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Christian Tischner

06.02.2026 Sitzungen 8/37

Erste Hilfe in den Lehrplan – Lebensrettung in der Fläche stärken

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, Erste Hilfe ist kein Zusatzwissen, sondern eine grundlegende Lebenskompetenz. Sie entscheidet im Ernstfall darüber, ob aus Zuschauenden Handelnde werden. Über ihre Bedeutung gibt es keinen Dissens, das hat auch die Debatte gezeigt – weder gesellschaftlich noch bildungspolitisch. Mit einer Mär möchte ich allerdings gleich aufräumen, Herr Jankowski. Sie behaupten, die Kultusministerkonferenz hat beschlossen. Damit widersprechen Sie eigentlich Ihrer eigenen Rede, denn Sie haben es irgendwo zwischen den Zeilen mal gesagt: Es war der Schulausschuss der Kultusministerkonferenz. Und wer sich ein bisschen auskennt, der weiß, der Schulausschuss der Kultusministerkonferenz ist ziemlich weit unten angesetzt. Da kommen noch Staatssekretäre, da kommen noch Minister. Also hören Sie auf, von irgendwelchen Beschlüssen zu fabeln. Aber natürlich ist es allen Kultusministerinnen und Kultusministern in Deutschland wichtig, dass das Thema besetzt wird und dass wir es auch in die Schulen hineintragen. Und das möchte ich Ihnen jetzt in meiner Rede mal deutlich machen, wie diese Landesregierung, aber natürlich auch die Vorgängerlandesregierungen, das angegangen ist. Die zentrale Frage ist daher eben nicht, ob Erste Hilfe in die Schulen gehört, sondern die zentrale Frage lautet, wie wir sie in den Schulen verankern, und zwar so, dass sie dann auch dauerhaft wirksam ist. Es geht um Qualifikation, es geht um Ausstattung, es geht um Zeit und um die pädagogische Verantwortung, diese Inhalte mit der gebotenen Qualität zu vermitteln. Gut gemeinte Verpflichtungen allein reichen nicht aus – ich glaube, da sind wir uns auch alle einig –, vor allem, wenn sie im schulischen Alltag nicht realistisch abgebildet sind. Der Thüringer Bildungsplan und die Thüringer Lehrpläne eröffnen hierfür bereits tragfähige Anknüpfungspunkte. Sie sind kompetenzorientiert aufgebaut und sie zielen in mehreren Fächern auf gesundheitsbewusstes Verhalten und Erste Hilfe ab, von Biologie über Ethik, Sport bis hin zum Wahlpflichtfach Sozialwesen. Beispielsweise finden sich in den Lehrplänen für Biologie und Naturwissenschaften die Forderungen, dass Grundlagen der Körperfunktionen, Reaktionen bei Verletzungen oder lebensbedrohlichen Zuständen behandelt werden. Nichts anderes ist im Grunde das Thema „Erste Hilfe“. Im Sportlehrplan findet sich: Prävention von Sport- und Unfallverletzungen – das ist letztendlich auch Erste Hilfe – und Verhaltensweisen bei Verletzungen. Gemeinschaftskundeunterricht, Sozialkunde, Sozialwesen, auch hier: Notfallverhalten, Alarmierungsketten, Dimensionen des Helfens – drei Fächer, wo ganz explizit genannt ist, dass Erste Hilfe stattzufinden hat. Diese Struktur ermöglicht es grundsätzlich, Inhalte der Ersten Hilfe aufzugreifen. Und gleichzeitig liegt es – und das ist wichtig für eine freie Schule – nämlich in der pädagogischen Verantwortung der Lehrkräfte, diese Spielräume pädagogisch, didaktisch, methodisch sinnvoll auszugestalten. Gerade deshalb ist es notwendig, die praktischen Rahmenbedingungen offen zu benennen, denn eine verbindliche Einführung von Erste-Hilfe-Modulen ist mit erheblichen organisatorischen, strukturellen Herausforderungen verbunden; das ist soeben in der Debatte von verschiedenen Rednern schon beschrieben worden. Und selbst wenn man zwei Unterrichtsstunden einführen würde, dann muss im Grunde auch gesagt werden: wo nehmen wir die zwei Stunden weg? Mathematik, Chemie, Physik, Englisch – wo nehmen wir sie weg? Hinzu kommt der erhebliche Koordinationsaufwand zwischen Schulämtern, zwischen Schulen und externen Partnern. Termine