Dr. Harald Terpe
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich fange mal mit dem Satz an, dass ich persönlich sehr froh war, dass es 2021 diesen Glücksspielstaatsvertrag gegeben hat, weil dem eine lange Diskussion in den Ländern und auch auf Bundesebene vorweggegangen ist, ob man – und das stimmt eben nicht, dass es völlig unreguliert war –, aber ob man die Regularien für das Glücksspiel nicht verändern muss. Reguliert waren bis dahin Spielcasinos, und da gab es auch schon Sperren. Aber es war auch klar, dass sozusagen die Hürde, spielsüchtig zu werden, mit den Geräten, die jetzt durch den 2021 beschlossenen Glücksspielstaatsvertrag mit erfasst waren in der Sperrdatei, nämlich gewerbliches Automatenspiel um Geld und Warenspielgeräte, jetzt mit erfasst waren durch die Sperren. Und vielleicht mal eine Zahl aus einer Münchner Studie, die mir noch bekannt ist, weil ich damals im Bundestag und so diskutiert habe zu der Frage: 80 Prozent der Gewinne der Spielbranche erbringen spielsuchtkranke Spieler. Und da ist es tatsächlich so, da werden Gewinne gemacht natürlich bei den Automatenspielbetreibern oder bei den Spielbetreibern. Auf der anderen Seite ist es auch so, der Staat verdient da mit. Und ich war damals so hart im Bundestag zu sagen, der Staat ist da so wie ein Hehler an der Stelle, und deswegen ist es wichtig, dass wir Präventionsmaßnahmen ergreifen. Wir wissen alle, dass es auch richtig ist, dass mit dem Internet und mit den digitalen Medien das jetzt eine ganz andere Dimension erreicht hat. Das würde aber eher bedeuten, dass man auch da versuchen muss, Regularien anzubringen, die vor Glücksspielsucht schützen. Zu dem Gesetzentwurf in Zweiter Lesung, den wir heute dann endgültig bescheiden – es sind ja alle Ausschussvoten durch –: Es ist richtig, dass wir als Landtag sozusagen der Entscheidung der Landesregierung, dieser Änderung zuzustimmen, jetzt im Nachhinein auch selbst als Landtag zustimmen, um sie dann auch rechtskräftig durchzusetzen. Klar wäre es schön gewesen, eine Behörde auch in Ostdeutschland zu machen. Aber ich glaube, dann haben wir vielleicht in der nächsten Diskussion einen Schuss frei und sagen, dann ist es mal eine andere Behörde. Aus den schon angeführten Gründen ist es vernünftig natürlich, ein Sperrdateimanagement in einer Behörde zu belassen, die Erfahrungen gesammelt hat und die man auch nicht einfach transportieren kann in ein anderes Bundesland. Insofern stimmen wir diesem Gesetzentwurf zu in Zweiter Lesung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
