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Jens-Holger Schneider

AfD 05.10.2022 Sitzungen 8/32

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Landsleute! Grundsätzlich ist die Optimierung von Infrastruktur, insbesondere bei der IT, natürlich immer eine gute Sache und ganz besonders dann, wenn es sich um die stellenweise tatsächlich anfällige IT unseres Landes handelt. Allerdings müssen wir uns jetzt die Frage stellen – insbesondere nach den Ausführungen des Ministers, weil im Grunde genommen eigentlich alles beim Alten bleibt, wir nur eine neue Behörde einrichten, aber die Mitarbeiter trotzdem an ihren Standorten bleiben –, ob wir tatsächlich eine eigene Digitalisierungsbehörde brauchen oder ob dahinter eine etwas andere Idee steckt. In der Begründung kann man lesen: „Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern steht vor der Aufgabe, die Verwaltung mit Blick auf die bestehenden Herausforderungen der Digitalisierung optimal auszurichten.“ Dabei kann es sich offensichtlich nur um einen schlechten Witz handeln, sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank. 2022 ist Ihnen also endlich aufgefallen, dass die Digitalisierung vor Herausforderungen stellt. Alle Achtung! Wofür braucht es dieses neue Gesetz samt Behörde? Wir haben doch bereits ein E-Government- und ein Onlinezugangsgesetz, bei denen sich relativ wenig und zu spät was tut. Für uns klingt dieses Vorhaben wie eine Flucht nach vorn und wie eine Tat nach dem Motto: „Wenn ich nicht mehr weiterweiß, dann gründe ich eine Behörde.“ Die genauen Kosten sind für Sie offensichtlich auch nicht einwandfrei zu überblicken. Sucht man beispielsweise nach dem benötigten Personal, so kann man aus Ihrem Antrag lediglich herauslesen, dass einerseits zur Umsetzung der beabsichtigten Zentralisierung es eines Aufbaustabes bedarf, welcher mit Personal und Sachleistungen ausgestattet werden soll, und dass für die personelle Ausstattung mit bis zu 15 Stellen im Haushaltsgesetz 2022/2023 eine Doppelbesetzungsermächtigung eingerichtet wurde. Weiter kann man lesen, dass langfristig bis 2040 vorgesehen ist, die Zahl der Kernstellen im neu gegründeten Landesamt auf rund 60 zu reduzieren. Aber was in den knapp 20 Jahren dazwischen passieren soll, bleiben Sie uns schuldig. Sie widersprechen sich punktuell auch inhaltlich. So liest man in Ihrem Antrag sehr viel von Synergieeffekten, Zentralisierung und Bündelung. Allerdings erklären Sie auch, dass der neuen Behörde zwar die Übersetzung der fachlichen Anforderungen in technische Konzepte beziehungsweise Ausschreibungsunterlagen obliegt, die Umsetzung der IT-Services – davon sprachen Sie auch gerade – allerdings weiter dem landeseigenen IT-Dienstleister beziehungsweise weiteren IT-Dienstleistern vorbehalten sein soll, also weiter völlig unterschiedliche und voneinander getrennte Stellen, die an denselben Problemen arbeiten. Haben Sie sich auch schon überlegt, wer der oder die Glückliche sein wird, die Sie mit einer B3-Stelle als Direktor einsetzen möchten? Denn B3-Besoldung bedeutet immerhin ein monatliches Gehalt von über 8.600 Euro. Das ist für die Aufgabe auch sicher angemessen, wenn es sich um eine Person handelt, die nach bester Auslese und nach Kompetenz und dem nötigen Sachverstand ausgewählt wurde und nicht nach dem Parteibuch. Es stellen sich und ergeben sich viele Fragen, die im zuständigen Ausschuss behandelt werden sollten. Einer Überweisung in den zuständigen Ausschuss stimmen wir selbstverständlich zu, weil es eben genug Fragen zu klären gibt. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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