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Lena Saniye Güngör

06.02.2026 Sitzungen 8/37

Einführung einer automatischen Steuererklärung in Thüringen – Bürokratieabbau und Modernisierung der Steuerverwaltung

Weitere Wortmeldungen seitens der Abgeordneten habe ich nicht registriert. Das scheint so korrekt zu sein. Dann Frau Ministerin Wolf, bitte. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich danke herzlich den Brombeerfraktionen für diesen frühlingshaften Antrag und damit die Gelegenheit, über den aktuellen Stand zu berichten. Sie erinnern sich vielleicht, vielleicht auch nicht, ich erinnere mich auf jeden Fall an den Moment, als ich im Sommer 2025 die Schlagzeile gelesen habe: „Die Steuer macht jetzt das Amt.“ Es war ein Überraschungscoup, den das Land Hessen an dieser Stelle gestartet hat. Auch wir Finanzministerinnen und Finanzminister waren überrascht, aber am Ende hat das Ganze eine Diskussion ins Laufen gebracht, die aus meiner Sicht sinnvoll und wichtig ist. Das Land Hessen hatte ausgewählten Steuerpflichtigen durch das Finanzamt Kassel einen Festsetzungsbescheid auf Grundlage der bereits vorliegenden elektronischen Daten postalisch zugesandt. Ich war in dem Moment neidisch, weil ich glaube, ich kenne sehr, sehr wenige Menschen, die wirklich ein Glücksgefühl dabei haben, wenn es heißt, die Steuererklärung fertig zu machen. Einen Haken hatte der hessische Weg, und das will ich ausdrücklich sagen. Es handelte sich zwar um einen guten Grundgedanken, aber woran hinkte dieser Grundgedanke dann doch ein bisschen? Nämlich an der Frage, dass es nur sehr wenige steuerpflichtige Ausgewählte waren und die Erarbeitung weitgehend händisch erfolgt ist. Innerhalb einer vierwöchigen Frist konnten die Steuerpflichtigen dem Festsetzungsvorschlag entweder aktiv zustimmen oder formlos weitere Aufwendungen geltend machen oder den Festsetzungsvorschlag ablehnen oder einfach nichts tun und am Ende durch eine längere Frist zustimmen; nach diesen vier Wochen ist man automatisch von einer Zustimmung ausgegangen, wenn keine Reaktion erfolgt ist. Die Einkommensteuerbescheide wurden dann entsprechend unverändert oder, wenn weitere Aufwendungen geltend gemacht wurden, mit abweichendem Inhalt erlassen. Das Projekt in Hessen hat gezeigt, dass eine Erklärungsabgabe durch die Steuerpflichtigen in den einbezogenen Fallgruppen in einem Großteil der Fälle entfallen kann. Die Finanzverwaltung hat aufgrund bundesgesetzlicher Vorgaben – und das ist das, was Herr Kowalleck auch schon völlig richtig genannt hat – eine Vielzahl der Daten bereits elektronisch vorliegen und ist damit eigentlich prinzipiell in der Lage, bei bestimmten Fallkonstellationen die Steuerfestsetzung durchzuführen. Ich war in dem Moment neidisch, weil ich von dieser Last auch gern befreit wäre, wie wahrscheinlich fast alle in dem Saal hier. Die schlechte Nachricht: zumindest alle die, die vor mir sitzen, sind raus. Das ganze Prinzip funktioniert auch in Hessen nur für unselbstständige Einkommen. Wer besonders steuermindernde Tatsachen vortragen konnte und möchte, konnte dies dem Finanzamt gegenüber tun; fristgerecht kann natürlich dann auch eine eigene Steuererklärung eingereicht werden. Was heißt das für Thüringen? Was heißt diese Erkenntnis aus Hessen für Thüringen? Auch wir in Thüringen wollen diesem Weg folgen, aber, und das will ich ausdrücklich sagen, mit einem Unterschied. Wir wollen diesem Weg dann folgen, wenn es automationstechnisch möglich ist. Was will ich damit sagen? Eine händische Bearbeitung dieser Fälle ist aus meiner Sicht nicht sinnvoll. Wir arbeiten daran, dass genau dieser Prozess automatisch erfolgt und dementsprechend die Amtsveranlagung, und das ist unser Ziel, 2026 für einen Teil der Steuerpflichtigen damit auch in Thüringen möglich ist. Wir arbeiten seit dem Herbst mit Hochdruck daran und bereiten auch die Umsetzung intensiv in Thüringen vor, dies im Übrigen nicht allein in unserer kleinen Bubble, sondern in enger Kooperation mit Hessen. Ich will an dieser Stelle auch dem Land Hessen ausdrücklich dafür danken, dass es eine enge Kooperation auf der Steuer- und IT-Ebene gibt und wir intensiv zusammenarbeiten. Ich freue mich, dass diesem Weg durch den heutigen Antrag der Fraktionen von BSW, SPD und CDU sozusagen der Rücken gestärkt wird. Ein ganz klein bisschen Essig will ich in den Wein kippen. Wir brauchen weiterhin eine länderübergreifende Abstimmung, und der entsprechende Zustimmungsvorbehalt muss natürlich das Ziel haben, dass wir die Amtsveranlagung auch in Thüringen pilotieren können. Das heißt, schon jetzt werden für den Veranlagungszeitraum 2025 geeignete Fallgruppen ermittelt, sozusagen rausgefiltert. Das heißt – ich habe das eben angedeutet –, was sind die entsprechenden geeigneten Fallgruppen? Es sind ausschließlich Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit