Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zur 37. Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Bevor wir in der Tagesordnung weiter fortfahren, möchte ich Herrn Abgeordneten Andreas Bühl recht herzlich zum Geburtstag gratulieren. Viel Glück, Gottes Segen, alles Gute, Gesundheit für das neue Lebensjahr!
(Beifall im Hause)
Mit der Schriftführung sind zu Beginn der Sitzung Frau Abgeordnete Behrendt und Herr Abgeordneter Thomas betraut. Ihr Fernbleiben von der heutigen Sitzung haben mitgeteilt: Herr Abgeordneter Hande, Herr Abgeordneter Hey, Herr Abgeordneter Liebscher zeitweise, Frau Abgeordnete Rosin, Frau Abgeordnete Schweinsburg, Frau Abgeordnete Tasch, Herr Minister Kummer zeitweise, Herr Minister Maier zeitweise. Bevor wir in die Tagesordnung einsteigen, möchte ich Sie darüber informieren, dass mit Schreiben vom gestrigen Tage die Abgeordneten Gerhardt, Häußer, Hoffmann, Kramer, Rottstedt und Steinbrück, also mithin alle Schriftführer der AfD-Fraktion, erklärt haben, ihre Tätigkeit als Schriftführer niederzulegen.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Das
ist Lifestyle-Teilzeit!) Ich weise in Richtung AfD-Fraktion darauf hin, dass Sie sich damit die Möglichkeit vergeben, die Sitzungsleitung zu unterstützen und zu beraten. Ich sehe dieses Vorgehen mit Unverständnis, weil die Zusammenarbeit im Sitzungsvorstand während der ganzen bisherigen Wahlperiode reibungslos war und kein Grund für eine Änderung erkennbar ist. Lassen Sie mich daher die Erwartung formulieren, dass Sie zur nächsten Plenarsitzung einen neuen Wahlvorschlag einbringen, um auch zukünftig am Sitzungsvorstand mitwirken können, wie es alle übrigen Fraktionen dieses Hauses tun. Danken möchte ich an dieser Stelle allen Schriftführern, die sich heute kurzfristig einbringen, Lücken füllen und damit einen reibungslosen Verlauf der heutigen Plenarsitzung gewährleisten.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Ich komme nun zu den Hinweisen zur Tagesordnung. Folgende Festlegungen zur Abarbeitung der Tagesordnung wurden für die heutige Sitzung getroffen: Der Tagesordnungspunkt 21 soll als erster Punkt aufgerufen werden. Der Tagesordnungspunkt 9 soll am Vormittag aufgerufen werden. Der Tagesordnungspunkt 19 soll nach der Mittagspause aufgerufen werden. Der Tagesordnungspunkt 23 soll heute auf jeden Fall aufgerufen werden. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Frau Abgeordnete Jary.
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich habe keine Hinweise zur Tagesordnung. Aber wir haben alle die Bemerkung zum Thema „Schriftführer“ von Ihnen gehört. Aufgrund der offensichtlichen Arbeitsverweigerung der AfD-Fraktion und dem damit verbundenen Mangel an Respekt gegenüber dem Hohen Haus beantrage ich für die Koalitionsfraktionen die Einberufung des Ältestenrats.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Jary. Damit unterbrechen wir die Sitzung für eine Sitzung des Ältestenrats und kommen danach zur Feststellung der Tagesordnung. – Nach der Unterbrechung wegen des außerplanmäßig einberufenen Ältestenrats setzen wir nun die Plenarsitzung fort. Wir haben ja gehört, warum der Ältestenrat einberufen wurde. Es fand dort eine Diskussion zu der Thematik „Schriftführer“ statt. Es ist noch einmal der Appell an die Fraktion ergangen, die aktuell keine Schriftführer mehr stellt, einen Wahlvorschlag einzureichen, am besten noch in der heutigen Plenarsitzung. Aber wie das ausgeht, ist noch offen. Es gab keine weiteren Rückmeldungen zu diesem Thema, sodass wir nun zur Feststellung der Tagesordnung kommen. Mir liegen keine Wortmeldungen zur Tagesordnung vor, sodass die Tagesordnung damit festgestellt ist. Wir beginnen heute mit Tagesordnungspunkt 21 Antrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/2777 dazu: K.O.-Tropfen: Opferrechte und Beweissicherung stärken – flächendeckende Akutversorgung, Standards und Safer-NightlifeStrukturen in Thüringen aufbauen Alternativantrag der Frakon Die Linke ti - Drucksache 8/2844 Ich frage: Ist Begründung zum Antrag gewünscht? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Ist Begründung zum Alternativantrag gewünscht? Ich sehe, das ist auch nicht der Fall. Damit eröffne ich die Aussprache und rufe Frau Abgeordnete Croll für die Fraktion der CDU auf.
Straftaten durch K.O.-Tropfen entschlossen entgegentreten – Prävention stärken und eine statistische Erfassung einführen
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, aber vor allen Dingen liebe Schülerinnen und Schüler! Ein Abend unter Freunden, eine Party, ein Konzert: Momente, die Lebensfreude bedeuten sollen. Doch für viel zu viele Menschen werden solche Abende zum Alptraum – durch die Verwendung sogenannter K.-o.-Tropfen. Auf die Presseberichterstattung und die Beiträge in den Social-Media-Kanälen der letzten Wochen meldete sich eine Frau aus meinem Wahlkreis bei mir. Das, was sie mir in einem persönlichen Gespräch schilderte, geht unter die Haut und unterstreicht die Wichtigkeit dieses Themas, dieses Antrags und möchte ich Ihnen zu Beginn meiner Rede mit der Erlaubnis der Betroffenen mitteilen. Stellen Sie sich vor, Ihr Sohn, 26 Jahre, geht mit seiner Freundin im Winter 2013, also vor 13 Jahren, in Usedom zum Fasching. Es wird gefeiert, Alkohol getrunken. Plötzlich sagt Ihr Sohn zu seiner Freundin: „Mir ist schlecht, ich muss mal frische Luft schnappen.“ Ihr Kind ist verschwunden. Ihr Kind ist nicht mehr auffindbar. Sie bekommen viele, viele Stunden später den Anruf, Ihr Kind wurde tot im Schilf aufgefunden. Sie als Mutter, als Eltern bestehen auf einer Obduktion. Erst Monate später kommen die Ergebnisse. Laut Zeugenaussagen ist Ihr Sohn orientierungslos gesehen worden. Zwei junge Frauen aus dem Freundeskreis wurden an diesem Abend, eine im Club, die andere zu Hause, kurz ohnmächtig. Alles wurde auf Alkohol geschoben. Das Obduktionsergebnis ist da: Tod durch Erfrieren. Es wurde Alkohol, aber tatsächlich auch leichte Spuren von einer Substanz sogenannter K.o.-Tropfen nachgewiesen. Was viele Jahre danach folgte, beschreibt die Mutter so: „Ich bin den zweiten Tod gestorben. Die Ungewissheit, die Missachtung des Themas, die Pharmaindustrie und – aus einem Streich wurde unserer Familie bis heute unendliches Leid zugefügt.“ Durchatmen! Meine sehr geehrten Damen und Herren, K.-o.Tropfen sind tückisch. Sie sind farblos, geruchlos, geschmacklos. Sie wirken innerhalb von Minuten und sind im Blut nur etwa sechs Stunden, im Urin maximal zwölf Stunden nachweisbar. Danach ist jede Spur verflogen. Nach dem Eintritt der Wirkung geht es häufig schnell. Die Betroffenen denken zunächst, dass der konsumierte Alkohol seine Wirkung schlagartig entfaltet. Der Rausch steigert sich weiter. Was folgt, ist für Betroffene meist nicht zu rekonstruieren. Das Opfer hat keine Kontrolle mehr über den eigenen Körper. Oft erinnern sich Betroffene an nichts – ein Filmriss. Sie wachen in fremder Umgebung auf. Viele Betroffene führen den Blackout auf Alkohol zurück – aus Scham, aus Unsicherheit. Sie erstatten keine Anzeige, sie suchen keine Hilfe. Diese Berichte sind erschreckend. Wer Kinder hat, die selbst ihre ersten Erfahrungen auf Partys machen, kann erahnen, wie traumatisierend eine solche Erfahrung sein kann. Und wichtig: Betroffen sind meist Frauen, meist Jugendliche, aber auch Männer. Jeder kann Opfer werden. Genau deshalb müssen wir entschieden handeln. Mit unserem Antrag wollen wir uns diesen heimtückischen Straftaten entgegenstellen. Dabei ist vor allem Prävention entscheidend. Wir halten fünf Punkte für besonders relevant: Erstens: die flächendeckende Sensibilisierung. Wir wollen Aufklärungskampagnen in ganz Thüringen, bei Veranstaltungen in Klubs, bei Festivals. Wir müssen Öffentlichkeit schaffen, um potenzielle Opfer zu schützen, aber auch, um Betroffenen den Mut zu geben und die Scham zu nehmen, Anzeige zu erstatten und sich zur Wehr zu setzen gegen die Täter. Es gibt bereits erfolgreiche Beispiele in Thüringen, auf denen wir aufbauen können. Ich habe noch eine Bitte: Wir sind 88 Abgeordnete mit einer großen Reichweite, vielleicht sollten wir mal Social Media für etwas Sinnvolles nutzen und im Anschluss auch auf dieses Thema aufmerksam machen.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Zweitens: die Aufklärung in Schulen. In der 8. Klasse beginnt für viele Jugendliche der erste Kontakt mit Partys, mit Alkohol. Genau hier müssen wir ansetzen, altersgerecht und ohne Panik zu schüren, aber mit der klaren Botschaft: Pass auf dich auf! Pass auf deine Freunde auf! Lass dein Glas nie unbeaufsichtigt! Dafür brauchen wir Projekttage, Informationsveranstaltungen und auch geeignete Präventionsmaterialien. Das ist auch eine Frage von Jugendschutz. Drittens: Präventionsarbeit verankern, Klubbetreiber, Festivalbetreiber, Gastronomen in die Pflicht nehmen, denn sie können auch ein wichtiger Teil der Lösung sein. Sie müssen die Möglichkeit haben, sich über das Thema zu informieren und frühzeitig Gefahren zu erkennen, um angemessen handeln zu können. Viertens: die Schulung von Profis, also Polizeikräften, Rettungsdiensten, Klinikpersonal. Sie alle müssen sensibilisiert und geschult werden. Sie sind häufig die erste Anlaufstelle für Betroffene. Hier sollte keine wertvolle Zeit verloren gehen. Und fünftens: die statistische Erfassung. Wir wissen nicht, wie groß das Problem wirklich ist. In Thüringen gibt es keine systematische Erfassung von Straftaten unter Einfluss von K.-o.-Tropfen. Das muss sich ändern. Nur mit verlässlichen Zahlen können wir gezielte Maßnahmen entwickeln und ihre Wirksamkeit überprüfen. Deshalb fordern wir, das Landeskrimimalamt soll gemeinsam mit der Landesregierung ein System entwickeln, um diese Straftaten zu erfassen. Das Tappen im Dunkeln muss ein Ende haben. Meine Damen und Herren, unser Antrag greift wichtige präventive Maßnahmen auf, um Raub- und Sexualdelikten unter Einfluss von K.-o.-Tropfen entgegenzutreten, Verbrechen, die die persönliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung zutiefst verletzen. Das Bundesgesundheitsministerium hat mit dem Verbot von GBL und BDO, den häufigsten K.o.-Tropfensubstanzen, bereits reagiert. Die Strafverschärfung ist auf dem Weg und sollte aber jetzt im Bundesrat umgesetzt werden. Das sind wichtige Schritte. Jetzt können wir auch in Thüringen handeln und unseren Teil dazu tun – Aufklärung und Prävention mit Schulungen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, unser Antrag bietet wichtige präventive Maßnahmen, um Menschen auf lange Sicht zu schützen. Die Fraktion Die Linke hat noch kurz vor knapp einen Alternativantrag eingereicht, der die Maßnahmen unseres Antrags aufgreift und weiter ausformuliert. Aufgrund der Wichtigkeit des Themas wäre ich dafür, zunächst unseren Antrag, aber auch den Alternativantrag an den Sozialausschuss zu überweisen, damit wir im gemeinsamen Prozess im Ausschuss zu fortschrittlichen Lösungen kommen können. Lassen Sie uns gemeinsam handeln. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Straftaten durch K.O.-Tropfen entschlossen entgegentreten – Prävention stärken und eine statistische Erfassung einführen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schülerinnen und Schüler und alle, die unserer heutigen Debatte digital folgen, wir sprechen über die missbräuchliche Verwendung von K.-o.-Tropfen als einem Instrument, Menschen den Willen aufzudrängen, häufig in Form eines sexuellen Übergriffs oder aber auch eines Raubüberfalls. Man muss sich nicht viel einbilden, um sich vorzustellen, wie leicht es ist, sein Getränk gespiked zu bekommen. Es muss nicht mal in einem Klub passieren. Nehmen wir mal all die Getränke, die hier gerade im Plenarsaal sind. Die werden auch nicht 24/7 von Ihnen im Blick behalten. Es gibt immer mal das Gespräch mit der Person neben einem, es gibt einen Anruf, der einen dazu nötigt, aus dem Saal zu gehen usw. usf. Es gibt selten Räume, in denen man sicher sein kann, dass man nicht etwas in sein Getränk gemischt bekommt. Und ja, in Abendsituationen, in Situationen, in denen Alkoholeinfluss oder andere Drogen hinzukommen, ist es eben ungleich wahrscheinlicher, dass man in eine solche Situation geraten könnte. Für uns als Linke ist klar: Es liegt niemals in der Verantwortung oder gar in der Schuld der Person, die eine solche Substanz dann gegen ihren Willen konsumiert. Die Verantwortung trägt immer die Person, die sich einen Vorteil verschaffen will, die glaubt, Zugriff auf einen anderen Menschen, auf einen anderen Körper geltend machen zu können. Darauf bitte ich uns in der Debatte sehr klar zu achten: Dass Opferschutz immer vor Täterarbeit stehen muss.
(Beifall Die Linke)
Es ist also ein wichtiges Thema, und in dieser Hinsicht möchte ich der Koalition sehr gern danken, dass sie es auf die Tagesordnung gebracht hat. Wie Sie sehen, haben wir uns dazu entschlossen, einen Alternativantrag einzubringen, weil wir glauben, dass wir an einigen Stellen nachschärfen müssen. Denn wer den Koalitionsantrag liest, dem begegnet irgendwann im Text die Unverfänglichkeit des Papiers. Sie stellen korrekterweise fest, dass wir eine Erhebungslücke haben. Gleichzeitig sprechen Sie davon, dass die Fälle zunehmen. Sie sprechen davon, dass die Aufklärung und die Nachweisbarkeit von Straftaten mit K.-o.-Tropfen schwer sind und dass in unserer Gesellschaft grundsätzlich zu wenig Sensibilisierung für das Thema existiert. Das ist alles korrekt. Jetzt geht es darum, welche Ansichten daraus folgen. Bei Ihnen geht es in erster Linie um wichtige Präventionsmaßnahmen wie Sensibilisierung in Schule, Polizei, Kliniken, bei Notfallhelfern und auch um die Verstetigung von bewährten Präventionsangeboten. Das ist nachvollziehbar. Doch an manchen Stellen lugt dann ja doch die Erkenntnis vor, dass es auch der verbesserten Erhebung, also der Wahrnehmung dieser Straftat unter Zuhilfenahme von K.-o.-Tropfen, bedarf. Und deshalb fordern Sie – da zitiere ich – „eine ressourcenschonende Möglichkeit“ zur statistischen Erhebung. Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, was ist denn ressourcenschonend? Das müssen Sie schon noch mal erklären, denn „ressourcenschonend“ ist für uns nicht gleichzusetzen mit „entschlossen“. Wir müssen entschlossen dagegen vorgehen und sehen, wie viele Straftaten es überhaupt gibt, welche Substanzen konkret gemeint sind. Da gibt es große Unterschiede. Ja, für eine effektive Bekämpfung muss auch die Ressourcenfrage gestellt werden. Und dann verlässt Sie, ich weiß nicht, die Entschlossenheit, das Kernproblem anzugehen, oder es gab keine Einigkeit in der Koalition, jedenfalls denken Sie daran, über eine Bundesratsinitiative die Mindeststrafe im Strafrecht zu erhöhen. Wissen Sie, wie viele Fälle überhaupt zur Anzeige gebracht werden können? Wissen Sie, wie selten überhaupt ein Rechtsspruch ist? Glauben Sie wirklich, mit einer Bundesratsinitiative ist den Opfern hier in Thüringen konkret geholfen? Das greift für uns nicht weit genug und ist auch nicht im ersten Schritt der Opferschutz, den Sie hier adressieren. Das Kernproblem muss doch sein: Wie schnell bekommen Betroffene echte Hilfe? Wir haben gerade schon korrekterweise gehört, dass es sich um Stunden handelt, in denen eine gut nachvollziehbare Prüfung und Beweissicherung vonstattengehen kann. Deswegen finde ich es etwas befremdlich, wenn Teile der Koalition in der Presse suggerieren, dass der vorliegende Antrag den Betroffenen helfe und als Gewaltschutz zu verstehen sei. Unser linker Antrag zum Thema „Gewaltschutz von Frauen und Mädchen“ liegt seit Monaten im zuständigen Fachausschuss – eine klare Bearbeitung Ihrerseits haben wir da nicht immer mitbekommen.
(Beifall Die Linke)
Andererseits gebe ich zu, Sie begreifen auch das Polizeiaufgabengesetz als einen relevanten Beitrag zum Gewaltschutz. Deswegen sollte ich mich wahrscheinlich nicht allzu sehr wundern. Schauen Sie sich noch mal an, was in Ihrer Überschrift steht und was Sie wirklich in Ihrem Antrag stehen haben. Es muss schon ein bisschen mehr her. Und ich sage auch noch mal: Den Antrag „Vertrauliche Spurensicherung“ hat die Linke auch schon vor Monaten auf den Weg gebracht. Der wartet genauso im zuständigen Fachausschuss auf seine weitere Bearbeitung. Ich glaube, wir sind da gemeinsam an einem guten Punkt. Aber es ist für uns als Linke eben nicht so, dass wir uns heute hier das erste Mal mit diesem Thema beschäftigen. Deswegen müssen wir auch nicht heute hier das erste Mal Social-Media-Arbeit dazu machen. Wir beschäftigen uns nämlich schon länger und umfassender mit dem Thema „Gewaltschutz“.
(Beifall Die Linke)
Mir geht es zum Schluss darum, keine falschen Hoffnungen bei Betroffenen zu wecken mit dem, was hier im Rund zur Debatte steht. Denn wenn wir die Verbesserung der Versorgungslagen für die Betroffenen im Blick haben, dann meint das auch, Maßnahmen zu ergreifen, um den Zeitaufwand gering zu halten und damit die Nachweisbarkeit der Spuren von K.-o.-Tropfen zu verstärken. Es muss auch eine verstärkte Aufklärung über Rechte von Betroffenen in genau dieser Situation geben, weil die meisten natürlich eine sehr große Hilflosigkeit und Unwissen in diesem Moment schildern. Auch das muss hier klar benannt werden. Zum Thema der örtlichen Prävention haben wir weitere Vorschläge gemacht, wie wir insbesondere bei Klubs, bei Bars, bei Veranstaltungsformaten eine flächendeckende Etablierung von niedrigschwelligen Angeboten angehen können, wie beispielsweise der Drogerie. Hier gibt es – auch das ist, finde ich, wichtig zu benennen – ein sehr unterschiedliches Vorgehen und auch bis jetzt eine sehr unterschiedliche Offenheit bei den einzelnen Klubs. Ich weiß, dass das gerade hier in Erfurt diskutiert wird, in Jena sowieso. In vielen Städten in Thüringen gibt es sehr unterschiedliche Arten und Weisen, wie die Betreiber mit der Situation umgehen. Es ist eben auch ein Teil des Problems, dass manche Klubs immer noch sagen, bei ihnen passiert so etwas nicht. Deswegen will ich noch mal sehr deutlich sagen: Es passiert überall, es kann immer und überall passieren. Genau deswegen ist für uns nicht nur ein ressourcenschonendes, sondern ein entschlossenes Handeln gefragt. Ich freue mich auf die weitere Beratung im Fachausschuss.
(Beifall Die Linke)
Straftaten durch K.O.-Tropfen entschlossen entgegentreten – Prävention stärken und eine statistische Erfassung einführen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, wir beraten heute einen Antrag, der sich mit Straftaten unter Einsatz sogenannter K.-o.-Tropfen befasst, einem Deliktfeld, das in der öffentlichen Wahrnehmung oft unterschätzt wird, in der kriminalpolizeilichen Praxis aber seit Jahren bekannt ist. Ich möchte diesen Antrag, unseren Antrag der regierungstragenden Fraktionen, bewusst aus kriminalpolizeilicher Perspektive betrachten. Denn wer solche Straftaten aufklären will, steht häufig vor besonderen Herausforderungen, lange bevor es überhaupt zu einer Anzeige oder zu einem Ermittlungsverfahren kommt. Gerade bei diesen Delikten zeigt sich besonders deutlich: Wenn der Staat nicht frühzeitig hinschaut, wenn Strukturen fehlen und Taten statistisch unsichtbar bleiben, dann profitieren am Ende die Täter. Es gibt Delikte, die laut sind, die sichtbare Schäden, klare Tatorte, eindeutige Spuren hinterlassen. Und es gibt Delikte, die leise sind, die im Verborgenen geschehen, ohne Aufsehen, ohne sofort erkennbare Beweise, aber mit umso schwereren Folgen für die Opfer. Straftaten mit K.o.-Tropfen gehören eindeutig in diese zweite Kategorie. Aus kriminalpolizeilicher Sicht handelt es sich dabei nicht um ein Randphänomen, sondern um ein gezielt eingesetztes Tatmittel, dessen Zweck klar ist: Menschen innerhalb kürzester Zeit wehrlos zu machen. Häufig kommt dabei unter anderem der Wirkstoff – das wurde schon angesprochen – GHB zum Einsatz, eine Substanz, die schnell wirkt und ebenso schnell wieder aus dem Körper verschwindet. In der Praxis bedeutet das, Opfer verlieren die Kontrolle über ihren Körper, Erinnerungen sind bruchstückhaft oder fehlen ganz. Symptome werden häufig mit Alkoholkonsum erklärt, und wenn ein Verdacht besteht, ist das entscheidende Beweismittel oft schon nicht mehr nachweisbar. Denn die Nachweisbarkeit von GHB ist nach medizinisch-toxikologischem Kenntnisstand extrem kurz. Im Blut ist der Stoff nur wenige Stunden, meist nur etwa sechs bis acht, nachweisbar. Im Urin liegt das Nachweisfenster häufig bei acht bis zwölf Stunden, in Einzelfällen bei sehr schneller Probenentnahme auch bis maximal 24 Stunden. Was bedeutet das? Für die Ermittlungsarbeit sind das denkbar schwierige Voraussetzungen. Um das mal plastisch zu machen, möchte ich einen Vergleich nutzen. Straftaten mit K.-o.-Tropfen gleichen einem Tatort, der sich selbst löscht. Das Tatmittel baut sich ab, Spuren verschwinden, Aussagen werden unsicher. Man versucht also einen Sachverhalt aufzuklären, bei dem von Anfang an klar ist: Das wichtigste Beweismittel steht nur für ein sehr enges Zeitfenster zur Verfügung. Und Täter wissen das. Sie handeln nicht spontan, sondern kalkuliert – im Vertrauen darauf, dass Aufklärung schwierig bleibt. Genau an dieser Stelle setzt der vorliegende Antrag der regierungstragenden Fraktionen an. Das ist aus kriminalpolizeilicher Sicht folgerichtig. Er benennt offen, was sich in der Praxis immer wieder zeigt: Erstens, viele dieser Straftaten werden nicht erkannt – nicht aus Gleichgültigkeit, sondern weil die Symptome schwer einzuordnen sind gerade im Zusammenspiel mit Alkohol. Zweitens, viele Taten werden nicht angezeigt – aus Scham, aus Unsicherheit oder weil die Betroffenen selbst Zweifel haben, ob ihnen geglaubt wird. Drittens – und das ist für jede Lagebewertung entscheidend – verfügen wir bislang – Frau Croll hat es schon angesprochen – über keine eigenständige systematische statistische Erfassung dieser Delikte bzw. als eigenes Tatmittel. Wer sich mit Kriminalitätsbekämpfung näher auseinandersetzt, weiß: Man kann nur das bekämpfen, was man auch sichtbar macht. Die vorgesehene statistische Erfassung von Straftaten unter Einfluss von K.-o.-Tropfen ist deshalb kein bürokratisches Detail, sondern ein zentrales Instrument moderner Polizeiarbeit.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Sie ermöglicht es, Tatmuster zu erkennen, regionale Schwerpunkte zu identifizieren, Täterstrategien besser zu analysieren und Präventions- wie Ermittlungsarbeit gezielter auszurichten. Gerade bei verdeckten Delikten entscheidet eine verlässliche Datenlage darüber, ob der Staat lediglich reagiert oder vorausschauend handeln kann. Ebenso wichtig ist der präventive Ansatz. Aus polizeilicher Sicht ist Prävention kein weicher Faktor, sondern ein elementarer Bestandteil von Sicherheitspolitik. Wenn insbesondere junge Menschen frühzeitig wissen, wie solche Tatmittel wirken, wie kurz die Nachweisbarkeit ist und wie entscheidend schnelles Handeln im Verdachtsfall sein kann, dann stärkt das nicht nur den Eigenschutz, sondern verbessert auch die Chancen auf rechtzeitige medizinische Abklärung und Beweissicherung. Gleiches gilt für die Sensibilisierung von Polizei, Rettungsdiensten, medizinischem Personal und Veranstaltern, denn häufig entscheidet nicht die Tat selbst über den Ermittlungserfolg, sondern das, was in den ersten Minuten danach passiert. Meine Damen und Herren, wer einmal mit solchen Opfern gesprochen hat, weiß, schon der Verlust der Kontrolle über den eigenen Körper ist eine tiefgreifende Verletzung der persönlichen Unversehrtheit. Das ist kein Nebenaspekt, für die Betroffenen ist genau das oft das Entscheidende. Genau deshalb ist es richtig, Prävention zu stärken, Täterstrategien sichtbar zu machen, Ermittlungsgrundlagen zu verbessern und zugleich strafrechtlich klare Grenzen zu ziehen. Der vorliegende Antrag der regierungstragenden Fraktionen verbindet genau diese Punkte: Aufklärung, Prävention, bessere Datengrundlagen und konsequente Strafverfolgung. Er stärkt den Schutz potenzieller Opfer, er erschwert Täterstrategien und er trägt dazu bei, ein Deliktfeld aus der Unsichtbarkeit zu holen, das viel zu lange unterschätzt wurde.
(Beifall CDU, BSW)
Aus kriminalpolizeilicher Sicht ist das ein sachlich richtiger, praxisnaher und notwendiger Schritt. Da Die Linke das Thema nach unserem Antrag nun ebenfalls für sich entdeckt hat, ist eine Überweisung beider Anträge sowohl in den Ausschuss für Gesundheit als auch in den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung aus unserer Sicht sinnvoll. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
Straftaten durch K.O.-Tropfen entschlossen entgegentreten – Prävention stärken und eine statistische Erfassung einführen
Es wurde jetzt schon viel gesagt, viel Richtiges auch gesagt von meinen drei Vorrednern. Um Ihnen nicht die Zeit zu stehlen, habe ich meine Rede am Platz gelassen, weil ich nicht wiederholen muss, was an richtigen Sachen schon gesagt wurde. Warum ich trotzdem vorgegangen bin: weil mir bei all dem, was gesagt wurde, ein Punkt bis jetzt zu kurz gekommen ist. Ich bin seit sechs Jahren hier im Haus, ich bin schon seit Längerem bei der Polizei. Ich habe den Eindruck, wir haben in den letzten Jahren erlebt, dass sich bestimmte Straftaten, bestimmte Deliktsbereiche besonders entwickelt haben. Und gegebenenfalls ist auch der Deliktsbereich der K.-o.-Tropfen ein solcher, der sich in den letzten Jahren besonders entwickelt hat, aus welchen Gründen auch immer, weil man vielleicht leichter an die Sachen rangekommen ist oder auch nicht. Aber ich würde mir wünschen – und das ist bis jetzt nicht gesagt worden –, dass diese Sensitivität, also dieses Wahrnehmen solcher Entwicklungen hier im Haus auch in anderen Bereichen etwas intensiver stattfinden würde, auch wenn die Bereiche vielleicht aus Gründen der eigenen Ideologie oder Sonstigem nicht unbedingt im Fokus anderer Parteien sind. Wenn wir zum Beispiel jahrelang über Messerstraftaten reden, dann finde ich es richtig, was gemacht wurde, dass die Statistik entsprechend angepasst wurde. Das würde ich mir halt wünschen, dass das bei Deliktsbereichen, die sich entwickeln, was jeder in der Öffentlichkeit mitkriegt, in Zukunft schneller, intensiver, weniger ideologiebeladen, wie zum Beispiel jetzt auch bei den K.-o.-Tropfen, seitens der Politik in Angriff genommen wird. Das war mir wichtig zu erwähnen. Wir werden die Anträge mit an die Ausschüsse überweisen – oder an den Ausschuss; ich halte den Sozialausschuss für den sinnvolleren. Das war mir wichtig zu sagen.
(Beifall AfD)
Straftaten durch K.O.-Tropfen entschlossen entgegentreten – Prävention stärken und eine statistische Erfassung einführen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen, ich habe die Ehre, die letzte Rede aus dem parlamentarischen Rund zu halten, und das ist sicherlich nicht immer die leichteste. Deswegen lassen Sie mich vielleicht nach all meinen Vorrednern noch mal den Blick den Opfern zuwenden. Sie hatten ja gehört, das klassische Szenario ist zum Beispiel ein Klub in Erfurt. Sie tanzen, Sie sind mit Freunden da, Sie haben sich Ihr Glas selbst geholt aus Sicherheitsgründen, Sie fühlen sich sicher – und dann plötzlich ist irgendwie alles anders und Ihr Körper gehört nicht mehr Ihnen, Ihr Bewusstsein verschwimmt, Sie haben einen klassischen Blackout. Das ist das Szenario, was wir auch gerade schon in verschiedenen dramatischen Situationen gehört haben. Doch was ist dann am nächsten Morgen? Sie haben eine Leere im Kopf. Frauen, glaube ich, haben oft auch Angst, sie haben Scham. Und vor allen Dingen eine Frage haben sie: Was ist mit meinem Körper passiert? Was ist mit mir passiert? Sie können das nicht beantworten, und ab dem Moment beginnt das Schweigen. Denn wenn wir mal ehrlich sind: Wie sieht es denn aus? Oftmals sind ja all die Zweifel, die dann von allen anderen geäußert werden, stärker als das Mitgefühl. Und oftmals ist dann Schweigen da, weil Alkohol schnell die Ausrede wird, warum es ihnen so geht. Schweigen ist da, weil manche dann lieber Moral predigen, über Partyverhalten reden, statt Verantwortung zu übernehmen. Ich glaube, an dieser Stelle sollten wir als Gesellschaft uns fragen, ob wir uns nicht endlich mal drehen sollten, ob wir nicht endlich aufhören sollten, die Verantwortung immer umzukehren, immer alles bei den Opfern zu sehen. Ich glaube, wir sollten nicht über Partyverhalten reden, sondern wir sollten, so wie wir es heute auch hier getan haben, endlich über Täter sprechen. Ich bin an dieser Stelle auch sehr vielen Menschen in diesem Land dankbar, die nicht nur über die SocialMedia-Kanäle, sondern über viele andere Medien endlich ihr Schweigen gebrochen haben. Wir haben viele Menschen, die das hier in Thüringen, aber auch in Deutschland und in Europa tun. Ich glaube, viele Frauen tun das, und das ist für mich wirklich Mut, denn sie erzählen, was ihnen passiert ist. Sie haben auch unsere Aufmerksamkeit auf das Thema endlich, hoffentlich nicht zu spät, gelenkt. Wir ziehen Konsequenzen.
(Beifall BSW)
Und die TU Chemnitz hat es schwarz auf weiß gemacht: Sie hat eine anonyme Umfrage unter Jugendlichen ab 14 Jahren gemacht, und fast jede Zweite hat gesagt, sie sei schon mal Opfer von K.o.-Tropfen geworden. Das sollte uns allen zu denken geben – jede Zweite! Also das ist wirklich kein Party-Gag, das ist bittere Realität. Das ist gefährlich, wie wir gehört haben, es ist aber auch beschämend für eine Gesellschaft, die sich gern „sicher“ nennt. Und trotzdem, auch das haben wir gehört, fehlen uns lokale Zahlen. Wir wissen nicht wirklich, wie groß das Problem hier in Thüringen lokal ist. Ich glaube, genau das ist das Problem. Wer nichts sieht, der muss ja erst mal nichts ändern. Ich glaube, Zahlen zu erheben – ich möchte auf Sie eingehen, Herr Mühlmann –, das hat nichts mit Ideologie zu tun. Wir müssen einfach Klarheit bekommen, wir wollen diesen für die Täter bequemen Schutzmantel endlich abziehen, und deshalb sagen wir: Licht an. Wir brauchen Transparenz, wir brauchen Prävention, wir brauchen Aufklärung. Dass K.-o.-Tropfen jetzt verboten worden sind, ist richtig. Dass hoffentlich eine fünfjährige Mindeststrafe kommen soll oder muss, ist notwendig, aber Strafen allein verhindern keine Taten. Wer erst reagiert, wenn alles passiert ist, betreibt meiner Meinung nach eher Krisenverwaltung statt wirklich Politik, und für Politik sind wir ja hier alle angetreten. Deswegen beginnt Prävention unserer Auffassung nach früher – in Schulen, in Klubs, bei der Polizei, bei Rettungskräften. Wir glauben, das schlimmste Gift ist nicht allein das in der Substanz im Glas, sondern es ist dieser Zweifel, dieses Schweigen im Kopf. Dazu vielleicht als positives Beispiel: Wir haben im Landkreis Gotha – das war auch eine gewisse Blaupause für unseren Antrag – ein wirklich tolles Pilotprojekt, und wir sehen, dass es funktioniert. Wir haben dort Testkits, Schutzfolien, Informationsmaterialien. Wir glauben, solche – in Anführungszeichen – einfachen Mittel können den echten Schutz im Leben schon mal sichern. Unser Ziel ist klar: schützen statt beschuldigen, glauben statt bagatellisieren und Sicherheit statt Schweigen. K.-o.-Tropfen zerstören das Vertrauen, und deshalb sagen wir hier: Solidarität – nicht wegsehen, nicht verharmlosen, sondern handeln. Grundsätzlich ist das der Geist, in dem wir gemeinsam mit Ihnen heute am liebsten diesen Antrag der Koalitionsfraktionen beschließen würden, aber – und da muss ich sagen, ich finde, das ist Demokratie at its best – Die Linken haben einen Alternativantrag gestellt, und ich finde, er ist weitaus komplexer, er ist weitgehender, sehr viel umfangreicher. Ich habe zwei Szenarien im Kopf. Unser Antrag ist der pragmatisch einfach gute, den könnten wir heute beschließen, und Ihren könnten wir gern im Ausschuss weiter diskutieren. Ich habe aber auch schon von meinen Vorrednern vernommen, es gibt natürlich auch den zweiten Weg: Wir diskutieren beide Anträge im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie und finden vielleicht gemeinsam einen Weg, wie wir das zusammenwerfen und besser machen. Deswegen herzlichen Dank auch für Ihre Zuarbeit. Danke schön.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Straftaten durch K.O.-Tropfen entschlossen entgegentreten – Prävention stärken und eine statistische Erfassung einführen
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Dr. Urban. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Für die Landesregierung hat sich Frau Ministerin Schenk zu Wort gemeldet.
Straftaten durch K.O.-Tropfen entschlossen entgegentreten – Prävention stärken und eine statistische Erfassung einführen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! „Du hast zu viel getrunken!“, das ist nach K.-o.-Tropfen aus meiner Sicht genau dieselbe Reaktion wie „Was hattest du an?“ nach einer Vergewaltigung. Es ist aus meiner Sicht vollkommen richtig und ich bin sehr dankbar dafür, dass der Fokus der Redebeiträge überwiegend der war, über die Täter zu sprechen, die dafür sorgen, dass diese perfiden Taten stattfinden können. Die vorliegenden Anträge greifen deswegen ein Thema auf, das viele Menschen zu Recht verunsichert, und das eben auch viel zu häufig im Verborgenen bleibt. Ich finde, Herr Küntzel, Sie haben ein ausgesprochen schönes Bild dafür gewählt, indem Sie gesagt haben, der Tatort baut sich im Prinzip selbst ab. Ich finde, das ist genau das, was man beschreiben muss, man muss Bilder finden, die das beschreiben. Denn diese Taten sind deswegen so perfide, weil sie die Opfer nicht nur wehrlos machen, sondern auch das Tatgeschehen einfach von selbst weg ist. Wie in einem ganz schlechten Fernsehfilm, in dem alle nach den Beweisen suchen. Das Ausgeliefertsein allein ist die schwere und vielleicht schwerste Verletzung, denn sie versehrt ja nicht nur den Körper, sondern auch die Seele. Aus gesundheitspolitischer Sicht ist deshalb klar, wir dürfen nicht erst beim Strafrecht ansetzen, wir müssen viel eher, im Bereich der Prävention, ansetzen, in dem Bereich, in dem wir alle miteinander sensibel sind. Der Antrag erkennt sehr zutreffend, dass es in der Bevölkerung immer noch an Wissen über Wirkweisen, über Risiken, über Warnsignale und auch über richtiges Verhalten im Verdachtsfall fehlt. Deswegen ist ein zweites Sprachbild sehr wichtig – und ich möchte der Abgeordneten Güngör dafür danken –, es ist eigentlich gar nicht besonders lächerlich, darüber zu sprechen, dass auch hier Getränke unbeaufsichtigt sind. Es geht dabei nicht darum, Menschen unter Generalverdacht zu stellen. Es geht darum, klarzumachen, dass es niemanden gibt, der garantieren kann, dass nach einem Getränk geschaut wird. Das ist eben auch genau der Fehlschluss, daraus abzuleiten: „Du hättest besser auf dein Getränk aufpassen müssen!“ Denn das ist dasselbe wie: „Was hattest du an?“ Das Opfer ist einfach nie schuld.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Aber gerade weil K.-o.-Tropfen häufig im Zusammenhang mit Alkoholkonsum eingesetzt werden, ist die Einordnung für Freunde, Freundinnen, Rettungskräfte, medizinisches Personal, für die Polizei besonders schwierig. Deswegen sind Prävention und Sensibilisierung so bedeutend. Ja, schuld ist immer der Täter. Trotzdem ist es wichtig – und da stimme ich Ihnen nicht ganz zu, Frau Güngör –, Opferschutz muss vor Täterarbeit stehen. Und wenn wir das Opfer ins Zentrum rücken wollen, ist trotzdem auch die Täterarbeit relevant, denn die Täter sind Teil unserer Gesellschaft und müssen, glaube ich, genauso extrem und intensiv darauf hingewiesen werden, wie ihre Rolle in diesem Prozess ist. Denn ein Täter, der einmal Täter war, sollte nicht noch mal Täter werden.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Deswegen begrüße ich, dass der bestehende Antrag Initiativen im Land nicht nur erwähnt, sondern sie auch ausdrücklich stärken will. Projekte wie die schon angesprochene Sensibilisierungskampagne im Landkreis Gotha, aber auch das Safer-Nightlife-Angebot der Drogerie zeigen sehr konkret, wie niedrigschwellig Präventionsarbeit wirken kann: nah an der Lebenswelt junger Menschen, sichtbar im öffentlichen Raum und – das ist besonders wichtig – ohne erhobenen Zeigefinger. Als Gesundheitsministerin ist es mir wichtig, Prävention altersgerecht zu gestalten. Es ist eben nicht dasselbe, eine Plakatkampagne zu machen und einfach nur in den leeren Raum zu appellieren: „Sei vorsichtig!“. Der Fokus auf Schülerinnen und Schüler ab der 8. Klasse ist deshalb richtig. In diesem Alter – das hat Abgeordnete Croll gerade eindrücklich beschrieben – beginnen viele mit ersten Partys, mit Ausgeherfahrung. Und hier gilt: Wer informiert ist, kann Risiken besser einschätzen, im Ernstfall schneller reagieren, und es wird am Ende vielleicht nicht alles nur auf Alkoholkonsum geschoben. Ebenso richtig ist aber der Ansatz, alle relevanten Akteurinnen und Akteure mitzunehmen, auch Lehrkräfte, Polizisten, Rettungsdienstmitarbeiter, auch die Beschäftigten in Kliniken, aber auch – und ich finde, das wurde in der ersten Rede von Frau Güngör sehr deutlich – die Klubbetreiber. Solange ein Klubbesitzer/eine Klubbesitzerin sagt: „Bei uns ist das alles kein Problem!“, haben wir ein sehr großes Problem. Denn nur wenn Symptome erkannt werden, Verdachtsfälle und vor allem auch Betroffene ernst genommen und auch begleitet werden, können wir die gesundheitlichen, aber auch die seelischen Folgeschäden vermeiden, minimieren und auch Strafverfolgung ermöglichen. Denn warum gehen denn Opfer nicht zur Polizei und geben eine Anzeige auf? Weil sie sich schämen, weil sie denken, ihnen glaubt sowieso niemand, weil der Tathergang für sie diffus ist und im Schleier liegt. Und genau das macht es ja, das sagte ich am Anfang schon, so perfide. Ein weiterer Punkt des Antrags ist die statistische Erfassung von Straftaten. Ich denke, es ist schon sinnvoll, sich ein klareres Bild darüber zu machen, auch wenn man jetzt schon durch die Berichte, die zum Beispiel bei Social Media zu finden sind – aufgrund dessen, dass Betroffene öfter darüber sprechen –, ganz klar den Eindruck haben muss, dass die Anzahl dieser Taten steigt. Ich finde ja, das ist generell unser Problem. Natürlich, das Dunkelfeld ist auch immer eine gute Entschuldigung, nichts zu tun. Aber es muss ja unser Anspruch sein, ein Hellfeld zu schaffen. Und natürlich sorgt das für einen statistischen Sprung. Dieser statistische Sprung illustriert aber nicht unser Versagen, sondern die Notwendigkeit, aktiv, entschlossen und auch gemeinsam zu handeln. Die kurze Nachweisbarkeit von Substanzen, die hier schon oft angesprochen wurde, die soeben illustrierte Dunkelziffer und auch die bislang fehlende Systematik führen dazu, dass das tatsächliche Ausmaß dieser Form von Gewalt auch häufig unterschätzt wird. Und dieses Unterschätzen wird eben in Sätzen deutlich wie: „Bei uns ist das gar kein Problem“ oder „Ich passe immer auf mein Getränk auf“ oder „Du trinkst eben einfach zu viel“. Die Prüfung von Möglichkeiten einer ressourcenschonenden, aber verlässlichen Erfassung in der Polizeilichen Kriminalstatistik ist daher ein wichtiger Schritt und kann auch dazu führen, Präventionsmaßnahmen besser auszusteuern. Ich möchte deswegen ausdrücklich betonen, dass die Landesregierung auch die bundespolitischen Schritte unterstützt, die in diesem Antrag der Koalitionsfraktionen benannt werden. Die diskutierte Strafverschärfung setzt ein klares gesellschaftliches Signal. Denn – und da stimme ich Ihnen zu, Frau Güngör – natürlich löst es kein Problem, wenn jemand härter bestraft wird. Für mich hat aber die Höhe einer Strafe auch etwas damit zu tun, ob eine Sache ein Kavaliersdelikt ist oder aber eine ernst zu nehmende Straftat. Wenn ich weiß, was richtig und falsch ist, hat das eben auch was damit zu tun, wie ein Falschsein sanktioniert wird. Und da denke ich zum Beispiel an andere Initiativen, die einen ähnlichen Problemkreis adressieren, wie zum Beispiel Up kirting oder Filmen von Menschen, die irgendwo s joggen sind, oder das Verwenden von Bildern aus irgendwelchen Plattformen wie eBay oder irgendeinem Kleiderkreisel, wo Sie plötzlich Ihre Fotos, wo Sie einen Bikini verkaufen wollten, in irgendeiner Pornoseite wiederfinden – all das unter Strafe zu stellen und auch immer wieder deutlich zu machen, dass es immer mehr ausdifferenzierte Formen von Misogynie und vom Herabschauen auf Frauen gibt. Am Ende geht es hier auch darum, dass man feststellen muss, dass die überwiegende Anzahl Täter sind. Das alles findet sich am Ende auch darin: festzustellen, wie hart, wie stark etwas sanktioniert wird. Denn am Ende brauchen wir für K.-o.-Tropfen auch eine gesellschaftliche Ächtung und kein „Du trinkst zu viel“. Meine Damen und Herren, der Antrag verbindet Prävention, Aufklärung, Datengrundlagen und auch strafrechtliche Konsequenzen zu einem schlüssigen Gesamtkonsens. Er setzt auf Schutz statt auf Schuldzuweisung und auf Wissen statt auf Wegschauen. „Lass dein Glas nie unbeaufsichtigt!“ ist ein Appell, der die Verantwortung zu den Opfern schiebt, aber gleichzeitig – und das ist mir wichtig – ermöglicht er es potenziellen Opfern, selbst tätig zu werden, herauszutreten aus dem Gefühl, ausgeliefert zu sein. Deswegen möchte ich an dieser Stelle auf ein kleines Giveaway meiner Gleichstellungsbeauftragten Nadja Sthamer hinweisen. Sie können sich im Gleichstellungsreferat darüber informieren. Es gibt hier einen Getränkeschutz. Und weil ja die meisten Dinge, die man so als Getränkeschutz hat, extrem unpraktisch sind und man einfach nicht weiß, wie man das mitnehmen soll und die meisten Betroffenen eben Frauen sind, findet sich dieser ganze Getränkeschutz am Ende in einem Haargummi. Das ist für Menschen wie mich, die kurze Haare haben, jetzt eher ungünstig, aber man kann nicht alle Probleme gleichzeitig lösen. Und außerdem haben wir uns auch daran orientiert, dass man das Ganze auch einfach praktisch an seinem Handgelenk tragen kann. In diesem Sinne kontaktieren Sie gern Nadja Sthamer, um sich auch über die Aufklärungskampagne zu informieren und die Frage, wie man vielleicht auch bei Social Media – ich fand den Vorschlag von Frau Croll richtig – noch mal die eigene Reichweite dafür nutzen kann. Aus Sicht der Landesregierung und auch aus gesundheitspolitischer Verantwortung heraus kann ich sagen, der Antrag ist richtig, notwendig und unterstützenswert. Ich danke den antragstellenden Fraktionen. Ich möchte aber auch auf den Alternativantrag der Fraktion Die Linke eingehen, denn die darin formulierten Inhalte sind natürlich fachlich vollkommen nachvollziehbar und schließen sich den Schlussfolgerungen des Koalitionsvertrags in vielen Weisen auch an. Ich finde es richtig, dass dort konsequent das Opfer im Fokus steht. Diese Opferzentrierung ist zentral auch für eine Diskussion darum, wer hier eigentlich was tun muss. Ich finde es auch relevant, über den Ausbau einer traumainformierten Akutversorgung zu sprechen und auch über die Verbesserung einer toxikologischen Beweissicherung. Und deswegen freue ich mich darauf, wenn beide Anträge im Ausschuss diskutiert werden, denn – und das wurde ja deutlich – es geht auch um einen gemeinsamen Willen, um gemeinsame Entschlusskraft und am Ende auch darum, dann vielleicht finanziell Verantwortung für diese Entschlusskraft zu tragen. Und schlussendlich wollen wir hier nicht entscheiden, wer am längsten, am glaubwürdigsten, am authentischsten für das Thema geworben hat, sondern wir wollen am Ende hoffentlich gemeinsam tätig werden. Deswegen bedanke ich mich bei allen einbringenden Fraktionen für diese guten Anträge und freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Straftaten durch K.O.-Tropfen entschlossen entgegentreten – Prävention stärken und eine statistische Erfassung einführen
Vielen Dank, Frau Ministerin Schenk. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen, sodass wir zur Abstimmung über die Anträge kommen können. Ich habe von der Regierungskoalition vernommen, dass der Antrag an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie und zugleich auch an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung überwiesen werden soll. Ist das korrekt? Gibt es weitere Anträge für Ausschussüberweisungen? Herr Abgeordneter Wogawa.
Straftaten durch K.O.-Tropfen entschlossen entgegentreten – Prävention stärken und eine statistische Erfassung einführen
Dann kommen wir zur Abstimmung über die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie. Wer den Antrag an diesen Ausschuss überweisen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen des Hohen Hauses. Noch die Gegenprobe: Gibt es Enthaltungen? Neinstimmen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag einstimmig an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie überwiesen. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der AfD, der CDU, des BSW. Wer stimmt gegen die Ausschussüberweisung? Wer enthält sich? Bei Enthaltungen aus der Fraktion Die Linke ist der Antrag mehrheitlich an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung überwiesen. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Alternativantrag. Hier habe ich auch vernommen, dass er an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie überwiesen werden soll. Werden weitere Ausschussüberweisungen beantragt? Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir auch hier über die Ausschussüberweisung ab. Wer der Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen des Hohen Hauses. Noch mal Gegenprobe: Enthaltungen? Neinstimmen? Das ist nicht der Fall. Damit einstimmig überwiesen. Ich muss noch mal zurückgehen zu dem Antrag der Koalitionsfraktionen. Wir müssen noch über die Federführung entscheiden. Ich habe vernommen, dass die Federführung beim Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie liegen soll. Das ist korrekt. Dann würde ich auch noch hierüber abstimmen lassen. Wer der Federführung für den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen des Hohen Hauses. Gegenprobe: Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist auch die Federführung beschlossen. Ich schließe damit den Tagesordnungspunkt. Ich rufe als Nächstes Tagesordnungspunkt 9 auf Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 8/2798 ERSTE BERATUNG Ist hier Begründung gewünscht? Begründung ist gewünscht. Herr Abgeordneter Haseloff.
Thüringer Gesetz zur Beseitigung rechtsfreier Räume im Asylbereich
Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Kollegen, liebe Zuschauer, es gibt in der Politik ein Wort, das immer schnell gesagt ist, dass aber auch mit Inhalten gefüllt werden muss – es lautet: Rechtsstaat. Rechtsstaat heißt eben nicht hart oder weich, Rechtsstaat heißt: Regeln gelten, Verfahren sind nachvollziehbar und Entscheidungen haben Konsequenzen.
(Beifall AfD)
Und genau da haben wir im Asyl- und Aufenthaltsrecht ein Problem, das man nicht mehr wegmoderieren kann: Vollzugsdefizite und Regelungslücken lassen rechtskräftige oder vollziehbare Entscheidungen in der Praxis folgenlos werden. Wenn das passiert, meine Damen und Herren, wird Recht zu Papier – und Papier ersetzt eben keine Ordnung. Denn was ist die Botschaft, wenn der Staat entscheidet und am Ende trotzdem etwas anderes passiert? Dann lernen am Ende alle das Falsche. Der Betroffene lernt, es lohnt sich, Zeit zu schinden, die Verwaltung lernt, wir können es ohnehin nicht durchsetzen, und die Bürger lernen, gleiches Recht gilt offenbar nicht für alle. Das, meine Damen und Herren, ist Nährstoff für Misstrauen. Ich denke, gerade diese Landesregierung kennt sich damit spätestens seit Mittwoch extrem gut aus.
(Beifall AfD)
Unser Gesetzentwurf setzt deshalb nicht auf Symbolik, sondern auf einen einfachen Grundsatz: Keine rechtsfreien Räume, keine faktischen Sonderwege, keine intransparenten Nebenentscheidungen – denn das ist es, was Rechtsstaatlichkeit, Gleichbehandlung, Transparenz und staatliche Verantwortung ausmacht. Daher freue ich mich, dass wir heute hier diesen Gesetzentwurf debattieren und hoffentlich am Ende auch alle derzeitigen rechtsfreien Räume im Asylbewerberbereich schließen können. Ich bitte an dieser Stelle auch um eine Überweisung an den Justizausschuss. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz zur Beseitigung rechtsfreier Räume im Asylbereich
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Haseloff, für die Begründung Ihres Gesetzentwurfs. Wir kommen nun zur Aussprache, die ich hiermit eröffne. Ich erteile Herrn Abgeordneten Hutschenreuther für die Fraktion des BSW das Wort.
Thüringer Gesetz zur Beseitigung rechtsfreier Räume im Asylbereich
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer hier im Raum und am Livestream, gestatten Sie mir überraschenderweise, mich an dieser Stelle bei den Kollegen der AfD für die Einreichung dieses Gesetzentwurfs zu bedanken, mich deshalb dafür zu bedanken, weil Sie kaum ein besseres Beispiel hätten liefern können, dass keiner hier im Hohen Haus sich Sorgen machen muss, dass das BSW in diesem Plenum einen guten AfD-Antrag in die Ausschüsse überweist oder ihm zustimmen muss.
(Beifall BSW)
Denn einen solchen Antrag gab es bisher nicht, und dieser Entwurf ist es auch nicht.
(Beifall BSW)
Herr Kollege Haseloff, schon mit der Überschrift, wie Sie jetzt in der Landespressekonferenz betont, erst recht vehement verteidigt haben, haben Ihre lieben Kollegen Sie verheizt.
(Heiterkeit AfD)
Es gibt in Deutschland keine rechtsfreien Räume. Ein Zimmer ist auch dann kein rechtsfreier Raum, wenn dort weder StGB-Kommentar noch Zöller stehen. Aber so wie das jeder Fünftklässler nach 5 Minuten Internetbefragung herausbekommen hätte, fällt das auch jedem Leser Ihrer Begründung auf. Ihren Referenten und Kollegen, sehr geehrter Herr Kollege Haseloff, geht es nicht um rechtsfreie Räume. Die sind einfach mit den bestehenden unzufrieden und wollen sie weghaben. Wer seinen Wählern und Zuhörern etwas von rechtsfreien Räumen erzählt, der erklärt sie schlichtweg für blöd. Genau in diesem Stil setzt sich leider die Begründung Ihres Gesetzentwurfs fort. Sie bemühen Halbwahrheiten, verschweigen echte Relationen und zitieren in falschen Zusammenhängen. Bereits im ersten von der AfD herangezogenen Punkt – dem sogenannten Kirchenasyl – wird deutlich, was ich eben sagte: Es gibt keine rechtsfreien Räume. Ursprünglich gewährte das Kirchenasyl nicht nur Geflüchteten, sondern auch anderen staatlich oder besser: hoheitlich Verfolgten einen zeitlich begrenzten Schutz in kirchlichen Räumlichkeiten. Gern, werte Kollegen der AfD, können Sie sich über diese mehr als tausend Jahre bestehende Regelung des Kirchenasyls bei Ihrem unbestritten historisch höchst bewanderten Fraktionsvorsitzenden kundig machen. Aber aufpassen, dass er bei den tausend Jahren nicht ins Schwärmen gerät! Aber zurück zur Sache. Die von Ihnen nicht gesehenen rechtlichen Regelungen zur Vereinbarung zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und den Kirchen lassen sich wie die hierzu geführten rechtswissenschaftlichen Diskussionen den einschlägigen Seiten, den juristischen Werken und nicht zuletzt den Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags ganz problemlos entnehmen. Wenn und soweit Sie in Ihrer Begründung auf ein angebliches Informationsdefizit abstellen – dass es ein solches gibt, behaupten Sie nicht und belegen Sie nicht –, dann darf ich Ihnen anheimstellen, dass die aktuellen Zahlen über eine Kleine Anfrage problemlos abzufragen sind. Wenn Sie das in Vorbereitung auf diesen Gesetzentwurf getan hätten,
(Zwischenruf Abg. Haseloff, AfD: Habe ich!)
dann hätten Sie gewusst, dass Herr Brandner und Herr Hess genau das abgefragt hatten. Aber dann hätten Sie in den Gesetzentwurf auch einarbeiten müssen, dass wir über maximal 1 bis 2 Prozent Relevanz bei allen vollziehbar Ausreisepflichtigen sprechen. Das haben Sie nicht getan. Ebenso hätten Sie beispielsweise durch Studium der „Thüringer Allgemeinen“ vom 06.06.2025 entnehmen können, dass Kirchenasyl nicht inflationär und jedem, der anfragt, gewährt wird, sondern immer nur nach strenger Einzelprüfung. Mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, zitiere ich an dieser Stelle Herrn Georg Elsner von der Kirchgemeinde Jena, der Vorsitzender des Gemeindekirchenrats ist und ausgeführt hat: „,Wir prüfen sehr genau: Ist Kirchenasyl geeignet, etwas zu verändern? Wenn nicht, dann müssen wir absagen – so hart [wie] das ist‘“. Aber auch das haben Sie nicht berücksichtigt. Im Ergebnis dieser Ausführungen wird deutlich: Genau wie es aus Sachsen-Anhalt bekannt geworden ist – versuchen Sie auch hier die Spaltung unserer Gesellschaft voranzutreiben, indem Sie, ohne irgendeine Notwendigkeit darzulegen, in leider üblicher polemisierender Art und Weise in unserem christlich geprägten Heimatland die in Ihren Augen einen Dorn darstellenden christlichen Kirchen angreifen. Das wird es mit uns nicht geben.
(Beifall BSW)
Genauso AfD-like und damit nicht zustimmungsoder überweisungsfähig sind Ihre Forderungen und Begründungen zur Abschaffung der Thüringer Verordnung über die Härtefallkommission. Sie hätten die Chance gehabt, die Kolleginnen und Kollegen und auch die Zuschauer ehrlich und transparent hierüber zu informieren. Das haben Sie nicht getan, denn dann hätten Sie einräumen müssen, dass Ihre Bedenken zur Rechtsstellung und zur gesetzlichen Grundlage der Härtefallkommission bereits 2020 vom Thüringer Verfassungsgerichtshof und später vom Bundesverfassungsgericht als unbegründet zurückgewiesen worden sind. Sie hätten die Chance gehabt, ehrlich einzugestehen, dass die Härtefallkommission – und insoweit zitiere ich das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 16.12.2020 – „mit dem Demokratieprinzip vereinbar [ist], weil Sie nicht als Ausübung von Staatsgewalt zu qualifizieren ist und im Übrigen ihre andernfalls erforderliche […] Legitimation durch das Letztentscheidungsrecht der obersten Landesbehörde und das Zusammenwirken mehrerer Legitimationsstränge gewährleistet ist.“ Stattdessen schwadronieren Sie etwas von einer institutionellen Rollenvermischung, die elementaren Grundsätzen unparteiischer Entscheidungsstrukturen widerspricht. Wissen Sie, was eine solche institutionelle Rollenvermischung ist? Eine institutionelle Rollenvermischung, die elementaren Grundsätzen einer fairen und unparteiischen Entscheidungsstruktur widerspricht, ist es – und insoweit nehme ich Bezug auf den Artikel von Ntv vom 05.02.2026 und dem angehörten Plagiatsexperten Jochen Zenthöfer –, wenn die Kriterien während des Prüfverfahrens geändert werden, die Person, die die Kriterien neu aufstellt, anschließend ein Gutachten erstellt und danach selbst über den Entzug mitabstimmt. Dazu habe ich nichts von Ihnen gehört in den letzten Tagen. Da ich aber nicht der mandatierte Anwalt bin, reicht es an dieser Stelle, Ihre fehlerhafte und leider scheinheilig wirkende Argumentationsbrücke aufzuzeigen.
(Beifall CDU, BSW)
Zurückkommend auf die Härtefallkommission darf ich Ihren Ansatz für die Zuhörer übersetzen: Aber ich bin klüger als der Verfassungsgerichtshof und als das Bundesverfassungsgericht. – Da muss ich sagen: Nein, das sind Sie leider nicht. Deshalb, aus diesen Gründen, und wegen der schlechten Begründung werden wir die Thüringer Verordnung über die Härtefallkommission ganz sicher nicht aufheben.
