Dr. Wolfgang Weißkopf
Thüringer Gesetz zur Beseitigung rechtsfreier Räume im Asylbereich
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer, mit ihrem Gesetzentwurf zur Beseitigung rechtsfreier Räume im Asylbereich macht die AfD, was sie immer gern macht: Sie schafft die Teile unserer Demokratie und des Rechts einfach ab, die ihr im Wege stehen. Sie will die UNO abschaffen, sie will die EU abschaffen, sie will den Verfassungsschutz abschaffen und sie will natürlich auch das Asylrecht abschaffen. Mit ihrem vorliegenden Gesetzentwurf will sie – durchaus konsequent – das Kirchenasyl- und die Härtefallkommission abschaffen. Wie geschichtsvergessen ist das?
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Mit alledem wollen Sie alles das abschaffen, was auch Ihre Väter und Mütter oft mit Ihrem eigenen Blut erkämpft haben. Sie rütteln an nichts Geringerem als an unserem humanitären, christlich-werteorientierten, demokratischen Menschenbild von einer offenen und freien Gesellschaft.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Und genau da, meine Damen und Herren, macht die CDU nicht mit. Sie wollen ernsthaft rechtsfreie Räume abschaffen, indem Sie das Recht abschaffen – darauf muss man erst einmal kommen. Wie sollen die nach Ihrer Lesart angeblich rechtsfreien Räume zu Recht werden, wenn Sie die Rechtsvorschriften dazu abschaffen wollen? Ist das vielleicht eine neue Dialektik „Made by AfD“? Nein, meine Damen und Herren, dies ist einfach nur blanker Unsinn. Die AfD weiß nicht, was sie tut, weil sie es nicht versteht. Herr Kollege Hutschenreuther hat das schon sehr gut ausgeführt: Die Härtefallkommission ist kein rechtsfreier Raum, das Gegenteil ist der Fall. In § 23a Aufenthaltsgesetz hat der Bundesgesetzgeber gerade ausdrücklich vorgesehen, dass die Länder eine Härtefallkommission einrichten. Genauso wenig ist Ihre Behauptung richtig – auch darauf hat Herr Hutschenreuther zu Recht hingewiesen –, die Härtefallkommission arbeite in Form einer unzulässigen institutionellen Rollenvermischung, weil sie sich die Härtefälle selbst aussuche und selbst über sie entscheide. Wenn Sie mal genau lesen würden, wüssten Sie: Die Härtefallkommission entscheidet nicht über den Ausnahmefall der Nichtabschiebung. Die Entscheidungsbefugnis der Härtefallkommission ist lediglich eine Empfehlung, wie das zuständige Innenministerium entscheiden kann. Natürlich ist das Ministerium nicht gebunden an diese Empfehlung. Von einer Rollenvermischung kann also nicht im Ansatz die Rede sein.
(Beifall BSW)
Im Übrigen steht in § 23a Abs. 2 Satz 2 ausdrücklich, dass die Härtefallkommission nur im Wege der Selbstbefassung und ausschließlich tätig werden kann. Auch die von Ihnen kritisierte und in § 2 Abs. 6 Thüringer Flüchtlingsaufenthaltsgesetz eingeräumte Zugangsmöglichkeit von Wohlfahrtsverbänden, Flüchtlingsorganisationen, Flüchtlingsvereinen ist kein rechtsfreier Raum, wie Sie fabulieren. § 2 Abs. 6, wenn Sie ihn denn lesen würden, gewährt gar kein Zugangsrecht. Die Bestimmung sieht nur die Möglichkeit eines Zugangs vor. Über die Gewährung des Zugangs entscheidet allein der Betreiber der Gemeinschaftseinrichtung und nicht die Flüchtlingsorganisation oder der Wohlfahrtsverband. Genauso abwegig und unlauter – und mehr als unlauter – ist der Hinweis der AfD auf die Rechtsprechung, nach der eine Durchsuchung in einer Gemeinschaftsunterkunft nur mit einem richterlichen Beschluss erfolgen darf. Das ist doch klar, logisch. Aber Sie sollten schon den Unterschied kennen, der besteht zwischen einem freiwilligen Zugang, den der Hausherr gewährt, und dem, wenn der Staat zur Aufdeckung von Straftaten eine Durchsuchung anordnet, statt von rechtsfreien Räumen zu schwadronieren. Damit bin ich beim dritten und letzten Aspekt: Sie glauben allen Ernstes, mit einer gesetzlichen Regelung des Kirchenasyls würden Sie eine Privilegierung der Kirchen in einem rechtsfreien Raum beseitigen. Was fabulieren Sie da eigentlich? Wie soll ein angeblich rechtsfreier Raum irgendjemandem eine Privilegierung gewähren? Haben Sie wenigstens einen Hauch von Ahnung vom Rechtsstaat? Bin ich mal gespannt. Hätten Sie das – eine Ahnung vom Rechtsstaat –, wüssten Sie, dass in einem rechtsfreien Raum keine Privilegierung entstehen kann. In einem rechtsfreien Raum ist Willkür Tür und Tor geöffnet. Und genau das ist hier nicht der Fall. Die Kirche ist wie wir alle an Recht und Gesetz gebunden, und dies gilt auch für das sogenannte Kirchenasyl. Auch der Kirche ist es nicht gestattet, bestehende Gesetze, insbesondere Asylgesetze, zu verletzen. Vielleicht erleuchtet Sie folgende Ausführung des Oberlandesgerichts in München – ich zitiere –: „Kirchenasyl ist kein in der geltenden Rechtsordnung anerkanntes Recht. Die Grundrechte werden durch den Staat garantiert. Zu diesen gehört die Gewährung staatlichen Asyls in einer gesetzlich geregelten praktischen Anwendung. Niemand, auch nicht die Kirche oder sonstige gesellschaftliche Interessengruppen, kann hier oder in einem anderen Bereich außerhalb dieser Ordnung Sonderrechte für sich beanspruchen oder etwa Asyl gewähren […]. […] Der Staat ist folglich durch das Kirchenasyl an sich weder rechtlich noch tatsächlich daran gehindert, die Überstellung durchzuführen. Kirchenasyl verbietet dem Staat kein Handeln und zwingt ihn auch nicht zum Dulden.“ Ich fasse zusammen: Auch die Kirche kann kein Asylrecht begründen oder einen dauerhaften Aufenthalt gewähren, auch wenn sie es „Kirchenasyl“ nennt. Die von der AfD angesprochene Vereinbarung des BAMF mit den Kirchen zum Kirchenasyl von 2015 ist daher nichts anderes als eine bloße Verfahrensabsprache, wie die Kirche bei ihrem sogenannten Kirchenasyl die Rechtsordnung einzuhalten hat. Zum Schluss sage ich der AfD daher klar und unmissverständlich: Mit Ihrem Gesetzentwurf schaffen Sie keinen rechtsfreien Raum ab. Sie schaffen das Recht genau da ab, wo es Ihrer Politik im Wege steht. Und genau da machen wir nicht mit. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