oder eben Alterseinkünfte. Es gilt nur für Gruppen und funktioniert nur für Gruppen, die nicht steuerlich beraten und vertreten werden, und sogenannte Pflichtveranlagungsfälle. Wir sind in den nächsten Wochen genau in der heißen Phase unterwegs, wo die finalen Abstimmungen stattfinden. Drücken Sie uns die Daumen, dass es so funktioniert, wie wir uns das vorstellen. (Zwischenruf Abg. Abicht, AfD: Wozu dann der Antrag?) Damit Sie regelmäßig darüber informiert werden und damit wir hier die Chance haben, Ihnen zu erklären, was entsprechend … (Unruhe AfD, CDU) (Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Das ist ein Schaufensterantrag!) Nein. Wenn Sie es für einen Schaufensterantrag halten, dass wir die Chance haben, die Öffentlichkeit darüber zu informieren, dann haben Sie den Sinn des Parlamentarismus noch nicht ganz verstanden. (Beifall BSW) (Unruhe AfD) In dem Begleitschreiben wird den Steuerpflichtigen das weitere Vorgehen detailliert beschrieben. Selbstverständlich geht es nicht ohne einen solchen Erklärungsvorgang. Wer einen solchen Festsetzungsvorschlag erhält, hat mehrere Möglichkeiten: Er kann entweder mit einer aktiven Zustimmung via Rückmeldung an die Finanzverwaltung dem Vorschlag folgen oder auch nicht. Wenn er keine Zustimmung erteilt, ändert sich natürlich damit ganz normal, dass ich eine Steuererklärung abgeben muss, dass ich meine gesetzliche Abgabefrist habe und dementsprechend ein ganz normales weiteres Vorgehen, wie ich das gewohnt war, möglich ist. Mit der geplanten Einführung der Amtsveranlagung erfolgt ein großer Schritt in Richtung Bürokratieabbau und Modernisierung der Steuerverwaltung. Genau das wurde im Regierungsvertrag formuliert. Ich freue mich, dass wir da ein ganz gehöriges Stück genau mit diesem Punkt weiterkommen. (Beifall CDU, BSW) Wir wollen alle – das will ich ausdrücklich sagen – notwendigen Ressourcen dafür einsetzen, dass wir im Jahr 2026 hier dieses Pilotprojekt umsetzen können, wir arbeiten mit Hochdruck an der technischen Implementierung und haben das Ziel, dies zeitnah abzuschließen. Über weitere Meilensteine werden wir Sie selbstverständlich zu gegebener Zeit in Kenntnis setzen. Darüber hinaus will ich aber auch sagen – und das ist das, was Kollege Kästner eben schon angedeutet und formuliert hat –: Das sogenannte Amtsveranlagungsverfahren – liebevoll AMSEL genannt – ist nur der erste Schritt. Der zweite Schritt muss es natürlich sein, dass wir hinarbeiten – und das tun wir jetzt schon sehr intensiv –, ein bundeseinheitlich abgestimmtes App-basiertes Verfahren anzustreben. Dieses bundeseinheitlich abgestimmte App-basierte Verfahren wird auf einer bundeseinheitlichen Steuersoftware laufen, dem sogenannten KONSENS-Verfahren. Jetzt sind wir an einem Punkt, wo Sie einen zweiten Vogel in diesem Verfahren finden. Von der AMSEL, so unser Ziel, wollen wir wieder zurück zu ELSTER kommen. Sie klicken auf „Okay“ – das ist zumindest die Vision, die absehbare Vision für die Zukunft –, sodass Sie auch mit Ihrer ELSTER-Steuererklärung zukünftig das vereinfachte Verfahren nutzen können. Das wird aber noch ein bisschen länger dauern. Was bedeutet das? Dass dieses vereinfachte Verfahren der schon weitgehend ausgefüllten Steuererklärung für deutlich größere Gruppen zur Verfügung steht, als das bei AMSEL der Fall sein wird. Hier werden wir nach dem heutigen Umsetzungshorizont noch ungefähr zwei Jahre warten müssen, bis wir dieses Verfahren – ich habe es gesagt –: ein bundeseinheitliches Verfahren, wo im Besonderen die Bayern maßgeblich die Entwicklungsarbeit mittragen – an den Start kriegen. Drücken Sie uns die Daumen. Das wird dann noch mal mehr Menschen bei der Steuererklärung das Leben ungleich leichter machen. Ich habe es gesagt: Der Adressatenkreis wird damit erweitert und ich gehe davon aus, dass das dann der nächste erhebliche Schritt zum Bürokratieabbau ist. (Beifall CDU, BSW) Wir hoffen – und ich bin mir an der Stelle tatsächlich sicher – auf eine positive Resonanz der Steuerpflichtigen, die von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung nicht prinzipiell entlastet werden, aber der Weg dahin wird ungleich leichter und dementsprechend die Pflicht vielleicht nicht mehr in dieser Weise als Last empfunden, wie es derzeit der Fall ist. Ich möchte all jene, die an Elster, Amsel und ähnlichen Vögeln interessiert sind, herzlich zu den Informationstagen ins Finanzministerium einladen. (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Wir gehen mal zur Vogelschutzwarte!) Nein, keine komischen Vögel. Am 13. und 14. März werden wir dazu eine intensive Informationsveranstaltung durchführen. Alle Interessierten, auch aus diesem Hohen Haus, sind dazu herzlich eingeladen. Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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