David Wulff
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Die Zweite Lesung zu einem doch recht wichtigen Gesetz, wie ich finde. Und bei der Einführung des Innenministers habe ich ehrlich gesagt ein bisschen gestutzt. Ich fand das auch ehrlich gesagt ein wenig unwürdig, wenn der Innenminister bei der Einbringung auch die Experten aus der Anhörung hier diskreditiert und sagt, da war jetzt nur der eine Praktiker mit dabei. (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja, er hat gesagt, da war nur ein Praktiker mit dabei und von den anderen beiden, da war einer vielleicht nicht ganz im Film. Wir können das gerne noch mal alles nachgucken. Das war jetzt eine Tonlage, die ich da nicht angemessen finde, schon gar nicht für einen Minister und schon gar nicht bei einem solchem Gesetz. Im Übrigen hat auch der eine Praktiker in der Runde gesagt, dass dieses SOG grundsätzlich noch mal angefasst werden müsste, damit es wirksam funktioniert und vernünftig auch genutzt werden kann. Grundsätzlich drehen wir uns hier um die Bestandsdatenauskunft – wohlgemerkt natürlich die manuelle Bestandsdatenauskunft –, soweit so korrekt. Allerdings möchte ich hier an dieser Stelle auch das Verfahren zu diesem Gesetz oder dieses Gesetzgebungsverfahren irgendwie noch mal kritisieren, denn wir wissen seit dem 27. Oktober 2021, dass das Landesverfassungsgericht gesagt hat, wir müssen hier was neu anfassen. Wir wissen auch, dass wir das Ganze entsprechend zum 31. Oktober 2022, also, dass da die Neuregelung greifen muss, sprich Ende dieses Monats. Wir haben in der 26. Sitzung des Landtages am 29. Juni 2022 die erste Fassung hier erst bekommen, obwohl die GRÜNEN auch bereits letztes Jahr schon hier eine Novellierung angemahnt hatten. Und wir müssen ja auch immer davon ausgehen, das Ganze hier ist in einem mehr oder weniger Eilverfahren parlamentarisch irgendwie durchgeführt worden, denn wir haben uns quasi kurz vor der Sommerpause mit dem Gesetz einmal kurz in der Ersten Lesung befasst, eine kurze Selbstbefassung im Innenausschuss, und sind dann gleich nach der parlamentarischen Sommerpause in dieses Verfahren rein. Wir mussten uns da wirklich ein bisschen durchprügeln und mussten jetzt irgendwie nach vier Lesungen, nach vier Sitzungen im Innenausschuss entsprechend mit dem Entwurf hier beschäftigen. Und auch der Kollege Noetzel hatte bereits im Rahmen der Ersten Lesung gesagt, in Bezug auf die noch ausstehende Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes und des SOG anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. April, dass es um weitreichende Fragen der Freiheitsrechte geht. Und der Herr Noetzel hat auch gesagt, hier geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit. So, und deswegen wurde es damals abgelehnt, womit wir uns da beschäftigt hatten. Das ist insofern auch okay: Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Jetzt hatte natürlich die Landesregierung entsprechend die Möglichkeit, da gründlich zu arbeiten. Wir im Parlament als Gesetzgeber wurden hier im Wesentlichen durchgehetzt durch die ganze Geschichte. Und wir reden hier nicht über eine Kleinigkeit bei der Bestandsdatenauskunft, auch wenn der Minister hier diesen Eindruck vermittelt hat. Bei der Einbringung geht es doch um tiefgreifende Eingriffe in die Freiheitsrechte des Einzelnen. Und auch hier ist die Pflicht des Gesetzgebers, die sorgfältige, die notwendige Sorgfalt walten zu lassen. Und der Gesetzgeber ist halt dieses Parlament. Und da wollen wir uns nicht unter Zeitdruck setzen lassen, da wollen wir uns auch irgendwie entsprechend mit befassen. Und auch in der Anhörung im Innenausschuss ist deutlich geworden, dass selbst die Sorgfalt, die wir bei der Landesregierung erwartet hätten, dass die nicht entsprechend eingehalten wurde. Denn da sind immer noch Passagen mit dabei, die irgendwie uneindeutig sind, die teilweise ein bisschen doppelt gemoppelt klingen. In einem Satz wurde ein Begriff mehrfach irgendwie immer mitverwandt. Deswegen ist dieses Verfahren an sich so erst mal zu kritisieren. Wenn wir uns aber jetzt mit dem Inhalt noch mal genauer beschäftigen: Wir haben im Innenausschuss von den Experten gesagt bekommen, das Ganze, wie das hier vorgelegt wurde, ist wahrscheinlich wieder nicht verfassungskonform. Das heißt, wir haben hier wieder einen