müssen abgestimmt, Räume müssen bereitgestellt werden und der Unterricht sinnvoll in den Schulalltag integriert werden. Auch die materielle Ausstattung, insbesondere für praxisnahe Übungen, muss verlässlich und dann auch landesweit vergleichbar bereitgestellt und finanziert werden, um gleiche Bedingungen für alle Schulen zu gewährleisten. Dafür sind dann die Kommunen als Schulträger und Sachaufwandsträger zuständig. Pädagogisch erfordert das Thema „Erste Hilfe“ eine altersangemessene und sensible Umsetzung. Notfallsituationen können emotional herausfordernd sein. Zugleich treffen wir auf heterogene Lerngruppen mit ganz unterschiedlichen Lernvoraussetzungen. In dem begrenzten zeitlichen Rahmen kommt es daher besonders auf eine gute didaktische Konzeption an, die Handlungssicherheit fördert, ohne zu überfordern. Vor diesem Hintergrund setzen wir in Thüringen seit vielen Jahren auf einen dreifachen Weg: einerseits auf den Fachunterricht – ich habe die Beispiele genannt –, andererseits auf den fächerübergreifenden Unterricht – Kollege Zippel ist darauf eingegangen –, aber eben auch auf Freiwilligkeit, zusätzliche Angebote von Externen zu nutzen. Zwischen 2015 und 2025, in den letzten zehn Jahren also, bestand mit den Thüringer Hilfsorganisationen, beispielsweise DRK, DLRG, JohanniterUnfall-Hilfe, Malteser, ASB, eine Kooperationsvereinbarung zur fach- und sachgerechten Durchführung des Moduls „Wiederbelebung“ als Praxiselement an den Thüringer Schulen. Das Angebot richtet sich an alle staatlichen Schulen in Thüringen ab der Klasse 7. Zukünftig soll das bisherige Verfahren für die Durchführung des Moduls in das Schulbudget überführt werden. Damit erfolgen Buchung, Abrechnung und Organisation im Rahmen der bekannten Durchführungsbestimmungen und zur Umsetzung des Schulbudgets. Anders als beim bisherigen Verfahren ist beim Schulbudget die digitale Antragstellung und Bearbeitung über das Thüringer Schulportal möglich. Das reduziert auch den Verwaltungsaufwand bei unseren Schulen. Das Modul „Wiederbelebung“ ist darauf ausgerichtet, die fachliche Qualität, die wir bereits erreicht haben, wirklich in die Breite zu tragen. Für die Schulen entstehen keine zusätzlichen Kosten. Damit stellen wir sicher, dass das Angebot allen Schulen offensteht, ohne dass organisatorische oder finanzielle Hürden dem entgegenstehen würden. Schulen, die Interesse an diesem zusätzlichen Modul „Wiederbelebung“ haben, wenden sich an eine Hilfsorganisation ihrer Wahl und stimmen sich mit dieser terminlich ab. Neben den bisherigen Projektpartnern können künftig auch andere Anbieter einbezogen und durch die Schulen berücksichtigt werden. Das Equipment für die praktischen Reanimationsübungen wird von den Hilfsorganisationen sachgerecht und – das ist auch wichtig in der Schule – hygienisch einwandfrei vorgehalten, ohne Zwischenlagerung in den Schulen. Das Thema „Wiederbelebung“ wird ab Klassenstufe 7 in zwei Einheiten von je 45 Minuten dann durch diese angeboten. Die Gruppengrößen sollen zwischen 10 bis 17 Schülerinnen und Schülern liegen. Die Durchführung des Angebotes erfolgt in den Räumen bzw. auf dem Gelände der Schule. Durch die Änderungsanträge zum Doppelhaushalt wurden zudem die Mittel für das Schulbudget auf 5 Millionen Euro jährlich erhöht. Sehr geehrte Damen und Herren, zwar bleibt die Durchführung des Moduls „Wiederbelebung“ an den Thüringer Schulen freiwillig. Dennoch wollen wir im kommenden Schuljahr noch einmal gesondert dafür werben, auch dieses zusätzliche Angebot verstärkt zu nutzen, um die Bedeutsamkeit des Angebots auch in die Fläche zu tragen. Wir werden das mit den entsprechenden Öffentlichkeitskanälen des Ministeriums auch gern nutzen. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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