(Beifall BSW, SPD)
Ich sehe, dass ich zum Ende kommen muss, und darf deshalb noch einmal unmissverständlich zusammenfassen: Auch wenn Sie noch so oft predigen, dass die Migration die Mutter aller Probleme in diesem Land ist – einen derartigen Spaltungsversuch und Angriff auf unseren Rechtsstaat, unsere christlichen Kirchen und die Grundwerte unseres Zusammenlebens wird es mit mir und mit der Fraktion des Thüringer BSW nicht geben.
(Beifall BSW, Die Linke, SPD)(Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Das war aber
Ihr Wahlversprechen!)
Thüringer Gesetz zur Beseitigung rechtsfreier Räume im Asylbereich
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hutschenreuther. Herr Abgeordneter Hutschenreuther, Herr Mühlmann hatte sich noch für eine Zwischenfrage gemeldet. Ist diese abgelehnt?
Thüringer Gesetz zur Beseitigung rechtsfreier Räume im Asylbereich
Vielen Dank für die Möglichkeit. Ich wollte Sie nicht in Ihrem Redefluss unterbrechen, deshalb habe ich mich extra relativ spät hingestellt. Ich würde gern noch einmal zurückkommen auf das, was Sie am Anfang Ihrer Rede sagten. Sie haben ja Semantik betrieben. Sie haben mutmaßlich auf den Unterschied zwischen rechtsfreien und rechtsanwendungsfreien Räumen hinarbeiten wollen. Möglicherweise ist es so; Sie können es ja bestätigen. Jetzt würde mich interessieren, warum Sie der Meinung sind, dass es gerade im politischen Bereich diesen Unterschied überhaupt braucht, denn das Ergebnis dessen, was wir betrachten, ist ja dasselbe – egal, ob der Raum rechtsfrei oder rechtsanwendungsfrei genannt wird.
Thüringer Gesetz zur Beseitigung rechtsfreier Räume im Asylbereich
Nur so viel: Mir ging es um die Differenzierung des rechtsfreien Raumes, weil es das war, womit Sie Ihren Entwurf überschrieben haben und womit der Kollege Haseloff in den letzten 14 Tagen auch an die Presse gegangen ist. Rechtsfrei ist etwas anderes als Vollzugsdefizite oder ‑ notwendigkeiten. Um diese Differenzierung ging es mir, ganz genau.
Thüringer Gesetz zur Beseitigung rechtsfreier Räume im Asylbereich
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hutschenreuther. Ich erteile dem Abgeordneten Cotta für den Zwischenruf „Ihr Pfeifen!“ in Richtung des Redners und der Fraktion des BSW einen Ordnungsruf. Ich rufe als Nächsten Herrn Abgeordneten Haseloff für die Fraktion der AfD auf. Nicht? Okay, gut. Dann rufe ich Herrn Abgeordneten Dr. Weißkopf für die Fraktion der CDU auf.
Thüringer Gesetz zur Beseitigung rechtsfreier Räume im Asylbereich
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer, mit ihrem Gesetzentwurf zur Beseitigung rechtsfreier Räume im Asylbereich macht die AfD, was sie immer gern macht: Sie schafft die Teile unserer Demokratie und des Rechts einfach ab, die ihr im Wege stehen. Sie will die UNO abschaffen, sie will die EU abschaffen, sie will den Verfassungsschutz abschaffen und sie will natürlich auch das Asylrecht abschaffen. Mit ihrem vorliegenden Gesetzentwurf will sie – durchaus konsequent – das Kirchenasyl- und die Härtefallkommission abschaffen. Wie geschichtsvergessen ist das?
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Mit alledem wollen Sie alles das abschaffen, was auch Ihre Väter und Mütter oft mit Ihrem eigenen Blut erkämpft haben. Sie rütteln an nichts Geringerem als an unserem humanitären, christlich-werteorientierten, demokratischen Menschenbild von einer offenen und freien Gesellschaft.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Und genau da, meine Damen und Herren, macht die CDU nicht mit. Sie wollen ernsthaft rechtsfreie Räume abschaffen, indem Sie das Recht abschaffen – darauf muss man erst einmal kommen. Wie sollen die nach Ihrer Lesart angeblich rechtsfreien Räume zu Recht werden, wenn Sie die Rechtsvorschriften dazu abschaffen wollen? Ist das vielleicht eine neue Dialektik „Made by AfD“? Nein, meine Damen und Herren, dies ist einfach nur blanker Unsinn. Die AfD weiß nicht, was sie tut, weil sie es nicht versteht. Herr Kollege Hutschenreuther hat das schon sehr gut ausgeführt: Die Härtefallkommission ist kein rechtsfreier Raum, das Gegenteil ist der Fall. In § 23a Aufenthaltsgesetz hat der Bundesgesetzgeber gerade ausdrücklich vorgesehen, dass die Länder eine Härtefallkommission einrichten. Genauso wenig ist Ihre Behauptung richtig – auch darauf hat Herr Hutschenreuther zu Recht hingewiesen –, die Härtefallkommission arbeite in Form einer unzulässigen institutionellen Rollenvermischung, weil sie sich die Härtefälle selbst aussuche und selbst über sie entscheide. Wenn Sie mal genau lesen würden, wüssten Sie: Die Härtefallkommission entscheidet nicht über den Ausnahmefall der Nichtabschiebung. Die Entscheidungsbefugnis der Härtefallkommission ist lediglich eine Empfehlung, wie das zuständige Innenministerium entscheiden kann. Natürlich ist das Ministerium nicht gebunden an diese Empfehlung. Von einer Rollenvermischung kann also nicht im Ansatz die Rede sein.
(Beifall BSW)
Im Übrigen steht in § 23a Abs. 2 Satz 2 ausdrücklich, dass die Härtefallkommission nur im Wege der Selbstbefassung und ausschließlich tätig werden kann. Auch die von Ihnen kritisierte und in § 2 Abs. 6 Thüringer Flüchtlingsaufenthaltsgesetz eingeräumte Zugangsmöglichkeit von Wohlfahrtsverbänden, Flüchtlingsorganisationen, Flüchtlingsvereinen ist kein rechtsfreier Raum, wie Sie fabulieren. § 2 Abs. 6, wenn Sie ihn denn lesen würden, gewährt gar kein Zugangsrecht. Die Bestimmung sieht nur die Möglichkeit eines Zugangs vor. Über die Gewährung des Zugangs entscheidet allein der Betreiber der Gemeinschaftseinrichtung und nicht die Flüchtlingsorganisation oder der Wohlfahrtsverband. Genauso abwegig und unlauter – und mehr als unlauter – ist der Hinweis der AfD auf die Rechtsprechung, nach der eine Durchsuchung in einer Gemeinschaftsunterkunft nur mit einem richterlichen Beschluss erfolgen darf. Das ist doch klar, logisch. Aber Sie sollten schon den Unterschied kennen, der besteht zwischen einem freiwilligen Zugang, den der Hausherr gewährt, und dem, wenn der Staat zur Aufdeckung von Straftaten eine Durchsuchung anordnet, statt von rechtsfreien Räumen zu schwadronieren. Damit bin ich beim dritten und letzten Aspekt: Sie glauben allen Ernstes, mit einer gesetzlichen Regelung des Kirchenasyls würden Sie eine Privilegierung der Kirchen in einem rechtsfreien Raum beseitigen. Was fabulieren Sie da eigentlich? Wie soll ein angeblich rechtsfreier Raum irgendjemandem eine Privilegierung gewähren? Haben Sie wenigstens einen Hauch von Ahnung vom Rechtsstaat? Bin ich mal gespannt. Hätten Sie das – eine Ahnung vom Rechtsstaat –, wüssten Sie, dass in einem rechtsfreien Raum keine Privilegierung entstehen kann. In einem rechtsfreien Raum ist Willkür Tür und Tor geöffnet. Und genau das ist hier nicht der Fall. Die Kirche ist wie wir alle an Recht und Gesetz gebunden, und dies gilt auch für das sogenannte Kirchenasyl. Auch der Kirche ist es nicht gestattet, bestehende Gesetze, insbesondere Asylgesetze, zu verletzen. Vielleicht erleuchtet Sie folgende Ausführung des Oberlandesgerichts in München – ich zitiere –: „Kirchenasyl ist kein in der geltenden Rechtsordnung anerkanntes Recht. Die Grundrechte werden durch den Staat garantiert. Zu diesen gehört die Gewährung staatlichen Asyls in einer gesetzlich geregelten praktischen Anwendung. Niemand, auch nicht die Kirche oder sonstige gesellschaftliche Interessengruppen, kann hier oder in einem anderen Bereich außerhalb dieser Ordnung Sonderrechte für sich beanspruchen oder etwa Asyl gewähren […]. […] Der Staat ist folglich durch das Kirchenasyl an sich weder rechtlich noch tatsächlich daran gehindert, die Überstellung durchzuführen. Kirchenasyl verbietet dem Staat kein Handeln und zwingt ihn auch nicht zum Dulden.“ Ich fasse zusammen: Auch die Kirche kann kein Asylrecht begründen oder einen dauerhaften Aufenthalt gewähren, auch wenn sie es „Kirchenasyl“ nennt. Die von der AfD angesprochene Vereinbarung des BAMF mit den Kirchen zum Kirchenasyl von 2015 ist daher nichts anderes als eine bloße Verfahrensabsprache, wie die Kirche bei ihrem sogenannten Kirchenasyl die Rechtsordnung einzuhalten hat. Zum Schluss sage ich der AfD daher klar und unmissverständlich: Mit Ihrem Gesetzentwurf schaffen Sie keinen rechtsfreien Raum ab. Sie schaffen das Recht genau da ab, wo es Ihrer Politik im Wege steht. Und genau da machen wir nicht mit. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Thüringer Gesetz zur Beseitigung rechtsfreier Räume im Asylbereich
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich kann nahtlos an die Ausführungen von Kollegen Hutschenreuther und auch von Herrn Dr. Weißkopf anknüpfen. Recht ist nichts, was Sie nach willkürlichen eigenen Vorstellungen definieren können. Was Ihnen natürlich immer schon ein Dorn im Auge ist, das merken wir ja jeden Tag, ist, wenn es irgendwie um Humanität geht. Das ist nicht Ihr Ding. Das wissen wir und das stellen Sie hier auch mal wieder eindrücklich unter Beweis. Weder ist Kirchenasyl etwas Rechtswidriges noch der Zugang von Wohlfahrtsverbänden zu Asylunterkünften und schon gar nicht das Verfahren der Härtefallkommission. Für alles das gibt es Absprachen, Traditionen und richtige und ethische Begründungen. Herr Dr. Weißkopf hat gerade zum Kirchenasyl darauf hingewiesen, dass die Kirchen gar nicht das Recht hätten, Asylentscheidungen grundsätzlich zu korrigieren, aufzuheben oder anders zu gestalten. Dazu möchte ich ergänzend darauf hinweisen: Das möchte die Kirche auch gar nicht; die Kirche sagt das selbst von sich. Sie sagt nur: Wir möchten in Fällen, die uns Notfälle zu sein scheinen, Atempausen ermöglichen. Mehr möchten sie nicht. Das macht die Kirche nach ihrem christlichen Selbstverständnis und das steht uns gut an. Denn wenn es um Asylentscheidungen geht – und im Fall von Abschiebungen eben auch in Herkunftsländer, wo man am Ende doch nicht immer ganz so sicher sein kann, was da passieren wird –, geht es nicht wie in irgendeinem Baugenehmigungsverfahren darum, wie hoch Ihre Hecke sein darf oder wie hoch Ihre Mauer sein darf oder wie groß der Abstand zwischen dem Walnussbaum und der Grundstücksgrenze sein muss, wenn Sie da was pflanzen wollen. Da geht es um Leben und Tod. Das Asylgrundrecht – aber das interessiert Sie ja nicht – hat eine lange Tradition, auch und gerade aus den Erfahrungen mit dem Faschismus, als Menschen auch anderswo Asyl gesucht haben, Asyl suchen mussten, um nicht willkürlich verfolgt, ermordet und entrechtet zu werden. Deswegen gibt es das deutsche Asylgrundrecht und deswegen ist es Aufgabe von jedem, der diesen Staat und den Humanismus und unsere Menschenrechte, die hier gelten und der die Würde des Menschen in Artikel 1 ernst nimmt, das immer mit aller Sorgfalt zu handhaben. Daran beteiligen sich die Kirchen – das ist auch sehr gut so – und daran beteiligt sich auch die Härtefallkommission. Und wie Herr Dr. Weißkopf eben schon richtig sagte, ist die Härtefallkommission auch kein Ersatzgericht. Deswegen ist das, was Sie rügen, dass sie sich die Fälle sozusagen selber anschauen, gerade darin gegründet, dass sie gar nicht einfach anzurufen sind von jedem und jeder. Man kann nicht einfach hingehen und sagen, jetzt beschäftigt euch damit und dann habe ich vielleicht sogar noch einen Rechtsanspruch darauf, dass ihr dem Innenministerium oder dem Justizministerium sagt, hier ist eine andere Entscheidung zu fällen. Das ist alles nicht der Fall. Sie streuen hier den Menschen wieder irgendwelchen Sand in die Augen. Die intransparente Arbeit der Härtefallkommission – Herr Dr. Weißkopf hat es gesagt – ist genau geregelt, dazu können Sie selbst auf der Seite der Parlamentsdokumentation hier im Thüringer Landtag alle Regeln finden. All das dient nur einmal wieder Ihrem großen Narrativ, dass der Rechtsstaat ein rechter Staat sein soll. Das ist er aber nicht und das wird er auch nicht werden. Die letzten 2 Minuten hebe ich mir auf, bis Herr Haseloff, der sich in der Rednerliste nach hinten bewegen wollte, dann selbst gesprochen haben wird.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Thüringer Gesetz zur Beseitigung rechtsfreier Räume im Asylbereich
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Marx. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich frage noch mal in das Rund. Herr Abgeordneter Haseloff, jetzt doch.
Thüringer Gesetz zur Beseitigung rechtsfreier Räume im Asylbereich
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich werfe jetzt tatsächlich meine Rede über Bord. Ich hatte am Mittwoch von der Justizministerin zu hören bekommen, es sei zu polemisch, was ich da gesagt habe, als es um den Iran ging. Deswegen habe ich mir tatsächlich vorgenommen gehabt, mich heute zu bessern und nicht so eine polemische Rede zu halten. Allerdings kann ich mich leider jetzt nicht mehr an mein Manuskript halten bei den Aussagen, die Sie heute getroffen haben. Deswegen will ich das mal ein bisschen aufarbeiten, was hier so gesagt wurde. Ich fange mit Ihnen, Herr Hutschenreuther, an. Sie haben uns vorgehalten, wir würden unsere Wähler für blöd verkaufen. Wenn ich in Ihr Wahlprogramm schaue, wonach Sie sich einsetzen wollen gegen den Asylmissbrauch, was Sie dann hier mit fadenscheinigen Begründungen gerade verhindern, dann wissen wir, wer seine Wähler für blöd verkauft – das ist nicht die AfD, das sind Sie vom BSW.
(Beifall AfD)
Und es zeigt vor allem auch, dass Sie überhaupt kein Interesse daran haben, hier etwas zu regeln. Sicherlich gibt es Bereiche, die noch nicht geregelt sind und die geregelt werden müssen. Gerade im Asylbereich, wo wir wissen, wie viel dort schiefgelaufen ist in den letzten Jahren, wie Asyl dauerhaft missbraucht wurde, ist es zu regeln. Das ist unsere Aufgabe, das wäre auch Ihre Aufgabe nach dem, was Sie Ihren Wählern versprochen haben. Aber vielen Dank, dass Sie hier noch mal deutlich gemacht haben, dass Sie daran überhaupt kein Interesse haben.
(Beifall AfD)
Auch die Unterstellung, dass es überhaupt keinen Grund gäbe, das Kirchenasyl zu regeln, weil das ja alles offenkundig wäre und es ja auch nur 1 bis 2 Prozent der Asylverfahren ausmachen würde – ich weiß nicht, ob Sie nicht in der Justizausschusssitzung waren, als ich die Frau Ministerin zu den Kirchenasylzahlen befragt habe. Dort kam die Antwort, dass sie mir nur sagen kann, dass in Jena 66 Personen untergebracht sind. Den Rest konnte sie mir nicht sagen – weil nämlich die Justizministerin auf die Gnaden der Kirche angewiesen ist, dass die überhaupt irgendwelche Zahlen bereitstellen, und das machen sie in 90 Prozent der Fälle eben nicht. Deswegen müssen wir das regeln.
(Beifall AfD)
Das geht im Übrigen auch an Sie, Herr Dr. Weißkopf. Sie haben ja auch unterstellt, wir wollten das Recht abschaffen. Auch das ist natürlich eine vollkommene Tatsachenverdrehung. Wir wollen das Recht nicht abschaffen, sondern wir wollen Regelungen. Dass Sie im Kirchenasyl keine Regelung wollen, ist mir schon klar, denn Sie müssten ja dann auf einen parteiischen Unterstützer zugreifen. Aber der Satz, in dem Sie gesagt haben, wir würden alles abschaffen wollen – ich hoffe, ich zitiere Sie nicht falsch –, was unsere Mütter und Väter geschaffen haben – also bei aller Liebe, das trifft auf Ihre Partei zu, bei der Politik, die Sie in den letzten Jahrzehnten betrieben haben.
(Beifall AfD)
Sie wirtschaften doch nur noch auf dem, was unsere Mütter und Väter geschaffen haben und sind dabei, das vollständig abzuschaffen, während wir versuchen, Regelungsbedarf endlich hier auch mal geltend zu machen.
(Beifall AfD)
Frau Marx wird ja bestimmt gleich noch mal hier vor kommen, nehme ich an. Ich freue mich darauf.
Thüringer Gesetz zur Beseitigung rechtsfreier Räume im Asylbereich
Gleich im Anschluss. Ich bin gleich durch. Sie haben von Traditionen gesprochen. Auch da wurde mal wieder deutlich, dass Traditionen nur dann interessieren, wenn es Ihnen dient. Ich denke an unsere Präsidentenwahl, wo auch Traditionen gebrochen wurden: Da war das völlig in Ordnung, da war das völlig unproblematisch. Nur weil jahrelang etwas im grundsätzlich guten Gedanken ungeregelt lief, heißt das ja nicht, dass es irgendwann nicht missbraucht wird. Dieser Missbrauch findet statt, und da reicht es, einfach mal in die Presseberichterstattung zu schauen. Gerade die Evangelische Kirche ist da ganz weit vorn mit dran, wenn sie ganz offen bekunden, dass sie sich dafür einsetzen werden, noch mehr Migranten in unser Land zu bringen. Dementsprechend ist es parteiisch und deswegen ist selbstverständlich auch da der Regelungsbedarf da.
(Beifall AfD)
Wenn Sie jetzt hier versuchen, die Härtefallkommission als unparteiisch dastehen zu lassen und zu sagen, dass das Ministerium ja immer noch Einspruchsfristen hat
(Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Die Entschei-
dung!) – Verzeihung, ja –, der Entscheidung oder der Empfehlung der Härtefallkommission am Ende durchaus nicht folgen muss, dann sind wir wieder bei dem Punkt. Auch das mag durchaus so sein. Da sind wir wieder in demselben Zwist wie mit dem Innenministerium und dem Verfassungsschutz. Wer sitzt in der Härtefallkommission?
(Zwischenruf Abg. Heber, CDU: Ich!)
Wer leitet das Innenministerium? Dementsprechend ist doch vollkommen klar, dass mit Sicherheit in 99 Prozent der Fälle auch der Empfehlung der Härtefallkommission gefolgt wird.
(Beifall AfD)
Dementsprechend ist sie doch überflüssig, denn das Innenministerium hat doch faktisch schon eine Entscheidung getroffen. Warum sollte da eine Härtefallkommission noch mal eine zusätzliche Empfehlung aussprechen? Das ist unserer Meinung nach unnötig. Jetzt freue ich mich auf Ihren Wortbeitrag, Frau Marx. Vielen Dank.
Thüringer Gesetz zur Beseitigung rechtsfreier Räume im Asylbereich
Herr Kollege, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage gestatten. Ich habe zwei Nachfragen. Zum einen: Sie werfen uns ein Nichtinteresse an der Bekämpfung von irregulären Migrationen vor. Sie stimmen aber schon mit mir überein, dass Ihr Gesetzentwurf hier Ansatzpunkte betrifft, die erst nach Durchschreitung der gesamten Rechtswegkette des Migrationsverfahrens – eines Einbürgerungsverfahrens, eines Aufenthaltsbescheidungsverfahrens und der entsprechenden gerichtlichen Verfahren – angesiedelt sind? Zum Zweiten: Wenn Sie behaupten, 90 Prozent der Kirchenasylzahlen würden nicht übermittelt werden, wie erklären Sie sich dann, dass bei der vorhin beschriebenen Kleinen Anfrage Ihres Kollegen Brandner die Zahlen von 2016 bis 28.02.2025 vollständig für alle Bundesländer etc. vorliegen? Wie erklären Sie sich das mit den von Ihnen genannten 90 Prozent?
Thüringer Gesetz zur Beseitigung rechtsfreier Räume im Asylbereich
Ich fange gern mit der zweiten Frage an. Ich bin mir sicher, dass diese Zahlen eben nicht alle Zahlen sind. Das ist doch der Punkt. Das hat, wie gesagt, die Frau Justizministerin im Justizausschuss doch bestätigt, indem sie gesagt hat, sie weiß es nicht, weil keine Meldepflichten bestehen. Das ist doch der Punkt. Wenn wir die tatsächlichen Zahlen haben wollen, dann müssen Meldepflichten bestehen. Und da darf eben – und das ist die Privilegierung – nicht die Privilegierung darin bestehen, dass die Kirchen nicht verpflichtet sind, diese Zahlen zu melden. Das sind sie derzeit nicht, deswegen wollten wir das regeln. Sie wollen das nicht regeln. Wir nehmen das so zur Kenntnis. Zu Ihrer ersten Frage, die im Endeffekt darauf abzielt, dass es ja gar nicht um so viele ging, weil die ja alle schon alle Rechtsläufe durchlaufen haben. Da muss ich Ihnen sagen, auch das unterscheidet uns von Ihnen. Uns geht es am Ende auch um die letzten 1 bis 2 Prozent, die Sie hinten runterfallen lassen wollen, die sind uns auch nicht egal. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
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Vielen Dank, Herr Abgeordneter Haseloff. Frau Marx, vorhin hatte sich noch Frau Abgeordnete König-Preuss gemeldet, danach würde ich Sie noch mal drannehmen.
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Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen der demokratischen Fraktionen, liebe Zuschauerinnen auf der Tribüne und am Livestream! Ich möchte vorab ein Dankeschön an die Menschen sagen, die in Thüringen Geflüchtete unterstützen, die Kirchenasyl ermöglichen und die sich in diesen Zeiten weiter für Humanität, für Solidarität und für Menschlichkeit einsetzen.
(Beifall Die Linke, SPD)
Ein zweites Dankeschön geht an die Rednerinnen der demokratischen Fraktionen. Da ist vieles von dem, was heute notwendig zu sagen ist, schon gesagt worden. Wie wenig Wissen, aber wie viel Polemik und Rassismus bei der AfD vorhanden ist, hat gerade der Redner hier vorn am Pult klargemacht, der unter anderem davon gesprochen hat, dass das Innenministerium über die Anträge und Fälle der Härtefallkommission entscheiden würde. Das sind Falschinformationen. Die Härtefallkommission ist angebunden beim Justiz- und Migrationsministerium. Das heißt, die Entscheidung über die Empfehlungen aus der Härtefallkommission trifft nicht der Innenminister, sondern die Justizministerin, bzw. ist da meines Wissens auch der Staatssekretär mit zuständig. Aber das macht deutlich, dass die AfD sich nicht mal inhaltlich, rechtlich mit dem beschäftigt, was sie hier im Landtag versucht. Und was versuchen sie? Sie versuchen zu delegitimieren und sie versuchen, die Grenzen des Sagbaren erneut nach rechts in einen rassistischen Raum zu verschieben. Und sie versuchen, Kirchen abzusprechen, dass sie sehr wohl im Einzelfall entscheiden, an welchen Stellen es notwendig ist, Menschen ins Kirchenasyl zu nehmen, weil eben Gesetze nie alles bis ins Letzte regeln können, weil Gesetze oftmals auch der Realität hinterherhinken und weil Gesetze und Entscheidungen, die getroffen werden, nicht in jedem einzelnen Einzelfall alles berücksichtigen können. Übrigens ist es ähnlich bei der Härtefallkommission. Ich will mal zwei Fälle, die mir selber bekannt sind, die in der Härtefallkommission eine Rolle gespielt haben und die positiv beschieden wurden, hier darstellen. Das eine ist zum Beispiel eine Frau, die unter geschlechtsspezifischer Gewalt und Verfolgung litt und Gewalt von ihrem Partner ausgesetzt war, vor dem sie geflohen ist. Das Asylverfahren ist abgelehnt worden und sie hätte zurückgeschoben werden müssen. Nun gab es zwischenzeitlich ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, dass Frauen vor Gewalt ihrer Partner geschützt werden können und dass das auch ein Grund ist, um das Recht zum Bleiben erhalten zu können. Das Urteil kam aber erst, nachdem das Urteil über ihr Asylverfahren schon gefallen war. Jetzt kann man sagen, Pech gehabt, wird abgeschoben in die Gewalt, wird abgeschoben in die maximale Möglichkeit des Missbrauchs – oder man sagt, das Recht hinkte der Realität hinterher. Deswegen hat die Härtefallkommission vollkommen richtig entschieden: sie erhält ein Bleiberecht. Das will die AfD abschaffen. Das will die AfD grundsätzlich nicht mehr haben, dass an den Stellen, wo das Recht nicht der Realität gerecht wird, es noch eine Möglichkeit gibt, in Einzelfallfällen anders zu entscheiden. Sie wollen Humanität abschaffen – und das muss allen bewusst sein. Und ich bin froh, dass die Reden hier so eindeutig und deutlich waren. Ein zweiter Fall ist übrigens: Ein Mann, eine Familie, die aus dem Irak hierhergekommen sind, die sich hier ihr Leben aufgebaut hatten, alle Kinder in der Schule, alle Kinder hier groß geworden, konnten gar nicht die arabische Sprache, sprachen sie nur bruchstückhaft, weil sie eben hier in Deutschland aufgewachsen und in die Schule gegangen sind. Die machen dann sogar ein Unternehmen auf. Und dann passiert zwischendurch etwas, nämlich die Mutter stirbt. Und plötzlich bricht bei der Familie etwas zusammen. Ich glaube, das kann jeder nachvollziehen, bei dem schon mal ein enges Familienteil, ein enger Familienangehöriger gestorben ist. Und genau in dieser Zeit klappt es nicht, wie es sein sollte, dass man sich alle Unterlagen rechtzeitig usw. usf. zur Verfügung stellt. Die waren hier komplett integriert, haben sich selber finanziert, Unternehmen gehabt, Arbeitsplätze geschaffen. Das Recht hat entschieden, dass sie kein Recht haben. Die Härtefallkommission hat entschieden, nein, natürlich, die sind hier integriert, die sind hier zur Schule gegangen, die haben hier ihr Leben aufgebaut, die sind das, was man klassisch „supergut integriert“ nennt, und da machen wir als Härtefallkommission die Ausnahme und bestätigen, dass sie hierbleiben können. Und das ist richtig so. Und wenn man sich die anderen Fälle anschaut, die in der letzten Legislatur zum Glück dann auch positiv beschieden wurden – das sage ich gerade auch mit Absicht, weil aktuell meines Wissens den Empfehlungen der Härtefallkommission nicht mehr so gefolgt wird –, dann können wir nur froh sein, dass es diese Härtefallkommission so gab. Ich hoffe, dass es die weiterhin geben wird, auch mit der Folge, den Empfehlungen der Härtefallkommission zu folgen und das Recht hier zu bestätigen.
(Beifall BSW, Die Linke, SPD)
Die AfD suggeriert mit ihrem Antrag, dass es rechtsfreie Räume gebe. Ich finde es wichtig, dass wir da klarmachen – und das ist so schon erfolgt –, dass es die nicht gibt. Sie versuchen aber auch erneut, den Staat als nicht handlungsfähig darzustellen. Und auch das ist mit den Begrifflichkeiten, die die AfD in ihrem Gesetzentwurf wählt, mal wieder ein Ziel, um zum einen Migration, Flucht, Integration als das Problem darzustellen. Es geht aber auch noch um etwas Größeres. Es geht nämlich darum, den Staat als nicht in der Lage darzustellen, mit Migration, Integration umgehen zu können. Und das Problem ist, dass diese Delegitimierung und damit einhergehend die Normalisierung von rechten rassistischen Narrativen leider verfängt. Ich hoffe, dass das nicht nur heute zurückgewiesen wird, eineindeutig, sondern dass auch künftig klar ist, dass mit solchen Anträgen, solchen Gesetzen der AfD einhergeht, den Sprachraum, die Grenzen des Sagbaren immer weiter nach rechts zu verschieben. Wir lehnen das ab und wir weisen das zurück. Herzlichen Dank.
(Beifall Die Linke, SPD)
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Vielen Dank, Frau Abgeordnete König-Preuss. Als Nächste hat sich Frau Abgeordnete Marx zu Wort gemeldet. Dann liegt mir eine weitere Wortmeldung vom Abgeordneten Dr. Weißkopf vor. Es sind noch 2 Minuten und 13 Sekunden Redezeit und für die CDU-Fraktion 1 Minute und 12 Sekunden.
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Ja, 2 Minuten und 13 Sekunden, das reicht auch aus, um noch mal den Humanismus-Nachhilfeunterricht fortzusetzen. Wir leben in einem christlich orientierten Staat, und wir haben tatsächlich Behörden und einen Staat und auch Parteien, jedenfalls demokratische Parteien, die auf den Rat von Kirchen nicht verzichten wollen. Was ist Kirchenasyl? Es ist immer eine Einzelfallentscheidung. Es wird in besonderen humanitären Notlagen von Kirchengemeinden gewährt. Und dass es keine Überhebung ist gegenüber staatlichen Entscheidungskompetenzen, das wird zum Beispiel in der letzten Erklärung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz deutlich. Ich zitiere: „In einer demokratischen Gesellschaft müssen Recht und Gesetz für alle gelten, auch für die Kirchen. Doch demokratische Gesellschaften brauchen auch ein Korrektiv, eine Erinnerung daran, welche Werte uns verbinden. Das Kirchenasyl bricht nicht das Recht, sondern möchte auf mögliche Fehler in der Rechtsanwendung hinweisen. Es verschafft Zeit, um den Einzelfall in Ruhe zu prüfen und vielleicht eine besser begründete Entscheidung zu treffen. Die Gemeinden, die Kirchenasyl gewähren, stehen im Dialog mit den Behörden. […] Das Kirchenasyl wird als ‚ultima ratio‘ verstanden – es erfolgt nur, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft sind und eine besondere humanitäre Notlage besteht. Das Kirchenasyl ist ein Zufluchtsort, Menschen können hier erst einmal zur Ruhe kommen. Und in Zusammenarbeit mit den Behörden kann nach einer Lösung gesucht werden, die Würde und Recht der Geflüchteten wahrt.“ Was ist daran so furchtbar oder was ist daran unerträglich? Die Frage können nur Sie beantworten. Wenn man keine christlichen Werte hat, dann findet man das natürlich lästig. Die heutige Praxis des Kirchenasyls gibt es in Deutschland seit 1983. Damals hat sich ein Mensch, dem die Abschiebung drohte, aus einem Gerichtsgebäude in den Tod gestürzt. Und es wurde zuletzt 2015 zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und Vertretern der katholischen und evangelischen Kirchen zu Kirchenasylfällen eine Vereinbarung getroffen. Auch die hat den Inhalt, dass in begründeten Ausnahmefällen zur Vermeidung von besonderen humanitären Härten eine zwischen den zentralen Ansprechpersonen beider Seiten gesteuerte, lösungsorientierte Einzelfallprüfung im Rahmen des rechtlich Möglichen stattfinden soll. In diesem Zusammenhang gibt es auch Informationen, die dann fließen.
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Herr Haseloff, Sie haben gesagt, man sehe bei der CDU, was sie so getan hat. Das ist alles ziemlich scheinheilig.
(Zuruf Abg. Haseloff, AfD: Nein!)
In der letzten Wahlperiode hatte die CDU den Versuch unternommen, die Migration besser zu ordnen als bis dahin.
(Heiterkeit AfD)(Beifall CDU)
Ich war damals nicht dabei, habe mir aber erzählen lassen, dass es Ihre Fraktion war, die den Saal hier zu großen Teilen verlassen hat, um diese Regelungen zu verhindern.
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Genauso war
es! So ist es gewesen!) Und jetzt stellen Sie sich hin und sagen, wo sind wir hingekommen. Andersherum wird ein Schuh daraus: Wir wären schon wesentlich weiter, wären Sie damals nicht aus dem Saal gegangen.
(Beifall CDU)(Unruhe AfD)
Herr Haseloff! Der zweite Punkt ist – und da entlarven Sie sich und geben zu, dass Sie es leider immer noch nicht verstanden haben –: Sie sagen, die Härtefallkommission braucht es nicht, denn das sei ja so wie beim Verfassungsschutz. Im Ergebnis ist das so, wie ich es Ihnen gesagt habe. Sie wollen immer das abschaffen, was Ihnen im Weg steht, in dem Fall das Personal. Sie behaupten einfach – was ja nicht stimmt –, da sind die falschen Leute drin, und weil die falschen Leute drin sind, müssen wir die Härtefallkommission abschaffen. Zuletzt – ich weiß, die Redezeit ist zu Ende – wollen Sie jetzt auch noch Kirchenasyl gesetzlich sichern. Ja, dann haben Sie eine Privilegierung der Kirche. Bislang wird die Kirche so behandelt wie jeder andere. Wir brauchen keine Regelung des Kirchenasyls
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Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Abgeordnete, Recht ist geronnene Moral. Ich glaube, das verstehen viele im Hohen Hause nicht. Es darf kein individuell bestimmtes Sonderrecht geben, das sich auf Moral gründet, das keine Allgemeinmoral ist, die institutionalisiert ist – so jedenfalls in einem funktionierenden Rechtsstaat.
(Beifall AfD)
Ihre moralinsauren Ausführungen sind deswegen zurückzuweisen. Ich möchte auf ein paar Punkte eingehen, die vorgetragen worden sind. Stichwort „Härtefallkommission“: Dr. Weißkopf hat dieses Thema hier intensiv ventiliert, Kollege Hutschenreuther auch. Herr Hutschenreuther, Sie haben darauf hingewiesen, dass Gerichte festgestellt haben, dass die sogenannte Härtefallkommission nicht gegen das Demokratieprinzip verstößt. Ja, das ist richtig. Aber auch ein Nichtvorhandensein einer Härtefallkommission verstößt nicht gegen das Demokratieprinzip,
(Beifall AfD)
wäre im Gegenteil unter der Überschrift „Bürokratieabbau“ zu subsumieren.
(Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Ja genau!)
Herr Dr. Weißkopf, Sie haben meiner Fraktion bzw. meiner Partei, indirekt mir vorgeworfen, wir wollten die UN oder die UNO, die EU, den Verfassungsschutz abschaffen. Richtig ist, dass wir den Verfassungsschutz demokratisieren wollen, weil er so, wie er in der Bundesrepublik Deutschland aufgesetzt ist, anders als in jeder anderen westlichen Demokratie als Machterhaltungsinstrument, als Konkurrenzschutz, der das Parteienprivileg des Grundgesetzes unterläuft und uns als legitime und legale Konkurrenz zu Ihnen beispielsweise Wettbewerbsnachteile verschafft, nicht mit dem Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip in Einklang zu bringen ist.
(Beifall AfD)
Ja, Herr Dr. Weißkopf, natürlich stellen wir auch supranationale Organisationen infrage, die das Prinzip der Volkssouveränität unterlaufen. Ja, die UNO ist reformbedürftig. Die UNO ist nicht demokratisch legitimiert. Und ich stelle mit der Forderung nach Abschaffung der UNO, die ich nie getätigt habe, nicht das Demokratieprinzip infrage, im Gegenteil, ich lebe das Demokratieprinzip oder lebte das Demokratieprinzip, wenn ich deren Abschaffung fordern würde. Das Gleiche gilt für die EU – nicht demokratisch legitimiert. Auch hier würde ich das Demokratieprinzip und das Prinzip der Volkssouveränität leben und nicht abschaffen wollen.
(Beifall AfD)
Die Migration ist die Mutter aller Krisen. Das war die Aussage von Horst Seehofer, als er mal einen klaren Moment hatte.
(Heiterkeit AfD)
Nein, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, natürlich ist das nicht so. Es gibt noch ganz andere Krisen in diesem Land und nicht alles ist auf Migration zurückzuführen – selbstverständlich nicht. Aber viele Krisensymptome, die dieses Land belasten, die Sie, sehr geehrte Kollegen von der CDU, überhaupt zu verantworten haben, haben tatsächlich etwas mit Migration zu tun. Jetzt komme ich zu Frau Marx, die immer gern das Menschenwürdeprinzip als absolutes Totschlagargument gegen eine geregelte Zuwanderungspolitik ins Feld führt. Und das hat jetzt auch was mit dem Diktum von Horst Seehofer zu tun, Herr Kollege Weißkopf. Ja, Menschenwürde ist richtig und wichtig. Die Frage ist immer: Wie ist Menschenwürde definiert? Da scheiden sich die Geister. Aber, sehr geehrte Frau Marx, was ist mit unserer Menschenwürde? Was ist mit der Menschwürde des Schülers, der in einer deutschen Multikultischule nichts mehr lernt und dadurch seine Anlagen nicht mehr entfalten kann und seinen Lebensgang nicht so beschreiten kann, wie es normalerweise üblich wäre?
Thüringer Gesetz zur Beseitigung rechtsfreier Räume im Asylbereich
Nein, im Augenblick nicht. Was ist mit der Menschenwürde des Armutsrentners, der in jämmerlichen Verhältnissen in einem angeblichen Wohlstandsland lebt, weil dieser Staat aufgrund der Plünderung seiner Sozialversicherungssysteme nicht mehr in der Lage ist, die alte Generation auskömmlich zu versorgen? Was ist mit der Menschenwürde der Geringverdiener, die auf dem Wohnungsmarkt keine Wohnung mehr kriegen, weil Millionen Migranten nach Deutschland gelassen worden sind, die den Wohnungsmarkt belasten? Was, sehr geehrte Frau Marx, was ist mit der Menschenwürde der Vergewaltigungsopfer und der Mordopfer durch die Täter,
(Beifall AfD)
die Sie unter der Überschrift „Menschenwürde“ ins Land gelassen haben, die hier ihre archaischen Verhaltensmuster ausleben? Noch mal: Was ist mit der Menschenwürde der schon länger hier Lebenden?
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, die Linke:
Das sind Männer! Da gibt es genauso deutsche Männer und darum kümmern Sie sich nicht!) Wir als AfD verteidigen vor allen Dingen die Menschenwürde der hier schon länger Lebenden, denn das ist unser Land.
(Beifall AfD)
Abschließend zum Thema „Kirchenasyl“: Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, ich bin ein Mensch, der gern auch historische Relikte wahrt und traditionsbewusst ist.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Das merken wir! 1933 bis 1945!) Eigentlich habe ich durchaus etwas für solche historischen Atavismen übrig. Aber die Kirche, die Amtskirche in der Bundesrepublik Deutschland ist der größte Profiteur dessen, was Sie steuerfinanziert aufgebaut haben: die Asylindustrie. Und dass man so einer Institution das Recht nehmen sollte, darüber zu entscheiden, wer genau länger bleibt und wer nicht,
Thüringer Gesetz zur Beseitigung rechtsfreier Räume im Asylbereich
das ist, glaube ich, eine Selbstverständlichkeit in einem funktionierenden Rechtsstaat. Die Kirche hat keine Sonderrechte, sondern die Kirche ist nicht mehr Staatskirche im mittelalterlichen Sinn, sondern hat sich selbstverständlich der rechtsstaatlichen Ordnung zu unterwerfen. Ich danke Ihnen.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz zur Beseitigung rechtsfreier Räume im Asylbereich
Ich nehme das als Verneinung der Zulassung der Zwischenfrage wahr. Mir liegen nun keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor. Aus den Reihen der Landesregierung hat sich Herr Staatssekretär Klein zu Wort gemeldet.
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Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Sie beraten heute den Gesetzentwurf der AfD zur Beseitigung rechtsfreier Räume im Asylbereich. Ich stelle gleich zu Beginn klar: Rechtsfreie Räume gibt es in diesem Bereich nicht. Der Entwurf ist in wesentlichen Punkten weder erforderlich noch zweckdienlich und er ist in Teilen rechtlich noch nicht einmal tragfähig, weil er an Kompetenzen, geltendem Recht und europäischen Vorgaben vorbeigeht. Die AfD behauptet Vollzugshindernisse und schreibt sie faktisch dem Kirchenasyl, der Thüringer Härtefallkommission und den anerkannten Unterstützungs- und Beratungsorganisationen zu. Dies trifft in der Realität nicht zu. Erstens – Kirchenasyl: Kirchenasyl ist aus staatlicher Sicht keine eigene Rechtsordnung, sondern eine Unterbringung auf privatrechtlicher Grundlage. An der aufenthaltsrechtlichen Situation des Betroffenen ändert sich grundsätzlich nichts. In der Regel bleibt die Ausreisepflicht vollziehbar. Praktisch eingebettet ist das Thema in eine bundesweit praktizierte Verständigung zwischen dem BAMF und den Kirchen. In begründeten Ausnahmefällen wird eine Einzelfallprüfung im Rahmen des rechtlich Möglichen vorgenommen. Genau diese bundeseinheitliche Praxis zeigt: Eine landesgesetzliche Spezialregelung ist nicht nötig. Im Gegenteil, sie würde dem Kirchenasyl überhaupt erst den Schein eines besonderen gesetzlichen Status geben und es nicht gerade verneinen. Auch der Ansatz, Kirchengemeinden aus Kostenerstattungen auszuschließen, geht völlig ins Leere. Die einschlägigen Erstattungssysteme greifen im Kirchenasyl ohnehin nicht, weil dadurch kein öffentlich-rechtliches Unterbringungsverhältnis begründet wird. Und wenn in der Debatte der Vorwurf kommt, Kirchenasyl schützt Straftäter und Gefährder – rechtlich bestehen auch hier die Möglichkeiten für Maßnahmen, wie in allen anderen Konstellationen auch. Sicherheitsrelevante Aspekte können berücksichtigt werden. Was die Meldepflicht betrifft, ist diese sogar in der 2015 zwischen dem BAMF und den Kirchen geschlossen Vereinbarungen vorgeschrieben. Die Kirchen melden dem Migrationsministerium regelmäßig, wo Kirchenasyl stattfindet, und haben sogar intern innerhalb der Kirchen eigene Stellen dafür geschaffen, die es ahnden, wenn es zu diesen Meldungen nicht kommt. Zweitens – Härtefallkommission: Die AfD fordert erneut ihre Abschaffung. Dabei ist die grundlegende Kritik an der Arbeitsweise bereits verfassungsrechtlich geprüft worden. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat bestätigt, dass die Tätigkeit mit dem Demokratieprinzip vereinbar ist, gerade weil die Kommission keine staatliche Letztentscheidung trifft. Sie kann ein Ersuchen stellen. Die Entscheidung über die Anordnung nach § 23a des Aufenthaltsgesetzes liegt ausschließlich bei der obersten Landesbehörde und bleibt eine Ermessensentscheidung. Deswegen spreche ich heute auch zu Ihnen, da ich sozusagen der Vorsitzende der Härtefallkommission bin. Auch Transparenzvorwürfe greifen zu kurz. Konkrete Kriterienkataloge sind bei höchst individuellen Härtefällen nur begrenzt sinnvoll. Gleichzeitig bestehen auch klare Ausschlussgründe in der Härtefallverordnung, etwa bei schweren Straftaten oder sicherheitsrelevanten Fällen. Das heißt, wer eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung darstellt oder die besonders schwer wiegt, ist von vornherein ausgeschlossen. Und darüber hinaus: Härtefälle sind und bleiben Härtefälle. Die Voraussetzungen „persönliche und humanitäre Härte“ für das Vorliegen des Härtefalls sind nicht weit, sondern eng auszulegen. Aus Sicht der Landesregierung fallen darunter zum Beispiel eine hochschwangere Witwe, die hier bleiben sollte nach dem tödlichen Verkehrsunfall ihres deutschen Mannes, ein schwerbehindertes Kind mit einem todkranken Vater oder auch die hochbegabte Pianistin, die über eine außergewöhnliche Entwicklungsperspektive verfügt und für Deutschland bei einem internationalen Wettbewerb antreten will. Weil hier noch weitere Nebelkerzen geworfen werden: Eine Aufenthaltserlaubnis im Rahmen eines Härtefallantrags nach § 23a des Aufenthaltsgesetzes wird befristet für zwei Jahre erteilt. Die Verlängerung liegt dann jeweils in der Zuständigkeit der Ausländerbehörde. Das ist also kein Freifahrtschein, sondern eine Entscheidung auf Zeit mit klaren Erwartungen. Wer hierbleiben will, auch nach dem Härtefall, der muss mitwirken, insbesondere bei Passersatzbeschaffungen. Oder: Bei einer Verlängerung zählt regelmäßig auch, ob der Lebensunterhalt gesichert ist oder die Kinder eine Schule und eine Ausbildung besuchen und dort auch gut erkennbar vorankommen. Was die Fallzahl betrifft: Die hat sich in den letzten Monaten erheblich reduziert, da die Landesregierung tatsächlich Härtefälle zukünftig sehr eng auslegt. Deswegen hat Frau König-Preuss auch recht, als sie das sagte. Ich folge als Kommissionsvorsitzender nicht jeder Entscheidung der Kommission – bewusst nicht –, wenn sie nicht aus Sicht des Ministeriums unter diese engen Voraussetzungen eines Härtefalls fallen. Drittens – Zugang von Beratung- und Hilfsorganisationen zu Gemeinschaftsunterkünften: Die AfD will das Zugangsrecht streichen und restriktiv beschneiden. Das ist der entscheidende Punkt, denn die Möglichkeit zum Zugang beruht auf europarechtlichen Vorgaben. Die einschlägige EU-Aufnahmerichtlinie verlangt, dass die anerkannten Organisationen sowie Rechtsbeistände und Berater Zugang erhalten, um die Antragstellenden zu unterstützen. Einschränkungen sind nur aus Sicherheitsgründen zulässig. Eine ersatzlose Streichung im Landesrecht beseitigt die europarechtliche Pflicht nicht. Sie würde sie sogar verletzen. Damit wäre eine solche Einschränkung rechtlich auch nicht haltbar. Hinzu kommt: Die Organisationen sind nicht Vollzugshindernisse, sondern Teil funktionierender Strukturen, etwa bei unabhängiger Rückkehrberatung. Gerade weil freiwillig Ausreisende in der Praxis eine große Rolle spielen und regelmäßig effizienter sind, wäre es sachlich falsch, solche Zugänge ohne Not zu beschneiden. Dank an dieser Stelle sei von meiner Seite auch noch mal der Caritas zu sagen, die nämlich die freiwillige Rückkehrberatung im Freistaat unterstützt.
(Beifall CDU)
Die freiwillige Rückkehrquote liegt im Freistaat bei derzeit 74 Prozent. Dies ist Folge der durch die Landesregierung eingeleiteten Migrationswende. Viertens – Umsetzung von Rechtsprechung durch Landesgesetz: Der Entwurf will für das Betreten von Unterkünften, einschließlich Räumen des Kirchenasyls, zum Zwecke der Rückführung einen richterlichen Vorbehalt normieren. Das Problem ist, dass dieser bundesrechtlich nicht vorgesehen ist und sogar den Vollzug am Ende noch erschweren würde. Zudem wird die aktuelle Rechtsprechung nicht präzise abgebildet. Maßgeblich ist, ob die Maßnahme im Einzelfall eine Durchsuchung im Sinne von Artikel 13 des Grundgesetzes darstellt. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu klargestellt, dass das Aufsuchen eines Zimmers zur Abschiebung regelmäßig Durchsuchungscharakter haben kann, wenn vor Beginn sicher feststeht, ob und wo sich die Person im Zimmer befindet. Umgekehrt kann bei gesicherten Hinweisen ein Durchsuchungscharakter gerade fehlen. Eine pauschale Landesformel löst das Problem nicht, sondern schafft Rechtsunsicherheit und zusätzliche Hürden. Die Regelung der AfD würde Abschiebungen sogar behindern, anstatt sie zusätzlich noch zu begünstigen. Wenn wir über echte Vollzugshindernisse sprechen, dann sind das vor allem fehlende Passpapiere, mangelnde Kooperation mit den Herkunftsstaaten bei Rücknahmen. Das sind Probleme, die vor allem auf Bundesebene im Zusammenspiel mit internationalen Abkommen gelöst werden müssen. Symbolische Landesgesetzgebung, die teils europarechtswidrig wäre und teils noch den Vollzug von Abschiebungen verschlechtert, hilft dabei überhaupt nicht weiter. Deshalb ist dieser Gesetzentwurf nicht erforderlich. Er ist in rechtlichen Teilen sogar nicht haltbar und in seiner Wirkung äußerst schädlich anstatt hilfreich. Wir brauchen rechtskonforme praktikable Lösungen, keine scheinpolitischen Lösungen auf Landesebene. Danke.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Thüringer Gesetz zur Beseitigung rechtsfreier Räume im Asylbereich
Vielen Dank, Herr Staatssekretär Klein. Damit ist die Landesregierung in der 10-Minuten-Redezeit geblieben und alle Fraktionen haben ihre Redezeit komplett ausgereizt, sodass wir nun in die Abstimmung eintreten. Ich frage in Richtung AfD-Fraktion: Ist Ausschussüberweisung gewünscht? Das ist der Fall. Ich gehe davon aus, an den Justiz- und Migrationsausschuss. Dann würden wir darüber abstimmen. Wer den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz überweisen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer stimmt gegen die Ausschussüberweisung? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen CDU, BSW, SPD und Die Linke. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist die Ausschussüberweisung mehrheitlich abgelehnt und ich schließe die Beratung. Ich rufe als Nächstes den Tagesordnungspunkt 15 auf, möchte aber, bevor ich den Titel nenne, noch darauf hinweisen, dass Tagesordnungspunkt 17 von der Fraktion der AfD zurückgezogen wurde, das ist der Antrag „Kultur statt Klientelpolitik – Misswirtschaft der Kulturstiftung beenden, Kunst und Kultur in der Fläche fördern“. Also, der ist abgesetzt, wird nach dem Tagesordnungspunkt 15 nicht aufgerufen. Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 15 Antrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/2108 auf. Ist Begründung gewünscht? Das ist der Fall. Frau Abgeordnete Stark.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Kinder und Jugendliche auf der Tribüne! Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz. Sie haben ein Recht darauf, sicher aufzuwachsen, egal ob in ihren Familien, in Kindergärten, in Schulen, in Jugendhäusern vor allem und auch im digitalen Raum. Dieses Recht ist kein wohlklingendes Ideal, sondern ein völkerrechtlich und verfassungsrechtlich verankerter Anspruch. Dennoch müssen wir feststellen, dieses Recht wird viel zu oft verletzt. Allein im Jahr 2024 wurden in Thüringen 1.775 Fälle körperlicher Gewalt gegen Kinder und Jugendliche registriert. Diese Zahl steht für Leid, sie steht für Angst, für Vertrauensverlust – und sie ist nur die Spitze des Eisbergs. Denn zu körperlicher Gewalt kommen psychische Gewalt, emotionale Vernachlässigung, sexualisierte Übergriffe, Mobbing und Diskriminierung und zunehmend auch digitale Gewalt. Wer diese Realität ernst nimmt, kann nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Gewalt gegen Kinder findet nicht nur im familiären Umfeld statt, sie kann überall dort geschehen, wo Kinder und Jugendliche ihre Zeit verbringen: in Einrichtungen der Kinderund Jugendhilfe, in Schulen, in Sportvereinen, in kirchlichen und kulturellen Angeboten. Gerade deshalb tragen Institutionen eine besondere Verantwortung. Sie müssen sichere Orte sein, Orte, an denen Kinder gehört werden, an denen sie wissen, an wen sie sich wenden können, und an denen auch im Ernstfall klar ist, was zu tun ist. Genau hier setzt unser Antrag an. Wir sagen, Kinderschutz darf kein Zufallsprodukt sein.
(Beifall Die Linke)
Er darf nicht davon abhängen, wie engagiert einzelne Fachkräfte sind oder wie groß einzelne Träger sind. Kinderschutz braucht verbindliche Strukturen, klare Mindeststandards und ausreichende Ressourcen. Schutzkonzepte sind dabei kein bürokratisches Anhängsel, sondern ein zentrales Instrument moderner Kinder- und Jugendpolitik. Schutzkonzepte bedeuten Prävention, sie bedeuten Beteiligung, und sie bedeuten Überprüfung der Wirksamkeit. Vor allem aber bedeuten sie: Kinder und Jugendliche werden als eigene Subjekte ernst genommen, mit eigenen Rechten und mit einer eigenen Stimme. Wir wissen zugleich, viele Haupt- und Ehrenamtliche stehen in einem Verdachtsfall unter enormen Druck. Unsicherheit, Angst und Überforderung sind keine Ausnahme. Deshalb reicht es nicht, Pflichten zu formulieren, wir müssen auch unterstützen – mit Qualifizierung, mit Beratung und klaren Zuständigkeiten und mit Zeitressourcen, die refinanziert sind. Unser Antrag schlägt deshalb unter anderem vor, landesweit verbindliche Mindestkriterien von Schutzkonzepten zu entwickeln, eine Fachstelle und ein Kompetenzzentrum „Schutzkonzepte“ einzurichten, Fort- und Weiterbildungsangebote flächendeckend auszubauen, die bestehenden Kinder- und Jugendschutzdienste zu stärken und besser zu vernetzen und einen „Runden Tisch Kinderund Jugendgewaltschutz“ zu etablieren. Wichtig ist uns dabei auch eine lernende Fehlerkultur. Schutzkonzepte müssen nach Vorfällen überprüft und weiterentwickelt werden, nicht mit dem Ziel der Schuldzuweisung, sondern mit dem Ziel, künftig besser zu schützen. Sehr geehrte Damen und Herren, Kinderschutz ist keine Randaufgabe. Er ist ein Maßstab dafür, wie ernst wir es mit den Rechten der Jüngsten unserer Gesellschaft meinen. Eine Gesellschaft, die Kinder schützt, investiert nicht nur in Prävention, sie investiert in Vertrauen, in Demokratie und in ihre eigene Zukunft. Deshalb möchte ich die Gelegenheit jetzt schon nutzen, allen Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen zu danken, die Teil dieses Systems sind.
(Beifall Die Linke)
Ich danke allen Erziehern und Erzieherinnen, allen Sozialarbeiterinnen, allen Lehrkräften, Streetworker/ ‑ innen, Vereinsvorständen, Pflegeeltern, Beratungsstellen und vielen mehr. Unser Antrag ist ein Versprechen an Sie – für klare Regeln statt Unklarheit, Zeit und Qualifizierung statt Überforderung und für verlässliche Wege bei Beschwerden statt Ohnmacht. Mit diesem Antrag legen wir einen umfassenden, fachlich fundierten und praxisnahen Vorschlag vor, um den Gewaltschutz für Kinder und Jugendliche in Thüringen nachhaltig zu stärken. Ich freue mich auf eine konstruktive Beratung und auf Ihre Unterstützung. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Schülerinnen und Schüler, ich spreche heute für die Koalitionsfraktionen. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt ist eines der wichtigsten politischen Anliegen überhaupt. Jedes Kind hat ein Recht auf ein Aufwachsen in Sicherheit, Würde und ohne Angst. Dafür trägt der Staat eine besondere Verantwortung. Ich selbst habe, bevor ich in den Thüringer Landtag eingezogen bin, genau in diesem Bereich gearbeitet. Ich hatte Kinder, die auf dem Schulweg verprügelt wurden. Ich hatte einen Jungen, der nur mit einer Windel bekleidet in der Babyschale von den eigenen Eltern im Keller zwischengeparkt wurde, damit die Eltern eine Drogenparty feiern konnten. Ich habe verschiedenste negative Erfahrungen mit vielen Kindern und Jugendlichen sammeln müssen. Ich erinnere zum Beispiel auch an Anastasia, 15 Jahre alt, Salzgitter 2023, die von einem 13und einem 14-jährigen Jungen erstickt wurde, oder Luise, 12 Jahre alt, die mit Messerstichen von einer 13- und einer 14-Jährigen 2023 in Freudenstadt getötet wurde. Gewalt ist überall präsent, in jeder Art und Weise. Deshalb: Ausdrücklich begrüßen wir an dem Antrag der Fraktion Die Linke, dass der Gewaltbegriff angemessen breit gefasst wird. Gewalt beginnt nicht erst dort, wo geschlagen wird. Gewalt beginnt schon bei Demütigung, bei Vernachlässigung, bei vielem. Ausdrücklich begrüßen wir auch, dass der Antrag das Thema „Gewalt im digitalen Raum“ adressiert. Allzu oft sind Kinder und Jugendliche dem Müll, den andere ins Internet kippen, ungefiltert und schutzlos ausgeliefert.
(Beifall BSW)
Allzu oft spielt sich im Klassenchat Verstörendes ab, ohne dass Lehrkräfte oder Eltern etwas mitbekommen. Ich habe selbst zwei Kinder und ich habe selbst gesehen, was passieren kann, wenn Mobbing im Klassenchat anfängt. Aus unserer Sicht ist es deshalb von herausragender Bedeutung, die Medienkompetenz der Jugendlichen zu stärken und Lehrkräfte sowie Eltern zu sensibilisieren, aber auch zu qualifizieren. Angesichts der großen Bedeutung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt möchte ich betonen, dass wir sehr erleichtert darüber sind, dass wir im Doppelhaushalt 2026/2027 wichtige Fortschritte erzielen konnten. Auf Druck der Brombeerkoalition, aber auch der Linken haben wir uns darauf verständigt, trotz angespannter Landesfinanzen die Mittel für Jugendhilfe und Schulsozialarbeit weiter auszubauen. Das ist wichtig, denn echter Kinder- und Jugendschutz braucht mehr Personal, mehr Präsenz, aber auch mehr Zeit und Verlässlichkeit. Was nicht hilft – und da komme ich zu meiner Kritik am Antrag der Linken –, sind neue Bürokratiemonster. Sie wollen für nahezu alle Bereiche verbindliche Schutzkonzepte, jährliche Evaluation, neue Berichts- und Nachweispflichten, Ombudsstrukturen, mehrsprachige Beschwerdewege, umfassende Risikoanalyse und vieles mehr.
(Beifall CDU, BSW)(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Ist das falsch?) Das bedeutet aber auch kostspielige Doppelstrukturen statt effizientem Mitteleinsatz. Das bedeutet, dass noch mehr kompetentes Personal Papierkriege führen muss, statt für Kinder und Jugendliche da zu sein. Ich selber habe das in der Praxis erlebt, wenn man mehr damit beschäftigt ist, irgendwelche Formulare auszufüllen, als eigentlich am Kind arbeiten zu dürfen.
(Beifall CDU, BSW)
Es bedeutet nämlich für viele auch eine krasse Überforderung, insbesondere in ländlichen oder ehrenamtlichen Strukturen. Im Zweifelsfall bedeutet es auch, dass wichtige Einrichtungen unter dem Druck überzogener Anforderungen schließen, statt weiter für Kinder und Jugendliche da zu sein. Abgesehen davon besteht beim Ansatz der Linken die Gefahr, dass sich wichtige Anliegen in Nischen verlieren. Natürlich müssen wir auch queere Jugendliche vor Gewalt schützen, so wie alle Jugendlichen vor Gewalt geschützt werden müssen und mit den jeweils spezifischen Erfahrungen Hilfe bekommen müssen. Wenn aber aus ideologischen Gründen eine kleine Gruppe stark hervorgehoben wird, gerät das Große und Ganze aus dem Blick. Wenn es wieder darum gehen soll, über vermeintlich unkorrekte Ausdrucksweisen aufzuklären, droht sich der Kinder- und Jugendschutz endgültig in Spitzfindigkeiten zu verlieren.