Gesetzesentwurf vorliegen, der vom Verfassungsgericht angemahnt wurde. Er wurde vorgelegt, und wir werden wieder vor dem Verfassungsgericht verhandeln müssen. Herr Winter wird das sicherlich auch noch mal rechtlich prüfen lassen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU) Und mal gucken, was da dann für eine Aussage am Ende bei rauskommt. Aber dennoch – und das muss ich auch noch mal sagen –, bei der Einführung und auch bei den anderen Punkten, die die anderen Fraktionen und die Kollegen hier angemerkt haben, es geht hier nicht nur um Telekommunikationsdienste. Bei den Telekommunikationsdienstleistungen, bei der Bestandsdatenauskunft haben wir gar nicht die großen Probleme. Und jetzt wird hier wirklich mal eben richtig locker darüber weggegangen, dass in diesem Gesetz auch Telemediendienste mit drin sind. Und Telemediendienste und Telekommunikationsdienste, das ist etwas anderes. Und bei der Bestandsdatenauskunft, relativ einfach, da geht es irgendwie um Daten eines Teilnehmers, die für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Änderung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses erhoben werden – sprich Basisdaten, also Name, Klasse, Datum, Name, Anschrift, Kontaktdaten –, ist jetzt auch im Bereich der Gefahrenabwehr soweit in Ordnung. Telekommunikationsdienste – und dann gucken Sie mal alle auf Ihre Telefone, auf Ihre Rechner, was da so mit drauf ist –, das ist Facebook, WhatsApp, Netflix, Dropbox, alles das, was wir heute mittlerweile als persönlichen Bereich in unsere digitalen Ebenen ausgelagert haben. Das ist nicht mehr nur die Festplatte, die wir bei uns auf dem Gerät haben, sondern Telemediendienste, das ist mittlerweile das, was wir quasi als ausgelagerte Privatsphäre im Internet irgendwo zur Verfügung haben. Und sobald ich da ein Vertragsverhältnis laufen habe, werden da Daten gesammelt, die in das tiefste, innerste Private eines jeden Einzelnen reingehen, und ich finde das nicht in Ordnung, dass wir hier so einfach darüber hinweggehen. (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Und deswegen brauchen wir auch eine erhöhte Sensibilität gerade bei diesen Daten, gerade bei dem, was bei den Telemediendiensten mit drin ist. Und wenn wir schon eine erhöhte Sensibilität in den Bereichen haben, dann muss auch die Eingriffsschwelle hier noch mal ganz besonders beachtet werden, und da muss auch die Eingriffsschwelle eine ganz besondere Qualität aufweisen. Und im Bereich der Gefahrenabwehr reicht es hier im Einzelfall halt nicht, dass Sie also für die öffentliche Sicherheit, dass wir da entsprechend die so niedrig ansetzen. Wir müssen hier die Eingriffsschwelle deutlich höher setzen, um halt auch in der Rechtsordnung den Staat, die Institutionen sowie das Rechtsgut jedes Einzelnen entsprechend schützen zu können. Also ist der Begriff hier auch weitreichender zu fassen und die informationelle Selbstbestimmung jedes Einzelnen deutlich höher zu gewichten. Und so haben wir auch – so haben das im Übrigen ja auch die Sachverständigen im Innenausschuss mitgeteilt, dass wir da deutlich anders rangehen müssen. Und Herr Pegel hat das auch schon gesagt gehabt, natürlich, wir bewegen uns hier unterhalb der Schwelle der Strafprozessordnung, und ja, wir sind hier in der Gefahrenabwehr. Und wenn wir dann an die schweren Straftaten wie Terrorismus und Kinderpornografie rangehen – d’accord, kein Problem! Aber auch im Innenausschuss wurde klar, hier gehts im Zweifel manchmal einfach irgendwie auch schon um Datenauskunft für Vermisstensuche. Aber – wurde auch gerade noch mal erwähnt hier in der Debatte – da gehts auch irgendwie um Drogenkriminalität oder Ähnliches, da wird hier auch mit sehr, sehr niedrigen Schwellen reingegangen. Wir reden ja auch nicht nur von erheblichen Straftaten, sondern wir reden hier von beliebigen Straftaten, wo plötzlich möglich ist, über dieses Gesetz mit einem sehr erheblichen, einem sehr erheblichen Eingriff in die Bestandsdatenauskunft hier reinzugehen. Und das ist etwas, da machen wir Freien Demokraten nicht mit! Und deswegen werden wir auch dem Antrag der GRÜNEN zustimmen und den Gesetzentwurf, so, wie er jetzt ist, ablehnen und am Ende wieder neu verhandeln, sobald er vom Verfassungsgericht gekippt wurde. – Danke sehr! (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
