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Tilo Kummer

06.02.2026 Sitzungen 8/37

Natur-, Arten- und Landschaftsschutz nicht länger der Windindustrie opfern

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben heute mal wieder einen energiepolitischen Antrag der AfD-Fraktion vorliegen. Meine Damen und Herren von der AfD, ich würde mir wirklich wünschen, dass Sie uns hier im Hohen Haus mal vorstellen, wie Sie die Energieversorgung Thüringens perspektivisch gestalten wollen, unter all den Maßgaben, die Sie hier an die Energiewende anlegen. (Zwischenruf Abg. Dr. Augsten, BSW: Atom- energie!) (Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Ohne Ener- giewende!) Ich glaube, dann kämen wir in der gemeinsamen Debatte wirklich mal ein Stückchen weiter. Energieerzeugung ist seit Menschengedenken mit Eingriffen verbunden. Wenn Sie die These in den Raum stellen, dass die Energiewende eine Gefahr für den Umweltschutz, das Landschaftsbild und die Lebensqualität darstellt, dann bedeutet das ja, dass aus Ihrer Sicht das, was vor der Energiewende lag, diese Gefahr nicht darstellen würde. Da bin ich wieder bei der Frage: Wie wird aktuell die Energieversorgung Thüringens gesichert? In weiten Teilen werden die Energiequellen, die dafür sorgen, dass es in unseren Häusern warm ist, dass unsere Autos auf der Straße fahren, dass die Industrie in Thüringen funktioniert, dass wir Licht haben im Raum, nicht in Thüringen zur Verfügung gestellt. In weiten Teilen kommen diese Energiequellen von außerhalb. Und Rückgrat dieser Thüringer Energieversorgung ist aktuell noch die Kohle in der Lausitz. Dort haben wir 400 Quadratkilometer Tagebaurestlöcher, die zum Teil mit Wasser gefüllt sind, bezüglich derer sich die Elbe-Ministerkonferenz gerade mit der Frage beschäftigt, wie wir die restlichen Tagebaue noch irgendwie fluten können. Und am Ende wissen wir, dass für den Erhalt des Wasserspiegels in diesen Tagebauen – damit die Ränder nicht abrutschen, damit die Ortschaften, die am Rand stehen, da nicht reinfallen – so viel Wasser nötig ist, wie die Spree insgesamt hat. In der Folge ist die Wasserversorgung von Berlin nicht mehr sicher. Das ist eine der Wirkungen der bisherigen Energiepolitik. Das hat mit Lebensqualität in der Region nichts zu tun, für die Menschen, die dort ihre Dörfer verloren haben. Das hat mit Artenschutz nichts zu tun, denn die Biotope, die dort weggebaggert worden sind, gibt es nicht mehr. Und all die Arten, die Sie hier eben genannt haben, haben dort keinen Lebensraum mehr. (Beifall BSW) Aber gut, wir haben ja gestern schon mal erfahren dürfen, dass das für Sie alles kein Problem ist. Herr Abicht hat gesagt, die Leute, deren Dörfer dort weggebaggert worden sind, haben ja neue Häuser bekommen. (Zwischenruf Abg. Abicht, AfD: Ich habe 20 Jahre da gelebt! Ich kenne die Situation!) Ja, na klar. Sie haben gestern gesagt: Die Leute haben neue Häuser bekommen. Wahrscheinlich weil das Wahlergebnis für die AfD in Leipzig nicht so besonders ist, ist es für Sie auch vorstellbar, dass Leipzig umgezogen wird, denn darunter liegt das wesentliche Kohlelager, das wir in Mitteldeutschland noch haben. (Beifall BSW) (Zwischenruf Abg. Abicht, AfD: Ablösen!) Aber die anderen Formen der Energieversorgung – Uran habe ich gestern schon genannt, will ich heute nicht wiederholen – sind definitiv nichts, was die Lebensgrundlagen der Menschen verbessert, die vom Uranbergbau oder von Atomkraft, von Atomanlagen betroffen sind. Die Frage Öl: Ich will an das Beispiel „Exxon Valdez“ erinnern. Wir können uns aber auch anschauen, wie in den USA – von denen wir demnächst für 200 Milliarden Euro Öl und Gas einführen sollen – (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Pro Jahr!) die Ölgewinnung läuft: aus Teersanden. Die entsprechenden Probleme, die sich aus dieser Gewinnung ergeben – die aufschwimmenden Schadstoffschichten auf dem Grundwasser –, all das sind vielleicht nicht direkt unsere Probleme, aber es sind Probleme der USA. Auf die Frage Fracking-Gas ist Herr Dr. Augsten schon eingegangen. Im Prinzip gibt es aktuell keine uns mit Energie versorgende Form, die dazu führt, dass die Lebensgrundlagen der Bevölkerung dort, wo diese Energie gewonnen wird, wesentlich verbessert werden. (Beifall BSW) In dem Zusammenhang befinden wir uns in einer Abwägung. Auch wenn ich das alles ignorieren würde, müsste ich zumindest feststellen, dass Bodenschätze zur Neige gehen. Diese Abwägung fair zu treffen, dem wird Ihr Antrag nicht gerecht. Dass Windkraftanlagen natürlich ein Eingriff in die Natur sind, dass sie das Landschaftsbild beeinträchtigen, dass sie die Lebensqualität der Menschen im Umfeld negativ beeinträchtigen, ist unstrittig. Aber die Frage ist: Was ist die Alternative? Auf diese Frage geben Sie keine Antwort. Das ist unredlich. Sie fordern die Landesregierung zum Handeln auf und ignorieren dabei, dass Landeskompetenzen in dem Zusammenhang so gut wie nicht gegeben sind. Wir haben in § 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ganz klar das überragende öffentliche Interesse und die öffentliche Sicherheit festgelegt, denen der Ausbau der erneuerbaren Energien dient. Das ist Bundesrecht, das ist vom Land nicht infrage zu stellen. Und natürlich regelt das Bundesrecht auch, wie Maßnahmen zu treffen sind, um mögliche Auswirkungen auf Natur und Landschaft zu vermeiden. Auch dort: Bundesrecht, das wir auf Landesebene entsprechend umsetzen. Diese Maßnahmen werden ergriffen, werden auch an neue wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst. Dazu gehört zum Beispiel, dass es fledermausfreundliche Abschaltalgorithmen für Windkraftanlagen gibt. Eine Windkraftanlage hat in Thüringen den Spitznamen „Fauler Sack“ bekommen, weil sie meistens steht, weil sie aus Fledermausschutzgründen große Teile der Zeit abgeschaltet ist. Es hat also wenig mit Redispatchkosten wegen zu viel Strom im Netz zu tun, wenn in Thüringen Windkraftanlagen stehen, sondern häufig mit Gründen des Artenschutzes. Die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes lässt sich kaum kompensieren. Unsere Überlegung ist deshalb, durch den Rückbau von in der Landschaft herumstehenden Gebäuden, die keiner mehr braucht, eine Kompensation auf den Weg zu bringen. Diesbezüglich wollen wir perspektivisch auch unseren Entsiegelungsfonds nutzen, um das Landschaftsbild wieder von hässlichen Stellen zu entlasten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, kurz zum „Helgoländer Papier“: Das „Helgoländer Papier“ ist nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Es ist 2015 verabschiedet worden. Wir geben unsere Handreichungen zur Berücksichtigung des Vogelschutzes und des Schutzes von Fledermäusen bei der Errichtung von Windkraftanlagen heraus und passen sie regelmäßig an den wissenschaftlichen Erkenntnisfortschritt an. Und vielleicht hat es auch damit zu tun, dass das Auerhuhn gestrichen wurde. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Auerhuhn in den Flügelbereich der heutigen Windkraftanlagen kommt, denn so hoch fliegt es nicht. (Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Aber es stört sich an den Anlagen!) Ja, wahrscheinlich haben Sie Auerhühner befragt und die finden die Windkraftanlagen nicht schön. Das kann ich mir durchaus vorstellen. Bitte schön!

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