Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nunmehr das Wort die Abgeordnete Constanze Oehlrich. Constanze Oehlrich , BÜNDNIS 90/IE GRÜNEN: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Nach dem Antrag der CDU-Fraktion soll die Landesregierung dazu aufgefordert werden, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, um den Ermittlerinnen und Ermittlern im Bereich der Landespolizei im Bereich der Kinderpornografie einen jährlichen Sonderurlaub zu gewähren. Meine Fraktion ist der Auffassung, dass die Gewährung von Sonderurlaub nur eine von mehreren Maßnahmen zur Entlastung der in diesem Bereich eingesetzten Ermittler/-innen sein kann. Wir haben Ihnen daher einen Änderungsantrag vorgelegt, der die Erarbeitung eines möglichst umfassenden Entlastungskonzepts für Ermittler/-innen im Bereich der Kinderpornografie vorsieht. Ermittlungen im Bereich der Kinderpornografie, also der Darstellung sexueller Handlungen von, an oder vor Kindern, sind psychisch überdurchschnittlich belastend. Mit Belastungen sind dabei alle von außen messbaren, auf den Menschen einwirkenden Einflüsse angesprochen, die in der Lage sind, eine Reaktion des Organismus auszulösen. Bei Ermittler/-innen im Bereich der Kinderpornografie sind sowohl die physische Belastung aufgrund der gleichbleibenden Körperhaltung am Computerarbeitsplatz als auch die psychische Belastung aufgrund der Komplexität der Arbeitsaufgabe zu berücksichtigen. Physische Beanspruchungen sind zum Beispiel Müdigkeit, Schlafstörungen oder Wirbelsäulenschmerzen. Psychische Beanspruchungen zeigen sich beispielsweise in Abgeschlagenheit, Konzentrationsproblemen, Gereiztheit oder Burn-out. Den Ermittler/-innen, die in dem besonders belastenden Bereich der Kinderpornografie eingesetzt sind, gilt unser Respekt, unsere Anerkennung und vor allem unsere Unterstützung. Was immer dabei hilft, die überdurchschnittliche physische und psychische Belastung, der diese Ermittler/-innen ausgesetzt sind, zu verringern, zu mindern und abzufangen, sollte bei der Entwicklung von Entlastungsmaßnahmen in Erwägung gezogen werden. Wichtig ist dabei aus Sicht meiner Fraktion die Erarbeitung eines Entlastungskonzepts für Ermittler/-innen im Bereich der Kinderpornografie, das den Einsatz von Künstlicher Intelligenz, Verbesserungen beim Angebot von Supervision, Prävention durch Aus- und Fortbildung, psychologische Begleitung, Beratung und Unterstützung mit einem höheren Beratungsschlüssel, die Möglichkeit einer anteiligen oder projektbezogenen Beschäftigung sowie Sonderurlaub aufgrund der Bewältigung besonderer Herausforderungen beinhaltet. Künstliche Intelligenz kann helfen, in Dateien gespeichertes pornografisches Material zu durchsuchen und damit die Ermittler/-innen bei der Auswertung der großen belastenden kinderpornografischen Datenmengen zu entlasten. In Nordrhein-Westfalen wird das bereits erprobt. Ebenfalls in NRW müssen Ermittler/-innen, die im Bereich von Kinderpornografie eingesetzt sind, schon seit Längerem zur psychologischen Supervision. Im Bereich von Einzelgesprächen können individuelle Strategien für die besonderen Belastungen entwickelt werden, denen die Ermittler/-innen alltäglich ausgesetzt sind. Und wenn das auch hier demnächst, wie vom Innenminister berichtet, gilt, dann ist das definitiv zu begrüßen. Aus- und Fortbildungen zu Fragen, wie, mit welchen Techniken kann ich negative körperliche und psychische Folgen vermeiden oder welche Faktoren begünstigen Stress und welche schützen mich davor, können Ermittler/-innen ebenfalls dabei helfen, das zu verarbeiten, was sie täglich erleben, und sich vor Überlastungen zu schützen. Das von uns geforderte Entlastungskonzept baut zudem auf eine verstärkte psychologische Begleitung, Beratung und Unterstützung mit einem höheren Beratungsschlüssel. Im Vergleich zu vielen anderen Berufen sind Polizeibeamt/-innen hohen psychischen Belastungen ausgesetzt. Manche dieser Belastungen treffen die Beamt/-innen unerwartet, etwa, wenn sich ein vermeintlicher Routineeinsatz zu einer brisanten Lage entwickelt und innerhalb kürzester Zeit Entscheidungen mit oft gravierenden Folgen für alle Beteiligten getroffen werden müssen. Andere Belastungen verstärken sich auf Dauer, wie bei der Bearbeitung von Todesermittlungen oder eben bei Kinderpornografiefällen. Dem kann und muss durch eine verstärkte psychologische Begleitung der Ermittler/-innen entgegengewirkt werden. Auch der regelmäßige Wechsel in andere Bereiche der Polizeiarbeit oder die Reduzierung einer Tätigkeit mit besonderen Belastungen kann zu einer Entlastung der Ermittler/-innen beitragen. Die Möglichkeit einer anteiligen oder projektbezogenen Beschäftigung ist daher bei der Erstellung des von uns geforderten Entlastungskonzepts mitzudenken. Beamt/-innen kann zudem Urlaub aus besonderen Anlässen, Sonderurlaub dann in dem Fall, gewährt werden nach Beamtengesetz. Und ein besonderer Anlass für die Ermittler/-innen im Bereich der Kinderpornografie wäre dann zum Beispiel die Bewältigung besonderer Herausforderungen innerhalb eines bestimmten Projektes. Das von mir hier skizzierte Entlastungskonzept ist möglichst schnell zu entwickeln, umzusetzen und zu evaluieren. Personelle Mehrbedarfe in der psychologischen Begleitung der Ermittler/-innen im Bereich der Kinderpornografie sollten noch vor der kommenden Haushaltsberatung feststehen, um dann eben Anpassungen vornehmen zu können, über den Bedarf Entlastungen zu schaffen für Ermittler/-innen im Bereich der Kinderpornografie. Da wird es unter den demokratischen Fraktionen große Einigkeit geben, das haben wir jetzt auch hier schon so ein bisschen gesehen. Ermittler/-innen im Bereich der Kinderpornografie kommen regelmäßig an ihre Belastungsgrenze. Bilder, die sie sichten müssen, können sie oft nicht vergessen. Neben einer Möglichkeit, Sonderurlaub zu nehmen, ist daher die psychologische Betreuung der Ermittler/-innen unabdingbar und Teil des Respekts und der Anerkennung, die wir ihnen zukommen lassen können. Es ist kein Zeichen von Schwäche, sondern von persönlicher Stärke, sich bei besonders großen beruflichen Belastungen unterstützen zu lassen. Das ist mir wichtig, hier auch noch mal zu sagen. Schauen wir also nicht nur nach dem in Niedersachsen geplanten Sonderurlaub, sondern lassen Sie uns auch von Nordrhein-Westfalen lernen, wo mit vielfältigen Maßnahmen einerseits an der technischen, andererseits aber auch an der psychologischen Unterstützung von Ermittler/-innen im Bereich der Kinderpornografie gearbeitet wird! Ich bitte um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag, bin gespannt auf die Ausschussberatung und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und David Wulff, FDP)