(Beifall CDU, BSW)
Selbstverständlich sollen alle Jugendlichen frei von Diskriminierung aufwachsen und geschützt werden, unabhängig von sexueller Orientierung oder Identitätsfragen. Aber wenn ein Gewaltschutzkonzept nur dann als ausreichend gilt, wenn es ideologisch bestimmte Schlagwörter erfüllt, dann entfernen wir uns vom eigentlichen Ziel. Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich noch einmal, dass wir dieses Thema heute hier aufmachen. Lassen Sie uns den Kinderschutz weiter stärken. Lassen Sie uns deswegen dieses Anliegen im Sozialausschuss weiter vertiefen, über Bürokratieabbau statt -aufbau sprechen und echte Lösungskonzepte für den Schutz unserer Kinder und Jugendlichen erarbeiten. Deswegen beantragen wir die Überweisung in den Sozialausschuss. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Vielen Dank. Frau Präsidentin, werte Abgeordnete und liebe Zuschauer, während wir heute über den Antrag „Gewaltschutz stärken“ sprechen, wurde gestern im Weimar ein Betreuer einer Kinderund Jugend-WG wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlen in zehn Fällen verurteilt, dazu kam weiterer sexueller Missbrauch von Jugendlichen. Heute wird ein Urteil im Missbrauchsprozess eines Erfurter Lehrers erwartet – dutzendfacher sexueller Missbrauch an drei Schülerinnen. Diese Fälle ereigneten sich inmitten von Einrichtungen, die eigentlich dem Schutz von Kindern und Jugendlichen dienen sollen. Genau deshalb müssen wir diese Fälle als Maßstab unserer heutigen Debatte nehmen. Denn sie führen uns unmittelbar zur entscheidenden Frage: Hätte der vorliegende Antrag der Fraktion Die Linke solche Taten verhindert? Die Antwort darauf ist unbequem, aber eindeutig: Nein, das hätte er nicht.
(Beifall AfD)
In diesem Haus wird niemand bestreiten, dass Kinder vor Gewalt zu schützen sind. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass wir alles in unserer Macht Stehende tun müssen, um Kinder vor Missbrauch, Vernachlässigung und Gewalt zu bewahren. Gerade deshalb dürfen wir uns keine falschen Sicherheiten leisten. Doch was die Fraktion Die Linke hier mit ihrem Antrag „Gewaltschutz stärken“ vorlegt, ist eben kein Konzept für echten Schutz unserer Kinder. Es ist ein Konzept für mehr Bürokratie und mehr Ideologie.
(Beifall AfD)
Wir haben in Deutschland bereits ein engmaschiges Netz an rechtlichen und institutionellen Schutzmechanismen. Der Antrag selbst räumt ein, dass solche Strukturen existieren. Aber er liefert weder eine systematische Fehleranalyse noch konkrete Nachweise dafür, dass strukturelles Versagen vorliegt und wo es vorliegt. Er bleibt vielmehr mit seinen Behauptungen bewusst vage. Statt also nun aufzuarbeiten, warum bestehende Schutzmechanismen versagt haben, wie jetzt im Fall Weimar oder in Erfurt, fordert die Fraktion Die Linke eine Verdopplung bestehender Strukturen – auf Kosten der Steuerzahler und vor allem zum Nutzen neuer Posten und Gremien.
(Beifall AfD)
Die eingangs genannten Fälle zeigen sehr deutlich, wo die Schwächen dieses Antrags liegen. Die Täter waren nicht ungeschult, nicht außenstehend und nicht unkontrolliert im Sinne dieses Antrags. Sie arbeiteten in einer Struktur, für die bereits Schutzkonzepte vorhanden sind. Der Antrag setzt nahezu ausschließlich auf Konzepte, Leitlinien, Beteiligungsformate und Evaluationsprozesse. Doch all das greift nicht dort, wo Täter bewusst handeln, wo Abhängigkeiten bestehen und wo Kinder nicht melden können bzw. sich nicht trauen. Und auch dieser Antrag hätte nicht verhindert, dass ein Täter über einen längeren Zeitraum mehrfach Straftaten begeht. Es hätte allenfalls im Nachhinein festgestellt werden können, was schiefgelaufen ist; das ist heute aber auch schon der Fall. Genau darin liegt das Kernproblem. Der Antrag erzeugt den Eindruck von mehr Sicherheit, ohne tatsächlich weiteren Schutz zu garantieren. Sie fordern Fachstellen, Kompetenzzentren, runde Tische, Leitfäden und umfassende Berichtspflichten, die vor allem den ehrenamtlichen Bereich vor enorme Herausforderungen stellen können. Sie zeigen mit Ihrem Antrag sehr deutlich, dass es Ihnen weniger um den Schutz unserer Kinder geht, als vielmehr um die Schaffung weiterer Posten für Ihre Leute.
(Beifall AfD)
All Ihre Forderungen binden Ressourcen, blähen Verwaltungen auf, sorgen dafür, dass Verantwortung vom konkreten Handeln vor Ort in endlose Berichts- und Dokumentationspflichten verschoben wird. Dabei übersehen Sie etwas ganz Wesentliches: Bürokratie schützt keine Kinder.
(Beifall AfD)
Sie belastet nur diejenigen, die tagtäglich Verantwortung übernehmen. Lehrer, Erzieher, Jugendamtsmitarbeiter werden mit zusätzlichen Pflichten überzogen, statt sich auf ihre eigentliche Arbeit konzentrieren zu können, und das heißt, unsere Kinder zu schützen. Die Fälle in Weimar und in Erfurt zeigen: Mehr Konzepte, mehr Formulare, mehr Vorgaben schaffen keine Sicherheit, sondern binden Zeit und Personal. Und als wäre das nicht genug, soll das Personal noch zusätzlich mit ideologischen Workshops belastet werden. Genau an dieser Stelle zeigt sich, dass es nicht um den Kinderschutz geht, sondern um die Verbreitung Ihrer linken Ideologie.
(Beifall AfD)
Auf nahezu jeder Seite ist von queersensiblen, rassismuskritischen und diversitätssensiblen Standards die Rede, Standards, die als verpflichtende Mindeststandards für die zu erstellenden Gewaltschutzkonzepte definiert werden. Das hat mit Gewaltschutz aus unserer Sicht nichts zu tun. Vielmehr wird hier unter dem Deckmantel des Kinderschutzes der Versuch unternommen, die linke Agenda in Kindergärten, Schulen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen zu verankern – eine Agenda, die dort nichts zu suchen hat,
(Beifall AfD)
eine Agenda, die unsere Kinder verwirrt, anstatt sie zu schützen. Sie lenkt von wirklicher Erziehungsarbeit ab und zerstört die klare Orientierung, die unsere Kinder brauchen, um sich gesund zu entwickeln. Wenn wir mal nach Berlin schauen, dann sehen wir auch, wohin dieser Politikansatz führt. Dort fanden steuerfinanzierte Lesestunden mit einer Dragqueen und fragwürdigen Inhalten statt, mit einer Person, die bereits im Oktober 2023 wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie verurteilt worden war und nun erneut unter dem Verdacht steht, entsprechendes Material verbreitet zu haben. Und auch hier in Thüringen gab es erst vor anderthalb Jahren einen ebenso schwerwiegenden Fall, wahrscheinlich erinnern Sie sich daran, ein ehemaliger Abgeordneter der Fraktion Die Linke hat über den Internetzugang des Thüringer Landtags kinderpornografisches Material verbreitet.
(Beifall AfD)
Allein das zeigt, wie wenig glaubwürdig der moralische Überlegenheitsanspruch der Linken ist, wenn sie sich hier als Hüterin des Kinderschutzes inszeniert.
(Beifall AfD)
Und damit kommen wir wieder zurück nach Weimar und Erfurt. Die Eltern und Bürger in Thüringen fragen sich zu Recht: Wer schützt unsere Kinder? Wer schützt sie vor Tätern, aber auch vor Ihrer linken Politik, die Verantwortung durch Ideologie und Bürokratie ersetzt? Ich sage es Ihnen: Das sind wir, wir, die AfD!
(Beifall AfD)
Unsere Kinder brauchen keine ideologische Umerziehung, sondern Sicherheit, Geborgenheit und klare Werte, Werte, die ihnen ihre Eltern mitgeben. Echte Gewaltprävention braucht keine neuen Posten, keine endlosen, sich wiederholenden Leitfäden. Gewalt an Kindern wird nicht durch Konferenzen verhindert. Gewalt an Kindern wird nicht durch eine Flut an Berichtspflichten verhindert. Der beste Schutz für unsere Kinder ist neben einer konsequenten Strafverfolgung eine starke Familie, gesunder Menschenverstand und ein Staat, der seine Grenzen kennt. Wer Kinderschutz ernst meint, darf sich nicht darauf beschränken, bestehende Strukturen neu zu etikettieren. Die Fälle in Weimar und Erfurt sind ein tragisches, aber ein sehr reales Beispiel dafür. Ihr Antrag verhindert solche Fälle nicht. Er ist Symbolpolitik, Bevormundung und Ideologisierung. Und genau aus diesem Grund bleibt uns nichts anderes übrig, als Ihren Antrag vollumfänglich abzulehnen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen und Kolleginnen, liebe Schüler und Schülerinnen, stellen wir uns eine Situation vor, die vielen Jugendlichen vertraut ist. In einer Wohngruppe kommt ein Jugendlicher nach dem Abendessen nicht in den Gemeinschaftsraum. Eine Fachkraft klopft an, nimmt sich Zeit, hört zu. Es gibt einen geübten Ablauf, der niemanden überfährt und doch entschlossen ist. Zuerst Schutz und Ruhe, dann ein Gespräch mit der benannten Vertrauensperson, danach die notwendigen Schritte, dokumentiert, nachvollziehbar und mit einer klaren Rückmeldung an den Jugendlichen, was nun geschieht. Genau diese Verlässlichkeit wollen wir überall dort erreichen, wo Kinder und Jugendliche ihren Alltag verbringen. Unser Antrag macht dafür den Rahmen verbindlich. Ein Schutzkonzept ist eben kein dicker Ordner, sondern ein gemeinsam erarbeiteter Plan, der Risiken erkennt, Grenzverletzungen verhindert und Beschwerden ernst nimmt. Er legt Zuständigkeiten fest, beschreibt Meldewege, ordnet Hilfen zu und verwendet eine Sprache, die Kinder verstehen. Zu einem Schutzkonzept gehört immer ein niedrigschwelliger Beschwerdeweg, also ein einfacher, sicherer Kanal, über den Kinder und Jugendliche Probleme melden können. Egal, ob persönlich, schriftlich oder digital, auf Wunsch auch anonym und ohne Nachteile. Schutz endet auch nicht an der Tür. Er umfasst ausdrücklich den digitalen Raum, in dem heute viele Begegnungen stattfinden, von der unbefugten Weitergabe von Bildern bis zu künstlich erzeugten Bild- oder Videofälschungen. Wer Schutzkonzepte ohne diesen Teil denkt, lässt eine zentrale Schwachstelle offen. Damit aus Anspruch Alltag wird, braucht es klare Verantwortung. Erlaubnispflichtige Einrichtungen der Kinderund Jugendhilfe sind nach dem Achten Sozialgesetzbuch verpflichtet, ein Schutzkonzept vorzuhalten. Jugendämter und Schulämter begleiten die Erarbeitung aktiv und schauen hin, ob die vereinbarten Verfahren wirklich gelebt werden. Schulen entwickeln eigene Schutzkonzepte und verankern sie im Alltag, zusammen mit Schulsozialarbeit, Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie der Schulleitung. So entsteht eine Verantwortungskette, in der jede und jeder weiß, was zu tun ist. Wir setzen dafür auf Mindeststandards, die überall gelten und zugleich praxistauglich sind. Diese Standards schließen alle Formen von Gewalt ein, egal ob sexualisierte, körperliche und psychische Gewalt, Vernachlässigung, Mobbing oder Diskriminierung. Auch vielfaltsensible Arbeit ist dabei kein Zusatz, sondern die Regel, indem sie rassismuskritisch, queersensibel, inklusionsorientiert ist. Für die Schulen ist dieser Weg bereits beschrieben. Unser Antrag knüpft genau daran an und macht die Umsetzung im System sichtbar. Aber Standards allein reichen nicht aus. Deshalb stärken wir die Praxis vor Ort. Eine landesweite Fachstelle für Schutzkonzepte unterstützt Träger und Einrichtungen beim Staat, bietet Musterbausteine an, organisiert Fortbildungen und begleitet die Einführung in der Fläche. Das entlastet gerade Träger und Ehrenamtliche, die die Schutzarbeit nicht on top stemmen können. Damit Zeit real vorhanden ist, verankern wir refinanzierbare Stundenkontingente, einschließlich Fortbildungszeiten, angepasst an Einrichtungstyp und Größe. Ergänzend richtet die Landesregierung ein Kompetenzzentrum Schutzkonzepte beim Landesbeauftragten für Kinderschutz ein. Dort werden Wissen, Leitfäden und Beratung gebündelt, vorhandene Strukturen miteinander verzahnt und vor allem die Qualitätssicherung bei digitalen Vorfällen gestärkt. Unser außerdem geforderter Runder Tisch zum Gewaltschutz bringt Praxis, bringt Träger, Jugendämter, Landesjugendamt, Schulenwissenschaft, Kinder- und Jugendschutzdienste, betroffene Initiativen und die zuständigen Landesstellen regelmäßig zusammen. Er beobachtet Entwicklungen, teilt gute Praxis und berichtet im Landtag mindestens einmal im Jahr über Fortschritt und Handlungsbedarf. So entsteht ein gemeinsamer Lernraum statt isolierter Inseln. Beteiligung ist in diesem Ansatz eben keine Dekoration, sondern eine Schutztechnik. Kinder und Jugendliche gestalten ihre Regeln selbst mit, sie werden jährlich befragt und wissen, an wen sie sich wenden können. In jeder Einrichtung fordern wir deshalb eine benannte Vertrauens- und Beschwerdeperson, sowie eine Prozessverantwortliche oder einen Prozessverantwortlichen, der das Schutzkonzept aktuell hält und die Umsetzung koordiniert. In kleinen Einrichtungen kann beides in der Hand einer Person liegen, wenn Qualifizierung, Erreichbarkeit und Vertretung gesichert sind. Unabhängige Beschwerde ist ebenfalls vorgesehen. Ombudswege außerhalb der Einrichtung werden sichtbar gemacht und in Verfahren eingebunden, denn Schutz ohne hörbare Beschwerde bleibt stumm und Stille schützt niemanden. Strukturen, die heute schon tragen, wollen wir mit unserem Antrag weiter stärken. Kinder- und Jugendschutzdienste sind bewährte Anlaufstellen, aber noch nicht überall vorhanden. Netzwerke Kinderschutz werden ausgebaut, damit keine Region abgehängt wird. Und dort, wo es um das Handeln von Behörden selbst geht, prüfen wir die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerde- und Prüfinstanz für den Umgang der Jugendämter mit Verdachtsfällen. Externe Kontrolle kann helfen, Vertrauen zu sichern, wenn interne Abläufe versagen. Was bedeutet das für den Alltag? Es bedeutet: ein Jugendtreff, der seine Regeln gemeinsam mit den Jugendlichen erarbeitet hat und in dem Vertrauenspersonen bekannt sind und der Beschwerdeweg sichtbar an der Wand hängt. Dieser Jugendtreff reagiert schneller und gerechter. Eine Wohngruppe, die digitale Risiken mitdenkt, schützt besser, weil sie weiß, wie Beweise gesichert werden und welche Schritte als Nächstes folgen. Eine Schule, die ein Konzept mit Eltern, Schülern und Schülerinnen und Kollegium verankert, verhindert Grenzverletzungen, bevor sie eskalieren. So entsteht Sicherheit, die nicht schreit, sondern trägt. Sehr geehrte Damen und Herren, Kinder und Jugendliche haben nicht nur ein Recht darauf, vor Gewalt geschützt zu werden, sie haben ein Recht darauf, gehört zu werden und den Schutz mitzugestalten.
(Beifall Die Linke)
Genau da setzt unser Antrag an – mit Mindeststandards, festen Fristen, verständlichen Zuständigkeiten und einer Kultur, die Fehler nutzt, um es besser zu machen. Frau Rottstedt, Ihr Beitrag war so täterschützend und auch inhaltlich einfach falsch, dass er es gar nicht verdient, in irgendeiner Art und Weise noch mal inhaltlich darauf einzugehen.
(Beifall Die Linke)
Aber auf Sie, Frau Wirsing, möchte ich noch mal zum Ende zu sprechen kommen. Ich freue mich ja grundsätzlich, dass Sie heute Ihren jugendpolitischen Kern vielleicht entdeckt haben. Aber wenn Sie Kinderschutz als eine überzogene Anforderung bezeichnen, dann frage ich mich wirklich, ob Sie in irgendeiner Art und Weise geeignet sind, kinderpolitische Sprecherin Ihrer Fraktion zu sein.
(Beifall Die Linke, SPD)
Denn Kinderschutz ist keine überzogene Anforderung, sie ist die Grundbedingung für Kinder- und Jugendpolitik.
(Zwischenruf Abg. Wirsing, BSW)
Kinder und Jugendliche verdienen es, beteiligt zu werden. Sie verdienen es, dass man mit ihnen spricht,
(Beifall Die Linke, SPD)
und nicht, dass man am Ende von so einer Debatte wieder irgendeinen Instagram-Post oder Sonstiges absetzt. Die Kinder und Jugendlichen in Thüringen merken es ganz genau, dass Sie sie nicht auf Augenhöhe behandeln.
(Beifall Die Linke)(Unruhe CDU)
Frau Wirsing, ich nehme es dankend an – nachdem Sie jetzt als friedenspolitische Sprecherin anscheinend mit Ihren geo- und außenpolitischen Entscheidungen in Thüringen abgeschlossen haben und sich nun der Kinder- und Jugendpolitik in Thüringen zuwenden –, mit Ihnen gemeinsam im Sozialausschuss über diesen Antrag zu diskutieren. Danke.
(Beifall Die Linke)
Da wir immer noch in der Aussprache sind und offensichtlich viele Redebedarf hatten: Gibt es denn weitere Aussprachewünsche? Das sehe ich nicht aus dem Rund. Die Ministerin möchte. Frau Schenk hat das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Stimmung ist ja recht aufgeregt. Ob sie dem Thema angemessen ist, wage ich doch zu bezweifeln. Aber vielleicht schaffen wir das jetzt noch auf der Zielgeraden. Frau Rottstedt, ich habe eine Verständnisfrage, vielleicht können Sie mir das später mal erläutern. Ich kenne viele Menschen, die wurden schon mal beim Autofahren geblitzt, ich natürlich nicht, und mir ist schleierhaft, ob Sie dann auch die Polizisten und Polizistinnen fragen, ob es eigentlich sinnvoll ist, Regeln aufzustellen und eine StVO zu haben und Regeln zu kontrollieren, denn eigentlich ist das ja nur Postenbeschaffung, diese Polizisten. Eigentlich könnte man ja auch einfach keine Konzepte haben, dann würden trotzdem alle nicht zu schnell fahren. Also merken Sie selbst, es macht überhaupt keinen Sinn, was Sie gesagt haben! Ich verstehe das auch intellektuell nicht.
(Beifall Die Linke)
Es ist mir wirklich schleierhaft, wie man ernsthaft auf den Gedanken kommen kann, weil es irgendwo Verfehlungen gibt, also weil Menschen auch mal geblitzt werden oder weil es zu den von Ihnen beschriebenen Vorstößen kommt, die wirklich dramatisch und erschreckend sind – daraus zu schlussfolgern, es braucht keine Schutzkonzepte. Also ich weiß es nicht, aber das ist auch wieder so eine Vereinfachung von Komplexität, über die ich ja gestern schon gesprochen habe.
(Unruhe AfD)
Wie dem auch sei, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, seit 2019 gibt es in Thüringen einen Landesbeauftragten für Kinderschutz. Mit der gesetzlichen Verankerung im Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz, das ist genau gesagt § 20a, im Jahr 2024 wurde eine stabile Grundlage geschaffen, um der Besonderheit des Themas eine sichtbare Bedeutung zuzumessen. Auch neben und vor allem auch vor der gesetzlichen Regelung haben wir im Kinderschutz in Thüringen schon viel erreicht. Und es wird in unterschiedlicher Weise sichtbar – ich will auf einige dieser Felder, in denen das sichtbar wird, eingehen. Das Thema „Kinderschutz“ muss nämlich in viele Themenfelder wirken, denn es ist ein Querschnittsthema, das vor allem auf den Willen und auf die Kooperation der unterschiedlichen Akteure angewiesen ist. Seit 2021 arbeitet eine Interministerielle Arbeitsgruppe „Kinderschutz und Bekämpfung sexueller Gewalt an Kindern“ sehr intensiv an der Weiterentwicklung von vorhandenen Strukturen und begonnenen Prozessen, um die Aktivitäten von Landesregierung und Behörden zu koordinieren, aber vor allem auch um Synergien zu schaffen zwischen Politik, Praxis und Wissenschaft. Handlungsgrundlage ist die UN-Kinderrechtskonvention, die in diesem Jahr – das wird leider, glaube ich, ein bisschen unterbelichtet – ihr 35-jähriges Bestehen feiert. Das ist dann vielleicht auch mal einen Instagram-Post wert. Ein bisschen zu Unrecht wird „best interest of the child“ immer übersetzt mit „Kindeswohl“. Ich finde das ein bisschen irreführend, weil „Kindeswohl“ so ein bisschen nach deren Minimum klingt, bei „Wohl“ denkt man ja so an körperliche Unversehrtheit. Aber eigentlich wollen wir ja genau das – im besten Interesse von Kindern in allen Lebensbereichen. Und da geht es dann eben auch darum – das, finde ich, wurde von meiner Vorrednerin, Frau Stark, sehr deutlich gemacht –, dass man mit Menschen sprechen muss. Kinder sind Menschen. Kinder sind keine irgendwie unvollständigen Erwachsenen, sondern Kinder haben eigene Rechte, eigene Bedürfnisse – und die müssen in eigenen Gesprächsformaten und Konzepten auch adressiert werden.
(Beifall BSW, Die Linke, SPD)
Gerade weil uns Kinderschutz und die Wahrung dieses „interest of the child“ so wichtig ist, hat diese Interministerielle Arbeitsgruppe schon länger klare Mindestkriterien für institutionelle Schutzkonzepte definiert, die in Handreichungen und Broschüren für verschiedene Tätigkeitsfelder veröffentlicht wurden. Auf die wichtigsten Elemente möchte ich kurz eingehen: einmal ein Leitbild, zweitens die Teilhabe der Kinder und Jugendlichen selbst, Angebote zur Prävention von Gewalt, aber auch bekannte Beschwerdestrukturen, natürlich stabile und verlässliche Kooperationen, Notfallinterventionspläne mit klaren Maßnahmen auch zur Aufarbeitung. Die Ausgestaltung obliegt natürlich den Einrichtungen, Organisationen und Vereinen, wobei die Maßnahmen individuell und passgenau sowie unter Beteiligung aller Personengruppen umzusetzen sind. Es müssen alle Gewaltformen berücksichtigt werden, ebenso auch die Querschnittsthemen wie Inklusion und Diversität. Und Frau Rottstedt, wenn Sie sagen, dass es da ein bisschen zu viel um queere Jugendliche und um dies und das geht – Sie haben auch am Ende gesagt: Wir wollen hier unsere Kinder schützen. Ich glaube, das unterscheidet Sie dann eben doch ganz zentral von den regierungstragenden Fraktionen und auch der Fraktion Die Linke. Uns geht es nicht darum, unsere Kinder zu schützen und vorher zu definieren, wer „unsere Kinder“ sind, wir wollen Kinder schützen – Punkt.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Damit unsere Maßnahmen wirken, müssen sie gelebt werden. Das heißt, die Umsetzung von Schutzkonzepten muss entsprechend implementiert und dann natürlich eng begleitet werden. Für betriebserlaubnispflichtige Einrichtungen in der Kinder- und Jugendhilfe wie zum Beispiel Kindertageseinrichtungen oder eben auch Stationäre Hilfen der Erziehung besteht seit 2021 eine gesetzliche Pflicht zur Vorlage von Kinderschutzkonzepten. Die Standards für deren Prüfung orientieren sich an den landesweiten Mindestkriterien, die ich schon angesprochen habe. Die entsprechende Broschüre ist eine Orientierungshilfe für die Erstellung und regelmäßige Überprüfung des Konzepts. Nicht betriebserlaubnispflichtige Angebote, darunter zum Beispiel Schulen und Freizeitangebote, werden ebenfalls schrittweise in den Schutzprozess einbezogen. Die Schulen im Freistaat sind verpflichtet, bis Ende dieses Jahres Schutzkonzepte zu erstellen. Dabei werden sie natürlich durch die staatlichen Schulämter begleitet. Der Freizeitbereich in Vereinen und Verbänden ist seit 2023 integraler Bestandteil der Umsetzung. Künftig soll auch die Vergabe öffentlicher Fördermittel an die Vorlage und Umsetzung solcher Konzepte geknüpft werden, und das finde ich richtig. Wir haben gerade im Rahmen der K.-o.-TropfenDiskussion darüber gesprochen, dass wir Dinge, die wir fordern, auch kontrollieren müssen. Es ist ein Gebot der Konsequenz, das dann auch hier zu fordern. Wir werden selbstverständlich beachten, dass kleinere, überwiegend ehrenamtlich arbeitende Organisationen mehr Zeit und Unterstützung brauchen, um diese Mindestkriterien professionell umzusetzen. Aber wenn man vor Ort mit den tätigen Personen spricht, dann wissen gerade die, die mit Kindern arbeiten, dass es hier nicht um ein Misstrauensvotum geht, sondern dass es darum geht, selber resilient zu sein. Wenn wir das nicht fordern würden, diese Personen zu begleiten und zu unterstützen, würden wir ja gerade unterstellen, dass diese Personen eben nicht für Kinder arbeiten wollen. Wir haben die Feuerwehr ja auch dann in der Stadt, wenn es nicht brennt, und es leuchtet überhaupt nicht ein, das im Bereich „Kinderschutz“ nicht genauso anzuwenden.
(Beifall Die Linke, SPD)
Natürlich ist es eine gewaltige Aufgabe, die hier vor uns liegt. Und natürlich ist es zentral, die Träger nicht allein zu lassen. Die Geschäftsführung des Landesbeauftragten für Kinderschutz bietet deswegen umfassende Unterstützung. Da gibt es eine kostenfreie Onlinesprechstunde, da gibt es eine Podcast-Themenreihe. Da gibt es verschiedene Handreichungen „Schritt für Schritt zum Kinderschutzkonzept“. Da gibt es natürlich auch Fortbildungen für die Multiplikatoren. Weitere Maßnahmen, darunter auch eine Prozessbegleitung und Moderation, sind konkret geplant. Und da möchte ich mich beim Haushaltsgesetzgeber bedanken, denn nur durch die Mittel im Doppelhaushalt 2026/2027, die Sie bereitgestellt haben, können aus diesen Plänen auch am Ende tatsächlich Handlungen werden. Viele Kommunen und Landesverbände haben bereits eigene Initiativen gestartet, Kinderschutzbeauftragte etabliert und bieten kontinuierliche Unterstützungsleistungen an.
(Beifall SPD)
Seit 2020 und damit vor der gesetzlichen Verpflichtung ist die unabhängige Beratungs- und Ombudsstelle „Dein Megafon“ – der können Sie übrigens auch bei Instagram folgen – aktiv und unterstützt die Kooperation von Einrichtungen als externe Beschwerdestelle. Die rechtlichen Grundlagen wurden im SGB VIII, aber auch im Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz geschaffen. Das ist dort § 24a. Damit ist also jetzt eine Basis vorhanden, dieses Projekt auch künftig umzusetzen und vor allen Dingen auch finanziell zu untersetzen. Aber auch Fortbildungen sind ein ganz zentraler Bestandteil der Präventionsarbeit. Das Angebot reicht von sexualpädagogischen Konzepten, digitaler Medienkompetenz, aber auch vom Thema „Deeskalation“ und natürlich auch inklusiven Gewaltschutzkonzepten bis zu Themen, wo es ganz konkret darum geht, Einzelfälle zu besprechen, zum Beispiel wie man mit einem Amtsvormund umgeht usw. Diese Maßnahmen sind zentral, denn am Ende kommt es darauf an, gemeinsam Wissen zu vermitteln und Wissen weiterzuentwickeln. Seit 2022 arbeitet die Geschäftsstelle des Landesbeauftragten gemeinsam mit Hochschulen an der Integration von Kinderschutzthemen auch in die Curricula aller relevanten Berufsgruppen. Denken wir an Erzieherinnen und Erzieher, an Sozialarbeiterinnen, Sozialarbeiter und natürlich an Lehrkräfte. Für die Umsetzung braucht es verlässliche Zusammenarbeit mit dem Bund. Erfreulicherweise haben erste Hochschulen bereits Anpassungen vorgenommen. Ich möchte jetzt noch kurz auf die zielgruppengerechten Angebote und unsere Modellprojekte kommen. Thüringen fördert bereits innovative Projekte, wie zum Beispiel „‚safe talk – real talk‘ – Sprechen über mediatisierte sexualisierte Gewalt“ für Schülerinnen der 5. bis der 8. Klassenstufe. Das Projekt vermittelt Wissen über die Risiken, die im Netz lauern. Das Projekt ist nah an der Lebenswelt, es ist langfristig angelegt und wir werden das Projekt künftig noch breiter aufstellen. Auch über die erzieherischen Hilfen, die Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit und die Jugendverbandsarbeit wird es nun einen Zugang zu diesem Projekt geben. Thüringen ist schon sehr weit gekommen. Thüringen hat als eines von zwei Bundesländern, das zweite ist Rheinland-Pfalz, Kinderschutzdienste. Ich habe selbst schon einige besucht. Und ich muss sagen, das sind tatsächlich niedrigschwellige Beratungsangebote, wo Kinder, die in irgendeiner Form von Gewalt betroffen sind, Gehör finden, ein Ohr finden. Und wenn es um die Frage geht, Frau Rottstedt, ob das überhaupt alles irgendwie akzeptiert wird: Fragen Sie doch mal die kommunale Familie. In 20 der 22 Landkreise und kreisfreien Städte finden Sie das und damit fast flächendeckend in Thüringen. Mit § 20 Abs. 3a des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes wurde der Beratungsanspruch von „von Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch und Gewalt betroffenen Kinder[n] und Jugendlichen“ gesetzlich verankert. Es ist ein starkes Signal zum Schutz von Kindern. Die Initiativen zur Kinderschutzkonzeptentwicklung sind Kerngeschäft der Geschäftsstelle des Landesbeauftragten. Die Maßnahmen haben sich in der Vergangenheit kontinuierlich fortentwickelt. Vor der Implementierung und auch Finanzierung weiterer Projekte und Stellen lohnt es sich jetzt, immer klarer auf die Aufgaben und Ziele zu schauen. In dem sensiblen Thema „Kinderschutz“ sollte es keinen Wettkampf um knappe finanzielle oder personelle Ressourcen geben und auch keine Parallelstrukturen. Es geht um ein gemeinsames, geeintes Vorgehen. Thüringen steht konsequent für Kinderschutz. Thüringen setzt darauf, dass Konzepte denjenigen, die an diesem Thema arbeiten wollen, die nötigen Hilfsmittel an die Hand geben. Und zum Abschluss, Frau Rottstedt, lassen Sie mich noch eine Bemerkung machen: Dass Sie hier einen qualitativ hochwertigen Antrag dazu nutzen, einer Fraktion einen Einzelfall zum Vorwurf zu machen, von dem sie sich klar distanziert hat, das sollte gerade mit Blick auf die Mitglieder Ihrer Fraktion und die entsprechenden Verurteilungen wirklich nur eins sein: schäbig.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Da die Ministerin anderthalb Minuten überzogen hat, haben alle Fraktionen noch mal Redezeit bekommen. Gibt es weiteren Wunsch zur Aussprache?
(Zwischenruf aus dem Hause)
Ich bitte nicht um Zwischenrufe – ich bin froh, dass die Aussprache sich jetzt etwas beruhigt hatte. Gibt es weiteren Wunsch zur Aussprache? Das sehe ich nicht. Da möchte ich noch mal einen Hinweis geben: Wir haben gerade bei der Vorrednerin, bei der letzten parlamentarischen Rednerin, bei Frau Stark den Zwischenruf „Sie sind selbst noch ein Kind!“ gehört. Wir haben leider laut Protokoll nicht feststellen können, von wem der kam. Wir haben uns hier versammelt und haben gesagt, wir gehen höflich, respektvoll miteinander um. Dazu gehört natürlich auch, dass man eine junge Frau nicht altersdiskriminiert,
(Beifall Die Linke, SPD)
insbesondere wenn man älter ist. Ich persönlich finde es sehr schön, dass wir junge Menschen als Mitglieder in unserem Parlament haben. Deswegen noch mal meine Bitte: Achten Sie darauf. Wir sollen respektvoll miteinander umgehen. Jeder erwartet das von dem anderen. Deswegen zollen Sie bitte auch jedem Respekt. Damit schließe ich jetzt die Aussprache. Ich habe nur den Wunsch nach Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie vernommen, frage aber trotzdem noch mal: Gibt es weitere Wünsche, wohin dieser Antrag überwiesen werden soll? Das sehe ich nicht. Damit stimmen wir über die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie ab. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Wer ist dagegen? Die Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Somit ist die Ausschussüberweisung angenommen. Damit schließen wir für heute diesen Tagesordnungspunkt. Tagesordnungspunkt 17 wurde abgesetzt. Damit kommen wir zu Tagesordnungspunkt 18 Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/2430 Ist hier eine Begründung gewünscht? Ja, Dr. Lauerwald, bitte.
Einsatzstopp für mRNA-Impfstoffe – Unbedenklichkeit nachweisen, Geschädigte unterstützen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen Abgeordnete, Zuschauer auf der Tribüne und Zuhörer am Livestream, vor über einem Jahr, im Dezember 2024, hatten wir als Thüringer AfD-Fraktion den Antrag mit dem Titel „Sofortiger Stopp der sogenannten Corona-Impfungen – Gesundheit der Thüringer Bevölkerung schützen“ unter der Drucksachennummer 8/136 in das Plenum eingebracht. Unsere Vermutungen und Befürchtungen über die Folgen dieses beispiellosen medizinischen Experiments, welches massive, immer noch anhaltende verheerende Schäden setzte und damit Kranke, nachhaltig Geschädigte und Tote in bisher nie dagewesenem Ausmaß zur Folge hatte, wurden leider vollumfänglich bestätigt. Wenn auch junge, gesunde Menschen nach der Genspritze tot zusammenbrachen, entwickelte sich rasch das geflügelte Wort „plötzlich und unerwartet gestorben“. Da die Datenlage erdrückend war, sahen wir schon vor einem Jahr dringenden Handlungsbedarf, um die Bevölkerung vor der Anwendung der gefährlichen mRNAGenanwendungen zu schützen. Anstatt sich mit der Datenlage auseinanderzusetzen, haben ausnahmslos alle Kartellparteien – ich meine Sie, meine Damen und Herren hier im Plenum – hinter ihrer Brandmauer reflexhaft unseren Antrag abgelehnt. Da trotz der Gefährlichkeit der Genspritzen diese weiter beworben und unter das Volk gebracht werden, ist es höchste Zeit, erneut durch einen aktualisierten Antrag zu handeln. Seit 2021 beobachten wir eine mit dem Beginn des Massenimpfens zeitgleich korrelierende, bis jetzt anhaltende Übersterblichkeit in vielen Ländern, ebenso eine anhaltende gesunkene Geburtenrate und die Zunahme verschiedener Erkrankungen. Bemerkenswert ist auch, dass in den Ländern mit höheren Impfquoten die Übersterblichkeit größer ist. Das ist statistisch eindeutig nachweisbar. In Deutschland gab es 2020 keine Übersterblichkeit. Diese begann erst nach der Impfkampagne und betrug bislang 74.000 Menschen. Erkrankungen nach der Genspritze treten auch bei Nichtrisikogruppen auf und umfassen Herzinfarkte, Schlaganfälle, Gefäß- und Nervenentzündungen sowie Krebserkrankungen. Letztere haben häufig einen fulminanten Verlauf und werden auch als „Turbokrebs“ bezeichnet. Auch die massive Zunahme von postinfektiösen Syndromen, Infektionskrankheiten, degenerativen und Autoimmunprozessen, insbesondere auch die massenhafte Zunahme von chronischen Erschöpfungssyndromen stehen im engen zeitlichen Zusammenhang mit der massenhaften Anwendung der gefährlichen mNRA-Technologie. Insgesamt sinkt damit auch die allgemeine Lebenserwartung. Bis heute findet kaum eine ausgewogene und ehrliche Aufarbeitung dieser Situation statt, weder bei den verantwortlichen Stellen noch in der Gesellschaft. Eine ergebnisoffene Diskussion in der Wis senschaftsgemeinde fehlt bisher völlig. Auch Entscheidungsgremien wie Ärztekammern verschließen sich immer noch der Wahrheitsfindung und dem of fenen Diskurs zu Fakten wie den RKI-Files etc. Ein sofortiger Stopp der Anwendung der mRNA-Techno logie ist zu fordern, bis wissenschaftlich zweifelsfrei dargestellt werden kann, dass der Nutzen den Scha den überwiegt. Die Menschen, die durch die Genspritzen in ihrer Gesundheit geschädigt wurden, mitunter sehr schwer und mit chronischem Verlauf, erhalten nicht die gebotene gesellschaftliche und medizinische Unterstützung. Wie wir feststellen müssen, fokussiert die Politik weiterhin auf dem unhaltbaren Narrativ, die Coronaimpfung sei wirksam, sicher und fast nebenwirkungsfrei. In der Long-COVID-Ambulanz der Uni Jena wurde bei der Anamneseerhebung jahrelang nicht der Impfstatus erhoben. Das hat mir der Leiter der COVID-Ambulanz, Prof. Stallmach, in der damaligen Anhörung im Gesundheitsausschuss bestätigt. Für mich als Arzt ist mir solch eine Unterlassung unbegreiflich. Dieses Defizit wurde beseitigt – endlich wird der Status der CoronaGen-Applikation erfragt. Wenn man der Ursache einer Erkrankung nicht auf den Grund geht, werden Impfschäden natürlich nicht erkannt und erfasst. Steckte möglicherweise politisches Kalkül dahinter, die Folgen der Genspritzen zu verschleiern, kleinzureden oder zu ignorieren?
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Be-
stimmt, so wird es sein!) Patienten, die erwähnten, dass sie geimpft seien, erhielten oftmals nicht die erforderliche medizinische Zuwendung und die Krankenkassen blockierten. Für Menschen, die unter Impfnebenwirkungen leiden, hat sich nach Jahren der Verweigerung endlich die Diagnose „Post-Vac-Syndrom“ durchgesetzt. Im Gesundheitsausschuss am 27.11.2025 sprach die Staatssekretärin Rudolph wiederholt nur vom „sogenannten“ Post-Vac-Syndrom. Das passt doch irgendwie in die aktuelle politische Landschaft, oder?
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Sie reden
doch auch vom sogenannten Klimawandel!) Wir als AfD-Fraktion fordern jedenfalls in unserem Antrag, die von den COVID-Spritzen Geschädigten zu unterstützen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Einsatzstopp für mRNA-Impfstoffe – Unbedenklichkeit nachweisen, Geschädigte unterstützen
Danke schön. Herr Dr. Lauerwald, ich wollte Sie nicht unterbrechen, aber an die CDU-Fraktion, wenn Sie sprechen wollen, dann draußen. Bitte wenden Sie dem Redner nicht den Rücken zu. Gleiches gilt für Herrn Hoffmeister, BSW. Ich bitte um respektvollen Umgang und Höflichkeit. Wir haben die Einbringung gehört. Deswegen starten wir jetzt mit der Aussprache. Erster Redner für die Koalitionsfraktionen ist Dr. Wogawa.
Einsatzstopp für mRNA-Impfstoffe – Unbedenklichkeit nachweisen, Geschädigte unterstützen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, wenn wir heute hier im Hohen Haus über Impfstoffe, über mögliche gesundheitliche Schäden und über staatliche Verantwortung sprechen, dann tun wir das im Bewusstsein, dass die Coronazeit für viele Menschen bis heute nicht abgeschlossen ist. Für einige war sie nicht nur eine gesellschaftliche Ausnahmesituation, sondern der Beginn anhaltender gesundheitlicher Belastungen, egal übrigens aus welchen Gründen. Diesen Menschen, meine Damen und Herren, schulden wir Respekt, Aufmerksamkeit und eine sachliche, verantwortungsvolle Aufarbeitung.
(Beifall CDU, BSW)
Das bedeutet aber auch, dass wir nicht auf schnelle Urteile, nicht auf politische Vereinfachungen, sondern auf eine ernsthafte Prüfung und verlässliche Verfahren setzen müssen. Der vorliegende Antrag der AfD-Fraktion fordert einen sofortigen, dauerhaften Einsatzstopp aller mRNA-Impfstoffe in Thüringen, die Rücknahme von Zulassungen sowie weitreichende Feststellungen zur Unbedenklichkeit, darüber hinaus aber auch zur Anerkennung und Entschädigung möglicher Impfschäden. Ich möchte kurz erläutern: mRNA ist die Abkürzung für „Messenger“ oder „Boten-RNA“; es handelt sich hier um Boten-Moleküle, die Informationen vom Zellkern zum Zellplasma transportieren. Ziele sind die Erzeugung eines Virus-Proteins und eine Antwort des Immunsystems darauf. Liebe Kolleginnen und Kollegen, so verständlich der Wunsch nach Klarheit ist – der Antrag geht in Form und Umfang über das hinaus, was ein Landesparlament leisten kann. Das möchte ich erstmal an erste Stelle setzen. Ein mRNA-Impfmoratorium klingt nach Vorsicht, klingt nach Verantwortung. Es ist in Wahrheit aber nur ein politisches Ausweichmanöver. Es schafft keine Sicherheit. Es schafft leider nur Verunsicherung. Warum ist das so? Ich möchte Ihnen drei Gründe dafür nennen. Erster Grund: Der Antrag trifft Feststellungen, die den laufenden Arbeiten der vom Landtag, also von uns allen, eingesetzten Sondergremien, dem Untersuchungsausschuss 8/1 und der Enquetekommission 8/1, vorgreifen würden. Lieber Kollege Dr. Lauerwald, da wundert Ihre Aussage mich schon etwas, es gebe keine Aufarbeitung. Wir stellen hier im Landtag das Gegenteil fest, denn wir selbst sind an dieser Aufarbeitung beteiligt.
(Beifall CDU, BSW)
Parlamentarische Aufarbeitung aber braucht Zeit, Offenheit und Sorgfalt, keine Vorfestlegungen. Der zweite Punkt: Ein Einsatzstopp oder gar die Rücknahme von Zulassungen von Impfstoffen ist auf Landesebene rechtlich überhaupt nicht möglich. Zulassungsentscheidungen werden nach Arzneimittelrecht auf Bundes- und EU-Ebene getroffen. Sie können nicht durch Beschlüsse eines Landtags überschrieben werden. Sie täuschen hier also Handlungen vor, die gar nicht möglich sind. Dritter Punkt: Die Forderung nach einer vereinfachten Anerkennung von Impfschäden und einer verbesserten Versorgung ist nachvollziehbar – das möchte ich gern zugeben. Sie verdient im Übrigen auch eine ernsthafte Diskussion. Und genau dafür ist insbesondere unsere Enquetekommission da. Gleichzeitig müssen wir die Grenzen parlamentarischen Handelns bei diesem Thema auch klar benennen. Im Rechtsstaat gilt die Gewaltenteilung. Das Parlament schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen, es greift jedoch nicht in konkrete Verwaltungsentscheidungen ein. Die Anerkennung eines Impfschadens erfolgt im Einzelfall durch die zuständigen Behörden und ist an gesetzlich geregelte Prüf- und Nachweisverfahren gebunden. Dabei ist eine eindeutige Zuordnung der geltend gemachten Schadenssymptome zu einer Impfung gegenüber der zuständigen Behörde zu belegen. So sieht es der Anerkennungsweg vor. Sogenannte Post-Vac-Syndrome – Kollege Lauerwald ist darauf eingegangen –, also Symptome nach Impfungen sind medizinisch nicht als eigenständiges Krankheitsbild im ICD, dem internationalen statistischen Klassifizierungssystem für Krankheiten, klassifiziert. Also kann eine Anerkennung nicht pauschal, sondern nur über die konkrete symptomatische Zuordnung im Einzelfall erfolgen. Ohne die entsprechende ICD-Einstufung fehlt die medizinische Grundlage für eine generelle oder vereinfachte Anerkennung. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, all das bedeutet nicht, dass Leid bestritten oder relativiert wird. Es bedeutet, dass wir als Thüringer Landtag natürlich rechtsstaatlich handeln müssen, transparent, sorgfältig und ohne Erwartungen zu wecken, die dieses Haus nicht erfüllen kann. Deshalb, meine Damen und Herren, lehnen wir den vorliegenden Antrag der AfD-Fraktion ab, nicht aus Gleichgültigkeit, sondern aus Verantwortung gegenüber den parlamentarischen Verfahren und dem Rechtsstaat. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Einsatzstopp für mRNA-Impfstoffe – Unbedenklichkeit nachweisen, Geschädigte unterstützen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich beginne mit einem Satz, der in dieser Debatte nicht untergehen darf: Wer nach einer Impfung gesundheitliche Schäden erlitten hat, hat Anspruch auf ernsthafte Diagnostik, auf Versorgung und gegebenenfalls auch auf Entschädigung – Punkt.
(Beifall Die Linke)
Das ist bereits so. Aber das ist ja das Problem: Um diese Menschen geht es Ihnen nicht. Es geht Ihnen darum, sich hier hinstellen zu können – mal wieder – und den Rest des Raums mit Genspritzen, Kartellparteien, Brandmauer, Massenimpfen und sonstigen Schlagwörtern langweilen zu können. Und, ach ja, wir haben heute wieder etwas Neues gelernt. Wir haben auch weniger Kinder, weil so viel geimpft wurde. Wer kennt es nicht, die gynäkologische Beratung, zu verhüten, indem man sich gegen Corona impfen lässt. Na klar! Das alles ist platt und ist erwartbar. Aber was Sie versuchen, ist erneut die mRNA-Impfstoffe als experimentell zu kennzeichnen, eine hohe Anzahl schwerer Nebenwirkungen in den Raum zu stellen bis hin zum Tod und eben faktisch einen Einsatzstopp zu fordern. Das ist insofern eine falsche Antwort, weil Sie drei Dinge gleichzeitig tun. Erstens wird total ausgeblendet, wie häufig es einen sehr gut belegten Nutzen gibt und dass sehr viele Menschen dankbar waren, für sich, für ihre Familie Zugang zu einer Impfung bekommen zu haben, gerade für Ältere, für vorerkrankte Menschen. Ein pauschaler Einsatzstopp hätte genau diese Gruppen gefährdet. Ich finde es auch immer wieder bemerkenswert, wie häufig vergessen wird, dass es Leute gab, die sich in der Impfreihenfolge vorgedrängelt haben. Ich weiß nicht, ob noch jemand die Debatte im Kopf hat. Ja, es waren auf einmal alle so heiß darauf, endlich einen lang ersehnten Impfstoff zu haben, dass manche sich nicht an den Platz in der vereinbarten Reihenfolge gehalten haben. Wir haben darüber diskutiert, warum Menschen im Globalen Süden so viel weniger Zugang zu diesem wichtigen medizinischen Mittel bekommen. Das alles ist hier aber natürlich vergessen worden. Zweitens: Sie machen aus spezifischen, seltenen, aber – ja – relevanten Risiken eine Generalanklage. Die Fachliteratur beschreibt seltene Ereignisse wie Myokarditis, insbesondere bei jungen Männern, und sie betont, dass weiter geforscht werden muss. Das ist doch völlig richtig, heißt aber nicht, dass es für alle gleichermaßen relevant ist, sondern dass wir eine risikogruppenspezifische Abwägung brauchen, wer sich wann, wie, unter welchen Umständen impfen lassen sollte. Drittens: Sie streuen Angstnarrative, nämlich was hier im Antrag nahegelegt wird, mRNA oder Verunreinigungen davon könnten ins Erbgut eingebaut werden – wer auch immer das dann tut. Demgegenüber zeigt sich aber in der aktuellen Studienlage sehr deutlich: mRNA wird abgebaut, eine Integration ins Genom findet eben nach heutigem Verständnis der Wirkmechanismen dieser Impfstoffe nicht statt. Das ist Ihnen egal, aber ich finde es wichtig, dass es hier noch einmal klar benannt wird, weil es allen anderen im Raum eben nicht egal ist, dass Sie wieder mal versuchen, Angst zu erzeugen, wo schon längst Wissen und Fakten vorhanden sind. Ich will, wir als Linke wollen, dass wir klar bei den Betroffenen bleiben und zwar ohne Etiketten. Stellen Sie sich die medizinische Fachangestellte vor, sagen wir mal Anfang 50. Sie ließ sich impfen, weil sie im Gesundheitswesen arbeitet und andere schützen wollte. Monate später hat sie immer noch mit Erschöpfung, mit Herzrasen, mit Konzentrationsproblemen zu kämpfen und rennt damit von Arztpraxis zu Arztpraxis und hört überall „das wissen wir auch nicht“. Parallel sitzt übrigens in dieser Arztpraxis jemand, der von Long COVID betroffen ist, jemand, der nach der Infektion nicht wieder auf die Beine gekommen ist, jemand, der mit aller Kraft versucht, sein altes Leben zurückzugewinnen. Auch diese Person ist höchstwahrscheinlich von Ärztin zu Ärztin geschickt worden und musste gucken, dass überhaupt erst mal die Symptome ernst genommen werden. Beide erleben in unserem Gesundheitssystem dasselbe: Für komplexe Langzeitfolgen ist das System oft zu schlecht sortiert, egal ob nach einer Infektion und/oder nach einer Impfung. Aber hier in Thüringen ist schon einiges in Bewegung. Wir haben am Universitätsklinikum Jena ein interdisziplinäres Post-COVID-Zentrum, und das Land unterstützt diese Struktur zu Recht. Es gibt mit WATCH zudem ein Versorgungsprojekt, das mobile wohnortnahe Untersuchungen und Telemedizin kombiniert. Auch für Entschädigungsfragen ist die Zuständigkeit geklärt. Das ist gut, das ist korrekt, weil wir da über Versorgung statt über Empörung sprechen. Deshalb möchte ich mich im Namen meiner Fraktion bei all denjenigen Beschäftigten bedanken, die in genau diesen wichtigen Strukturen und Beratungsstellen sitzen und die Menschen unterstützen, egal ob nach einer Infektion oder nach einer Impfung.
(Beifall Die Linke)
Noch ein Wort zur Kompetenz. Es ist nicht so, dass der Thüringer Landtag EU-Zulassungen entziehen und bundesweite Impfempfehlungen einfach abschalten kann – das wurde gerade schon ausgeführt. Was wir tun können, ist, die konkrete Aufarbeitung in den genannten Gremien, in dem UA und in der Enquete, ernsthaft zu leisten. Ganz ehrlich, ich freue mich, Herr Wogawa, dass Sie sogar über „unsere Enquete“ gesprochen haben. Es ist ein gutes Zeichen, dass wir fraktionsübergreifend die Räume, die wir miteinander geschaffen haben, zur parlamentarischen Aufarbeitung auch nutzen. Wenn ich Ihnen eins besonders übel nehme, dann dies, dass Sie bei der Aufarbeitung die Themen komplett außer Acht lassen, die die meisten Beschäftigten im Gesundheitswesen wirklich bewegen. Ich war gemeinsam mit anderen Kolleginnen und Kollegen beim Warnstreik am UKJ und werde da angesprochen auf das, was wir im Corona-Untersuchungsausschuss und in der Enquete zu leisten haben. Die Kolleginnen und Kollegen sagen: Wie war es denn mit den Coronaprämien? Wie kann es denn sein, dass ich auf einer Station, wo ich so viele Patienten ‑ /Patientinnenerstkontakte hatte, eine geringere Zahlung erhalten habe als Kolleginnen auf anderen Stationen? Wie kann es sein, dass ich mich zu Hause mit Homeschooling so alleingelassen gefühlt habe von der Politik? Wie kann es sein, dass ich über Monate, über Wochen fehlende Schutzkleidung immer wieder moniert habe, mich aber nicht besser vor der Ansteckung schützen konnte? All denen zeigen Sie mit solchen Anträgen: Es ist Ihnen schlichtweg egal. Genau diese konkreten Sorgen und Bedrängnisse, in die Menschen während der Pandemie geraten sind – die sind Ihnen immer noch egal. Die waren Ihnen damals schon egal, und die sind Ihnen auch jetzt bei der Aufarbeitung egal. Aber allen anderen Kolleginnen hier im Raum – und darum weiß ich bei allen politischen Unterschieden –, uns ist diese Aufklärung nicht egal und wir bleiben dran.
(Beifall BSW, Die Linke)
Einsatzstopp für mRNA-Impfstoffe – Unbedenklichkeit nachweisen, Geschädigte unterstützen
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, werte Kollegen Abgeordnete, Zuhörer auf der Tribüne und am Livestream! Zu Ihnen, Herr Wogawa, möchte ich sagen: Sie haben gesagt, ein Moratorium schaffe keine Sicherheit, sondern nur Verunsicherung. Ich denke schon, wenn eine medizinische Applikation im Verdacht steht, Schaden anzurichten, dann ist so lange mit dieser Anwendung zu warten, bis die Überprüfung stattgefunden hat und die Unbedenklichkeit nachgewiesen ist.
(Beifall AfD)
Und da ist jeder Fall zu viel, ob Krankheit oder auch jemand, der daran verstirbt. Das ist eine essenzielle Forderung, das wird bei jedem Medikament seit Jahrzehnten so gehandhabt, wenn irgendein Verdacht besteht: dass es erst mal aus dem Verkehr genommen wird. Frau Güngör, ich muss Ihnen widersprechen: Es wurde noch jahrelang nach einer Applikation mRNA im Organismus nachgewiesen, das baut sich nicht sofort ab. Es wurde auch DNA-Verunreinigung von Bakterien in den Impfstoffen nachgewiesen, die auch in den Zellkern eindringen. Das ist auch nachgewiesen worden. So, jetzt komme ich zu meiner Debatte. Bei dem Erreger von COVID-19 handelt es sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um ein mittels Gentechnik der Gain-of-function-Forschung künstlich hergestelltes Virus, wahrscheinlich sogar um eine bewusst hergestellte Biowaffe, so Prof. Wiesendanger und wie laut dem amerikanischen White-House-„Lab Leaks“ berichtet wird. Es ging um viele Patente und sehr viel Geld. Eine Möglichkeit, investiertes Geld zurückzuerhalten, schien ein weltweites milliardenschweres Impfprogramm zu sein. Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen und die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit definieren die wissenschaftlichen Phasen einer Impfstoffentwicklung. Dieser Zeitraum der Forschung und Entwicklung eines Impfstoffs bis zu seiner Zulassung dauert durchschnittlich 8 bis 17 Jahre. Bei der Entwicklung der Corona-mRNAGentechnik wurden Zulassungsstudien gefälscht. Studien, in denen Todesfälle und schwere Nebenwirkungen in der Impfgruppe auftraten, sind vorzeitig entblindet, das heißt abgebrochen worden. Es lagen definitiv keine validen Daten zur Wirkung und Sicherheit vor.
(Beifall AfD)
Weder eine Unbedenklichkeit noch Langzeitnebenwirkungen konnten durch dieses unwissenschaftliche Hauruckverfahren erforscht werden. Dennoch haben die Zulassungsbehörden eine Notzulassung erteilt. Dieser Sachverhalt war auch den Wissenschaftlern im Robert Koch-Institut bewusst. Bereits am 15. April 2020, nicht einmal einen Monat nach Ausrufung der weltweiten Pandemie, steht im RKIProtokoll – ich zitiere –: „Es gibt jedoch bislang keine Erfahrung mit mRNA- und DNA-Vakzinen. EMA und Pfizer überlegen, ob sie gegebenenfalls die Phase-3-Studien auslassen und direkt in eine breite Anwendung gehen. Wenn das von den Regulatoren so entschieden wird, dann kann es schneller gehen als 12 bis 18 Monate. Derzeit wird in der Literatur Immun-Enhancement diskutiert. Schwere Erkrankung nach Impfung“ – in Klammern – „Es gibt keine Erfahrung wie gut und wie dauerhaft die Immunität durch die Impfung sein wird. […] Es gibt keine Erfahrung mit mRNA-Impfstoffen, aber ein großer Vorteil wäre, dass wenn man die Produktionsstätten hat, rel. schnell viel Impfstoff hergestellt werden kann.“ Das ist im RKI-Protokoll vermerkt. Wer waren denn diese Regulatoren? Obwohl Wissenschaftler und Ärzte im Robert Koch-Institut intern wissenschaftlich korrekt darüber debattierten, wurden sie vom Gesundheitsministerium unter Jens Spahn und Generalstabsarzt Holtherm angewiesen, öffentlich den Kurs der Regierung mit falschen Argumenten wissenschaftlich zu rechtfertigen.
(Beifall AfD)
Wider besseres Wissen wurden all diese unwissenschaftlichen Maßnahmen – angefangen von der gesamten Coronamaßnahmenpolitik bis zur Nötigung zur Genspritze – von der Politik durchgesetzt. Dies belegen zweifelsfrei die Protokolle der Sitzungen des Krisenstabs des RKI zwischen 2020 und 2023, die von einem mutigen Whistleblower 2024 an die Öffentlichkeit gebracht wurden. Die Politik hat befohlen, die Wissenschaft ist gefolgt, so wie auch die Leitmedien, die Justiz, die Staatsorgane. Zwölf Tage später, am 27. April 2020, folgendes Zitat aus den RKI-Protokollen: „Es werden mehrere Impfstoffe kommen, die im Schnelldurchgang entwickelt und geprüft wurden. Relevante Daten werden erst Post-Marketing erhoben.“ Bedeutet dieser Protokollvermerk, dass bereits Ende April 2020, einen Monat nach Ausrufen der Pandemie, mehrere Impfstoffe entwickelt waren und bereitstanden? Da existierten wohl die Impfstoffe bereits vor der Pandemie? Wenn das tatsächlich so war, stinkt es doch gewaltig zum Himmel, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Es ist in der Tat überfällig, diese ganzen Vorgänge aufzudecken, aufzuarbeiten und die Wahrheit ans Licht zu bringen. Es ist ein medizinischer Skandal, dass ein Genprodukt im Schnelldurchgang entwickelt wurde und erst PostMarketing, also nach Beginn der Impfungen, soll geprüft werden, welche Wirkungen und Nebenwirkungen auftreten. In meinen Augen ist das hochgradig menschenverachtend.
(Beifall AfD)
Am 8. Januar 2021, also bereits nach Impfbeginn – Zitat des RKI –: „Impfstoffwirkung ist noch nicht bekannt.“ Nanu? „Dauer des Schutzes ist ebenfalls unbekannt.“ Und Drosten und Wieler behaupten weiterhin ungeniert, die Impfungen hätten Tausende Menschenleben gerettet. Millionen gesunden Menschen, auch Kindern, wird eine Substanz in den Körper gespritzt, deren Wirkung und Nebenwirkungen völlig unbekannt sind. Da erscheint der Contergan-Skandal wie ein Streichelzoo.
