Dirk Hoffmeister
Erste Hilfe in den Lehrplan – Lebensrettung in der Fläche stärken
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, wenn es um Erste Hilfe geht, um Wiederbelebung, um die ganz konkrete Frage von Leben und Tod, dann ist eins völlig unstrittig: Das Thema ist wichtig. Jeder Mensch, der in einer Notsituation richtig handelt, kann den entscheidenden Unterschied machen. Niemand in diesem Haus stellt das infrage. Gerade deshalb braucht dieses Thema Sorgfalt, Weitblick und solides parlamentarisches Handwerk. Und genau daran fehlt es dem vorliegenden Antrag der AfD.
(Beifall BSW, SPD)
Die Antragsteller verweisen auf alarmierende Zahlen zu Herz-Kreislauf-Stillständen und auf die unzureichende Verbreitung lebensrettender Kenntnisse in der Bevölkerung. Diese Ausgangslage ist bekannt und sie ist ernst zu nehmen. Aber aus einer richtigen Problembeschreibung folgt noch lange kein guter Antrag. Erstens: Der Antrag kommt zu kurzfristig – Datum 28.01. Die AfD fordert, Erste Hilfe und Wiederbelebungsunterricht verpflichtend in den Lehrplan aufzunehmen, und zwar ohne zu klären, wie dies realistisch umgesetzt werden soll. Lehrpläne sind keine Wunschzettel. Sie sind komplexe Regelwerke, die aufeinander abgestimmt sind, die personelle Ressourcen, Unterrichtszeiten und Qualifikationen der Lehrkräfte berücksichtigen müssen. Wer hier ernsthaft Verantwortung übernehmen will, muss mehr liefern als zwei Forderungspunkte und einen Verweis auf andere Bundesländer. Zweitens: Der Antrag ist handwerklich fehlerhaft. Er blendet zentrale Fragen vollständig aus: Wer soll diesen Unterricht durchführen? Lehrkräfte? Externe Rettungsorganisationen? Zu welchen Kosten? Mit welcher Qualifikation? Und wie wird sichergestellt, dass Schulen im ländlichen Raum ebenso erreicht werden wie Schulen in den Städten? All das bleibt offen. Stattdessen wird suggeriert, man müsse nur einen Beschluss fassen – und schon sei das Problem gelöst. So funktioniert Bildungspolitik nicht. Und drittens – und das ist entscheidend –: Eine Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist nicht sinnvoll. Warum? Weil es sich hier nicht um eine ausgereifte bildungspolitische Initiative handelt, sondern um einen politisch zugespitzten Schnellschuss. Der Antrag ist weder mit dem zuständigen Ministerium abgestimmt
(Heiterkeit AfD)
noch in ein Gesamtkonzept der Gesundheits- und Präventionspolitik dieses Landes eingebettet. Eine Ausschussüberweisung würde Zeit und Ressourcen binden, ohne dass eine tragfähige Grundlage für konstruktive Beratungen vorliegt.
(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Jetzt wird es
aber wirklich albern!) Aus der Sicht des BSW sagen wir klar: Ja, wir brauchen mehr Prävention, ja, wir brauchen – und da stimmen wir vollkommen mit Ihnen überein – bessere Erste-Hilfe-Kompetenzen in der Bevölkerung. Aber wir brauchen durchdachte Lösungen, die Lehrkräfte nicht zusätzlich überlasten, die Schulen nicht vor vollendete Tatsachen stellen und die sozialen und regionalen Unterschiede berücksichtigen. Ein Beispiel: Sinnvoll wäre es, bestehende freiwillige Programme – die haben wir übrigens in Thüringen – systematisch auszuwerten, Pilotprojekte weiterzuentwickeln und gemeinsam mit Fachverbänden, Gewerkschaften und Schulträgern tragfähige Modelle zu erarbeiten. Die gibt es übrigens in anderen Bundesländern schon und wir werden auch weiter daran arbeiten. Genau diesen Weg geht der Antrag nicht. Meine Damen und Herren, wer es mit der Lebensrettung ernst meint, darf sie nicht für symbolische Politik missbrauchen. Gute Politik entsteht nicht durch Schlagzeilen, sondern durch Verantwortung. Deshalb lehnen wir den Antrag ab, nicht weil uns das Thema egal ist,
(Zwischenruf Abg. Treutler, AfD: Doch!)
sondern weil es uns zu wichtig ist, um es schlecht zu behandeln. Vielen Dank.
(Beifall BSW)
(Zwischenruf Abg. Treutler, AfD: Das haben
Sie in der DDR gemacht!)
