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Marcel Kramer

AfD 06.02.2026 Sitzungen 8/37

Möglichkeit der Barzahlung im Thüringer öffentlichen Personennahverkehr erhalten

Sehr geehrte Frau Präsidentin, geehrte Abgeordnete, verehrte Zuschauer am Livestream, der Bus steht da, das Geld ist bereit – und trotzdem kommt man nicht mit, weil plötzlich nur noch digital kassiert wird. Was uns als Modernisierung verkauft wird, ist für viele Bürger eine Hürde. Es geht um Freiheit im Alltag und um die Frage, ob am Ende die Technik darüber entscheidet, wer mitfahren darf. Wenn der Fahrscheinerwerb so organisiert wird, dass ohne digitale Mittel nichts mehr geht, dann wird aus Daseinsvorsorge schrittweise ein Ausschlussmechanismus. Und genau das thematisieren wir hier heute. (Beifall AfD) Wir als AfD sagen klar: Wir sind nicht gegen digitale Angebote. Wer per Handy oder Karte zahlen möchte, soll das gern tun können. Aber wir sind gegen Zwang, gegen „nur noch digital“. Denn wenn nur noch digital kassiert wird, hängt Mobilität an Smartphone, Akku, Netz und Technik. Dann trifft das nicht irgendwen, sondern ganz konkrete Gruppen wie zum Beispiel die Gelegenheitsfahrer – Menschen, die für Arzttermine, Erledigungen oder Besuche kurzfristig fahren müssen und kein Deutschlandticket und keine Monatskarte haben, weil es sich schlicht nicht für sie lohnt. Dann unsere älteren Mitbürger und Menschen, die nicht so technikaffin sind oder bewusst analog leben und die aus nachvollziehbaren Gründen Betrug, Fehlbuchungen oder Bedienfehler fürchten. Und drittens unsere Kinder und Jugendlichen. Viele haben noch kein eigenes Konto oder schlicht nicht die Möglichkeit, kontaktlos zu zahlen. Eines ist klar: Der Hinweis, die meisten hätten doch ohnehin einen Schülerfahrausweis oder ein Deutschlandticket, ist hier kein Argument. Denn die meisten sind eben nicht alle. Und im öffentlichen Nahverkehr zählt jeder einzelne. Dazu gehört auch, dass die nicht digitale Teilhabe am Alltag gewährleistet sein muss – ohne Nachteile beim Zugang zum ÖPNV. Nicht jeder fährt täglich, aber jeder muss im Zweifel heute fahren können. Und es kommt noch etwas hinzu. Selbst wer digital zahlen kann, ist im Zweifel sofort handlungsunfähig. Es reicht, wenn Karte oder Konto vorübergehend gesperrt werden – etwa wegen einer Sicherheitsüberprüfung oder eines Limits. Dann ist sicher nicht Zahlungsunwille das Problem. Genau das zeigt: Bargeld ist eben keine beliebige Zahlungsart. Es sichert Wahlfreiheit im Alltag. Wenn davon abgewichen wird, braucht es einen tragfähigen rechtlichen Rahmen und eine Lösung, die im Alltag wirklich für alle zumutbar und barrierefrei erreichbar ist. Hier gilt rechtlich: Euro-Banknoten sind in Deutschland das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel – § 14 Bundesbankgesetz –, woraus der Grundsatz folgt: Wer eine Geldforderung stellt, muss grundsätzlich die Zahlung mit Bargeld ermöglichen. Wer davon abweicht, muss es besonders begründen – erst recht bei der Daseinsvorsorge. (Beifall AfD) Barzahlung auch für Menschen ohne Zugang zu unbaren Mitteln muss gewährleistet werden. Und genau darauf weisen die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags hin. Soweit die Theorie. Doch entscheidend ist, was in Wirklichkeit funktioniert. Hier wird gern gesagt: Es gibt doch Ausweichmöglichkeiten. Diese zählen aber erst dann, wenn sie im Alltag funktionieren – tatsächlich zumutbar und barrierefrei. Und hier liegt ein Kernproblem: Stadt ist nicht gleich ländlicher Raum. Was zum Beispiel in Erfurt funktioniert, ist nicht eins zu eins übertragbar. In Erfurt gibt es ein dichtes Netz an Vorverkaufsstellen und Automaten, eine ganz andere Infrastruktur. Im Wartburgkreis und vielen ländlichen Regionen unseres schönen Thüringens sieht es anders aus: große Entfernungen, wenige Verkaufsstellen, knappe Öffnungszeiten und manchmal gar nichts vor Ort. Und ja, in den Dörfern und Gemeinden ist das Netz an Geldautomaten oft nicht flächendeckend. Doch dieser Vergleich greift hier zu kurz. Denn Bargeldversorgung im Alltag ist dennoch möglich – über Auszahlmöglichkeiten in Geschäften und Tankstellen. Also Bargeld ist da, nur der Fahrscheinerwerb wird so organisiert, dass Bargeld im ÖPNV faktisch nicht mehr zählt. Ein Beispiel aus dem Wartburgkreis zeigt, wie das aussieht. Bad Liebenstein, 8.000 Einwohner, Kurund Klinikstandort mit ca. 1.000 Betten, viele Kurgäste, Besucher, Touristen. Und dennoch gibt es dort und in den umliegenden Orten keine Möglichkeit, einen Fahrschein gegen Bargeld zu erwerben. Die nächste Barverkaufsstelle liegt in Bad Salzungen – rund 11 Kilometer entfernt. 