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Linda Stark

Die Linke 06.02.2026 Sitzungen 8/37

Gewaltschutz stärken

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen und Kolleginnen, liebe Schüler und Schülerinnen, stellen wir uns eine Situation vor, die vielen Jugendlichen vertraut ist. In einer Wohngruppe kommt ein Jugendlicher nach dem Abendessen nicht in den Gemeinschaftsraum. Eine Fachkraft klopft an, nimmt sich Zeit, hört zu. Es gibt einen geübten Ablauf, der niemanden überfährt und doch entschlossen ist. Zuerst Schutz und Ruhe, dann ein Gespräch mit der benannten Vertrauensperson, danach die notwendigen Schritte, dokumentiert, nachvollziehbar und mit einer klaren Rückmeldung an den Jugendlichen, was nun geschieht. Genau diese Verlässlichkeit wollen wir überall dort erreichen, wo Kinder und Jugendliche ihren Alltag verbringen. Unser Antrag macht dafür den Rahmen verbindlich. Ein Schutzkonzept ist eben kein dicker Ordner, sondern ein gemeinsam erarbeiteter Plan, der Risiken erkennt, Grenzverletzungen verhindert und Beschwerden ernst nimmt. Er legt Zuständigkeiten fest, beschreibt Meldewege, ordnet Hilfen zu und verwendet eine Sprache, die Kinder verstehen. Zu einem Schutzkonzept gehört immer ein niedrigschwelliger Beschwerdeweg, also ein einfacher, sicherer Kanal, über den Kinder und Jugendliche Probleme melden können. Egal, ob persönlich, schriftlich oder digital, auf Wunsch auch anonym und ohne Nachteile. Schutz endet auch nicht an der Tür. Er umfasst ausdrücklich den digitalen Raum, in dem heute viele Begegnungen stattfinden, von der unbefugten Weitergabe von Bildern bis zu künstlich erzeugten Bild- oder Videofälschungen. Wer Schutzkonzepte ohne diesen Teil denkt, lässt eine zentrale Schwachstelle offen. Damit aus Anspruch Alltag wird, braucht es klare Verantwortung. Erlaubnispflichtige Einrichtungen der Kinderund Jugendhilfe sind nach dem Achten Sozialgesetzbuch verpflichtet, ein Schutzkonzept vorzuhalten. Jugendämter und Schulämter begleiten die Erarbeitung aktiv und schauen hin, ob die vereinbarten Verfahren wirklich gelebt werden. Schulen entwickeln eigene Schutzkonzepte und verankern sie im Alltag, zusammen mit Schulsozialarbeit, Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie der Schulleitung. So entsteht eine Verantwortungskette, in der jede und jeder weiß, was zu tun ist. Wir setzen dafür auf Mindeststandards, die überall gelten und zugleich praxistauglich sind. Diese Standards schließen alle Formen von Gewalt ein, egal ob sexualisierte, körperliche und psychische Gewalt, Vernachlässigung, Mobbing oder Diskriminierung. Auch vielfaltsensible Arbeit ist dabei kein Zusatz, sondern die Regel, indem sie rassismuskritisch, queersensibel, inklusionsorientiert ist. Für die Schulen ist dieser Weg bereits beschrieben. Unser Antrag knüpft genau daran an und macht die Umsetzung im System sichtbar. Aber Standards allein reichen nicht aus. Deshalb stärken wir die Praxis vor Ort. Eine landesweite Fachstelle für Schutzkonzepte unterstützt Träger und Einrichtungen beim Staat, bietet Musterbausteine an, organisiert Fortbildungen und begleitet die Einführung in der Fläche. Das entlastet gerade Träger und Ehrenamtliche, die die Schutzarbeit nicht on top stemmen können. Damit Zeit real vorhanden ist, verankern wir refinanzierbare Stundenkontingente, einschließlich Fortbildungszeiten, angepasst an Einrichtungstyp und Größe. Ergänzend richtet die Landesregierung ein Kompetenzzentrum Schutzkonzepte beim Landesbeauftragten für Kinderschutz ein. Dort werden Wissen, Leitfäden und Beratung gebündelt, vorhandene Strukturen miteinander verzahnt und vor allem die Qualitätssicherung bei digitalen Vorfällen gestärkt. Unser außerdem geforderter Runder Tisch zum Gewaltschutz bringt Praxis, bringt Träger, Jugendämter, Landesjugendamt, Schulenwissenschaft, Kinder- und