Nadine Hoffmann
Natur-, Arten- und Landschaftsschutz nicht länger der Windindustrie opfern
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer! Herr Augsten, dass der Klimawandel einer klugen Reaktion bedarf, habe ich gestern gesagt. Warum Aufforstung, Renaturierung, Ressourcenschonung – das habe ich schon erzählt, als Sie noch bei den Grünen waren. Erst einmal dazu.
(Beifall AfD)
Was ich mit dem Antrag will, ist, ins Bewusstsein zu bringen, dass die von Ihnen so favorisierte Windenergie eben zu gravierenden Schäden in der Natur führt. Und Sie haben herumlaviert. Da war Herr Thomas sogar weiter, der eingestanden hat, dass da Vögel getötet werden. Aber nun zum Antrag. Im Zusammenhang mit dem Ausbau der als erneuerbar bezeichneten Energien wurden in den vergangenen Jahren wiederholt Änderungen an artenschutzrechtlichen Standards vorgenommen, um insbesondere den Ausbau der Windenergie zu forcieren. Der Naturschutz steht der Windindustrie im Weg, so lässt es sich zusammenfassen. Während Windenergiebetreiber profitieren, wurde der Artenschutz zum Verlierer der Energiewende gemacht. All dies widerspricht dem Naturschutz und der viel beschworenen Biodiversität. Und an dieser Stelle, Herr Thomas, wird eben deutlich, dass Ihr vermeintlicher Klimaschutz das Gegenteil von Umweltschutz bedeutet.
(Beifall AfD)
Auf EU-Ebene wurden Beschleunigungspakete geschnürt, die den schnelleren Ausbau der Windenergie zum Ziel haben und die weitere Absenkung von Umweltprüfungen als Kollateralschäden in Kauf nahmen. Zum Beispiel die Erneuerbare-EnergienRichtlinie RED 3, die den Anteil erneuerbarer Energien erhöht und Genehmigungsverfahren durch die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für Wind- und Solarenergie vorantreibt – mit Zustimmung Thüringens im Bundesrat. Da haben wir es wieder, Herr Gruhner.
(Beifall AfD)
Auf Bundesebene wurde 2022 durch die Bundesampel – explizit durch das damals grün geführte Bundesumweltministerium – das Bundesnaturschutzgesetz zum Jubel der Windindustrie und zum Schaden der Umwelt geändert. Damit wurden die seit Jahren bestehenden Empfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten, das sogenannte Helgoländer Papier, aufgekündigt. Dieses Papier enthält Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu Brutplätzen und die Festlegung windkraftsensibler, also kollisionsgefährdeter Vogelarten. Die Anzahl der als kollisionsgefährdet geltenden Arten wurde dabei halbiert. Von der Liste geflogen und nicht mehr im Bundesnaturschutzgesetz als kollisionsgefährdet gelistet sind: das Auerhuhn, für das in Thüringen viel personeller und finanzieller Aufwand betrieben wird, um den Bestand aufrecht zu erhalten. Von der Liste geflogen ist die Rohrdommel – eine Rote-Liste-Art, Herr Augsten. Von der Liste geflogen ist der Schwarzstorch, eine der beiden europäischen Storcharten. Von der Liste geflogen sind Baum- und Wiesenbrüter wie die Bekassine und der Kiebitz. Es erfolgten Änderungen der Abstände von Windindustrieanlagen zu Brutplätzen, so etwa beim Seeadler – eine gefährdete Art –, beim Fischadler, beim Schreiadler – vom Aussterben bedroht –, beim Steinadler – stark gefährdet –, beim Rotmilan – Verantwortungsart –, beim Wanderfalken, beim Baumfalken – rückläufiger Bestand – oder beim Uhu – streng geschützt. Was nutzen teure Maßnahmen für den Naturschutz, wenn das Gesetz, das Bundesnaturschutzgesetz, diese Arten nicht schützt?
(Beifall AfD)
In Landschaftsschutzgebieten ist dank der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes der Bau und Betrieb von Windenergieanlagen nun möglich. Weitere Änderungen des Bundesgesetzes beim Störungs- oder Tötungsverbot dürften gegen die EUVogelschutzrichtlinie verstoßen. Dagegen klagt unter anderem ein Naturschutzverband aus Bayern. Es blieb aber nicht bei diesem Affront gegen den Artenschutz. Auf Bundesebene fordert zu allem weiteren Übel das Windenergieflächenbedarfsgesetz mehr Fläche und damit weniger Naturschutz, flankiert von Beschleunigungspaketen, etwa im Juli 2025, dem die Thüringer Landesregierung im Bundesrat zugestimmt hat.