(Beifall AfD)
Bei diesen Coronaspritzen existierte eine maximale finanzielle Gier und wird tausendfache fahrlässige Tötung in Kauf genommen. Das gab es in der Medizin bisher noch nie. Renommierte Wissenschaftler sprechen vom größten Menschheitsverbrechen seit 1945. Dem RKI und der Politik war bekannt, dass die Genspritze keinerlei Fremdschutz bietet. Dennoch wurden die sinnfreien Coronamaßnahmen wie auch die 2G-Regeln wider besseres Wissen erlassen, nur um die Gesellschaft zu spalten und Ungeimpfte zu Menschen zweiter Klasse zu degradieren, um auch sie in die Spritze zu treiben.
(Beifall AfD)
Am 1. September 2023 hat die Leiterin der Abteilung „Sicherheit von Arzneimitteln und Medizinprodukten“ am Paul-Ehrlich-Institut, Frau Dr. Keller-Stanislawski, im Brandenburger Landtag beim zweiten Corona-Untersuchungsausschuss ausgesagt – Zitat –: „Es gab Leute, die haben sich nur um Todesfälle gekümmert und Leute, die haben sich nur um Myokarditis gekümmert. Wir hatten ja viel mehr Arbeit als je zuvor, nur durch diesen Impfstoff.“
(Beifall AfD)
Jedes bisherige Medikament mit solch einem fatalen Sicherheitsprofil wäre umgehend vom Markt genommen worden. Wir fordern die Landesregierung in unserem Antrag auf, festzustellen, dass die bisher verfügbaren Corona-mRNA-Anwendungen risikobehaftet sind; darauf hinzuwirken, dass der weitere Einsatz der zugelassenen mRNA-Genanwendungen umgehend beendet wird und diese Arzneimittel nach § 5 Arzneimittelgesetz aus dem Verkehr gezogen werden; sich dafür einzusetzen, dass sämtliche behördliche Zulassungen und Empfehlungen von mRNA-Anwendungen zurückgenommen sowie keine weiteren medikamentösen Anwendungen auf mRNA-Basis zugelassen werden; bis eine ausreichende wissenschaftliche Daten- und Studienlage zweifelsfrei darstellen kann, dass der Nutzen den Schaden überwiegt, jegliche Art von Werbung für diese mRNA-Anwendungen zu unterlassen; eine umfassende Datenlage bezüglich der gesundheitlichen Folgen und Nebenwirkungen der bisher eingesetzten mRNA-Anwendungen herzustellen und eine unabhängige Auswertung dieser zu beauftragen; die Verantwortung für den von ihr ausgeübten Impfdruck und die betriebene Impfpropaganda zu übernehmen; sich auf Bundesebene für eine sofortige Streichung der mRNA-Anwendungen als Regelleistung für gesetzlich Krankenversicherte starkzumachen; sich für eine umfassende Anerkennung der von den Genspritzen Geschädigten einzusetzen, wie zum Beispiel durch die Einführung einer Vermutungsregel und der Schaffung einer EBM-Ziffer für die Diagnose Post-Vac; sich weiterhin für die komplikationslose Anerkennung eines Impfschadens durch das Landesverwaltungsamt einzusetzen; die Schaffung bürokratiearmer Zugänge zu Therapien und Reha-Maßnahmen, die Errichtung einer Post-Vac-Ambulanz ergänzt um mobile Post-Vac-Ambulanzen an der Uni Jena voranzutreiben; eine Telefonberatung von Impfgeschädigten einzurichten; eine breit angelegte Informationskampagne für die Öffentlichkeit und Ärzteschaft über die Nebenwirkungen und Gefahren der mRNA-Produkte zu starten, sowie einen Bericht über das Ausmaß der in Thüringen erfolgten Schädigungen durch die mRNA-Genanwendung vorzulegen. Ich denke, es gibt viel zu tun. Wir fordern Sie auf, die Arbeit zu beginnen. Das haben die Menschen in Thüringen verdient. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Einsatzstopp für mRNA-Impfstoffe – Unbedenklichkeit nachweisen, Geschädigte unterstützen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete und liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, diesmal muss ich tatsächlich vor der Rede einen ordentlichen Schluck Wasser nehmen, um ein paar Sachen auch zu verdauen, die hier gesagt worden sind. Aber vielleicht ganz grundsätzlich: Hier nur immer wieder zu behaupten, dass die Coronaimpfstoffe nicht wissenschaftlich getestet worden seien und auch während ihrer millionenfachen Anwendungen nicht weiterhin wissenschaftlich beobachtet und evaluiert werden würden, das wird auch beim 10., 12. oder 20. Mal der Wiederholung nicht wahrer. Und immer wieder einzelne Sachverständige, ja, auch Leute mit Doktortitel, ja, vielleicht auch Medizinerinnen und Mediziner hier zu zitieren und das Ganze dann mit dem Argument der Wissenschaftlichkeit zu belegen, aber zu ignorieren, dass der überwiegende Mehrteil der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler das anders sieht und sich wohl der Bewertung anschließt, dass eine gute Nutzenbewertung für die Impfstoffe vorlag und eine gute Evidenz dafür vorliegt, und immer nur die eine Hälfte von angeblichen Zahlen, Daten und Fakten zu sehen und das andere konsequent zu ignorieren – das ist tatsächlich eine Leistung, aber keine gute.
(Beifall CDU, BSW)
Und dann den Contergan-Skandal zu zitieren – das haben Sie ja mit Ihrer eigenen Wortwahl hier gemacht – und damit die Opfer des Contergan-Skandals verächtlich zu machen, indem Sie den runtergespielt haben im Gegensatz zu dem, was durch die Coronaimpfstoffe angeblich verursacht wird – ich glaube, da muss ich gar keine Bewertung vornehmen. Das kann anderen obliegen, hier den wirklichen Boden dahinter zu finden, was Sie eigentlich den Betroffenen damit sagen.
(Unruhe AfD)
Aber die Konsequenz aus dem Contergan-Skandal, der tatsächlich ein Skandal war und der tatsächlich offenbart hat, dass wir die damaligen Standards, die es gab in der Wissenschaft und für Zulassungen von Arzneimitteln, überdenken mussten – war richtig. Das war ein einzelner, wichtiger, guter Kern aus Ihrer Aussage. Und das ist auch passiert. Wir sind Jahrzehnte weiter, und gerade der ConterganSkandal hat dazu geführt, dass es in der Arzneimittelzulassung und auch in der Beobachtung von Arzneimitteln und auch im Nebenwirkungsmanagement und im Monitoring von Nebenwirkungen massive Schritte nach vorn gegeben hat, die jetzt immer gelten und die auch bei den Coronaimpfstoffen zur Anwendung gekommen sind. Der Antrag reiht sich ein in eine wahre Flut von Kleinen Anfragen, Anträgen und Zuarbeiten für den Corona-Untersuchungsausschuss sowie die Enquetekommission, entbehrt dabei aber gleichzeitig weiterhin einer richtigen Grundlage und liefert nur schlechte Begründungen dafür, ignoriert weiterhin systematisch Erkenntnisse der Wissenschaft oder weigert sich, diesen eine Bedeutung zuzumessen. Es ist natürlich so, dass auch der Landesregierung die Aufarbeitung wichtig ist und auch der Landesregierung an der Aufarbeitung der Coronapandemie gelegen ist, allerdings auf Basis wissenschaftlich fundierter Erkenntnisse. Dafür sind wir nämlich auch der Auffassung, dass die umfassende Aufarbeitung da stattfinden kann, wo wir sie auch bisher hinverwiesen haben, nämlich im Untersuchungsausschuss und in der Enquetekommission – das ist der richtige Rahmen. Zu den hier vorgebrachten Zweifeln an den mRNAImpfstoffen möchte ich noch etwas sagen, obwohl das dankenswerterweise auch in den Redebeiträgen vom Abgeordneten Wogawa und auch von der Abgeordneten Güngör schon aufgegriffen worden ist. Die Impfstoffe sind mittlerweile millionenfach zur Anwendung gekommen; es gibt eine anhaltende Beobachtung und ein anhaltendes Monitoring von Nebenwirkungen. Sie haben in Ihrer Rede gerade noch mal diesen einen Satz fallenlassen und das wie eine Verschwörung hingestellt: Da haben die Impfstoffe wahrscheinlich schon zehn Jahre vorher existiert. Ja, haben sie. Das wird auch gar nicht versteckt, sondern man weiß, dass zum Glück schon bereits vor zehn Jahren angefangen worden ist, an so etwas wie mRNA-Impfstoffen zu forschen. Da hatte man gar nicht Corona im Sinn, sondern da ging es um Krebserkrankungen, da ging es um eine andere Einsatzmethode dieser Impfstoffe. Zum Glück standen die an dem Punkt, an dem wir sie für die Pandemie gebraucht haben, bereit, und so war es möglich, sie zum Einsatz zu bringen, auch für diese Erkrankungen. Das ist aber keine Verschwörung, sondern dahinter steht eine offenkundige Entwicklungsgeschichte. Abgeordnete Güngör hat das ja ausgeführt. Ich bitte wirklich, noch mal daran zurückzudenken, wie wichtig diese Impfstoffe damals waren und welche Hoffnung das gegeben hat, auch in der Coronapandemie, dieser Pandemie überhaupt etwas entgegenzusetzen. Ich frage Sie noch mal: Wenn es wirklich so wäre, dass kein Monitoring von Impfstoffen und deren Nebenwirkungen stattfinden würde, wie erklären Sie sich dann, dass zum Beispiel für den Impfstoff Moderna, nachdem der Einsatz eine Weile vonstattengegangen ist und man natürlich Nebenwirkungen gemonitort hat, aufgefallen ist, da gab es eine bestimmte Gruppe, nämlich junge Menschen unter 30, bei denen tatsächlich ein erhöhtes Risiko für Herzmuskelentzündungen bestand? Das hat man gesehen, das hat man nicht verschwiegen, sondern das war Basis einer wissenschaftlichen Evaluation von Erkenntnissen, und man hat auch die richtigen Schlüsse gezogen, nämlich für diese Gruppe den Einsatz nicht mehr zu empfehlen, sondern den Einsatz von anderen Impfstoffen. Das ist aber das beste Beispiel, was zeigt, dass das alles passiert, was Sie in Ihrem Antrag aufgrund angeblicher Unzureichendheit fordern, nämlich dass in Deutschland ein gutes Pharmakovigilanzsystem besteht, dass die Überwachung von Arzneimitteln nach sehr klaren, festgelegten Regelungen, und zwar nicht nur nach deutschen, sondern auch nach europäischen, passiert; und dass es genauso gängig, nicht wegzudiskutieren und niemand es abschaffen will, dass immer Berichte veröffentlicht werden; dass diese Datenlage breit einsehbar ist und dass zum Beispiel die Europäische Datenbank von gemeldeten Verdachtsfällen von Arzneimittelnebenwirkungen ja auch öffentlich zugänglich ist.
Einsatzstopp für mRNA-Impfstoffe – Unbedenklichkeit nachweisen, Geschädigte unterstützen
Ja, vielen Dank, dass Sie eine Zwischenfrage zulassen.
(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Eine!)
Sie haben gerade die Pharmakovigilanz erwähnt. Ist Ihnen bekannt, dass da die Daten von der Kassenärztlichen Vereinigung nicht zugeliefert worden sind an das PEI, die für diese Pharmakovigilanz überhaupt notwendig gewesen wären? Und zweitens: Ist Ihnen auch bekannt, dass es vom PEI in diesem Falle gar keine Protokolle zur Pharmakovigilanz gibt, weil angeblich gar nicht protokolliert worden ist, wie die Untersuchungen geführt worden sind? Und drittens: Ist Ihnen auch bekannt, dass in der Zulassungsstudie von Pfizer, die nach einem halben Jahr abgebrochen wurde, auch von Myokarditiden bei Jugendlichen berichtet worden ist und die auch dokumentiert worden sind?
Einsatzstopp für mRNA-Impfstoffe – Unbedenklichkeit nachweisen, Geschädigte unterstützen
Genau. Wer zählen kann, das wäre gut, aber die Adressierung dieser Thematiken nehme ich natürlich an; ich möchte hier auch nicht den Eindruck erwecken, dass wir uns damit nicht auseinandersetzen.
(Unruhe AfD)
Über einzelne Aspekte von Datenübertragung kann ich jetzt nicht viel sagen. Aber es ist ja so, dass die Daten millionenfach auch in der Anwendung, bei der Verimpfung der Impfstoffe gesammelt worden sind und vorliegen. Ich habe ja das Beispiel extra noch mal erwähnt, um das deutlich zu machen. Wenn es nicht so wäre, wäre das ja nicht aufgefallen, dann hätte man ja nicht sagen können, bei diesem einen Impfstoff gab es ein erhöhtes Nebenwirkungsrisiko. Und deswegen hat man die Impfstoffzulassung und die Empfehlungen für diese Gruppe eben auch zurückgezogen. Das ist genau das Beispiel, warum das gut funktioniert und warum sich da niemand versteckt und warum das auch nicht im Interesse von Herstellern ist, dass so etwas wie beim Contergan-Skandal nachwirkend rauskommt, und man sich dem Vorwurf aussetzen muss, man hat diese Nebenwirkung verschwiegen und war nicht bereit, das mit aufzuklären. Deswegen glaube ich, wenn Sie das hier so selektiv zitieren, dann geht es Ihnen nicht darum, das zu tun, was wissenschaftlich redlich wäre, nämlich ein Nutzen- und Risikoprofil abzuwägen und alle Daten zu betrachten, sondern Ihnen geht es um Einzelfälle, Ihnen geht es darum, einige Sachen hervorzustellen. Das ist eben nicht so, wie Wissenschaft funktioniert, wenn man über Nebenwirkungen spricht, sondern Wissenschaft funktioniert so: Man hat die eine Gruppe von Menschen, die geimpft sind, und man hat die Gruppe von Menschen, die nicht geimpft sind, und dann kann man gucken, was wie auffällt. Dann muss man aber auch damit rechnen, dass Korrelation nicht gleich Kausalität ist.
(Beifall BSW, Die Linke, SPD)
Meint übersetzt: Wenn Millionen von Menschen mittlerweile geimpft sind, dann ist es natürlich richtig, dass auch diese Menschen weiterhin Herzinfarkte oder Krebserkrankungen haben. Es wäre ein Wunder, wenn das nicht so wäre. Aber genau das bedeutet eben, dass man sich das genau angucken muss und die Zahlen dahinter sehen muss: tritt das in der einen Gruppe, nämlich in der der Geimpften, mehr auf als in der Gruppe der Ungeimpften. Und für das, was Sie hier zitiert haben, trifft das eben einfach nicht zu, dass es eine überbordende Zahl von Nebenwirkungen gibt. Und in den Momenten, in denen das passiert – das ist ja richtig und das ist auch der Kern, der in dem Antrag verständlich ist, nämlich Menschen, die Nebenwirkungen erleiden, und Menschen, die deswegen auch einen gesundheitlichen Schaden davontragen –, ist das als Impfschaden anzuerkennen. Aber auch das passiert. Auch dafür gibt es ein klares Verfahren. Dafür gibt es gesetzliche Regelungen. Zunächst war das im Infektionsschutz geregelt, mittlerweile, seit 2024, im SGB XI. Und das Verfahren liegt beim Thüringer Landesverwaltungsamt und dort werden die Anträge selbstverständlich beantwortet. Eigentlich müssten Sie die Ausschussdebatte auch dazu noch im Kopf haben. Sie haben ja die Zahlen dazu auch abgefragt. Wir haben darüber diskutiert. Es gibt auch Fälle, in denen solche Impfschäden dann anerkannt werden. Was aber nicht richtig ist, ist, das Verhältnis hier so darzustellen, als würde das die Mehrheit betreffen, und eben nicht zu betonen, welcher Nutzen auf der anderen Seite bei den Impfstoffen liegt, die wie jedes Arzneimittel Nebenwirkungen haben können – sondern eben dann nur diese eine Seite zu betrachten.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Deswegen kann ich das abschließend nur noch mal betonen. Die Nebenwirkungen, die bei Arzneimitteln, natürlich auch bei Impfstoffen auftreten, werden konsequent erhoben. Die fallen nicht unter den Tisch. Die finden sich dann auch in Packungsbeilagen, in Informationen. Und wenn es Impfschäden gibt, die aus Impfnebenwirkungen resultieren, dann werden die selbstverständlich auch bearbeitet. Es ist nicht nachvollziehbar, wo der vorliegende Antrag über die bisherigen Systeme hinausgeht. Das haben Sie leider nicht kenntlich gemacht. Wo neben allen Meldeverfahren, allen Dokumentationsverfahren und allem, was an klaren und guten und auch sehr strikten Vorgaben in Deutschland gilt, wenn es darum geht, Arzneimittel und auch Impfstoffe zuzulassen – wo dieser Antrag darüber hinausgeht. Deswegen lässt er für mich nur den einen Schluss zu. Und es ist spannend, wenn man sich bei Ihnen mal so ein paar andere Anträge anguckt: Ihnen geht es gar nicht um Bürokratieabbau. Ihnen geht es darum, hier manchmal Bürokratieabbau zu propagieren bei einzelnen Fragestellungen, aber eben nicht bei denen, bei denen das auch wichtig sein könnte, sondern hier kann es offensichtlich gar nicht genug geben. Sie haben nicht erklärt, wo das, was Sie in Ihrem Antrag fordern, über das Bisherige hinausgeht. Und insofern, um das abzuschließen: Die geltende Rechtslage und die Art und Weise, wie unser Arzneimittelsystem und auch die Zulassung funktionieren, sind ausreichend. Das sind Regeln, die zur Anwendung kommen müssen, und die sollten hier nicht instrumentalisiert werden. Die Tatsache, dass es auch Nebenwirkungen geben kann, sollte nicht dazu führen, beständig Angst vor guten und wissenschaftlich fundierten Therapien zu schüren, sie sollte, wenn man schon von einer Aufarbeitung spricht, dann bitte dazu führen, dass nicht nur die Politik verächtlich gemacht wird. Es steht Ihnen frei, das zu tun. Aber Sie machen hier auch jedes Mal, wenn Sie so etwas fordern, die Wissenschaft verächtlich, und zwar den Großteil der Wissenschaft.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke)
Und das muss man hier so klar benennen: Wenn man fordert, dass Politik auf Fachleute hören soll, wenn man fordert, dass Politik auf die Wissenschaft hören soll, dann muss man das auch akzeptieren, wenn es einem vielleicht persönlich mal nicht gefällt. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke)
Einsatzstopp für mRNA-Impfstoffe – Unbedenklichkeit nachweisen, Geschädigte unterstützen
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Aus Zeitgründen kann ich leider nur auf Weniges eingehen. Herr Dr. Lauerwald hat ja auch schon viel Richtiges gesagt. Frau Güngör, ich finde Ihre süffisante Art durchaus manchmal amüsant. Ich finde nur, wenn Sie sich hier über Menschen lustig machen, die aufgrund einer medizinischen Behandlung unfruchtbar wurden, dann geht das eindeutig zu weit, und das möchte ich zurückweisen.
(Beifall AfD)
Und Sie treiben das Ganze ja sogar noch auf den Gipfel, wenn Sie sagen, na ja, es gab viele Menschen, die durchaus dankbar waren für die Impfung. Ja, die gab es. Die sind jetzt aber vielleicht nicht mehr dankbar, wenn sie einen Impfschaden haben. Und das sollte man bei der Debatte auch sehen,
(Beifall AfD)
insbesondere da der Bundesgesundheitsminister seinerzeit behauptet hat, das sei alles völlig nebenwirkungsfrei und ungefährlich. Frau Güngör hat darauf hingewiesen, dass Aufklärung und Aufarbeitung im Untersuchungsausschuss stattfinden müssten. Sie, Frau Staatssekretärin Rudolph, haben gerade gesagt, die Aufarbeitung sei der Landesregierung wichtig und wir hätten das an den Untersuchungsausschuss überwiesen. Und ich möchte Ihnen beiden sagen: Sie haben dieses Thema ganz sicher nicht an den Untersuchungsausschuss überwiesen. Der Untersuchungsausschuss ist ein Minderheitenrecht, der unter anderem auf Antrag der AfD eingesetzt worden ist per Minderheitenrecht.
(Beifall AfD)
Einsatzstopp für mRNA-Impfstoffe – Unbedenklichkeit nachweisen, Geschädigte unterstützen
Und wenn es jemanden gibt, der kein Interesse an Aufarbeitung hat, dann sind es doch wohl die Fraktionen der Linken und der SPD, die damals in der Regierung waren.
(Beifall AfD)
Einsatzstopp für mRNA-Impfstoffe – Unbedenklichkeit nachweisen, Geschädigte unterstützen
Gibt es weiteren Aussprachebedarf? Das sehe ich nicht. Dann schließe ich hiermit die Aussprache. Ich habe keinen Antrag auf Ausschussüberweisung gehört. Ich schaue aber noch mal. Frau Muhsal, bitte.
Einsatzstopp für mRNA-Impfstoffe – Unbedenklichkeit nachweisen, Geschädigte unterstützen
Gut. Gibt es weitere Ausschussüberweisungswünsche? Das sehe ich nicht. Damit stimmen wir zunächst über diese Ausschussüberweisung ab. Wer dem zustimmen möchte, dass dieser Antrag im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie weiter beraten wird, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände der AfDFraktion. Wer ist dagegen? CDU, BSW, Linke und SPD. Gibt es Enthaltungen? Keine Enthaltungen. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Dann stimmen wir jetzt über den Antrag ab. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände der AfDFraktion. Wer ist dagegen? Hier sehe ich die Linke, SPD, BSW und CDU. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag abgelehnt und wir schließen diesen Tageordnungspunkt. Wir haben vereinbart, dass Tagesordnungspunkt 19 nach der Mittagspause aufgerufen wird. So verfahren wir auch. Da wir die Tagesordnungspunkte 21 und 20 schon beraten haben, kommen wir jetzt zu Antrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/2792 Ist hierzu eine Begründung gewünscht? Ja, bitte schön.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream! Lassen Sie mich am Beginn eines klarstellen: Wir als Linke stehen dem heutigen Stromhandel an der Börse grundsätzlich kritisch gegenüber. Strom ist kein beliebiges Handelsgut, sondern Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge.
(Beifall Die Linke)
Eine sichere, bezahlbare und verlässliche Stromversorgung darf nicht von kurzfristigen Renditeinteessen und Spekulationen bestimmt werden. Aus r unserer Sicht gehören deshalb auch die Stromnetze vollständig in öffentliche Hand.
(Beifall Die Linke)
Nur so kann dauerhaft sichergestellt werden, dass Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Klimaschutz Vorrang vor privaten Profitinteressen haben. Solange das Stromsystem aber so organisiert ist, wie es heute organisiert ist, tragen wir politische Verantwortung dafür, dass es zumindest gerechter, effizienter und kostensparender funktioniert. Genau darum geht es in dem Antrag, den wir heute einbringen. Denn wir debattieren heute über ein Thema, das auf den ersten Blick sehr technisch klingt, in Wahrheit aber ganz konkrete Auswirkungen auf den Alltag vieler Menschen in Thüringen hat – auf Stromrechnungen, auf die Wettbewerbsfähigkeit kleiner Betriebe und auf die Akzeptanz der Energiewende insgesamt. Es geht um die Frage, wie fair unser Strommarkt eigentlich organisiert ist. Deutschland und Luxemburg bilden bis heute eine gemeinsame Stromgebotszone. Das bedeutet, an der Strombörse gilt überall derselbe Preis, völlig unabhängig davon, wo Strom erzeugt oder verbraucht wird, und unabhängig davon, ob das Netz diesen Strom überhaupt transportieren kann. Diese Konstruktion mag in der Vergangenheit funktioniert haben. Sie passt aber längst nicht mehr zu einem Energiesystem, das zunehmend von Wind- und Solarstrom geprägt ist. Für die Folgen dieser Fehlkonstruktion zahlen heute vor allem Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen. Sie zahlen dafür über steigende Netzentgelte, denn wenn Strom dort gekauft wird, wo er günstig ist, aber nicht abtransportiert werden kann, etwa bei viel Wind im Norden und Osten, dann müssen Anlagen abgeregelt werden. Gleichzeitig müssen anderswo teure und zumeist schmutzige Kraftwerke hochgefahren werden, um den Bedarf zu decken. Diese Eingriffe ins Stromsystem verursachen hohe Kosten für das sogenannte Netzengpassmanagement. Diese Kosten landen am Ende bei allen Stromkundinnen und Stromkunden über die Netzentgelte. Besonders betroffen sind davon ausgerechnet die Regionen, die einen großen Teil der Energiewende stemmen. Ostdeutschland, und damit auch Thüringen, zahlt heute überdurchschnittlich hohe Netzentgelte, obwohl hier viel erneuerbarer Strom erzeugt wird. Das ist für viele Haushalte weder effizient noch gerecht, insbesondere für diejenigen mit geringem Einkommen, aber auch für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Handwerksbetriebe ist das ein echtes Problem. Sie haben keine eigene Energieabteilung und haben nicht die Möglichkeit, ihren Strom direkt an der Strombörse zu kaufen. Sie zahlen, was auf der Rechnung steht. Genau diese Rechnung wird Jahr für Jahr teurer, nicht wegen steigender Erzeugungskosten, sondern wegen eines ineffizienten Systems. Eine Teilung der Stromgebotszone setzt genau hier an. Sie sorgt dafür, dass Netzengpässe künftig im Preis abgebildet werden. Dort, wo Strom knapp ist, wird er teurer. Dort, wo viel erneuerbarer Strom vorhanden ist, wird er günstiger. Das reduziert die Zahl der teuren Eingriffe ins Netz, senkt die Kosten für Redispatch und entlastet damit die Netzentgelte. Nach den Berechnungen der europäischen Übertragungsnetzbetreiber könnten allein dadurch jedes Jahr mehrere 100 Millionen Euro eingespart werden, Geld, das heute über die Netzentgelte von Haushalten, Betrieben und Handwerksunternehmen bezahlt wird. Für Thüringen bedeutet das ganz konkret, private Haushalte könnten perspektivisch von stabileren und niedrigeren Stromkosten profitieren. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten wieder mehr Planungssicherheit bei ihren Energiekosten. Handwerksbetriebe würden spürbar entlastet – nicht durch Subventionen, sondern durch ein faireres Marktsystem. Wichtig ist dabei, eins klarzustellen: Eine Gebotszonenteilung ersetzt den Netzausbau nicht – wir brauchen weiterhin leistungsfähige Netze –, aber sie kann dazu beitragen, den Netzausbau effizienter zu gestalten und vor allem zu verhindern, dass immer neue, extrem teure Leitungen gebaut werden, die nur an wenigen Stunden im Jahr voll ausgelastet sind. Genau diese Investitionen treiben sonst die Netzentgelte weiter nach oben. Die bestehenden Netzausbaupläne reichen ohnehin nicht aus, um dauerhaft an einer einheitlichen Stromgebotszone festzuhalten. Die Frage ist also nicht, ob, sondern wie wir handeln müssen. Unser Antrag fordert die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für eine Teilung der Stromgebotszone einzusetzen. Eine faire Strompreisstruktur ist kein Selbstzweck, sie ist Voraussetzung dafür, dass die Energiewende für Verbraucherinnen und Verbraucher, für den Mittelstand und für das Handwerk in Thüringen bezahlbar bleibt. Deshalb bitten wir um Unterstützung für diesen Antrag. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Sehr geehrte Präsidentin, liebe Abgeordnete, liebe Gäste aus nah und fern, in diesem Antrag zeigt die Linke einmal mehr ihre traditionelle Sachkompetenz. Der Antrag betrifft die Aufteilung der Stromgebotszone und somit den Ausbau von Regulierung abseits der sozialen Marktwirtschaft. Es geht um die Verwaltung und Erweiterung von Mangel und Misswirtschaft, und das, obwohl ein Ende des Energiewendesozialismus und eine Abkehr von der Klimareligion geboten wäre. Schauen wir einmal, welche Feststellungen unter I. getroffen worden sind. Erstens: „Die einheitliche deutsch-luxemburgische Stromgebotszone führt zu systematischen Fehlanreizen im Strommarkt, weil Netzengpässe nicht im Preis abgebildet werden und der Strompreis an der Börse unabhängig vom Ort des Verbrauchs oder der Erzeugung ist.“ Ja, die Stromgebotszone ist nicht Ursache, sondern Ergebnis eines Systems von Fehlanreizen. Und die Mutter aller Fehlanreize, Engpässe und Preisverwerfung ist das EEG und alle darauf beruhenden Gesetze wie das zur CO 2 Bepreisung, das Gebäudeenergiegesetz und Co.
(Beifall AfD)
Zweitens: „Diese Struktur verschärft regionale Ungleichheiten. In windreichen Regionen Ost- und Norddeutschlands werden Anlagen aufgrund fehlender Netzkapazitäten regelmäßig abgeregelt, während Großverbraucher und Industrie in Südund Westdeutschland von künstlich niedrigen Großhandelspreisen aufgrund günstigen Windstroms profitieren.“ Das Problem bei der Abregelung ist nicht die fehlende Netzkapazität, sondern die sinnlose, aber teure Produktion von Zappelstrom aus Wind- und Solarenergie.
(Beifall AfD)
Die Strompreise sind nicht niedrig, sondern überhöht. Faktisch haben wir die höchsten Energiekosten im Vergleich zu unseren direkten wirtschaftlichen Konkurrenten. Meinen Sie, die Betriebe schließen in Deutschland gerade wegen ihres überbordenden Reichtums durch günstige Energie? Das ist nicht der Fall. Genau das Gegenteil ist der Fall. Drittens: „Nach Berechnungen des Verbands Europäischer Übertragungsnetzbetreiber […] könnte eine Aufteilung Deutschlands in mehrere Preiszonen die volkswirtschaftliche Effizienz steigern und jährlich Einsparungen in dreistelliger Millionenhöhe bringen, insbesondere durch geringere Kosten für die Umleitung und Steuerung von Stromflüssen im Netz (Redispatch-Kosten).“ Tja, faktisch handelt es sich bei der angenommenen Einsparung in Höhe von etwa 275 Millionen Euro um eine temporäre Kostendämpfung alias Einmaleffekt.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke:
Nein!) Die Ursache für die sogenannten Redispatchkosten werden ja nicht beseitigt. Sie liegen in der politisch gewünschten Fehlstellung durch die Energiewende. Nur damit das jedem klar ist: Ein Redispatch ist notwendig, um einen Zusammenbruch des Stromnetzes zu verhindern, also um das zu verhindern, was bei Ihren politischen Ideen mehr die Regel als die Ausnahme ist – ein Blackout. Ohne Energiewende gäbe es keine Notwendigkeit für diese Eingriffe. Bis zum Jahr 2010 gab es faktisch keine Kosten für diese Netzeingriffe. 2015 waren es schon rund 500 Millionen Euro, 2020 1 Milliarde Euro und seit 2022 immer rundum 3 Milliarden Euro.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Des-
wegen: Stromgebotszone aufteilen!) Viertens: „Zugleich zeigen die Analysen, dass eine differenzierte Preisbildung zu regionalen Entlastungen in den Erzeugerregionen führen und Investitionen in Flexibilität, Speicher und lokale Wertschöpfung stärken würde.“ Die gesamte Energiewende hat volkswirtschaftlich noch zu keiner Entlastung geführt. Es handelt sich auch nicht um eine Investition, denn diese würde zu einem positiven finanziellen Rücklauf führen. Das, was Sie Wertschöpfung nennen, ist nichts anderes als eine Umverteilung zulasten der Mehrheit und zu Gunsten Ihrer Ausplünderungsgemeinschaft.
(Beifall AfD)
Fünftens: „Der weitere Netzausbau bleibt auch bei einer Gebotszonenteilung erforderlich, um die Energiewende zu ermöglichen. Eine angepasste Preiszonenstruktur kann jedoch dazu beitragen, den erforderlichen Netzausbau zu verringern und effizienter zu gestalten.“ Und wieder sind wir beim Thema „Umverteilung“. Der Netzausbau wäre nicht nötig, wenn die Anhänger der Klimareligion nicht die Wirtschaft und das Gemeinwohl für diesen Voodoo und den finanziellen Nutzen ihrer Klientelgruppen opfern würde. Für den Ausbau der Übertragungsnetze sind allein bis zum Jahr 2045 rund 390 Milliarden Euro veranschlagt. Herr Thomas, Sie meinen ja, es müsste noch mehr sein – wunderbar. Sondervermögen, „ick hör dir trapsen“. Dabei ist der Ausbau der Verteilnetze noch nicht einmal berücksichtigt. Schließlich wollen wir auch noch die 70 Prozent Primärenergie, die jetzt verbraucht wird in Form von Öl, Kohle und Gas für unsere Energieversorgung, transformieren.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Kli-
mawandel!) Auch in diesem Punkt ist eine positive volkswirtschaftliche Wertschöpfung praktisch ausgeschlossen – Sozialismus halt. Sechstens: „Eine Gebotszonenteilung kann mittelund langfristig auch zu einer Entlastung bei den Netzentgelten und somit zur Reduzierung der Stromkosten für Endverbraucher führen, da sie die Zahl der Netzengpässe und damit die kostenintensiven Redispatch-Maßnahmen verringert und Investitionsdruck auf überregionale Leitungen mindert.“ Eine Teilung der Gebotszone wird faktisch die Problemlage nicht ändern, sondern die Kostenexplosion bei der Energie und die Implosion der Wirtschaft nur unmerklich temporär mildern. Mittel- und langfristig hilft nur der Ausstieg aus Klimaideologie, Kohlendioxidphobie und linkem Selbsthass. Das ist in Deutschland zurzeit nur mit der Alternative für Deutschland möglich. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, wir beraten heute einen Antrag, den Die Linke eingebracht hat, der einen tiefen Eingriff in die Struktur des deutschen Strommarkts fordert, nämlich die Aufteilung der deutsch-luxemburgischen Stromgebotszone. Lassen Sie mich gleich zu Beginn klar sagen: Die Fraktionen der Brombeerkoalition werden diesen Antrag ablehnen.
(Beifall CDU, BSW)
Auch wir sehen die Herausforderungen, die in dem Antrag angesprochen werden. Aber aus unserer Sicht ziehen Sie die falschen Schlussfolgerungen. Die Aufteilung Deutschlands in Stromgebotszonen würde Thüringen, wie Deutschland insgesamt, mehr schaden als nützen. Ganz klar, die Transformation des Energiesystems stellt uns vor Herausforderungen, aber die Ursache dafür ist nicht die einheitliche Stromgebotszone. Das wesentliche Problem ist, dass sich der Ausbau von Solar- und Windenergie viel zu oft nicht an den tatsächlichen regionalen Bedarfen orientiert. Ich bin der Landesregierung sehr dankbar, dass sie eine Bedarfsorientierung als wesentliches Steuerungsprinzip nicht nur innerhalb Thüringens umsetzt, sondern auch in Deutschland als Grundprinzip verankern möchte. Je besser die Infrastruktur aus Erzeugungsanlagen, Netzen, Puffern und Speichern an die tatsächlichen örtlichen Energiebedarfe angepasst ist, umso besser funktionieren auch Sektorenkopplung und die Einbindung einer regionalen Wasserstoffwirtschaft. Das ist insbesondere volkswirtschaftlich sinnvoll. Gleichzeitig fällt es leichter, die anstehenden Aufgaben zu erledigen. Denn auch wir sehen einen jahrelang verzögerten Netzausbau, zu lange Genehmigungsverfahren und überlastete Infrastruktur als bestehende Hürden. Aber eine Gebotszonenteilung baut keinen einzigen Kilometer Leitung. Sie schafft keine zusätzlichen Transportkapazitäten. Sie verteilt Knappheit, sie beseitigt sie nicht. Der Antrag suggeriert, Thüringen würde automatisch profitieren. Das ist nicht belastbar.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke:
Doch!) Thüringen ist ein Industriestandort, ein Mittelstandsland, ein Land mit energieintensiven Betrieben, Handwerk und kommunalen Einrichtungen, die stabile und planbare Strompreise brauchen. Eine Aufteilung der Gebotszone würde neue Preisrisiken schaffen, regionale Unterschiede verschärfen und die Planbarkeit für Unternehmen massiv verschlechtern. Gleichwertige Lebensverhältnisse erreicht man nicht, indem man Strompreise regional ausdifferenziert. Meine Damen und Herren, selbst wenn man die Argumente der Antragsteller teilen würde, bliebe eine zentrale Frage unbeantwortet: Wie soll das politisch umgesetzt werden? Die süddeutschen Bundesländer, insbesondere Bayern und Baden-Württemberg, lehnen eine Gebotszonenteilung geschlossen ab. Dort sitzen energieintensive Industrie, Hunderttausende Arbeitsplätze, zentrale Wertschöpfungsketten. Ohne diese Länder gibt es keine Mehrheit im Bundesrat, keine gemeinsame Länderposition und damit keine realistische Chance auf Umsetzung. Der Antrag fordert eine ostdeutsche Initiative, verschweigt aber, dass Deutschland energiepolitisch kein Ost-West-Projekt, sondern ein gesamtstaatlicher Markt ist. Symbolpolitik ersetzt keine Mehrheiten. Hinzu kommt – und das ist entscheidend –, auf Bundesebene gibt es bereits eine klare politische Festlegung. Im Koalitionsvertrag des Bundes ist eindeutig vereinbart, dass die einheitliche deutsche Stromgebotszone erhalten bleibt. Diese Festlegung dient der Versorgungssicherheit, der Preisstabilität und der Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes. Der Landtagsantrag, der diese Linie ignoriert, schafft keinen Fortschritt, sondern politische Unklarheit, und genau das können wir uns in der Energiepolitik nicht leisten.
(Beifall BSW)
Thüringen setzt auf Lösungen, die wirken: Bedarfsorientierung als wesentliches Steuerungsprinzip, beschleunigter Netzausbau statt Preisspaltung, bessere Steuerung und Digitalisierung der Netze, mehr Speicher und Flexibilität, aber im einheitlichen Markt, faire, bundesweit gerechte Netzentgelte statt regionaler Preissignale. Meine Damen und Herren, der Antrag der Linken benennt reale Probleme, aber er schlägt einen Weg vor, der politisch nicht durchsetzbar, wirtschaftlich riskant und für Thüringen keineswegs eindeutig vorteilhaft ist. Deshalb sagen wir klar Nein zu Stromgebotszonen, Ja zu Netzausbau, Versorgungssicherheit und einem starken Industriestandort Thüringen. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Herr Dr. Dietrich, wir hatten gestern schon ausgiebig Gelegenheit gehabt, zur Kenntnis zu nehmen, dass Sie den menschengemachten Klimawandel bestreiten.
(Beifall Die Linke)
Darauf wollte ich jetzt gar nicht eingehen, aber bei jedem Tagesordnungspunkt zu Energiefragen kommt diese Argumentation immer wieder. Aber selbst Kaiser Wilhelm II. hat schon gesagt, dass sich das Automobil nie durchsetzen wird und er weiter auf das Pferd setzt. Und genauso wird es mit erneuerbaren Energien sein, die sich durchsetzen müssen, damit wir auf diesem Planeten weiter leben können und auch unsere nachfolgenden Generationen noch ein lebenswertes Thüringen vorfinden.
(Beifall BSW, Die Linke)
Das können wir bei jeder Debatte wiederholen und wird auch nichts daran ändern, dass die Wissenschaft prognostiziert, dass es die Erderwärmung gibt, auch wenn Sie es immer wieder bestreiten.
(Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Wer hat
prognostiziert, dass Schnee fällt?) Gut, das trifft nicht ganz den Kern des Tagesordnungspunkts, aber ich wollte es noch einmal voranstellen.
(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Warum re-
den Sie dann darüber?) Steigende Netzentgelte treffen alle. Ich hatte ausgeführt, dass sie deshalb steigen, weil der günstige Strom, der im Norden hergestellt wird, nicht nach Süden transportiert werden kann – und, Herr Gottweiss, Ihre Parteikollegen in Baden-Württemberg und Bayern machen sich gerade einen schlanken Fuß; weil sie den Ausbau der Windkraft dort nicht vorangetrieben haben, deswegen haben wir jetzt die Probleme. Und wenn diese Strompreisgebotszonentrennung kommt, dann ist vielleicht auch der Anreiz in Süddeutschland stärker, sich im Bereich der erneuerbaren Energien stärker für den Ausbau zu engagieren.
(Beifall Die Linke)
Die steigenden Netzentgelte treffen alle: private Haushalte, kleine Unternehmen, Handwerksbetriebe, aber auch die Industrie. Der Unterschied ist: Große Unternehmen können solche Kosten oft besser abfedern, Haushalte und kleinere Betriebe können das nicht. Für viele Menschen in Thüringen ist die Stromrechnung längst ein relevanter Kostenfaktor. Besonders hart treffen steigende Strompreise die privaten Haushalte mit geringen Einkommen. Für sie ist Energie kein beliebiger Kostenfaktor, sondern eine Grundvoraussetzung für ein würdiges Leben, für Licht, Wärme, Kochen und Teilhabe. Wenn Netzentgelte und damit Strompreise perspektivisch weiter steigen, können diese Haushalte nicht ausweichen, sie können ihren Verbrauch nicht weiter senken. Die Belastung wächst direkt ins Portemonnaie. Deswegen ist es wichtig, strukturelle Kostentreiber im Stromsystem anzugehen – weniger teures Engpassmanagement. Perspektivisch niedrigere Netzentgelte entlasten gerade diejenigen, die jeden Euro zweimal umdrehen müssen. Eine Gebotszonenteilung ist damit auch ein Beitrag zu mehr sozialer Gerechtigkeit bei den Energiekosten. Aber auch bei den kleinen und mittleren Unternehmen und beim Handwerk entscheiden Energiekosten zunehmend über Wettbewerbsfähigkeit, Investitionen und Beschäftigung. Eine Gebotszonenteilung kann an dieser Stelle einen wichtigen Beitrag leisten. Sie bedeutet, dass Strom nicht mehr überall zum gleichen Preis gehandelt wird, wenn er physikalisch nicht überall in gleicher Weise verfügbar ist. Wer im Süden Deutschlands Strom verbraucht, der kann dann nicht mehr selbstverständlich davon ausgehen, den günstigeren Windstrom aus dem Norden zum gleichen Börsenpreis zu kaufen. Der Strom aus dem Norden kann bei großer Nachfrage ohnehin physikalisch nicht im Süden bereitgestellt werden. Der Preis bildet dann die tatsächliche Knappheit ab. Netzengpässe werden im Strompreis sichtbar. Strom ist dort günstiger, wo er reichlich vorhanden ist, und teurer dort, wo er knapp ist.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Das
ist schon selbsterklärend!) Mit realistischeren Preissignalen sinkt der Bedarf an teurem Engpassmanagement, Windenergie muss seltener abgeregelt werden, fossile Kraftwerke seltener einspringen, die Kosten für diese Eingriffe gehen zurück, und damit entsteht Spielraum, um die Netzentgelte zu stabilisieren oder perspektivisch zu senken. Davon profitieren alle Stromkunden. Auch industriepolitisch kann eine Teilung der Stromgebotszone sinnvoll sein, weil sie Investitionen dorthin lenkt, wo erneuerbarer Strom in großen Mengen verfügbar ist. Das stärkt Regionen in Ostdeutschland, auch Thüringen – wirtschaftlich und strukturell.
(Beifall Die Linke)
Entscheidend ist: Ein effektiveres Stromsystem senkt die Gesamtkosten, und sinkende Gesamtkosten sind die Voraussetzung dafür, dass Strom für alle bezahlbar bleibt. Umso problematischer ist die Entscheidung der Bundesregierung – Herr Gottweiss hat es angedeutet –, an der einheitlichen Stromgebotszone festhalten zu wollen. Diese Entscheidung blendet aus, dass das bestehende System immer teurer wird. Die bisherigen Netzausbaupläne reichen nicht aus, um die Einheitspreiszone dauerhaft zu stabilisieren. Gleichzeitig steigen die Kosten für Engpassmanagement weiter. Die Alternative der Bundesregierung läuft darauf hinaus, die strukturellen Probleme mit immer neuen Netzinvestitionen und kleinteiligen Maßnahmen zu überdecken. Wenn der Bund an dieser Stelle blockiert, dann ist es umso wichtiger, dass die Länder Druck machen. Thüringen hat ein eigenes Interesse daran, dass Strompreise bezahlbar bleiben und dass die Kosten der Energiewende fair verteilt werden. Lassen Sie mich am Schluss aber noch mal deutlich sagen, wofür wir als Linke grundsätzlich stehen: Strom ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge.
(Beifall Die Linke)
Eine sichere, bezahlbare und klimaverträgliche Energieversorgung darf nicht vom Börsengeschehen und von privaten Profitinteressen abhängen. Unser Ziel bleibt deshalb eine Energieversorgung unter öffentlicher Kontrolle, insbesondere mit Stromnetzen vollständig in öffentlicher Hand. Nur so lassen sich Versorgungssicherheit, soziale Gerechtigkeit und Klimaschutz dauerhaft miteinander verbinden. Solange das Stromsystem jedoch so organisiert ist, wie es heute organisiert ist, tragen wir politische Verantwortung, es so gerecht und effizient wie möglich auszugestalten. Eine Teilung der Stromgebotszone ist kein Ersatz für eine grundlegende Reform, aber sie kann spürbare Vorteile bringen: weniger Fehlsteuerung, geringere Systemkosten und Entlastung bei den Netzentgelten zum Nutzen von Verbraucherinnen und Verbrauchern, kleinen Unternehmern und dem Handwerk in Thüringen. Eine Gebotszonenteilung ist kein Allheilmittel, aber sie ist ein wichtiger Schritt hin zu einem gerechteren und effizienteren Stromsystem und damit im Interesse aller, die Strom nutzen. Vielen Dank.
(Beifall BSW, Die Linke)
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer! Herr Thomas, Ihr Antrag beweist doch, dass Sie an einem Problem herumdoktern wollen, das Sie selbst verursacht haben, nämlich der Energiewende. Genauso wie Ihr SuedLink-Antrag – war halt schade, dass nicht alle Ihrer Fraktion da waren, sonst hätten wir den vielleicht mit Stimmen der AfD noch durchgebracht.
(Beifall AfD)
Weshalb ich nach vorn gekommen bin, ist: Deutschland ist nicht der Vorreiter. Es gibt kein Land der Welt, das uns diese tolle Energiewende nachmacht. Deutschland ist der Geisterfahrer. Sie beharren mit Ihrer Energiewende auf einer mittelalterlichen Technik, hoch subventioniert mit all unseren Steuergeldern über das EEG, und Sie haben nicht nur für hohe Preise und Naturzerstörung gesorgt, sondern Sie verursachen auch das Braindrain – ich muss jetzt mal einen englischen Begriff nehmen –, das Abwandern all der Techniker nach Kanada, nach Russland, nach Großbritannien – und Deutschland stand mal für Technik –, die auch hier an Kraftwerken der neuesten Generation weiterforschen könnten, die haben Sie mit ihrer Politik ins Ausland getrieben, und das ist schändlich.
(Beifall AfD)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Gäste, die Frage der Aufteilung der Stromgebotszonen im europäischen Strombinnenmarkt ist durch hohe Komplexität gekennzeichnet. Das haben wir schon aus den bisherigen Beiträgen gehört. Es gibt eine rechtliche Verpflichtung, die Stromgebotszonen zu überprüfen. Diese steht in der EU-Verordnung 219/943, und die EU-Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden, genannt ACER, hat dafür eine einheitliche Methodik festgelegt und auch die Schritte, wie das zu erfolgen hat. Eine solche Überprüfung ist dann erfolgt, und zwar am 28. April von den europäischen Energieübertragungsnetzbetreibern. Diese komplexe und sehr aufwendige Untersuchung wurde mit fast zweijähriger Verspätung beendet. Was ist dabei herausgekommen? Für Deutschland wurden verschiedene Alternativen für den heutigen Zuschnitt verglichen. Alle Varianten, die die gemeinsame deutsch-luxemburgische Zone in zwei bis fünf Teilgebiete aufteilten, erzielten Wohlfahrtsgewinne. Das ist zunächst einmal sehr gut und wichtig, aber in den nicht monetären Kriterien zeigt sich ein gemischtes Bild. Die Netzsicherheit verbessert sich, weil interne Lastzuflüsse stärker in den Marktmechanismus einbezogen werden. Gleichzeitig leidet jedoch die Marktliquidität. Es entstehen zusätzliche Transaktionskosten und die Zahl der Marktengpässe verschiebt sich stärker auf innerdeutsche Leitungen. Der CO -Ausstoß, die Inte2 gration der Erneuerbaren und die Preisrobustheit bleiben praktisch unverändert. Seitens der deutschen Übertragungsnetzbetreiber wurden wesentliche Vorbehalte bzw. methodische Mängel an diesem Report adressiert. Die Betreiber rügen die veralteten Eingangsdaten aus dem Jahr 2019 und die potenziellen hohen Umstellungs- und IT-Kosten im Milliardenbereich. Sie weisen auf ungewisse Auswirkungen auf Großverbraucher und ErneuerbareEnergien-Fördersysteme hin. Dazu verweisen sie auf einen langen Vorlauf bis zur Umsetzung einer möglichen Änderung, schätzungsweise 2030. Die deutschen Netzbetreiber raten deshalb, die Entscheidung den betroffenen Mitgliedstaaten zu überlassen und vorher aber – ganz wichtig – eine Aktualisierung mit realistischen Netzausbau- und Marktdaten vorzunehmen. ENTSO-E hat in dem Bericht also die Aufteilung der deutschen Gebotszone mit einem kaum nennenswerten Wohlfahrtsgewinn als vorteilhaft bewertet und damit keine klare Empfehlung ausgesprochen. Die Betrachtung und Evaluierung der derzeitigen Gebotszonen wurden nach 22 verschiedenen Kriterien durchgeführt, wobei das Kriterium der allgemeinen Wohlfahrtsgewinne für Zentraleuropa am wichtigsten war. Daher führt eine mögliche Fünfteilung Deutschlands mit 339 Millionen Euro pro Jahr zu den höchsten Wohlfahrtsgewinnen. Die Wohlfahrtsgewinne machen damit aber weniger als 1 Prozent der Summe der simulierten Systemkosten aus, die zur Deckung der Stromnachfrage in Zentraleuropa entstehen. Zudem beschränkt sich die Betrachtung der Wohlfahrtsgewinne auf Engpasserlöse, Konsumenten- und Produzentenrente und auf Kosten für Redispatch. Der relativ geringe Wohlfahrtsnutzen bei einer möglichen Fünfteilung hält nach Einschätzung der Bundesnetzagentur den Nachteilen einer Gebotszonentrennung weiterhin nicht stand. Zu diesen Nachteilen gehören der Liquiditätsverlust an den Großhandelsmärkten, der zu weniger Wettbewerb führt, eine höhere Volatilität der Strompreise und schlechtere Hedging-Möglichkeiten für Marktteilnehmer. Weitere Nachteile sind die zu erwartende Zurückhaltung von Investoren in puncto Erzeugung aufgrund der Annahme zukünftiger Gebotszonenänderungen. Die Energiewende als gesamtgesellschaftliches Projekt mit bundesweit einheitlichen Finanzierungsmechanismen würde infrage gestellt. Lassen Sie mich noch kurz auf die regionalen Entlastungen in den Erzeugerregionen eingehen. Die Bundesnetzagentur hat bereits bestehende Ungerechtigkeiten bei Netzentgelten 2024 überprüft und im Ergebnis durch eine gerechtere Verteilung zwischen den Regionen kompensiert. Stromkunden in Netzregionen mit besonders viel erneuerbarem Strom werden bereits seit dem Jahresanfang 2025 entlastet. Über den sogenannten Aufschlag für besondere Netznutzung werden diese Mehrkosten solidarisch auf alle Stromverbraucher bundesweit verteilt. Ab dem 1. Januar 2026 beträgt dieser Aufschlag für einen Verbrauch bis zu 1 Million Kilowattstunde je Abnahmestelle 1,559 Cent pro Kilowattstunde. Auch Thüringen und hier insbesondere das Netzgebiet der TEN, der Thüringer Energienetze GmbH & Co KG, profitiert von diesem Mechanismus. Insgesamt kommt es hier zu 77 Millionen Euro. Für Gesamtdeutschland sprechen wir von 2,7 Milliarden Euro. Meine Damen und Herren, wo stehen wir aber momentan konkret in der Gebotszonentrennung? Die Bundesregierung hält an den einheitlichen Stromgebotszonen fest. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat im Dezember 2025 den sogenannten Aktionsplan Gebotszone veröffentlicht und diesen dann an die EU-Kommission übermittelt. Deutschland reagiert damit gemäß EU-Elektrizitätsbinnenmarktverordnung auf die Studie des Verbands, die ich vorhin skizziert habe. Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Aktionsplan vorab mit allen relevanten Interessenträgern konsultiert. An der Konsultation haben Vertreter europäischer Mitgliedstaaten, Verbände, Übertragungsnetzbetreiber, Unternehmen und Gebietskörperschaften teilgenommen.
Nein, lasse ich nicht zu. Überwiegend begrüßen all diese genannten Akteure den Aktionsplan Gebotszone und die darin enthaltenen Maßnahmen. Durch den Erhalt der einheitlichen Gebotszone wird in Deutschland weiterhin ein einheitlicher Börsenstrompreis gelten. Alle deutschen Verbraucher, also Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Unternehmen, profitieren bei den Strompreisen weiterhin von den jetzt bestehenden Erzeugungsbedingungen innerhalb der deutsch-luxemburgischen Stromgebotszone und können auch in Zukunft von der hohen Liquidität des deutschen Strommarkts Gebrauch machen. Aber auch aus übergeordneten Gründen ist eine Neukonfiguration der Stromgebotszone abzulehnen. Sie würde die Investitionsunsicherheit in der Energiewirtschaft deutlich erhöhen. Sie würde zu regionalen Kostenunterschieden für Endverbraucher führen. Sie würde die Wirtschaftlichkeit von Erzeugungsanlagen in einigen Regionen infrage stellen und industriepolitisch komplexe Fragestellungen aufwerfen in einer Zeit, meine Damen und Herren, in der sich die europäische Industrie fundamentalen Herausforderungen gegenübersieht. Der Aktionsplan Gebotszone benennt eine Reihe von Maßnahmen, die auch bestehende Netzengpässe reduzieren sollen. Hierzu zählen beispielsweise die Erhöhung der Netzübertragungskapazitäten, die Optimierung des Engpassmanagements und die bessere Synchronisierung von Netz, Erzeugung, Verbrauch und Stromspeichern. Die Maßnahmen zielen dabei sowohl auf technische als auch regulatorische Aspekte zur Netzengpassreduktion ab. Lassen Sie mich zum Ende und zu einem Fazit kommen: Eine Teilung der bisherigen Stromgebotszone lehnen wir im Interesse Thüringens ab, und wir werden dahin gehend auch keine eigenen Initiativen ergreifen. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Danke schön, Frau Staatssekretärin. Gibt es weiteren Aussprachebedarf? Das sehe ich nicht. Dann schließe ich hiermit die Aussprache. Ich habe jetzt keinen Antrag auf Ausschussüberweisung gehört. Das ist auch nicht der Fall. Dann können wir direkt zur Abstimmung über den Antrag kommen. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände der Fraktion Die Linke. Wer ist dagegen? SPD, BSW, CDU, AfD. Wer enthält sich? Keine Enthaltung. Damit ist dieser Antrag abgelehnt und ich schließe ich diesen Tagesordnungspunkt. Vereinbarungsgemäß treten wir nun in die Mittagspause ein. 45 Minuten bedeutet bis 13.50 Uhr. Dann geht es weiter mit dem Tagesordnungspunkt 19. Bis dahin.
Sehr geehrte Abgeordnete, wir machen nun nach der Mittagspause vereinbarungsgemäß weiter mit Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/2431 dazu: Barzahlung im öffentlichen Personennahverkehr sichern Entschließungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/2842 Ist die Begründung gewünscht? Herr Abgeordneter Kramer, bitte.
Möglichkeit der Barzahlung im Thüringer öffentlichen Personennahverkehr erhalten
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kollegen, liebe Gäste auf der Tribüne und am Livestream, wir bringen heute einen Antrag sowie einen Entschließungsantrag ein, um auf ein praktisches Problem mit erheblicher Tragweite zu reagieren: den schrittweisen Wegfall der Barzahlung beim Fahrscheinerwerb im Thüringer öffentlichen Personennahverkehr. Ausgangspunkt ist, dass in verschiedenen Thüringer Regionen Umstellungen hin zu ausschließlich bargeldlosen Zahlungswegen angekündigt oder bereits umgesetzt werden. Als aktuelles Beispiel kann der Wartburgkreis genannt werden. Dort ist beim Verkehrsunternehmen Wartburgmobil seit Januar dieses Jahres der Fahrscheinerwerb im Bus auf bargeldlose Zahlungsmethoden beschränkt. Zugleich zeigt die Praxis, dass alternative Barzahlmöglichkeiten außerhalb der Fahrzeuge gerade im ländlichen Raum häufig nicht flächendeckend erreichbar sind und oft nur theoretisch bestehen. Unser Antrag zielt darauf ab, dass der Landtag sich dafür ausspricht, die Möglichkeit der Barzahlung beim Erwerb von Fahrscheinen im Thüringer ÖPNV dauerhaft zu erhalten und dass Kommunen, kreisfreie Städte und Landkreise im Rahmen ihrer Zuständigkeiten darauf hinwirken, dass der Zugang zum ÖPNV ohne digitale Voraussetzungen gewährleistet bleibt.
(Beifall AfD)
Die Begründung ist einfach. Barzahlung ist für viele Menschen eine einfache, verlässliche Zahlungsform. Ein faktischer Ausschluss erschwert oder verhindert den Fahrscheinerwerb insbesondere für Kinder, Jugendliche, ältere Menschen sowie Personen ohne digitale Endgeräte oder ohne bargeldlose Zahlungsmittel. Der ÖPNV ist Teil der Daseinsvorsorge. Daraus folgt, dass der Zugang praktisch jedem möglich sein muss und nicht nur theoretisch. Ergänzend beantragen wir eine Entschließung: Der Landtag soll die Landesregierung auffordern, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass Barzahlung nach bundesrechtlichen Vorgaben im Rahmen der Allgemeinen Beförderungsbedingungen auf für die Kunden zumutbare Weise gewährleistet bleibt. Zugleich soll gegenüber Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen in Thüringen darauf hingewirkt werden, dass insbesondere dort, wo alternative Vertriebswege nicht flächendeckend und zumutbar erreichbar sind, eine dauerhaft leicht zugängliche und unkomplizierte Barzahlungsmöglichkeit besteht. Ich bitte um Unterstützung unserer Anträge. Danke schön.
(Beifall AfD)
Möglichkeit der Barzahlung im Thüringer öffentlichen Personennahverkehr erhalten
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die AfD spricht in diesem Antrag über Bargeld. Tatsächlich aber spricht sie über den Staat, denn genau dort liegt der Kern dieser Debatte.
