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Thomas Gottweiss

CDU 06.02.2026 Sitzungen 8/37

Natur-, Arten- und Landschaftsschutz nicht länger der Windindustrie opfern

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen, wir haben hier einen Antrag der AfD-Fraktion vorliegen, der sich mit Natur-, Arten- und Landschaftsschutz beschäftigt, unter dem Kontext der Windindustrie. Und man muss schon sagen, es sind ja durchaus einige Aspekte in dem Antrag enthalten, die tatsächlich sogar Sinn ergeben, aber der Gesamtkontext, in den Sie das Ganze einordnen, ist natürlich zu hinterfragen. Ich fange mal mit dem ersten Satz an: „Der Landtag stellt fest, dass der Natur-, Arten- und Landschaftsschutz durch die als Energiewende bezeichnete Transformation des Energiesektors im zunehmenden Umfang geschwächt wird.“ Das ist natürlich nicht richtig. Das Entscheidende ist ja, dass Natur-, Arten- und Landschaftsschutz wichtige Schutzgüter sind, die gerade in Bezug auf die Energiewende Anwendung finden müssen. Das ist doch die richtige Forderung, weil es eben darum geht, in Bezug auf die Energiewende und die Errichtung von Infrastruktur darauf zu achten, dass diese Schutzgüter auch Beachtung finden. Und es ist eben nicht so, wie Sie das in Ihrem Antrag suggerieren, dass jede Investition in die Energiewende in irgendeiner Art und Weise negativ für diese Schutzgüter wäre. Man muss bei der Steuerung natürlich gucken, zum Beispiel in Bezug auf die Windenergie, da ist es natürlich so, dass ein Windenergie-Standort im Offenland weniger Konfliktpotenzial mit Naturund Artenschutz hat als ein Standort zum Beispiel im Wald oder im Naturschutzgebiet. Deswegen ist es wichtig, dass diese Aspekte Beachtung finden – aber sie werden nicht durch die Energiewende geschwächt. Was man auch hinterfragen sollte, ist die Suggestion, die Sie in dem Antrag versuchen unterzubringen. Da sehe ich zum Beispiel diesen Satz hier: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, den Ausbau der Windenergiegewinnung nicht länger zulasten des Naturschutzes und des Landschaftsbildes zu forcieren.“ Ehrlich gesagt sehe ich gar nicht, dass die Landesregierung den Ausbau der Windenergie in irgendeiner Art und Weise forciert. (Beifall Die Linke) (Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Wir reden ja auch von Windrädern!) Das Grundproblem, was Sie ja in all den Debatten ignorieren, die wir in den letzten Wochen dazu geführt haben, ist, dass es eine bundesrechtliche Lage gibt, auch verursacht durch das Osterpaket von Robert Habeck, (Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Der gar nicht mehr im Amt ist!) die eben überbordende Ziele formuliert haben, und diese bundesrechtlichen Regelungen bewirken jetzt natürlich Konsequenzen. Aber ich nehme die Landesregierung so wahr, dass sie im Rahmen dieses bundesrechtlichen Rahmens versucht, Maß und Mitte zu halten, und auch Regelungen einführt, die zu einer Mäßigung führen. Ich will nur mal erinnern an das Errichtungsgesetz ThüringenForst, wo Sie ja bis heute nicht verstanden haben, dass wir die vorhandene Rechtslage, dass nämlich überall im Staatsforst Windenergieanlagen aufgestellt werden können, eingeschränkt und gesagt haben, nein, an der Stelle geht es nur, wenn die Kommunen eine kommunale Bauleitplanung machen. Und das ist doch genau der Punkt, wo man sagen muss, die Landesregierung hat hier Maß und Mitte eingehalten. Ich sehe ehrlich gesagt diese Forcierung des Ausbaus der Windenergie durch die Thüringer Landesregierung nicht. Dann kommen natürlich jede Menge Dinge dazu, wo Sie einfach nicht erkennen, dass das Bundesrecht eigentlich an der Stelle das Entscheidende ist und dass es gar keine landesrechtlichen Aspekte gibt, die da Beachtung finden könnten. Was man