Jens Thomas
Thüringen entlasten, Energiewende stärken – Stromgebotszone aufteilen
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Herr Dr. Dietrich, wir hatten gestern schon ausgiebig Gelegenheit gehabt, zur Kenntnis zu nehmen, dass Sie den menschengemachten Klimawandel bestreiten.
(Beifall Die Linke)
Darauf wollte ich jetzt gar nicht eingehen, aber bei jedem Tagesordnungspunkt zu Energiefragen kommt diese Argumentation immer wieder. Aber selbst Kaiser Wilhelm II. hat schon gesagt, dass sich das Automobil nie durchsetzen wird und er weiter auf das Pferd setzt. Und genauso wird es mit erneuerbaren Energien sein, die sich durchsetzen müssen, damit wir auf diesem Planeten weiter leben können und auch unsere nachfolgenden Generationen noch ein lebenswertes Thüringen vorfinden.
(Beifall BSW, Die Linke)
Das können wir bei jeder Debatte wiederholen und wird auch nichts daran ändern, dass die Wissenschaft prognostiziert, dass es die Erderwärmung gibt, auch wenn Sie es immer wieder bestreiten.
(Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Wer hat
prognostiziert, dass Schnee fällt?) Gut, das trifft nicht ganz den Kern des Tagesordnungspunkts, aber ich wollte es noch einmal voranstellen.
(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Warum re-
den Sie dann darüber?) Steigende Netzentgelte treffen alle. Ich hatte ausgeführt, dass sie deshalb steigen, weil der günstige Strom, der im Norden hergestellt wird, nicht nach Süden transportiert werden kann – und, Herr Gottweiss, Ihre Parteikollegen in Baden-Württemberg und Bayern machen sich gerade einen schlanken Fuß; weil sie den Ausbau der Windkraft dort nicht vorangetrieben haben, deswegen haben wir jetzt die Probleme. Und wenn diese Strompreisgebotszonentrennung kommt, dann ist vielleicht auch der Anreiz in Süddeutschland stärker, sich im Bereich der erneuerbaren Energien stärker für den Ausbau zu engagieren.
(Beifall Die Linke)
Die steigenden Netzentgelte treffen alle: private Haushalte, kleine Unternehmen, Handwerksbetriebe, aber auch die Industrie. Der Unterschied ist: Große Unternehmen können solche Kosten oft besser abfedern, Haushalte und kleinere Betriebe können das nicht. Für viele Menschen in Thüringen ist die Stromrechnung längst ein relevanter Kostenfaktor. Besonders hart treffen steigende Strompreise die privaten Haushalte mit geringen Einkommen. Für sie ist Energie kein beliebiger Kostenfaktor, sondern eine Grundvoraussetzung für ein würdiges Leben, für Licht, Wärme, Kochen und Teilhabe. Wenn Netzentgelte und damit Strompreise perspektivisch weiter steigen, können diese Haushalte nicht ausweichen, sie können ihren Verbrauch nicht weiter senken. Die Belastung wächst direkt ins Portemonnaie. Deswegen ist es wichtig, strukturelle Kostentreiber im Stromsystem anzugehen – weniger teures Engpassmanagement. Perspektivisch niedrigere Netzentgelte entlasten gerade diejenigen, die jeden Euro zweimal umdrehen müssen. Eine Gebotszonenteilung ist damit auch ein Beitrag zu mehr sozialer Gerechtigkeit bei den Energiekosten. Aber auch bei den kleinen und mittleren Unternehmen und beim Handwerk entscheiden Energiekosten zunehmend über Wettbewerbsfähigkeit, Investitionen und Beschäftigung. Eine Gebotszonenteilung kann an dieser Stelle einen wichtigen Beitrag leisten. Sie bedeutet, dass Strom nicht mehr überall zum gleichen Preis gehandelt wird, wenn er physikalisch nicht überall in gleicher Weise verfügbar ist. Wer im Süden Deutschlands Strom verbraucht, der kann dann nicht mehr selbstverständlich davon ausgehen, den günstigeren Windstrom aus dem Norden zum gleichen Börsenpreis zu kaufen. Der Strom aus dem Norden kann bei großer Nachfrage ohnehin physikalisch nicht im Süden bereitgestellt werden. Der Preis bildet dann die tatsächliche Knappheit ab. Netzengpässe werden im Strompreis sichtbar. Strom ist dort günstiger, wo er reichlich vorhanden ist, und teurer dort, wo er knapp ist.