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Sven Küntzel

BSW 06.02.2026 Sitzungen 8/37

Straftaten durch K.O.-Tropfen entschlossen entgegentreten – Prävention stärken und eine statistische Erfassung einführen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, wir beraten heute einen Antrag, der sich mit Straftaten unter Einsatz sogenannter K.-o.-Tropfen befasst, einem Deliktfeld, das in der öffentlichen Wahrnehmung oft unterschätzt wird, in der kriminalpolizeilichen Praxis aber seit Jahren bekannt ist. Ich möchte diesen Antrag, unseren Antrag der regierungstragenden Fraktionen, bewusst aus kriminalpolizeilicher Perspektive betrachten. Denn wer solche Straftaten aufklären will, steht häufig vor besonderen Herausforderungen, lange bevor es überhaupt zu einer Anzeige oder zu einem Ermittlungsverfahren kommt. Gerade bei diesen Delikten zeigt sich besonders deutlich: Wenn der Staat nicht frühzeitig hinschaut, wenn Strukturen fehlen und Taten statistisch unsichtbar bleiben, dann profitieren am Ende die Täter. Es gibt Delikte, die laut sind, die sichtbare Schäden, klare Tatorte, eindeutige Spuren hinterlassen. Und es gibt Delikte, die leise sind, die im Verborgenen geschehen, ohne Aufsehen, ohne sofort erkennbare Beweise, aber mit umso schwereren Folgen für die Opfer. Straftaten mit K.o.-Tropfen gehören eindeutig in diese zweite Kategorie. Aus kriminalpolizeilicher Sicht handelt es sich dabei nicht um ein Randphänomen, sondern um ein gezielt eingesetztes Tatmittel, dessen Zweck klar ist: Menschen innerhalb kürzester Zeit wehrlos zu machen. Häufig kommt dabei unter anderem der Wirkstoff – das wurde schon angesprochen – GHB zum Einsatz, eine Substanz, die schnell wirkt und ebenso schnell wieder aus dem Körper verschwindet. In der Praxis bedeutet das, Opfer verlieren die Kontrolle über ihren Körper, Erinnerungen sind bruchstückhaft oder fehlen ganz. Symptome werden häufig mit Alkoholkonsum erklärt, und wenn ein Verdacht besteht, ist das entscheidende Beweismittel oft schon nicht mehr nachweisbar. Denn die Nachweisbarkeit von GHB ist nach medizinisch-toxikologischem Kenntnisstand extrem kurz. Im Blut ist der Stoff nur wenige Stunden, meist nur etwa sechs bis acht, nachweisbar. Im Urin liegt das Nachweisfenster häufig bei acht bis zwölf Stunden, in Einzelfällen bei sehr schneller Probenentnahme auch bis maximal 24 Stunden. Was bedeutet das? Für die Ermittlungsarbeit sind das denkbar schwierige Voraussetzungen. Um das mal plastisch zu machen, möchte ich einen Vergleich nutzen. Straftaten mit K.-o.-Tropfen gleichen einem Tatort, der sich selbst löscht. Das Tatmittel baut sich ab, Spuren verschwinden, Aussagen werden unsicher. Man versucht also einen Sachverhalt aufzuklären, bei dem von Anfang an klar ist: Das wichtigste Beweismittel steht nur für ein sehr enges Zeitfenster zur Verfügung. Und Täter wissen das. Sie handeln nicht spontan, sondern kalkuliert – im Vertrauen darauf, dass Aufklärung schwierig bleibt. Genau an dieser Stelle setzt der vorliegende Antrag der regierungstragenden Fraktionen an. Das ist aus kriminalpolizeilicher Sicht folgerichtig. Er benennt offen, was sich in der Praxis immer wieder zeigt: Erstens, viele dieser Straftaten werden nicht erkannt – nicht aus Gleichgültigkeit, sondern weil die Symptome schwer einzuordnen sind gerade im Zusammenspiel mit Alkohol. Zweitens, viele Taten werden nicht angezeigt – aus Scham, aus Unsicherheit oder weil die Betroffenen selbst Zweifel haben, ob ihnen geglaubt wird. Drittens – und das ist für jede Lagebewertung entscheidend – verfügen wir bislang – Frau Croll hat es schon angesprochen – über keine eigenständige systematische statistische Erfassung dieser Delikte bzw. als eigenes Tatmittel. Wer sich mit Kriminalitätsbekämpfung näher auseinandersetzt, weiß: Man kann nur das bekämpfen, was man auch sichtbar macht. Die vorgesehene statistische Erfassung von Straftaten unter Einfluss von K.-o.-Tropfen ist deshalb kein bürokratisches Detail, sondern ein zentrales Instrument moderner Polizeiarbeit. (Beifall CDU, BSW, SPD) Sie ermöglicht es, Tatmuster zu erkennen, regionale Schwerpunkte zu identifizieren, Täterstrategien besser zu analysieren und Präventions- wie Ermittlungsarbeit gezielter auszurichten. Gerade bei verdeckten Delikten entscheidet eine verlässliche Datenlage darüber, ob der Staat lediglich reagiert oder vorausschauend handeln kann. Ebenso wichtig ist der präventive Ansatz. Aus polizeilicher Sicht ist Prävention kein weicher Faktor, sondern ein elementarer Bestandteil von Sicherheitspolitik. Wenn insbesondere junge Menschen frühzeitig wissen, wie solche Tatmittel wirken, wie kurz die Nachweisbarkeit ist und wie entscheidend schnelles Handeln im Verdachtsfall sein kann, dann stärkt das nicht nur den Eigenschutz, sondern verbessert auch die Chancen auf rechtzeitige medizinische Abklärung und Beweissicherung. Gleiches gilt für die Sensibilisierung von Polizei, Rettungsdiensten, medizinischem Personal und Veranstaltern, denn häufig entscheidet nicht die Tat selbst über den Ermittlungserfolg, sondern das, was in den ersten Minuten danach passiert. Meine Damen und Herren, wer einmal mit solchen Opfern gesprochen hat, weiß, schon der Verlust der Kontrolle über den eigenen Körper ist eine tiefgreifende Verletzung der persönlichen Unversehrtheit. Das ist kein Nebenaspekt, für die Betroffenen ist genau das oft das Entscheidende. Genau deshalb ist es richtig, Prävention zu stärken, Täterstrategien sichtbar zu machen, Ermittlungsgrundlagen zu verbessern und zugleich strafrechtlich klare Grenzen zu ziehen. Der vorliegende Antrag der regierungstragenden Fraktionen verbindet genau diese Punkte: Aufklärung, Prävention, bessere Datengrundlagen und konsequente Strafverfolgung. Er stärkt den Schutz potenzieller Opfer, er erschwert Täterstrategien und er trägt dazu bei, ein Deliktfeld aus der Unsichtbarkeit zu holen, das viel zu lange unterschätzt wurde. (Beifall CDU, BSW) Aus kriminalpolizeilicher Sicht ist das ein sachlich richtiger, praxisnaher und notwendiger Schritt. Da Die Linke das Thema nach unserem Antrag nun ebenfalls für sich entdeckt hat, ist eine Überweisung beider Anträge sowohl in den Ausschuss für Gesundheit als auch in den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung aus unserer Sicht sinnvoll. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW)

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