(Unruhe AfD)
Zunächst zum Hintergrund: Die Entscheidung, ob Fahrscheine im Bus bar bezahlt werden können, treffen in Thüringen die regionalen Aufgabenträger und die Verkehrsunternehmen. Sie tun das nach Abwägung von Kosten, Sicherheit, Fahrplan, Stabilität und den Bedürfnissen vor Ort. Unsere Ausschussberatung hat auch deutlich gemacht, dass es dafür Gründe gibt und dass zumindest vor Ort zumutbare Alternativen bestehen. Die Verkehrsunternehmen selbst bestätigen, Bargeld ist aus ihrer Sicht im Fahrzeug teuer, unsicher und wird immer seltener genutzt. Das kann man anders sehen. Das ist völlig in Ordnung. Man kann das bezweifeln. Wir haben uns in Bad Liebenstein direkt gemeldet und gefragt, wie viele Beschwerden es gab: null. Aber auch das kann man anders sehen. Das ist völlig in Ordnung. Wir können das völlig unterschiedlich bewerten. Das ist gar nicht mein Problem mit dem Antrag. Mein Problem ist, dass es nicht darum geht, vielmehr akzeptieren Sie diese Abwägung nicht und Sie fordern, dass das Land oder sogar der Bund dort eingreift. Und das ist der entscheidende Punkt. Sie sagen, Subsidiarität gilt nur dann, wenn Ihnen die Entscheidungen, die vor Ort getroffen sind, gefallen. Das ist auch der Unterschied zwischen Ihnen und uns, und der ist wirklich fundamental. Wir vertrauen den Menschen vor Ort, den Landkreisen, den Zweckverbänden, den Verkehrsunternehmen. Wir trauen ihnen zu, verantwortungsvoll abzuwägen, auch zwischen sozialer Teilhabe, Wirtschaftlichkeit und Sicherheit. Und wir akzeptieren es auch dann, wenn die Entscheidung anders ist, als wir uns das wünschen würden. Sie tun das nicht. Sie unterstellen pauschal Ausgrenzung, wo in Wahrheit organisiert wird. Sie fordern staatliche Steuerung, wo Verantwortung dezentral wahrgenommen wird. Das ist kein Freiheitsversprechen, das ist ein Misstrauen gegenüber kommunaler Selbstverwaltung. Wer potenziell jeden lokalen Beschluss zum politischen Problem erklärt, bekommt am Ende keinen bürgernahen Staat, sondern einen zentral gesteuerten Alltag, einen Staat, der alles regeln will, bis ins Detail. Wir als Christlich Demokratische Union stehen für ein anderes Selbstverständnis: für einen Staat, der Rahmen setzt, aber nicht bevormundet, der Verantwortung ermöglicht, statt sie an sich zu ziehen. Und wir akzeptieren auch Lösungen, die regional unterschiedlich ausfallen können. In Jena investiert man jetzt in neue Fahrkartenautomaten. Da wird mit Bargeld – oder zumindest auch mit Bargeld – bezahlt. Auch das ist in Ordnung. Deshalb lehnen wir auch Ihren Entschließungsantrag ab. Nicht, weil wir Bargeld geringschätzen, sondern weil wir die Entscheidungen vor Ort wahrnehmen und ernst nehmen. Und weil wir einen Staat wollen, der den Menschen vertraut, statt ihnen vorzuschreiben, wie sie jede einzelne Entscheidung vor Ort treffen sollen. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Möglichkeit der Barzahlung im Thüringer öffentlichen Personennahverkehr erhalten
Als nächster Redner erhält Herr Kobelt für die BSW-Fraktion das Wort. Bitte sehr. Auch wenn Sie das alle wissen, gebe ich noch mal den Hinweis, dass hier im Saal Wasser als Getränk erlaubt ist, alles andere nicht.
Möglichkeit der Barzahlung im Thüringer öffentlichen Personennahverkehr erhalten
Meine sehr geehrten Damen und Herren, „Bargeld im öffentlichen Nahverkehr“ ist auf jeden Fall ein spannendes Thema. Ich denke, zur Verwendung von Bargeld gibt es grundsätzlich vielfältige Meinungen in der Bevölkerung, in der Politik, in unseren Fraktionen. Das ist auch ein Thema, bei dem man nicht sagen kann, es gibt einen linken Ansatz oder einen mehr rechten Ansatz oder einen der Mitte oder einen der Parteien. Es ist, glaube ich, eine Diskussion …
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Unser
Ansatz ist entgeltfrei! Das löst das Problem!) – Ja, oder es gibt andere Vorschläge, genau. Das ist auch berechtigt, aus so einem Punkt kein Riesenpolitikum zu machen. Genauso wie die Meinungsvielfalt zu dem Thema in der Bevölkerung ist, das sage ich ganz offen, ist sie zum Beispiel auch in unserer Fraktion. Das kann man ja in so einem Plenarsaal auch mal sagen, dass es Themen gibt, wo es keine vorgegebene Linie gibt, wo es nicht eindeutig im Parteiprogramm steht, wie man sich verhalten soll. Zu der Frage, wo dies geregelt wird: Ich denke zum Beispiel persönlich, als Landtag kann man schon auch ein Meinungsbild zu dem Thema abgeben. Aber die Entscheidungen, da hat Herr Waßmann natürlich vollkommen recht, werden vor Ort getroffen. Da haben wir auch die ungewöhnliche Situation gehabt, dass wir das im Plenum diskutieren und Sie ja auch schon einen Selbstbefassungsantrag im Ausschuss gestellt haben. Wir haben schon intensiv über dieses Thema gesprochen. Deswegen will ich Ihnen das gar nicht in Abrede stellen, hier heute in eine Debatte zu führen. Das ist auch richtig. Aber mehrheitlich sind wir in der Koalition zu dem Beschluss gekommen, dass diese Dinge vor Ort geregelt werden sollten, aber dass auch jedem die Möglichkeit gegeben wird, zu sagen: Das könnte für manchen ein Problem sein. Wir haben die Situation, dass das jetzt in der Stadt Erfurt und im Wartburgkreis losgeht, aber letztendlich wird uns die Debatte in den nächsten Jahren auch noch verfolgen. Wir sind als BSW-Fraktion auf jeden Fall der Meinung, dass alles getan werden muss, dass auch Vor-Ort-Verkaufsstellen vorgehalten werden, über Postversendungen oder wie auch immer, damit prinzipiell niemand ausgeschlossen ist. Da muss man natürlich den Kollegen in der Wartburgregion schon auch zugestehen, dass sie das auch versuchen. Aber man kann natürlich diskutieren: Gibt es da vielleicht noch mehr Möglichkeiten? Kann vielleicht das Land sogar unterstützen, im Rahmen der Infrastrukturförderung solche Infrastrukturmaßnahmen in der Umstellung auch mit fördern? Das ist aber keine Debatte, die wir jetzt hier in 5 Minuten mit Ja oder Nein diskutieren können. Deswegen sind wir als Fraktion zu dem Entschluss gekommen, dass wir im jetzigen Stadium, wo es ja auch schon im Ausschuss diskutiert wird, zum jetzigen Zeitpunkt diesen Antrag erst mal ablehnen. Das Thema sollte uns aber auf jeden Fall auch im Ausschuss mit Selbstbefassungsanträgen weiter beschäftigen. Ich möchte aber noch einen anderen Aspekt nennen. Ich denke, das ist ein Thema, was man, wenn Sie es jetzt hier einbringen – finde ich persönlich –, trotz aller Gegenargumente, die heute schon genannt wurden, im Ausschuss diskutieren könnte. Wir haben eine breite Meinungsvielfalt und stehen in unserer Fraktion dazu. Wir können offen damit umgehen und sind zu dem Entschluss gekommen, dass sich jetzt teilweise Abgeordnete enthalten werden bei der Überweisung. Das ist bei so einem Thema, was jetzt kein großes Politikum ist, glaube ich, angemessen, dass man über diesen Punkt noch mal in den Ausschüssen diskutieren kann. Wir werden das aber auch als Koalition auf jeden Fall noch mal thematisieren, wenn dann erste Erfahrungsergebnisse aus dem Wartburgkreis vorliegen, wir konkretere Zahlen haben und das dann auch auf andere Programme im Land ausweiten können. Vielen Dank erst mal.
(Beifall BSW)
Möglichkeit der Barzahlung im Thüringer öffentlichen Personennahverkehr erhalten
Werte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer – wenn nicht hier dann am Livestream –, liebe Nutzerinnen und Nutzer von öffentlichem Personennahverkehr in Thüringen! Für uns als Linke steht im Grundsatz fest, dass Bargeld unverzichtbar ist für Privatsphäre und für soziale Teilhabe. Gerade Menschen mit geringem Einkommen und ohne eigenes Bankkonto sind darauf angewiesen. In Deutschland leben auch Anfang 2026 noch immer Hunderttausende im Land, die unfreiwillig kein Girokonto haben. Gerade für sie ist Bargeld eine grundlegende Voraussetzung, um überhaupt am täglichen Leben teilhaben zu können. Bargeld schützt außerdem vor der Bildung von Datenprofilen, Bewegungsprofilen und vor digitaler Überwachung. Und es ist robust. Wenn Strom und Automaten, digitale Endgeräte ausfallen, funktioniert Bargeld weiterhin. Das ist ein relevanter Sicherheitsfaktor in einer zunehmend digitalisierten Infrastruktur. Digitale Zahlungen ermöglichen die Erstellung persönlicher Profile und Rückschlüsse auf sensible persönliche Daten. Deshalb fordern wir als Linke auf Bundesebene, dass bei kleinen Beträgen das Recht auf anonymes Bezahlen gesetzlich verankert werden muss. Diese Forderung bleibt notwendig, gerade weil die Digitalisierung des Zahlungsverkehrs immer schneller voranschreitet. Der aktuelle Anlass ist, dass in Thüringen derzeit spürbar Veränderungen bei der Bezahlung im öffentlichen Personennahverkehr Einzug halten. In mehreren Regionen nimmt der bargeldlose Zahlungsverkehr zu. Dabei ist wichtig, festzuhalten, die Verkehrsunternehmen bemühen sich durchaus, auch im Wartburgkreis, um kundenfreundliche Lösungen. Sie ermöglichen wie zum Beispiel bei Wartburgmobil, dass Fahrgäste, die keine nahegelegene Verkaufsstelle erreichen können, Fahrscheine im Einzelfall auch per Post zugesandt bekommen. Dort gibt es Trainingsangebote für Seniorinnen und Senioren. Das zeigt, dass hier ernsthaft versucht wird, Übergänge sozialverträglich zu gestalten. Gleichzeitig werden jedoch Ticketautomaten abgebaut und klassische Vertriebswege reduziert. Das wirft Fragen auf. Ein niederschwelliges und barrierefrei zugängliches Fahrkartenangebot bleibt dennoch notwendig. Bargeld ist eins der inklusivsten Zahlungsmittel, die wir haben, und wird deswegen auch weiterhin wichtig bleiben. Es hilft, den Ausschluss bestimmter Gruppen vom gesellschaftlichen Leben zu verhindern. In Deutschland gibt es zwar inzwischen ein gesetzlich verankertes Recht auf ein Basiskonto für jede und jeden. Das ist ein wichtiger Fortschritt, aber es funktioniert in der Praxis halt nicht wirklich allumfassend. Und auch Verbraucherzentralen berichten regelmäßig, dass das formale Recht allein nicht reicht und viele deshalb immer noch kein Girokonto haben. Hinzu kommt, dass Kinder zum Beispiel auch in Kinderheimen, ältere Menschen sowie Personen mit kognitiven oder körperlichen Einschränkungen häufig keinen oder nur eingeschränkten Zugang zu digitalen Zahlungsmethoden haben oder wahrnehmen können. Und was mit Geflüchteten ist, die lediglich über eine Bezahlkarte verfügen, deren Nutzung stark begrenzt oder regional eingeschränkt ist, ist hiermit auch noch nicht diskutiert. Für all diese Menschen darf Digitalisierung nicht zur sozialen Hürde werden. Soziale Teilhabe muss auch in einem modernen, digital organisierten, öffentlichen Personennahverkehr gewährleistet bleiben. Das heißt, es braucht weiterhin auch analoge, leicht zugängliche Alternativen.
(Beifall Die Linke)
Und dennoch sagen wir als Linke auch, wir können und wir wollen den technischen Fortschritt und die zunehmende Umstellung auf bargeldlose Zahlungssysteme hier in Thüringen nicht aufhalten. Diese Entwicklung ist vielfach sinnvoll und sie wird von vielen Menschen, ausdrücklich auch jüngeren Menschen, immer wieder eingefordert. Entscheidend ist aber, wie dieser Fortschritt gestaltet wird. Das haben wir im Ausschuss schon diskutiert. Digitalisierung darf nicht dazu führen, dass einzelne Gruppen abgehängt werden. Sie muss sozial flankiert, barrierefrei organisiert und für alle nutzbar bleiben. Deshalb ist der Antrag der AfD keine Antwort auf diese Herausforderungen.
Möglichkeit der Barzahlung im Thüringer öffentlichen Personennahverkehr erhalten
Am Ende meiner Ausführungen, Frau Präsidentin. Der Antrag der AfD löst nämlich keines dieser Probleme. Er suggeriert, dass das Land per Beschluss quasi die Barzahlung anordnen könne, die ÖPNVUnternehmen zwingen könne. Und das ist schlichtweg falsch. Das haben wir auch im Ausschuss ausgetauscht. Die Organisation des öffentlichen Personennahverkehrs und die Entscheidung über Zahlungsarten liegt in der Verantwortung der Kommunen, der Landkreise, der Verkehrsunternehmen, letztendlich auch der Aufsichtsräte. Sie ist Ausdruck kommunaler Selbstverwaltung, und das ist auch gut so. Was uns hier vorliegt, ist wieder mal ein typischer AfD-Antrag, Symbolpolitik, wo ohne rechtliche Wirkung und ohne realistisches Lösungskonzept uns noch mit einem Entschließungsantrag ein Beschluss abverlangt wird. Wie üblich werden die AfD-Abgeordneten damit den von ihnen stets postulierten eigenen Kriterien nicht im Ansatz gerecht. Das hätte spätestens nach der Ausschussdiskussion auch jeder und jede von Ihnen wissen können. Stattdessen ist es aus unserer Sicht notwendig, den Erhalt sozial gerechter Zugänge wirklich zu organisieren, sodass wir auf Bundesebene eine gesetzliche Absicherung des Rechts auf anonymes Bezahlen bei kleinen Beiträgen bekommen – das muss dort unterstützt werden – und man sich in den kommunalen Parlamenten für den Erhalt von Automaten, von Servicepunkten und Vorverkaufsstellen sowie für eine bessere Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs einsetzt, damit dieser kundenfreundliche Angebote nicht aus Kostengründen abbauen muss. Nur so lassen sich auch für die Betroffenen Verbesserungen erreichen. Langfristig verfolgen wir als Linke ein noch viel weitergehendes Konzept. Das wird Sie alle nicht überraschen, weil wir das hier regelmäßig vortragen und schrittweise immer wieder auch mit konkreten Beispielen einfordern: Unser Ziel ist ein fahrscheinloser, kostenloser ÖPNV für alle in Thüringen und bundesweit,
(Beifall Die Linke)
wie wir das seit vielen Jahren zum Beispiel in unserem Nachbarland Luxemburg erleben und praktizieren können. Ein solcher ÖPNV würde technische und datenschutzrechtliche Hürden sofort beseitigen, sozialen Ausschluss verhindern, Mobilität als Grundrecht stärken, Bürokratie und Vertriebskosten reduzieren und die Frage „bar“ oder „Karte“ letztendlich völlig überflüssig machen. Das ist die Perspektive, die wir brauchen: sozial, barrierefrei, datenschutzfreundlich und zukunftsfähig. Ich komme zum Schluss: Bargeld bleibt wichtig für Teilhabe und Datenschutz. Fortschritt darf nicht zulasten derjenigen gehen, die ohnehin wenig Handlungsspielräume haben. Deshalb brauchen wir echte Lösungen statt symbolischer Anträge. Aus diesen Gründen lehnen wir als Linke beide Anträge der AfD ab.
(Beifall Die Linke)
Möglichkeit der Barzahlung im Thüringer öffentlichen Personennahverkehr erhalten
Herr Schubert, vielen Dank für die Möglichkeit der Nachfrage oder Fragestellung. Sie hatten gesagt, dass Sie auch dafür sind, dass im öffentlichen Nahverkehr weiterhin Bargeld benutzt werden sollte. Würden Sie zu diesem Thema in Gera einen Antrag in den Stadtrat einbringen?
Möglichkeit der Barzahlung im Thüringer öffentlichen Personennahverkehr erhalten
Herr Dr. Lauerwald, mich wundert diese Frage, weil Sie ja genau wissen, wie die Kräfteverhältnisse im Geraer Stadtrat sind, dessen Mitglied Sie jetzt in der 2. Legislaturperiode auch sind, obwohl Sie nicht immer Antworten wissen auf Ihre kommunalpolitischen Aktivitäten. Aber im Aufsichtsrat ist zurzeit die Linke aufgrund der Kräfteverteilung im Stadtrat gar nicht vertreten. Aber Mitglieder Ihrer Fraktion sind dort. Da können Sie doch mal fragen, ob denn dieser Antrag von Ihren Leuten dort im Aufsichtsrat platziert wurde.
(Beifall Die Linke)
Möglichkeit der Barzahlung im Thüringer öffentlichen Personennahverkehr erhalten
Sehr geehrte Frau Präsidentin, geehrte Abgeordnete, verehrte Zuschauer am Livestream, der Bus steht da, das Geld ist bereit – und trotzdem kommt man nicht mit, weil plötzlich nur noch digital kassiert wird. Was uns als Modernisierung verkauft wird, ist für viele Bürger eine Hürde. Es geht um Freiheit im Alltag und um die Frage, ob am Ende die Technik darüber entscheidet, wer mitfahren darf. Wenn der Fahrscheinerwerb so organisiert wird, dass ohne digitale Mittel nichts mehr geht, dann wird aus Daseinsvorsorge schrittweise ein Ausschlussmechanismus. Und genau das thematisieren wir hier heute.
(Beifall AfD)
Wir als AfD sagen klar: Wir sind nicht gegen digitale Angebote. Wer per Handy oder Karte zahlen möchte, soll das gern tun können. Aber wir sind gegen Zwang, gegen „nur noch digital“. Denn wenn nur noch digital kassiert wird, hängt Mobilität an Smartphone, Akku, Netz und Technik. Dann trifft das nicht irgendwen, sondern ganz konkrete Gruppen wie zum Beispiel die Gelegenheitsfahrer – Menschen, die für Arzttermine, Erledigungen oder Besuche kurzfristig fahren müssen und kein Deutschlandticket und keine Monatskarte haben, weil es sich schlicht nicht für sie lohnt. Dann unsere älteren Mitbürger und Menschen, die nicht so technikaffin sind oder bewusst analog leben und die aus nachvollziehbaren Gründen Betrug, Fehlbuchungen oder Bedienfehler fürchten. Und drittens unsere Kinder und Jugendlichen. Viele haben noch kein eigenes Konto oder schlicht nicht die Möglichkeit, kontaktlos zu zahlen. Eines ist klar: Der Hinweis, die meisten hätten doch ohnehin einen Schülerfahrausweis oder ein Deutschlandticket, ist hier kein Argument. Denn die meisten sind eben nicht alle. Und im öffentlichen Nahverkehr zählt jeder einzelne. Dazu gehört auch, dass die nicht digitale Teilhabe am Alltag gewährleistet sein muss – ohne Nachteile beim Zugang zum ÖPNV. Nicht jeder fährt täglich, aber jeder muss im Zweifel heute fahren können. Und es kommt noch etwas hinzu. Selbst wer digital zahlen kann, ist im Zweifel sofort handlungsunfähig. Es reicht, wenn Karte oder Konto vorübergehend gesperrt werden – etwa wegen einer Sicherheitsüberprüfung oder eines Limits. Dann ist sicher nicht Zahlungsunwille das Problem. Genau das zeigt: Bargeld ist eben keine beliebige Zahlungsart. Es sichert Wahlfreiheit im Alltag. Wenn davon abgewichen wird, braucht es einen tragfähigen rechtlichen Rahmen und eine Lösung, die im Alltag wirklich für alle zumutbar und barrierefrei erreichbar ist. Hier gilt rechtlich: Euro-Banknoten sind in Deutschland das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel – § 14 Bundesbankgesetz –, woraus der Grundsatz folgt: Wer eine Geldforderung stellt, muss grundsätzlich die Zahlung mit Bargeld ermöglichen. Wer davon abweicht, muss es besonders begründen – erst recht bei der Daseinsvorsorge.
(Beifall AfD)
Barzahlung auch für Menschen ohne Zugang zu unbaren Mitteln muss gewährleistet werden. Und genau darauf weisen die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags hin. Soweit die Theorie. Doch entscheidend ist, was in Wirklichkeit funktioniert. Hier wird gern gesagt: Es gibt doch Ausweichmöglichkeiten. Diese zählen aber erst dann, wenn sie im Alltag funktionieren – tatsächlich zumutbar und barrierefrei. Und hier liegt ein Kernproblem: Stadt ist nicht gleich ländlicher Raum. Was zum Beispiel in Erfurt funktioniert, ist nicht eins zu eins übertragbar. In Erfurt gibt es ein dichtes Netz an Vorverkaufsstellen und Automaten, eine ganz andere Infrastruktur. Im Wartburgkreis und vielen ländlichen Regionen unseres schönen Thüringens sieht es anders aus: große Entfernungen, wenige Verkaufsstellen, knappe Öffnungszeiten und manchmal gar nichts vor Ort. Und ja, in den Dörfern und Gemeinden ist das Netz an Geldautomaten oft nicht flächendeckend. Doch dieser Vergleich greift hier zu kurz. Denn Bargeldversorgung im Alltag ist dennoch möglich – über Auszahlmöglichkeiten in Geschäften und Tankstellen. Also Bargeld ist da, nur der Fahrscheinerwerb wird so organisiert, dass Bargeld im ÖPNV faktisch nicht mehr zählt. Ein Beispiel aus dem Wartburgkreis zeigt, wie das aussieht. Bad Liebenstein, 8.000 Einwohner, Kurund Klinikstandort mit ca. 1.000 Betten, viele Kurgäste, Besucher, Touristen. Und dennoch gibt es dort und in den umliegenden Orten keine Möglichkeit, einen Fahrschein gegen Bargeld zu erwerben. Die nächste Barverkaufsstelle liegt in Bad Salzungen – rund 11 Kilometer entfernt. 11 Kilometer – nur um einen Fahrschein bar kaufen zu können? Das ist kein Vorverkaufsnetz, das ist eine Hürde.
(Beifall AfD)
Und da hilft auch keine Option „Fahrschein per Post“. Wer heute fahren muss, kann nicht mehrere Tage auf den Briefträger warten. Und gern wird hier auch beispielhaft auf Länder in Skandinavien ver wiesen. Dort geht das doch auch, alles digital. Doch schaut man genauer hin, sieht man: Auch dort läuft nicht alles rund. Anwendungen fallen aus, Kartenle ser streiken, Zahlungen gehen nicht durch. Und dann braucht es Regeln für Ausfälle. Deshalb gibt es dort Notfallprozesse und Rückfall benen, damit e Fahrgäste bei Ausfällen eben nicht benachteiligt werden. Denn bei Ausfällen von Gerät oder System wird aus Modernisierung schnell ein Ausschluss. Da rum müssen verbindliche Maßstäbe auch für den ÖPNV in Thüringen gelten, zum Beispiel: wer prüft die Zulässigkeit, wer bewertet nachvollziehbar, was im Alltag zumutbar und barrierefrei ist, gerade auch im ländlichen Raum. Das Landesverwaltungsamt spielt hierbei eine zentrale Rolle, da es Beförde rungsbedingungen prüft und im Rahmen von Ge nehmigungen und Vergaben mittelbar Einfluss da rauf hat, wie der Fahrscheinerwerb organisiert wird. Umso wichtiger ist es, dass dort klare und einheitli che Maßstäbe für Zumutbarkeit, Barrierefreiheit und Gesetzeskonformität angewendet werden, damit Bargeld nicht faktisch durch Verwaltungspraxis ver drängt wird.
(Beifall AfD)
Genau da setzen unsere Anträge an: Erstens, Bargeld darf nicht praktisch verdrängt werden. Zweitens, unser Entschließungsantrag soll klären lassen, welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten und welche Maßstäbe für Zumutbarkeit und Barrierefreiheit anzusetzen sind. Drittens, wir fordern die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass Bargeldakzeptanz und Wahlfreifreiheit im Zahlungsverkehr gerade bei Leistungen der Daseinsvorsorge rechtlich klar abgesichert werden, damit Landkreise und Städte wissen, was in Nahverkehrsplänen, Vergaben und Verträgen festzuschreiben ist, und der ÖPNV als Zugang für alle verlässlich bleibt.
(Beifall AfD)
Zum Schluss noch ein paar Worte an die Kollegen der Brombeer-Fraktionen. Sie sprechen in Ihrem Programm sehr wohl vom Erhalt des Bargelds und von Wahlfreiheit: in dem Programm des BSW zur Bundestagswahl 2025, Seite 44 Abschnitt „[…] Recht auf nichtdigitale Teilhabe am […] Leben“ – ich zitiere –: „Wir wollen das Bargeld erhalten und Einschränkungen seiner Nutzung zurücknehmen.“ Es heißt dort weiter: „Dasselbe soll für alle Unternehmen gelten, die in öffentlichem Auftrag Dienstleistung erbringen.“ Genau das ist der Punkt hier. ÖPNV ist öffentliche Daseinsvorsorge, eine Leistung im öffentlichen Auftrag. Und nun zitiere ich aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU, SPD 2025 „Verantwortung für Deutschland“. Auf Seite 50 steht hier: „Wir stellen sicher, dass jeder weiterhin selbst entscheiden kann, wie er bei Geschäften des Alltags bezahlt. Das Bargeld als gängige Zahlungsform erhalten wir.“ Und: „Wir setzen uns für echte Wahlfreiheit im Zahlungsverkehr ein […].“ Sehr schön, meine Damen und Herren. Dann machen wir es heute konkret. Wenn diese Sätze ernst gemeint sind, darf Wahlfreiheit nicht an der Bustür enden. Deshalb beantrage ich die Überweisung unserer Anträge an den Ausschuss für Digitales und Infrastruktur federführend sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Möglichkeit der Barzahlung im Thüringer öffentlichen Personennahverkehr erhalten
Herr Dr. Augsten, Herr Kummer, ich würde Sie sehr bitten, Ihr Gespräch nach draußen zu verlagern, wenn Sie sich länger unterhalten. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Liebscher für die SPD-Fraktion, bitte schön. – Herr Liebscher, warten Sie noch einen Moment. Bevor hier weiter kommentiert wird – was Ihnen, wie Sie wissen, nicht zusteht: Für längere Gespräche ist es angemessen, nach draußen zu gehen. Wenn es ein kurzes Gespräch ist, dann würde ich es nicht kommentieren. Es steht Ihnen nicht zu, das zu kommentie ren, und das wissen Sie. Sie können jetzt entweder aufhören oder wir machen hier weiter. Herr Liebscher, bitte.
Möglichkeit der Barzahlung im Thüringer öffentlichen Personennahverkehr erhalten
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin für weitermachen, und zwar zu dem Antrag, der hier von der AfD vorliegt, der auf den ersten Blick bürgernah wirkt. Bargeld im ÖPNV erhalten – wer könnte etwas dagegen haben, dass Menschen einfach Bus fahren können. Aber schaut man genauer hin, ist es doch vor allem Symbolpolitik.
(Heiterkeit und Unruhe AfD)(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Lass Dir
was Neues einfallen!) Na, hören Sie mal zu. Sie beschwören in Ihrem Antrag die Abschaffung des Bargelds; das hat Kollege Kramer gerade auch noch mal deutlich gemacht. Aber das hat niemand beschlossen und das steht hier auch nicht zur Debatte. Anlass ist eine konkrete Umstellung im Wartburgkreis, andere Unternehmen prüfen bereits Ähnliches, und daraus machen Sie jetzt eine große Freiheits- und Kontrollgeschichte. Mit der Realität im Thüringer ÖPNV hat das aber wenig zu tun. Bargeldlose Zahlung gehört heute zum Alltag – im Handel, in der Gastronomie, aber eben auch im Nahverkehr. Die Frage ist aber nicht: Bargeld ja oder nein, sondern: wie organisieren wir einen sicheren, einen pünktlichen, einen wirtschaftlichen und vor allem auch einen sozial gerechten Nahverkehr. Für uns ist klar: Soziale Teilhabe im ÖPNV muss gesichert sein. Menschen ohne Smartphone, ohne Kreditkarte, ohne Onlinebanking dürfen nicht abgehängt werden. Kinder, ältere Menschen, Menschen mit geringem Einkommen brauchen niedrigschwellige Zugänge zum Ticket. Das habe ich hier auch in allen bisherigen Redebeiträgen so gehört. Aber der vermeintlich riesige Risikokreis, von dem Sie in Ihrem Antrag sprechen, ist deutlich kleiner, als Sie es suggerieren. Es gibt ein Recht auf ein Jedermann-Konto zum Beispiel – faktisch gibt es also kaum Menschen ohne Bankkonto.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke:
Doch, Hunderttausende!) Viele Seniorinnen und Senioren zahlen längst selbstverständlich mit Karte, und die meisten Schülerinnen und Schüler besitzen ohnehin Zeitkarten, ein Deutschlandticket oder günstige Schülerfreizeittickets, die im Vorverkauf erworben werden können. Daraus folgt eben und gerade nicht, dass jede Busfahrerin oder jeder Busfahrer zur rollenden Bargeldkasse werden muss. Es gibt andere Lösungen wie Ticketautomaten, Servicepunkte, Vorverkaufsstellen oder auch digitale und analoge Vertriebskanäle nebeneinander. Und – das sagen ja auch die Verkehrsunternehmen – Bargeld im Fahrzeug bedeutet zusätzliche Kosten, Falschgeldrisiko, Überfallgefahr und Stress im Fahrdienst. Bargeldlose Systeme erhöhen Sicherheit und Effizienz. Sie entlasten die Fahrerinnen und Fahrer in den Bussen und sie verbessern die Fahrplantreue. Diese Einschätzung teilt auch der Verband Mitteldeutscher Omnibusunternehmen, der MDO, ausdrücklich. In einem aktuellen Positionspapier kommt er zu dem Fazit: Die Vorteile des bargeldlosen Bezahlens im Bus überwiegen, wenn gleichzeitig Barzahlung an Servicecentern, Kassen und über Dritte möglich bleibt. Moderne Bezahlwege stärken den ÖPNV, schließen aber niemanden aus, wenn sie vernünftig organisiert sind. Hinzu kommt, ein Großteil der Fahrgäste bezahlt heute gar nicht mehr im Bus, sondern per Abo oder eben digitale Tickets. Der klassische Zahlkunde im Fahrzeug ist längst in der Minderheit. Für Menschen mit Behinderungen sind verständliche Tarife, barrierefreie Fahrzeuge und gute Informationen wichtiger als Bargeld am Fahrerplatz. Viele nutzen die unentgeltliche Beförderung mit Schwerbehindertenausweis und Wertmarke. Das ist gelebte Barrierefreiheit. Auch das gern bemühte Bild des ländlichen Raums trägt hier nicht. Ja, dort gibt es wenig Ticketautomaten, aber es gibt auch nicht an jeder Ecke Geldautomaten. Wer soziale Teilhabe stärken will, sorgt für gutes Angebot, für verständliche bezahlbare Produkte und erreichbare Vorverkaufsstellen, anstatt für lange Schlangen am Fahrerhäuschen. Die Erfahrungen aus dem Wartburgkreis zeigen, es gibt kein massenhaftes Schwarzfahren wider Willen, dafür aber mehr Vorverkauf, entlastete Fahrerinnen und Fahrer und eben auch die bereits angesprochene bessere Fahrplantreue. Wichtig ist außerdem die Zuständigkeit, meine sehr geehrten Damen und Herren. Der ÖPNV ist Aufgabe von Kommunen, von Landkreisen und von Verkehrsunternehmen. Die Unternehmen entscheiden vor Ort, welche Vertriebsstrukturen sie vorhalten. Der Landtag ist nicht die zentrale Fahrkartenregulierungsbehörde, die per Beschluss das Zahlsystem an der Bustür vorgibt oder vorgeben kann. Die AfD fordert hier einen Eingriff bis in das betriebliche Detail. Eine Partei, die sonst bei jeder Gelegenheit gegen Überregulierung wettert! Wenn es ideologisch passt, wird plötzlich bis ins Klein-Klein hineingeregelt. Das ist nicht konsequent, das ist heuchlerisch. Das gilt genauso für den jetzt nachgereichten Entschließungsantrag. Eine zusätzliche Bundesratsinitiative brauchen wir nicht. Die bundesrechtlichen Vorgaben sichern schon heute analoge Zugänge, und wir vertrauen darauf, dass die Aufgabenträger und auch die Verkehrsunternehmen in Thüringen eigenverantwortlich dafür sorgen, dass Fahrscheine barrierearm und über Servicepunkte und Automaten auch mit Bargeld weiterhin erhältlich bleiben. Wer trotzdem Bundestag und Bundesrat zum zentralen Fahrkartenmanager machen will, ignoriert bewusst die Verantwortungsebene, die hier bei uns vor Ort liegt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir brauchen eine ehrliche Debatte über die Zukunft des ÖPNV bei uns hier im Freistaat: mehr Angebot, bessere Takte, gute Arbeitsbedingungen, faire Löhne und sozial gerechte Tarife – und keinen künstlichen Kulturkampf um das Bargeld, der Unternehmen zusätzlich unter Druck setzt und am Ende Mittel bindet, die wir eigentlich für bessere Verkehre einsetzen sollten. Moderne und digitale Ticketsysteme wie das Deutschlandticket, wie E-Tickets, Apps, Check-in-/Check-out-Möglichkeiten sind ein zentraler Baustein dieser Zukunft, aber sie müssen immer auch mit barrierearmen Alternativen verbunden sein. Das bleibt auch unser Anspruch. Als SPD-Fraktion werden wir deshalb den Antrag sowie Ihren dazugehörigen Entschließungsantrag ablehnen – nicht weil uns die soziale Frage egal wäre, sondern weil wir sie ernst nehmen, soziale Teilhabe sichern, ÖPNV modernisieren, Digitalisierung nutzen, ohne jemanden abzuhängen. Das ist und bleibt unsere Linie. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Möglichkeit der Barzahlung im Thüringer öffentlichen Personennahverkehr erhalten
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, bargeldloses Bezahlen, das heißt: Wir reduzieren Zugangsbarrieren, wir erhöhen Nutzerzufriedenheit, wir schaffen für die Unternehmen mehr Kundenbindung, sorgen für effizientere Prozesse bei den Unternehmen bei besserem Controlling, mehr Kundenansprache, wir sparen Zeit, verkürzen Standzeiten. Für die Beschäftigten bedeutet „bargeldlos“ kürzere Standzeiten und vor allen Dingen einfacheres Arbeiten. In der Regel wird noch im Regionalbusverkehr kassiert. Bargeldloses Bezahlen hat also viele Vorteile. Sie haben mit Ihrem Antrag formuliert, dass es keine Barrieren geben dürfe, dass niemand ausgeschlossen werden dürfe. Das sagt auch Kollege Schubert. Da bin ich bei Ihnen. Denn selbstverständlich dürfen bei allen Plänen zur Modernisierung und Digitalisierung der Bezahlmethoden im ÖPNV keine Kunden ausgeschlossen werden. Die Umstellung auf bargeldloses Zahlen im ÖPNV betrifft ausschließlich Einzeltickets. Diese können aber weiterhin – Kollege Liebscher hat es gerade gesagt – auf verschiedenen Vertriebswegen erworben werden. Zeitkarten sind in der Regel in Form eines Abos über Lastschrift erhältlich. Auch an der Bereitstellung der Fahrkarten für den Schülerverkehr ändert sich gar nichts. Es kann also keine Rede davon sein, dass die Nutzung des ÖPNV künftig davon abhänge, ob die Bürgerinnen und Bürger über digitale Zahlungsmittel verfügen oder nicht. Es gibt und wird weiter analoge Zugänge geben. Und gestatten Sie mir die Bemerkung: Das Deutschlandticket hätten wir mit Sicherheit schneller und sicherer hinbekommen, wenn es die von Herrn Liebscher gerade erwähnten Check-in-/Check-outMöglichkeiten in Deutschland flächendeckend gäbe – das ist gerade unser Problem –, denn damit wissen die Unternehmen häufig nicht, wie viele Passagiere, wie viele Fahrgäste sie transportiert haben und wie sie dann vergütet werden. Deshalb gab es dieses ganze Gerangel. Das Ansinnen der AfD, wonach der Landtag die Barzahlung dauerhaft erhalten soll, ist insofern aus meiner Sicht weder notwendig, noch würde sich daraus überhaupt eine Verpflichtung ergeben. Denn Sie wissen, zuständig ist nicht das Land, sondern sind die kommunalen Aufgabenträger. Ich empfehle daher, den Antrag abzulehnen. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Möglichkeit der Barzahlung im Thüringer öffentlichen Personennahverkehr erhalten
Ich habe sowohl eine Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Digitales federführend als auch an den Innenausschuss vernommen. Ich gehe davon aus, dass für beide Dokumente die gleichen Anträge auf Ausschussüberweisung vorliegen. Darüber stimmen wir nun ab, zunächst für den Antrag selbst die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Digitales und Infrastruktur. Wer möchte dieser Ausschussüberweisung zustimmen? Das sind die Abgeordneten der AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Das sind die Abgeordneten der Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Enthaltungen? Es liegen 4 Enthaltungen aus der BSW-Fraktion vor. Damit ist die Ausschussüberweisung nicht angenommen.
Möglichkeit der Barzahlung im Thüringer öffentlichen Personennahverkehr erhalten
Dann wiederholen wir die Abstimmung zur Auszählung der Stimmen. Ich bitte noch einmal um die Jastimmen für die Ausschussüberweisung an den Digitalausschuss. Das sind die Abgeordneten der AfD-Fraktion. Das sind 32 Stimmen. Nun bitte die Gegenstimmen. Wir haben gerade 36 Gegenstimmen gezählt. Jetzt bitte noch einmal die Enthaltungen. Das sind 4 Enthaltungen. Damit abgelehnt.
(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Ein voller Er-
folg!) Dann geht es nun weiter mit dem Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung. Wer stimmt hier dafür? Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen aus Linke, SPD, Teilen des BSW und der CDU. Wer enthält sich? Das sind 4 Stimmen vom BSW. Ich gehe davon aus, das muss ich jetzt nicht auszählen. Auch diese Ausschussüberweisung wurde abgelehnt. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag selbst. Wer dem Antrag selbst seine Zustimmung geben möchte, den oder die bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen von Linke, SPD, Teilen des BSW und der CDU. Wer enthält sich? Das sind die 4 Stimmen des BSW. Damit ist der Antrag selbst ebenfalls abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag. Hier auch zunächst die Überweisung an den Ausschuss für Digitales und Infrastruktur. Wer stimmt hier für eine Ausschussüberweisung? Das sind die Abgeordneten der AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Das sind die Abgeordneten von Linke, der SPD, dem BSW, der CDU. Gibt es Enthaltungen? Das kann ich jetzt hierbei nicht erkennen. Ausschussüberweisung entsprechend abgelehnt. Und noch die Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung. Wer stimmt hier zu? Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, SPD, BSW und CDU. Auch hier der Form halber: Gibt es Enthaltungen? Kann ich nicht erkennen. Dann ist das ebenfalls abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag. Wer seine Zustimmung geben möchte, den oder die bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, SPD, BSW und CDU. Gibt es Enthaltungen? Kann ich nicht erkennen. Dann ist der Entschließungsantrag damit auch abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf Tagesordnungspunkt 23 Antrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/2810 Ist die Begründung gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Dann eröffne ich die Aussprache und erteile zunächst Herrn Abgeordneten Urbach für die Fraktion der CDU das Wort.
Fortschreibung der Eckpunkte des Leitbildes und der Leitlinien für die Neugliederung der Gemeinden in Thüringen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Gäste, heute sprechen wir über ein Angebot, ein Angebot des Landes an die Kommunen im Freistaat. Wir sprechen über das Leitbild für kommunale Neugliederungen. Es geht also darum, in Vorbereitung der Neuauflage des Gemeindeneugliederungsfinanzierungsgesetzes die Leitlinien festzulegen. Das bisherige Gesetz läuft zum Jahresende aus, und um die konkreten Regelungen dann in eine Gesetzesform gießen zu können, schlagen wir vor, das bisher bestehende Leitbild fortzuschreiben und auch fortzuentwickeln. Eines jedoch vorweg – und das ist mir sehr wichtig –: Für uns steht die Freiwilligkeit an oberster Stelle.
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Genau
das machen Sie nicht!) Ich sprach nicht umsonst von einem Angebot. Dieses geht an all diejenigen Kommunen, die sich mit dem Gedanken befassen, sich Partner zu suchen. Die Gründe für diese Suche sind vielfältig und letzten Endes immer sehr individuell. Es hängt vielfach von der finanziellen Situation der Kommune ab. Aber es gibt auch Fälle, in denen sich Orte anschließen möchten, um ihre Möglichkeiten zu erweitern und mit einem stärkeren Partner – einem Nachbarn – vielleicht Projekte zu realisieren, die man allein nicht stemmen kann. Auch der Umstand, dass kleinere Verwaltungen Probleme haben, Fachpersonal zu finden, ist immer wieder zu hören. An dieser Stelle möchte ich jedoch auch betonen, dass es natürlich auch viele Kommunen gibt, die eine kleine Verwaltung haben und dennoch effektiv arbeiten. Es sei auch besonders hervorgehoben, dass Verwaltungsgemeinschaften in ihrer Existenz nicht bedroht sind oder infrage gestellt werden,
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Schade!)
weder durch das Leitbild noch durch das dann folgende Gesetz. Der vorliegende Entwurf, zu dem wir im Ausschuss natürlich die Spitzenverbände anhören werden, ist eine Erweiterung und Aktualisierung des bisherigen Leitbilds. Zentraler Punkt ist die für eine Neugliederung zu erreichende Einwohnerzahl. Hier wurde das Referenzjahr um zehn Jahre verschoben, auf 2045; bisher hat man sich an 2035 orientiert. Nun ist wieder vorgeschlagen, dass neu gegliederte Kommunen dann 6.000 Einwohner haben sollen, so wie auch im aktuellen Leitbild. Wird dies erreicht, werden 100 Prozent der Fusionsprämie von 200 Euro pro Einwohner gewährt. In Ausnahmefällen können es auch 5.000 Einwohner sein, um die volle Prämie zu bekommen. Und hier sind wir an einem wichtigen Punkt. Es ist anzunehmen, dass es gerade an unserer sehr langen Landesgrenze auch Kommunen geben wird, die Schwierigkeiten haben, diese Zahlen zu erreichen, wenn sie nach Partnern suchen. Es muss hier eben eine gewisse Flexibilität geben. Grundsätzlich ist anzumerken, dass der Landtag immer frei ist, die Fusionsgesetze am Ende so zu gestalten, dass es im konkreten Fall die beste Lösung ist. Dies haben wir auch in den vergangenen Jahren so gehandhabt; die hierbei gewonnenen Erfahrungen sind nun auch in das vorliegende Leitbild eingeflossen. Es bleibt, wie gesagt, bei den erwähnten und auch in der Vergangenheit so gehandhabten 200 Euro pro Einwohner. Hierbei sind alle Bürgerinnen und Bürger der an der Fusion beteiligten Kommune in Ansatz zu bringen, also auch die der möglicherweise aufnehmenden Gemeinde – gedeckelt bei 10.000 Einwohnern, 2 Millionen Euro. Außerdem wird es weiterhin Entschuldungshilfen geben, um überdurchschnittliche Verschuldungen abzubauen und der neuen Gemeinde den Start zu erleichtern. Hinzu kommt jetzt noch aus der konkreten Erfahrung der letzten Jahre, dass der Erlass der Zahlungen aus möglicherweise noch bestehenden rückzahlbaren Bedarfszuweisungen gewährt werden kann, eine Kompensation von Verlusten bei Zuweisungen nach dem FAG, und eine Kompensation von Verlusten der Landkreise, wenn eine Fusion landkreisübergreifend ist. Dies ist beispielsweise eine konkrete Erfahrung aus der Neugliederung der Stadt Dingelstädt, wo Orte aus dem Unstrut-Hainich-Kreis in den Landkreis Eichsfeld gewechselt sind. Es gab natürlich auch in den vergangenen Monaten Gespräche von Kommunen untereinander mit dem Ziel, eine Neugliederung zu erreichen. Hierbei wurde jedoch hin und wieder Abstand genommen vonseiten der möglicherweise aufnehmenden Kommune, weil der Sanierungsstau auf der Seite des Partners, den man sich vielleicht sucht, doch zu groß scheint. Hier greift ein neues Finanzierungsinstrument, und zwar eine – ich zitiere – „Finanzhilfe zur Abfederung besonderer Belastungen bei Gemeindeneugliederungen, insbesondere zur Beseitigung eines bestehenden Investitionsstaus oder als besondere Härtefallhilfe“. Das klingt etwas sperrig, ist aber eine gute Sache und soll eine wirkliche Hilfe sein. Des Weiteren ist noch eine weitere Finanzhilfe vorgesehen, wenn durch die Neugliederung beispielsweise Bauhöfe oder Verwaltungsstandorte zusammengelegt werden und so dauerhafte Einsparungen erzielt werden können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das sind die Kernpunkte aus dem vorliegenden Leitbild. Das sind die Angebote, die das Land den Kommunen macht, die sich auf den Weg einer Neugliederung begeben wollen. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass ein solcher Weg grundsätzlich nicht einfach ist. Aber ich kann auch aus eigener Erfahrung sagen, dass das Innenministerium hier ein verlässlicher Partner und Begleiter ist. Des Weiteren möchte ich die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister dazu einladen, ihre Bürgerinnen und Bürger intensiv auf diesen Weg mitzunehmen. Es geht darum, dass man im Vorfeld Fragen identifiziert, herausfindet, was die Bevölkerung wissen möchte, und sich dann auch bemüht, Antworten zu geben und diese dann auch wirklich intensiv kommuniziert. Denn nur, wenn man mit größtmöglicher Offenheit an eine Fusion herangeht, nur wenn alle offenen Fragen im Vorfeld beantwortet sind, und nur wenn alle Einwohnerinnen und Einwohner das Gefühl haben, gehört zu werden – nur dann wird eine Neugliederung und die dann neue Gemeinde bzw. Stadt die Akzeptanz aller finden. Dies wiederum ist die Voraussetzung dafür, dass für die Bürgerinnen und Bürger ihre Heimat auch greifbar bleibt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die CDU Thüringen ist und bleibt Partner der Kommunen im Freistaat. Deshalb ist es uns wichtig, den Kommunen dieses Angebot zu unterbreiten und sie dort zu unterstützen, wo sie es brauchen. Ich danke Ihnen.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Fortschreibung der Eckpunkte des Leitbildes und der Leitlinien für die Neugliederung der Gemeinden in Thüringen
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Abgeordnete! Liebe Zuschauer! Mit der vorliegenden Drucksache wird die Fortschreibung des Leitbilds und der Leitlinie der Neugliederung der Gemeinden in Thüringen vorgeschlagen. Der Ausgangspunkt ist klar benannt: demografischer Wandel, Fachkräftemangel, Digitalisierung sowie ein hoher Investitionsbedarf. Diese Herausforderungen sind real, sie betreffen viele Gemeinden unmittelbar und sie verdienen eine ernsthafte politische Antwort. Die entscheidende Frage ist also nicht, ob es Probleme gibt, sondern ob die hier vorgeschlagene Lösung tragfähig und verhältnismäßig ist.
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Ja!)
Im Antrag wird gleich zu Beginn auf die Kleinteiligkeit der kommunalen Strukturen in Thüringen eingegangen. Diese Kleinteiligkeit wird im Antrag nahezu durchgehend als Defizit beschrieben. Dabei wird ausgeblendet, dass gerade kleine und überschaubare Kommunen häufig für ein hohes Maß an Bürgernähe, Identifikation und demokratische Beteiligung stehen.
(Beifall AfD)
Ehrenamt, Feuerwehr, Vereine und kommunale Selbstverwaltung funktionieren im ländlichen Raum oftmals nicht trotz, sondern gerade wegen dieser Überschaubarkeit. Kleinteiligkeit ist daher kein strukturelles Problem, sondern vielmehr Ausdruck gelebter kommunaler Selbstverwaltung. Sie steht für kurze Wege, persönliche Verantwortlichkeit, starke lokale Netzwerke und eine demokratische Beteiligung, die dort beginnt, wo die Bürger ihre Gemeinde als ihre eigene wahrnehmen. Ihr Antrag hingegen stellt die Neugliederung von Gemeinden als zentrales Instrument dar, um demografischen Wandel, Fachkräftemangel, Digitalisierung und Investitionsdruck zu begegnen. Hier lohnt ein genauer Blick auf die tatsächliche Wirkung solcher Neugliederungen. Eine Neugliederung ist kein Allheilmittel. Sie schafft kein neues Geld, sie erzeugt keine zusätzlichen Fachkräfte und sie reduziert auch nicht den Investitionsbedarf. Stattdessen führen größere Gebietseinheiten zur Entfremdung, geringerer Bürgerbeteiligung und dem Verlust lokaler Identität. Ja, sie kann Verwaltungsprozesse bündeln und zur Professionalisierung der Verwaltungsabläufe führen, aber sie ersetzt keine strukturelle Reform der Kommunalfinanzierung und kann deren Notwendigkeit auch nicht auf Dauer überdecken. Was hier vorgeschlagen wird, ist mal wieder reine Förderlogik. Prämien sowie altbekannte und neue Finanzhilfeinstrumente sollen die Gemeinde punktuell entlasten. Und was fehlt, aus unserer Sicht auch besonders wichtig ist, ist eine dauerhafte und verlässliche Stärkung der kommunalen Grundfinanzierung. Besonders kritisch ist auch das Prinzip der immer wieder betonten angeblichen Freiwilligkeit zu betrachten. Formal wird die Freiwilligkeit hervorgehoben. Faktisch entsteht jedoch ein erheblicher Druck auf finanzschwache Kommunen, sodass diese in der Praxis gar keine andere Wahl mehr haben, als den Schritt der Neugliederung zu gehen. Wenn die Gemeinden vor der Wahl stehen, entweder dauerhaft unterfinanziert zu bleiben oder nur im Falle eines Zusammenschlusses finanzielle Entlastung zu erhalten, dann ist das kein freier Entschluss mehr. Von Freiwilligkeit kann hier nicht mehr gesprochen werden.
(Beifall AfD)
Aus unserer Sicht muss daher gelten, die Neugliederung der Gemeinden darf nur die Ultima Ratio sein, und sie dürfen auf keinen Fall durch die Landesregierung oder durch die Koalitionsfraktion so vorangetrieben werden. Davor müssen viele andere weniger einschneidende, flexiblere und korrigierbare Instrumente stehen. Dazu gehören die interkommunale Zusammenarbeit, gemeinsame Verwaltungen, Zweckverbände, gemeinsame IT-, Bau- oder Vergabestrukturen, oder ganz einfach gesagt: Zusammenarbeit vor Zusammenschluss. Problematisch ist auch der geplante Ausbau der Finanzhilfeinstrumente. Bevor überhaupt eine belastbare Evaluation begonnen wurde, sollen weitere finanzielle Anreize ins Spiel gebracht werden. Und hier ist auch so ein bisschen eine Schizophrenie in Ihrem Antrag zu sehen. Zum einen wird angekündigt, bestehende Anreizstrukturen zu evaluieren, um gegebenenfalls anzupassen oder gar zu streichen. Aber gleichzeitig werden ganz neue Instrumente geschaffen.
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Ja!)
Wenn Sie ehrlich evaluieren wollen, müssen Sie erst mal wissen, was überhaupt wirkt, bevor Sie neue Programme etablieren, die politisch kaum noch zurückgenommen werden können.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Wir sind
schon dabei!) Hinzu kommt noch die starke Abhängigkeit von den Bevölkerungsprognosen bis zum Jahr 2045, 20 Jahre. Was bis dahin passieren kann, weiß keiner. Wenn eine positive wirtschaftliche Entwicklung einsetzt oder sich demokratische Trends ändern, was machen die Kommunen dann? Für Kommunen, die heute unter dem finanziellen Druck stehen, auf Basis unsicherer Prognosen und kurzfristiger finanzieller Anreize dauerhafte und nur schwer korrigierbare Entscheidungen zu treffen, ist das der falsche Weg. Statt Neugliederungsprämien und immer neuen Finanzinstrumenten fordern wir daher höhere, stetigere und planbare Zuweisungen an die Kommunen. Denn nur eine verlässliche Grundfinanzierung schafft Handlungsfähigkeit ohne Fusionsdruck. Wir verlangen einen klaren Vorrang der interkommunalen Zusammenarbeit vor Zusammenschlüssen als verbindliches Leitprinzip, verbunden mit einer deutlich stärkeren Unterstützung durch das Land, als es jetzt besteht.
(Beifall AfD)
Interkommunale Zusammenarbeit ist flexibel und erhält die kommunale Identität sowie demokratische Nähe. Scheitern diese Kooperationen, können sie aufgelöst, angepasst oder mit anderen Gemeinden neu begründet werden. Und genau darin liegt der Vorteil: sie sind korrigierbar. Eine Neugliederung hingegen ist eine irreversible Strukturentscheidung und sollte daher schon gar nicht so in der Art und Weise durch das Land forciert werden. Die Gemeinden dürfen nicht aus Mangel an Alternativen und aus der finanziellen Not heraus zu insgeheim ungewollten Neugliederungen gezwungen werden. Mit uns gibt es keine Neugliederungen aus finanzieller Not heraus. Wir stehen für Zusammenarbeit, für Zusammenschluss und vor allem für eine strukturelle und dauerhafte finanzielle Stärkung der Kommunen statt immer wieder neue Förderprogramme.
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Was ist
der Vorschlag der AfD?) Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Fortschreibung der Eckpunkte des Leitbildes und der Leitlinien für die Neugliederung der Gemeinden in Thüringen
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Titel des Antrags der Koalitionsfraktionen suggeriert eine Fortschreibung des bestehenden Leitbilds; Herr Urbach, Sie haben sogar von der Fortentwicklung des bestehenden Leitbilds gesprochen. Ich will Ihnen sagen, dass wir die Einschätzung nicht teilen. Das ist ein Rückschritt. Und ich will es in den wenigen Minuten, die ich habe, auch kurz begründen.
(Beifall Die Linke)
In der Einleitung Ihres Papiers schreiben Sie selbst, dass weiterhin hoher Handlungsbedarf auch mit Blick auf die Erfahrungen der vollzogenen Zusammenschlüsse der letzten Jahre besteht. Und Sie benennen es ja auch stichpunktartig. Sie führen es leider nicht aus, Sie gehen nicht in die Tiefe, sondern Sie bleiben an der Oberfläche. Sie benennen die Stichpunkte „demografischer Wandel“, „Fachkräftemangel“, „Digitalisierung“, „Investitionsbedarfe“ und diverse „Krisenlagen“, die auch in unterschiedlicher Ausprägung häufiger werden. Wenn Sie das schon so beschreiben, dann wäre die logische Konsequenz aus dieser oberflächlichen Analyse, die wir ja teilen – wir gehen aber in die Tiefe –, das bestehende Leitbild aus der 6. Legislaturperiode, das bis heute gilt, schärfer und konsequenter zu formulieren. Aber was Sie machen, ist, Sie weichen es auf, Sie gehen in den Kriterien zurück und Sie streichen eine ganze Menge an Punkten, die damals vereinbart wurden, aus Ihrem Entwurf wieder raus. Ich will das auch mal deutlich machen: Sie bleiben rein formal bei den 6.000 Einwohnern und Einwohnerinnen in der Perspektive, in der Bevölkerungsvorausberechnung. Aber Sie fügen ein neues Element ein, dass man in bestimmten Ausnahmefällen auch auf 5.000 Einwohner runtergehen kann. Was wird denn die Praxis im kommunalen Alltag sein? Man orientiert sich doch perspektivisch nicht mehr an dem Grundsatz 6.000 Einwohnerinnen und Einwohner, sondern es wird einen Kampf nach unten geben, dass man immer die 5.000 annimmt, weil man immer sagt, es gibt irgendwelche spezifischen Gründe, dass wir uns nicht an dem höheren Wert, sondern an dem niedrigeren Wert orientieren. Daher ist es kontraproduktiv, schon in das Leitbild niedrigere Einwohnerwerte hineinzuschreiben. Sie machen auch überhaupt keine Zeitvorgabe, wenn Sie sagen, man kann auch schrittweise, in Etappen diese 6.000 Einwohner erreichen. Das haben wir im Übrigen in den letzten Jahren in den einzelnen Neugliederungsgesetzen schon vollzogen. Da haben wir auch immer gesagt: Wenn man jetzt nicht an die Werte herankommt, gehen wir davon aus, dass ein, zwei Gemeinden in irgendwelchen Zeiträumen auch noch mit dazukommen. Aber wenn Sie das jetzt schon im Leitbild so festschreiben, dann müssen Sie doch wenigstens einen Zeithorizont definieren, innerhalb dessen man diese 6.000 Einwohner erreichen soll. Das machen Sie nicht. Es gibt auch überhaupt keine Festlegung in Ihrem Entwurf, dass Grundlage für Neugliederungsmaßnahmen perspektivisch Grundzentren sein sollen, also die Aufgaben eines Grundzentrums erfüllen müssen. Es macht überhaupt keinen Sinn, Gemeinden im ländlichen Raum zusammenzuschließen, wenn die nicht mal den Status oder die Funktion, die Aufgaben eines Grundzentrums erfüllen würden, weil dann die ganzen Verschiebungen im Stadt-Umland-Geflecht überhaupt nicht mehr mit abgebildet werden können. Sie haben keine Festlegungen mehr drin, dass Ober- und Mittelzentren gestärkt aus solchen Fusionen herauskommen sollen. Sie haben keine Festlegung mehr drin, dass Abwehrfusionen untersagt werden sollen, keine Festlegung, dass Kragengemeinden ausgeschlossen werden sollen. Deswegen kommen wir zu der Einschätzung: Das ist weder eine Fortschreibung noch eine Fortentwicklung. Das ist alles nur ein Rückschritt. Was bei Ihnen auch fehlt, ist die kreisliche Ebene. Wir kommen um sinnvolle kommunale Verwaltungsstrukturen nicht herum – und darüber reden wir doch am Ende. Wir reden nicht über die Identität. Selbst hier in Erfurt mit – ich weiß nicht, wie vielen Ortsteilen – werden sich die Menschen auch immer als Erfurterinnen und Erfurter identifizieren, aber Sie sehen sich auch als Menschen aus Marbach oder aus Salomonsborn oder was weiß ich, weil die dörfliche Identität natürlich auch in ihnen verwurzelt ist. Die Möglichkeiten in unserem Kommunalrecht sind ja auch gegeben, dass diese Identitäten ausgelebt werden können. Aber Sie müssen eben auch die kreisliche Ebene mit in den Blick nehmen. Und ich sage jetzt mal so ehrlich: ein Landkreis wie Sonneberg oder auch ein Landkreis wie Hildburghausen mit 45.000, 50.000 Einwohnern – das ist nicht zukunftsträchtig. Der Wahrheit müssen wir doch ins Gesicht schauen. Sie müssten doch wenigstens im Rahmen der Freiwilligkeit einen Anreiz setzen und sagen: Wenn sich Landkreise auf den Weg machen würden, würden wir das genauso unterstützen. Das auszublenden ist doch eine Verweigerung der Realität.
(Beifall Die Linke)
Auch die Frage der kreisfreien Städte gerade mit Blick – die Finanzministerin als Oberbürgermeisterin weiß doch, was damals alles passiert ist und welche Effekte daraus resultieren. Die Stadt Eisenach hat diese Woche einen Haushalt beschlossen. Die bauen eine Handballhalle für über 60 Millionen, weitere 65 Millionen in der mittelfristigen Finanzplanung für Investitionen.
(Zwischenruf Abg. Voigt, CDU: Die zahlen
wir!) Die bauen Radwege, umfangreiche Schulsanierungsinvestitionen. Schuldenstand pro Einwohner: die Hälfte des Landesdurchschnitts.
