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Nikolaus Kramer

AfD 05.10.2022 Sitzungen 8/32

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Innenminister hat schon sehr viel ausgeführt zu dem wirklich begrüßenswerten Antrag der CDU-Fraktion. Und auch ich möchte meine Wertschätzung – die AfD-Fraktion –, die Wertschätzung gegenüber den Polizeibeamten, die im Ermittlungsbereich der Kinderpornografie, aber nicht nur den Polizeibeamten in diesem Ermittlungsbereich, sondern eben allen Polizeibeamten bei uns im Land, ihnen Respekt und ihnen Dank und ihnen Unterstützung aussprechen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Also an dieser Stelle herzlichen Dank! Und ich bin auch der Unionsfraktion dankbar für diesen Antrag, weil genau dieses Thema, was wirklich schwer verdaulich ist für alle Beteiligten, ein ganz wichtiges Thema ist, was es verdient, breit mal ausdiskutiert zu werden. Und deswegen bin ich Ihnen dankbar, Ihnen als Antragseinbringer für den Überweisungsantrag in den Innenausschuss, weil genau da gehört dieses Thema hin. Das ist auch wirklich technisch sehr problematisch zum Teil. Der Innenminister hat es ausgesprochen, was die Künstliche Intelligenz betrifft. Da reden wir von Hashwerten und, und, und. Da sollte man aber wirklich nicht allzu viel Hoffnung reinsetzen. Aber gehen wir die Chronologie des Antrages mal durch: Der Innenminister sprach es auch an, die Erschwerniszulage für diesen Bereich gibt es seit dem 01.01.2019. Das war ein schwieriger Prozess, ist aber von allen Kollegen anerkannt, und nicht nur von den Kollegen in dem ermittelnden Bereich, sondern eben auch von den anderen Kollegen. Und ich warne davor, wenn wir jetzt hier von Sonderurlaub für bestimmte Einheiten sprechen, da wird eine Neiddebatte aufgetan. Da kommt nämlich dann nachher der Ermittler aus dem Bereich des FK 1, Mord/Totschlag, der auch mit schlimmen Bildern zu tun hat, gerade, wenn er Tatortarbeit macht, wo er auch auf zugerichtete Kinder treffen kann, und fragt, warum soll ich denn jetzt keinen Sonderurlaub kriegen, wenn die Ermittler aus dem Bereich der Kripo Sonderurlaub bekommen sollen. Dann denke ich an die Beamten des Kriminaldauerdienstes, die eine ganz hervorragende Arbeit leisten, aber über 60 Prozent ihrer Einsätze sind Todesermittlungsverfahren. Das heißt, so ein Beamter vom KDD kann im Jahr bis zu 300 Leichen sehen, mit denen in Berührung, in Kontakt kommen, und auch das ist schwer für die Psyche zu verarbeiten. Und da fragt sich der Beamte oder die Beamtin des KDD, warum bekomme ich dann keinen Sonderurlaub. Und dann könnte ich, ich könnte durch alle Bereiche gehen, ob das die Wasserschutzpolizei ist … Meine Damen und Herren, haben Sie schon mal eine Wasserleiche gesehen, die nur drei Tage im Wasser gelegen hat? Diesen Anblick wünsche ich Ihnen wirklich nicht. Ich habe es gesehen. Dann können Sie den Verkehrspolizisten fragen, der kleine Kinder vom Baum kratzen muss, oder den Polizisten fragen, der eine Todesnachricht überbringen muss. Das sind alles keine einfachen Situationen. Und da könnte man sich hinstellen und sagen, ja, Augen auf bei der Berufswahl, ketzerisch. So weit will ich gar nicht gehen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Der Kollege ist eh nicht mehr da.) Wie gesagt, es gibt verschiedenste Möglichkeiten, das wertzuschätzen. Da gibts einmal für die Schichtbeamten die Schichtzulagen, dann gibts die allgemeine Stellenzulage, dann gibts die Erschwerniszulage, von der wir schon gerade sprachen. Und über all das hinaus hat der Dienstvorgesetzte schon jetzt ohne so eine Verordnung die Möglichkeit, Sonderurlaub aus besonderen Anlässen zu gewähren. Dazu bedarf es dieser Anordnung einfach nicht. Also ich erinnere mich – es kommt selten vor, ich sehe ja das Augenbrauenhochziehen vom ehemaligen Innenminister Renz, kommt selten vor, aber es gibt so Vorfälle oder Vorgänge –, wenn zum Beispiel Sportler der Landespolizei herausragende Leistungen bei Olympia erbracht haben, haben die auch ein bis drei Tage Sonderurlaub bekommen. Dafür gibt es verschiedenste Beispiele. Also diese Möglichkeiten, rein theoretisch, gibt es. Im Änderungsantrag der GRÜNEN wird hier von psychologischer Begleitung gesprochen, von Supervision gesprochen. Das ist ein ganz wichtiges Thema, absolut, und da treffen Sie den Nagel auf den Kopf. Dennoch, Punkt 1 und 2 von Ihrem Änderungsantrag kann ich vorbehaltlos zustimmen, Punkt 3 müsste ich auch ablehnen, einfach aus dem Grund, weil Ihr Antrag den Wesensgehalt des Ursprungsantrags verändert. Der Innenminister hat Überweisungsgedanken hier formuliert, dass er also der Überweisung zustimmen würde. Auch das sind Dinge, die wir diskutieren können. Und das gibt es ja auch. Supervision findet statt, psychologische Betreuung findet statt. Aber auch ich habe mich mit Kollegen gerade aus diesem ermittelnden Bereich unterhalten, meine Damen und Herren, und die haben gesagt, Nikolaus oder Herr Kramer, uns wäre viel mehr