Arndt
Thüringen entlasten, Energiewende stärken – Stromgebotszone aufteilen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Gäste, die Frage der Aufteilung der Stromgebotszonen im europäischen Strombinnenmarkt ist durch hohe Komplexität gekennzeichnet. Das haben wir schon aus den bisherigen Beiträgen gehört. Es gibt eine rechtliche Verpflichtung, die Stromgebotszonen zu überprüfen. Diese steht in der EU-Verordnung 219/943, und die EU-Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden, genannt ACER, hat dafür eine einheitliche Methodik festgelegt und auch die Schritte, wie das zu erfolgen hat. Eine solche Überprüfung ist dann erfolgt, und zwar am 28. April von den europäischen Energieübertragungsnetzbetreibern. Diese komplexe und sehr aufwendige Untersuchung wurde mit fast zweijähriger Verspätung beendet. Was ist dabei herausgekommen? Für Deutschland wurden verschiedene Alternativen für den heutigen Zuschnitt verglichen. Alle Varianten, die die gemeinsame deutsch-luxemburgische Zone in zwei bis fünf Teilgebiete aufteilten, erzielten Wohlfahrtsgewinne. Das ist zunächst einmal sehr gut und wichtig, aber in den nicht monetären Kriterien zeigt sich ein gemischtes Bild. Die Netzsicherheit verbessert sich, weil interne Lastzuflüsse stärker in den Marktmechanismus einbezogen werden. Gleichzeitig leidet jedoch die Marktliquidität. Es entstehen zusätzliche Transaktionskosten und die Zahl der Marktengpässe verschiebt sich stärker auf innerdeutsche Leitungen. Der CO -Ausstoß, die Inte2 gration der Erneuerbaren und die Preisrobustheit bleiben praktisch unverändert. Seitens der deutschen Übertragungsnetzbetreiber wurden wesentliche Vorbehalte bzw. methodische Mängel an diesem Report adressiert. Die Betreiber rügen die veralteten Eingangsdaten aus dem Jahr 2019 und die potenziellen hohen Umstellungs- und IT-Kosten im Milliardenbereich. Sie weisen auf ungewisse Auswirkungen auf Großverbraucher und ErneuerbareEnergien-Fördersysteme hin. Dazu verweisen sie auf einen langen Vorlauf bis zur Umsetzung einer möglichen Änderung, schätzungsweise 2030. Die deutschen Netzbetreiber raten deshalb, die Entscheidung den betroffenen Mitgliedstaaten zu überlassen und vorher aber – ganz wichtig – eine Aktualisierung mit realistischen Netzausbau- und Marktdaten vorzunehmen. ENTSO-E hat in dem Bericht also die Aufteilung der deutschen Gebotszone mit einem kaum nennenswerten Wohlfahrtsgewinn als vorteilhaft bewertet und damit keine klare Empfehlung ausgesprochen. Die Betrachtung und Evaluierung der derzeitigen Gebotszonen wurden nach 22 verschiedenen Kriterien durchgeführt, wobei das Kriterium der allgemeinen Wohlfahrtsgewinne für Zentraleuropa am wichtigsten war. Daher führt eine mögliche Fünfteilung Deutschlands mit 339 Millionen Euro pro Jahr zu den höchsten Wohlfahrtsgewinnen. Die Wohlfahrtsgewinne machen damit aber weniger als 1 Prozent der Summe der simulierten Systemkosten aus, die zur Deckung der Stromnachfrage in Zentraleuropa entstehen. Zudem beschränkt sich die Betrachtung der Wohlfahrtsgewinne auf Engpasserlöse, Konsumenten- und Produzentenrente und auf Kosten für Redispatch. Der relativ geringe Wohlfahrtsnutzen bei einer möglichen Fünfteilung hält nach Einschätzung der Bundesnetzagentur den Nachteilen einer Gebotszonentrennung weiterhin nicht stand. Zu diesen Nachteilen gehören der Liquiditätsverlust an den Großhandelsmärkten, der zu weniger Wettbewerb führt, eine höhere Volatilität der Strompreise und schlechtere Hedging-Möglichkeiten für Marktteilnehmer. Weitere Nachteile sind die zu erwartende Zurückhaltung von Investoren in puncto Erzeugung aufgrund der Annahme zukünftiger Gebotszonenänderungen. Die Energiewende als gesamtgesellschaftliches Projekt mit bundesweit einheitlichen Finanzierungsmechanismen würde infrage gestellt. Lassen Sie mich noch kurz auf die regionalen Entlastungen in den Erzeugerregionen eingehen. Die Bundesnetzagentur hat bereits bestehende Ungerechtigkeiten bei Netzentgelten 2024 überprüft und im Ergebnis durch eine gerechtere Verteilung zwischen den Regionen kompensiert. Stromkunden in Netzregionen mit besonders viel erneuerbarem Strom werden bereits seit dem Jahresanfang 2025 entlastet. Über den sogenannten Aufschlag für besondere Netznutzung werden diese Mehrkosten solidarisch auf alle Stromverbraucher bundesweit verteilt. Ab dem 1. Januar 2026 beträgt dieser Aufschlag für einen Verbrauch bis zu 1 Million Kilowattstunde je Abnahmestelle 1,559 Cent pro Kilowattstunde. Auch Thüringen und hier insbesondere das Netzgebiet der TEN, der Thüringer Energienetze GmbH & Co KG, profitiert von diesem Mechanismus. Insgesamt kommt es hier zu 77 Millionen Euro. Für Gesamtdeutschland sprechen wir von 2,7 Milliarden Euro. Meine Damen und Herren, wo stehen wir aber momentan konkret in der Gebotszonentrennung? Die Bundesregierung hält an den einheitlichen Stromgebotszonen fest. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat im Dezember 2025 den sogenannten Aktionsplan Gebotszone veröffentlicht und diesen dann an die EU-Kommission übermittelt. Deutschland reagiert damit gemäß EU-Elektrizitätsbinnenmarktverordnung auf die Studie des Verbands, die ich vorhin skizziert habe. Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Aktionsplan vorab mit allen relevanten Interessenträgern konsultiert. An der Konsultation haben Vertreter europäischer Mitgliedstaaten, Verbände, Übertragungsnetzbetreiber, Unternehmen und Gebietskörperschaften teilgenommen.
