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Michael Noetzel

Die Linke 05.10.2022 Sitzungen 8/32

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieser Antrag ist zweifelsohne wichtig, auch um allen Beamtinnen und Beamten, die in diesem hoch strapazierenden Bereich arbeiten, unsere Wertschätzung auszudrücken. Insofern kann ich der Feststellung der CDU-Fraktion zustimmen, ich zitiere: „Die Polizeibeschäftigten … im Bereich der Ermittlung von Kinderpornographie leisten Unvorstellbares.“ Es ist auch richtig, dass das unermessliche Leid, mit dem sich die Beamtinnen und Beamten jeden Tag auseinandersetzen müssen, nur schwer zu kompensieren ist. Es braucht eine besondere Anerkennung und Wertschätzung. Auch in diesem Punkt kann ich Ihnen zustimmen. Nur, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, die Polizeibeschäftigten in Mecklenburg-Vorpommern, die an der Aufklärung von Straftaten im Bereich der Kinderpornografie beteiligt sind, erhalten bereits eine besondere und in dieser Form auch gerechtfertigte Anerkennung, und zwar in Form einer Sonderzulage. (Torsten Renz, CDU: Das ist viel zu klein. Das ist ja aber eigentlich viel zu wenig.) Man kann mit Sicherheit darüber diskutieren, ob diese hoch genug ist oder nicht, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) aber Fakt bleibt, die Landesbeamtinnen und -beamten erhalten für ihre belastende Arbeit eine gesonderte Wertschätzung. Und Fakt ist auch, ihre Kolleginnen und Kollegen aus Niedersachsen erhalten diese Zulage nicht. (Torsten Renz, CDU: Oh, ist das ein …!) Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, zur Wahrheit gehört, dass sich sowohl die Gewerkschaften als auch der niedersächsische Innenminister eine Sonderzulage für Beamtinnen und Beamte im Ermittlungsbereich der Kinderpornografie gewünscht hätten. Und zur Wahrheit gehört auch, es war Ihr Parteikollege, der CDU-Finanzminister Reinhold Hilbers, der diese Träume mit ziemlich kühlen Worten platzen ließ und damit den Unmut und massive Kritik der Landesbeschäftigten auf sich zog. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) So wetterte der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei in Niedersachsen Dietmar Schilff in einer Pressemitteilung vom 20. Januar 2022, ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: „Wir sind fassungslos über die Sichtweise“ des CDU-Finanzministers „auf die Polizei, aber insbesondere auf die unfassbare psychische Belastung der Sachbearbeiter“ und Sachbearbeiterinnen „bei der Auswertung von Bildern und Filmen schlimmsten Kindesmissbrauchs. Man kann diese belastende Arbeit mit Geld sowieso nicht abgelten. Dennoch müsste es das Mindeste sein, die Erschwernis der in diesem Bereich tätigen Ermittler/-innen mit einer geringen Zulage ein wenig wertzuschätzen.“ Zitatende. Mit Blick auf andere Länder lobte der GDP-Vorsitzende hingegen, dass es, ich zitiere erneut ganz kurz, „in anderen Ländern wie NRW oder Mecklenburg-Vorpommern zusätzlich noch die geforderte Erschwerniszulage im hier diskutierten Ermittlungsbereich“ gibt. Also, meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, Mecklenburg-Vorpommern steht keineswegs schlecht da, wenn es um die Anerkennung dieser besonders belastenden Arbeit geht. Die Sonderzulage ist das Ergebnis von Verhandlungen zwischen der Landesregierung und in erster Linie des Innenministeriums und des Finanzministeriums und den Polizeigewerkschaften. Damit ist dieses Verhandlungsergebnis im Interesse der betroffenen Beamtinnen und Beamten getroffen worden, und wir sollten dieses anerkennen. Der Sonderurlaub, den Niedersachsen nun auf den Weg bringt, ist dagegen vielmehr ein Kompromiss, der notwendig geworden ist, um einerseits den Kolleginnen und Kollegen eine Anerkennung zukommen zu lassen und anderseits