11 Kilometer – nur um einen Fahrschein bar kaufen zu können? Das ist kein Vorverkaufsnetz, das ist eine Hürde. (Beifall AfD) Und da hilft auch keine Option „Fahrschein per Post“. Wer heute fahren muss, kann nicht mehrere Tage auf den Briefträger warten. Und gern wird hier auch beispielhaft auf Länder in Skandinavien ver ­ wiesen. Dort geht das doch auch, alles digital. Doch schaut man genauer hin, sieht man: Auch dort läuft nicht alles rund. Anwendungen fallen aus, Kartenle ­ ser streiken, Zahlungen gehen nicht durch. Und dann braucht es Regeln für Ausfälle. Deshalb gibt es dort Notfallprozesse und Rückfall benen, damit e Fahrgäste bei Ausfällen eben nicht benachteiligt werden. Denn bei Ausfällen von Gerät oder System wird aus Modernisierung schnell ein Ausschluss. Da ­ rum müssen verbindliche Maßstäbe auch für den ÖPNV in Thüringen gelten, zum Beispiel: wer prüft die Zulässigkeit, wer bewertet nachvollziehbar, was im Alltag zumutbar und barrierefrei ist, gerade auch im ländlichen Raum. Das Landesverwaltungsamt spielt hierbei eine zentrale Rolle, da es Beförde ­ rungsbedingungen prüft und im Rahmen von Ge ­ nehmigungen und Vergaben mittelbar Einfluss da ­ rauf hat, wie der Fahrscheinerwerb organisiert wird. Umso wichtiger ist es, dass dort klare und einheitli ­ che Maßstäbe für Zumutbarkeit, Barrierefreiheit und Gesetzeskonformität angewendet werden, damit Bargeld nicht faktisch durch Verwaltungspraxis ver ­ drängt wird. (Beifall AfD) Genau da setzen unsere Anträge an: Erstens, Bargeld darf nicht praktisch verdrängt werden. Zweitens, unser Entschließungsantrag soll klären lassen, welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten und welche Maßstäbe für Zumutbarkeit und Barrierefreiheit anzusetzen sind. Drittens, wir fordern die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass Bargeldakzeptanz und Wahlfreifreiheit im Zahlungsverkehr gerade bei Leistungen der Daseinsvorsorge rechtlich klar abgesichert werden, damit Landkreise und Städte wissen, was in Nahverkehrsplänen, Vergaben und Verträgen festzuschreiben ist, und der ÖPNV als Zugang für alle verlässlich bleibt. (Beifall AfD) Zum Schluss noch ein paar Worte an die Kollegen der Brombeer-Fraktionen. Sie sprechen in Ihrem Programm sehr wohl vom Erhalt des Bargelds und von Wahlfreiheit: in dem Programm des BSW zur Bundestagswahl 2025, Seite 44 Abschnitt „[…] Recht auf nichtdigitale Teilhabe am […] Leben“ – ich zitiere –: „Wir wollen das Bargeld erhalten und Einschränkungen seiner Nutzung zurücknehmen.“ Es heißt dort weiter: „Dasselbe soll für alle Unternehmen gelten, die in öffentlichem Auftrag Dienstleistung erbringen.“ Genau das ist der Punkt hier. ÖPNV ist öffentliche Daseinsvorsorge, eine Leistung im öffentlichen Auftrag. Und nun zitiere ich aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU, SPD 2025 „Verantwortung für Deutschland“. Auf Seite 50 steht hier: „Wir stellen sicher, dass jeder weiterhin selbst entscheiden kann, wie er bei Geschäften des Alltags bezahlt. Das Bargeld als gängige Zahlungsform erhalten wir.“ Und: „Wir setzen uns für echte Wahlfreiheit im Zahlungsverkehr ein […].“ Sehr schön, meine Damen und Herren. Dann machen wir es heute konkret. Wenn diese Sätze ernst gemeint sind, darf Wahlfreiheit nicht an der Bustür enden. Deshalb beantrage ich die Überweisung unserer Anträge an den Ausschuss für Digitales und Infrastruktur federführend sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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