünf Jahren die regelmäßige Überprüfung der Dolmetschenden vor. Diese Anforderung wird künftig auch für die Übersetzenden gelten und diese betreffen. Der entstehende Mehraufwand macht eine Änderung des Landesjustizkostengesetzes nötig. Für das künftige Verwaltungsverfahren ist die Einführung von sachentsprechenden Gebührentatbeständen angezeigt. Diesen Anforderungen trägt der vorliegende Gesetzentwurf ebenfalls Rechnung. Im Folgenden möchte ich zunächst die Eckpunkte des Gesetzentwurfes noch genauer vorstellen. Sodann werde ich auf die einzelnen Aspekte des bisherigen Rechtsetzungsvorhabens eingehen. Kernanliegen des Gesetzentwurfes ist die Vermeidung von Doppelbeeidigungen. Bislang sind beispielsweise allgemein beeidigte Dolmetscher zu behördlichen oder notariellen Zwecken erneut zu beeidigen, was wenig praktikabel erschien. Ferner sieht der Entwurf vor, die allgemeine Beeidigung der Übersetzenden zu regeln. Damit soll wie gesagt die Qualität der Übersetzungen, unabhängig davon, ob sie schriftlich oder mündlich erfolgt, vereinheitlicht werden. Zuletzt sind durch das neue Bundesrecht die Regelungen zur öffentlichen Bestellung entfallen. Insoweit ist das Landesrecht an diesen Umstand anzupassen. Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich nun überleiten zu dem bisherigen Rechtsetzungsverfahren bei uns in Mecklenburg-Vorpommern. Bei der Novellierung des Dolmetschergesetzes Mecklenburg-Vorpommern ist es unabdingbar, die Übersetzenden sowie die betroffenen Behörden in den Prozess mit einzubeziehen. Zu diesem Zwecke haben wir unter anderem eine sehr umfangreiche Verbandsanhörung durchgeführt. Folgende Institutionen nahmen teil beziehungsweise hatten die Möglichkeit der Teilnahme: – Das waren die Präsidenten des Oberlandesgerichts, des Oberverwaltungsgerichts, des Landessozialgerichts, des Landesarbeitsgerichts, die Präsidentin des Finanzgerichts, – die Generalstaatsanwältin, – der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer, Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V., – der Bundesverband der GebärdensprachdolmetscherInnen Deutschlands e. V., – der Berufsverband der Dolmetscher Berlin-Brandenburg-Norddeutschland, – das Bundesforum Justizdolmetscher und -übersetzer, – der Inklusionsförderrat sowie – die Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern. Der Verein der vereidigten Dolmetscher und Übersetzer in Hamburg e. V. hat unaufgefordert eine Stellungnahme abgegeben. Die abgegebenen Stellungnahmen wurden durch das Haus umfassend ausgewertet und in dem vorliegenden Gesetzentwurf mitberücksichtigt. Am 13.09. erfolgte dann die zweite Kabinettsbefassung und sodann die Vorlage an den Landtag. Wie Sie dieser Kurzdarstellung entnehmen können, haben wir durchgängig sehr großen Wert darauf gelegt, dass der Entwurf mit den betroffenen Personenkreisen eingehend erörtert wird, dass er wegen des Zeitdrucks aber dennoch bereits im Oktober hier im Landtag in der Ersten Lesung eingebracht werden kann. Nur so kann aus unserer Sicht sichergestellt werden, dass zum einen der Bedeutung des Gesetzesvorhabens mit der nötigen Präzision Rechnung getragen wird und zum anderen aber auch ein Inkrafttreten bereits zum 01.01.2023 ermöglicht wird. In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf eine weitere schwierige Rahmenbedingung hinweisen. Der Bund arbeitet bereits jetzt an einem Reparaturgesetz für das Gerichtsdolmetschergesetz, da insbesondere die kurzen Übergangszeiten und -fristen für die neue Rechtslage gemeinhin als wenig praktikabel und kaum umsetzbar angesehen werden. Der bislang noch nicht annähernd feststehende konkrete Inhalt des künftigen Reparaturgesetzes wird gegebenenfalls wiederum das Landesrecht betreffen und hier nachzuvollziehen sein. Dennoch ist es bereits jetzt unabdingbar, auf Landesebene zunächst ab dem 01.01.2023 dem geltenden neuen Bundesrecht Rechnung zu tragen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
