Dorothea Marx
Thüringer Gesetz zur Beseitigung rechtsfreier Räume im Asylbereich
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich kann nahtlos an die Ausführungen von Kollegen Hutschenreuther und auch von Herrn Dr. Weißkopf anknüpfen. Recht ist nichts, was Sie nach willkürlichen eigenen Vorstellungen definieren können. Was Ihnen natürlich immer schon ein Dorn im Auge ist, das merken wir ja jeden Tag, ist, wenn es irgendwie um Humanität geht. Das ist nicht Ihr Ding. Das wissen wir und das stellen Sie hier auch mal wieder eindrücklich unter Beweis. Weder ist Kirchenasyl etwas Rechtswidriges noch der Zugang von Wohlfahrtsverbänden zu Asylunterkünften und schon gar nicht das Verfahren der Härtefallkommission. Für alles das gibt es Absprachen, Traditionen und richtige und ethische Begründungen. Herr Dr. Weißkopf hat gerade zum Kirchenasyl darauf hingewiesen, dass die Kirchen gar nicht das Recht hätten, Asylentscheidungen grundsätzlich zu korrigieren, aufzuheben oder anders zu gestalten. Dazu möchte ich ergänzend darauf hinweisen: Das möchte die Kirche auch gar nicht; die Kirche sagt das selbst von sich. Sie sagt nur: Wir möchten in Fällen, die uns Notfälle zu sein scheinen, Atempausen ermöglichen. Mehr möchten sie nicht. Das macht die Kirche nach ihrem christlichen Selbstverständnis und das steht uns gut an. Denn wenn es um Asylentscheidungen geht – und im Fall von Abschiebungen eben auch in Herkunftsländer, wo man am Ende doch nicht immer ganz so sicher sein kann, was da passieren wird –, geht es nicht wie in irgendeinem Baugenehmigungsverfahren darum, wie hoch Ihre Hecke sein darf oder wie hoch Ihre Mauer sein darf oder wie groß der Abstand zwischen dem Walnussbaum und der Grundstücksgrenze sein muss, wenn Sie da was pflanzen wollen. Da geht es um Leben und Tod. Das Asylgrundrecht – aber das interessiert Sie ja nicht – hat eine lange Tradition, auch und gerade aus den Erfahrungen mit dem Faschismus, als Menschen auch anderswo Asyl gesucht haben, Asyl suchen mussten, um nicht willkürlich verfolgt, ermordet und entrechtet zu werden. Deswegen gibt es das deutsche Asylgrundrecht und deswegen ist es Aufgabe von jedem, der diesen Staat und den Humanismus und unsere Menschenrechte, die hier gelten und der die Würde des Menschen in Artikel 1 ernst nimmt, das immer mit aller Sorgfalt zu handhaben. Daran beteiligen sich die Kirchen – das ist auch sehr gut so – und daran beteiligt sich auch die Härtefallkommission. Und wie Herr Dr. Weißkopf eben schon richtig sagte, ist die Härtefallkommission auch kein Ersatzgericht. Deswegen ist das, was Sie rügen, dass sie sich die Fälle sozusagen selber anschauen, gerade darin gegründet, dass sie gar nicht einfach anzurufen sind von jedem und jeder. Man kann nicht einfach hingehen und sagen, jetzt beschäftigt euch damit und dann habe ich vielleicht sogar noch einen Rechtsanspruch darauf, dass ihr dem Innenministerium oder dem Justizministerium sagt, hier ist eine andere Entscheidung zu fällen. Das ist alles nicht der Fall. Sie streuen hier den Menschen wieder irgendwelchen Sand in die Augen. Die intransparente Arbeit der Härtefallkommission – Herr Dr. Weißkopf hat es gesagt – ist genau geregelt, dazu können Sie selbst auf der Seite der Parlamentsdokumentation hier im Thüringer Landtag alle Regeln finden. All das dient nur einmal wieder Ihrem großen Narrativ, dass der Rechtsstaat ein rechter Staat sein soll. Das ist er aber nicht und das wird er auch nicht werden. Die letzten 2 Minuten hebe ich mir auf, bis Herr Haseloff, der sich in der Rednerliste nach hinten bewegen wollte, dann selbst gesprochen haben wird.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
