Jonas Urbach
Fortschreibung der Eckpunkte des Leitbildes und der Leitlinien für die Neugliederung der Gemeinden in Thüringen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Gäste, heute sprechen wir über ein Angebot, ein Angebot des Landes an die Kommunen im Freistaat. Wir sprechen über das Leitbild für kommunale Neugliederungen. Es geht also darum, in Vorbereitung der Neuauflage des Gemeindeneugliederungsfinanzierungsgesetzes die Leitlinien festzulegen. Das bisherige Gesetz läuft zum Jahresende aus, und um die konkreten Regelungen dann in eine Gesetzesform gießen zu können, schlagen wir vor, das bisher bestehende Leitbild fortzuschreiben und auch fortzuentwickeln. Eines jedoch vorweg – und das ist mir sehr wichtig –: Für uns steht die Freiwilligkeit an oberster Stelle.
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Genau
das machen Sie nicht!) Ich sprach nicht umsonst von einem Angebot. Dieses geht an all diejenigen Kommunen, die sich mit dem Gedanken befassen, sich Partner zu suchen. Die Gründe für diese Suche sind vielfältig und letzten Endes immer sehr individuell. Es hängt vielfach von der finanziellen Situation der Kommune ab. Aber es gibt auch Fälle, in denen sich Orte anschließen möchten, um ihre Möglichkeiten zu erweitern und mit einem stärkeren Partner – einem Nachbarn – vielleicht Projekte zu realisieren, die man allein nicht stemmen kann. Auch der Umstand, dass kleinere Verwaltungen Probleme haben, Fachpersonal zu finden, ist immer wieder zu hören. An dieser Stelle möchte ich jedoch auch betonen, dass es natürlich auch viele Kommunen gibt, die eine kleine Verwaltung haben und dennoch effektiv arbeiten. Es sei auch besonders hervorgehoben, dass Verwaltungsgemeinschaften in ihrer Existenz nicht bedroht sind oder infrage gestellt werden,
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Schade!)
weder durch das Leitbild noch durch das dann folgende Gesetz. Der vorliegende Entwurf, zu dem wir im Ausschuss natürlich die Spitzenverbände anhören werden, ist eine Erweiterung und Aktualisierung des bisherigen Leitbilds. Zentraler Punkt ist die für eine Neugliederung zu erreichende Einwohnerzahl. Hier wurde das Referenzjahr um zehn Jahre verschoben, auf 2045; bisher hat man sich an 2035 orientiert. Nun ist wieder vorgeschlagen, dass neu gegliederte Kommunen dann 6.000 Einwohner haben sollen, so wie auch im aktuellen Leitbild. Wird dies erreicht, werden 100 Prozent der Fusionsprämie von 200 Euro pro Einwohner gewährt. In Ausnahmefällen können es auch 5.000 Einwohner sein, um die volle Prämie zu bekommen. Und hier sind wir an einem wichtigen Punkt. Es ist anzunehmen, dass es gerade an unserer sehr langen Landesgrenze auch Kommunen geben wird, die Schwierigkeiten haben, diese Zahlen zu erreichen, wenn sie nach Partnern suchen. Es muss hier eben eine gewisse Flexibilität geben. Grundsätzlich ist anzumerken, dass der Landtag immer frei ist, die Fusionsgesetze am Ende so zu gestalten, dass es im konkreten Fall die beste Lösung ist. Dies haben wir auch in den vergangenen Jahren so gehandhabt; die hierbei gewonnenen Erfahrungen sind nun auch in das vorliegende Leitbild eingeflossen. Es bleibt, wie gesagt, bei den erwähnten und auch in der Vergangenheit so gehandhabten 200 Euro pro Einwohner. Hierbei sind alle Bürgerinnen und Bürger der an der Fusion beteiligten Kommune in Ansatz zu bringen, also auch die der möglicherweise aufnehmenden Gemeinde – gedeckelt bei 10.000 Einwohnern, 2 Millionen Euro. Außerdem wird es weiterhin Entschuldungshilfen geben, um überdurchschnittliche Verschuldungen abzubauen und der neuen Gemeinde den Start zu erleichtern. Hinzu kommt jetzt noch aus der konkreten Erfahrung der letzten Jahre, dass der Erlass der Zahlungen aus möglicherweise noch bestehenden rückzahlbaren Bedarfszuweisungen gewährt werden kann, eine Kompensation von Verlusten bei Zuweisungen nach dem FAG, und eine Kompensation von Verlusten der Landkreise, wenn eine Fusion landkreisübergreifend ist. Dies ist beispielsweise eine konkrete Erfahrung aus der Neugliederung der Stadt Dingelstädt, wo Orte aus dem Unstrut-Hainich-Kreis in den Landkreis Eichsfeld gewechselt sind. Es gab natürlich auch in den vergangenen Monaten Gespräche von Kommunen untereinander mit dem Ziel, eine Neugliederung zu erreichen. Hierbei wurde jedoch hin und wieder Abstand genommen vonseiten der möglicherweise aufnehmenden Kommune, weil der Sanierungsstau auf der Seite des Partners, den man sich vielleicht sucht, doch zu groß scheint. Hier greift ein neues Finanzierungsinstrument, und zwar eine – ich zitiere – „Finanzhilfe zur Abfederung besonderer Belastungen bei Gemeindeneugliederungen, insbesondere zur Beseitigung eines bestehenden Investitionsstaus oder als besondere Härtefallhilfe“. Das klingt etwas sperrig, ist aber eine gute Sache und soll eine wirkliche Hilfe sein. Des Weiteren ist noch eine weitere Finanzhilfe vorgesehen, wenn durch die Neugliederung beispielsweise Bauhöfe oder Verwaltungsstandorte zusammengelegt werden und so dauerhafte Einsparungen erzielt werden können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das sind die Kernpunkte aus dem vorliegenden Leitbild. Das sind die Angebote, die das Land den Kommunen macht, die sich auf den Weg einer Neugliederung begeben wollen. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass ein solcher Weg grundsätzlich nicht einfach ist. Aber ich kann auch aus eigener Erfahrung sagen, dass das Innenministerium hier ein verlässlicher Partner und Begleiter ist. Des Weiteren möchte ich die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister dazu einladen, ihre Bürgerinnen und Bürger intensiv auf diesen Weg mitzunehmen. Es geht darum, dass man im Vorfeld Fragen identifiziert, herausfindet, was die Bevölkerung wissen möchte, und sich dann auch bemüht, Antworten zu geben und diese dann auch wirklich intensiv kommuniziert. Denn nur, wenn man mit größtmöglicher Offenheit an eine Fusion herangeht, nur wenn alle offenen Fragen im Vorfeld beantwortet sind, und nur wenn alle Einwohnerinnen und Einwohner das Gefühl haben, gehört zu werden – nur dann wird eine Neugliederung und die dann neue Gemeinde bzw. Stadt die Akzeptanz aller finden. Dies wiederum ist die Voraussetzung dafür, dass für die Bürgerinnen und Bürger ihre Heimat auch greifbar bleibt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die CDU Thüringen ist und bleibt Partner der Kommunen im Freistaat. Deshalb ist es uns wichtig, den Kommunen dieses Angebot zu unterbreiten und sie dort zu unterstützen, wo sie es brauchen. Ich danke Ihnen.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