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Hat doch
funktioniert!) Das sieht man doch, das hat doch positive Effekte. Es geht nicht nur darum, dass eine Kreisgrenze zwischen dem Landkreis und der Stadt weggefallen ist, sondern es hat nachhaltige, fiskalische Effekte, die positiv sind. Und sich an diesem Beispiel vielleicht auch mal in den Südthüringer Raum zu bewegen und zu sagen, liebe Freunde, wenn wir noch mal über die Hindernisse eines funktionsteiligen Oberzentrums in Südthüringen reden, dann müssen wir eben auch über die Barriere der Kreisgrenze zwischen Suhl und den Landkreisen reden. Das wenigstens als Option in so ein Leitbild mit aufzunehmen, halte ich für sinnvoll und auch erforderlich. Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich war tatsächlich euphorisch, als im Frühjahr letzten Jahres die Landesregierung angekündigt hat, sie lege ein neues Leitbild vor. Da haben wir über Investitionszuschüsse und so geredet. Da hatten wir hier im Landtag eine kurze Debatte, und ich habe der Landesregierung sogar Vorschläge gemacht, was man da reinschreiben könnte. Die haben sie leider nicht aufgegriffen. Müssen sie auch nicht. Wir haben ja dann die Ausschussberatung, da können wir darüber reden, da werden wir das zur Diskussion stellen. Aber das, was jetzt da herausgekommen ist, was zuerst das Kabinett beschlossen hat – Sie haben es ja nur übernommen, weil die Regierung sich intern gar nicht einig ist. Das ist ja das Verfahren. Wenn man sich in der Kabinettsabstimmung nicht einig ist, schiebt man es den Koalitionsfraktionen zu, und die reichen es dann in ihrem Landtag ein. Aber was dann am Ende herausgekommen ist, hat mich schon enttäuscht, weil es weniger ist als das, was ich ursprünglich erhofft und erwartet hatte.
(Beifall Die Linke)
Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir können uns gern im Innenausschuss über das eine oder andere verständigen. Aber das muss eine ernsthafte Diskussion sein. Wir werden hier nicht irgendwie mal so eine Augenwischerei machen und formal eine Anhörung mit den kommunalen Spitzenverbänden machen. Die sind zwingend anzuhören. Also wir wollen da auch Leute aus der Praxis hören. Wir wollen da auch Leute hören, die Erfahrung gesammelt haben. Und wir wollen Leute hören, die sagen, wo es aus ihrer Sicht – Sie müssen uns ja nicht glauben, aber den Expertinnen und Experten von draußen, denen können Sie ja glauben, wenn die sagen, aus ihrer Sicht fehlt das eine oder andere noch. Sie haben die Verwaltungsgemeinschaften angesprochen. Das müssen wir thematisieren.
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Ja, wir ha-
ben es thematisiert!) Wir müssen aber auch über das Instrument der erfüllenden Gemeinden reden. Es macht doch keinen Sinn, über Gemeindezusammenschlüsse zu reden, wenn wir überall irgendwelche Insellösungen haben,
Fortschreibung der Eckpunkte des Leitbildes und der Leitlinien für die Neugliederung der Gemeinden in Thüringen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer – sofern sie am Livestream noch dabei sind und der Debatte lauschen –, es ist ja irgendwie so ein Wiedergänger in der Debatte, wo es auch immer wieder einen guten Schlagabtausch gibt, sicher auch später im entsprechenden Fachausschuss, haben wir gerade gehört.
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Wir berei-
chern die Debatte!) Sie bereichern die Debatte unheimlich, lieber Sascha Bilay, natürlich. Ich würde mal kurz auf ein paar Vorredner eingehen. Es ist aber trotzdem spannend – das will ich mal voranstellen –, wenn sich eine AfD-Stadträtin aus Erfurt hier hinstellt als kommunalpolitische Sprecherin und echte Kleinteiligkeit und Herausforderungen von Dörfern hervorhebt und wie die das viel besser meistern, je kleiner die Strukturen sind. Ich weiß gar nicht, wie man das als Stadträtin aus Erfurt bewerten möchte, aus einer großen kreisfreien Stadt heraus. Ich kann nur sagen, mein Dorf Walldorf hat null an eigener dörflicher Identität verloren, weil es 2019 freiwillig zur Stadt Meiningen dazugestoßen ist, null – im Gegenteil. Neben den Prämien, die man sicher sehr gern genommen und auch gut eingesetzt hat im Dorf, im Ortsteil, konnte man seitdem viel schneller größere Projekte umsetzen, als man sie vielleicht jemals eigenständig hätte umsetzen können. Das gehört einfach zu der Debatte im Fokus dazu, dass der eigentliche Sinn, das eigentliche Ziel dieses Leitbildes, das Ziel ist, dass sich kleine Kommunen, die es noch zahlreich in Thüringen gibt, zusammenschließen. Und das ist am Ende so, wie wenn Sie zu Hause ein Projekt umsetzen wollen. Sie wollen den Garten umgraben oder Sie wollen was bauen, ein Gartenhäuschen, oder Sie wollen gar ein eigenes Haus bauen, Sie haben irgendein Projekt, ein Ziel, für das Sie brennen. Jetzt brauchen Sie Hilfe dazu, denn Sie kommen an Ihre Grenzen, Sie stoßen auf einige Hürden, wenn Sie diesen Plan umsetzen wollen. Ihnen fehlt ein Werkzeug oder Ihnen fehlt vielleicht wie mir zu Hause – mein Mann ist kein geborener Handwerker, der hat eher zwei linke Hände –, also Sie brauchen jemanden, der Sie dabei unterstützt. Kann man ja sagen, das weiß der auch.
(Heiterkeit im Hause)
Ähnlich ist eben die Situation in kleinen Gemeinden hier in Thüringen, vor denen sie standen und viele noch stehen. Denen fehlen die Mittel oder auch Mitarbeiter und eben die Schlagkraft, um besser und handlungsfähiger zu sein. Ich sagte „standen“, denn bereits in den vergangenen Jahren – wir haben es schon gehört – haben wir eine Antwort auf diese Herausforderung gefunden: den Weg zur freiwilligen Gemeindefusion. Was wir jetzt mit diesem neuen Leitbild oder der Fortschreibung des Leitbilds machen – wie es Kollege Bilay gesagt hat, auch wenn ihm das inhaltlich noch nicht alles so gefällt –, ist eine Art Navigation für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, für Gemeinderäte, die Dinge für die Menschen in ihrer Gemeinde, in ihrer Kommune angehen und verwirklichen wollen. Es ist die Chance für Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr, dass größere Investitionen in größeren Verwaltungsstrukturen endlich schneller möglich sind. Es geht am Ende de facto nur um eine bessere und schlagkräftigere Verwaltungsstruktur. Um nichts anderes geht es, als was Kommunen brauchen, um besser arbeiten zu können. Es ist die Einsicht, dass nämlich dann viele Hände und größere Gemeinden und viele Mitarbeiter oder mehr Mitarbeiter mehr anpacken können. Ein Leitbild ist also ein Rahmen für freiwillige Fusionen, das dauerhaft leistungsfähigere Strukturen in Aussicht stellt. Das ist in unserer Zeit auch nötig, denn die Menschen da draußen – wir erleben es in allen möglichen Debatten hier im Hohen Haus auch immer wieder und erklären es immer wieder – erleben doch in ihrem Alltag, dass der Staat eben manchmal an seine Grenzen stößt, für eine gute Infrastruktur zu sorgen und verlässlich zu sein, damit Straßen, Feuerwehrgebäude, Abwasser und Wasserleitungen in einem vernünftigen Zustand sind. Das müsste eine Selbstverständlichkeit sein, ist es aber leider noch nicht überall. Eine funktionierende Infrastruktur fällt eben nicht vom Himmel. Nein, sie gibt es nur, wenn wir Verantwortung übernehmen und klug entscheiden. Eine solche Entscheidung ist eben dieser Antrag, unser Leitbild, das Fördermittel gerade dorthin bringt, wo eine kleine Gemeinde sonst allein auf weiter Flur nicht mehr weiterkommt.
(Beifall SPD)
Ich bin daher allen Beteiligten dafür dankbar, dass wir diese neuen Förderhilfen auf den Weg bringen wollen, um den Investitionsstau in fusionswilligen Kommunen aufzulösen. Sehr geehrte Damen und Herren, klar ist auch, Thüringen ist ebenso vielfältig, sodass es nicht in jedem Punkt ein Einheitsmodell für das Eichsfeld, für die Rhön, für die Saaleregion gibt, wie eine nachhaltig leistungsfähige Gemeindestruktur aussehen muss. Wir können das nicht ganz fix in ein Raster stellen. Dafür haben wir zum Beispiel viel zu viele Landesgrenzen; Kollege Urbach hat es schon gesagt. Es braucht trotzdem Leitplanken, um die Fördermittel des Landes an die richtigen Stellen zu lenken und den höchsten Nutzen zu erzielen, aber auch den Blick, was realistisch und was machbar ist. Deswegen freue ich mich, dass wir über diese Balance zwischen Vielfalt und Leistungskraft von Gemeinden im Innenausschuss dann intensiv beraten werden. Vielen Dank.
(Beifall CDU, SPD)
Fortschreibung der Eckpunkte des Leitbildes und der Leitlinien für die Neugliederung der Gemeinden in Thüringen
Vielen Dank. Für die Landesregierung Herr Staatssekretär Bausewein.
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Darf ich
noch kurz vorher?) Sie wollen noch mal? Bitte, Herr Urbach.
Fortschreibung der Eckpunkte des Leitbildes und der Leitlinien für die Neugliederung der Gemeinden in Thüringen
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen, wir haben hier im Prinzip drei Vorstellungen. Wir haben die Vorstellung von Herrn Bilay, dass wir größer werden sollen und den Kommunen doch etwas mehr zumuten sollen. Die AfD sagt
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Nicht grö-
ßer, sondern effizienter!) – ich habe das so verstanden, Herr Bilay –, es muss alles bleiben, wie es ist. Sie werden verstehen, dass wir weder das eine noch das andere so machen können.
(Beifall CDU)
Wir sind diejenigen – das habe ich Ihnen gesagt –, die unterwegs sind im Land, die zuhören. Ich will nicht so weit gehen und von Experten sprechen, aber Erfahrungen als ehemaliger Bürgermeister, jetzt als Ortschaftsbürgermeister einer Gemeinde, die fusioniert hat, habe ich auch gemacht. Und ich kann Ihnen sagen, die Identität meines Dorfes, Bickenriede – schönes Dorf, da sollten Sie mal vorbeikommen – hat nicht gelitten in Dingelstädt, ich kann Ihnen das bestätigen, ähnlich wie es auch der Kollegin geht.
(Beifall CDU)
Das Thema „interkommunale Zusammenarbeit“ ist jetzt schon möglich, Frau Rottstedt. Sie können das machen. Freiwillige Zusammenarbeit ist möglich. Und Herr Bilay, auch jetzt können – Sie haben das Beispiel Eisenach ja selbst genannt –, wenn die Landkreise Hildburghausen und Suhl auf die Landesebene zukommen und der Staatssekretär eingeladen wird, mal berichten, was gehen könnte, da sind wir hier die Letzten, die sagen, wir möchten das nicht. Es ist doch möglich. Und in Eisenach hat es ja auch funktioniert und die Effekte waren in Ordnung, haben Sie gesagt. Wenn es von der kommunalen Ebene gewünscht wird, reden wir hier über alles, das können wir tun. Aber dass wir den Kommunen die Dinge, die Sie genannt haben, noch zumuten, ist nicht umsonst aus diesem Leitbild entfernt worden; weil wir der Meinung sind, so, wie das jetzt hier vorliegt, ist das richtig.
(Beifall CDU)
Es geht uns nicht darum, dass wir hier zwanghaft irgendwas vergrößern müssen. Ich habe versucht, das zu verdeutlichen. Sie haben recht, das ist im Leitbild formuliert. Aber das können wir ja noch mal anpassen.
(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Wann?)
Es geht nicht darum, zu predigen, dass große Einheiten die besseren sind. Wir brauchen leistungsfähige Strukturen. Wenn eine kleine Struktur leistungsfähig ist, dann bleibt sie das auch. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Fortschreibung der Eckpunkte des Leitbildes und der Leitlinien für die Neugliederung der Gemeinden in Thüringen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe vereinzelt noch anwesende Gäste auf der Tribüne, liebe Zuschauer am Livestream! Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Landtag hat zuletzt mit Beschluss vom 13. Dezember 2017 die Eckpunkte eines Leitbilds oder einer Leitlinie für die Neugliederung der Gemeinden festgelegt und damit wichtige Weichenstellungen für die Stärkung unserer kommunalen Strukturen vorgenommen. Die regierungstragenden Parteien hatten sich bereits im Regierungsvertrag vom November 2024 darauf verständigt, Gemeindeneugliederungen auf der Basis der Freiwilligkeit und anreizorientiert fortzusetzen. Die hierfür geltenden Leitvorstellungen aus dem Jahr 2017, das ist schon mehrfach gesagt worden, haben sich bewährt und dazu beigetragen, dass seither mehr als 300 der seinerzeit fast 850 Gemeinden durch freiwillige Fusionen in leistungsfähige Strukturen überführt werden konnten. Nach nunmehr acht Jahren und teilweise gravierenden veränderten Rahmenbedingen ist jedoch eine Fortschreibung dieser Eckpunkte notwendig. Diese Auffassung teile ich im Namen der Landesregierung ausdrücklich. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Thüringen braucht leistungsfähige Kommunen, die in der Lage sind, die heutigen und heute absehbaren kommunalen und auch staatlichen Aufgaben angemessen und effektiv zu erfüllen. Dies ist elementar für unsere demografische Gesellschaft, die vom Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Institution und deren Problemlösungskompetenz lebt. Denn die Kommunen gehören zu diesen Institutionen, da hier die Einwohnerschaft unmittelbar mit der Verwaltung in Kontakt tritt und ihre Lebensverhältnisse durch das kommunale Verwaltungshandeln direkt geprägt werden. Zunächst erschwert die noch immer bestehende Kleinteiligkeit der kommunalen Strukturen des Landes das Handeln der Gemeinden und Städte. Diese konnte durch die Neugliederungen seit dem Jahr 2018 zwar vermindert, aber noch nicht vollständig überwunden werden. Hinzu kommt die demografische Entwicklung, auch das war schon mehrfach Thema heute; vor allem der Bevölkerungsrückgang und der damit verbundene Fachkräftemangel treffen viele Verwaltungen inzwischen mit voller Härte, und eine weitere Verschärfung der Situation ist absehbar. Parallel hierzu geraten die Kommunen sowohl einnahme- als auch ausgabeseitig zunehmend unter finanziellen Druck. Gleichzeitig müssen sie erhebliche Investitionen bewältigen, vor allem im Bereich der allgemeinen Infrastruktur und im Bereich der Digitalisierung. Meine Damen und Herren, Fusionen bieten ein großes Potenzial für die Stärkung der Leistungsfähigkeit der Kommunen, für Effizienzsteigerung und die Bewältigung von Problemstellungen, die einzelne, vor allem kleinere Gemeinden schnell überfordern. Darüber hinaus schaffen sie die Voraussetzungen, um die Gestaltungsfähigkeit der Gemeinden im eigenen Wirkungskreis und damit die zukunftsorientierte Entwicklung des örtlichen Gemeinwesens stärken zu können. Eine zukunftsfähige Aufstellung der Kommunen durch Gemeindefusionen liegt somit nicht nur im Interesse der Städte und Gemeinden selbst, sondern auch und insbesondere im Interesse des Freistaats Thüringen. Der von den regierungstragenden Fraktionen eingebrachte Antrag einer Fortschreibung der Eckpunkte des Leitbildes und der Leitlinien für die Neugliederung der Gemeinden in Thüringen setzt die notwendigen Signale, um diesen Prozess auf aktueller Grundlage fortzusetzen. Er schafft Klarheit, dass der eingeschlagene Weg der zukunftsorientierten Entwicklung der gemeindlichen Ebene kontinuierlich fortgesetzt werden soll. Gleichzeitig ermöglicht er aber auch, einschlägige Erfahrungen der letzten Jahre dabei zu berücksichtigen. Zudem macht er deutlich, dass die Gemeinden auch weiterhin bei der Umsetzung der kommunalen Neugliederung durch Finanzhilfen des Freistaats unterstützt werden sollen. All dies unterstütze ich im Namen der Landesregierung ausdrücklich, wie auch die punktuell vorgesehenen Änderungen wie beispielweise eine stärkere Fokussierung im Leitbild auf die Belange des ländlichen Raums mit dem Ziel der Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse im gesamten Land, eine in den Leitlinien vorgeschlagene reduzierte Mindesteinwohnerzahl in Gebieten mit sehr geringerer Bevölkerungsdichte, also auf den Quadratkilometer weniger als 40 Einwohner, um die flächenmäßige Überschaubarkeit der Strukturen und die Identifikation innerhalb der örtlichen Gemeinschaft zu sichern, sowie eine Aktualisierung des Referenzmaßstabs für die Abschätzung der künftigen Einwohnerzahlen auf das Jahr 2045 bzw. die zweite Gemeindebevölkerungsvorausberechnung des Landesamts für Statistik. Besonders hervorheben möchte ich in dem Antrag erneut die enthaltenen Aussagen zu den finanziellen Anreizen bzw. Förderinstrumenten für freiwillige Gemeindefusionen, denn das aktuelle Fördergesetz für freiwillige Gemeindeneugliederungen läuft mit dem Ende des Jahres 2026 aus. Die Gemeinden brauchen jedoch frühzeitig, auch in finanzieller Hinsicht, eine möglichst konkrete Planungsgrundlage für ihre zukünftige strukturelle Weiterentwicklung. Ohne diese ist zu befürchten, dass die zumeist langfristigen Diskussionen zu Verhandlungsprozessen in den Gemeinden und damit der Prozess der strukturellen Stärkung der Städte und Gemeinden insgesamt nachhaltig ins Stocken geraten. Außerordentlich dankbar bin ich den regierungstragenden Fraktionen, dass die Grundzüge des aktuellen Gesetzes zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen nach dem vorliegenden Antrag in Zukunft beibehalten und stellenweise sogar noch verbessert und ergänzt werden. In diesem Zusammenhang halte ich es für vertretbar, dass fusionierte Gemeinden, die die Mindesteinwohnerzahl unterschreiten, künftig nur eine reduzierte Neugliederungsprämie erhalten werden. Meine Damen und Herren, für die bisherige Strukturbegleithilfe wird demgegenüber eine Abschaffung vorgeschlagen, da sie sich in ihrem Förderzweck der Entschuldung mit der besonderen Entschuldungshilfe, die ja weiterhin gezahlt oder gewährt werden soll, überschneidet und die entsprechenden Mittel sinnvoller für andere Förderinstrumente eingesetzt werden können. Auch dies halte ich für einen nachvollziehbaren Ansatz und unterstütze ihn. Zudem werden in dem vorliegenden Antrag zwei neue Förderinstrumente vorgeschlagen, die ich beide für sehr Erfolg versprechend halte. Erstens: Vorgesehen ist zunächst eine Finanzhilfe zur Abfederung besonderer Belastungen bei kommunalen Neugliederungen, insbesondere zur Beseitigung eines bestehenden Investitionsstaus oder als besondere Härtefallhilfe. Die Erfahrungen bei der Vorbereitung und Umsetzung von Gemeindeneugliederungen haben gezeigt, dass ohne solche Unterstützung seitens des Landes die von einem erheblichen Investitionsstau betroffenen Gemeinden häufig keinen Partner für ihre dringend erforderliche Neugliederung finden oder einzelne fusionierte Gemeinden im Nachgang durch die Belastung schwerwiegend in ihrer weiteren Entwicklung beeinträchtigt werden können. Zweitens: Zum anderen wird eine neue Finanzhilfe für die Unterstützung der Zusammenlegung gemeindlicher Einrichtungen vorgeschlagen. Ich gehe davon aus, dass auch hiermit die Umsetzung der Fusionspotenziale wirkungsvoll unterstützt werden kann. Meine Damen und Herren, das Einbeziehen von Erfahrungen und Ergebnissen aus bisherigen Gemeindeneugliederungen ist aus Sicht der Landesregierung ein wichtiger Maßstab für die Weiterentwicklung der Leitlinien und des darauf aufsetzenden Fördergesetzes. Wie ausgeführt hat auch und vor allem das Land ein erhebliches Interesse an zukunftsfähigen gemeindlichen Strukturen. Hier auch die Ergebnisse aus der Vergangenheit zu betrachten und notwendige Anpassungen vorzunehmen, ist ein für die Landesregierung wichtiger Baustein der notwendigen Fortentwicklung. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, dem Antrag zuzustimmen oder ihn erst mal an den Ausschuss zu verweisen und die Eckpunkte des Leitbilds und die Leitlinien der Neugliederung für Gemeinden in Thüringen entsprechend, wenn nicht heute, dann im nächsten Plenum zu beschließen. Es ist wichtig für die Zukunftsfähigkeit dieses Freistaats. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Fortschreibung der Eckpunkte des Leitbildes und der Leitlinien für die Neugliederung der Gemeinden in Thüringen
Frau Merz, ich kann gar nicht verstehen, warum Sie auf Ihrem Platz so ruhig sitzen. Normalerweise müssten Sie jetzt hier nach vorn kommen und sich darüber beschweren, dass gerade der langjährige Oberbürgermeister einer kreisfreien Stadt gesprochen hat. Schließlich haben Sie unserer kommunalpolitischen Sprecherin jede Kompetenz, hier vorn zu sprechen, abgesprochen – weil sie Stadträtin in Erfurt ist.
(Beifall AfD)
Aber irgendwie sind Sie nicht hier. Das ist die eine Sicht der Dinge. Die nächste Sicht der Dinge: Warum reden Sie eigentlich hier? Sie sind doch gar nicht ordentliches Mitglied im Innen- und Kommunalausschuss. Hätte da nicht eigentlich Ihre dort sitzende Frau Marx reden müssen? Also irgendwie passte das nicht so ganz, und das finde ich ein bisschen eigenartig. Oder anders gesagt: Ich fand es ein bisschen unterirdisch, unserer kommunalpolitischen Sprecherin das abzusprechen, zumal sie, also Frau Rottstedt, im Gegensatz zu Ihnen direkt gewählte Abgeordnete dieses Landtags aus einem ländlichen Wahlkreis dieses Landes ist.
(Beifall AfD)
Also bitte, beim nächsten Mal würde ich mir wünschen, dass Sie etwas rücksichtsvoller umgehen mit dem, was Sie hier sagen.
(Unruhe SPD)(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Ich würde
mal zur Sache reden!)
Fortschreibung der Eckpunkte des Leitbildes und der Leitlinien für die Neugliederung der Gemeinden in Thüringen
Es liegt ein Antrag auf Überweisung an den Innenausschuss vor. Ist das korrekt? Gibt es weitere Anträge? Das kann ich nicht erkennen. Dann verfahren wir so und ich bitte darum – doch noch mal? Okay, Sie rufen sich nur gegenseitig. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung. Wer einer Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung zustimmen möchte, den oder die bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten von den Fraktionen Die Linke, SPD, BSW, CDU, AfD. Der Form halber: Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann wird so verfahren und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 24 Antrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/2800 Ist die Begründung gewünscht? Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann eröffne ich die Aussprache und erteile zunächst Herrn Abgeordneten Kowalleck für die CDU-Fraktion das Wort.
Einführung einer automatischen Steuererklärung in Thüringen – Bürokratieabbau und Modernisierung der Steuerverwaltung
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, jedes Jahr aufs Neue stehen viele Bürgerinnen und Bürger vor derselben Herausforderung – der Steuererklärung. Belege zusammensuchen, Formulare ausfüllen, Unsicherheiten bei der richtigen Angabe. Für nicht wenige Menschen ist das mit Aufwand, Stress und Frustration verbunden. Besonders betroffen sind dabei ältere Menschen sowie Steuerpflichtige mit einfachen und überschaubaren Einkommensverhältnissen. Dabei ist eines offensichtlich: Der Staat verfügt bereits heute über einen Großteil der steuerlich relevanten Daten. Löhne, Renten, Versicherungsbeiträge, all diese Informationen liegen der Steuerverwaltung aufgrund gesetzlicher Meldepflichten bereits vor. Genau hier setzt unser gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU, BSW und SPD an. Wir wollen einen nächsten konsequenten Schritt hin zu mehr Bürgerfreundlichkeit, weniger Bürokratie und einer modernen, leistungsfähigen Steuerverwaltung gehen.
Einführung einer automatischen Steuererklärung in Thüringen – Bürokratieabbau und Modernisierung der Steuerverwaltung
Am Ende betrifft es ja uns alle, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kollegen, und ich denke, in den nächsten Tagen und Wochen sind Sie auch dabei, entsprechend Ihre Unterlagen zusammenzusuchen. Meine Damen und Herren, mit der Einführung einer sogenannten Amtsveranlagung bis hin zur Perspektive einer automatischen Steuererklärung wollen wir hier diesen Antrag auf den Weg bringen. Konkret bedeutet das, wo dem Staat die notwendigen Daten bereits vorliegen, soll er diese auch im Interesse der Bürgerinnen und Bürger nutzen.
(Beifall CDU, BSW)
Die Steuerverwaltung erstellt einen Festsetzungsvorschlag, den die Steuerpflichtigen prüfen und bestätigen können, mit einem klaren Zustimmungsvorbehalt. Niemand verliert dabei Rechte, niemand wird entmündigt, aber viele werden entlastet, und das ist unser Ziel bei diesem Antrag.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Meine Damen und Herren, dabei zeigt ein Blick nach Hessen, dass dieser Weg realistisch und sinnvoll ist. Dort wurde im vergangenen Jahr ein Pilotprojekt gestartet, bei dem das Finanzamt Kassel für ausgewählte Steuerpflichtige auf Grundlage vorhandener Daten einen Steuerfestsetzungsvorschlag erstellt hat. Dieses Projekt hat bundesweit Aufmerksamkeit erlangt und deutlich gemacht, welches Potenzial sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Verwaltung in einer solchen Lösung steckt. Genau diese Erfahrungen wollen wir auch für Thüringen nutzbar machen. Deshalb bitten wir die Landesregierung ausdrücklich, die hessischen Erkenntnisse auszuwerten: Welche Entlastungswirkungen gibt es für die Steuerpflichtigen? Welche Effizienzgewinne ergeben sich für die Verwaltung, und wie hoch ist die Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern? Gleichzeitig ist uns wichtig: Thüringen soll diesen Weg nicht halbherzig gehen. Unser Ziel ist eine vollständig digitale, automationsgestützte Lösung. Nur so lassen sich nachhaltig Effizienzgewinne erzielen und Mehrfachumstellungen vermeiden. Das ist nicht nur im Sinne einer modernen Verwaltung, sondern auch im Sinne der Beschäftigten in den Finanzämtern. Deshalb setzen wir uns im Antrag auch ausdrücklich dafür ein, dass Thüringen sich aktiv in die Abstimmung auf Bundesebene und mit den anderen Ländern einbringt. Eine länderübergreifende einheitliche Lösung ist dabei entscheidend. Die Entwicklung des KONSENS-Produkts okELSTER spielt dabei eine zentrale Rolle. Wir erwarten, dass die notwendigen programmtechnischen Voraussetzungen zügig geschaffen und die Entwicklungsfortschritte dabei eng begleitet werden. Zugleich braucht es einen realistischen Blick auf die Umsetzung: Welche Fachgruppen eignen sich besonders für eine Amtsveranlagung? Wir denken hier insbesondere an Bezieher von Lohnund Alterseinkünften in Pflichtveranlagungsfällen. Welche vorbereitenden Maßnahmen sind erforderlich und welche personellen und organisatorischen Ressourcen werden innerhalb der Thüringer Finanzverwaltung benötigt? All diese Fragen wollen wir transparent und nachvollziehbar geklärt wissen. Deshalb bitten wir die Landesregierung auch ausdrücklich, den Landtag fortlaufend über den Stand der Prüfung und Abstimmung zu unterrichten und eine realistische Zielperspektive für die Einführung in Thüringen darzustellen. Meine Damen und Herren, dieser Antrag steht für einen modernen Staat, der seine Möglichkeiten nutzt, um den Alltag der Menschen einfacher zu machen. Er steht für Bürokratieabbau mit Augenmaß, für digitale Innovation und für eine Verwaltung, die effizient arbeitet und zugleich bürgernah ist.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Wenn wir in Thüringen wollen, dass Politik im Alltag der Menschen positiv wahrgenommen wird, dann sind genau solche Projekte entscheidend, Projekte, die spürbar entlasten, ohne neue Pflichten zu schaffen. Daher bitte ich Sie, diesen tollen, hervorragenden Antrag zu unterstützen. Danke sehr.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Einführung einer automatischen Steuererklärung in Thüringen – Bürokratieabbau und Modernisierung der Steuerverwaltung
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Zuschauer und Zuhörer am Livestream, sehr geehrte Gäste auf der Tribüne, mit der heute debattierten Drucksache 8/2800 stellen die Fraktionen der Brombeerkoalitionäre die Einführung einer automatischen Steuererklärung in Thüringen in den Raum, als sei es eine Neuerfindung, die nun einer parlamentarischen Befassung bedarf. Ich kann Ihnen hier Folgendes sagen: Wenn die Antragsteller selbiges wollen, können Sie es einfach einführen, ohne dass es einer parlamentarischen Initiative bedarf.
(Beifall AfD)
Dass es so geht, zeigt das Pilotprojekt in Hessen, von dem eben schon gesprochen wurde, für Arbeitnehmer als auch für die Amtsveranlagung von Rentnern in Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen. Hier genügen für das Vorhaben die bestehenden gesetzlichen Regelungen des § 155 Abs. 4 der Abgabenordnung in Verbindung mit § 46 des Einkommensteuergesetzes. Diese erlauben es dem Finanzamt, eine Pflichtveranlagung als Amtsveranlagung vorzunehmen, weil die Besteuerungsgrundlage ohnehin vollständig bekannt ist. Lassen Sie mich das Modell von Hessen noch kurz erläutern. Seit Ende August 2025 läuft dort ein Pilotprojekt beim Finanzamt Kassel. Es richtet sich an Steuerpflichtige, die zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung 2024 verpflichtet sind, aber diese bis zum 31. Juli 2025 nicht eingereicht haben, vor allem an einfache Fälle wie Rentner, Lohnsteuerzahler ohne weitere komplexe Einkünfte. Das Finanzamt nutzt die bereits vorliegenden Daten aus Lohnsteuerbescheinigungen, Renteninformationen und Versicherungen, um einen Vorschlag für den Steuerbescheid zu erstellen. Dieser Vorschlag wird per Post versendet und die Betroffenen haben vier Wochen Zeit, ihn zu prüfen und gegebenenfalls mit zusätzlichen steuermindernden Angaben zurückzusenden. Bei Zustimmung oder Untätigkeit wird der Bescheid automatisch erlassen. Wer profitiert eigentlich von einer solchen automatischen Steuererklärung? Zuerst einmal die Bürger, für die die Erfüllung ihrer Pflicht bisher mit Mahnungen, gegebenenfalls Zwangsgeldern und vielfach Verspätungszuschlägen verbunden war. Viele sparen sich nun mühsame Befassung oder den Gang zum Steuerberater bzw. zum Lohnsteuerhilfeverein, was Kosten vermeidet. Man prüft nur den Vorschlag und ergänzt bei Bedarf digital. Das entlastet die Haushalte in einer Zeit, in der jeder Euro zählt. Zweitens entlastet das Modell die Steuerberaterbranche. Weniger Routinefälle bedeuten mehr Kapazitäten für komplexe Beratung, was Wartezeiten verkürzt und die Branche insgesamt effizienter macht. In Hessen wird das Modell genau deswegen gelobt. Es schafft Win-win-Situationen ohne bürokratischen Ballast. Überall, wo das Projekt eingeführt wurde, erhält es großen Zuspruch. Es basiert rein auf bestehendem Recht und wurde administrativ umgesetzt – kein Landtag, keine Debatten, einfach effizient.
(Beifall AfD)
Und nun schauen wir nach Thüringen. Hier will heute die Brombeerkoalition genau dasselbe auf parlamentarischem Weg inszenieren – mit der Beschäftigung von Parlamentariern und dem Ausschuss und einem riesigen Hype um die bürokratische Entlastung, weil es mittlerweile ihr Stil ist, eine simple administrative Maßnahme zu einem großen Politspektakel aufzublasen.
(Beifall AfD)
Ich sehe vor meinem geistigen Auge schon das zusammengestellte TikTok-Video. Das alles haben wir zuletzt auch im Haushaltsausschuss mit der seit Jahren ausgesessenen, dringend erforderlichen Fördermittelstrukturreform erlebt. Statt endlich zu handeln, weil man die Regierung ist und stellt, werden Anträge vorgelegt, in denen man sich selbst beauftragt.
(Beifall AfD)
Noch mal: Dieses Verfahren zur Amtsveranlagung kann eine Regierung unter Führung der BSW-Finanzministerin Wolf einführen, einfach einführen, per Anweisung im Finanzministerium; es bedarf keinerlei parlamentarischer Befassung. Der heutige Antrag ist reiner Scheinaktionismus, billiges Schauspiel, sinnlose Beschäftigung des Landtags und seiner Mitarbeiter. Tun statt zu reden, wäre das Gebot der Stunde,
(Beifall AfD)
in dieser Sache wie auch in der Sache – ich muss es jetzt trotzdem noch mal erwähnen – der Fördermittelstrukturreform. Ich weiß nicht, welches Potpourri an Rückversicherungsanträgen oder Eigenwerbungsanträgen die Brombeerkoalition uns künftig noch vorlegen will. Man hat offensichtlich noch nicht begriffen, dass man schon seit mehr als einem Jahr hier regiert. Danke schön.
(Beifall AfD)
Einführung einer automatischen Steuererklärung in Thüringen – Bürokratieabbau und Modernisierung der Steuerverwaltung
Herr Kowalleck, darf ich das wiederholen? Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, werte Zuschauerinnen und Zuschauer! Der Kollege von der CDU hat gerade darauf hingewiesen, dass wahrscheinlich die AfD deswegen so eine Rede hier gehalten hat, weil sie ein bisschen traurig ist, dass sie das Thema nicht selbst mit setzt. Aber egal.
(Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Da müssen
Sie mal in unser Wahlprogramm schauen!) Wenn es bei Ihnen im Wahlprogramm steht – ich habe von Ihnen noch nichts dazu gehört, aber okay.
(Unruhe AfD)
Nein, auch daraus werden wir nicht abschreiben. Ich will einfach ein bisschen anders einsteigen, nämlich tatsächlich auch den Bürger in den Blick nehmen, den wir mit diesem Antrag wirklich auf dem Zettel haben. Denn seien wir mal ehrlich: Wer von uns freut sich denn jedes Jahr auf seine Steuererklärung? Wer setzt sich voller Begeisterung an den Küchentisch, an den Laptop und sagt: Ach, endlich darf ich wieder Formulare, Anlagen und kryptische Abkürzungen auswerten? Ich vermute, das sind die wenigsten von uns. Und für viele Menschen in Thüringen ist diese Steuererklärung nicht mal ein reiner Verwaltungsakt, es ist meistens eine Geduldsprobe, wenn wir ehrlich sind. Da werden Ordner hervorgeholt, Bescheinigungen gesucht, Zugangsdaten vergessen und Passwörter zurückgesetzt. Nicht selten bleibt am Ende das Gefühl: Der Staat weiß doch längst eigentlich alles. Warum muss ich das noch mal zusammentragen? Und genau hier setzt der Antrag an. Deswegen ist es richtig, dass wir das nochmal unterstützen, denn moderne Verwaltung bedeutet nicht, dass Bürgerinnen und Bürger möglichst viele Formulare ausfüllen. Moderne Verwaltung bedeutet, dass der Staat dort Arbeit abnimmt, wo er sie selbst effizient erledigen kann. Wenn Löhne gemeldet sind, wenn Renten gemeldet sind, wenn Versicherungsdaten vorliegen, dann sollten wir diese Informationen auch klug nutzen – nicht aus Bequemlichkeit des Staates, sondern aus Respekt vor der Lebenszeit der Menschen hier. Sehr geehrte Damen und Herren, denken wir zum Beispiel an die klassische Arbeitnehmerin, an den klassischen Arbeitnehmer, an den Handwerker: keine komplizierten Nebeneinkünfte, kein Firmengeflecht, keine internationalen Kapitalanlagen, einfach Menschen, die jeden Tag arbeiten gehen, Steuern zahlen und erwarten dürfen, dass Verwaltung funktioniert. Eine automatische Steuererklärung kann genau das leisten. Sie steht für weniger Bürokratie, für mehr Bürgerfreundlichkeit und für einen Staat, der im 21. Jahrhundert angekommen ist. Dabei schauen wir bewusst nach Hessen, wo ein Pilotprojekt bereits wichtige Erfahrungen liefert. Wir wollen nicht alles neu erfinden, sondern gute Ideen prüfen, übertragen und an Thüringer Gegebenheiten anpassen. So macht man verantwortungsvolle Politik. Gleichzeitig ist klar: Eine solche Reform funktioniert nur digital, nur automatisiert und idealerweise bundesweit abgestimmt. Niemand hat Interesse an Insellösungen oder daran, Systeme mehrfach umzubauen. Darum ist es richtig, dass sich die Landesregierung sowohl auf Bundesebene als auch gemeinsam mit den Ländern für einheitliche Voraussetzungen einsetzt. Steuerverwaltung endet schließlich nicht an den Ländergrenzen, gute Lösungen sollten es ebenfalls nicht tun. Meine Damen und Herren, dieser Antrag ist kein spektakulärer Paukenschlag. Er ist viel besser: Ein ganz konkreter Schritt zu einem Staat, der einfach funktioniert. Ein Staat, der Vertrauen schafft, weil er zeigt: Wir machen es den Menschen nicht unnötig schwer. Und ja, vielleicht kommt dann irgendwann der Tag, an dem ein Brief vom Finanzamt nicht mehr automatisch für erhöhten Puls sorgt, sondern einfach nur noch bestätigt: Wir haben das für Sie vorbereitet, bitte prüfen Sie kurz. Das wäre kein kleiner Fortschritt, das wäre ein echter Kulturwandel in der Verwaltung. Und natürlich müssen wir vieles sorgfältig prüfen – technische Voraussetzungen, Ressourcen, geeignete Fallgruppen und eine realistische Zeitplanung. Genau das fordert unser Antrag und genau deswegen ist er ausgewogen und verantwortungsvoll. Am Ende geht es einfach um die Frage: Nutzen wir die Möglichkeit der Digitalisierung, um den Alltag der Menschen konkret zu verbessern? Und ich finde, diese Frage sollten wir alle eindeutig mit Ja beantworten. Deswegen lassen Sie uns Thüringen Schritt für Schritt zu einem Land machen, in dem Verwaltung nicht als Hindernis, sondern eben als Dienstleistung angenommen wird – ein Land, in dem der Staat nicht zusätzliche Arbeit verursacht, sondern sie reduziert; ein Land, in dem Lieschen Müller als Steuerzahlerin sagen kann: Mein Land denkt mit. Ich bitte daher um breite Unterstützung für diesen Antrag. Danke.
(Beifall BSW, SPD)
Einführung einer automatischen Steuererklärung in Thüringen – Bürokratieabbau und Modernisierung der Steuerverwaltung
Wir beraten also heute einen Antrag, den Kollege Kowalleck als „hervorragend“ bezeichnet hat. Na ja, sagen wir mal, es ist ein Antrag, auch wenn ich Ihnen sonst gern zustimme. Das Thema, die Steuererklärung, ist jetzt nicht auf den allerersten Blick so wahnsinnig sexy. Aber wir Abgeordneten haben ja ausgesprochen unterschiedliche Interessen. Das Interesse des haushaltspolitischen Sprechers Herrn Hande ist erst mal, gesund zu werden. Deswegen sehen Sie heute mich hier vorne. Herzliche Grüße in diesem Moment.
(Beifall Die Linke)
Aber dieser Antrag berührt eben auch eine zutiefst soziale Frage: Wie kann Staat einfacher und zugänglicher und gerechter für Menschen werden? Moderner Verwaltung und Bürokratieabbau stehen auch wir als Linke sehr offen gegenüber, solange dabei keine neuen Hürden aufgebaut werden und dadurch Zugänge für Teile von Nutzerinnen und Nutzern versperrt werden. Wer wenig Einkommen hat, älter ist oder schlicht keinen digitalen Alltag hat, spürt solche Hürden ganz besonders. Wenn der Staat über die relevanten Daten schon verfügt, dann ist es nur vernünftig, wenn sie im Interesse der Menschen auch genutzt werden. Und deshalb sagen wir, ja, eine automatische Steuererklärung kann entlasten, kann Zeit und Nerven sparen, kann Zeit geben für das Wesentliche im Leben. Der Teufel steckt aber wie immer im Detail, und das ist hier natürlich das Wie. Da würden wir vier große Projekte benennen. Einmal: Die Freiwilligkeit und die Transparenz müssen gesichert sein. Eine Amtsveranlagung darf nicht zu einem stillen Abnicken verkommen. Bei Bürgerinnen und Bürgern muss das System trotzdem verständlich bleiben und nicht einfach nur das, was es ausspuckt, abgenickt werden. Die Menschen müssen verstehen können, was da berechnet wird, müssen jederzeit widersprechen und korrigieren können, niederschwellig und verständlich und ohne Bedenken von Nachteilen. Automatisierung darf nicht in Entmündigung enden. Zweitens, der Datenschutz und die Datensicherheit: Wir erwarten klare Regeln, hohe Sicherheitsstandards und strikte Zweckbindung. Vertrauen kann nur dort entstehen, wo Datenschutz nicht zur Fußnote verkommt, sondern eine Überschrift ist. Drittens, soziale Gerechtigkeit und auch digitale Teilhabe: Moderne Verwaltung braucht nicht nur Software, sondern auch gute Erreichbarkeit und ausreichend Personal. Und damit meine ich nicht den Leitungsbereich vom Ministerium. Wer Bürokratie abbauen will, braucht Beschäftigte und darf die nicht überlasten und Bürgerinnen und Bürger nicht allein lassen. Viertens, die Bundeseinheitlichkeit; Kollegin Merz hat es soeben angesprochen: Flickenteppich darf es nicht geben, sondern auch hier müssen einheitliche Standards gesetzt werden. Und wenn wir automatisieren, dann bitte koordiniert. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir sehen Chancen auf weniger Papier, weniger Frust und mehr Zeit fürs Wesentliche im Leben. Modern muss aber auch sozial, sicher und demokratisch bedeuten. Ein schlanker Staat ist kein Selbstzweck. Ein gerechter Staat, das ist unser Ziel. Danke schön.
(Beifall Die Linke)
Einführung einer automatischen Steuererklärung in Thüringen – Bürokratieabbau und Modernisierung der Steuerverwaltung
Als fünfter Redner möchte ich mich nicht zu oft wiederholen. Deshalb möchte ich gleich zu Beginn sagen, dass schon vieles sehr gut und richtig dargelegt worden ist, und zwar in der Zusammenfassung aller Redner, die hier geredet haben, einschließlich Frau Nauer, die sehr viel sachlich Richtiges zu dem Prozess, wie er in Hessen gelaufen ist, genannt hat, und auch aller anderen, insbesondere des ersten Redners Herrn Kowalleck natürlich. Daher möchte ich mich nur ein bisschen ergänzend äußern. Die Überschrift lautet ja „Einführung einer automatischen Steuererklärung […]“. Ich denke, da ist es vielleicht notwendig, noch mal ein bisschen zu differenzieren, und zwar zu differenzieren im Hinblick auf die Stufen, die man da, glaube ich, sehen muss. Es ist sehr viel von der Amtsveranlagung für einfache steuerrechtliche Fälle gesprochen worden – auf der anderen Seite steht halt darüber „automatische Steuererklärung“. Ich glaube, das ist ein bisschen missverständlich, wenn man es nicht genauer erläutert. Also diese Amtsveranlagung mit Zustimmungsvorbehalt, wie es genau heißt, ist ja ein recht einfacher Vorgang, von dem ich denke und von dem wir denken, dass man das auch relativ schnell umsetzen kann und umsetzen muss, und dafür ist dieser Antrag auch gedacht, dass das in die richtigen Wege und in die richtige Geschwindigkeit kommt, um unserem Versprechen auch bei der Wahl „Weniger Bürokratie, Entlastung der Bürger und Verwaltungseffizienz“ schneller näher zu kommen. Amtsveranlagung heißt insoweit wirklich, dass einfache Fälle, wo alle Daten schon vorhanden sind, relativ schnell zu einer Steuererklärung gemacht werden können, ohne dass der Bürger noch etwas beitragen kann. Aber da ist die Betonung wirklich darauf zu richten, dass es um einfache Fälle geht. Also das würde heißen: Rentner, sagen wir Mann und Frau, wo die Renten aus der Deutschen Rentenversicherung sowieso allen bekannt sind, die werden gemeldet, das hat das Finanzamt sowieso schon. Oder Arbeitnehmer, die im Wohnort wohnen und für die jeden Monat die genauen Einkünfte gemeldet werden, womit alle Daten beim Finanzamt letztlich vorliegen. Oder vielleicht auch, und das könnte sogar den einen oder anderen hier betreffen, Politiker, die nur eine Einkommensquelle haben, nämlich das Grundgehalt und die Aufwandsentschädigung, und weiter nichts geltend zu machen haben, auch die könnten eine einfache Steuererklärung bekommen, sofern sie keine Nebeneinkünfte hätten. Das wären Fälle für eine Amtsveranlagung, die relativ einfach geschaffen werden könnte. Und dafür, denke ich, ist das Beispiel, was in Hessen praktiziert worden ist, ein gutes. Das ist auch hinreichend gut beschrieben. Und da sollten wir ganz schnell dazu kommen, dass das passiert. Aber das ist noch nicht der eigentliche Punkt im Hinblick auf eine automatische Steuererklärung, denn das ist eigentlich ein Prozess, wo die Daten im Wesentlichen staatlicherseits schon vorhanden sind und letztlich auch beim Finanzamt und nur noch bedingen, dass man sie in einem Steuerbescheid zusammenfasst und zuschickt, und dann wird entschieden: Ich stimme dem zu oder ich stimme dem nicht zu. Die Freiheit muss der Bürger allerdings haben, es darf nicht automatisch dazu kommen und man darf ihn nicht ins Einspruchsverfahren zwingen, indem der Steuerbescheid gleich als wirksam angesehen wird. Das ist klar. Das wäre die erste Stufe. Ich gehe davon aus, dass unser Antrag da sehr hilfreich sein wird, das schneller durchzusetzen, als das vielleicht ohne diesen Antrag geschieht. Deshalb ist der Antrag nicht sinnlos und deshalb ist es auch richtig, dass er heute hier von der Brombeere so gestellt wird.
(Beifall CDU, BSW)
Aber die zweite Stufe ist meines Erachtens hier noch nicht so deutlich angesprochen worden. Automatisierte, automatische Steuererklärung setzt für mich in einem zweiten Schritt natürlich auch noch voraus, dass auch für die schwierigeren Fälle einer Steuererklärung das zunehmend – das wird natürlich einen längeren Prozess in Anspruch nehmen – in einen digitalen Weg, einen vereinfachten Weg über die digitalisierte Erklärung einfließen muss. Das heißt, auch wenn ein Unternehmer jetzt eine Steuererklärung macht, der natürlich viele Daten eingeben muss, muss man über ELSTER in seiner Weiterentwicklung Strukturen schaffen, dass im Prinzip alle Daten dort so eingegeben werden können, dass man dann ähnlich wie bei Voranmeldungen, wie das ja heutzutage schon teilweise funktioniert, aus den Eingaben dort zumindest ein steuerbescheidfähiges Produkt bekommt, was dann zu einem Steuerbescheid entwickelt werden kann, natürlich unter Nachprüfungsvorbehalt, sodass insoweit auch die Finanzämter diesbezüglich im Hinblick auf die schwierigen Steuerbescheide entlastet werden können. Und dieser zweite Schritt soll hiermit auch angestoßen werden. Da ist der Weg sicherlich noch etwas weiter. Aber das sollte natürlich die Zukunft sein, wenn wir dem Versprechen nach einer ordentlichen Digitalisierung und verwaltungseffizientem Handeln näherkommen wollen. Darauf wollte ich noch mal ein besonderes Augenmerk legen. Dass das der richtige Weg ist, wird ja eigentlich aus allen Quellen, die man da anrufen kann, so bestätigt. Auch die Deutsche Steuer-Gewerkschaft hat sich diesem Vorhaben gegenüber schon sehr positiv geäußert. Das möchte ich hier nicht unerwähnt lassen. Dem wollen wir natürlich auch nachkommen. Und die Vorbilder aus anderen Ländern zeigen ja auch, dass das der richtige Weg ist. Wir sollten nicht immer nur nach anderen Ländern als Vorbildern gucken, wir sollten es vielleicht auch mal schaffen, wieder selber Vorbild zu werden. Dafür sind eine Verwaltungseffizienz und eine digitalisierte Verwaltung sicherlich ein erster Schritt, um dann in den neuen Gebieten auch mal weiter voranzukommen. Da, denke ich, ist das nur ein kleiner Baustein, mit dem dieser Antrag sicherlich dienen kann. Nun bin ich mal gespannt, wer das TikTok-Video macht, vielleicht sind es wir diesmal wirklich eher und nicht Sie. Vielen Dank.
(Beifall BSW)
Einführung einer automatischen Steuererklärung in Thüringen – Bürokratieabbau und Modernisierung der Steuerverwaltung
Weitere Wortmeldungen seitens der Abgeordneten habe ich nicht registriert. Das scheint so korrekt zu sein. Dann Frau Ministerin Wolf, bitte. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich danke herzlich den Brombeerfraktionen für diesen frühlingshaften Antrag und damit die Gelegenheit, über den aktuellen Stand zu berichten. Sie erinnern sich vielleicht, vielleicht auch nicht, ich erinnere mich auf jeden Fall an den Moment, als ich im Sommer 2025 die Schlagzeile gelesen habe: „Die Steuer macht jetzt das Amt.“ Es war ein Überraschungscoup, den das Land Hessen an dieser Stelle gestartet hat. Auch wir Finanzministerinnen und Finanzminister waren überrascht, aber am Ende hat das Ganze eine Diskussion ins Laufen gebracht, die aus meiner Sicht sinnvoll und wichtig ist. Das Land Hessen hatte ausgewählten Steuerpflichtigen durch das Finanzamt Kassel einen Festsetzungsbescheid auf Grundlage der bereits vorliegenden elektronischen Daten postalisch zugesandt. Ich war in dem Moment neidisch, weil ich glaube, ich kenne sehr, sehr wenige Menschen, die wirklich ein Glücksgefühl dabei haben, wenn es heißt, die Steuererklärung fertig zu machen. Einen Haken hatte der hessische Weg, und das will ich ausdrücklich sagen. Es handelte sich zwar um einen guten Grundgedanken, aber woran hinkte dieser Grundgedanke dann doch ein bisschen? Nämlich an der Frage, dass es nur sehr wenige steuerpflichtige Ausgewählte waren und die Erarbeitung weitgehend händisch erfolgt ist. Innerhalb einer vierwöchigen Frist konnten die Steuerpflichtigen dem Festsetzungsvorschlag entweder aktiv zustimmen oder formlos weitere Aufwendungen geltend machen oder den Festsetzungsvorschlag ablehnen oder einfach nichts tun und am Ende durch eine längere Frist zustimmen; nach diesen vier Wochen ist man automatisch von einer Zustimmung ausgegangen, wenn keine Reaktion erfolgt ist. Die Einkommensteuerbescheide wurden dann entsprechend unverändert oder, wenn weitere Aufwendungen geltend gemacht wurden, mit abweichendem Inhalt erlassen. Das Projekt in Hessen hat gezeigt, dass eine Erklärungsabgabe durch die Steuerpflichtigen in den einbezogenen Fallgruppen in einem Großteil der Fälle entfallen kann. Die Finanzverwaltung hat aufgrund bundesgesetzlicher Vorgaben – und das ist das, was Herr Kowalleck auch schon völlig richtig genannt hat – eine Vielzahl der Daten bereits elektronisch vorliegen und ist damit eigentlich prinzipiell in der Lage, bei bestimmten Fallkonstellationen die Steuerfestsetzung durchzuführen. Ich war in dem Moment neidisch, weil ich von dieser Last auch gern befreit wäre, wie wahrscheinlich fast alle in dem Saal hier. Die schlechte Nachricht: zumindest alle die, die vor mir sitzen, sind raus. Das ganze Prinzip funktioniert auch in Hessen nur für unselbstständige Einkommen. Wer besonders steuermindernde Tatsachen vortragen konnte und möchte, konnte dies dem Finanzamt gegenüber tun; fristgerecht kann natürlich dann auch eine eigene Steuererklärung eingereicht werden. Was heißt das für Thüringen? Was heißt diese Erkenntnis aus Hessen für Thüringen? Auch wir in Thüringen wollen diesem Weg folgen, aber, und das will ich ausdrücklich sagen, mit einem Unterschied. Wir wollen diesem Weg dann folgen, wenn es automationstechnisch möglich ist. Was will ich damit sagen? Eine händische Bearbeitung dieser Fälle ist aus meiner Sicht nicht sinnvoll. Wir arbeiten daran, dass genau dieser Prozess automatisch erfolgt und dementsprechend die Amtsveranlagung, und das ist unser Ziel, 2026 für einen Teil der Steuerpflichtigen damit auch in Thüringen möglich ist. Wir arbeiten seit dem Herbst mit Hochdruck daran und bereiten auch die Umsetzung intensiv in Thüringen vor, dies im Übrigen nicht allein in unserer kleinen Bubble, sondern in enger Kooperation mit Hessen. Ich will an dieser Stelle auch dem Land Hessen ausdrücklich dafür danken, dass es eine enge Kooperation auf der Steuer- und IT-Ebene gibt und wir intensiv zusammenarbeiten. Ich freue mich, dass diesem Weg durch den heutigen Antrag der Fraktionen von BSW, SPD und CDU sozusagen der Rücken gestärkt wird. Ein ganz klein bisschen Essig will ich in den Wein kippen. Wir brauchen weiterhin eine länderübergreifende Abstimmung, und der entsprechende Zustimmungsvorbehalt muss natürlich das Ziel haben, dass wir die Amtsveranlagung auch in Thüringen pilotieren können. Das heißt, schon jetzt werden für den Veranlagungszeitraum 2025 geeignete Fallgruppen ermittelt, sozusagen rausgefiltert. Das heißt – ich habe das eben angedeutet –, was sind die entsprechenden geeigneten Fallgruppen? Es sind ausschließlich Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit oder eben Alterseinkünfte. Es gilt nur für Gruppen und funktioniert nur für Gruppen, die nicht steuerlich beraten und vertreten werden, und sogenannte Pflichtveranlagungsfälle. Wir sind in den nächsten Wochen genau in der heißen Phase unterwegs, wo die finalen Abstimmungen stattfinden. Drücken Sie uns die Daumen, dass es so funktioniert, wie wir uns das vorstellen.
(Zwischenruf Abg. Abicht, AfD: Wozu dann
der Antrag?) Damit Sie regelmäßig darüber informiert werden und damit wir hier die Chance haben, Ihnen zu erklären, was entsprechend …
(Unruhe AfD, CDU)(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Das ist ein
Schaufensterantrag!) Nein. Wenn Sie es für einen Schaufensterantrag halten, dass wir die Chance haben, die Öffentlichkeit darüber zu informieren, dann haben Sie den Sinn des Parlamentarismus noch nicht ganz verstanden.
(Beifall BSW)(Unruhe AfD)
In dem Begleitschreiben wird den Steuerpflichtigen das weitere Vorgehen detailliert beschrieben. Selbstverständlich geht es nicht ohne einen solchen Erklärungsvorgang. Wer einen solchen Festsetzungsvorschlag erhält, hat mehrere Möglichkeiten: Er kann entweder mit einer aktiven Zustimmung via Rückmeldung an die Finanzverwaltung dem Vorschlag folgen oder auch nicht. Wenn er keine Zustimmung erteilt, ändert sich natürlich damit ganz normal, dass ich eine Steuererklärung abgeben muss, dass ich meine gesetzliche Abgabefrist habe und dementsprechend ein ganz normales weiteres Vorgehen, wie ich das gewohnt war, möglich ist. Mit der geplanten Einführung der Amtsveranlagung erfolgt ein großer Schritt in Richtung Bürokratieabbau und Modernisierung der Steuerverwaltung. Genau das wurde im Regierungsvertrag formuliert. Ich freue mich, dass wir da ein ganz gehöriges Stück genau mit diesem Punkt weiterkommen.
(Beifall CDU, BSW)
Wir wollen alle – das will ich ausdrücklich sagen – notwendigen Ressourcen dafür einsetzen, dass wir im Jahr 2026 hier dieses Pilotprojekt umsetzen können, wir arbeiten mit Hochdruck an der technischen Implementierung und haben das Ziel, dies zeitnah abzuschließen. Über weitere Meilensteine werden wir Sie selbstverständlich zu gegebener Zeit in Kenntnis setzen. Darüber hinaus will ich aber auch sagen – und das ist das, was Kollege Kästner eben schon angedeutet und formuliert hat –: Das sogenannte Amtsveranlagungsverfahren – liebevoll AMSEL genannt – ist nur der erste Schritt. Der zweite Schritt muss es natürlich sein, dass wir hinarbeiten – und das tun wir jetzt schon sehr intensiv –, ein bundeseinheitlich abgestimmtes App-basiertes Verfahren anzustreben. Dieses bundeseinheitlich abgestimmte App-basierte Verfahren wird auf einer bundeseinheitlichen Steuersoftware laufen, dem sogenannten KONSENS-Verfahren. Jetzt sind wir an einem Punkt, wo Sie einen zweiten Vogel in diesem Verfahren finden. Von der AMSEL, so unser Ziel, wollen wir wieder zurück zu ELSTER kommen. Sie klicken auf „Okay“ – das ist zumindest die Vision, die absehbare Vision für die Zukunft –, sodass Sie auch mit Ihrer ELSTER-Steuererklärung zukünftig das vereinfachte Verfahren nutzen können. Das wird aber noch ein bisschen länger dauern. Was bedeutet das? Dass dieses vereinfachte Verfahren der schon weitgehend ausgefüllten Steuererklärung für deutlich größere Gruppen zur Verfügung steht, als das bei AMSEL der Fall sein wird. Hier werden wir nach dem heutigen Umsetzungshorizont noch ungefähr zwei Jahre warten müssen, bis wir dieses Verfahren – ich habe es gesagt –: ein bundeseinheitliches Verfahren, wo im Besonderen die Bayern maßgeblich die Entwicklungsarbeit mittragen – an den Start kriegen. Drücken Sie uns die Daumen. Das wird dann noch mal mehr Menschen bei der Steuererklärung das Leben ungleich leichter machen. Ich habe es gesagt: Der Adressatenkreis wird damit erweitert und ich gehe davon aus, dass das dann der nächste erhebliche Schritt zum Bürokratieabbau ist.
(Beifall CDU, BSW)
Wir hoffen – und ich bin mir an der Stelle tatsächlich sicher – auf eine positive Resonanz der Steuerpflichtigen, die von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung nicht prinzipiell entlastet werden, aber der Weg dahin wird ungleich leichter und dementsprechend die Pflicht vielleicht nicht mehr in dieser Weise als Last empfunden, wie es derzeit der Fall ist. Ich möchte all jene, die an Elster, Amsel und ähnlichen Vögeln interessiert sind, herzlich zu den Informationstagen ins Finanzministerium einladen.
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Wir gehen
mal zur Vogelschutzwarte!) Nein, keine komischen Vögel. Am 13. und 14. März werden wir dazu eine intensive Informationsveranstaltung durchführen. Alle Interessierten, auch aus diesem Hohen Haus, sind dazu herzlich eingeladen. Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Einführung einer automatischen Steuererklärung in Thüringen – Bürokratieabbau und Modernisierung der Steuerverwaltung
Vielen Dank, Frau Ministerin. Da die Ministerin 1 Minute und 30 Sekunden länger als vorgesehen gesprochen hat, ergeben sich rein rechnerisch einige wenige Sekunden, die den Abgeordneten nun als Redezeit zur Verfügung stehen. Ich frage deswegen formal ins Rund, ob Sie die nutzen möchten. Das kann ich nicht erkennen. Ich habe keine Überweisung an einen Ausschuss erkennen können. Bleibt es dabei? Dann stimmen wir den Antrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD in Drucksache 8/2800 direkt ab.
(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, Die Linke: Herr
Präsident!) Es gibt einen Antrag zur Geschäftsordnung?
