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Dorothea Marx

SPD 06.02.2026 Sitzungen 8/37

Thüringer Gesetz zur Beseitigung rechtsfreier Räume im Asylbereich

Ja, 2 Minuten und 13 Sekunden, das reicht auch aus, um noch mal den Humanismus-Nachhilfeunterricht fortzusetzen. Wir leben in einem christlich orientierten Staat, und wir haben tatsächlich Behörden und einen Staat und auch Parteien, jedenfalls demokratische Parteien, die auf den Rat von Kirchen nicht verzichten wollen. Was ist Kirchenasyl? Es ist immer eine Einzelfallentscheidung. Es wird in besonderen humanitären Notlagen von Kirchengemeinden gewährt. Und dass es keine Überhebung ist gegenüber staatlichen Entscheidungskompetenzen, das wird zum Beispiel in der letzten Erklärung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz deutlich. Ich zitiere: „In einer demokratischen Gesellschaft müssen Recht und Gesetz für alle gelten, auch für die Kirchen. Doch demokratische Gesellschaften brauchen auch ein Korrektiv, eine Erinnerung daran, welche Werte uns verbinden. Das Kirchenasyl bricht nicht das Recht, sondern möchte auf mögliche Fehler in der Rechtsanwendung hinweisen. Es verschafft Zeit, um den Einzelfall in Ruhe zu prüfen und vielleicht eine besser begründete Entscheidung zu treffen. Die Gemeinden, die Kirchenasyl gewähren, stehen im Dialog mit den Behörden. […] Das Kirchenasyl wird als ‚ultima ratio‘ verstanden – es erfolgt nur, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft sind und eine besondere humanitäre Notlage besteht. Das Kirchenasyl ist ein Zufluchtsort, Menschen können hier erst einmal zur Ruhe kommen. Und in Zusammenarbeit mit den Behörden kann nach einer Lösung gesucht werden, die Würde und Recht der Geflüchteten wahrt.“ Was ist daran so furchtbar oder was ist daran unerträglich? Die Frage können nur Sie beantworten. Wenn man keine christlichen Werte hat, dann findet man das natürlich lästig. Die heutige Praxis des Kirchenasyls gibt es in Deutschland seit 1983. Damals hat sich ein Mensch, dem die Abschiebung drohte, aus einem Gerichtsgebäude in den Tod gestürzt. Und es wurde zuletzt 2015 zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und Vertretern der katholischen und evangelischen Kirchen zu Kirchenasylfällen eine Vereinbarung getroffen. Auch die hat den Inhalt, dass in begründeten Ausnahmefällen zur Vermeidung von besonderen humanitären Härten eine zwischen den zentralen Ansprechpersonen beider Seiten gesteuerte, lösungsorientierte Einzelfallprüfung im Rahmen des rechtlich Möglichen stattfinden soll. In diesem Zusammenhang gibt es auch Informationen, die dann fließen.

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