Steffen Schütz
Möglichkeit der Barzahlung im Thüringer öffentlichen Personennahverkehr erhalten
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, bargeldloses Bezahlen, das heißt: Wir reduzieren Zugangsbarrieren, wir erhöhen Nutzerzufriedenheit, wir schaffen für die Unternehmen mehr Kundenbindung, sorgen für effizientere Prozesse bei den Unternehmen bei besserem Controlling, mehr Kundenansprache, wir sparen Zeit, verkürzen Standzeiten. Für die Beschäftigten bedeutet „bargeldlos“ kürzere Standzeiten und vor allen Dingen einfacheres Arbeiten. In der Regel wird noch im Regionalbusverkehr kassiert. Bargeldloses Bezahlen hat also viele Vorteile. Sie haben mit Ihrem Antrag formuliert, dass es keine Barrieren geben dürfe, dass niemand ausgeschlossen werden dürfe. Das sagt auch Kollege Schubert. Da bin ich bei Ihnen. Denn selbstverständlich dürfen bei allen Plänen zur Modernisierung und Digitalisierung der Bezahlmethoden im ÖPNV keine Kunden ausgeschlossen werden. Die Umstellung auf bargeldloses Zahlen im ÖPNV betrifft ausschließlich Einzeltickets. Diese können aber weiterhin – Kollege Liebscher hat es gerade gesagt – auf verschiedenen Vertriebswegen erworben werden. Zeitkarten sind in der Regel in Form eines Abos über Lastschrift erhältlich. Auch an der Bereitstellung der Fahrkarten für den Schülerverkehr ändert sich gar nichts. Es kann also keine Rede davon sein, dass die Nutzung des ÖPNV künftig davon abhänge, ob die Bürgerinnen und Bürger über digitale Zahlungsmittel verfügen oder nicht. Es gibt und wird weiter analoge Zugänge geben. Und gestatten Sie mir die Bemerkung: Das Deutschlandticket hätten wir mit Sicherheit schneller und sicherer hinbekommen, wenn es die von Herrn Liebscher gerade erwähnten Check-in-/Check-outMöglichkeiten in Deutschland flächendeckend gäbe – das ist gerade unser Problem –, denn damit wissen die Unternehmen häufig nicht, wie viele Passagiere, wie viele Fahrgäste sie transportiert haben und wie sie dann vergütet werden. Deshalb gab es dieses ganze Gerangel. Das Ansinnen der AfD, wonach der Landtag die Barzahlung dauerhaft erhalten soll, ist insofern aus meiner Sicht weder notwendig, noch würde sich daraus überhaupt eine Verpflichtung ergeben. Denn Sie wissen, zuständig ist nicht das Land, sondern sind die kommunalen Aufgabenträger. Ich empfehle daher, den Antrag abzulehnen. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
