Arndt
Thüringen entlasten, Energiewende stärken – Stromgebotszone aufteilen
Nein, lasse ich nicht zu. Überwiegend begrüßen all diese genannten Akteure den Aktionsplan Gebotszone und die darin enthaltenen Maßnahmen. Durch den Erhalt der einheitlichen Gebotszone wird in Deutschland weiterhin ein einheitlicher Börsenstrompreis gelten. Alle deutschen Verbraucher, also Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Unternehmen, profitieren bei den Strompreisen weiterhin von den jetzt bestehenden Erzeugungsbedingungen innerhalb der deutsch-luxemburgischen Stromgebotszone und können auch in Zukunft von der hohen Liquidität des deutschen Strommarkts Gebrauch machen. Aber auch aus übergeordneten Gründen ist eine Neukonfiguration der Stromgebotszone abzulehnen. Sie würde die Investitionsunsicherheit in der Energiewirtschaft deutlich erhöhen. Sie würde zu regionalen Kostenunterschieden für Endverbraucher führen. Sie würde die Wirtschaftlichkeit von Erzeugungsanlagen in einigen Regionen infrage stellen und industriepolitisch komplexe Fragestellungen aufwerfen in einer Zeit, meine Damen und Herren, in der sich die europäische Industrie fundamentalen Herausforderungen gegenübersieht. Der Aktionsplan Gebotszone benennt eine Reihe von Maßnahmen, die auch bestehende Netzengpässe reduzieren sollen. Hierzu zählen beispielsweise die Erhöhung der Netzübertragungskapazitäten, die Optimierung des Engpassmanagements und die bessere Synchronisierung von Netz, Erzeugung, Verbrauch und Stromspeichern. Die Maßnahmen zielen dabei sowohl auf technische als auch regulatorische Aspekte zur Netzengpassreduktion ab. Lassen Sie mich zum Ende und zu einem Fazit kommen: Eine Teilung der bisherigen Stromgebotszone lehnen wir im Interesse Thüringens ab, und wir werden dahin gehend auch keine eigenen Initiativen ergreifen. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
