Horst Förster
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Ministerin hat das Wesentliche ausgeführt über das Juristenausbildungsgesetz. Vielleicht so zum Verständnis: Ich gehe davon aus, dass das Gesetz für die Praxis keine wirklich große Bedeutung hat. Es wird nur wenige Fälle betreffen. Man muss wissen, dass jetzt auch die Referendarausbildung ja nicht zeitlich so ein Vollzeitjob ist, sondern das ist sehr unterschiedlich von Fall zu Fall. Das hängt sehr ab vom Willen des Referendars und seinem Interesse, seiner Motivation und natürlich auch von den Ausbildern. Das darf man überhaupt nicht übersehen, das weiß jeder, der das selbst mal erlebt hat. Es gibt den einen Ausbilder, der sich sehr viel Mühe gibt, der also gar nichts dagegen hat, wenn der Referendar jeden Tag oder jeden zweiten kommt, und es gibt Ausbilder, die sind froh, wenn sie den Referendar höchstens einmal in der Woche sehen und ihm entsprechende Akten mitgeben. (Torsten Renz, CDU: Wie war das bei Ihnen?) Ich will mal ganz deutlich werden. Wenn eine Berufungs… (Torsten Renz, CDU: Wie war denn das bei Ihnen? – Heiterkeit bei Daniel Peters, CDU, und David Wulff, FDP) Sehr verschieden. Wenn eine Berufungskammer nur einmal im Monat sitzt, und das gibt es, dann sind natürlich wenig Sitzungstage da für einen Referendar, der das Leben an der Berufungskammer kennenlernen will. Es gibt Berufungskammern, so kenne ich das, die sitzen jede Woche. Also das ist alles sehr verschieden. Das Gesetz hat ja auch nichts mit Trend, mit dem Zustand der Justiz, der Qualität der Justiz, derzeit dem Trend der Referendare, wie viele kommen, zu tun, sondern es ist ganz schlicht und ergreifend eine Umsetzung einer bundesgesetzlichen Vorgabe. Und dagegen ist nichts zu sagen. Das ist sicherlich in Ordnung. Es wird, wie gesagt, nur wenige Fälle betreffen. Man kann ja auch diese Teilzeit nur unter besonderen Voraussetzungen in Anspruch nehmen. Ich will mich jetzt darauf konzentrieren, was uns nicht gefällt. Das ist einmal die sprachliche Umformulierung, also die – wie sagen Sie –, die Umsetzung der geschlechtergerechten Sprache. Das geschieht zunächst mal wie üblich mit den ständigen Paarbezeichnungen, also Bewerberinnen und Bewerber, Präsident und Präsidentin, all dies. Wir meinen, dass das also ja eigentlich überholt ist, dass inzwischen, glaube ich, man begreifen sollte, dass man die natürliche Sprache nicht einfach umändern kann. Es wäre vielleicht mal für die GRÜNEN ein interessantes Forschungsobjekt, zu prüfen auch unter Umweltschäden, wie viel Holz und Wald wirklich extra geschlagen werden muss für diese Aufblähung der Gesetze allein durch die Paarbezeichnungen, (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) wie viel Server, die Kapazität von Servern zusätzlich in Anspruch genommen wird für diese ständigen Paarbezeichnungen. Ich will noch Paragraf 4 des Gleichstellungsgesetzes erwähnen. Das ist nämlich sehr interessant. Dort ist ja vorgegeben die sprachliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Aber im selben Absatz dieses Gesetzes, in Absatz 1 von Paragraf 4 dieses Gesetzes ist noch von „Zuwendungsempfängern“ die Rede. Das ist aus 2016. Also 2016 war man schon so weit, dass solche Begriffe wie „Zuwendungsempfänger, „Paketempfänger“, „Darlehnsnehmer“ nun wirklich nicht irgendwas mit Gleichstellung zu tun haben, nun ganz neutral nach unserem Sprachverständnis das generische Maskulinum zu gebrauchen ist, wo also kein Mensch an das Geschlecht denkt. Deshalb ist das eigentlich völlig überholt. Es wird noch viel schlimmer. In Paragraf 15 ist eine interessante Einzelheit, der befasst sich nämlich mit ordnungswidrigem Verhalten bei Prüfungen, sprich von einem Dritten. Das ist klassisch für Gesetze. Es gibt oft ein bestimmtes Regelungsverhältnis zwischen zwei Personen oder Gesellschaften, wie auch immer, und dann gibt es den Dritten – beim Verkehrsunfall, sonst was. Aber dort ist – das ist der einzige Fall hier –, da ist von einem Dritten die Rede, und schon klickt es denn bei den Gleichstellungsfanatikern, will ich sagen, „der Dritte“ gibt es nicht, also muss man aus dem einen Dritten was anderes machen, also einer Dritten oder einem Dritten, das kommt einem selbst komisch vor, also macht man daraus eine andere Person. Und das ist Irrsinn. (Zuruf von Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD) Und der größte Irrsinn ist die Überschrift des Gesetzes. Das heißt nämlich bisher Gesetz über die Juristenausbildung. Das passt auch nicht. Man will ja auch dann nicht sagen „Juristinnen- und Juristenausbildung“. Also macht man es anders, das ist ein Gesetz über die juristische Ausbildung. Nur, die Unterzeile wieder in Klammern, die Kurzbezeichnung bleibt als Juristenausbildungsgesetz. Die Ausbildung für Juristen, ein Gesetz über die juristische Ausbildung ist nicht identisch, wenn da Juristenausbildung … (Torsten Renz, CDU: Nee, das stimmt.) Die Juristenausbildung ist klar definiert auf ein Referendariat, man bildet Juristen aus. Eine juristische Ausbildung könnte auch ein Kaufmann oder Kaufmannslehre haben. Das ist also auf den Punkt gebracht ein kleines Beispiel, wo dieser Irrsinn mit Ihrem Genderwahn hinführt. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Torsten Renz, CDU)
