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Hannes Damm

GRÜNE 05.10.2022 Sitzungen 8/32

Sehr geehrte Präsidentin! Werte Abgeordnete! Schon der Zeitplan des hier vorgelegten Gesetzentwurfes ist sehr ambitioniert, wenn man sich den Verlauf bisheriger Digitalisierungsprojekte, beispielsweise der digitalen Haushaltsführung, anschaut. Auch die veralteten beziehungsweise schwer nutzbaren, kaum mobil optimierten Webseiten des Landtages beziehungsweise der Ministerien und Behörden sind nicht unbedingt ein Aushängeschild für die Digitalisierung unseres Landes bis hierher. Trotzdem ist das Argument des Abbaus von Doppelstrukturen stichhaltig und nachvollziehbar. Und unbestritten gibt es ob der genannten Beispiele den Bedarf für einen geordneten Neustart, zu dem das vorgelegte Konzept den Anstoß liefern kann. Aber Zentralisierung und Homogenisierung können auch zusätzliche Gefahren schaffen, Stichwort „Single Point of Failure“ – oder auf Deutsch: Wenn man einen Punkt hat, den man angreifen kann, und es ist der einzige – oder „Too Big to Fail“, dann setzt man sich eben auch besonderen Gefahren aus, und umso höher müssten auch dann unsere Ansprüche an die anzusetzenden Sicherheitsmaßnahmen sein. Das ist aus Sicht des Datenschutzes natürlich wieder das gleiche Argument, da wird die eigene Zuständigkeit erst mal positiv bewertet, aus meiner Sicht im Gesetzentwurf, das nicht an Dritte zu vergeben, gleichzeitig natürlich ist auch hier ein hoher Anspruch an Sicherheit, dem wir gerecht werden müssen. In jedem Fall ist auch die Festlegung auf einheitliche Standards sinnvoll, gerade in den verschiedenen Teilen der Verwaltung eines einzigen Bundeslandes. Hier muss aus unserer Sicht zwingend darauf geachtet werden, auch bereits existierende und quelloffene Standards für die Verwaltungsdigitalisierung zu setzen. Mit dem Programm für die Videokonferenzen in den Ausschüssen haben Sie das ja gesehen, im Programm Jitsi wird es ja schon gemacht. Auch das begrüßen wir ausdrücklich. Hier muss aus unserer Sicht auch darauf verzichtet werden, eigene Standards zu etablieren und lieber Bekanntes, wie zum Beispiel das XÖV-Format zu nutzen. Das muss insbesondere bei den Ausschreibungen berücksichtigt werden. Und auch an dieser Stelle ist es gut, dass wir hier frühzeitig in den Ausschussberatungen uns damit auseinandersetzen können, wie nachher die Umsetzung des Gesetzes dann auch stattfinden soll. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass jetzt Klarheit für die Mitarbeiter/-innen des DVZ geschaffen wird, auch – das hat der Herr Minister jetzt in seiner Rede zum ersten Mal, aus meiner Sicht zum ersten Mal gemacht –, auch für die Strukturveränderungen der Mitarbeitenden in den einzelnen Landesbehörden. Ich teile die Wahrnehmung der CDU, dass die Menschen dann trotzdem in den einzelnen Häusern bleiben sollen, und wie da eine gute Abstimmung stattfinden kann, das sollten wir auf jeden Fall auch im Rahmen der Ausschussberatungen diskutieren. In jedem Fall ist vorgesehen, langfristig bis 2040 die Zahl der Planstellen im neu zu gründenden Landesamt dann auf rund 60 zu reduzieren und im Übrigen mit Projektstellen zu arbeiten, was dann sozusagen aus dem Kontext sicher weniger ist als derzeit. Es ist natürlich sinnvoll, immer Effizienzsteigerungen hier vorzunehmen und die gleiche Aufgabenlast im Sinne der Bürger natürlich und der Kosten auch mit weniger Personal zu stemmen, wenn das im Rahmen der neuen Strukturen dann möglich wird. Trotzdem muss sichergestellt werden, dass hier der Stellenabbau selbst sozialverträglich stattfindet, das heißt zum Beispiel aus unserer Sicht durch eine Nichtwiederbesetzung von auslaufenden Stellen oder Verrentung. Aus meiner Sicht ergeben sich noch zwei Fragen insbesondere: Das eine, das wäre jetzt vielleicht noch mal zu klären, falls noch jemand aus der SPD-Fraktion zum Beispiel zu Wort kommt, inwiefern die Einschränkung des Anwendungsgebietes dieses Gesetzes hier zu begründen ist, und das Zweite, wir stehen jetzt vor dem Abschluss der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Soweit ich diesen Gesetzentwurf verstanden habe, geht es um den Digitalisierungsbedarf der Landesverwaltung, aber insbesondere den IT-Service nach innen. Und wir fragen uns, ob es nicht klug wäre, auch den IT-Service nach außen hin mit anzusiedeln, also genau diesen digitalen Bürgerservice, der ja jetzt im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes von den verschiedenen Bundesländern gemeinschaftlich entwickelt wird. Und dann wiederum würde ich die Aussage wagen, dass diese 60 Stellen, die dann in Zukunft geplant sind, also auch dieser Abbau der Stellen das falsche Signal ist und vermutlich die Kapazitäten nicht ausreichen. Und ich möchte dann im Rahmen der Ausschussberatungen auch noch geklärt haben, an welcher Stelle denn dieser digitale Bürgerservice angesiedelt und supportet werden soll. Insofern stimmen wir der Überweisung in den Ausschuss auch zu, denken aber, dass da noch einige Knackpunkte in den Beratungen geklärt werden müssen. – Vielen Dank! (Beifall Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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