natürlich sagen muss, ist, dass Sie durchaus in Ihrem Antrag auch ein paar Dinge haben, die stimmen. Wenn ich mir zum Beispiel Nummer II. 4. angucke, dort geht es um das „Helgoländer Papier“: Das ist tatsächlich ein Grundproblem, dass im Rahmen des Osterpakets die wissenschaftlichen Grundlagen, die ja hinter dem „Helgoländer Papier“ stehen, nicht beachtet wurden. Darauf will ich gar nicht so sehr eingehen. Es ist ja im Rahmen des Osterpakets des Bundesnaturschutzgesetzes geändert worden. Und weil immer wieder die Diskussion war in Bezug auf Greifvögel und Zugvögel, wie hoch denn die Abstände sein sollen, wurden im Bundesnaturschutzgesetz diese Abstände reingeschrieben, aber unter Missachtung der wissenschaftlichen Erkenntnisse des „Helgoländer Papiers“. Thüringen, das wissen Sie, hat eine ganz besondere Verantwortung gegenüber dem Rotmilan. Nicht, weil der Rotmilan bei uns so selten wäre, sondern gerade im umgekehrten Fall, weil wir besonders viele Rotmilane haben und deswegen der Kern der Population erhalten werden kann dadurch, dass wir den Rotmilan in Thüringen schützen. Deswegen wäre es natürlich schützenswert gewesen, wenn man es schon ins Gesetz reinschreibt, dass man die fachlichen Erkenntnisse des „Helgoländer Papiers“ beachtet. Da ist es sehr klar, dass der Abstand in Bezug auf Rotmilanhorste eigentlich bei mindestens 1.250 Metern liegen müsste, aber im Bundesnaturschutzgesetz eben – entgegen der fachlichen Expertise – 500 Meter festgelegt wurden. Das ist natürlich negativ für den Artenschutz. Natürlich könnte man an dieser Stelle sich als Landesregierung auch einsetzen, dass dieser Punkt geändert wird. Was natürlich auch stimmt in Ihrem Antrag, ist, dass es durchaus sinnvoll wäre, dass man auf Europaebene und Bundesebene sich das noch mal genau anguckt in Bezug auf die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, dass eben bestimmte Natur-, Artenschutz-Aspekte nicht unter die Räder kommen und wir auch wieder dazu kommen müssen, dass man diese Beschleunigung, die damals organisiert wurde, wieder mit Maß und Mitte zurücksetzt, um diese Schutzaspekte weiter zu beachten. Allerdings ist es in der Gänze des Antrags so, dass Sie die Wichtigkeit des Bundesrechts an der Stelle verkennen und dass Sie eben auch verkennen, dass es gerade wichtig ist, diese Schutzaspekte im Rahmen der Energiewende zu beachten, und dass es kein Widerspruch an sich ist, denn man muss ja auch mal sagen: Alle Formen der Energiegewinnung sorgen dafür, dass es Einschränkungen in Bezug auf Natur- und Artenschutz gibt. Da muss man abwägen, welche denn die geeignetsten sind. Natürlich ist es so, dass bei den erneuerbaren Energien sehr viele Energieerzeugungsarten gerade auch unter Umweltschutzgesichtspunkten sehr gut sind. Nehmen wir zum Beispiel die Wasserkraft. Natürlich ist es dabei so, dass man darauf achten muss, dass auch der Aufstieg von Fischen funktionieren kann. Deswegen werden ja auch viele Investitionen da getätigt. Aber man kann eben beides miteinander kombinieren. Gucken wir uns die Photovoltaik an. Da ist es so, dass es durchaus sogar ökologisch Sinn ergeben kann, auf Grünlandflächen Photovoltaik zu errichten, gerade weil dort dann eine entsprechende Artenvielfalt neben der Photovoltaik stattfinden kann. Gucken wir uns die Biomasse an. Auch da ist es sehr sinnvoll, diese einzusetzen. Bei der Windenergie ist es eben wichtig, mit Maß und Mitte zu agieren und die Windkraft genau dort zu errichten, wo die geringsten Einschränkungen in Bezug auf Natur- und Artenschutz da sind. Insofern wird es Sie, glaube ich, nicht überraschen, dass wir Ihren Antrag ablehnen werden. Das ist die Einordnung, die wir haben. Insofern herzlichen Dank. (Beifall CDU, BSW)

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