Jugendschutzdienste, betroffene Initiativen und die zuständigen Landesstellen regelmäßig zusammen. Er beobachtet Entwicklungen, teilt gute Praxis und berichtet im Landtag mindestens einmal im Jahr über Fortschritt und Handlungsbedarf. So entsteht ein gemeinsamer Lernraum statt isolierter Inseln. Beteiligung ist in diesem Ansatz eben keine Dekoration, sondern eine Schutztechnik. Kinder und Jugendliche gestalten ihre Regeln selbst mit, sie werden jährlich befragt und wissen, an wen sie sich wenden können. In jeder Einrichtung fordern wir deshalb eine benannte Vertrauens- und Beschwerdeperson, sowie eine Prozessverantwortliche oder einen Prozessverantwortlichen, der das Schutzkonzept aktuell hält und die Umsetzung koordiniert. In kleinen Einrichtungen kann beides in der Hand einer Person liegen, wenn Qualifizierung, Erreichbarkeit und Vertretung gesichert sind. Unabhängige Beschwerde ist ebenfalls vorgesehen. Ombudswege außerhalb der Einrichtung werden sichtbar gemacht und in Verfahren eingebunden, denn Schutz ohne hörbare Beschwerde bleibt stumm und Stille schützt niemanden. Strukturen, die heute schon tragen, wollen wir mit unserem Antrag weiter stärken. Kinder- und Jugendschutzdienste sind bewährte Anlaufstellen, aber noch nicht überall vorhanden. Netzwerke Kinderschutz werden ausgebaut, damit keine Region abgehängt wird. Und dort, wo es um das Handeln von Behörden selbst geht, prüfen wir die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerde- und Prüfinstanz für den Umgang der Jugendämter mit Verdachtsfällen. Externe Kontrolle kann helfen, Vertrauen zu sichern, wenn interne Abläufe versagen. Was bedeutet das für den Alltag? Es bedeutet: ein Jugendtreff, der seine Regeln gemeinsam mit den Jugendlichen erarbeitet hat und in dem Vertrauenspersonen bekannt sind und der Beschwerdeweg sichtbar an der Wand hängt. Dieser Jugendtreff reagiert schneller und gerechter. Eine Wohngruppe, die digitale Risiken mitdenkt, schützt besser, weil sie weiß, wie Beweise gesichert werden und welche Schritte als Nächstes folgen. Eine Schule, die ein Konzept mit Eltern, Schülern und Schülerinnen und Kollegium verankert, verhindert Grenzverletzungen, bevor sie eskalieren. So entsteht Sicherheit, die nicht schreit, sondern trägt. Sehr geehrte Damen und Herren, Kinder und Jugendliche haben nicht nur ein Recht darauf, vor Gewalt geschützt zu werden, sie haben ein Recht darauf, gehört zu werden und den Schutz mitzugestalten. (Beifall Die Linke) Genau da setzt unser Antrag an – mit Mindeststandards, festen Fristen, verständlichen Zuständigkeiten und einer Kultur, die Fehler nutzt, um es besser zu machen. Frau Rottstedt, Ihr Beitrag war so täterschützend und auch inhaltlich einfach falsch, dass er es gar nicht verdient, in irgendeiner Art und Weise noch mal inhaltlich darauf einzugehen. (Beifall Die Linke) Aber auf Sie, Frau Wirsing, möchte ich noch mal zum Ende zu sprechen kommen. Ich freue mich ja grundsätzlich, dass Sie heute Ihren jugendpolitischen Kern vielleicht entdeckt haben. Aber wenn Sie Kinderschutz als eine überzogene Anforderung bezeichnen, dann frage ich mich wirklich, ob Sie in irgendeiner Art und Weise geeignet sind, kinderpolitische Sprecherin Ihrer Fraktion zu sein. (Beifall Die Linke, SPD) Denn Kinderschutz ist keine überzogene Anforderung, sie ist die Grundbedingung für Kinder- und Jugendpolitik. (Zwischenruf Abg. Wirsing, BSW) Kinder und Jugendliche verdienen es, beteiligt zu werden. Sie verdienen es, dass man mit ihnen spricht, (Beifall Die Linke, SPD) und nicht, dass man am Ende von so einer Debatte wieder irgendeinen Instagram-Post oder Sonstiges absetzt. Die Kinder und Jugendlichen in Thüringen merken es ganz genau, dass Sie sie nicht auf Augenhöhe behandeln. (Beifall Die Linke) (Unruhe CDU)

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