Einführung einer automatischen Steuererklärung in Thüringen – Bürokratieabbau und Modernisierung der Steuerverwaltung
Ja. Vielen Dank, Herr Präsident. Bevor wir in die Abstimmung zu diesem Antrag gehen können, beantrage ich für meine Fraktion eine Sitzungsunterbrechung von 20 Minuten, weil wir uns zu unserem Abstimmverhalten beraten müssen.
Einführung einer automatischen Steuererklärung in Thüringen – Bürokratieabbau und Modernisierung der Steuerverwaltung
Danke schön, Frau Mitteldorf. Dann unterbrechen wir die Sitzung bis 16.15 Uhr. – Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir hatten 16.15 Uhr vereinbart. Ich hatte jetzt großzügigerweise noch mal 3 Minuten draufgegeben. Aber jetzt machen wir weiter, auch mit Blick auf den späteren Feierabend. Wir waren stehen geblieben beim zur Abstimmung stehenden Antrag unter dem Tagesordnungspunkt 24, nachzulesen in der Drucksache 8/2800, „Einführung einer automatischen Steuererklärung in Thüringen – Bürokratieabbau und Modernisierung der Steuerverwaltung“, ein Antrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD. Ein Wunsch nach Überweisung an einen Ausschuss war nicht zu erkennen. Also stimmen wir den Antrag direkt ab. Wenn Sie dem Antrag zustimmen, dann bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Dazu sehe ich die Stimmen aus den Fraktionen der SPD, des BSW und der CDU. Gegenstimmen? Enthaltungen? Dazu sehe ich die Stimmen der Fraktionen Die Linke und der AfD. Damit gilt der Antrag als angenommen.
(Beifall CDU, BSW)
Meine Damen und Herren, der Tagesordnungspunkt 25 wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Wir springen daher direkt zum TagesordnungsAntrag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/2794 Ich frage in Richtung der Fraktion: Ist die Begründung gewünscht? Das ist der Fall. Herr Jankowski, bitte schön, das Mikrofon gehört Ihnen.
Erste Hilfe in den Lehrplan – Lebensrettung in der Fläche stärken
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Gäste am Livestream und auf der Tribüne – okay, gerade keiner da –, wir bringen heute einen Antrag ein, der ein einfaches, aber zentrales Ziel verfolgt: mehr Menschenleben zu retten durch frühzeitige und flächendeckende Vermittlung von Wiederbelebungskompetenzen in der Schule.
(Beifall AfD)
Nach aktuellen Schätzungen sterben in Deutschland jedes Jahr rund 70.000 Menschen an einem plötzlichen Herz-Kreislauf-Stillstand. Thüringen weist hierbei eine überdurchschnittlich hohe Mortalitätsrate auf. Gleichzeitig ist medizinisch aber unbestritten: wird sofort mit Wiederbelebungsmaßnahmen begonnen, erhöht sich die Überlebenschance um das Zwei- bis Vierfache. Das Problem liegt oftmals in der fehlenden Handlungssicherheit der Bevölkerung. Studien zeigen, dass nur etwa die Hälfte der Laien in Notfallsituationen mit Wiederbelebungsmaßnahmen beginnt. Ein erheblicher Teil der Menschen fühlt sich dazu schlicht nicht in der Lage oder scheut sich, aus Angst irgendetwas falsch zu machen. Dies ist auch nicht verwunderlich, denn für viele ist der Erste-Hilfe-Kurs im Rahmen des Führerscheinerwerbs die einzige Begegnung mit diesem doch so wichtigen Thema. Dies reicht aber nicht aus, denn um Sicherheit zu erlangen und Hemmungen zu überwinden, bedarf es einfach einer gewissen Routine. Gerade deshalb ist es wichtig, bereits im jungen Alter mit diesem Thema vertraut gemacht zu werden. Genau hier setzt unser Antrag an. Bereits im Jahr 2014 hat der Schulausschuss der Kultusministerkonferenz empfohlen, verpflichtenden Wiederbelebungsunterricht im Umfang von zwei Schulstunden pro Jahr ab der siebten Klasse einzuführen. Viele Bundesländer, auch Thüringen, folgten dieser Empfehlung allerdings nicht und setzten stattdessen auf freiwillige Modelle. Die Erfahrungen zeigen jedoch ganz klar: Freiwilligkeit führt nicht zu einer flächendeckenden Umsetzung. Nach Angaben der Landesregierung nahmen im Jahr 2024 lediglich 28 Thüringer Schulen an entsprechenden Schulungsangeboten teil. Das ist gemessen an der Gesamtzahl der Schulen ein verschwindend geringer Anteil. Von einer systematischen und landesweiten Befähigung junger Menschen zur Lebensrettung kann unter diesen Umständen definitiv keine Rede sein. Andere Bundesländer haben daraus Konsequenzen gezogen. Niedersachsen hat Wiederbelegungsunterricht inzwischen verbindlich in die Lehrpläne integriert, auch weitere Länder gehen diesen Weg. Thüringen hingegen verharrt bislang bei einem Modell, das erkennbar nicht die gewünschte Wirkung entfaltet. Unser Antrag fordert daher zwei konkrete Schritte, erstens die verpflichtende Aufnahme von Erste-Hilfe- und insbesondere Wiederbelebungsunterricht im Umfang von zwei Schulstunden pro Jahr ab der siebten Klassenstufe, und zweitens den systematischen Ausbau von Kooperationen mit regionalen gemeinnützigen Rettungsorganisationen, um eine regelmäßige und praktikable Umsetzung sicherzustellen. Es geht dabei ausdrücklich nicht darum, irgendwelche Überforderungen der Schulen herbeizuführen oder zusätzliche bürokratische Lasten aufzubauen, es geht hierbei schlicht um die Vermittlung von basalen Handlungskompetenzen, die jeder Mensch im Ernstfall benötigen kann, unabhängig vom Bildungsweg oder späteren Beruf. Nur wer Wiederbelebung früh erlernt und regelmäßig übt, verliert die Angst zu handeln, und genau dieses Handeln entscheidet im Notfall über Leben und Tod. Sehr geehrte Damen und Herren, Prävention, medizinische Infrastruktur und Notfallversorgung sind wichtig, aber sie reichen nicht aus, wenn die ersten entscheidenden Minuten ungenutzt verstreichen. Mit diesem Antrag schlagen wir eine praktikable, bewährte und verhältnismäßige Maßnahme vor, die die Überlebenschance im Ernstfall spürbar verbessert. Wir bitten daher um eine sachliche und konstruktive Beratung zu unserem Antrag. Ich beantrage bereits jetzt die Überweisung an den Bildungsausschuss und an den Gesundheitsschuss, um dort dann ausführliche Diskussionen durchführen zu können zu diesem so wichtigem Thema. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Erste Hilfe in den Lehrplan – Lebensrettung in der Fläche stärken
Vielen Dank, Herr Abgeordneter für die Begründung. Ich schaue auf die Rednerliste und als ersten Redner sehe ich dort Abgeordneten Dirk Hoffmeister für die Fraktion des BSW. Bitte.
Erste Hilfe in den Lehrplan – Lebensrettung in der Fläche stärken
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, wenn es um Erste Hilfe geht, um Wiederbelebung, um die ganz konkrete Frage von Leben und Tod, dann ist eins völlig unstrittig: Das Thema ist wichtig. Jeder Mensch, der in einer Notsituation richtig handelt, kann den entscheidenden Unterschied machen. Niemand in diesem Haus stellt das infrage. Gerade deshalb braucht dieses Thema Sorgfalt, Weitblick und solides parlamentarisches Handwerk. Und genau daran fehlt es dem vorliegenden Antrag der AfD.
(Beifall BSW, SPD)
Die Antragsteller verweisen auf alarmierende Zahlen zu Herz-Kreislauf-Stillständen und auf die unzureichende Verbreitung lebensrettender Kenntnisse in der Bevölkerung. Diese Ausgangslage ist bekannt und sie ist ernst zu nehmen. Aber aus einer richtigen Problembeschreibung folgt noch lange kein guter Antrag. Erstens: Der Antrag kommt zu kurzfristig – Datum 28.01. Die AfD fordert, Erste Hilfe und Wiederbelebungsunterricht verpflichtend in den Lehrplan aufzunehmen, und zwar ohne zu klären, wie dies realistisch umgesetzt werden soll. Lehrpläne sind keine Wunschzettel. Sie sind komplexe Regelwerke, die aufeinander abgestimmt sind, die personelle Ressourcen, Unterrichtszeiten und Qualifikationen der Lehrkräfte berücksichtigen müssen. Wer hier ernsthaft Verantwortung übernehmen will, muss mehr liefern als zwei Forderungspunkte und einen Verweis auf andere Bundesländer. Zweitens: Der Antrag ist handwerklich fehlerhaft. Er blendet zentrale Fragen vollständig aus: Wer soll diesen Unterricht durchführen? Lehrkräfte? Externe Rettungsorganisationen? Zu welchen Kosten? Mit welcher Qualifikation? Und wie wird sichergestellt, dass Schulen im ländlichen Raum ebenso erreicht werden wie Schulen in den Städten? All das bleibt offen. Stattdessen wird suggeriert, man müsse nur einen Beschluss fassen – und schon sei das Problem gelöst. So funktioniert Bildungspolitik nicht. Und drittens – und das ist entscheidend –: Eine Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist nicht sinnvoll. Warum? Weil es sich hier nicht um eine ausgereifte bildungspolitische Initiative handelt, sondern um einen politisch zugespitzten Schnellschuss. Der Antrag ist weder mit dem zuständigen Ministerium abgestimmt
(Heiterkeit AfD)
noch in ein Gesamtkonzept der Gesundheits- und Präventionspolitik dieses Landes eingebettet. Eine Ausschussüberweisung würde Zeit und Ressourcen binden, ohne dass eine tragfähige Grundlage für konstruktive Beratungen vorliegt.
(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Jetzt wird es
aber wirklich albern!) Aus der Sicht des BSW sagen wir klar: Ja, wir brauchen mehr Prävention, ja, wir brauchen – und da stimmen wir vollkommen mit Ihnen überein – bessere Erste-Hilfe-Kompetenzen in der Bevölkerung. Aber wir brauchen durchdachte Lösungen, die Lehrkräfte nicht zusätzlich überlasten, die Schulen nicht vor vollendete Tatsachen stellen und die sozialen und regionalen Unterschiede berücksichtigen. Ein Beispiel: Sinnvoll wäre es, bestehende freiwillige Programme – die haben wir übrigens in Thüringen – systematisch auszuwerten, Pilotprojekte weiterzuentwickeln und gemeinsam mit Fachverbänden, Gewerkschaften und Schulträgern tragfähige Modelle zu erarbeiten. Die gibt es übrigens in anderen Bundesländern schon und wir werden auch weiter daran arbeiten. Genau diesen Weg geht der Antrag nicht. Meine Damen und Herren, wer es mit der Lebensrettung ernst meint, darf sie nicht für symbolische Politik missbrauchen. Gute Politik entsteht nicht durch Schlagzeilen, sondern durch Verantwortung. Deshalb lehnen wir den Antrag ab, nicht weil uns das Thema egal ist,
(Zwischenruf Abg. Treutler, AfD: Doch!)
sondern weil es uns zu wichtig ist, um es schlecht zu behandeln. Vielen Dank.
(Beifall BSW)(Zwischenruf Abg. Treutler, AfD: Das haben
Sie in der DDR gemacht!)
Erste Hilfe in den Lehrplan – Lebensrettung in der Fläche stärken
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich bitte noch einmal, sich daran zu erinnern, welche Regeln wir uns hier in diesem Plenum gegeben haben. Wenn ein Redner spricht, dann wäre es sehr freundlich und auch zuvorkommend, wenn wir alle diesem Redner zuhören. Vielen Dank. Als Nächste auf der Rednerliste steht Frau Abgeordnete Große-Röthig für die Fraktion Die Linke. Bitte.
Erste Hilfe in den Lehrplan – Lebensrettung in der Fläche stärken
Dann wollen wir diesen Antrag mal zu etwas Sinnvollem nutzen. Eine schreckliche Situation: jemand kippt um, die Person ist nicht mehr ansprechbar, hat keinen Puls mehr. Das ist ein Moment, den man nicht vergisst, das dürfen Sie mir ganz persönlich glauben. Ersthelferinnen überbrücken die Zeit bis zum Eintreffen des Notarztes und sind dabei mit der Frage konfrontiert, wie die lebenserhaltende Maßnahme eigentlich funktioniert. Zumindest jene von Ihnen hier im Rund, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sollten zumindest einmal einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben, die einen Führerschein gemacht haben. Ich nehme an, das ist bei den meisten von Ihnen der Fall. Aber jetzt mal Hand aufs hoffentlich regelmäßig schlagende Herz – Achtung, Informationsfernsehen! –: Wer von Ihnen wüsste, dass die Bee Gees mit „Stayin' Alive“ oder AC/DC mit „Highway to Hell“ Tausende Leben gerettet haben oder hätten retten können? Der Kollege Urbach, der Kollege Hutschenreuther, sehr gut. Denn unter anderem diese beiden Klassiker beinhalten genau jenen Rhythmus, den die Herzdruckmassage in so einem Fall braucht. Ich beglückwünsche Sie alle zu diesem Ohrwurm: „Stayin‘ alive, stayin‘ alive“. Für Schlagerfans darf es auch „Atemlos durch die Nacht“ von Helene Fischer sein. Jetzt erst mal Schluss mit „Landtag informativ“. Grundsätzlich ist es absolut wichtig, jeden – und damit auch junge Menschen – in die Lage zu versetzen, erste Hilfe zu leisten, um die Überlebenschancen bei einem plötzlichen Herz-Kreislauf-Stillstand zu erhöhen. Auch in Thüringen gibt es schon Angebote für Kinder, die Wissen niederschwellig und unkompliziert vermitteln. Seit 2015 gibt es das Angebot für Thüringer Schulen, einen Kurs „Wiederbelebung“ für Schülerinnen und Schüler der 7. Klasse anzubieten. Was uns Erwachsenen aber nicht passieren darf und wofür dieser Antrag leider steht, ist eine Verantwortungsverlagerung auf Schülerinnen und Schüler. Kinder tragen heute genug Verantwortung in ihrer schulischen Laufbahn. Sie schreiben Seminarfacharbeiten, bewältigen eine Prüfung, die nur in drei anderen Bundesländern als Abschluss anerkannt ist, unter dem Argument, dass man gar nicht früh genug ordentlich Druck ausüben kann. Da können wir ja noch froh sein, dass zukünftig nicht morgens verpflichtend kalt geduscht werden muss, denn: Abhärtung hat ja noch niemandem geschadet – oder vielleicht doch. Ich schlage jedenfalls vor, dass Sie zunächst bei sich anfangen – Sie haben ja jetzt einen Anfang gemacht: „Stayin‘ alive“ –, dass Sie einen Anfang bei sich machen: Absolvieren Sie alle mal wieder einen Ersthelferkurs, hören Sie Bee Gees oder Helene Fischer, leben Sie gesund, aber hören Sie auf, Schülerinnen und Schüler weiter zu belasten.
(Beifall Die Linke)
Erste Hilfe in den Lehrplan – Lebensrettung in der Fläche stärken
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass das ein wichtiges Thema ist, denke ich, kann man mir abnehmen. Ich darf behaupten, dass ich die Kurse, um die es heute hier geht, selbst zu Dutzenden durchgeführt habe. Ich selbst habe mehrere Hundert Kinder und Jugendliche in diesen Kursen ausgebildet. Von daher wage ich es mal, zu diesem Thema zu sprechen. Alles, was inhaltlich schon gesagt wurde zur Bedeutung der Reanimation, ist richtig und dazu braucht man, glaube ich, auch nichts weiter sagen. Nichtsdestotrotz hat es dieser Antrag, der ein wichtiges Thema anspricht, geschafft, so kurz zu springen, wie selten zuvor ein Antrag hier im Plenum zu kurz gesprungen ist. Ich will Ihnen das auch ganz kurz begründen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der AfD-Fraktion, welche Aspekte Sie eben nicht berücksichtigt haben. Zunächst einmal sprechen Sie von zwei Schulstunden pro Jahr. Ich darf Ihnen aus eigener Erfahrung sagen, dass das viel zu wenig ist.
(Unruhe AfD)
Es geht um die ständige Wiederholung, und wenn Sie wollen, dass das bei den Kindern verfängt, dann geht es darum, auch die komplexen Inhalte darzulegen und nicht einfach nur stumpf auf die Reanimation zu achten. Studien haben gezeigt, dass Sie das dann erfolgreich bei Erwachsenen und bei Kindern verankern, wenn Sie es in einem komplexen Gesamtrahmen verankern und die Kinder und Jugendlichen auch verstehen, was es mit der Rettungskette auf sich hat, was Vitalfunktionen sind und anderes. Der zweite Punkt, wo Sie zu kurz springen, ist der Punkt, dass Sie das Ganze ab der 7. Klasse fordern. Da darf ich Ihnen sagen: Das ist viel zu spät. Es gibt auch hier klare Untersuchungen, dass Kinder und Jugendliche viel früher schon in der Lage sind, mit diesen Informationen zu arbeiten. Auch hier gibt es international gute Erfahrungen. Ich darf nur aus den USA berichten, die schon sehr, sehr früh – auch schon bei viel jüngeren Kindern – zum Beispiel das Heimlich-Manöver unterrichten. Das hat schon viele Leben in den USA gerettet, dass auch Kinder in der Lage sind, bei ihren jüngeren Geschwistern oder bei den Eltern diesen Handgriff durchzuführen. Selbst wenn sie noch jünger sind, sind Kinder in der Lage, den Notruf abzusetzen. Von daher ist auch hier die 7. Klasse viel zu spät, wenn Sie wirklich Erfolge zeitigen wollen. Gleichzeitig lässt Ihr Antrag viele Fragen unbeantwortet. Ich stelle nur mal ganz diffus in den Raum: Wer soll das bitte schön unterrichten? Diese Themen verlangen eine spezielle Qualifikation. Das können Sie nicht einfach den Lehrern überstülpen. Dafür brauchen Sie speziell ausgebildete Fachkräfte. Sie brauchen dafür qualifizierte Ausbilder. Ich selbst habe Ausbilder ausgebildet, ich weiß, was es bedeutet, dass Sie da nicht einfach irgendjemanden nehmen können. Das sind Leute, die auch eine Fähigkeit, ein Verständnis für das Thema haben müssen. Das beachten Sie gar nicht bei dieser Thematik. Was auch noch ein wichtiger Punkt ist: Sie bedenken auch keine wichtigen benachbarten Themen. Es gibt zum Beispiel die erfolgreiche Konstruktion der sogenannten BBK-Kurse, also vom entsprechenden Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Hier gibt es spezielle Erste-Hilfe-Kurse, die von vielen Schulen genutzt werden, mit einem speziellen Aspekt und Konzentration auf sogenannte Selbstschutzinhalte. Diese Kurse wurden ins Leben gerufen, nachdem wir insbesondere in Ostdeutschland große Hochwasserkatastrophen hatten und man erkannt hat, dass es sinnvoll ist, auch Kinder und Jugendliche frühzeitig sowohl in Erster Hilfe zu schulen sowie ihnen Fähigkeiten im Selbstschutz und in der Katastrophenvorsorge beizubringen. Was machen wir mit diesen Kursen? Wäre es nicht sinnvoller, eher diese Kurse zu stärken? Hier sind wir beim Thema der Bundesebene. Auch das spielt in Ihrem Antrag keine Rolle, Sie blenden das komplett aus. Ebenfalls haben Sie nicht berücksichtigt, dass dieses Thema bereits Teil des Unterrichts ist. Ja, es gibt kein geschlossenes Curriculum zu dieser Thematik, aber es ist gelebte Praxis an den Schulen, dass dieses Thema bereits fachübergreifend thematisiert wird. Wie verbinden wir das? Wie verknüpfen wir das mit dem, was Sie vorschlagen? Auch hier: keine Ideen. Dann ist noch eine wichtige Frage offen: Wie vernetzen wir den Ansatz, dass wir an den Schulen verstärkt erste Hilfe unterrichten wollen, mit den bereits bestehenden Organisationen bzw. Diensten? Ich will hier nur mal in Erinnerung rufen, dass wir eine ganze Reihe erfolgreicher Schulsanitätsdienste in Thüringen haben. Welche Rolle könnten die in diesem Zusammenhang spielen? Auch dazu keine Äußerung Ihrerseits. Jugendsanitätsdienste – MalteserJugend, Johanniter-Jugend, DRK-Jugend –: keine Hinweise dazu Ihrerseits. Auch die könnte man dort gut verankern. Über das Thema „Jugendfeuerwehren“ müssen wir gar nicht sprechen, auch da sind die jungen Kameradinnen und Kameraden in einer wichtigen Rolle. Was mich am meisten ärgert, ist, dass Sie nicht mal wissen, was wir hier im Landtag beschlossen haben. Wir haben die Landesregierung damit beauftragt, einen Masterplan Rettungsdienst auszuarbeiten. Es hätte doch geradezu danach geschrien, diese wichtige Idee auch mit diesem Masterplan Rettungsdienst zu verknüpfen. Aber keine Sorge, wenn Sie das nicht machen, machen wir das. Ich bin sehr sicher, dass die Landesregierung an dieser Stelle dieses wichtige Thema auf dem Plan haben wird. Ich weiß, dass minister- und ministerienübergreifend an diesem Thema gearbeitet wird und wir deswegen natürlich auch das Bildungsministerium bei diesem Thema einbinden werden. Es wurde schon gesagt: Diesem Antrag ist nicht zuzustimmen. Es macht auch keinen Sinn, diesen Antrag an den Ausschuss zu überweisen. Dieser Antrag ist quasi die Mutter aller unvollständigen Anträge hier im Plenum. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
Erste Hilfe in den Lehrplan – Lebensrettung in der Fläche stärken
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne, ich muss wirklich sagen, die Diskussion ist zum Teil schon etwas bizarr. Besonders an Herrn Hoffmeister: Wenn Sie sagen, ich muss, bevor wir als Opposition einen Antrag stellen, das Ministerium fragen, dann haben Sie, glaube ich, den parlamentarischen Betrieb noch nicht verstanden.
(Beifall AfD)
Ich frage nicht um Erlaubnis – wir stellen Anträge. Die können diskutiert werden, die gehen in den Ausschuss, dann kann man das Ganze verfeinern und dann kann man es zur Abstimmung bringen. Eigentlich habe ich gedacht, dass – bei vielen Anträgen hier im Haus kann man unterschiedlicher Meinung sein. Aber bei diesem Antrag sollte man sich ehrlich fragen: Was spricht eigentlich dagegen, mehr Menschenleben retten zu wollen? Genau darum geht es heute und um nichts anderes.
(Beifall AfD)
Jedes Jahr sterben in Deutschland nun mal rund 70.000 Menschen an einem plötzlichen Herz-Kreislauf-Stillstand. Das sind keine abstrakten Zahlen, das sind Väter, das sind Mütter, das sind Kollegen, das sind Nachbarn. Menschen, die vielleicht morgens zur Arbeit gegangen sind, ganz normal in den Tag gestartet sind und abends nicht mehr nach Hause kamen. Wir wissen, in den allermeisten Fällen entscheidet nicht die Hochleistungsmedizin über Leben und Tod, sondern das, was in den ersten Minuten passiert – oder eben nicht passiert. Wiederbelebungsmaßnahmen durch Laien erhöhen die Überlebenschancen deutlich, um das Zwei- bis Vierfache. Trotzdem beginnt in Deutschland nur etwa die Hälfte der Menschen im Ernstfall mit der Wiederbelebung. Nicht aus Gleichgültigkeit, sondern eigentlich aus Unsicherheit, aus Angst, irgendwas falsch zu machen. Diese Angst kann man ja auch nachvollziehen. Es liegt aber in der politischen Verantwortung, diese Ängste abzubauen. Das tut man am besten, wenn man Jugendliche schon frühzeitig an das Thema heranführt. Ich sagte schon in der Einbringungsrede, dass die Kultusministerkonferenz bereits 2014 zwei Wiederbelebungsunterrichtsstunden pro Jahr ab der 7. Klasse empfiehlt. Herr Zippel, unser Antrag ist das, was die Kultusministerkonferenz beschlossen hat, daher die zwei Stunden, daher ab der 7. Klasse. Da ist aber bis jetzt hier in Thüringen nichts passiert.
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Selber den-
ken hilft!) Und deswegen sagen wir … Wir können gern darüber diskutieren.
(Beifall AfD)
Wenn Sie sagen, Sie möchten statt zwei vier Stunden oder so was, sind wir gern bereit. Wir können auch gern ab der 5. Klasse beginnen, wenn Sie das lieber wollen. Dazu können wir im Ausschuss auch Anhörungen durchführen. Wir haben nur gesagt: Seit über zwölf Jahren ist in diesem Land nichts passiert. Es gibt diesen Beschluss, doch weder die letzte Landesregierung noch die jetzige Landesregierung hat irgendwas getan, um das mal umzusetzen. Und deswegen sagen wir: Wir brauchen unseren Antrag hier.
(Beifall AfD)
Thüringen setzt immer noch auf freiwillige Modelle. Und dass daran nur 28 Schulen teilnehmen, zeigt ja: Das ist kein Erfolgsmodell, das ist vor allem ein Offenbarungseid.
(Beifall AfD)
Trotzdem kommt mehr oder weniger aus dem Bildungsministerium: Wir haben keinen Bedarf, das reicht doch aus, wir sehen keinen Handlungsdruck. Sehr geehrte Damen und Herren, wenn nur ein Bruchteil der Schüler bei einer der häufigsten Todesursachen unseres Landes lernt, im Notfall zu helfen, dann besteht sehr wohl Handlungsbedarf. Und andere Bundesländer machen das ja auch: Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen haben Wiederbelebungsunterricht verbindlich in die Lehrpläne aufgenommen – auch zwei Stunden ab der 7. Klasse, wie gesagt; wir können gern reden, dass es mehr wird. Aber das haben sie nicht getan, weil sie ideologisch motiviert waren, sondern weil sie Verantwortung übernommen haben. Und ja, ich kenne die Gegenargumente, die immer kommen. Es heißt, der Lehrplan ist ohnehin schon überfrachtet, es fehlt an Zeit, es fehlt an Personal. Neuerdings heißt es auch von Herrn Hoffmeister: Es fehlt an irgendwelchen Konzepten. Diese Konzepte gibt es auch schon. Aber diese Argumente sind nicht schlüssig. Denn ganz ehrlich: Wenn wir es schaffen, mal eben eine wöchentliche Verfassungsviertelstunde irgendwie in die Stundentafel zu quetschen, die wahrscheinlich zu einer bloßen Schwafelveranstaltung verkommt, dann sollte es auch möglich sein, pro Schuljahr zwei Unterrichtsstunden für Wiederbelebungsunterricht einzuplanen.
(Beifall AfD)
Das kann man zum Beispiel auch im Rahmen der Projektwoche sehr gut machen. Und was die Frage des Personals betrifft, Herr Zippel, da kann ich nur sagen: Lesen hilft. Schauen Sie sich den Antrag doch mal an.
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Habe ich!)
Wir haben nirgendwo geschrieben, dass die Lehrer das irgendwie übernehmen sollen. Wir haben ganz klar gesagt: Wir setzen auf Kooperationen mit regionalen Rettungsorganisationen – mit Menschen, die das schon seit Jahren professionell bereitstellen, zum Beispiel der ASB. Wir haben das DRK, wir haben die Johanniter. Da können wir gern noch weiter gucken. Es geht hier nicht um neue Strukturen, sondern darum, vorhandene endlich sinnvoll zu nutzen.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Haben Sie
sich informiert, wie die Personalsituation ist?) Und, Frau Große-Röthig, Sie meinten jetzt, dass wir Verantwortung auf Kinder und Jugendliche abwälzen wollen. Ganz klar: Niemand zwingt Schüler, später irgendwie im Notfall zu handeln. Aber der Staat ist in der Pflicht, sie überhaupt erst mal in die Lage zu versetzen, dass sie handeln könnten. Das ist doch der Sinn des Ganzen. Denn wer nie gelernt hat, was zu tun ist, wird im Ernstfall auch nicht helfen, und zwar nicht aus bösem Willen, sondern einfach weil er sich teilweise überfordert fühlt oder Ängste hat. Genau deshalb ist die Schule hierfür der richtige Ort – nicht irgendwann im Leben, nicht im Rahmen irgendwelcher freiwilliger Zusatzangebote, sondern dort, wo wir alle erreichen, unabhängig von der Herkunft, unabhängig vom Bildungsgrad, unabhängig vom Elternhaus.
(Beifall AfD)
Unser Antrag ist ein Angebot an dieses Haus, Verantwortung zu übernehmen. Jede Generation von Schülern, die wir ohne diese Kenntnis aus der Schule entlassen, ist eine verpasste Chance. Jeder vermeidbare Todesfall, bei dem niemand geholfen hat, ist am Ende einer zu viel. Deswegen sage ich sehr deutlich: Die Frage ist heute nicht, ob wir uns diesen Antrag leisten können. Die Frage ist, ob wir es uns leisten können, weiterhin nichts zu tun – so wie es die Landesregierung bis jetzt tut. Sie hätte diese Kultusministerkonferenzbeschlüsse umsetzen können – hat sie aber nicht, und momentan sind mir auch keine Pläne bekannt.
(Beifall AfD)
Deshalb bitten wir Sie, zumindest der Überweisung an den Bildungsausschuss und an den Gesundheitsausschuss zuzustimmen. Dann können wir die Frage diskutieren – gerade mit den Rettungsorganisationen, gerade auch mit den Fachleuten dazu –, vielleicht dann auch sagen: Wir machen dann vier Stunden daraus, dann zwei Stunden usw. Aber damit endlich mal ein Ruck durch dieses Land geht, damit wir endlich mal weiterkommen, als sinnlose Diskussionen zu führen, die am Ende nichts bringen, wenn, wie gesagt, die Ministerkonferenzbeschlüsse, die ja beschlossen wurden, einfach nicht umgesetzt werden. So kann es nicht weitergehen, und deswegen haben wir den Antrag hier gebracht. Vielen Dank.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Tischner, Minister für Bildung,
Wissenschaft und Kultur: Das ist doch Quatsch! Das stimmt doch gar nicht!)
Erste Hilfe in den Lehrplan – Lebensrettung in der Fläche stärken
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich habe keine weiteren Redner auf der Liste. Insofern schaue ich noch mal kurz ins Plenum, ob der Wunsch besteht. Das ist nicht der Fall. Dann geht mein Blick in Richtung Regierungsbank. Herr Minister Tischner, bitte schön, das Mikrofon gehört Ihnen.
Erste Hilfe in den Lehrplan – Lebensrettung in der Fläche stärken
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, Erste Hilfe ist kein Zusatzwissen, sondern eine grundlegende Lebenskompetenz. Sie entscheidet im Ernstfall darüber, ob aus Zuschauenden Handelnde werden. Über ihre Bedeutung gibt es keinen Dissens, das hat auch die Debatte gezeigt – weder gesellschaftlich noch bildungspolitisch. Mit einer Mär möchte ich allerdings gleich aufräumen, Herr Jankowski. Sie behaupten, die Kultusministerkonferenz hat beschlossen. Damit widersprechen Sie eigentlich Ihrer eigenen Rede, denn Sie haben es irgendwo zwischen den Zeilen mal gesagt: Es war der Schulausschuss der Kultusministerkonferenz. Und wer sich ein bisschen auskennt, der weiß, der Schulausschuss der Kultusministerkonferenz ist ziemlich weit unten angesetzt. Da kommen noch Staatssekretäre, da kommen noch Minister. Also hören Sie auf, von irgendwelchen Beschlüssen zu fabeln. Aber natürlich ist es allen Kultusministerinnen und Kultusministern in Deutschland wichtig, dass das Thema besetzt wird und dass wir es auch in die Schulen hineintragen. Und das möchte ich Ihnen jetzt in meiner Rede mal deutlich machen, wie diese Landesregierung, aber natürlich auch die Vorgängerlandesregierungen, das angegangen ist. Die zentrale Frage ist daher eben nicht, ob Erste Hilfe in die Schulen gehört, sondern die zentrale Frage lautet, wie wir sie in den Schulen verankern, und zwar so, dass sie dann auch dauerhaft wirksam ist. Es geht um Qualifikation, es geht um Ausstattung, es geht um Zeit und um die pädagogische Verantwortung, diese Inhalte mit der gebotenen Qualität zu vermitteln. Gut gemeinte Verpflichtungen allein reichen nicht aus – ich glaube, da sind wir uns auch alle einig –, vor allem, wenn sie im schulischen Alltag nicht realistisch abgebildet sind. Der Thüringer Bildungsplan und die Thüringer Lehrpläne eröffnen hierfür bereits tragfähige Anknüpfungspunkte. Sie sind kompetenzorientiert aufgebaut und sie zielen in mehreren Fächern auf gesundheitsbewusstes Verhalten und Erste Hilfe ab, von Biologie über Ethik, Sport bis hin zum Wahlpflichtfach Sozialwesen. Beispielsweise finden sich in den Lehrplänen für Biologie und Naturwissenschaften die Forderungen, dass Grundlagen der Körperfunktionen, Reaktionen bei Verletzungen oder lebensbedrohlichen Zuständen behandelt werden. Nichts anderes ist im Grunde das Thema „Erste Hilfe“. Im Sportlehrplan findet sich: Prävention von Sport- und Unfallverletzungen – das ist letztendlich auch Erste Hilfe – und Verhaltensweisen bei Verletzungen. Gemeinschaftskundeunterricht, Sozialkunde, Sozialwesen, auch hier: Notfallverhalten, Alarmierungsketten, Dimensionen des Helfens – drei Fächer, wo ganz explizit genannt ist, dass Erste Hilfe stattzufinden hat. Diese Struktur ermöglicht es grundsätzlich, Inhalte der Ersten Hilfe aufzugreifen. Und gleichzeitig liegt es – und das ist wichtig für eine freie Schule – nämlich in der pädagogischen Verantwortung der Lehrkräfte, diese Spielräume pädagogisch, didaktisch, methodisch sinnvoll auszugestalten. Gerade deshalb ist es notwendig, die praktischen Rahmenbedingungen offen zu benennen, denn eine verbindliche Einführung von Erste-Hilfe-Modulen ist mit erheblichen organisatorischen, strukturellen Herausforderungen verbunden; das ist soeben in der Debatte von verschiedenen Rednern schon beschrieben worden. Und selbst wenn man zwei Unterrichtsstunden einführen würde, dann muss im Grunde auch gesagt werden: wo nehmen wir die zwei Stunden weg? Mathematik, Chemie, Physik, Englisch – wo nehmen wir sie weg? Hinzu kommt der erhebliche Koordinationsaufwand zwischen Schulämtern, zwischen Schulen und externen Partnern. Termine müssen abgestimmt, Räume müssen bereitgestellt werden und der Unterricht sinnvoll in den Schulalltag integriert werden. Auch die materielle Ausstattung, insbesondere für praxisnahe Übungen, muss verlässlich und dann auch landesweit vergleichbar bereitgestellt und finanziert werden, um gleiche Bedingungen für alle Schulen zu gewährleisten. Dafür sind dann die Kommunen als Schulträger und Sachaufwandsträger zuständig. Pädagogisch erfordert das Thema „Erste Hilfe“ eine altersangemessene und sensible Umsetzung. Notfallsituationen können emotional herausfordernd sein. Zugleich treffen wir auf heterogene Lerngruppen mit ganz unterschiedlichen Lernvoraussetzungen. In dem begrenzten zeitlichen Rahmen kommt es daher besonders auf eine gute didaktische Konzeption an, die Handlungssicherheit fördert, ohne zu überfordern. Vor diesem Hintergrund setzen wir in Thüringen seit vielen Jahren auf einen dreifachen Weg: einerseits auf den Fachunterricht – ich habe die Beispiele genannt –, andererseits auf den fächerübergreifenden Unterricht – Kollege Zippel ist darauf eingegangen –, aber eben auch auf Freiwilligkeit, zusätzliche Angebote von Externen zu nutzen. Zwischen 2015 und 2025, in den letzten zehn Jahren also, bestand mit den Thüringer Hilfsorganisationen, beispielsweise DRK, DLRG, JohanniterUnfall-Hilfe, Malteser, ASB, eine Kooperationsvereinbarung zur fach- und sachgerechten Durchführung des Moduls „Wiederbelebung“ als Praxiselement an den Thüringer Schulen. Das Angebot richtet sich an alle staatlichen Schulen in Thüringen ab der Klasse 7. Zukünftig soll das bisherige Verfahren für die Durchführung des Moduls in das Schulbudget überführt werden. Damit erfolgen Buchung, Abrechnung und Organisation im Rahmen der bekannten Durchführungsbestimmungen und zur Umsetzung des Schulbudgets. Anders als beim bisherigen Verfahren ist beim Schulbudget die digitale Antragstellung und Bearbeitung über das Thüringer Schulportal möglich. Das reduziert auch den Verwaltungsaufwand bei unseren Schulen. Das Modul „Wiederbelebung“ ist darauf ausgerichtet, die fachliche Qualität, die wir bereits erreicht haben, wirklich in die Breite zu tragen. Für die Schulen entstehen keine zusätzlichen Kosten. Damit stellen wir sicher, dass das Angebot allen Schulen offensteht, ohne dass organisatorische oder finanzielle Hürden dem entgegenstehen würden. Schulen, die Interesse an diesem zusätzlichen Modul „Wiederbelebung“ haben, wenden sich an eine Hilfsorganisation ihrer Wahl und stimmen sich mit dieser terminlich ab. Neben den bisherigen Projektpartnern können künftig auch andere Anbieter einbezogen und durch die Schulen berücksichtigt werden. Das Equipment für die praktischen Reanimationsübungen wird von den Hilfsorganisationen sachgerecht und – das ist auch wichtig in der Schule – hygienisch einwandfrei vorgehalten, ohne Zwischenlagerung in den Schulen. Das Thema „Wiederbelebung“ wird ab Klassenstufe 7 in zwei Einheiten von je 45 Minuten dann durch diese angeboten. Die Gruppengrößen sollen zwischen 10 bis 17 Schülerinnen und Schülern liegen. Die Durchführung des Angebotes erfolgt in den Räumen bzw. auf dem Gelände der Schule. Durch die Änderungsanträge zum Doppelhaushalt wurden zudem die Mittel für das Schulbudget auf 5 Millionen Euro jährlich erhöht. Sehr geehrte Damen und Herren, zwar bleibt die Durchführung des Moduls „Wiederbelebung“ an den Thüringer Schulen freiwillig. Dennoch wollen wir im kommenden Schuljahr noch einmal gesondert dafür werben, auch dieses zusätzliche Angebot verstärkt zu nutzen, um die Bedeutsamkeit des Angebots auch in die Fläche zu tragen. Wir werden das mit den entsprechenden Öffentlichkeitskanälen des Ministeriums auch gern nutzen. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Erste Hilfe in den Lehrplan – Lebensrettung in der Fläche stärken
Vielen Dank, Herr Minister. Gibt es seitens der Abgeordneten noch den Wunsch zu reden? Das kann ich nicht erkennen. Mir wurde mitgeteilt, es gibt bei diesem Antrag den Wunsch auf Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur und an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie. Dann lassen Sie uns diese beiden Überweisungswünsche zunächst abstimmen. Wenn Sie also wünschen, dass der Antrag in Drucksache 8/2794 an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überwiesen werden soll, dann bitte ich jetzt um Ihre Handzeichen. Dazu nehme ich die Handzeichen aus der Fraktion der AfD wahr. Gibt es Gegenstimmen? Dazu nehme ich die Handzeichen aus den Fraktionen der CDU, des BSW, Die Linke und der SPD wahr. Gibt es Enthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur abgelehnt. Dann lassen Sie uns jetzt über die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie abstimmen. Wenn Sie für diese Überweisung stimmen, bitte ich jetzt um Ihre Handzeichen. Dazu sehe ich die Handzeichen aus der Fraktion der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Dazu sehe ich die Handzeichen aus den Fraktionen der CDU, des BSW, Die Linke und der SPD. Gibt es Enthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist dieser Überweisungswunsch abgelehnt. Damit können wir zur Abstimmung des Antrags an sich übergehen. Wenn Sie dem Antrag in Drucksache 8/2794 zustimmen, dann bitte ich jetzt um Ihre Handzeichen. Dazu nehme ich die Handzeichen aus der Fraktion der AfD wahr. Gibt es Gegenstimmen? Dazu nehme ich die Handzeichen aus den Fraktionen der CDU, des BSW, Die Linke und der SPD wahr. Damit gilt der Antrag in Drucksache 8/2794 als abgelehnt. Meine Damen und Herren, wir schließen damit den Tagesordnungspunkt 26 und kommen zum TagesAntrag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/2797 Ist die Begründung gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Dann eröffne ich hiermit die Aussprache. Als Erstes bitte ich Abgeordneten Gottweiss für die Fraktion der CDU ans Rednerpult. Bitte.
Natur-, Arten- und Landschaftsschutz nicht länger der Windindustrie opfern
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen, wir haben hier einen Antrag der AfD-Fraktion vorliegen, der sich mit Natur-, Arten- und Landschaftsschutz beschäftigt, unter dem Kontext der Windindustrie. Und man muss schon sagen, es sind ja durchaus einige Aspekte in dem Antrag enthalten, die tatsächlich sogar Sinn ergeben, aber der Gesamtkontext, in den Sie das Ganze einordnen, ist natürlich zu hinterfragen. Ich fange mal mit dem ersten Satz an: „Der Landtag stellt fest, dass der Natur-, Arten- und Landschaftsschutz durch die als Energiewende bezeichnete Transformation des Energiesektors im zunehmenden Umfang geschwächt wird.“ Das ist natürlich nicht richtig. Das Entscheidende ist ja, dass Natur-, Arten- und Landschaftsschutz wichtige Schutzgüter sind, die gerade in Bezug auf die Energiewende Anwendung finden müssen. Das ist doch die richtige Forderung, weil es eben darum geht, in Bezug auf die Energiewende und die Errichtung von Infrastruktur darauf zu achten, dass diese Schutzgüter auch Beachtung finden. Und es ist eben nicht so, wie Sie das in Ihrem Antrag suggerieren, dass jede Investition in die Energiewende in irgendeiner Art und Weise negativ für diese Schutzgüter wäre. Man muss bei der Steuerung natürlich gucken, zum Beispiel in Bezug auf die Windenergie, da ist es natürlich so, dass ein Windenergie-Standort im Offenland weniger Konfliktpotenzial mit Naturund Artenschutz hat als ein Standort zum Beispiel im Wald oder im Naturschutzgebiet. Deswegen ist es wichtig, dass diese Aspekte Beachtung finden – aber sie werden nicht durch die Energiewende geschwächt. Was man auch hinterfragen sollte, ist die Suggestion, die Sie in dem Antrag versuchen unterzubringen. Da sehe ich zum Beispiel diesen Satz hier: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, den Ausbau der Windenergiegewinnung nicht länger zulasten des Naturschutzes und des Landschaftsbildes zu forcieren.“ Ehrlich gesagt sehe ich gar nicht, dass die Landesregierung den Ausbau der Windenergie in irgendeiner Art und Weise forciert.
(Beifall Die Linke)(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Wir reden ja
auch von Windrädern!) Das Grundproblem, was Sie ja in all den Debatten ignorieren, die wir in den letzten Wochen dazu geführt haben, ist, dass es eine bundesrechtliche Lage gibt, auch verursacht durch das Osterpaket von Robert Habeck,
(Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Der gar
nicht mehr im Amt ist!) die eben überbordende Ziele formuliert haben, und diese bundesrechtlichen Regelungen bewirken jetzt natürlich Konsequenzen. Aber ich nehme die Landesregierung so wahr, dass sie im Rahmen dieses bundesrechtlichen Rahmens versucht, Maß und Mitte zu halten, und auch Regelungen einführt, die zu einer Mäßigung führen. Ich will nur mal erinnern an das Errichtungsgesetz ThüringenForst, wo Sie ja bis heute nicht verstanden haben, dass wir die vorhandene Rechtslage, dass nämlich überall im Staatsforst Windenergieanlagen aufgestellt werden können, eingeschränkt und gesagt haben, nein, an der Stelle geht es nur, wenn die Kommunen eine kommunale Bauleitplanung machen. Und das ist doch genau der Punkt, wo man sagen muss, die Landesregierung hat hier Maß und Mitte eingehalten. Ich sehe ehrlich gesagt diese Forcierung des Ausbaus der Windenergie durch die Thüringer Landesregierung nicht. Dann kommen natürlich jede Menge Dinge dazu, wo Sie einfach nicht erkennen, dass das Bundesrecht eigentlich an der Stelle das Entscheidende ist und dass es gar keine landesrechtlichen Aspekte gibt, die da Beachtung finden könnten. Was man natürlich sagen muss, ist, dass Sie durchaus in Ihrem Antrag auch ein paar Dinge haben, die stimmen. Wenn ich mir zum Beispiel Nummer II. 4. angucke, dort geht es um das „Helgoländer Papier“: Das ist tatsächlich ein Grundproblem, dass im Rahmen des Osterpakets die wissenschaftlichen Grundlagen, die ja hinter dem „Helgoländer Papier“ stehen, nicht beachtet wurden. Darauf will ich gar nicht so sehr eingehen. Es ist ja im Rahmen des Osterpakets des Bundesnaturschutzgesetzes geändert worden. Und weil immer wieder die Diskussion war in Bezug auf Greifvögel und Zugvögel, wie hoch denn die Abstände sein sollen, wurden im Bundesnaturschutzgesetz diese Abstände reingeschrieben, aber unter Missachtung der wissenschaftlichen Erkenntnisse des „Helgoländer Papiers“. Thüringen, das wissen Sie, hat eine ganz besondere Verantwortung gegenüber dem Rotmilan. Nicht, weil der Rotmilan bei uns so selten wäre, sondern gerade im umgekehrten Fall, weil wir besonders viele Rotmilane haben und deswegen der Kern der Population erhalten werden kann dadurch, dass wir den Rotmilan in Thüringen schützen. Deswegen wäre es natürlich schützenswert gewesen, wenn man es schon ins Gesetz reinschreibt, dass man die fachlichen Erkenntnisse des „Helgoländer Papiers“ beachtet. Da ist es sehr klar, dass der Abstand in Bezug auf Rotmilanhorste eigentlich bei mindestens 1.250 Metern liegen müsste, aber im Bundesnaturschutzgesetz eben – entgegen der fachlichen Expertise – 500 Meter festgelegt wurden. Das ist natürlich negativ für den Artenschutz. Natürlich könnte man an dieser Stelle sich als Landesregierung auch einsetzen, dass dieser Punkt geändert wird. Was natürlich auch stimmt in Ihrem Antrag, ist, dass es durchaus sinnvoll wäre, dass man auf Europaebene und Bundesebene sich das noch mal genau anguckt in Bezug auf die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, dass eben bestimmte Natur-, Artenschutz-Aspekte nicht unter die Räder kommen und wir auch wieder dazu kommen müssen, dass man diese Beschleunigung, die damals organisiert wurde, wieder mit Maß und Mitte zurücksetzt, um diese Schutzaspekte weiter zu beachten. Allerdings ist es in der Gänze des Antrags so, dass Sie die Wichtigkeit des Bundesrechts an der Stelle verkennen und dass Sie eben auch verkennen, dass es gerade wichtig ist, diese Schutzaspekte im Rahmen der Energiewende zu beachten, und dass es kein Widerspruch an sich ist, denn man muss ja auch mal sagen: Alle Formen der Energiegewinnung sorgen dafür, dass es Einschränkungen in Bezug auf Natur- und Artenschutz gibt. Da muss man abwägen, welche denn die geeignetsten sind. Natürlich ist es so, dass bei den erneuerbaren Energien sehr viele Energieerzeugungsarten gerade auch unter Umweltschutzgesichtspunkten sehr gut sind. Nehmen wir zum Beispiel die Wasserkraft. Natürlich ist es dabei so, dass man darauf achten muss, dass auch der Aufstieg von Fischen funktionieren kann. Deswegen werden ja auch viele Investitionen da getätigt. Aber man kann eben beides miteinander kombinieren. Gucken wir uns die Photovoltaik an. Da ist es so, dass es durchaus sogar ökologisch Sinn ergeben kann, auf Grünlandflächen Photovoltaik zu errichten, gerade weil dort dann eine entsprechende Artenvielfalt neben der Photovoltaik stattfinden kann. Gucken wir uns die Biomasse an. Auch da ist es sehr sinnvoll, diese einzusetzen. Bei der Windenergie ist es eben wichtig, mit Maß und Mitte zu agieren und die Windkraft genau dort zu errichten, wo die geringsten Einschränkungen in Bezug auf Natur- und Artenschutz da sind. Insofern wird es Sie, glaube ich, nicht überraschen, dass wir Ihren Antrag ablehnen werden. Das ist die Einordnung, die wir haben. Insofern herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
Natur-, Arten- und Landschaftsschutz nicht länger der Windindustrie opfern
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Schon der Titel des vorliegenden Antrags ist bewusst irreführend. Der Begriff „Windindustrie“ ist kein neutraler Fachbegriff, sondern ein politisches Schlagwort, das gezielt dazu dient, den Ausbau der Windenergie zu diskreditieren.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Das
ist richtig!) Er konstruiert ein Zerrbild, in dem eine angeblich rücksichtslose Industrie dem Natur- und Artenschutz gegenübergestellt wird. Und dieses Framing ist einfach sachlich falsch – Punkt.
(Beifall Die Linke)
Denn hier wird der Eindruck erweckt, als stünden Natur- und Artenschutz zwangsläufig im Widerspruch zur Energiewende. Und genau diese Gegenüberstellung zieht sich durch den gesamten Antrag. Sie ist der Kern des Problems. Natur- und Artenschutz werden instrumentalisiert, um den Ausbau erneuerbarer Energien grundsätzlich infrage zu stellen. Für uns als Linke ist klar: Natur- und Artenschutz sind unverzichtbar. Aber ebenso unverzichtbar ist der Klimaschutz. Und wer Klimaschutz ausbremst, gefährdet langfristig genau jene Ökosysteme und Lebensräume, die er vorgibt verteidigen zu wollen.
(Beifall Die Linke)
Der Klimawandel ist eine der größten Bedrohungen für die Biodiversität, auch in Thüringen. An der Windenergie kommt man nicht vorbei, wenn man die Klimaziele ernst nimmt, Versorgungssicherheit gewährleisten und bezahlbare Energie ermöglichen will. Wer das leugnet, betreibt keine verantwortungsvolle Umweltpolitik, sondern blockiert notwendige Lösungen.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Kli-
maleugner!) Im Antrag wird der Eindruck erweckt, als würde Windenergie grundsätzlich rücksichtslos gegenüber Natur und Artenschutz betrieben. Das ist schlicht falsch. Es gibt heute eine Vielzahl von Schutzund Vermeidungsmaßnahmen, um Kollisionen von Vögeln und den besonders gefährdeten Fledermäusen zu reduzieren. Moderne Genehmigungsverfahren beinhalten artenschutzrechtliche Prüfungen, Abschaltalgorithmen und Stillstand zu bestimmten Zeiten. Ein Beispiel. So kann in Brutgebieten des Rotmilans – einer besonders sensiblen Art – vorgeschrieben werden, Windenergieanlagen während der Brut- und Aufzuchtzeiten gezielt abzuschalten. Genau solche Maßnahmen sind heute gängige Praxis und werden stetig weiterentwickelt. Ja, es gibt Vogelschlag an Windenergieanlagen. Schätzungen gehen hierbei von ca. 100.000 Vögeln im Jahr in Deutschland aus. Das darf man nicht leugnen. Aber wer ehrlich argumentieren will, muss die Relationen benennen. Deutlich mehr Vögel – etwa 70 Millionen – sterben jedes Jahr durch den Straßenverkehr, 100 Millionen durch Glasfassaden und 20 bis 100 Millionen durch Hauskatzen. Wer den Artenschutz ernst meint, darf sich nicht selektiv nur auf Windenergie konzentrieren. Was die AfD hier fordert – pauschale Verbote in Landschafts- und Wasserschutzgebieten, eine Rückabwicklung bestehender Regelungen, ein faktisches Zurückdrehen der Energiewende –, hätte massive Folgen für den Klimaschutz, für die regionale Wertschöpfung, für Arbeitsplätze und für die Energiepreise. Und es wäre auch kein Gewinn für den Naturschutz. Denn ohne wirksamen Klimaschutz verlieren wir langfristig Wälder, Lebensräume und Arten in einem Ausmaß, dass jede heutige Debatte über Einzelprojekte weit übersteigt. Unsere Aufgabe ist nicht „entweder Naturschutz oder Energiewende“, sondern beides zusammen. Das heißt, naturverträglicher Ausbau, bessere Planung und mehr Beteiligung der Menschen vor Ort, aber keine Blockade, Panikmache und das Schüren von Ängsten vor einer angeblichen Windindustrie.
(Beifall Die Linke)
Der Antrag der AfD bietet keine konstruktiven Lösungen, er dient nicht dem Schutz der Natur, sondern der politischen Verhinderung der Energiewende. Deshalb lehnen wir diesen Antrag entschieden ab.
(Beifall BSW, Die Linke)
Natur-, Arten- und Landschaftsschutz nicht länger der Windindustrie opfern
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist immer hilfreich, wenn man sich mit den Argumenten der Gegenseite auseinandersetzt. Ich will die beiden steilen Thesen der AfD zum Klimawandel am Anfang noch mal zusammenfassen. Also: Es gibt keinen Klimawandel. Das stimmt nicht, sagt mir Frau Hoffmann jedes Mal, es gibt nur keinen menschengemachten Klimawandel.
(Unruhe AfD)
Herr Höcke – und gestern auch wieder Herr Dietrich – haben von Klima-Voodoo gesprochen. Aber dadurch, dass Frau Hoffmann ganz oft mit mir gemeinsam auf Tagungen ist, auf denen, gerade wenn es um Artenschutz geht, das wichtigste Thema immer der Klimawandel ist, hat sie wahrscheinlich gelernt, dass das ein Thema ist, das wir sehr ernst nehmen müssen. Deswegen gibt es jetzt die zweite These: Klimawandel ja, aber eben nicht von Menschen gemacht, und deswegen muss und kann der Mensch auch nichts daran ändern. Zu den Fakten – und ich beziehe mich jetzt nur mal auf das, was gemessen werden kann, Herr Dr. Dietrich, weil Sie dann wieder mit Ihrem Bauchgefühl kommen. Gemessen werden können nämlich zwei Dinge, und zwar der CO -Ausstoß – seit vielen 2 zig Jahren – und die Erderwärmung. 99 Prozent der Wissenschaftler sind sich einig: Es gibt einen Zusammenhang zwischen dem CO -Ausstoß, den 2 man messen kann, und der Erderwärmung. Und dass diese Erderwärmung gravierende Folgen hat – wenn es um Dürren geht, um Hochwasser, um große Flächenbrände, um Erdrutsche –, das haben wir alle mitbekommen. Ich habe hier auch eine ganze Menge Zahlen, was das an Schäden verursacht, auch an nicht versicherten Schäden, was natürlich für Menschen eine Katastrophe ist. Ich habe Zahlen zu Klimatoten; das spare ich mir alles. Ich will noch mal auf den CO -Ausstoß zu sprechen 2 kommen. Es gibt diese wunderbaren Diagramme, in denen eine gerade Linie unten bei null über viele Tausende von Jahren zu verzeichnen ist. Es gibt ein paar Ausschläge, wenn mal ein Meteorit eingeschlagen oder ein Vulkan ausgebrochen ist. Doch 1850 geht es los. Dann steigt der CO -Ausstoß an. 2 Ich habe hier die Zahlen: 1900 – 3 Milliarden Tonnen,
(Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: … kön-
nen Sie stecken lassen! … gibt es nicht!) 1950 – 10 Milliarden Tonnen, Jahrtausendwende – über 20 Milliarden Tonnen, und mittlerweile sind wir bei 35 Milliarden Tonnen. Wenn man jetzt dieses Diagramm mit wichtigen Ereignissen in den letzten 200 Jahren zusammenlegt, dann sieht man: 1850 – Beginn der Industrialisierung, ein massiver Abbau von fossilen Energieträgern. Die großen Sprünge gab es immer dann, wenn große Wirtschaftsnationen wie Russland, China und Indien in die Industrialisierung eingestiegen sind; da gab es richtige Ausschläge. Insofern besteht da ein Zusammenhang zwischen CO und der Erderwärmung. Den 2 kann man doch nicht leugnen. Ich erinnere mich an die Rede von Herrn Dr. Dietrich gestern, dass die Deutschen die einzigen Blindflieger seien. Es gab zum allersten Mal in den letzten hundert Jahren keinen Zuwachs beim CO -Ausstoß. Wir haben also 2 2025 weniger CO ausgestoßen als 2024. Wissen 2 Sie, woran das liegt? An der Energiepolitik der Chinesen, die aus Ihrer Sicht im Blindflug unterwegs sind.
(Beifall BSW, Die Linke)
Die Chinesen investieren massiv in den Ausbau von erneuerbaren Energien.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Die
haben eine Strategie!) Sie bauen auch Kohlekraftwerke, aber sie sind zum Beispiel weltweit führend beim Ausbau der Windenergie. Das hat dazu geführt, dass weltweit der CO -Ausstoß von 2024 auf 2025 zum ersten Mal 2 nicht gestiegen ist. Es scheint also neben Deutschland noch einen Blindflieger zu geben. Klares Fazit für uns: Es gibt einen offensichtlichen Zusammenhang zwischen dem CO -Ausstoß 2 und der Erderwärmung. Es gibt sodann einen offensichtlichen Zusammenhang zwischen dem CO 2 Ausstoß und den menschlichen Aktivitäten, Stichwort „Abbau der fossilen Energieträger“. Da könnte der normale Menschenverstand sagen: Der Klimawandel ist doch menschengemacht, aber – Zitat von gestern, Frau Hoffmann: Fakten stören Ideologen ja nicht. Die AfD ist der Meinung: Klimawandel ist nicht menschengemacht, der Mensch hat keinen Einfluss auf den Klimawandel. Deswegen sei das Klima-Voodoo, deswegen brauche es keine Änderung in der Energiepolitik, also weiter wie bisher – Erdgas, Erdöl, Kohle, Atomenergie.
(Zwischenruf Abg. Abicht, AfD: Stabile Wirt-
schaft, stabile Wirtschaft!) Es braucht vor allem keine Windenergie – Zitat von gestern, Dr. Dietrich –, weil sich damit die Windenergieoligarchen die Taschen füllen auf Kosten der armen Menschen, die sich kaum noch etwas zu essen leisten können. Liebe Frau Hoffmann, der Antrag heißt „Natur-, Arten- und Landschaftsschutz nicht länger der Windindustrie opfern“. Ich habe dann geschaut, wann denn zum ersten Mal Thüringen auftaucht, ob Sie das global meinen oder ob Sie auch sagen, Thüringen müssen wir schützen. Ich habe dann mitbekommen, es geht Ihnen um Thüringen. In Thüringen solle man bitte den Arten- und Naturschutz wichtig nehmen. Das heißt also im Umkehrschluss, dass wir, da wir ja weiterhin Energie brauchen, diese Energie von anderswo beziehen und dort im Prinzip Natur- und Artenschutzschäden in Kauf nehmen. Denn das Gas, das Fracking-Gas, LNG – schauen Sie sich die Fördergebiete an, wo es herkommt: aus den USA und Kanada. Da sind keine biologischen Hotspots, im Gegenteil. Man macht das dort im Übrigen auch nur deshalb, weil dort kaum Menschen wohnen, weil man das niemandem zumuten kann. Kohle? Die Lausitz sieht super aus, alles grün, alles blüht und sprüht und nur Insekten und Tiere. Das ist doch Landschaftsverwüstung ohne Ende! Das ist also auch Naturzerstörung und Artenschutzzerstörung. Frage: Wollen Sie, dass die Lausitzer weiterhin in den Kohleabbau gehen, dann die Dörfer wegbaggern? Übrigens ist Leipzig zu DDR-Zeiten auch mal auf dem Plan gewesen. Da freue ich mich schon auf die Antwort. Atomenergie? Ach nein, da wollen Sie ja nicht, dass die von draußen kommt, da wollen Sie ja, dass die Atomkraftwerke in Thüringen gebaut werden. Gut, das habe ich mir jetzt auch schon gemerkt.
