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Andreas Schubert

Die Linke 06.02.2026 Sitzungen 8/37

Möglichkeit der Barzahlung im Thüringer öffentlichen Personennahverkehr erhalten

Werte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer – wenn nicht hier dann am Livestream –, liebe Nutzerinnen und Nutzer von öffentlichem Personennahverkehr in Thüringen! Für uns als Linke steht im Grundsatz fest, dass Bargeld unverzichtbar ist für Privatsphäre und für soziale Teilhabe. Gerade Menschen mit geringem Einkommen und ohne eigenes Bankkonto sind darauf angewiesen. In Deutschland leben auch Anfang 2026 noch immer Hunderttausende im Land, die unfreiwillig kein Girokonto haben. Gerade für sie ist Bargeld eine grundlegende Voraussetzung, um überhaupt am täglichen Leben teilhaben zu können. Bargeld schützt außerdem vor der Bildung von Datenprofilen, Bewegungsprofilen und vor digitaler Überwachung. Und es ist robust. Wenn Strom und Automaten, digitale Endgeräte ausfallen, funktioniert Bargeld weiterhin. Das ist ein relevanter Sicherheitsfaktor in einer zunehmend digitalisierten Infrastruktur. Digitale Zahlungen ermöglichen die Erstellung persönlicher Profile und Rückschlüsse auf sensible persönliche Daten. Deshalb fordern wir als Linke auf Bundesebene, dass bei kleinen Beträgen das Recht auf anonymes Bezahlen gesetzlich verankert werden muss. Diese Forderung bleibt notwendig, gerade weil die Digitalisierung des Zahlungsverkehrs immer schneller voranschreitet. Der aktuelle Anlass ist, dass in Thüringen derzeit spürbar Veränderungen bei der Bezahlung im öffentlichen Personennahverkehr Einzug halten. In mehreren Regionen nimmt der bargeldlose Zahlungsverkehr zu. Dabei ist wichtig, festzuhalten, die Verkehrsunternehmen bemühen sich durchaus, auch im Wartburgkreis, um kundenfreundliche Lösungen. Sie ermöglichen wie zum Beispiel bei Wartburgmobil, dass Fahrgäste, die keine nahegelegene Verkaufsstelle erreichen können, Fahrscheine im Einzelfall auch per Post zugesandt bekommen. Dort gibt es Trainingsangebote für Seniorinnen und Senioren. Das zeigt, dass hier ernsthaft versucht wird, Übergänge sozialverträglich zu gestalten. Gleichzeitig werden jedoch Ticketautomaten abgebaut und klassische Vertriebswege reduziert. Das wirft Fragen auf. Ein niederschwelliges und barrierefrei zugängliches Fahrkartenangebot bleibt dennoch notwendig. Bargeld ist eins der inklusivsten Zahlungsmittel, die wir haben, und wird deswegen auch weiterhin wichtig bleiben. Es hilft, den Ausschluss bestimmter Gruppen vom gesellschaftlichen Leben zu verhindern. In Deutschland gibt es zwar inzwischen ein gesetzlich verankertes Recht auf ein Basiskonto für jede und jeden. Das ist ein wichtiger Fortschritt, aber es funktioniert in der Praxis halt nicht wirklich allumfassend. Und auch Verbraucherzentralen berichten regelmäßig, dass das formale Recht allein nicht reicht und viele deshalb immer noch kein Girokonto haben. Hinzu kommt, dass Kinder zum Beispiel auch in Kinderheimen, ältere Menschen sowie Personen mit kognitiven oder körperlichen Einschränkungen häufig keinen oder nur eingeschränkten Zugang zu digitalen Zahlungsmethoden haben oder wahrnehmen können. Und was mit Geflüchteten ist, die lediglich über eine Bezahlkarte verfügen, deren Nutzung stark begrenzt oder regional eingeschränkt ist, ist hiermit auch noch nicht diskutiert. Für all diese Menschen darf Digitalisierung nicht zur sozialen Hürde werden. Soziale Teilhabe muss auch in einem modernen, digital organisierten, öffentlichen Personennahverkehr gewährleistet bleiben. Das heißt, es braucht weiterhin auch analoge, leicht zugängliche Alternativen. (Beifall Die Linke) Und dennoch sagen wir als Linke auch, wir können und wir wollen den technischen Fortschritt und die zunehmende Umstellung auf bargeldlose Zahlungssysteme hier in Thüringen nicht aufhalten. Diese Entwicklung ist vielfach sinnvoll und sie wird von vielen Menschen, ausdrücklich auch jüngeren Menschen, immer wieder eingefordert. Entscheidend ist aber, wie dieser Fortschritt gestaltet wird. Das haben wir im Ausschuss schon diskutiert. Digitalisierung darf nicht dazu führen, dass einzelne Gruppen abgehängt werden. Sie muss sozial flankiert, barrierefrei organisiert und für alle nutzbar bleiben. Deshalb ist der Antrag der AfD keine Antwort auf diese Herausforderungen.

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