Christian Winter
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Hier geht es ja zum Glück weniger um Fragen der Rechtmäßigkeit, die ich mir ja auch nie zu beurteilen herausgenommen habe. Der Kollege Wulff hat da besser zugehört. Ja, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, das haben wir gehört, werden nun die rechtlichen Schritte eingeleitet, um das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst auch auf die aktiven Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Landes zeit- und systemgerecht zu übernehmen. Die Tarifeinigung hat dann die Laufzeit bis zum 30. September des nächsten Jahres, und – das wurde auch erwähnt – zu dieser Übernahme hat sich die MV-Koalition in Ziffer 29 der Koalitionsvereinbarung verpflichtet. Und das ist ein wichtiger und maßgeblicher Schritt, um eben mit den anderen Bundesländern Schritt halten zu können. Etwas anderes wurde auch nicht behauptet. Und natürlich spielen auch im Wettbewerb – und mittlerweile auch enormen Wettbewerb – um Fachkräfte in der öffentlichen Verwaltung auch andere Faktoren eine Rolle. Herr Domke – er ist jetzt nicht mehr da –, das bestreiten wir auch gar nicht. Ich möchte jetzt auch nicht noch mal die wichtigen Bestandteile dieser Vereinbarung wiederholen. Das wurde jetzt zur Genüge bereits durch die vor mir Redenden gemacht. Ich denke, dass mit der heutigen Ersten Lesung im Landtag die vorangegangene positive Kabinettsbefassung und die Zahlungen unter Vorbehalt mit Wirkung zum 21. Dezember an den Empfängerkreis auch schon geleistet werden können, so, wie das traditionell unter Vorbehalt bereits stattfand, auch vor einer Zweiten Lesung im Landtag – so viel also auch zum Thema der Rechtzeitigkeit. Genau diese landesseitigen Zahlungen sind natürlich auch verknüpft mit Zahlungen in der kommunalen Ebene. Darum geht von hier aus auch die Bitte an die kommunale Ebene, an ihre Beamtinnen und Beamten ebenfalls zum 1. Dezember dieses Jahres diese Zahlungen zu leisten. Ja, werte Damen und Herren Abgeordnete, in der Pressemitteilung des Finanzministeriums vom 20. September dieses Jahres wurde mitgeteilt, dass das Kabinett die Energiepauschale in Höhe von 300 Euro als Teil des dritten Entlastungspaketes der Bundesregierung auch an die Rentnerinnen und Rentner ausbezahlen wird und damit auch den pensionierten ehemaligen Beamtinnen und Beamten, etwa ehemaligen Polizistinnen und Polizisten des Landes, eben diese zur Verfügung stehen sollte und gewährt werden soll. Das fehlt noch im vorliegenden Gesetzentwurf, das haben wir gehört. Das liegt meiner Ansicht nach nur an den zeitlich engen Abfolgen hier der Maßnahmenpakete wie auch der Gesetzesinitiative. Da gibt es jetzt zwei Möglichkeiten: zum einen, dass wir noch mal einen komplett neuen Gesetzentwurf hier einbringen nur zur Energiepauschale, oder dass ein Antrag zu diesem Gesetzentwurf nach Überweisung in die Ausschüsse gestellt wird, um den dann entsprechend zu ändern, denn es ist ja im Verfahren der Ersten Lesung hier im Landtag nicht vorgesehen, Änderungsanträge zu stellen. Da können Sie sich sicher sein, dass die Koalitionspartner, dass wir das im Blick haben, um diesen Antrag entsprechend auch zu ändern, sodass diese Energiepreispauschale natürlich auch an die Beamtinnen und Beamten beziehungsweise an die ehemaligen Beamtinnen und Beamten dann erfolgen kann. Ich darf Sie ansonsten auch darum bitten, so, wie das meine Fraktion macht, der Überweisung federführend an den Finanzausschuss sowie mitberatend an den Innen- und Rechtsausschuss zuzustimmen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
