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Stefanie Drese

05.10.2022 Sitzungen 8/32

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich freue mich, das Ansinnen zum Antrag auf Änderung des Wirtschaftsplans des Sondervermögens MV-Schutzfonds kurz vorstellen zu können. Es geht hierbei um die Finanzierung des Ausbaus der sogenannten ARE-Surveillance in Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen des Pandemieplans für den Herbst und Winter 2022/2023. Genau deshalb stehe ich als Gesundheitsministerin vor Ihnen und bitte um Ihre Unterstützung und Zustimmung. Worum geht es konkret? Die Abkürzung ARE steht für „akute respiratorische Erkrankungen“ und bezeichnet unter anderem die typischen Erkältungsanzeichen wie Husten, Schnupfen und Fieber, aber auch Bronchitis, Halsentzündungen und Lungenentzündungen. Mit dem vorliegenden Antrag soll die bereits bestehende ARE-Surveillance in Mecklenburg-Vorpommern erweitert und die Finanzierung gesichert werden. Dies ist ein wichtiger Schritt, denn eine solide Datenbasis, so haben es die Erfahrungen der letzten Jahre deutlich gezeigt, ist für die Bekämpfung der Pandemie und den Schutz unseres Gesundheitssystems unverzichtbar. Dabei haben die letzten Jahre aber auch gezeigt, dass eine Erfassung der Fälle im Meldesystem besonders bei hohen Inzidenzen schwierig oder gar nur unvollständig möglich ist. Da es unser Ziel ist, Entscheidungen grundsätzlich basierend auf soliden und belastbaren Daten zu treffen, müssen wir zusätzliche Informationsquellen hinzuziehen. Hier kommen dann syndromische und virologische Surveillance-Systeme ins Spiel, die bundesweit, aber auch in Mecklenburg-Vorpommern seit mehreren Jahren bereits etabliert sind. Ihr Vorteil wird besonders in Hochinzidenzsituationen oder – so wie jetzt bevorstehend – während der Höhepunkte der saisonalen Erkrankungswellen deutlich, denn auch in diesen Situationen können somit weiterhin Krankheitslasten zuverlässig erfasst und das eben auch erregerübergreifend dargestellt werden. Schon jetzt werden die Möglichkeiten dieser Surveillance genutzt, um Erkrankungswellen verschiedener Jahre miteinander zu vergleichen. Es wäre deshalb sehr wichtig und ein großer Vorteil, diese Surveillance auch für die Pandemiebekämpfung anzuwenden. Wir befinden uns damit im Einklang mit dem Robert Koch-Institut, denn auch das RKI empfiehlt, die bereits etablierte ARE-Surveillance für eine Anwendung bei der Covid-19- Surveillance auszubauen. Sehr geehrte Abgeordnete, erlauben Sie mir kurz, die Funktionsweise dieser ARE-Surveillance zu erläutern. Das ARE-Surveillance-System findet immer jahresübergreifend von der 40. bis zur 15. Kalenderwoche statt, also in der Zeit, in der die Erreger für respiratorische Erkrankungen traditionell am stärksten zirkulieren. Die Überwachung erfolgt in Mecklenburg-Vorpommern auf zwei Wegen: über die freiwillige Teilnahme von Kindertagesstätten, in denen die wöchentliche Ausfallquote der Kinder erfasst wird, und über die freiwillige Teilnahme von Arztpraxen an der syndromischen und virologischen Überwachung. Im Rahmen der syndromischen Überwachung melden die Arztpraxen dabei den Anteil der ARE-Patientinnen und -Patienten gemessen an der Gesamtzahl der wöchentlich vorstellig werdenden Kranken. Die virologische Überwachung umfasst die Untersuchung von Nasen- und Rachenabstrichen auf Erkältungs- und Influenzaviren. Für den Praxisalltag bedeutet das, dass wöchentlich die Abstriche von fünf bis zehn Patientinnen und Patienten mit influenzaspezifischen Symptomen an das Labor des LAGuS geschickt werden, wo eine wöchentliche Auswertung der Ergebnisse erfolgt. Momentan nehmen circa 100 Kindertagesstätten und 15 Arztpraxen des Landes an der ARE-Surveillance teil. Das Ziel soll es mit Blick auf den großen Nutzen dieses Systems daher sein, die Zahl weiter zu erhöhen, um eine repräsentative Zahlengrundlage zu schaffen. Mit Stand Ende September konnten bereits weitere 39 Arztpraxen für die Teilnahme gewonnen werden, darunter Kinderärzte, HNO-Ärzte, Internisten und Hausärzte. Perspektivisch sollen die Ergebnisse der Surveillance auch für die Bürgerinnen und Bürger wochenaktuell auf der Webseite des LAGuS zur Verfügung gestellt werden. Dieses Projekt wird auch von den Berufsverbänden der Haus-, Kinder- und Jugendärzte sowie von der Kassenärztlichen Vereinigung begrüßt. Mit dem Ausbau unserer landeseigenen ARE-Surveillance werden detaillierte Aussagen über die momentane Situation in Mecklenburg-Vorpommern ermöglicht, und das auch zeitnah und regionenbezogen. Sie erlauben es uns, Entwicklungstrends vorherzusagen, altersspezifische Verteilungen zu verstehen und somit auch die Belastung unserer Gesundheitssysteme abzusehen. Sie erlauben es uns aber auch, weitere Corona-Maßnahmen datengestützt, zielgerichtet und passgenau aus dieser Datenlage abzuleiten. Das ist enorm wichtig, etwa um Kinder und Jugendliche so gering wie möglich mit Corona-Maßnahmen zu belasten. Gemeinsam mit den beiden Säulen Testen und Impfen leisten wir damit eine wesentliche Vorbereitung auf den kommenden Winter und stellen uns effektiv und mit größtmöglichem Handlungsspielraum im weiteren Umgang mit der Pandemie auf. Ich bitte Sie daher, diesem Antrag zuzustimmen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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