die Blockade des CDU-Finanzministers zu umgehen. Wenn Sie mit Ihrem Antrag suggerieren, dass Mecklenburg-Vorpommern in diesem Bereich hinterherhinkt, ist das nicht richtig. (Sebastian Ehlers, CDU: Haben wir ja auch nicht gemacht.) Es sind zwei unterschiedliche Wege, die die beiden Ländern gehen, allerdings zwei Wege mit demselben Ziel: die Entlastung und Wertschätzung für diese psychisch belastende Arbeit. Und, meine Herren von der CDU, da Sie einwenden, dass es zur Sonderzulage zusätzlich einen Sonderurlaub geben sollte, sei mir eine Anmerkung erlaubt: Die bloße Forderung ist selbstverständlich legitim, insbesondere, wenn man sich zum Interessenvertreter für die betroffenen Beschäftigten aufspielen will. Aber Sie sollten dann dringend darauf achten, nicht dem Bild einer Zweiklassengesellschaft innerhalb der Landespolizei Vorschub zu leisten, was zum Unmut der Gesamtbelegschaft führen würde, denn auch Ermittlerinnen und Ermittler in den Mordkommissionen müssen sich mit sehr belastenden Fällen auseinandersetzen. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Wurde ja auch gerade schon gesagt.) Auch forderten die Gewerkschaften in Niedersachsen in diesem Zusammenhang explizit eine Sonderzulage für Polizeibeamtinnen und -beamte, die an Leichenschauen und Leichenöffnungen beteiligt sind. Exakt auf diese entstandenen Schieflagen, die sich infolge einer Privilegierung verstärken, wies auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter hin, nachdem Nordrhein-Westfalen eine Sonderzulage einführte. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ich zitiere: „Die Personenschützerinnen und -schützer, Kolleginnen und Kollegen, die Ermittlungs- und Mordkommissionen leiten oder ständig mit Leichen umgehen müssen sowie diejenigen, die ihr Privatleben aufgrund beruflicher Erfordernisse komplett abschotten müssen, weisen schon seit vielen Jahren berechtigt darauf hin, dass bei den Zulagen etwas in Schieflage geraten ist.“ Wir sollten bei solchen Forderungen, die in Form von Zulagen und Sonderurlaub eine doppelte Privilegierung nach sich ziehen, Vorsicht walten lassen und andere Gruppen innerhalb der Polizei nicht aus den Augen verlieren. Aber wo will man anfangen, wo will man aufhören? Sind es nicht gerade die normalen Streifenbeamtinnen und -beamten, die die Ersten an Tatorten und bei Unfällen sind und dort mit unfassbaren Bildern und Leid und Gewalt konfrontiert sind? Meine Damen und Herren, wir werden in einem ständig und stetig fortlaufenden Prozess nach Möglichkeiten suchen, um die Beschäftigten der Landespolizei insbesondere in äußerst belastenden Bereichen zu unterstützen und zu entlasten. Hierzu gehört es auch zu schauen, ob der Empfängerkreis der Sonderzulage mit den tatsächlichen Erfordernissen übereinstimmt, heißt: Bekommen alle, die mit Ermittlungen in diesem Bereich betraut sind, diese Zulage? Gibt es darüber hinaus Verbesserungsbedarf in der Aus- und Fortbildung für Ermittlungen im Bereich der Kinderpornografie? Inwiefern können die Beschäftigten durch zusätzliche Einstellungen, insbesondere von IT-Experten, entlastet werden? Wie kann der Zugang vereinfacht werden, um während der Dienstzeit das Erlebte in psychologischer Beratung oder in Supervision aufzuarbeiten? Und ja, es gibt hier positive Entwicklungen, wie die baldigen Neueinstellungen im LKA belegen. An diesen Maßnahmen werden wir weiterarbeiten, und gerne können wir darüber im Ausschuss reden. Ihr Antrag ist dafür, wie ich ausgeführt habe, nur wenig geeignet. Der Änderungsantrag der GRÜNEN hat da schon mehr Potenzial, (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD) aber wir nehmen gerne zum Anlass – beide –, um darüber zu reden. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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