Dr. Heiko Geue
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Abgeordneten! Für Tarifbeschäftigte der Länder ist mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes zum 1. Dezember 2022 eine Tarifeinigung über die Erhöhung von linear 2,8 Prozent und für die Auszubildenden um 50 Euro vereinbart worden. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird das Tarifergebnis zeit- und systemgerecht auf die Besoldung und Versorgung übertragen. Das entspricht unserer Koalitionsvereinbarung und es bewirkt eine Gleichbehandlung im öffentlichen Dienst, unabhängig, ob Angestelltenverhältnis oder Beamtenverhältnis. Die lineare Erhöhung von 2,8 Prozent kommt zur richtigen Zeit. Nehmen wir mal ein paar Beispiele: – Ein Polizeimeister, Einstiegsamt, Erfahrungsstufe 1, immerhin monatlich plus 74 Euro, fast 900 aufs Jahr bezogen. – Ein Justizhauptsekretär A8, Erfahrungsstufe 9, erhält 95 Euro mehr. Das sind immerhin über 1.100 im Jahr. (Thore Stein, AfD: Das reicht ja für die Strompreissteigerung. Danke!) – Und ein Steueramtmann oder auch eine Regionalschullehrerin, also Steueramtmann A11, Erfahrungsstufe 9, oder die Regionalschullehrerin A13, Erfahrungsstufe 4, immerhin 118/119 Euro mehr im Monat. Das sind über 1.400 im Jahr. Gerade jetzt gute Nachrichten für die Beschäftigten! Auch, dass wir die Stellenzulagen mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf erstmalig an der linearen Bezügeerhöhung teilnehmen lassen, ist, glaube ich, auch eine gute Nachricht. Außerdem werden die Erhöhungsbeiträge beim Familienzuschlag aktualisiert und fortgeführt. Darüber hinaus haben wir vom Tarifergebnis ja hier im Landtag schon die einmalige Corona-Sonderzahlung, die Bestandteil des Tarifergebnisses war, durch die Befassung im März übertragen auf die Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger. Die jetzige lineare Erhöhung kostet den Landeshaushalt pro Jahr rund 36 Millionen und die kommunalen Dienstherren rund 4 Millionen, also in der Summe 40 Millionen pro Jahr an Zusatzaufwendungen für Land und kommunale Ebene. Darüber hinaus haben wir, das ist auch hier schon heute diskutiert worden, unter anderem das dritte Entlastungspaket des Bundes. Da ist ja die Energiepreispauschale drin in Höhe von 300 Euro, die an alle Rentnerinnen und Rentner zum 01.12. dieses Jahres ausgezahlt werden soll. Die Auszahlung erfolgt über die Deutsche Rentenversicherung. Die Landesregierung hat sich entschieden – und das am 20. September so beschlossen –, dass auch die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger, also die pensionierten Beamtinnen und Beamten, diese Einmalzahlung erhalten sollen. Hierzu erwarten wir einen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen. Das wären dann oder würde dann einmalige Mehrkosten im Landeshaushalt von rund 650.000 betragen. Einen Ausblick möchte ich noch geben: Das sogenannte Energiegeld, auch im dritten Entlastungspaket drin, diese bis zu 3.000 Euro, die Arbeitgeber geben dürfen, steuer- und sozialversicherungsabgabenbefreit, um mit den hohen Energiekosten auch umgehen zu können, das ist im Rahmen der konzertierten Aktion eine wichtige Maßnahme, die sich natürlich an die Tarifpartner richtet, als Möglichkeit, gegen die existierenden, die gegenwärtig erlittenen oder zu erleidenden Reallohneinbußen gegensteuern zu können, und zwar so, dass nicht 100 Prozent das über lineare Erhöhungen versucht wird und damit dann eine Preis-Lohn-Spirale in Gang käme, sondern tatsächlich durch diese Einmalzahlung steuer- und abgabenbefreit. Das wäre dann auch etwas, was in den Tarifverhandlungen der Länder eine Rolle spielen würde. Die nächste Tarifentgeltrunde läuft im nächsten Jahr. Und meine Erwartung ist dann auch, dass dieses Instrument dort benutzt wird. Es kann genutzt werden bis ins Jahr 2024. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
