Martin Schmidt
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Liebe Bürger! Der vorliegende Gesetzentwurf regelt die Anpassung der Besoldung von den Tarifbeschäftigten wie Beamten und Richtern. Grundsätzlich ist das ein ganz normaler Vorgang, dass wir die Besoldung unserer wichtigen Staatsangestellten wie Polizisten, Lehrer und Richter natürlich auch an die Inflation anpassen. Es geht hier, wie eingangs schon erwähnt, um 2,8 Prozent. Am Rande sei hier zur Transparenz gegenüber den Zuschauern da draußen auch erwähnt, dass auch weniger wichtige Berufsgruppen ebenso eine Gehaltserhöhung erhalten, denn mit den Richtergehältern steigen auch die Diäten von den Landtagsabgeordneten, die durch das Abgeordnetengesetz angepasst werden. Gerade jetzt, wo wir eine solche Fehlpolitik und ein so deutliches operatives Versagen auf EZB-, EU- und Bundesebene sehen bei fast 10 Prozent Inflation, wird es auch wirklich Zeit, die Besoldung anzupassen. 2,8 Prozent liegen deutlich darunter. Das will ich vorneweg sagen. Nichtsdestotrotz will ich die Gelegenheit hier auch noch mal nutzen, um ein paar Dinge einzuordnen und Fakten zu benennen. Wir wollen hier auch noch mal dazu mahnen, insgesamt die Personalkosten und damit verbundenen langfristigen Ausgaben nicht völlig auszureizen. Laut Pressemitteilung des Finanzministers Dr. Geue kostete der Tarifabschluss mit den Angestellten des Landes den Steuerzahler bis 2023 voraussichtlich schon 66 Millionen Euro. Das sind Ewigkeitskosten. Das heißt, die Kosten der Tariferhöhungen setzen sich jährlich fort. Und er hat es eben auch schon erwähnt, der Herr Minister, aus der geplanten Bezügeerhöhung für die Beamten ergeben sich nun laut Gesetzentwurf Ewigkeitskosten von noch mal 36 Millionen Euro jährlich und 4 Millionen auf der kommunalen Ebene. Laut Mittelfristiger Finanzplanung wird der Anteil von den Personalausgaben an den Gesamtausgaben von 27,4 Prozent in 2021 auf 28,6 Prozent im Jahr 2026 anwachsen. Wenn es uns gelänge, diese Personalausgabenquote auf dem Niveau von 2021 zu stabilisieren, hätten wir mittelfristig jährlich rund 100 Millionen Euro zusätzlich eben für Investitionen, für Schuldentilgung oder Rücklagenbildung oder auch für höhere Gehälter bei wichtigen Berufsgruppen. Die Personalausgaben müssen insgesamt und aus einem Guss langfristig gesteuert werden, wenn der Staat handlungsfähig bleiben soll. Aus diesem Grund hatte meine Fraktion bereits im Dezember 2021 ein neues Personalkonzept verlangt. Und wir forderten einen Landespersonalbericht zum besseren Überblick, der ja erfreulicherweise in der Mache sein soll. Heute zeigt sich einmal mehr, wie berechtigt unsere Forderung war. Ein Personalkonzept ist ein wesentlicher Teil solider Haushaltspolitik. Die Voraussetzung solider Haushaltspolitik wiederum ist die Fähigkeit, Prioritäten zu setzen, und der Wille, diese Prioritäten auch durchzusetzen. Frau Schwesig und ihr Kabinett haben weder diese Fähigkeit noch diesen Willen. (Beifall Jens-Holger Schneider, AfD – Rainer Albrecht, SPD: Das ist eine Unterstellung.) Das sehen wir gerade bei den insgesamt steigenden Personalausgaben. Ich verweise auf das Programm „Zukunftsfähigkeit der Landesverwaltung“. Aus diesem Programm bekommt jedes Ressort den gleichen Betrag. Die Staatskanzlei mit rund 100 Stellen bekommt genauso viel wie das Bildungsministerium mit rund 13.000 Stellen. Da sieht man schon, am Kabinettstisch scheitert diese Landesregierung offensichtlich mit sinnvoller Schwerpunktbildung. All die Polizisten, Lehrer, Richter und die vielen wichtigen Staatsdiener müssten sich nicht ständig für Gehaltserhöhungen rechtfertigen, nur, weil die Landesregierung ständig ihre politischen Pöstchen in die Suppe mischt. Aber völlig unabhängig davon, wie man zu dem Tarifabschluss und der Besoldungserhöhung steht, das zentrale Problem ist, dass diese Landesregierung weder politische Kraft noch Willen hat. Sie lebt nur im Hier und Jetzt, verteilt wahllos Wohltaten und macht opportunistisch Schulden. Das darf natürlich nicht am öffentlichen Dienst hängen bleiben. Wir werden die weiteren Punkte natürlich gerne im Finanzausschuss mit den Experten beraten und hören uns auch gerne an, wie das Entlastungspaket 3 auch noch da ein bisschen einwirken kann, was die Gehaltsstruktur des öffentlichen Dienstes betrifft. Einer Überweisung in den Finanzausschuss stimmen wir natürlich zu. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