geholfen, wenn wir vorab eine psychologische Beratung mit den Kollegen haben – eine psychologische Begutachtung –, die überhaupt in den Bereich erst mal hineinwechseln. Das muss stattfinden neben der ganzen Geschichte „Supervision“, was ganz wichtig ist. Und viel wichtiger ist nach meinem Dafürhalten auch, dass wir – und das findet ja gerade mit dieser Debatte statt, und ich erhoffe es mir aus der Debatte dann im Innenausschuss –, dass wir auch bei den Dienstvorgesetzten für diese Thematik sensibilisieren können, dass die dann zum Beispiel mal ein bisschen großzügiger darüber hinwegsehen, wenn es heißt, wenn die Kollegen aus dem entsprechenden Fachkommissariat in der Kaffeepause sitzen und sich über verschiedene Fälle unterhalten, dann haben die jetzt nicht unbedingt eine Kaffeepause und die Stechuhr muss ausgestellt werden, dann tauschen die sich aus über ihre Fälle, die sie bearbeiten. Und auch das ist ein Teil der Verarbeitung. Und da sollten die Dienstvorgesetzten etwas großzügiger sein, was das betrifft. Das ist so ein ganz kleines Beispiel, also eine ganz kleine Stellschraube, womit man aber Wertschätzung und auch Verarbeitung dieses Problems fördern kann. Dann gibt es die Möglichkeiten für Lehrgänge, Berufsethik-Lehrgänge. Die müssen auch nicht, ich sage mal jetzt ganz salopp, an der trockenen Fachhochschule in Güstrow stattfinden, die können auch auf dem Darß stattfinden oder an der Müritzer Seenplatte. Diese Lehrgangsangebote gibt es ja zum Teil auch. Und da können die Kollegen von dem FK, die das bearbeiten, können dann gemeinsam an so einem Lehrgang teilnehmen und können sich untereinander austauschen. Und das hat nach meinem Dafürhalten viel mehr Wert als einen Tag oder zwei oder vier Tage Sonderurlaub. Und hinzu kommt, bei dem Sonderurlaub – weil wir reden ja hier von der psychischen Belastung –, da laufe ich doch Gefahr, dass der Beamte, der dieser absoluten Belastung unterliegt, die ich hier überhaupt nicht abstreiten will, alleine zu Hause sitzt und es aber nicht verarbeitet. Dann greift er möglicherweise irgendwann, wenn er es nicht mehr verarbeiten kann, in seinen Sonderurlaubstagen zur Flasche, um auf diesem Weg zu versuchen, das zu verarbeiten. Also da fehlt mir jegliche psychosoziale Betreuung bei dieser ganzen Thematik Sonderurlaub. Dann haben wir noch die Institute der Polizeiseelsorger. Dann gibt es die sozialen Ansprechpartner. Und jeder Dienstvorgesetzte, der seinen Dienst auch verantwortungsvoll ausübt, der nimmt sich seine Beamten auch mal zur Seite und fragt, gehts dir gut mit dem, was du da machst, hast du Redebedarf, ich kann dir Hilfe anbieten. Das habe ich selbst erlebt in meiner eigenen Dienstzeit, und das weiß ich auch. Ich habe auch zum Beispiel mit einem KPI-Leiter gesprochen zu der Thematik, als der Antrag hier aufkam. Und auch der sagt, im Grunde ist es in Ordnung, und es wird schon sehr viel getan durch die Landesregierung, es wird sehr viel für die Landespolizei getan, nicht nur durch die aktuelle Landesregierung, sondern insbesondere durch den vorvorherigen Innenminister Lorenz Caffier, der ja da auch ganz viel bewegt hat durch Mittelbereitstellung. Es ist ja mitnichten so, dass unsere Beamten die ganzen Dateien selber sichten müssen. Es wird ja ganz viel – gerade KPI Anklam war ein Vorreiter –, wird ganz viel ausgelagert, geht nach Bremen, Bremerhaven. Wir haben mittlerweile Wartezeiten von über einem Jahr. Das ist die Krux, weil andere Bundesländer das auch für sich erkannt haben. Also es ist ja gar nicht mal mehr so, dass unsere Beamten hier jeden Tag diese Sichtung vornehmen müssen. Und zu guter Letzt kommt neben der ganzen Neiddebatte, dass der Antrag auch ein bisschen zu kurz gesprungen ist: Was ist denn, weil wir hier nur von den Beamten geredet haben, mit den Verwaltungsfachangestellten und mit den Angestellten, mit der Sekretärin, die zum Beispiel auch eine videografische Vernehmung, eine videografische Zeugenvernehmung oder eine videografische Beschuldigtenvernehmung verschriftlichen muss für die Akte, für die Staatsanwaltschaft? Und das taucht hier alles nicht auf. Und es sind so viele Punkte, die wir jetzt hier schon dieser kurzen Debatte nur angerissen haben, die es verdienen. Und deswegen bin ich der Unionsfraktion auch dankbar für den Antrag auf Überweisung in den Innenausschuss. Den Antrag als solchen würde ich hier, Stand jetzt, ablehnen wollen. Den Antrag der GRÜNEN, den Änderungsantrag, da beantrage ich die Einzelabstimmung, weil die Punkte 1 und 2 sind unstrittig, können wir zustimmen, (Torsten Renz, CDU: Es kommt doch erst die Überweisung in einen Ausschuss.) Punkt 3 ist aufgrund der Wesenheitsveränderungen auch abzulehnen. (Torsten Renz, CDU: Das hoffe ich zumindest, dass Sie sich daran halten.) Und der Überweisung von Ihrem Antrag in den Innenausschuss stimmt meine Fraktion dementsprechend natürlich auch zu. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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