(Beifall AfD)
Ja, Thüringen hat einen Antrag zur Reformierung des Wind-an-Land-Gesetzes gestartet, nachdem die AfD hier im Landtag die Abschaffung des Gesetzes gefordert hat. Aber dennoch winkt Thüringen sämtliche Windenergieausbauvorhaben im Bundesrat durch. Auf Landesebene existieren gesetzliche Regeln, die ihr Übriges tun, so das Klimagesetz oder das Windenergiebeteiligungsgesetz oder neuerdings das Errichtungsgesetz ThüringenForst. Die beiden erstgenannten wurden von Rot-Rot-Grün eingeführt. Das Klimagesetz gängelt nicht nur unsere Wirtschaft, sondern auch unsere Natur.
(Beifall AfD)
Wir forderten vor nicht allzu langer Zeit die Aufhebung des Klimagesetzes – die wurde abgelehnt. Wir forderten es in der siebten Legislatur, es wurde auch abgelehnt. Warum haben wir das gefordert? Auch aus umweltpolitischen Gründen.
(Beifall AfD)
Der Schaden, den die Natur durch dieses politische Handeln auf allen Ebenen erfährt, darf nicht länger vergrößert und muss gestoppt werden, auf Landes-, Bundes-, auf EU-Ebene, zum Erhalt der Umwelt und der Heimat.
(Beifall AfD)
Welche Gemeinsamkeiten haben diese drei Ebenen: Länderebene, Bundesebene und EU-Ebene? Sie sind CDU- oder unionsgeführt. Wenn man zutreffend annimmt, dass Naturschutz eine höchst konservative Angelegenheit ist, dann muss man konstatieren, dass die CDU nicht mehr konservativ ist.
(Beifall AfD)
Die Landesregierung ist jedenfalls auf Landes- und Bundesebene aufgefordert, die Priorisierung der Windindustrie gegenüber den Belangen des Naturund Landschaftsschutzes aufzuheben, um weiteren Schaden an unserer Natur abzuwenden. Denn wer das Grüne Herz Deutschlands wie eine Monstranz und mantraartig vor sich her trägt, muss dieses Grüne Herz auch schützen.
(Beifall AfD)
Es liegt also beim Landtag festzustellen, dass der Natur-, Arten- und Landschaftsschutz durch die als Energiewende bezeichnete Transformation zunehmend geschwächt wird und der Ausbau sogenannter erneuerbarer Energien auf Kosten und zulasten der Umwelt vollzogen wird. Es gilt festzustellen, dass die Energiewende eine Gefahr für den Umweltschutz ist. Der Landtag möge deswegen die Landesregierung auffordern, den Ausbau der Windenergiegewinnung nicht länger zulasten des Naturschutzes und des Landschaftsbildes zu forcieren und die im Zusammenhang mit dem Ausbau der Windindustrie stehenden Landesvorschriften dahin gehend prüfen, welchen Einfluss diese auf den Natur-, Arten- und Landschaftsschutz haben. Ferner möge die Landesregierung Landesvorschriften im Zusammenhang mit dem Ausbau der Windenergie ändern, um den negativen Einfluss dieser Windindustrie auf die Natur aufzuheben. Und sie möge sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass das Bundesnaturschutzgesetz im Sinne des „Helgoländer Papiers“ – und ich glaube, an dieser Stelle sind die Artenschützer schon auf unserer Seite, Herr Augsten – der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten so geändert wird, dass die heimischen Vogelarten wieder ausreichend geschützt werden. Und die Landesregierung möge sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass in Landschaftsschutzgebieten und anderen Schutzgebietskategorien keine Windkraft mehr möglich ist. Und sie möge sich dafür einsetzen, dass die mit der Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie einhergehenden Absenkungen von Artenschutzstandards rückgängig gemacht werden.
(Beifall AfD)
Wir beantragen die Überweisung in den Ausschuss für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten.
(Beifall AfD)
