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Bausewein

06.02.2026 Sitzungen 8/37

Fortschreibung der Eckpunkte des Leitbildes und der Leitlinien für die Neugliederung der Gemeinden in Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe vereinzelt noch anwesende Gäste auf der Tribüne, liebe Zuschauer am Livestream! Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Landtag hat zuletzt mit Beschluss vom 13. Dezember 2017 die Eckpunkte eines Leitbilds oder einer Leitlinie für die Neugliederung der Gemeinden festgelegt und damit wichtige Weichenstellungen für die Stärkung unserer kommunalen Strukturen vorgenommen. Die regierungstragenden Parteien hatten sich bereits im Regierungsvertrag vom November 2024 darauf verständigt, Gemeindeneugliederungen auf der Basis der Freiwilligkeit und anreizorientiert fortzusetzen. Die hierfür geltenden Leitvorstellungen aus dem Jahr 2017, das ist schon mehrfach gesagt worden, haben sich bewährt und dazu beigetragen, dass seither mehr als 300 der seinerzeit fast 850 Gemeinden durch freiwillige Fusionen in leistungsfähige Strukturen überführt werden konnten. Nach nunmehr acht Jahren und teilweise gravierenden veränderten Rahmenbedingen ist jedoch eine Fortschreibung dieser Eckpunkte notwendig. Diese Auffassung teile ich im Namen der Landesregierung ausdrücklich. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Thüringen braucht leistungsfähige Kommunen, die in der Lage sind, die heutigen und heute absehbaren kommunalen und auch staatlichen Aufgaben angemessen und effektiv zu erfüllen. Dies ist elementar für unsere demografische Gesellschaft, die vom Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Institution und deren Problemlösungskompetenz lebt. Denn die Kommunen gehören zu diesen Institutionen, da hier die Einwohnerschaft unmittelbar mit der Verwaltung in Kontakt tritt und ihre Lebensverhältnisse durch das kommunale Verwaltungshandeln direkt geprägt werden. Zunächst erschwert die noch immer bestehende Kleinteiligkeit der kommunalen Strukturen des Landes das Handeln der Gemeinden und Städte. Diese konnte durch die Neugliederungen seit dem Jahr 2018 zwar vermindert, aber noch nicht vollständig überwunden werden. Hinzu kommt die demografische Entwicklung, auch das war schon mehrfach Thema heute; vor allem der Bevölkerungsrückgang und der damit verbundene Fachkräftemangel treffen viele Verwaltungen inzwischen mit voller Härte, und eine weitere Verschärfung der Situation ist absehbar. Parallel hierzu geraten die Kommunen sowohl einnahme- als auch ausgabeseitig zunehmend unter finanziellen Druck. Gleichzeitig müssen sie erhebliche Investitionen bewältigen, vor allem im Bereich der allgemeinen Infrastruktur und im Bereich der Digitalisierung. Meine Damen und Herren, Fusionen bieten ein großes Potenzial für die Stärkung der Leistungsfähigkeit der Kommunen, für Effizienzsteigerung und die Bewältigung von Problemstellungen, die einzelne, vor allem kleinere Gemeinden schnell überfordern. Darüber hinaus schaffen sie die Voraussetzungen, um die Gestaltungsfähigkeit der Gemeinden im eigenen Wirkungskreis und damit die zukunftsorientierte Entwicklung des örtlichen Gemeinwesens stärken zu können. Eine zukunftsfähige Aufstellung der Kommunen durch Gemeindefusionen liegt somit nicht nur im Interesse der Städte und Gemeinden selbst, sondern auch und insbesondere im Interesse des Freistaats Thüringen. Der von den regierungstragenden Fraktionen eingebrachte Antrag einer Fortschreibung der Eckpunkte des Leitbildes und der Leitlinien für die Neugliederung der Gemeinden in Thüringen setzt die notwendigen Signale, um diesen Prozess auf aktueller Grundlage fortzusetzen. Er schafft Klarheit, dass der eingeschlagene Weg der zukunftsorientierten Entwicklung der gemeindlichen Ebene kontinuierlich fortgesetzt werden soll. Gleichzeitig ermöglicht er aber auch, einschlägige Erfahrungen der letzten Jahre dabei zu berücksichtigen. Zudem macht er deutlich, dass die Gemeinden auch weiterhin bei der Umsetzung der kommunalen Neugliederung durch Finanzhilfen des Freistaats unterstützt werden sollen. All dies unterstütze ich im Namen der Landesregierung ausdrücklich, wie auch die punktuell vorgesehenen Änderungen wie beispielweise eine stärkere