(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Auch
das Müllendlager?) Was steckt also wirklich hinter dem Antrag? Auf dem Landesparteitag der AfD vor ein paar Wochen hat Herr Höcke klar die Parole ausgerufen: Die 10, 15 Prozent, die wir zur absoluten Mehrheit brauchen, die holen wir uns von den Windkraftgegnern – also Schulterschluss mit den Natur- und Artenschützern! Ich komme aus der Umweltbewegung und ich habe in meinem Leben nichts so lange gemacht wie Artenschutz und Naturschutz, schon zu DDR-Zeiten. Ich kenne die Szene. Ich weiß, dass die anders ticken als Sie, weil die Verantwortung übernehmen nach dem Motto: Wir lassen nicht zu, dass andere Leute unseren Dreck wegräumen. Wir lassen nicht zu, dass andere Natur- und Artenschutzkatastrophen auf sich nehmen, weil wir Energie brauchen. Das sind die Naturschützer und die Artenschützer, die sagen: Wir übernehmen Verantwortung für das, was wir hier brauchen, was wir an Abfall produzieren! Und deswegen haben Sie auf dieser Seite keine Partner!
(Zwischenruf Abg. Krell, AfD: 5 Prozent, ha-
be ich heute gelesen!) Ich bin ja nun in der Szene auch unterwegs. Ich kenne übrigens auch keinen einzigen ernstzunehmenden Natur- und Artenschützer, der den menschengemachten Klimawandel leugnet. Das erleben wir jedes Mal, wenn wir auf Tagungen sind. Das sind genau die Leute, mit denen wir zu tun haben. Die Natur- und Umweltverbände und die Natur- und Artenschützer sind einfach nicht Ihre Verbündeten. Umwelt- und Naturschützer wissen dagegen, dass die heimische Flora und Fauna geschützt werden muss und vom Klimawandel massiv bedroht ist, dass wir gemeinsam zum Beispiel dafür sorgen müssen, dass der CO -Ausstoß gesenkt werden 2 muss, dass wir aus den fossilen Energieträgern rausmüssen, dass wir in die Erneuerbaren hineinmüssen. Das ist es, was, glaube ich, bei allen Naturschützern ganz oben steht. Ich fasse zusammen: Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist gelebter Natur- und Artenschutz. Das Agieren der AfD ist verantwortungslos, ihre Energiepolitik ist rückwärtsgewandt und sie gefährdet unsere Lebensgrundlage und die einheimische Fauna und Flora. Vielen Dank.
(Beifall BSW, Die Linke)
Natur-, Arten- und Landschaftsschutz nicht länger der Windindustrie opfern
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer! Herr Augsten, dass der Klimawandel einer klugen Reaktion bedarf, habe ich gestern gesagt. Warum Aufforstung, Renaturierung, Ressourcenschonung – das habe ich schon erzählt, als Sie noch bei den Grünen waren. Erst einmal dazu.
(Beifall AfD)
Was ich mit dem Antrag will, ist, ins Bewusstsein zu bringen, dass die von Ihnen so favorisierte Windenergie eben zu gravierenden Schäden in der Natur führt. Und Sie haben herumlaviert. Da war Herr Thomas sogar weiter, der eingestanden hat, dass da Vögel getötet werden. Aber nun zum Antrag. Im Zusammenhang mit dem Ausbau der als erneuerbar bezeichneten Energien wurden in den vergangenen Jahren wiederholt Änderungen an artenschutzrechtlichen Standards vorgenommen, um insbesondere den Ausbau der Windenergie zu forcieren. Der Naturschutz steht der Windindustrie im Weg, so lässt es sich zusammenfassen. Während Windenergiebetreiber profitieren, wurde der Artenschutz zum Verlierer der Energiewende gemacht. All dies widerspricht dem Naturschutz und der viel beschworenen Biodiversität. Und an dieser Stelle, Herr Thomas, wird eben deutlich, dass Ihr vermeintlicher Klimaschutz das Gegenteil von Umweltschutz bedeutet.
(Beifall AfD)
Auf EU-Ebene wurden Beschleunigungspakete geschnürt, die den schnelleren Ausbau der Windenergie zum Ziel haben und die weitere Absenkung von Umweltprüfungen als Kollateralschäden in Kauf nahmen. Zum Beispiel die Erneuerbare-EnergienRichtlinie RED 3, die den Anteil erneuerbarer Energien erhöht und Genehmigungsverfahren durch die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für Wind- und Solarenergie vorantreibt – mit Zustimmung Thüringens im Bundesrat. Da haben wir es wieder, Herr Gruhner.
(Beifall AfD)
Auf Bundesebene wurde 2022 durch die Bundesampel – explizit durch das damals grün geführte Bundesumweltministerium – das Bundesnaturschutzgesetz zum Jubel der Windindustrie und zum Schaden der Umwelt geändert. Damit wurden die seit Jahren bestehenden Empfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten, das sogenannte Helgoländer Papier, aufgekündigt. Dieses Papier enthält Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu Brutplätzen und die Festlegung windkraftsensibler, also kollisionsgefährdeter Vogelarten. Die Anzahl der als kollisionsgefährdet geltenden Arten wurde dabei halbiert. Von der Liste geflogen und nicht mehr im Bundesnaturschutzgesetz als kollisionsgefährdet gelistet sind: das Auerhuhn, für das in Thüringen viel personeller und finanzieller Aufwand betrieben wird, um den Bestand aufrecht zu erhalten. Von der Liste geflogen ist die Rohrdommel – eine Rote-Liste-Art, Herr Augsten. Von der Liste geflogen ist der Schwarzstorch, eine der beiden europäischen Storcharten. Von der Liste geflogen sind Baum- und Wiesenbrüter wie die Bekassine und der Kiebitz. Es erfolgten Änderungen der Abstände von Windindustrieanlagen zu Brutplätzen, so etwa beim Seeadler – eine gefährdete Art –, beim Fischadler, beim Schreiadler – vom Aussterben bedroht –, beim Steinadler – stark gefährdet –, beim Rotmilan – Verantwortungsart –, beim Wanderfalken, beim Baumfalken – rückläufiger Bestand – oder beim Uhu – streng geschützt. Was nutzen teure Maßnahmen für den Naturschutz, wenn das Gesetz, das Bundesnaturschutzgesetz, diese Arten nicht schützt?
(Beifall AfD)
In Landschaftsschutzgebieten ist dank der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes der Bau und Betrieb von Windenergieanlagen nun möglich. Weitere Änderungen des Bundesgesetzes beim Störungs- oder Tötungsverbot dürften gegen die EUVogelschutzrichtlinie verstoßen. Dagegen klagt unter anderem ein Naturschutzverband aus Bayern. Es blieb aber nicht bei diesem Affront gegen den Artenschutz. Auf Bundesebene fordert zu allem weiteren Übel das Windenergieflächenbedarfsgesetz mehr Fläche und damit weniger Naturschutz, flankiert von Beschleunigungspaketen, etwa im Juli 2025, dem die Thüringer Landesregierung im Bundesrat zugestimmt hat.
(Beifall AfD)
Ja, Thüringen hat einen Antrag zur Reformierung des Wind-an-Land-Gesetzes gestartet, nachdem die AfD hier im Landtag die Abschaffung des Gesetzes gefordert hat. Aber dennoch winkt Thüringen sämtliche Windenergieausbauvorhaben im Bundesrat durch. Auf Landesebene existieren gesetzliche Regeln, die ihr Übriges tun, so das Klimagesetz oder das Windenergiebeteiligungsgesetz oder neuerdings das Errichtungsgesetz ThüringenForst. Die beiden erstgenannten wurden von Rot-Rot-Grün eingeführt. Das Klimagesetz gängelt nicht nur unsere Wirtschaft, sondern auch unsere Natur.
(Beifall AfD)
Wir forderten vor nicht allzu langer Zeit die Aufhebung des Klimagesetzes – die wurde abgelehnt. Wir forderten es in der siebten Legislatur, es wurde auch abgelehnt. Warum haben wir das gefordert? Auch aus umweltpolitischen Gründen.
(Beifall AfD)
Der Schaden, den die Natur durch dieses politische Handeln auf allen Ebenen erfährt, darf nicht länger vergrößert und muss gestoppt werden, auf Landes-, Bundes-, auf EU-Ebene, zum Erhalt der Umwelt und der Heimat.
(Beifall AfD)
Welche Gemeinsamkeiten haben diese drei Ebenen: Länderebene, Bundesebene und EU-Ebene? Sie sind CDU- oder unionsgeführt. Wenn man zutreffend annimmt, dass Naturschutz eine höchst konservative Angelegenheit ist, dann muss man konstatieren, dass die CDU nicht mehr konservativ ist.
(Beifall AfD)
Die Landesregierung ist jedenfalls auf Landes- und Bundesebene aufgefordert, die Priorisierung der Windindustrie gegenüber den Belangen des Naturund Landschaftsschutzes aufzuheben, um weiteren Schaden an unserer Natur abzuwenden. Denn wer das Grüne Herz Deutschlands wie eine Monstranz und mantraartig vor sich her trägt, muss dieses Grüne Herz auch schützen.
(Beifall AfD)
Es liegt also beim Landtag festzustellen, dass der Natur-, Arten- und Landschaftsschutz durch die als Energiewende bezeichnete Transformation zunehmend geschwächt wird und der Ausbau sogenannter erneuerbarer Energien auf Kosten und zulasten der Umwelt vollzogen wird. Es gilt festzustellen, dass die Energiewende eine Gefahr für den Umweltschutz ist. Der Landtag möge deswegen die Landesregierung auffordern, den Ausbau der Windenergiegewinnung nicht länger zulasten des Naturschutzes und des Landschaftsbildes zu forcieren und die im Zusammenhang mit dem Ausbau der Windindustrie stehenden Landesvorschriften dahin gehend prüfen, welchen Einfluss diese auf den Natur-, Arten- und Landschaftsschutz haben. Ferner möge die Landesregierung Landesvorschriften im Zusammenhang mit dem Ausbau der Windenergie ändern, um den negativen Einfluss dieser Windindustrie auf die Natur aufzuheben. Und sie möge sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass das Bundesnaturschutzgesetz im Sinne des „Helgoländer Papiers“ – und ich glaube, an dieser Stelle sind die Artenschützer schon auf unserer Seite, Herr Augsten – der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten so geändert wird, dass die heimischen Vogelarten wieder ausreichend geschützt werden. Und die Landesregierung möge sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass in Landschaftsschutzgebieten und anderen Schutzgebietskategorien keine Windkraft mehr möglich ist. Und sie möge sich dafür einsetzen, dass die mit der Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie einhergehenden Absenkungen von Artenschutzstandards rückgängig gemacht werden.
(Beifall AfD)
Wir beantragen die Überweisung in den Ausschuss für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten.
(Beifall AfD)
Natur-, Arten- und Landschaftsschutz nicht länger der Windindustrie opfern
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben heute mal wieder einen energiepolitischen Antrag der AfD-Fraktion vorliegen. Meine Damen und Herren von der AfD, ich würde mir wirklich wünschen, dass Sie uns hier im Hohen Haus mal vorstellen, wie Sie die Energieversorgung Thüringens perspektivisch gestalten wollen, unter all den Maßgaben, die Sie hier an die Energiewende anlegen.
(Zwischenruf Abg. Dr. Augsten, BSW: Atom-
energie!)
(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Ohne Ener-
giewende!) Ich glaube, dann kämen wir in der gemeinsamen Debatte wirklich mal ein Stückchen weiter. Energieerzeugung ist seit Menschengedenken mit Eingriffen verbunden. Wenn Sie die These in den Raum stellen, dass die Energiewende eine Gefahr für den Umweltschutz, das Landschaftsbild und die Lebensqualität darstellt, dann bedeutet das ja, dass aus Ihrer Sicht das, was vor der Energiewende lag, diese Gefahr nicht darstellen würde. Da bin ich wieder bei der Frage: Wie wird aktuell die Energieversorgung Thüringens gesichert? In weiten Teilen werden die Energiequellen, die dafür sorgen, dass es in unseren Häusern warm ist, dass unsere Autos auf der Straße fahren, dass die Industrie in Thüringen funktioniert, dass wir Licht haben im Raum, nicht in Thüringen zur Verfügung gestellt. In weiten Teilen kommen diese Energiequellen von außerhalb. Und Rückgrat dieser Thüringer Energieversorgung ist aktuell noch die Kohle in der Lausitz. Dort haben wir 400 Quadratkilometer Tagebaurestlöcher, die zum Teil mit Wasser gefüllt sind, bezüglich derer sich die Elbe-Ministerkonferenz gerade mit der Frage beschäftigt, wie wir die restlichen Tagebaue noch irgendwie fluten können. Und am Ende wissen wir, dass für den Erhalt des Wasserspiegels in diesen Tagebauen – damit die Ränder nicht abrutschen, damit die Ortschaften, die am Rand stehen, da nicht reinfallen – so viel Wasser nötig ist, wie die Spree insgesamt hat. In der Folge ist die Wasserversorgung von Berlin nicht mehr sicher. Das ist eine der Wirkungen der bisherigen Energiepolitik. Das hat mit Lebensqualität in der Region nichts zu tun, für die Menschen, die dort ihre Dörfer verloren haben. Das hat mit Artenschutz nichts zu tun, denn die Biotope, die dort weggebaggert worden sind, gibt es nicht mehr. Und all die Arten, die Sie hier eben genannt haben, haben dort keinen Lebensraum mehr.
(Beifall BSW)
Aber gut, wir haben ja gestern schon mal erfahren dürfen, dass das für Sie alles kein Problem ist. Herr Abicht hat gesagt, die Leute, deren Dörfer dort weggebaggert worden sind, haben ja neue Häuser bekommen.
(Zwischenruf Abg. Abicht, AfD: Ich habe
20 Jahre da gelebt! Ich kenne die Situation!) Ja, na klar. Sie haben gestern gesagt: Die Leute haben neue Häuser bekommen. Wahrscheinlich weil das Wahlergebnis für die AfD in Leipzig nicht so besonders ist, ist es für Sie auch vorstellbar, dass Leipzig umgezogen wird, denn darunter liegt das wesentliche Kohlelager, das wir in Mitteldeutschland noch haben.
(Beifall BSW)(Zwischenruf Abg. Abicht, AfD: Ablösen!)
Aber die anderen Formen der Energieversorgung – Uran habe ich gestern schon genannt, will ich heute nicht wiederholen – sind definitiv nichts, was die Lebensgrundlagen der Menschen verbessert, die vom Uranbergbau oder von Atomkraft, von Atomanlagen betroffen sind. Die Frage Öl: Ich will an das Beispiel „Exxon Valdez“ erinnern. Wir können uns aber auch anschauen, wie in den USA – von denen wir demnächst für 200 Milliarden Euro Öl und Gas einführen sollen –
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Pro
Jahr!) die Ölgewinnung läuft: aus Teersanden. Die entsprechenden Probleme, die sich aus dieser Gewinnung ergeben – die aufschwimmenden Schadstoffschichten auf dem Grundwasser –, all das sind vielleicht nicht direkt unsere Probleme, aber es sind Probleme der USA. Auf die Frage Fracking-Gas ist Herr Dr. Augsten schon eingegangen. Im Prinzip gibt es aktuell keine uns mit Energie versorgende Form, die dazu führt, dass die Lebensgrundlagen der Bevölkerung dort, wo diese Energie gewonnen wird, wesentlich verbessert werden.
(Beifall BSW)
In dem Zusammenhang befinden wir uns in einer Abwägung. Auch wenn ich das alles ignorieren würde, müsste ich zumindest feststellen, dass Bodenschätze zur Neige gehen. Diese Abwägung fair zu treffen, dem wird Ihr Antrag nicht gerecht. Dass Windkraftanlagen natürlich ein Eingriff in die Natur sind, dass sie das Landschaftsbild beeinträchtigen, dass sie die Lebensqualität der Menschen im Umfeld negativ beeinträchtigen, ist unstrittig. Aber die Frage ist: Was ist die Alternative? Auf diese Frage geben Sie keine Antwort. Das ist unredlich. Sie fordern die Landesregierung zum Handeln auf und ignorieren dabei, dass Landeskompetenzen in dem Zusammenhang so gut wie nicht gegeben sind. Wir haben in § 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ganz klar das überragende öffentliche Interesse und die öffentliche Sicherheit festgelegt, denen der Ausbau der erneuerbaren Energien dient. Das ist Bundesrecht, das ist vom Land nicht infrage zu stellen. Und natürlich regelt das Bundesrecht auch, wie Maßnahmen zu treffen sind, um mögliche Auswirkungen auf Natur und Landschaft zu vermeiden. Auch dort: Bundesrecht, das wir auf Landesebene entsprechend umsetzen. Diese Maßnahmen werden ergriffen, werden auch an neue wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst. Dazu gehört zum Beispiel, dass es fledermausfreundliche Abschaltalgorithmen für Windkraftanlagen gibt. Eine Windkraftanlage hat in Thüringen den Spitznamen „Fauler Sack“ bekommen, weil sie meistens steht, weil sie aus Fledermausschutzgründen große Teile der Zeit abgeschaltet ist. Es hat also wenig mit Redispatchkosten wegen zu viel Strom im Netz zu tun, wenn in Thüringen Windkraftanlagen stehen, sondern häufig mit Gründen des Artenschutzes. Die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes lässt sich kaum kompensieren. Unsere Überlegung ist deshalb, durch den Rückbau von in der Landschaft herumstehenden Gebäuden, die keiner mehr braucht, eine Kompensation auf den Weg zu bringen. Diesbezüglich wollen wir perspektivisch auch unseren Entsiegelungsfonds nutzen, um das Landschaftsbild wieder von hässlichen Stellen zu entlasten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, kurz zum „Helgoländer Papier“: Das „Helgoländer Papier“ ist nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Es ist 2015 verabschiedet worden. Wir geben unsere Handreichungen zur Berücksichtigung des Vogelschutzes und des Schutzes von Fledermäusen bei der Errichtung von Windkraftanlagen heraus und passen sie regelmäßig an den wissenschaftlichen Erkenntnisfortschritt an. Und vielleicht hat es auch damit zu tun, dass das Auerhuhn gestrichen wurde. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Auerhuhn in den Flügelbereich der heutigen Windkraftanlagen kommt, denn so hoch fliegt es nicht.
(Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Aber
es stört sich an den Anlagen!) Ja, wahrscheinlich haben Sie Auerhühner befragt und die finden die Windkraftanlagen nicht schön. Das kann ich mir durchaus vorstellen. Bitte schön!
Natur-, Arten- und Landschaftsschutz nicht länger der Windindustrie opfern
Vielen Dank für die Möglichkeit der Zwischenfrage. Sie haben gerade von den Abschaltungen zum Schutz der Fledermäuse gesprochen. Erklären Sie mir doch mal den Grund oder zeigen Sie uns die Zahlen, wie viel der Steuerzahler pro Jahr an Ausfallleistungen abgibt, weil Abschaltungen aufgrund des Naturschutzes oder wegen Überlastung des Netzes getroffen werden müssen.
Natur-, Arten- und Landschaftsschutz nicht länger der Windindustrie opfern
Das finden Sie nicht beim Steuerzahler, das finden Sie im Regelfall bei Ihrem Energiepreis, weil das natürlich in den Energiepreis eingeht.
(Zwischenruf Abg. Treutler, AfD: Das ist Qua-
lität!) Ja, das ist richtig. Und natürlich reduziert das den Energiepreis nicht, aber die Kosten, die der Bund gerade ausgibt für die Sanierung der Braunkohletagebaue, findet der Energiezahler auch nicht auf seinem Zettel, sondern das ist vergesellschaftlichte Energiepolitik von den Kosten her. Und wie gesagt: Für die Wismut-Sanierung sind, wenn ich es richtig sehe, in Thüringen bisher schon 4 Milliarden Euro ausgegeben worden. Vor dem Hintergrund sind wir wieder bei dem gleichen Punkt: Jede Form von Energieerzeugung bringt negative Effekte mit sich. Aber seien Sie doch bitte ehrlich und benennen Sie das bei den anderen von Ihnen präferierten Energieerzeugungsmethoden auch. Dann wären wir bei der Wahrheit und könnten uns hier endlich mal vernünftig miteinander unterhalten. Ich will noch mal zur Frage Klimaschutz kommen. Ich gehe davon aus, dass Sie nicht widersprechen, dass eine Reduktion von CO -Emissionen 2 zu einer Verlangsamung der globalen Erwärmung führt. Wenn diese These stimmt, sollte man Anstrengungen unternehmen, um die Reduktion von CO -Emissionen herbeizuführen. 2 Ich habe dem Umweltausschuss in seiner letzten Sitzung mal vorgestellt, wie sich in Thüringen die Wasserverfügbarkeit entwickelt und wie sich Gewässertemperaturen verändern werden. Allein in der Prognose dessen, was wir gerade klimatisch erleben: Es ist verheerend; Thüringen wird von einem wasserreichen Land zu einem Land, das in weiten Teilen massive Probleme mit der Verfügbarkeit von Wasser haben wird.
(Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Deshalb ver-
siegelt man Flächen!) Das sind Punkte, gegen die man etwas tun muss. – Was heißt denn: „Deshalb versiegelt man Flächen“?
(Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Natürlich ver-
siegelt man Flächen! Fahren Sie doch mal in den Wald – die Flächen für die Fundamente für Windkraftanlagen!) Ja, 2.000 Quadratmeter für eine Windkraftanlage, das ist richtig. Ja – aber noch mal: Was ist denn Ihre Alternative? Das Tagebaurestloch, das mit Wasser gefüllt werden muss.
(Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Denken Sie
das mal zu Ende! Sie haben überhaupt keine Argumente!) Natürlich.
Natur-, Arten- und Landschaftsschutz nicht länger der Windindustrie opfern
Ich habe Ihnen deutlich gemacht, dass wir eine Abwägung brauchen und dass Sie bitte so ehrlich sein mögen und mal Ihre Abwägungspunkte auf den Tisch packen sollen, welche Form von Energieversorgung in Thüringen Sie sicherstellen wollen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, aus den von mir beschriebenen Gründen kann ich nur festhalten, der Antrag der AfD-Fraktion hilft uns nicht weiter. Wir versuchen vonseiten der Landesregierung, den Ausbau erneuerbarer Energien mit den Belangen des Naturschutzes zu verknüpfen und Kompensation, soweit das möglich ist, entsprechend zu realisieren. Wir bekennen uns aber auch zur Verantwortung, die Energie, die in Thüringen verbraucht wird, hier in Thüringen zu erzeugen, und sehen das auch als eine Möglichkeit, die Wirtschaft Thüringens zu stärken. Danke schön.
(Beifall CDU, BSW)
Natur-, Arten- und Landschaftsschutz nicht länger der Windindustrie opfern
Vielen Dank, Herr Minister. Ich schaue noch mal ins Rund. Gibt es den Wunsch nach einer Wortmeldung? Den gibt es. Ich bitte die Frau Abgeordnete dazu noch einmal ans Rednerpult.
Natur-, Arten- und Landschaftsschutz nicht länger der Windindustrie opfern
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich will meine Redezeit nutzen und auf ein paar Sachen eingehen. Es ist schon interessant, dass wir immer als Leugner dargestellt werden, aber hier geleugnet wird, dass das Bundesnaturschutzgesetz zulasten der Umwelt geändert wurde. Es wurde geleugnet, dass Beschleunigungspakete zulasten der Umwelt eingeführt wurden. Das ist schon ein bisschen merkwürdig.
(Beifall AfD)
Zweitens: Wenn man zugibt, dass eine bestimmte Energieerzeugungsart Lebensraum gekostet hat, da kann man sich doch nicht hinstellen und sagen: Ja, dann machen wir dasselbe mit Windanlagen hier. Was ist denn das für eine Logik? Keine Logik. Drittens – Energie: Wir haben ein Energiekonzept, das können Sie gern nachlesen. Ich kann es jetzt nicht in Gänze ausführen, es sind mehrere Seiten, aber ich will auf zwei Sachen eingehen. Ja, wir haben im Umweltausschuss das Thema „Wasser“ gehabt. Und was macht die Landesregierung? Sie möchte eine große Wasserstoffinitiative machen. Da möchte ich mal darauf hinweisen, dass dafür Wasser nötig ist. Wenn man gleichzeitig feststellt, dass wir Niedrigwasser und Wassermangel haben, kann das vorn und hinten nicht hinhauen.
(Beifall AfD)
Viertens: Wir sind nicht per se gegen Erneuerbare. Ich finde zum Beispiel Biogas ganz sinnvoll. Aber was hat die Landesregierung gemacht? Sie hat sich groß hingestellt und getönt, nachdem das Biomasse-Paketgesetz geändert wurde: Ja, wir führen da Besserungen ein für die Altanlagen, denn die stehen ja schon mal. – Nichts ist passiert. Das Einzige, was passiert, ist, dass man sagt: Na ja, liebe Landwirte, ihr kriegt jetzt eine Biogasberatung. Doch die Firma, die das macht, ist noch nicht mal eine Thüringer Firma, sondern sitzt in Sachsen. Das dazu! Und dann zum fünften Punkt – Bodenschätze: Ich weiß nicht, Herr Kummer, also die Windanlagen, die sind ja nicht aus Holz gebaut, sondern aus Beton und da sind seltene Erden drin, von denen wir auch wissen, dass die irgendwann zur Neige gehen. Also da haben Sie sich widersprochen. Insgesamt ist doch festzustellen, dass wir die Einzigen sind, die sich hier für den Umweltschutz einsetzen. Mir ist inzwischen auch egal, welche Argumente Sie finden oder so. Aber Sie brauchen uns hier nicht als irgendwelche Leugner hinzustellen oder dass wir nichts machen. Wir haben einen konkreten Antrag. Selbst Herr Gottweiss musste zugeben, es ist nicht alles schlecht in diesem Antrag. Sie lehnen ihn ab, nur weil er von der AfD kommt. Das ist wirklich lächerlich.
(Beifall AfD)
Natur-, Arten- und Landschaftsschutz nicht länger der Windindustrie opfern
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Ich schaue noch mal Richtung Minister. Gibt es den Wunsch nach einer Erwiderungsrede? Den gibt es nicht, das kann ich nicht erkennen. Ich habe jetzt unmittelbar zur Einbringung des Antrags keinen Wunsch nach Überweisung gehört.
(Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD)
Doch. An den Umwelt- und Energieausschuss sicherlich. Dann stimmen wir über diesen Überweisungswunsch zuerst ab. Wenn Sie der Überweisung des Antrags mit der Drucksachennummer 8/2797 an den Ausschuss für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zustimmen, dann bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Dazu sehe ich die Handzeichen aus der Fraktion der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Dazu sehe ich die Handzeichen aus den Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und Die Linke. Gibt es Enthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Da diesem Überweisungswunsch nicht stattgegeben wurde, stimmen wir jetzt über den Antrag als solchen ab. Wenn Sie diesem Antrag zustimmen, bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Dazu sehe ich die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Dazu sehe ich die Handzeichen aus den Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und Die Linke. Damit ist der Antrag in Drucksache 8/2797 abgelehnt. Meine Damen und Herren, wir schließen damit den Tagesordnungspunkt 27 und kommen zum TagesAntrag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/2796 Ist die Begründung gewünscht? Das ist der Fall. Ich bitte die Frau Abgeordnete ans Mikrofon.
Dringender Regulierungsbedarf des Waschbärbestands in Thüringen zum Schutz von Artenvielfalt und Kulturlandschaft im Freistaat
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, werte Gäste, der Waschbär ist in Thüringen längst kein Randphänomen mehr. Sein Bestand hat sich über Jahre hinweg deutlich ausgeweitet und ist heute flächendeckend vorhanden. Die kontinuierlich hohen und weiter steigenden Abschusszahlen in Thüringen zeigen dabei vor allem eines: Die Thüringer Jägerschaft versucht mit großem Engagement, auf eigene Kosten diesem Problem entgegenzuwirken. Gleichzeitig machen diese Zahlen deutlich, dass die bisherigen Rahmenbedingungen nicht ausreichen, um den Bestand wirksam zu steuern.
(Beifall AfD)
Wir reden hier nicht von einem niedlichen Räuber mit Augenbinde, sondern von einer gefährlichen invasiven Art, die eine dauerhafte Herausforderung für die Thüringer Ökosysteme, das gesellschaftliche Zusammenleben und den Schutz unserer Heimat darstellt. Der Waschbär ist hoch anpassungsfähig und nutzt ein breites Nahrungsspektrum. Dadurch entsteht ein kaum kalkulierbarer Druck auf empfindliche Artengemeinschaften. Die anhaltende Störung ökologischer Gleichgewichte und die schleichende Schwächung lokaler Vorkommen können langfristig zum Verlust heimischer Arten führen und damit die biologische Vielfalt unserer Thüringer Heimat nachhaltig beeinträchtigen.
Dringender Regulierungsbedarf des Waschbärbestands in Thüringen zum Schutz von Artenvielfalt und Kulturlandschaft im Freistaat
Frau Düben-Schaumann, wir unterbrechen kurz die Redezeit, weil ich einfach noch mal darauf hinweisen möchte, dass es unhöflich ist, wenn die Rednerin durch andauernde Unterhaltung hier im Plenarsaal gestört wird. Ich bitte noch mal, auch wenn es schon langsam aufs Ende zugeht, Ihre Aufmerksamkeit auf die Rede zu richten. Vielen Dank. Wir haben die Redezeit angehalten und setzen Sie nunmehr fort.
Dringender Regulierungsbedarf des Waschbärbestands in Thüringen zum Schutz von Artenvielfalt und Kulturlandschaft im Freistaat
Danke. Besonders betroffen sind bodenbrütige Vogelarten, Amphibien, Kleinsäuger sowie weitere wenig anpassungsfähige Arten in strukturreichen Kulturlandschaften. Hinzu kommt die zunehmende Ausbreitung in Siedlungsräumen. Waschbären nutzen urbane Strukturen gezielt als Lebensraum. Das führt zu Sachschäden, hygienischen Problemen und Nutzungskonflikten. Diese Entwicklung ist nicht Ausdruck mangelhafter jagdlicher Beteiligung, sondern das Ergebnis rechtlicher, organisatorischer und praktischer Grenzen der Regulierung, insbesondere in befriedeten Bezirken. In einer friedlichen und rechtsstaatlichen Ordnung bedeutet Naturschutz nicht staatliche Übersteuerung, sondern klare Zuständigkeiten, verlässliche Regeln und ein regulierendes Eingreifen dort, wo es erforderlich ist. Die Steuerung invasiver Arten gehört dazu. Sie dient dem Schutz funktionierender Ökosysteme und damit dem Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Die Jagd ist dabei das zentrale Instrument. Sie wird jedoch nicht vom Staat selbst ausgeübt, sondern von verantwortungsbewussten Jagdausübungsberechtigten. Diese leisten bereits heute erhebliche Beiträge zur Hege, Revierpflege und zur Stabilisierung unserer Kulturlandschaften. Die Regulierung invasiver Arten stellt eine zusätzliche Aufgabe dar, die Zeit, Fachkenntnisse und finanzielle Mittel erfordert. Wer diese Leistung erwartet, muss sie auch ermöglichen.
(Beifall AfD)
Unterstützung bedeutet nicht Bevormundung, sondern die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen. Dazu gehören eine belastbare Datengrundlage, praxistaugliche Regelungen für Bejagung und Fang, insbesondere im urbanen Raum, sowie eine angemessene Anerkennung des zusätzlichen Aufwands. Ebenso wichtig ist die Einbindung der Thüringer Bevölkerung. Offene Mülltonnen, zusätzliche Futterstellen und ein falsch verstandener Tierschutz verschärfen das Problem und unterlaufen jede Regulierung. Unser Antrag steht für einen verantwortungsbewussten Umgang mit dieser Entwicklung: Regulieren, wo es notwendig ist, Verantwortung stärken, wo sie bereits getragen wird. Lassen Sie uns die Thüringer Ökosysteme schützen, bevor heimische Arten dauerhaft verdrängt werden.
(Beifall AfD)
Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Dringender Regulierungsbedarf des Waschbärbestands in Thüringen zum Schutz von Artenvielfalt und Kulturlandschaft im Freistaat
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Damit eröffne ich die Aussprache. Als Ersten auf der Rednerliste habe ich Abgeordneten Jens Thomas für die Fraktion Die Linke. Bitte.
Dringender Regulierungsbedarf des Waschbärbestands in Thüringen zum Schutz von Artenvielfalt und Kulturlandschaft im Freistaat
Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, der vorliegende Antrag befasst sich mit dem Waschbären als invasiver Art in Thüringen. Dass invasive Arten Herausforderungen für den Naturschutz darstellen können, bestreiten wir nicht. Artenschutz und der Schutz sensibler Ökosysteme sind wichtige Aufgaben. Aber dieser Antrag geht den völlig falschen Weg. Der Waschbär ist keine neue Erscheinung. Er wurde bereits 1934 gezielt in Deutschland angesiedelt und hat sich seitdem über Jahrzehnte hinweg stetig ausgebreitet. Diese Entwicklung ist Realität und lässt sich nach fast 100 Jahren nicht mehr rückgängig machen. Wer heute so tut, als könne man diese Art einfach wieder entfernen, verkennt die ökologische Ausgangslage. Die Konsequenz daraus kann nur sein: Wir müssen lernen, mit den Waschbären zu leben, und zwar auf eine Weise, die dem Naturschutz tatsächlich dient. Die AfD behauptet, eine konsequente und intensivierte Bejagung sei das effektivste Mittel zur Regulierung des Waschbärbestands.
(Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Das ist doch
Quatsch!) Diese Aussage ist wissenschaftlich nicht belegt. Populationsökologische Erkenntnisse zeigen vielmehr: Bei hochanpassungsfähigen Arten wie den Waschbären führt verstärkter Jagddruck häufig nicht zu einer nachhaltigen Bestandsreduktion. Verluste werden durch höhere Fortpflanzungsraten ausgeglichen und frei werdende Reviere rasch durch Tiere aus umliegenden Gebieten neu besetzt. Sowohl der NABU als auch der BUND weisen seit Jahren darauf hin, dass Abschüsse allein kein geeignetes Steuerungsinstrument sind und im Zweifel sogar kontraproduktive Effekte haben. Wer also ernsthaft Artenschutz betreiben will, darf sich nicht an Abschusszahlen orientieren.
(Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Sie wissen
aber schon, dass Waschbären mit Fallen gefangen werden, nicht geschossen! Das ist der Unterschied!) Vielmehr ist es richtig, Herr Cotta, über andere Regulationsmethoden nachzudenken. In Kassel wurde genau das versucht. In einem Pilotprojekt, das leider inzwischen aufgrund von Zuständigkeitsgerangel pausiert wurde, wurden Waschbären gefangen, ste rilisiert und wieder ausgesetzt, um die Reproduktion gezielt zu begrenzen, ohne ständig neue Tiere nachrücken zu lassen. Dieses Projekt ist sicherlich kein Allheilmittel, aber es zeigt, es gibt Alternativen zur reinen Bejagung. Es gibt Wege, die wissen schaftlich begleitet, tierschutzgerecht und langfristig angelegt sind. Im AfD-Antrag kommt diese Perspek tive nicht vor.
(Beifall Die Linke)
Stattdessen setzen Sie eindeutig auf Abschussprämien, Intensivierung der Jagd- und Fangsysteme, unabhängig davon, ob diese Strategie überhaupt wirksam ist. Das ist kein Zufall, sondern ein bekanntes Muster. Ob Wolf, ob Kormoran, ob Fisch oder Biber, oder nun der Waschbär – die Antwort der AfD ist immer dieselbe: abschießen statt differenzieren, vereinfachen statt verstehen, Symbolpolitik statt Naturschutzpolitik.
(Beifall Die Linke)
Artenschutz ist aber kein Schießstand.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Ihr
seid keine Naturschützer!) Er verlangt Fachlichkeit, wissenschaftliche Begleitung und den Mut, auch unbequeme, aber wirksame Wege zu gehen. Wir brauchen Prävention, etwa durch besseres Abfallmanagement, sowie Aufklärung der Bevölkerung. Und wir brauchen die Bereitschaft, neue Ansätze zumindest zu prüfen, statt sie komplett auszublenden. Der Antrag der AfD leistet das nicht. Er suggeriert Handlungsfähigkeit, wo ökologische Komplexität herrscht, und reduziert Naturschutz auf Jagdpolitik. Deshalb sagen wir als Linke klar: Wir nehmen den Schutz der Artenvielfalt ernst, aber wir lehnen eine Politik ab, die immer nur zur Flinte oder Büchse greift. Aus diesen Gründen wird die Fraktion Die Linke diesem Antrag nicht zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Dringender Regulierungsbedarf des Waschbärbestands in Thüringen zum Schutz von Artenvielfalt und Kulturlandschaft im Freistaat
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, der Waschbär – Procyon lotor –, im älteren deutschen Sprachgebrauch auch Schupp genannt, ist ein Kleinbär aus Nordamerika – hochintelligent, anpassungsfähig und ein ausgeprägter Kulturfolger. Dass wir uns heute mit ihm beschäftigen, ist aber keine Laune der Natur, sondern das Ergebnis menschlichen Handelns. Zwischen – und jetzt muss ich Herrn Thomas berichtigen –, nicht 1934, sondern zwischen 1927 schon und 1934 gelangten mehrere Waschbären in Deutschland in die Freiheit, zunächst durch Entkommen aus Gehegen, später sogar durch Auswilderung. Damals glaubte man, die heimische Fauna zu bereichern und jagdlich nutzbar zu machen. Was fehlte, war ökologisches Wissen. Dieses Wissen haben wir heute, und daraus erwächst heute Verantwortung. Heute wissen wir, dass Ökosysteme äußerst empfindlich auf gebietsfremde Arten reagieren. Invasive Neozoen können Nahrungsketten destabilisieren – wir haben es vorhin auch beim Einbringen gehört –, Brutplätze zerstören und lokale Populationen massiv unter Druck setzen. Das gilt auch für den Waschbären, mag er noch so niedlich sein. Studien etwa aus Brandenburg zeigen, dass ganze Brutkolonien, beispielsweise von Kormoranen, verschwinden können, wenn sich Waschbären in unmittelbarer Nähe ansiedeln. Wäre schon mal eine Lösung für den Kormoran. Auch Fledermäuse, Amphibien und Bodenbrüter geraten unter zunehmenden Druck. Diese Erkenntnisse sind fachlich belegt und dürfen nicht ignoriert werden. Auch in Thüringen nehmen die Nachweise und Sichtungen zu. Der Waschbär ist angekommen und er wird bleiben. Die entscheidende Frage ist also nicht, wo wir ihn wahrnehmen, sondern wie wir sachlich und verantwortungsvoll mit dieser Realität umgehen. Derzeit erfolgt die Regulierung überwiegend über jagdliche Entnahmen. In mehreren Bundesländern unterliegt der Waschbär dem Jagdrecht, in Hessen gibt es sogar eine Schonzeit. Doch man muss ehrlich sagen, die bisherige Bejagung hat die Ausbreitung nicht verhindert. Waschbärpopulationen reagieren auf Entnahmen mit – Herr Thomas hat es schon gesagt – erhöhter Reproduktionsleistung, und gerade im urbanen Raum stößt auch die Jagd auf rechtliche und praktische Grenzen. Und damit sind wir jetzt beim Antrag der AfD. Sie stellen zunächst richtig fest, dass sich der Waschbär weiter ausbreitet. Doch schon die Annahme, eine konsequente Bejagung sei das effektivste Mittel zur Bestandsregulierung, greift zu kurz. Populationsökologie ist eben komplex – einfache Lösungen gibt es hier nicht. Meine Damen und Herren, ich frage mich zudem: Warum kommt dieser Antrag ausgerechnet jetzt? Wir haben im letzten Plenum den Doppelhaushalt 2026/2027 beschlossen. Dort hätte es die Möglichkeit gegeben, Mittel für Monitoring, Forschung oder die gezielte Unterstützung der Jägerschaft bereitzustellen. Diese Gelegenheit wurde nicht genutzt. Jetzt nach Abschussprämien zu rufen, wirkt daher weniger wie ein durchdachtes Konzept, sondern eher wie nachträgliche Symbolpolitik.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Hinzu kommt eine weitere Leerstelle. Warum greifen Sie ausgerechnet den Waschbären singulär heraus? Dieses Vorgehen erinnert – wir haben es gerade gehört – stark an die früheren Debatten, etwa zum Thema „Wolf“. Auch dort hat die AfD sehr frühzeitig die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht gefordert, ohne die damaligen rechtlichen Realitäten zu berücksichtigen. Zu diesem Zeitpunkt unterlag der Wolf noch einem besonders hohen Schutzstatus auf europäischer Ebene – wir erinnern uns –, und eine nationale Aufnahme ins Jagdrecht hätte damals weniger geholfen, als vielmehr rechtliche Konflikte, Vollzugsprobleme und falsche Erwartungen erzeugt. Und erst nachdem sich jetzt der europäische Schutzstatus verändert hat und der Wolf jetzt zeitnah in das Bundesjagdgesetz aufgenommen wird, bestehen heute tatsächlich rechtssichere und praktikablere Handlungsspielräume. Das zeigt: Für Entscheidungen entscheidend sind der richtige Zeitpunkt, der passende Rechtsrahmen und eine realistische Einschätzung der Wirkung – nicht der schnelle Ruf nach vermeintlich einfachen Instrumenten.
(Zwischenruf Abg. Abicht, AfD: AfD wirkt!)
Auch beim Waschbären droht nun dasselbe Muster. Ein einzelnes öffentlichkeitswirksames Beispiel wird herausgegriffen und mit klar klingenden Forderungen versehen, ohne es in ein übergeordnetes, fachliches, abgestimmtes Gesamtkonzept zum Umgang mit invasiven Arten einzubetten. Was kommt als Nächstes? Der Goldschakal dann im April, der Marderhund im Juni, und im September sprechen wir über den Fischotter?
(Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD)
Ich weiß, deswegen sagte ich es. Was wir brauchen, ist ein anderer Ansatz: wissenschaftlich fundiertes Monitoring, realistische Zieldefinitionen, der Schutz besonders sensibler Lebensräume, die konsequente Verhinderung weiterer Ausbringung und eine sachliche, nüchterne Debatte ohne Alarmismus.
(Beifall CDU)
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich klar sagen: Eine vollständige Ausrottung invasiver Arten – ich denke, da sind wir uns alle einig – ist auf der kontinentalen Ebene faktisch unmöglich. Das gibt es auf Inseln, aber die sind eben abgeschlossene Räume. Thüringen ist keine Insel. Die Jägerschaft leistet bereits heute einen wichtigen Beitrag. Sie verdient unsere Anerkennung und verlässliche Rahmenbedingungen, aber sie darf nicht zum Reparaturbetrieb für politisch vereinfachte Lösungen gemacht werden. Der Antrag der AfD suggeriert Handlungsfähigkeit, liefert aber keine tragfähige Gesamtstrategie. Er reduziert ein komplexes ökologisches Problem auf Abschusszahlen und Prämienlogik. Das ist weder nachhaltig noch verantwortungsvoll. Meine sehr geehrten Damen und Herren, weil wir das Thema aber ernst nehmen, werden wir es nicht bei der Ablehnung dieses Antrags belassen. Die Brombeerkoalition wird zeitnah einen Selbstbefassungsantrag vorlegen, der die Problematik invasiver Arten nicht isoliert am Beispiel des Waschbären, sondern im gesamtökologischen Zusammenhang betrachtet.
(Unruhe AfD)
Dabei geht es um ein landesweites wissenschaftlich fundiertes Management invasiver Arten mit klaren Prioritäten, belastbarem Monitoring und realistischen, rechtssicheren Handlungsoptionen. Der Waschbär wird dabei selbstverständlich eine Rolle spielen, aber nicht als singulärer Stellvertreter eines sehr viel größeren Problems. Unser Ziel ist keine Symbolpolitik, sondern eine fachlich belastbare Umweltpolitik, die Naturschutz, Jagd, Landwirtschaft und urbane Räume zusammendenkt.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Deshalb lehnen wir den AfD-Antrag ab. Und zum Ende noch an alle Nicht-Jäger und NichtVegetarier: Der Waschbär schmeckt sehr lecker. Zur Unterstützung der Jagd auf den Waschbären vielleicht mal an den heimischen Jäger wenden und fragen; Rezepte kann man sich im Internet heraussuchen – eine sehr leckere Sache. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Dringender Regulierungsbedarf des Waschbärbestands in Thüringen zum Schutz von Artenvielfalt und Kulturlandschaft im Freistaat
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Fraktion der AfD spricht Frau Abgeordnete Hoffmann. Und ich bitte um Ruhe und Aufmerksamkeit auch bei der Rednerin der AfD und auch wenn wir auf 18.00 Uhr zugehen.
Dringender Regulierungsbedarf des Waschbärbestands in Thüringen zum Schutz von Artenvielfalt und Kulturlandschaft im Freistaat
Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer! Das ist eine interessante Idee, Herr Tiesler. Wir können ja zusammen eine Kochshow machen: „Kochen mit Hoffmann und Tiesler“, ja? Und dann können Sie mal Ihr Gesamtkonzept vorstellen, wie Sie die invasiven Arten angehen wollen.
(Beifall AfD)
Aber ich wollte eigentlich zuerst auf Herrn Thomas eingehen. Welche Kompetenz Sie haben, merkt man schon daran, dass Sie Kormoran, Wolf und Waschbären in einen Topf werfen. Der Waschbär ist eine invasive Art, für den eine EU-Verordnung besteht, dass man diese bekämpft. Der Wolf ist keine invasive Art, sondern hat sich wieder angesiedelt. Und die AfD ist nicht dafür, den Wolf auf null zu schießen, sondern wir sagen: Es muss ein Gleichgewicht herrschen zwischen Landwirtschaft und Umwelt.
(Beifall AfD)
Und das haben wir kürzlich auch im Umweltausschuss so gemacht. Jetzt meine Rede. Ich möchte sie mit einem Zitat beginnen, nämlich mit der Antwort der Landesregierung, der alten Landesregierung, auf meine Anfrage 7/3176, eine meiner vielen Anfragen zum Thema „Bodenbrüterbestand, invasive Arten“ und zum Thema „Prädatorenmanagement“. Interessant übrigens, Herr Tiesler: Da findet sich nicht viel von Ihnen in der Parlamentsdokumentation. Frage: „Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zum Einfluss invasiver Arten wie Waschbär auf den Rebhuhnbestand?“ Antwort: „Von den invasiven Arten hat der Waschbär einen zunehmenden Einfluss auf die Rebhuhnbestände. Der Einfluss des Waschbären kommt stärker zum Tragen, je größer dessen Population ist und je weniger Deckung der Lebensraum bietet. Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass linienförmige Saumstrukturen, die vom Rebhuhn als Brutplatz genutzt werden, gezielt von Waschbären abgesucht werden. Bei flächigen Strukturen haben es Prädatoren deutlich schwerer, die versteckt liegenden Gelege zu finden, sodass die Prädationsrate insgesamt sinkt. Allgemein ist festzustellen, dass durch Prädation […] sowohl Eier als auch Jung- und Altvögel gefährdet werden.“ Ich gehe davon aus oder ich hoffe, dass die neue Landesregierung das so sieht wie die alte, denn Herr Kummer war ja früher bei den Linken. Jedenfalls geht es anderen Bodenbrütern wie Feldlerche, Kiebitz oder Bekassine – das haben wir vorhin schon gehört – genauso wie dem Rebhuhn, wobei das Rebhuhn als bemerkenswert hervorzuheben ist. Es ist nicht nur Vogel des Jahres 2026, sondern es hat in Thüringen extrem niedrige Bestände und ist deswegen besonders schützenswert. Eine Antwort auf meine Anfrage zum Thema in dieser Legislatur hat ergeben, dass es in Thüringen nur 850 bis 1.100 Brutpaare gibt.
(Zwischenruf Abg. Dr. Augsten, BSW: Wegen
des Klimawandels!) Es sind aber nicht nur die Bodenbrüter. Waschbären sind in der Lage, an Bäumen hochzuklettern und dort Gelege und Bruten abzuräumen. Ja, sie sehen niedlich aus – Herr Tiesler hat es gesagt –, aber auch irgendwie wie kleine Verbrecher. Sie sind aber eine ernste Gefahr für unsere Vogelwelt, für die Amphibien und die Kleinsäuger, auch wenn das Bewusstsein für diese Gefahr noch nicht bei allen angekommen ist – ich gucke mal so in die linke Ecke. Darüber hinaus besteht die Gefahr der Übertragung von Zoonosen wie Staupe, Tollwut oder Infektionen mit dem Waschbär-Spulwurm. Die bisherigen Maßnahmen der Landesregierung waren nicht ausreichend. Meistens haben sich die Jäger darum gekümmert. Deswegen ist die Leistung der Jäger nicht nur ideell, sondern finanziell besser zu unterstützen.
(Beifall AfD)
Deswegen haben wir einen Forderungskatalog aufgelegt, nämlich bezüglich eines landesweiten und wissenschaftlich fundierten Monitorings. Herr Tiesler, es geht nicht nur darum, zu schießen oder mit der Falle einzufangen, sondern es geht um das Monitoring. Wir wollen geeignete Voraussetzungen für die Intensivierung von Bejagungs- und Fangmaßnahmen. Ein praxisgerechtes Konzept zur Bejagung in urbanen Räumen soll entwickelt werden sowie tragfähige Rahmenbedingen für die Jagdausübungsberechtigten und eine aufwandsgerechte und praktikable Abschussprämie wie beim Schwarzwild – aber bitte nicht so bürokratisch.
(Beifall AfD)
Zudem – Kollegin Düben-Schaumann hat es schon gesagt – soll es eine breit angelegte Aufklärungskampagne geben. Das würde ich schon als Gesamtkonzept bezeichnen, aber ich bin mal gespannt, was die CDU hier auflegt. Zuletzt soll sich die Landesregierung auf Bundesebene für ein einheitliches und wissenschaftlich fundiertes Monitoring sowie abgestimmte Maßnahmen zur Eindämmung invasiver Arten einsetzen. Ich glaube, das haben Sie alles nicht gelesen, Herr Tiesler, Sie mussten ja einen Grund finden, warum Sie einen AfD-Antrag ablehnen. Aber ich bin begeistert, dass Sie das wieder als Kopie als Selbstbefassungsantrag im Ausschuss machen, wie Sie das schon öfter gemacht haben. AfD wirkt offensichtlich.
(Beifall AfD)
Ich habe meine Rede mit einer Idee von Ihnen begonnen und ich will auch so enden. Wir werden das so machen: Zum nächsten Haushalt, wenn das Doppeljahr rum ist, werden wir mal was einstellen – und dann schauen wir mal, wie Sie abstimmen werden, ja? Das wird doch hoffentlich nicht ein Nein sein. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Dringender Regulierungsbedarf des Waschbärbestands in Thüringen zum Schutz von Artenvielfalt und Kulturlandschaft im Freistaat
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Wenn es keine weiteren Redewünsche aus den Reihen der Abgeordneten gibt, dann übergebe ich das Wort an Umweltminister Tilo Kummer.
Dringender Regulierungsbedarf des Waschbärbestands in Thüringen zum Schutz von Artenvielfalt und Kulturlandschaft im Freistaat
Meine sehr verehrten Damen und Herren, invasive Arten machen uns schon ganz schön zu schaffen. Ich würde viel darum geben, amerikanische Krebse wieder aus unseren Gewässern loszuwerden, weil sie mit der Krebspest unsere einheimischen Krebse weitgehend ausgerottet haben. Überall wo sie hinkommen, schaffen sie das auch. Aber es gibt keine einfachen Wege. Wir haben eine ganze Reihe von Arten, deren unbedachtsame Auswilderung oder deren Entfleuchen in Deutschland, in Europa, auch in anderen Ländern dieser Welt für wirklich verheerende Konflikte mit der heimischen Natur gesorgt hat. Ich meine, wir können ja mit Riesenbärenklau und anderen Sachen weitermachen. Vor dem Hintergrund wäre es sinnvoller, sich mit dem Thema umfangreicher zu beschäftigen, als mit einer einzelnen herausgepickten Art.
(Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Kön-
nen wir doch im Ausschuss machen!) Der Waschbär ist seit 2016 europaweit als invasiv eingeordnet. Seitdem unterliegt er der Verpflichtung eines Monitorings, den entsprechenden Berichtspflichten der Europäischen Union. Das heißt, wir haben auch entsprechende Zahlen zur Beurteilung. Und da gerade die ganze Gesellschaft unter Bürokratiekosten stöhnt, sehen wir ein weitergehendes Monitoring aus Kosten- und Aufwandsgründen als nicht hilfreich an. Denn welche neuen Erkenntnisse soll es uns bringen? Wir wissen, dass die Waschbärenpopulation drastisch ansteigt. Wir wissen auch, welche Auswirkungen der Waschbär hat. Vor diesem Hintergrund fehlt es uns nicht an Erkenntnis, es fehlt uns eher an den Möglichkeiten, den Bestand wirksam zu reduzieren. Dass der Waschbär auf viele Arten Auswirkungen hat, ist angesprochen worden. Irgendwie werden immer die Fische vergessen. Aber auch Fische gehören in sein Beutespektrum. Er ist eine sehr breit aufgestellte Art, was sein Nahrungsspektrum angeht, und nutzt alles, was er kriegen kann. Wo Arten aufgrund ihres zurückgegangenen Lebensraums in Gefährdungssituationen sind, wirkt eine zusätzliche Bedrohung durch den Waschbären, auf den die Arten häufig nicht eingestellt sind, natürlich besonders gravierend. Deshalb sind Managementmaßnahmen notwendig. Die Managementmaßnahmen bestehen auf der einen Seite in der Jagd. Da sind in Thüringen alle Möglichkeiten ausgereizt. Das heißt, der Waschbär kann in Thüringen gejagt werden, es gibt keine Schonzeit. Das Einzige, was geschont werden muss, was sich aus jagdethischer Sicht natürlich gehört, sind die Elterntiere während der Aufzucht. Der Waschbär darf auch mit Nachtsichttechnik gejagt werden. Auch das geht in Thüringen, das ist insoweit alles geklärt. Vor dem Hintergrund zeigt auch die ständig steigende Jagdstrecke des Waschbären – im letzten Jahr waren es über 18.000 Tiere, die erlegt worden sind –, dass wir dort die entsprechenden Ergebnisse erzielen. Der zweite Teil des Managements ist, dass man natürlich auch bestimmte bedrohte Arten vor dem Waschbären schützen kann, zum Beispiel durch Einzäunung, durch Manschetten, die an Höhlenbäumen angebracht werden können, zum Teil auch mit Strom. Das sind aber alles ziemlich aufwendige Geschichten. Die dritte Geschichte ist die Öffentlichkeitsarbeit, wo man natürlich auch noch mal deutlich macht: Lasst bitte kein Futter für die Waschbären stehen, um sie nicht in Hausnähe anzuziehen. Auf der Homepage unseres Ministeriums können Sie das Informationsblatt „Waschbär: Management- und Maßnahmenblatt“ finden, womit wir auch dieser Frage entsprechend nachkommen. Ja, meine sehr verehrten Damen und Herren, für die Aufwendung der Jägerschaft bei der Jagd auf Waschbären möchte ich hier an dieser Stelle einen ganz herzlichen Dank sagen. Das ist nicht selbstverständlich. Auch wenn Waschbär in Buttermilch bei „Chefkoch“ sehr gelobt wird – das Waschbärenfell war früher sehr begehrt. Vielleicht hilft es uns in Thüringen, mal wieder eine Kürschnerei auf den Weg zu bringen. Ich finde das einen unglaublichen Frevel – auch bei landwirtschaftlichen Nutztieren –, dass wir die Felle heutzutage nicht mehr verwenden. Das ist ein wunderbares Material. Mit solchen Dingen kommen wir vielleicht ein Stückchen weiter voran. Frau Hoffmann, eine Abschussprämie – ja, wir haben eine Abschussprämie bei der afrikanischen Schweinepest. Wenn Sie sich mal die Bewertung des Rechnungshofs durchlesen – die ist ausgesprochen schwierig. Das ist auch mit ein Grund, warum wir jetzt die Ausreichung der Mittel vereinfachen wollen: weil wir sie an die Trichinenschau koppeln. Wenn ich eine Abschussprämie für einen Waschbären einführen wollte, müsste ich natürlich irgendwo den Nachweis erbringen lassen, dass es diesen Waschbären gegeben hat und dass er wirklich geschossen wurde. Damit haben Sie diesen Aufwand. Das ist ein Punkt, wo man überlegen muss: Bringt das wirklich etwas? Welche Effekte erziele ich damit? Deshalb rate ich, eher andere Wege zu gehen. Ich glaube, wir kommen damit nicht wirklich weiter. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir unterstützen im Übrigen den Schutz des Niederwildes aus Mitteln der Jagdabgabe, auch vor dem Waschbär. Hier wird zum Beispiel in Thüringen seit 2022 zum Schutz des Rebhuhns die Beschaffung von Fangeinrichtungen ermöglicht. Ich will zum befriedeten Bezirk noch sagen, dass es selbstverständlich so ist, dass sachkundige Eigentümer und Nutznießer im befriedeten Bezirk unter Beachtung des Tierschutzgesetzes, unter Anwendung des Bundesjagdgesetzes den Waschbären fangen und töten dürfen. Hier braucht es keine gesonderte Sachkunde. Dementsprechend haben wir hier die Möglichkeit. Ein Jagdausübungsberechtigter kann aber im befriedeten Bezirk nicht tätig werden. Das kann nur der Grundstückseigentümer, aber der Grundstückseigentümer kann sich Hilfe holen. Diese Möglichkeiten gibt es alle und ich kann nur dafür werben, sie entsprechend anzuwenden. Wie gesagt, mit Mitteln der Jagdabgabe unterstützen wir durchaus auch bei der Beschaffung von Fallen, wenn es um konkrete Projekte geht. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Dringender Regulierungsbedarf des Waschbärbestands in Thüringen zum Schutz von Artenvielfalt und Kulturlandschaft im Freistaat
Vielen Dank, Herr Minister.
(Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Um-
weltausschuss!) Meine Damen und Herren, bevor wir zur Abstimmung kommen, schaue ich noch einmal. Es gibt keine weiteren Redewünsche. Gab es den Wunsch nach Überweisung an einen Ausschuss?
Dringender Regulierungsbedarf des Waschbärbestands in Thüringen zum Schutz von Artenvielfalt und Kulturlandschaft im Freistaat
Ich nehme den Wunsch nach Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten wahr. Dann lassen Sie uns darüber zuerst abstimmen. Wenn Sie also wünschen, dass der Antrag mit der Drucksachennummer 8/2796 an den Ausschuss für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten überwiesen werden soll, dann bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Dazu sehe ich die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Dazu sehe ich die Stimmen aus den Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und Die Linke. Gibt es Enthaltungen? Das kann ich nicht wahrnehmen. Dann stimmen wir jetzt über den Antrag als solchen ab. Wenn Sie also dem Antrag mit der Drucksachennummer 8/2796 zustimmen, dann bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Dazu sehe ich die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Dazu sehe ich die Stimmen aus den Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und Die Linke. Gibt es Enthaltungen? Das kann ich nicht wahrnehmen. Dann ist der Antrag damit abgelehnt. Wir können den Tagesordnungspunkt 28 damit schließen. Meine Damen und Herren, mit Blick auf die Uhr und die Verabredung, dass wir nach 18.00 Uhr keine weiteren Tagesordnungspunkte aufrufen, kann ich hiermit die Sitzung beenden. Eine kurze Erinnerung noch: 10 Minuten nach Sitzungsende trifft sich, zumindest ist das im entsprechenden Kalender nachzulesen, der Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung. Die nächsten planmäßigen Plenarsitzungen finden am 25., 26. und 27. März statt. Kommen Sie gut nach Hause. Einen schönen Valentinstag am 14. Februar und bis dahin. Auf Wiedersehen.