Alexander Kästner
Einführung einer automatischen Steuererklärung in Thüringen – Bürokratieabbau und Modernisierung der Steuerverwaltung
Als fünfter Redner möchte ich mich nicht zu oft wiederholen. Deshalb möchte ich gleich zu Beginn sagen, dass schon vieles sehr gut und richtig dargelegt worden ist, und zwar in der Zusammenfassung aller Redner, die hier geredet haben, einschließlich Frau Nauer, die sehr viel sachlich Richtiges zu dem Prozess, wie er in Hessen gelaufen ist, genannt hat, und auch aller anderen, insbesondere des ersten Redners Herrn Kowalleck natürlich. Daher möchte ich mich nur ein bisschen ergänzend äußern. Die Überschrift lautet ja „Einführung einer automatischen Steuererklärung […]“. Ich denke, da ist es vielleicht notwendig, noch mal ein bisschen zu differenzieren, und zwar zu differenzieren im Hinblick auf die Stufen, die man da, glaube ich, sehen muss. Es ist sehr viel von der Amtsveranlagung für einfache steuerrechtliche Fälle gesprochen worden – auf der anderen Seite steht halt darüber „automatische Steuererklärung“. Ich glaube, das ist ein bisschen missverständlich, wenn man es nicht genauer erläutert. Also diese Amtsveranlagung mit Zustimmungsvorbehalt, wie es genau heißt, ist ja ein recht einfacher Vorgang, von dem ich denke und von dem wir denken, dass man das auch relativ schnell umsetzen kann und umsetzen muss, und dafür ist dieser Antrag auch gedacht, dass das in die richtigen Wege und in die richtige Geschwindigkeit kommt, um unserem Versprechen auch bei der Wahl „Weniger Bürokratie, Entlastung der Bürger und Verwaltungseffizienz“ schneller näher zu kommen. Amtsveranlagung heißt insoweit wirklich, dass einfache Fälle, wo alle Daten schon vorhanden sind, relativ schnell zu einer Steuererklärung gemacht werden können, ohne dass der Bürger noch etwas beitragen kann. Aber da ist die Betonung wirklich darauf zu richten, dass es um einfache Fälle geht. Also das würde heißen: Rentner, sagen wir Mann und Frau, wo die Renten aus der Deutschen Rentenversicherung sowieso allen bekannt sind, die werden gemeldet, das hat das Finanzamt sowieso schon. Oder Arbeitnehmer, die im Wohnort wohnen und für die jeden Monat die genauen Einkünfte gemeldet werden, womit alle Daten beim Finanzamt letztlich vorliegen. Oder vielleicht auch, und das könnte sogar den einen oder anderen hier betreffen, Politiker, die nur eine Einkommensquelle haben, nämlich das Grundgehalt und die Aufwandsentschädigung, und weiter nichts geltend zu machen haben, auch die könnten eine einfache Steuererklärung bekommen, sofern sie keine Nebeneinkünfte hätten. Das wären Fälle für eine Amtsveranlagung, die relativ einfach geschaffen werden könnte. Und dafür, denke ich, ist das Beispiel, was in Hessen praktiziert worden ist, ein gutes. Das ist auch hinreichend gut beschrieben. Und da sollten wir ganz schnell dazu kommen, dass das passiert. Aber das ist noch nicht der eigentliche Punkt im Hinblick auf eine automatische Steuererklärung, denn das ist eigentlich ein Prozess, wo die Daten im Wesentlichen staatlicherseits schon vorhanden sind und letztlich auch beim Finanzamt und nur noch bedingen, dass man sie in einem Steuerbescheid zusammenfasst und zuschickt, und dann wird entschieden: Ich stimme dem zu oder ich stimme dem nicht zu. Die Freiheit muss der Bürger allerdings haben, es darf nicht automatisch dazu kommen und man darf ihn nicht ins Einspruchsverfahren zwingen, indem der Steuerbescheid gleich als wirksam angesehen wird. Das ist klar. Das wäre die erste Stufe. Ich gehe davon aus, dass unser Antrag da sehr hilfreich sein wird, das schneller durchzusetzen, als das vielleicht ohne diesen Antrag geschieht. Deshalb ist der Antrag nicht sinnlos und deshalb ist es auch richtig, dass er heute hier von der Brombeere so gestellt wird.
(Beifall CDU, BSW)
Aber die zweite Stufe ist meines Erachtens hier noch nicht so deutlich angesprochen worden. Automatisierte, automatische Steuererklärung setzt für mich in einem zweiten Schritt natürlich auch noch voraus, dass auch für die schwierigeren Fälle einer Steuererklärung das zunehmend – das wird natürlich einen längeren Prozess in Anspruch nehmen – in einen digitalen Weg, einen vereinfachten Weg über die digitalisierte Erklärung einfließen muss. Das heißt, auch wenn ein Unternehmer jetzt eine Steuererklärung macht, der natürlich viele Daten eingeben muss, muss man über ELSTER in seiner Weiterentwicklung Strukturen schaffen, dass im Prinzip alle Daten dort so eingegeben werden können, dass man dann ähnlich wie bei Voranmeldungen, wie das ja heutzutage schon teilweise funktioniert, aus den Eingaben dort zumindest ein steuerbescheidfähiges Produkt bekommt, was dann zu einem Steuerbescheid entwickelt werden kann, natürlich unter Nachprüfungsvorbehalt, sodass insoweit auch die Finanzämter diesbezüglich im Hinblick auf die schwierigen Steuerbescheide entlastet werden können. Und dieser zweite Schritt soll hiermit auch angestoßen werden. Da ist der Weg sicherlich noch etwas weiter. Aber das sollte natürlich die Zukunft sein, wenn wir dem Versprechen nach einer ordentlichen Digitalisierung und verwaltungseffizientem Handeln näherkommen wollen. Darauf wollte ich noch mal ein besonderes Augenmerk legen. Dass das der richtige Weg ist, wird ja eigentlich aus allen Quellen, die man da anrufen kann, so bestätigt. Auch die Deutsche Steuer-Gewerkschaft hat sich diesem Vorhaben gegenüber schon sehr positiv geäußert. Das möchte ich hier nicht unerwähnt lassen. Dem wollen wir natürlich auch nachkommen. Und die Vorbilder aus anderen Ländern zeigen ja auch, dass das der richtige Weg ist. Wir sollten nicht immer nur nach anderen Ländern als Vorbildern gucken, wir sollten es vielleicht auch mal schaffen, wieder selber Vorbild zu werden. Dafür sind eine Verwaltungseffizienz und eine digitalisierte Verwaltung sicherlich ein erster Schritt, um dann in den neuen Gebieten auch mal weiter voranzukommen. Da, denke ich, ist das nur ein kleiner Baustein, mit dem dieser Antrag sicherlich dienen kann. Nun bin ich mal gespannt, wer das TikTok-Video macht, vielleicht sind es wir diesmal wirklich eher und nicht Sie. Vielen Dank.
(Beifall BSW)