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Das
ist schon selbsterklärend!) Mit realistischeren Preissignalen sinkt der Bedarf an teurem Engpassmanagement, Windenergie muss seltener abgeregelt werden, fossile Kraftwerke seltener einspringen, die Kosten für diese Eingriffe gehen zurück, und damit entsteht Spielraum, um die Netzentgelte zu stabilisieren oder perspektivisch zu senken. Davon profitieren alle Stromkunden. Auch industriepolitisch kann eine Teilung der Stromgebotszone sinnvoll sein, weil sie Investitionen dorthin lenkt, wo erneuerbarer Strom in großen Mengen verfügbar ist. Das stärkt Regionen in Ostdeutschland, auch Thüringen – wirtschaftlich und strukturell.
(Beifall Die Linke)
Entscheidend ist: Ein effektiveres Stromsystem senkt die Gesamtkosten, und sinkende Gesamtkosten sind die Voraussetzung dafür, dass Strom für alle bezahlbar bleibt. Umso problematischer ist die Entscheidung der Bundesregierung – Herr Gottweiss hat es angedeutet –, an der einheitlichen Stromgebotszone festhalten zu wollen. Diese Entscheidung blendet aus, dass das bestehende System immer teurer wird. Die bisherigen Netzausbaupläne reichen nicht aus, um die Einheitspreiszone dauerhaft zu stabilisieren. Gleichzeitig steigen die Kosten für Engpassmanagement weiter. Die Alternative der Bundesregierung läuft darauf hinaus, die strukturellen Probleme mit immer neuen Netzinvestitionen und kleinteiligen Maßnahmen zu überdecken. Wenn der Bund an dieser Stelle blockiert, dann ist es umso wichtiger, dass die Länder Druck machen. Thüringen hat ein eigenes Interesse daran, dass Strompreise bezahlbar bleiben und dass die Kosten der Energiewende fair verteilt werden. Lassen Sie mich am Schluss aber noch mal deutlich sagen, wofür wir als Linke grundsätzlich stehen: Strom ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge.
(Beifall Die Linke)
Eine sichere, bezahlbare und klimaverträgliche Energieversorgung darf nicht vom Börsengeschehen und von privaten Profitinteressen abhängen. Unser Ziel bleibt deshalb eine Energieversorgung unter öffentlicher Kontrolle, insbesondere mit Stromnetzen vollständig in öffentlicher Hand. Nur so lassen sich Versorgungssicherheit, soziale Gerechtigkeit und Klimaschutz dauerhaft miteinander verbinden. Solange das Stromsystem jedoch so organisiert ist, wie es heute organisiert ist, tragen wir politische Verantwortung, es so gerecht und effizient wie möglich auszugestalten. Eine Teilung der Stromgebotszone ist kein Ersatz für eine grundlegende Reform, aber sie kann spürbare Vorteile bringen: weniger Fehlsteuerung, geringere Systemkosten und Entlastung bei den Netzentgelten zum Nutzen von Verbraucherinnen und Verbrauchern, kleinen Unternehmern und dem Handwerk in Thüringen. Eine Gebotszonenteilung ist kein Allheilmittel, aber sie ist ein wichtiger Schritt hin zu einem gerechteren und effizienteren Stromsystem und damit im Interesse aller, die Strom nutzen. Vielen Dank.
(Beifall BSW, Die Linke)
