Sebastian Ehlers
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu den rechtlichen Gründen wurde bereits umfassend vorgetragen, die diese im Gesetzentwurf notwendig machen. Deswegen würde ich diesen Teil überspringen, meine Damen und Herren. Neu geregelt werden der Einsatz technischer Mittel zur Überwachung der Telekommunikation, die Auskunft für Benutzungsdaten, die Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und Mobilfunkendgeräten und die Unterbrechung oder Verhinderung der Telekommunikation. Das Innenministerium – und der Minister hat es gerade noch mal wiederholt – hat in der Anhörung im Innenausschuss darauf hingewiesen, dass die Eingriffsintensität bei der manuellen Bestandsdatenabfrage sehr überschaubar ist. Hier wurde von einem Anzuhörenden unter Verweis auf die Statistikdaten der Bundesnetzagentur unrichtig vorgetragen, dass man immense Abfragezahlen habe, nämlich 24 Millionen, sage und schreibe, im Jahr 2021. Auf Nachfrage meiner geschätzten Kollegin von Allwörden, die kurzfristig erkrankt ist und die ich heute hier vertreten darf, da 24 Millionen Abfragen bei etwa 83 Millionen Einwohnern in Deutschland irgendwie als zu viel erschien, hat der sachverständige Hochschulprofessor erklärt, er biete eine Evaluation an und dann könne er sehr viel mehr dazu sagen, ob diese Vermutung richtig sei, meine Damen und Herren. Das ist keine Antwort eines sachverständigen Anzuhörenden in einer Anhörung in einem Landtag. Das will ich an der Stelle auch noch mal ganz deutlich unterstreichen. Da hätten wir uns an der Stelle mehr Seriosität erwartet. Das Innenministerium hat darauf hingewiesen, dass die Zahl von 24 Millionen falsch sei, weil sie nicht die manuellen Bestandsdatenabfragen betreffen, sondern die automatisierten Bestandsdatenabfragen. Diese erfolgen aber nicht bei Netzbetreibern, sondern unmittelbar bei der Bundesnetzagentur und treffen somit eine völlig andere Ermächtigungsgrundlage im SOG in Mecklenburg-Vorpommern. Tatsächlich sind in einem Zeitraum von sechs bis sieben Jahren weniger als 20 manuelle Bestandsdatenabfragen dokumentiert worden. Im Übrigen erhält man auch bei Abruf von Bestandsdaten bei Telemediendiensten keine inhaltliche Überprüfung. Nicht verstanden wurde offensichtlich auch, dass die Ermächtigung zur manuellen Bestandsdatenauskunft in Paragraf 113 des Telekommunikationsgesetzes des Bundes und in den Fachgesetzen der Sicherheits- und Verfassungsschutzbehörden unterschiedliche Ermächtigungsnormen sind und die Eingriffsschwellen des TKG nicht in die polizeirechtlichen Normen übernommen werden können. Im Telekommunikationsgesetz ist geregelt, was die Anbieter herausgeben dürfen, während im Bundespolizeigesetz und im Bundeskriminalamtgesetz normiert ist, was abfragefähig ist. Das SOG bei uns im Land kann im Übrigen nicht mehr Abruf ermöglichen, als das TKG den Telekommunikationsunternehmen an Herausgabe gestattet. Die manuelle Bestandsdatenauskunft ermöglicht der Polizei und den Verfassungsschutzbehörden in Bund und Ländern Auskünfte von Telekommunikationsdiensten über den Inhaber eines Telefonanschlusses und einer zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesenen IP-Adresse. Nicht mitgeteilt werden dagegen Daten, die sich auf die Nutzung von Telekommunikationsdiensten – sogenannte Verkehrsdaten – oder den Inhalt von Kommunikationsvorgängen beziehen. Die Möglichkeit, zur Verhinderung oder Verfolgung von Straftaten Bestandsdaten zu erlangen, ist für die Arbeit der Polizei und der Verfassungsbehörden von immenser Wichtigkeit. Wir alle verlangen zu Recht, dass Straftaten gegen Leib und Leben, die Unversehrtheit der Person, Persönlichkeitsrecht und unser Eigentum oder unsere Gesellschaft verhindert und nachhaltig verfolgt werden. Das ist nur möglich, wenn die Ermittlungs- und Verfolgungsbehörden geeignete Mittel haben, die ihnen dazu zur Verfügung gestellt werden. Die Milieus von Cyberkriminalität, Raubmorden, sexueller Gewalt, Kinderpornografie bedienen sich aller zur Verfügung stehenden technischer und organisatorischer und politischer Mittel. Und es ist unsere Aufgabe als Gesetzgeber, den Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden alle rechtlichen Möglichkeiten mit auf den Weg zu geben, damit sie auch diese Aufgabe wahrnehmen können und diese schlimmen Straftaten entsprechend verfolgen können. Und deswegen – und auch in Auswertung der Anhörung im Innenausschuss – werden wir heute hier als konstruktive Opposition selbstverständlich dem vorliegenden Gesetzentwurf so zustimmen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
