Rudolph
Einsatzstopp für mRNA-Impfstoffe – Unbedenklichkeit nachweisen, Geschädigte unterstützen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete und liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, diesmal muss ich tatsächlich vor der Rede einen ordentlichen Schluck Wasser nehmen, um ein paar Sachen auch zu verdauen, die hier gesagt worden sind. Aber vielleicht ganz grundsätzlich: Hier nur immer wieder zu behaupten, dass die Coronaimpfstoffe nicht wissenschaftlich getestet worden seien und auch während ihrer millionenfachen Anwendungen nicht weiterhin wissenschaftlich beobachtet und evaluiert werden würden, das wird auch beim 10., 12. oder 20. Mal der Wiederholung nicht wahrer. Und immer wieder einzelne Sachverständige, ja, auch Leute mit Doktortitel, ja, vielleicht auch Medizinerinnen und Mediziner hier zu zitieren und das Ganze dann mit dem Argument der Wissenschaftlichkeit zu belegen, aber zu ignorieren, dass der überwiegende Mehrteil der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler das anders sieht und sich wohl der Bewertung anschließt, dass eine gute Nutzenbewertung für die Impfstoffe vorlag und eine gute Evidenz dafür vorliegt, und immer nur die eine Hälfte von angeblichen Zahlen, Daten und Fakten zu sehen und das andere konsequent zu ignorieren – das ist tatsächlich eine Leistung, aber keine gute.
(Beifall CDU, BSW)
Und dann den Contergan-Skandal zu zitieren – das haben Sie ja mit Ihrer eigenen Wortwahl hier gemacht – und damit die Opfer des Contergan-Skandals verächtlich zu machen, indem Sie den runtergespielt haben im Gegensatz zu dem, was durch die Coronaimpfstoffe angeblich verursacht wird – ich glaube, da muss ich gar keine Bewertung vornehmen. Das kann anderen obliegen, hier den wirklichen Boden dahinter zu finden, was Sie eigentlich den Betroffenen damit sagen.
(Unruhe AfD)
Aber die Konsequenz aus dem Contergan-Skandal, der tatsächlich ein Skandal war und der tatsächlich offenbart hat, dass wir die damaligen Standards, die es gab in der Wissenschaft und für Zulassungen von Arzneimitteln, überdenken mussten – war richtig. Das war ein einzelner, wichtiger, guter Kern aus Ihrer Aussage. Und das ist auch passiert. Wir sind Jahrzehnte weiter, und gerade der ConterganSkandal hat dazu geführt, dass es in der Arzneimittelzulassung und auch in der Beobachtung von Arzneimitteln und auch im Nebenwirkungsmanagement und im Monitoring von Nebenwirkungen massive Schritte nach vorn gegeben hat, die jetzt immer gelten und die auch bei den Coronaimpfstoffen zur Anwendung gekommen sind. Der Antrag reiht sich ein in eine wahre Flut von Kleinen Anfragen, Anträgen und Zuarbeiten für den Corona-Untersuchungsausschuss sowie die Enquetekommission, entbehrt dabei aber gleichzeitig weiterhin einer richtigen Grundlage und liefert nur schlechte Begründungen dafür, ignoriert weiterhin systematisch Erkenntnisse der Wissenschaft oder weigert sich, diesen eine Bedeutung zuzumessen. Es ist natürlich so, dass auch der Landesregierung die Aufarbeitung wichtig ist und auch der Landesregierung an der Aufarbeitung der Coronapandemie gelegen ist, allerdings auf Basis wissenschaftlich fundierter Erkenntnisse. Dafür sind wir nämlich auch der Auffassung, dass die umfassende Aufarbeitung da stattfinden kann, wo wir sie auch bisher hinverwiesen haben, nämlich im Untersuchungsausschuss und in der Enquetekommission – das ist der richtige Rahmen. Zu den hier vorgebrachten Zweifeln an den mRNAImpfstoffen möchte ich noch etwas sagen, obwohl das dankenswerterweise auch in den Redebeiträgen vom Abgeordneten Wogawa und auch von der Abgeordneten Güngör schon aufgegriffen worden ist. Die Impfstoffe sind mittlerweile millionenfach zur Anwendung gekommen; es gibt eine anhaltende Beobachtung und ein anhaltendes Monitoring von Nebenwirkungen. Sie haben in Ihrer Rede gerade noch mal diesen einen Satz fallenlassen und das wie eine Verschwörung hingestellt: Da haben die Impfstoffe wahrscheinlich schon zehn Jahre vorher existiert. Ja, haben sie. Das wird auch gar nicht versteckt, sondern man weiß, dass zum Glück schon bereits vor zehn Jahren angefangen worden ist, an so etwas wie mRNA-Impfstoffen zu forschen. Da hatte man gar nicht Corona im Sinn, sondern da ging es um Krebserkrankungen, da ging es um eine andere Einsatzmethode dieser Impfstoffe. Zum Glück standen die an dem Punkt, an dem wir sie für die Pandemie gebraucht haben, bereit, und so war es möglich, sie zum Einsatz zu bringen, auch für diese Erkrankungen. Das ist aber keine Verschwörung, sondern dahinter steht eine offenkundige Entwicklungsgeschichte. Abgeordnete Güngör hat das ja ausgeführt. Ich bitte wirklich, noch mal daran zurückzudenken, wie wichtig diese Impfstoffe damals waren und welche Hoffnung das gegeben hat, auch in der Coronapandemie, dieser Pandemie überhaupt etwas entgegenzusetzen. Ich frage Sie noch mal: Wenn es wirklich so wäre, dass kein Monitoring von Impfstoffen und deren Nebenwirkungen stattfinden würde, wie erklären Sie sich dann, dass zum Beispiel für den Impfstoff Moderna, nachdem der Einsatz eine Weile vonstattengegangen ist und man natürlich Nebenwirkungen gemonitort hat, aufgefallen ist, da gab es eine bestimmte Gruppe, nämlich junge Menschen unter 30, bei denen tatsächlich ein erhöhtes Risiko für Herzmuskelentzündungen bestand? Das hat man gesehen, das hat man nicht verschwiegen, sondern das war Basis einer wissenschaftlichen Evaluation von Erkenntnissen, und man hat auch die richtigen Schlüsse gezogen, nämlich für diese Gruppe den Einsatz nicht mehr zu empfehlen, sondern den Einsatz von anderen Impfstoffen. Das ist aber das beste Beispiel, was zeigt, dass das alles passiert, was Sie in Ihrem Antrag aufgrund angeblicher Unzureichendheit fordern, nämlich dass in Deutschland ein gutes Pharmakovigilanzsystem besteht, dass die Überwachung von Arzneimitteln nach sehr klaren, festgelegten Regelungen, und zwar nicht nur nach deutschen, sondern auch nach europäischen, passiert; und dass es genauso gängig, nicht wegzudiskutieren und niemand es abschaffen will, dass immer Berichte veröffentlicht werden; dass diese Datenlage breit einsehbar ist und dass zum Beispiel die Europäische Datenbank von gemeldeten Verdachtsfällen von Arzneimittelnebenwirkungen ja auch öffentlich zugänglich ist.
