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Thomas de Jesus Fernandes

AfD 05.10.2022 Sitzungen 8/32

Sehr geehrtes Präsidium! Werte Abgeordnete! Zum dritten Mal, nein, zum vierten Mal reden wir jetzt über den Glücksspielstaatsvertrag, jetzt die erste Änderung dazu in Zweiter Lesung. Und schon zur Ersten Lesung haben wir angemerkt, dass wir dem nicht zustimmen werden, aus zwei Gründen. Der erste Grund ist, wie gesagt, immer noch der gleiche. Hier war im ersten Glücksspielstaatsvertrag angedacht, eben auch die Erfassung des Spielersperrsystems in Halle anzusiedeln. Da hätten wir eine Stärkung gesehen des ostdeutschen Raums, meine Damen und Herren, (Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD) mit konkreten Arbeitsplätzen auch und Wertschöpfung im Osten, der sowieso immer zu kurz kommt, wenn es um Bundesbehörden geht oder solche Einrichtungen. Meine Damen und Herren, das war im ersten Staatsvertrag noch enthalten. Das wäre gut gewesen für den Osten von Deutschland. Jetzt hat man dieses Änderungsgesetz auf den Weg gebracht, weil man das dann eben doch gerne in Hessen belassen will mit der Erklärung, es wurde dort ja schließlich schon auf den Weg gebracht und es würde zu viel Geld kosten, wenn man das jetzt umsiedelt, die Serverlösungen et cetera. Das sehen wir nicht so, deswegen werden wir uns hier auch enthalten. Und das Zweite, und das habe ich auch schon angemerkt, was immer sehr schwer ist, weil es sich hier um einen Staatsvertrag handelt, wenn man glaubt, man kann da Änderungen herbeiführen, meine Damen und Herren, das kann man nicht. Ich habe das zumindest noch nie erlebt, dass in einen Staatsvertrag eine Änderung eingeflossen ist in Zweiter Lesung. Deswegen ist das hier auch, sage ich mal, schön, dass wir noch mal drüber reden. Aber ein Knackpunkt, den ich auch nicht müde werde, immer wieder zu erwähnen, wir haben es hier mit der Glücksspielbranche zu tun, meine Damen und Herren, da gibt es nur zwei Gewinner, das sind einmal die Betreiber und das ist einmal der Staat. Und auf der Verliererseite, meine Damen und Herren, ist meistens der Spieler, mehr oder weniger mit katastrophalen Folgen für Familie, Firma et cetera. Und wir haben immer angemerkt, dass wir es vermissen im Staatsvertrag, dass wir die Glücksspielbranche tatsächlich an Präventions- und an Folgekosten von Sucht beteiligen. Und deswegen können wir dem Antrag hier nicht zustimmen und werden uns nicht dagegenstellen, dass wir einen Glücksspielstaatsvertrag haben, weil es wichtig ist, weil es vorher unreguliert war, und werden uns enthalten. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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