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Martina Tegtmeier

SPD 05.10.2022 Sitzungen 8/32

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das vorliegende Glücksspieländerungsstaatsvertragsgesetz, wie es ja heißt, hat den einzigen Zweck: durch eine Änderung des Glücksspielstaatsvertrages 2021 eine dauerhafte Übertragung der zentralen Zuständigkeit für die Führung der Spielersperrdateien an das anbieter- und spielformübergreifende Sperrsystem auf das Land Hessen. Der Änderungsstaatsvertrag soll zum 01.01.2023 in Kraft treten. Jeder, der sich mit diesem Gesetzentwurf auseinandergesetzt hat, weiß, dass es hier darum geht, dass in dem Staatsvertrag eine Änderung der Zuständigkeit, also der Behörde, vorgesehen ist. Dadurch, dass sich alle Länder darauf geeinigt haben, dass das hier bei der neu aufgebauten Behörde in Hessen bleibt, ist das aus unserer Sicht ökonomisch und betriebswirtschaftlich für Mecklenburg-Vorpommern ein Vorteil. Und deswegen werden wir natürlich hier genauso wie in den Ausschüssen, dem Innen- und dem Finanzausschuss, diesem Entwurf zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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