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Ralph Hutschenreuther

BSW 06.02.2026 Sitzungen 8/37

Thüringer Gesetz zur Beseitigung rechtsfreier Räume im Asylbereich

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer hier im Raum und am Livestream, gestatten Sie mir überraschenderweise, mich an dieser Stelle bei den Kollegen der AfD für die Einreichung dieses Gesetzentwurfs zu bedanken, mich deshalb dafür zu bedanken, weil Sie kaum ein besseres Beispiel hätten liefern können, dass keiner hier im Hohen Haus sich Sorgen machen muss, dass das BSW in diesem Plenum einen guten AfD-Antrag in die Ausschüsse überweist oder ihm zustimmen muss. (Beifall BSW) Denn einen solchen Antrag gab es bisher nicht, und dieser Entwurf ist es auch nicht. (Beifall BSW) Herr Kollege Haseloff, schon mit der Überschrift, wie Sie jetzt in der Landespressekonferenz betont, erst recht vehement verteidigt haben, haben Ihre lieben Kollegen Sie verheizt. (Heiterkeit AfD) Es gibt in Deutschland keine rechtsfreien Räume. Ein Zimmer ist auch dann kein rechtsfreier Raum, wenn dort weder StGB-Kommentar noch Zöller stehen. Aber so wie das jeder Fünftklässler nach 5 Minuten Internetbefragung herausbekommen hätte, fällt das auch jedem Leser Ihrer Begründung auf. Ihren Referenten und Kollegen, sehr geehrter Herr Kollege Haseloff, geht es nicht um rechtsfreie Räume. Die sind einfach mit den bestehenden unzufrieden und wollen sie weghaben. Wer seinen Wählern und Zuhörern etwas von rechtsfreien Räumen erzählt, der erklärt sie schlichtweg für blöd. Genau in diesem Stil setzt sich leider die Begründung Ihres Gesetzentwurfs fort. Sie bemühen Halbwahrheiten, verschweigen echte Relationen und zitieren in falschen Zusammenhängen. Bereits im ersten von der AfD herangezogenen Punkt – dem sogenannten Kirchenasyl – wird deutlich, was ich eben sagte: Es gibt keine rechtsfreien Räume. Ursprünglich gewährte das Kirchenasyl nicht nur Geflüchteten, sondern auch anderen staatlich oder besser: hoheitlich Verfolgten einen zeitlich begrenzten Schutz in kirchlichen Räumlichkeiten. Gern, werte Kollegen der AfD, können Sie sich über diese mehr als tausend Jahre bestehende Regelung des Kirchenasyls bei Ihrem unbestritten historisch höchst bewanderten Fraktionsvorsitzenden kundig machen. Aber aufpassen, dass er bei den tausend Jahren nicht ins Schwärmen gerät! Aber zurück zur Sache. Die von Ihnen nicht gesehenen rechtlichen Regelungen zur Vereinbarung zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und den Kirchen lassen sich wie die hierzu geführten rechtswissenschaftlichen Diskussionen den einschlägigen Seiten, den juristischen Werken und nicht zuletzt den Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags ganz problemlos entnehmen. Wenn und soweit Sie in Ihrer Begründung auf ein angebliches Informationsdefizit abstellen – dass es ein solches gibt, behaupten Sie nicht und belegen Sie nicht –, dann darf ich Ihnen anheimstellen, dass die aktuellen Zahlen über eine Kleine Anfrage problemlos abzufragen sind. Wenn Sie das in Vorbereitung auf diesen Gesetzentwurf getan hätten, (Zwischenruf Abg. Haseloff, AfD: Habe ich!) dann hätten Sie gewusst, dass Herr Brandner und Herr Hess genau das abgefragt hatten. Aber dann hätten Sie in den Gesetzentwurf auch einarbeiten müssen, dass wir über maximal 1 bis 2 Prozent Relevanz bei allen vollziehbar Ausreisepflichtigen sprechen. Das haben Sie nicht getan. Ebenso hätten Sie beispielsweise durch Studium der „Thüringer Allgemeinen“ vom 06.06.2025 entnehmen können, dass Kirchenasyl nicht inflationär und jedem, der anfragt, gewährt wird, sondern immer nur nach strenger Einzelprüfung. Mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, zitiere ich an dieser Stelle Herrn Georg