Fokussierung im Leitbild auf die Belange des ländlichen Raums mit dem Ziel der Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse im gesamten Land, eine in den Leitlinien vorgeschlagene reduzierte Mindesteinwohnerzahl in Gebieten mit sehr geringerer Bevölkerungsdichte, also auf den Quadratkilometer weniger als 40 Einwohner, um die flächenmäßige Überschaubarkeit der Strukturen und die Identifikation innerhalb der örtlichen Gemeinschaft zu sichern, sowie eine Aktualisierung des Referenzmaßstabs für die Abschätzung der künftigen Einwohnerzahlen auf das Jahr 2045 bzw. die zweite Gemeindebevölkerungsvorausberechnung des Landesamts für Statistik. Besonders hervorheben möchte ich in dem Antrag erneut die enthaltenen Aussagen zu den finanziellen Anreizen bzw. Förderinstrumenten für freiwillige Gemeindefusionen, denn das aktuelle Fördergesetz für freiwillige Gemeindeneugliederungen läuft mit dem Ende des Jahres 2026 aus. Die Gemeinden brauchen jedoch frühzeitig, auch in finanzieller Hinsicht, eine möglichst konkrete Planungsgrundlage für ihre zukünftige strukturelle Weiterentwicklung. Ohne diese ist zu befürchten, dass die zumeist langfristigen Diskussionen zu Verhandlungsprozessen in den Gemeinden und damit der Prozess der strukturellen Stärkung der Städte und Gemeinden insgesamt nachhaltig ins Stocken geraten. Außerordentlich dankbar bin ich den regierungstragenden Fraktionen, dass die Grundzüge des aktuellen Gesetzes zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen nach dem vorliegenden Antrag in Zukunft beibehalten und stellenweise sogar noch verbessert und ergänzt werden. In diesem Zusammenhang halte ich es für vertretbar, dass fusionierte Gemeinden, die die Mindesteinwohnerzahl unterschreiten, künftig nur eine reduzierte Neugliederungsprämie erhalten werden. Meine Damen und Herren, für die bisherige Strukturbegleithilfe wird demgegenüber eine Abschaffung vorgeschlagen, da sie sich in ihrem Förderzweck der Entschuldung mit der besonderen Entschuldungshilfe, die ja weiterhin gezahlt oder gewährt werden soll, überschneidet und die entsprechenden Mittel sinnvoller für andere Förderinstrumente eingesetzt werden können. Auch dies halte ich für einen nachvollziehbaren Ansatz und unterstütze ihn. Zudem werden in dem vorliegenden Antrag zwei neue Förderinstrumente vorgeschlagen, die ich beide für sehr Erfolg versprechend halte. Erstens: Vorgesehen ist zunächst eine Finanzhilfe zur Abfederung besonderer Belastungen bei kommunalen Neugliederungen, insbesondere zur Beseitigung eines bestehenden Investitionsstaus oder als besondere Härtefallhilfe. Die Erfahrungen bei der Vorbereitung und Umsetzung von Gemeindeneugliederungen haben gezeigt, dass ohne solche Unterstützung seitens des Landes die von einem erheblichen Investitionsstau betroffenen Gemeinden häufig keinen Partner für ihre dringend erforderliche Neugliederung finden oder einzelne fusionierte Gemeinden im Nachgang durch die Belastung schwerwiegend in ihrer weiteren Entwicklung beeinträchtigt werden können. Zweitens: Zum anderen wird eine neue Finanzhilfe für die Unterstützung der Zusammenlegung gemeindlicher Einrichtungen vorgeschlagen. Ich gehe davon aus, dass auch hiermit die Umsetzung der Fusionspotenziale wirkungsvoll unterstützt werden kann. Meine Damen und Herren, das Einbeziehen von Erfahrungen und Ergebnissen aus bisherigen Gemeindeneugliederungen ist aus Sicht der Landesregierung ein wichtiger Maßstab für die Weiterentwicklung der Leitlinien und des darauf aufsetzenden Fördergesetzes. Wie ausgeführt hat auch und vor allem das Land ein erhebliches Interesse an zukunftsfähigen gemeindlichen Strukturen. Hier auch die Ergebnisse aus der Vergangenheit zu betrachten und notwendige Anpassungen vorzunehmen, ist ein für die Landesregierung wichtiger Baustein der notwendigen Fortentwicklung. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, dem Antrag zuzustimmen oder ihn erst mal an den Ausschuss zu verweisen und die Eckpunkte des Leitbilds und die Leitlinien der Neugliederung für Gemeinden in Thüringen entsprechend, wenn nicht heute, dann im nächsten Plenum zu beschließen. Es ist wichtig für die Zukunftsfähigkeit dieses Freistaats. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BSW, SPD)

Protokoll ↗