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Dr. Sylva Rahm-Präger

SPD 05.10.2022 Sitzungen 8/32

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Also die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert mit dem Antrag die Landesregierung auf, mindestens alle zwei Jahre einen umfassenden Agrarbericht vorzulegen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Hier stellt sich als Erstes die Frage, wie ein solcher Agrarbericht aussehen sollte, (Thore Stein, AfD: Das können wir alles im Agrarausschuss besprechen.) welchen Umfang er haben sollte, welches die Schwerpunkte sein sollten und auf welche Daten zurückgegriffen werden sollte. Der letzte Bericht dieser Art wurde, wie schon erwähnt, im Jahr 2011 veröffentlicht. Aufgrund geringer Nachfrage wurde in den folgenden Jahren auf diese Art Bericht verzichtet, und dafür wurden die Informationen auf den Seiten des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz im Regierungsportal Mecklenburg-Vorpommern weiterentwickelt. Hier stehen fortlaufend aktualisiert die wichtigsten Informationen zum Klimaschutz, der Landwirtschaft, den ländlichen Räumen und damit zur Agrarstruktur, dem Flächenmanagement, den nachwachsenden Rohstoffen, der Bioenergie, der Erlössituation aus der Land- und Ernährungswirtschaft, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Aber Sie reden zum Antrag, ja?!) der Arbeitskräftebindung und vieles mehr zur Verfügung, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) immer in Verbindung mit dem Nachweis auf die aktuellen Fördermöglichkeiten in den verschiedenen Bereichen. Auf diesen Seiten hat sich in den letzten Jahren gut etwas getan. Setzt man diese Seiten in Verbindung mit den Daten zur Landwirtschaft im Statistischen Jahrbuch des Landes, dann verfügt man über ausreichend Daten zu den Betriebsstrukturen, den Bewirtschaftungsflächen und den Erntedaten. Hier werden ausführlich auf 48 Seiten in Diagrammen und Tabellen alle relevanten Daten freigegeben. Gleiches gilt für den Umweltbereich, der sich hier auf 22 Seiten Erläuterungen und Tabellen vorrangig auf die Wasserwirtschaft, die Wasserqualitäten und die Abfallwirtschaft fokussiert. In Ihrem Antrag geben Sie als Vergleich oder Wunschvorstellung den Agrarbericht des Landes Baden-Württemberg an: 220 Seiten, davon 137 Seiten Excel-Tabellen, in denen die betriebswirtschaftlichen Daten der Unternehmen in vielfältigen Variationen und Beziehungen dargestellt sind, unterteilt nach Betriebsgrößen und Haupterwerbsstruktur und dies wieder unterteilt nach Anbauarten wie Futterbau, Dauerkultur, Ackerbau und so weiter, und all die Zahlen noch einmal auseinandergenommen und dargestellt für die Regionen, also Stadt- beziehungsweise Landkreise. Hier wurden die Regionen 1 bis 8 aufgezählt und dann wieder die Regionen 10 bis 12. Die 9. Region gibt es in Baden-Württemberg nicht, die 9 ist nicht vergeben. Das würde mich zum Beispiel mal interessieren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, und weiterhin stellt sich die Frage, ob es zu diesen Berichten eine vergleichbare Basis zwischen den Bundesländern gibt. Und nein, die gibt es nicht. Der Agrarbericht des Landes Sachsen-Anhalt, viel schmaler als der badenwürttembergische, ähnelt diesem in gewisser Weise, verzichtet aber auf Excel-Tabellen. Der Agrarbericht des Landes Bayern hat mir zum Beispiel sehr gut gefallen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Er ähnelt in gewisser Weise unserer Darstellung in Mecklenburg-Vorpommern und auf dem Regierungsportal unseres Landes und hat die entsprechenden Tabellen in diese Darstellung integriert. Dort heißt es „Agrarbericht“. Meine sehr verehrten Damen und Herren, und die Schlussfolgerungen aus dieser kleinen Reise durch die Agrarberichte der anderen Bundesländer bringt mich zu dem Schluss, dass es einen wirklichen Erkenntnisgewinn durch einen solchen zusätzlichen Bericht nicht geben kann oder der nicht gegeben ist. Die interessierte Öffentlichkeit, die ja hier angesprochen wurde, wird über das Länderportal gut informiert. Für weiterführende Auswertungen liefern die vorhandenen Statistischen Datenblätter gesichertes Material. Für die Bereitstellung von Daten für wissenschaftliche Arbeiten oder die Interpretationen ist die Verwaltung vorrangig nicht zuständig. Die Erstellung eines Berichtes, wie letztmalig 2011 veröffentlicht, würde zudem personelle Kapazitäten benötigen, die derzeit für andere Aufgaben benötigt werden oder auch gar nicht vorhanden sind, und damit Kosten in einem sechsstelligen Betrag verursachen. Wir lehnen diesen Antrag ab. Gerne können Sie den Antrag stellen, dass dieses Thema im Ausschuss behandelt wird. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Heiterkeit bei Sebastian Ehlers, CDU: Oh, das ist ja nett! Großzügig!)

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