Elsner von der Kirchgemeinde Jena, der Vorsitzender des Gemeindekirchenrats ist und ausgeführt hat: „,Wir prüfen sehr genau: Ist Kirchenasyl geeignet, etwas zu verändern? Wenn nicht, dann müssen wir absagen – so hart [wie] das ist‘“. Aber auch das haben Sie nicht berücksichtigt. Im Ergebnis dieser Ausführungen wird deutlich: Genau wie es aus Sachsen-Anhalt bekannt geworden ist – versuchen Sie auch hier die Spaltung unserer Gesellschaft voranzutreiben, indem Sie, ohne irgendeine Notwendigkeit darzulegen, in leider üblicher polemisierender Art und Weise in unserem christlich geprägten Heimatland die in Ihren Augen einen Dorn darstellenden christlichen Kirchen angreifen. Das wird es mit uns nicht geben. (Beifall BSW) Genauso AfD-like und damit nicht zustimmungsoder überweisungsfähig sind Ihre Forderungen und Begründungen zur Abschaffung der Thüringer Verordnung über die Härtefallkommission. Sie hätten die Chance gehabt, die Kolleginnen und Kollegen und auch die Zuschauer ehrlich und transparent hierüber zu informieren. Das haben Sie nicht getan, denn dann hätten Sie einräumen müssen, dass Ihre Bedenken zur Rechtsstellung und zur gesetzlichen Grundlage der Härtefallkommission bereits 2020 vom Thüringer Verfassungsgerichtshof und später vom Bundesverfassungsgericht als unbegründet zurückgewiesen worden sind. Sie hätten die Chance gehabt, ehrlich einzugestehen, dass die Härtefallkommission – und insoweit zitiere ich das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 16.12.2020 – „mit dem Demokratieprinzip vereinbar [ist], weil Sie nicht als Ausübung von Staatsgewalt zu qualifizieren ist und im Übrigen ihre andernfalls erforderliche […] Legitimation durch das Letztentscheidungsrecht der obersten Landesbehörde und das Zusammenwirken mehrerer Legitimationsstränge gewährleistet ist.“ Stattdessen schwadronieren Sie etwas von einer institutionellen Rollenvermischung, die elementaren Grundsätzen unparteiischer Entscheidungsstrukturen widerspricht. Wissen Sie, was eine solche institutionelle Rollenvermischung ist? Eine institutionelle Rollenvermischung, die elementaren Grundsätzen einer fairen und unparteiischen Entscheidungsstruktur widerspricht, ist es – und insoweit nehme ich Bezug auf den Artikel von Ntv vom 05.02.2026 und dem angehörten Plagiatsexperten Jochen Zenthöfer –, wenn die Kriterien während des Prüfverfahrens geändert werden, die Person, die die Kriterien neu aufstellt, anschließend ein Gutachten erstellt und danach selbst über den Entzug mitabstimmt. Dazu habe ich nichts von Ihnen gehört in den letzten Tagen. Da ich aber nicht der mandatierte Anwalt bin, reicht es an dieser Stelle, Ihre fehlerhafte und leider scheinheilig wirkende Argumentationsbrücke aufzuzeigen. (Beifall CDU, BSW) Zurückkommend auf die Härtefallkommission darf ich Ihren Ansatz für die Zuhörer übersetzen: Aber ich bin klüger als der Verfassungsgerichtshof und als das Bundesverfassungsgericht. – Da muss ich sagen: Nein, das sind Sie leider nicht. Deshalb, aus diesen Gründen, und wegen der schlechten Begründung werden wir die Thüringer Verordnung über die Härtefallkommission ganz sicher nicht aufheben. (Beifall BSW, SPD) Ich sehe, dass ich zum Ende kommen muss, und darf deshalb noch einmal unmissverständlich zusammenfassen: Auch wenn Sie noch so oft predigen, dass die Migration die Mutter aller Probleme in diesem Land ist – einen derartigen Spaltungsversuch und Angriff auf unseren Rechtsstaat, unsere christlichen Kirchen und die Grundwerte unseres Zusammenlebens wird es mit mir und mit der Fraktion des Thüringer BSW nicht geben. (Beifall BSW, Die Linke, SPD) (Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Das war aber Ihr Wahlversprechen!)

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