Dr. Stefan Wogawa
Einsatzstopp für mRNA-Impfstoffe – Unbedenklichkeit nachweisen, Geschädigte unterstützen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, wenn wir heute hier im Hohen Haus über Impfstoffe, über mögliche gesundheitliche Schäden und über staatliche Verantwortung sprechen, dann tun wir das im Bewusstsein, dass die Coronazeit für viele Menschen bis heute nicht abgeschlossen ist. Für einige war sie nicht nur eine gesellschaftliche Ausnahmesituation, sondern der Beginn anhaltender gesundheitlicher Belastungen, egal übrigens aus welchen Gründen. Diesen Menschen, meine Damen und Herren, schulden wir Respekt, Aufmerksamkeit und eine sachliche, verantwortungsvolle Aufarbeitung.
(Beifall CDU, BSW)
Das bedeutet aber auch, dass wir nicht auf schnelle Urteile, nicht auf politische Vereinfachungen, sondern auf eine ernsthafte Prüfung und verlässliche Verfahren setzen müssen. Der vorliegende Antrag der AfD-Fraktion fordert einen sofortigen, dauerhaften Einsatzstopp aller mRNA-Impfstoffe in Thüringen, die Rücknahme von Zulassungen sowie weitreichende Feststellungen zur Unbedenklichkeit, darüber hinaus aber auch zur Anerkennung und Entschädigung möglicher Impfschäden. Ich möchte kurz erläutern: mRNA ist die Abkürzung für „Messenger“ oder „Boten-RNA“; es handelt sich hier um Boten-Moleküle, die Informationen vom Zellkern zum Zellplasma transportieren. Ziele sind die Erzeugung eines Virus-Proteins und eine Antwort des Immunsystems darauf. Liebe Kolleginnen und Kollegen, so verständlich der Wunsch nach Klarheit ist – der Antrag geht in Form und Umfang über das hinaus, was ein Landesparlament leisten kann. Das möchte ich erstmal an erste Stelle setzen. Ein mRNA-Impfmoratorium klingt nach Vorsicht, klingt nach Verantwortung. Es ist in Wahrheit aber nur ein politisches Ausweichmanöver. Es schafft keine Sicherheit. Es schafft leider nur Verunsicherung. Warum ist das so? Ich möchte Ihnen drei Gründe dafür nennen. Erster Grund: Der Antrag trifft Feststellungen, die den laufenden Arbeiten der vom Landtag, also von uns allen, eingesetzten Sondergremien, dem Untersuchungsausschuss 8/1 und der Enquetekommission 8/1, vorgreifen würden. Lieber Kollege Dr. Lauerwald, da wundert Ihre Aussage mich schon etwas, es gebe keine Aufarbeitung. Wir stellen hier im Landtag das Gegenteil fest, denn wir selbst sind an dieser Aufarbeitung beteiligt.
(Beifall CDU, BSW)
Parlamentarische Aufarbeitung aber braucht Zeit, Offenheit und Sorgfalt, keine Vorfestlegungen. Der zweite Punkt: Ein Einsatzstopp oder gar die Rücknahme von Zulassungen von Impfstoffen ist auf Landesebene rechtlich überhaupt nicht möglich. Zulassungsentscheidungen werden nach Arzneimittelrecht auf Bundes- und EU-Ebene getroffen. Sie können nicht durch Beschlüsse eines Landtags überschrieben werden. Sie täuschen hier also Handlungen vor, die gar nicht möglich sind. Dritter Punkt: Die Forderung nach einer vereinfachten Anerkennung von Impfschäden und einer verbesserten Versorgung ist nachvollziehbar – das möchte ich gern zugeben. Sie verdient im Übrigen auch eine ernsthafte Diskussion. Und genau dafür ist insbesondere unsere Enquetekommission da. Gleichzeitig müssen wir die Grenzen parlamentarischen Handelns bei diesem Thema auch klar benennen. Im Rechtsstaat gilt die Gewaltenteilung. Das Parlament schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen, es greift jedoch nicht in konkrete Verwaltungsentscheidungen ein. Die Anerkennung eines Impfschadens erfolgt im Einzelfall durch die zuständigen Behörden und ist an gesetzlich geregelte Prüf- und Nachweisverfahren gebunden. Dabei ist eine eindeutige Zuordnung der geltend gemachten Schadenssymptome zu einer Impfung gegenüber der zuständigen Behörde zu belegen. So sieht es der Anerkennungsweg vor. Sogenannte Post-Vac-Syndrome – Kollege Lauerwald ist darauf eingegangen –, also Symptome nach Impfungen sind medizinisch nicht als eigenständiges Krankheitsbild im ICD, dem internationalen statistischen Klassifizierungssystem für Krankheiten, klassifiziert. Also kann eine Anerkennung nicht pauschal, sondern nur über die konkrete symptomatische Zuordnung im Einzelfall erfolgen. Ohne die entsprechende ICD-Einstufung fehlt die medizinische Grundlage für eine generelle oder vereinfachte Anerkennung. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, all das bedeutet nicht, dass Leid bestritten oder relativiert wird. Es bedeutet, dass wir als Thüringer Landtag natürlich rechtsstaatlich handeln müssen, transparent, sorgfältig und ohne Erwartungen zu wecken, die dieses Haus nicht erfüllen kann. Deshalb, meine Damen und Herren, lehnen wir den vorliegenden Antrag der AfD-Fraktion ab, nicht aus Gleichgültigkeit, sondern aus Verantwortung gegenüber den parlamentarischen Verfahren und dem Rechtsstaat. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
